Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffende Entscheidung Eine weitere Entscheidung "von ganz oben" zu den gesetzlichen Neuregelungen im Recht der Pflichtverteidigung. Allerdings bringt die Entscheidung nicht viel Neues, da der BGH zu den Fragen der Entpflichtung und der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers nach den Regelungen des neuen Recht bereits mehrfach Stellung genommen hat (vgl. die o.a. ...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / I. Problemstellung

§ 13a ErbStG gewährt bei der Unternehmensnachfolge für begünstigtes Vermögen einen Verschonungsabschlag von 85 % (Regelverschonung). Bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen des § 13a Abs. 10 ErbStG bleiben sogar 100 % des begünstigten Vermögens erbschaftsteuerfrei (Vollverschonung), sofern der Erwerb unter Hinzurechnung bestimmter Vorerwerbe 26 Mio. EUR nicht übersteigt...mehr

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ZErb 10/2022, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Die am … 1932 geborene Erblasserin verstarb am frühen Morgen des 5.11.2019 (…) kinderlos und verwitwet. Sie hatte gemeinsam mit ihrem am … 2015 vorverstorbenen Ehemann unter dem 17.1.2004 handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament verfasst, in welchem die Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt hatten. Die Erblasserin war alleinige Berechtigte an einem Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG regelt, was mit dem gemäß §§ 48, 48a EStG einbehaltenen und angemeldeten Steuerabzugsbetrag geschieht. Der vom Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) einbehaltene Abzugsbetrag wird gemäß § 48c Abs 1 EStG auf Steuern angerechnet, die der Erbringer der Bauleistung (Leistender) zu entrichten hat. An dem gesetzlichen Zwang zur ...mehr

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AGS 10/2022, Kein Beschwerd... / IV. Bedeutung für die Praxis

Für die Praxis wird durch das LG Dortmund klargestellt, dass der Kreis der Beschwerdeberechtigten nicht unendlich ausgeweitet werden kann, sondern entsprechend § 64 Abs. 3 InsO die enumerative Aufzählung der Berechtigten greift. Die Staatskasse selbst ist nur im Rahmen der Kostenstundung zu beteiligen. Gegen die Festsetzung "danach", also nach Bewilligung der Stundung, ist i...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 2.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 6 Das Erreichen der Regelaltersgrenze setzt voraus, dass ein bestimmtes Lebensalter vollendet wird. Dies bestimmt sich in Anwendung von § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB. Danach wird bei der Berechnung des Lebensalters der Tag der Geburt mitgerechnet. § 188 Abs. 2 BGB legt weiter fest, dass für die Vollendung einer Frist gemäß § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB (hier: Lebensalter) der...mehr

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Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.3 Nachversicherung von Kirchenbediensteten

Rz. 12 Geistliche (Pfarrer, Pastoren, Prediger, Vikare) und andere Mitarbeiter von Religionsgesellschaften in der ehemaligen DDR unterlagen nach § 2 der Anordnung über die arbeitsrechtliche Stellung der in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten v. 18.1.1958 (GBl. der DDR I Nr. 8 S. 84) nicht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und waren damit in de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 2.1.2 Beendigung

Rz. 10 Selbständig Tätigen und mitarbeitenden Ehegatten wurde in Abs. 1 a. F. die Möglichkeit eröffnet, die fortdauernde Versicherungspflicht enden zu lassen. Die Beendigung der Versicherungspflicht ist an keine Voraussetzungen (wie etwa eine anderweitige Alterssicherung) gebunden, sie ist lediglich antragsabhängig. Ein solcher Antrag konnte bis zum 31.12.1994 gestellt werde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.2 Fortbestand sowie Sonderrecht zur Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 4 Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die aufgrund eines bis zum 31.12.1995 gestellten Antrags noch vor dem 1.1.1996 wirksam wurde, bleibt nach Abs. 2 auch dann über den 31.12.1995 bestehen, wenn die Voraussetzungen in der Grundnorm nach der ab 1.1.1996 geltenden Fassung nicht mehr erfüllt werden (z. B. Bauingenieure in Bayern). Dies...mehr

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Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 2.2 Landwirtschaftliche Unternehmer im Beitrittsgebiet (Abs. 2)

Rz. 11 Wie alle selbständig Erwerbstätigen unterlagen auch landwirtschaftliche Unternehmer im Beitrittsgebiet bis zum 31.12.1991 der Versicherungspflicht. Die für das alte Bundesgebiet in dieser Zeit geltenden Vorschriften über die Altershilfe der Landwirte nach dem Gesetz über die Altershilfe der Landwirte (GAL) v. 27.7.1957 (BGBl. I S. 1063) wurden zunächst nicht auf das B...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur zeitnahen Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

Leitsatz Steht anhand objektiver Anhaltspunkte, die innerhalb der Zuordnungsfrist erkennbar geworden sind, fest, dass der Steuerpflichtige einen Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet hat, ist es nicht zusätzlich erforderlich, dass er die erfolgte Zuordnung der Finanzverwaltung innerhalb dieser Frist mitteilt (Anschluss an BFH-Urteile vom 04.05.2022 ‐ XI R 28/21 (XI R 3/19), B...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Anerkennung der nach Ablauf des Abzugsjahres geänderten Gewinn­verteilungsabrede für den Fall der Nichtinvestition nach § 7g EStG

Leitsatz 1. Übernimmt der nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters verbleibende Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft unentgeltlich den Betrieb der Mitunternehmerschaft, so kann er den von der Mitunternehmerschaft abgezogenen Investitionsabzugsbetrag (IAB) fortführen. 2. Soweit der den Betrieb der Mitunternehmerschaft als Einzelunternehmer fortführen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.1 Fortbestand der Versicherungsfreiheit

Rz. 3 In den alten Bundesländern waren vor dem 1.1.1992 Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf nach § 1229 Abs. 1 Nr. 4 RVO a. F., § 6 Abs. 1 Nr. 5 AVG a. F. kraft Gesetzes versicherungsfrei. In der Grundnorm über die Versicherungsfreiheit (§ 5) ist für diesen Personenkreis nur noch Versicherungsfreiheit im Vorbereitungsdienst vorgesehen. Als Auffangregelung wird in § 230 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 47 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) in das SGB VI eingefügt worden und trat zum 1.1.1992 in Kraft. Durch Art. 5 Nr. 3 Agrarsozialreformgesetz 1995 v. 29.7.1994 (BGBl. I S. 1890) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1995 neu gefasst. Das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.1 Ausscheiden vor dem 1.1.1992

Rz. 3 Abs. 1 erfasst Personen, die vor dem 1.1.1992 im Beitrittsgebiet aus einer Beschäftigung ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausgeschieden sind (Satz 1 Nr. 1) bzw. den Anspruch auf eine bereits gezahlte Versorgung verloren haben (Satz 3 Nr. 2). Es werden jedoch nur Zeiten einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1992 erfasst, in denen der Nachzuvers...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jubiläumsgeld / 2.2.3 Zeitpunkt der "Vollendung" einer bestimmten Beschäftigungszeit

Der Anspruch auf das Jubiläumsgeld entsteht nach § 23 Abs. 2 TV-L "bei Vollendung" einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren bzw. 40 Jahren. Der Zeitraum der Beschäftigungszeit berechnet sich nach § 187 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 188 Abs. 2 BGB. Der Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses zählt somit bei der Fristenberechnung mit. Die Jahresfrist für die Beschäftigungszeit endet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jubiläumsgeld / 2.2.3 Zeitpunkt der "Vollendung" einer bestimmten Beschäftigungszeit

Der Anspruch auf das Jubiläumsgeld entsteht nach § 23 Abs. 2 TVöD "bei Vollendung" einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren bzw. 40 Jahren. Der Zeitraum der Beschäftigungszeit berechnet sich nach § 187 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 188 Abs. 2 BGB. Der Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses zählt somit bei der Fristenberechnung mit. Die Jahresfrist für die Beschäftigungszeit endet...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Absenkungsbeschluss: Anford... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K bringt über ihrem Balkon eine Überdachung und auf der rechten Seite einen Windschutz an. Die Wohnungseigentümer diskutieren, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dagegen vorgehen soll. Der Gegenstand "Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen K" steht allerdings nicht auf der Tagesordnung. Um nicht erneut eine Versammlung nur mit diesem einen...mehr

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Wege aus der Krise / 7.2.4 Frist der Anfechtung

Im seltenen Fall des Irrtums gemäß § 119 BGB muss der Vermieter die Anfechtung "unverzüglich" erklären (§ 121 Abs. 1 BGB). "Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Der Vermieter ist aber nicht zur umgehenden und sofortigen Anfechtung verpflichtet, vielmehr wird ihm eine angemessene Zeit zur Prüfung eingeräumt, die ca. zwei Wochen beträgt. Zu berücksichtigen ist nä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.4.5 Fristen

Ansprüche auf Beseitigung der Beeinträchtigung, also insbesondere den Anspruch auf Abschluss des Mietvertrags, sowie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche muss der Benachteiligte gemäß § 21 Abs. 5 AGG binnen 2 Monaten "geltend machen". Er muss also nicht Klage erhoben haben, sondern er muss den Anspruch innerhalb der Frist gegenüber dem Vermieter geltend gemacht haben....mehr

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Wege aus der Krise / 7.3.14 "Fristen" bei außerordentlicher Kündigung

Sach- und begriffslogisch muss bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung keine Kündigungsfrist eingehalten werden. In der Praxis spielen gleichwohl zwei Fristen eine überragende Rolle: die Frist zwischen Kenntnisnahme des zur Kündigung rechtfertigenden Grundes und der tatsächlichen Kündigung – also der "Reaktionsfrist" – sowie die sog. "Ziehfrist", also die Frist innerhal...mehr

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Wege aus der Krise / 7.3.13 Fristen bei ordentlicher Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung des Wohnraummietverhältnisses nach § 573 BGB oder gemäß § 580a BGB über Grundstücke und sonstige nicht zu Wohnzwecken dienende Räume und Gebäude sind bereits sachlogisch Fristen zu beachten, da es sich ja um eine fristgemäße Kündigung handelt. 7.3.13.1 Wohnraum Will der Mieter ordentlich kündigen, liegen die Dinge denkbar einfach: Er hat stets ei...mehr

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Wege aus der Krise / 7.3.13.1 Wohnraum

Will der Mieter ordentlich kündigen, liegen die Dinge denkbar einfach: Er hat stets eine Kündigungsfrist von knapp drei Monaten zu beachten. Die maßgebliche Bestimmung des § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB regelt für die Mieterkündigung, dass diese spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist. Die Kündigungsfrist für den Vermieter ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 8 Versorgungssperre

Nach der Bestimmung des § 535 Abs. 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört auch die Versorgung des Wohn- und Gewerberaums mit Wasser, Heizung und Strom. Die entsprechenden Kosten werden dem Mieter in der Betriebskostenabrechnung auferlegt. In aller Regel leistet er auf d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.15.4 Erneute Fortsetzung

Ein aufgrund einer Einigung der Mietvertragsparteien oder auch gerichtlich für eine bestimmte Zeit fortgesetztes Mietverhältnis kann nach § 574c Abs. 1 BGB auf Verlangen des Mieters weiter fortzusetzen sein, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Umstände erforderlich ist. Ist die Interessenlage auf beiden Seiten gleich geblieben, so bleibt es bei der Beendigung des M...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.14.1 "Reaktionsfrist"

Ist dem Mieter eine Pflichtverletzung zum Vorwurf zu machen, die den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, kann der Vermieter nach Kenntnisnahme des Grundes, der ihn zur Kündigung berechtigt, nicht ewig zuwarten, bis er die Kündigung tatsächlich erklärt. Die mietrechtlichen Bestimmungen des BGB schweigen sich allerdings darüber aus, innerhalb welche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 6.7 Abhilfefrist

Eng verwandt mit der Abmahnung ist das Erfordernis der Fristsetzung vor einer Kündigung, innerhalb derer der vertragswidrige Zustand zu beenden ist. Praxis-Beispiel Im Mietvertrag ist ein Verbot der Kampfhundehaltung vereinbart. Die Kosmetikerin aus dem vorangegangenen Beispiel hält ein derartiges Tier. Vor Kündigung des Mietverhältnisses ist der Mieter unter Fristsetzung auf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.8 Angabe der Kündigungsfrist

Weder muss die Kündigung selbst datiert sein, noch ist die Angabe der Kündigungsfrist oder des Kündigungstermins erforderlich – die Angaben sind jedenfalls keine Wirksamkeitsvoraussetzung.[1] Bereits aus Gründen der Klarheit ist die Angabe des Datums im Kündigungsschreiben empfehlenswert. Die Angabe einer Kündigungsfrist ist sachlogisch ohnehin dann obsolet, wenn der Vermiete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Anfall der Erbschaft und Ausschlagung

Rz. 12 Der Erwerb der Erbenstellung hängt von einem Berufungsgrund (Gesetz oder Verfügung von Todes wegen) und der Erbfähigkeit (namentlich Überleben zum Zeitpunkt des Erbfalls) ab. Schließlich darf kein Erbverzicht erfolgt sein. Unter diesen Voraussetzungen fällt die Erbschaft mit Erbfall von selbst (ipso iure) dem berufenen Erben an, ohne dass es dazu der Kenntnis vom Erbf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.13.2 Geschäftsraum

Im Bereich der Geschäftsraummiete sind ordentliche Kündigungen eher die Ausnahme. Stets werden sowohl Mieter als auch Vermieter größtes Interesse an einer langfristigen Bindung haben. Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 580a Abs. 2 BGB ist die ordentliche Kündigung des Geschäftsraummietverhältnisses spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.4 Fortsetzungswiderspruch

Das BGB enthält in § 545 eine gefährliche Regelung für den Vermieter: Setzt hiernach der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn der Vermieter nicht innerhalb von zwei Wochen dem Mieter seinen entgegenstehenden Willen erklärt. Die Frist beginnt für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13 Abfindung für bedingtes, betagtes oder befristetes Vermächtnis (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG)

Rz. 549 Entstehen und Fälligkeit des Vermächtnisanspruchs können abweichend vom Zeitpunkt des Erbfalls[1] zu einem späteren Zeitpunkt hinausgeschoben sein. In diesen Konstellationen kann auch die ErbSt erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen (Rz. 306). Wenn das jeweilige Vermächtnis bereits angenommen ist und damit nicht mehr ausgeschlagen werden kann, aber vor dem erbsch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.15.3 Konsequenzen des Mieterwiderspruchs

Der Widerspruch begründet bei Vorliegen einer Härte einen Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses. Ob das Mietverhältnis befristet oder unbefristet fortzusetzen ist, hängt davon ab, ob mit dem Wegfall der Härtegründe zu rechnen ist und wie lange dem Vermieter die Fortsetzung zumutbar ist. In der Regel wird nur eine befristete Fortsetzung zumutbar sein. In der Regel li...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.12 Kündigung im Prozess

Die Kündigung kann auch im Prozess durch einen Schriftsatz des Vermieteranwalts erfolgen. Aus dem entsprechenden Schriftsatz muss sich freilich klar und eindeutig ergeben, dass neben der Prozesshandlung – also insbesondere Klageerhebung wegen Zahlungsrückstands und/oder Räumung – eine materiell-rechtliche Kündigungserklärung abgegeben wird.[1] Allein die Erhebung einer Räumu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.2.5.1 Fristversäumnis

Sind die Fristen zur Erklärung der Anfechtung verstrichen (Irrtum: ca. zwei Wochen; arglistige Täuschung: ein Jahr), kommt eine Anfechtung nicht mehr in Betracht. Achtung Sind die Fristen zur Erklärung der Anfechtung des Mietvertrags versäumt worden, kommt in aller Regel auch keine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrags mehr in Betracht. Weiß der Vermieter seit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Vermächtnisgegenstand und Vermächtnisarten

Rz. 317 Der in der Praxis am häufigsten vorkommende Fall des Vermächtnisses ist das Geldvermächtnis. Hier handelt es sich um ein sog. Gattungsvermächtnis.[1] Zu unterscheiden sind das Geldsummenvermächtnis, dessen Wert dem vermachten Geldbetrag entspricht, und das Geldwertvermächtnis, dessen Wert von der Höhe eines Vermögensgegenstands abhängt.[2] Ob die vom BFH entwickelten...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.1.2 Empfohlener Inhalt eines Mietaufhebungsvertrags

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Mietaufhebungsvertrags gehört die Einigung der Parteien über die Beendigung des Mietverhältnisses sowie eine Regelung zum Beendigungszeitraum. Ansonsten wird der Räumungs- und Herausgabeanspruch des Vermieters sofort fällig, was natürlich auch in dessen Sinn sein kann. Im Übrigen ist wesentlich für den Mietaufhebungsvertrag, dass die Räumu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 421 Der Pflichtteilsanspruch und der Pflichtteilsrestanspruch sind auf den Nachlass bezogen. Wirtschaftlich können diese Ansprüche dadurch entwertet werden, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen an Dritte den Nachlass verteilt. Dem will der Gesetzgeber mit dem sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 Abs. 1 BGB entgegenwirken, wonach der Pflich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 3.1.13 Exkurs: Besichtigungsrecht des Vermieters

Eine Besichtigung der Mietsache kann insbesondere dann im Vermieterinteresse liegen, wenn sich der Verdacht aufdrängt, der Mieter leide unter dem Messie-Syndrom. Die Mietvertragsparteien können zwar ein Besichtigungsrecht zugunsten des Vermieters vereinbaren. Formularvertraglich kann allerdings lediglich ein Besichtigungsrecht für den Fall seines Erfordernisses wegen Erhaltu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.1.1 Form

Folge der Vertragsfreiheit der Mietvertragsparteien ist die Möglichkeit, einen Mietaufhebungsvertrag zu schließen. Eine Mietaufhebungsvereinbarung kann grundsätzlich auch formlos, also mündlich, abgeschlossen werden[1] – was allerdings nicht zu empfehlen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag selbst Schriftform für seine Änderung oder Ergänzung vorschreibt.[2] Achtun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.2.1 Vereinbarter Kündigungsausschluss

Die Mietvertragsparteien können im Mietvertrag einen zeitlich befristeten Kündigungsausschluss vereinbaren, wonach das Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum Befristungsende ausgeschlossen ist. Ein solcher Kündigungsausschluss kann auch formularvertraglich vereinbart werden.[1] Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung kann niemals ausgeschlossen werden. Praxis-...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 1 Ausgangslage

Kein übereitler Mietvertragsabschluss Oberstes Gebot für alle Vermieter ist es zunächst, nicht übereilt Mietverhältnisse zu begründen. In aller Regel werden Gründe für einen übereilten Vertragsschluss auch nicht vorliegen – es sei denn, der Vermieter hat schlicht die ihm zur Verfügung stehende Zeit nicht genutzt und ist nun plötzlich auch in finanzieller Hinsicht auf Mieteinn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 3.1.6 Verjährungsverlängerung bei Rückgabe der Mietsache

Nach der Bestimmung des § 548 Abs. 1 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen einer Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält.[1] Innerhalb dieser Verjährungsfrist genügt es nun nicht, den ehemaligen Mieter lediglich zur Beseitigung der Schäden aufzufordern oder e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.13.3 Sonstige Räume

Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke und Räume, die keine Geschäftsräume sind – etwa eine Garage –, ist die Kündigung nach der Bestimmung des § 580a Abs. 1 BGB zulässig, wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages; die Miete nach Wochen bemessen ist, spätestens am 1. Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Samstags; die Miete na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 500 Dem Erblasser stehen als Mittel für die Weitergabe von Vermögenswerten im Todesfall neben den Verfügungen von Todes wegen auch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts und neben der von § 2301 BGB erfassten Schenkung auf den Todesfall zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den sog. echten Vertrag zugunsten Dritter.[1] Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbSt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.3.14.2 "Ziehfrist"

Unter der "Ziehfrist" ist die Zeitspanne zu verstehen, die dem Mieter zu gewähren ist, damit er im Anschluss an eine außerordentliche fristlose Kündigung seiner Räumungspflicht nachkommen kann. Achtung Die außerordentliche fristlose Kündigung beendet zwar das Mietverhältnis mit Zugang beim Mieter.[1] Diesem ist jedoch eine sog. "Ziehfrist" zu bewilligen, da er schlechterdings...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Heilung durch Zeitablauf

Rn. 50 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Nichtigkeit des JA kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 und 2, Abs. 4 und 5 nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die jeweils geltende Heilungsfrist abgelaufen ist. Die Heilungsfrist beginnt dabei mit der Einstellung des JA in das UN-Register gemäß § 325 zu laufen. Rn. 51 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Eine sechs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Konkurrenzen

Rn. 45 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Es stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis die einzelnen Regelungen des § 256 AktG zueinander stehen. Bedeutung gewinnt das Konkurrenzverhältnis bei der Prüfung der Heilungsmöglichkeiten, welche § 256 Abs. 6 AktG eröffnet. Nach dieser Regelung können nur die in dem Katalog aufgezählten Nichtigkeitsgründe nach dem Ablauf der jeweils für s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonderfälle des § 256 Abs. 1 (1. Halbsatz) AktG

Rn. 42 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 256 Abs. 1 (1. Halbsatz) AktG zählt die Vorschriften auf, in denen die Nichtigkeit des festgestellten JA außerhalb der Fälle eintritt, die § 256 AktG regelt. Die §§ 173 Abs. 3, 234 Abs. 3 und 235 Abs. 2 AktG betreffen dabei ebenfalls nur Sachverhalte, in denen die HV über die Feststellung des JA beschließt. Beschlüsse der HV, die Änderungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anfechtungsgründe (§ 257 Abs. 1 AktG)

Rn. 2 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 257 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die Anfechtung nicht auf den Inhalt des JA gestützt werden. Durch diese Regelung wird die Anfechtungsmöglichkeit begrenzt. Wenn kein Nichtigkeitsgrund i. S. d. § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG vorliegt, besteht auch nicht die Möglichkeit, den Feststellungsbeschluss anzufechten. Mit der Anfechtung verfolgt werden könne...mehr