Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ablauf des Verfahrens

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen respektive die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Zugleich sind den Beteiligten nach § 335 Abs. 3 Satz 2 bereits...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besondere Ausschlussgründe

Rn. 113 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Sonderprüfer soll nicht nur gegenüber der zu prüfenden Gesellschaft, sondern auch gegenüber dem AP unbefangen und objektiv sein. Denn: Im Ergebnis wird aufgrund der Arbeit des Sonderprüfers auch die Tätigkeit des AP einer kritischen Würdigung unterzogen (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 59). Demnach kann nach § 258 Abs. 4 Satz 3 (1. Alternati...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pflichten des Vorstands

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Vorstand ergeben sich nach Vorlage des Sonderprüfungsberichts eine Reihe von Handlungspflichten. Nach § 259 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 145 Abs. 6 Satz 5 AktG hat der Vorstand den Bericht dem AR vorzulegen. Gemäß § 259 Abs. 5 AktG sind die abschließenden Feststellungen des Sonderprüfers vom Vorstand mit dem vom Sonderprüfer vorgegebenen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Entscheidung durch Beschluss

Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Gericht entscheidet durch einen mit Gründen versehenen Beschluss (vgl. § 260 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 99 Abs. 3 Satz 1 AktG). Verlangt wird eine schriftlich niedergelegte Entscheidung (vgl. ADS (1997), § 260 AktG, Rn. 21). Im Übrigen gelten die Regeln des FamFG (Hüffer-AktG (2025), § 260, Rn. 7). Gibt das Gericht dem Antrag ganz oder teil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Stufenweise Offenlegung

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 325 Abs. 1a Satz 1 sind alle nach § 325 Abs. 1 Satz 1 offenlegungspflichtige Unterlagen spätestens ein Jahr bzw. nach Abs. 4 vier Monate nach dem Abschlussstichtag des GJ zu übermitteln, auf das sie sich beziehen. Gründend auf Art. 30 Abs. 1 der Bilanz-R, ist es damit nicht mehr möglich, dass UN zwecks Wahrung der Offenlegungsfrist z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zuständigkeit der Hauptversammlung aufgrund Nichtbilligung des Aufsichtsrats

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der zweite Fall des § 173 Abs. 1 Satz 1 (2. Alternative) AktG betrifft die Zuständigkeit der HV aufgrund der Nichtbilligung des JA durch den AR. Hierbei kann es sich zum einen um die ausdrückliche Missbilligung des JA durch den AR und zum anderen um die Nichtäußerung oder nicht fristgemäße Äußerung des AR zur Billigung des JA handeln. In beide...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Zeitpunkt der Offenlegung

Rn. 153 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hinsichtlich des Offenlegungszeitpunkts gelten die Regelungen für den JA entsprechend für den KA (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.). Rn. 154–155 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 vorläufig frei Rn. 156 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Grds. gilt die Zwölf- bzw. Viermonatsfrist gemäß § 325 Abs. 1a bzw. 4 auch dann, wenn ein deutsches MU den von einem ü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Wertpapierhandel (§ 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG)

Rn. 67 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hierdurch erhalten Kreditinstitute (vgl. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 KWG), Finanzdienstleistungsinstitute (vgl. §§ 1 Abs. 1a, 2 Abs. 6 KWG), Wertpapierinstitute (vgl. § 2 Abs. 1 WpIG) sowie Finanz-UN (vgl. § 1 Abs. 3 KWG) die Möglichkeit, einen "Handelsbestand" eigener Aktien zum Zwecke des Eigenhandels auch ohne konkreten Handelsauftrag (vgl. im U...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / 3. Dauer der Aufbewahrung

Rz. 220 Die Aufzeichnungen und sonstigen Belege sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen über Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten eine längere Frist[1] vorsehen (§ 8 Abs. 4 Satz 1 GwG). Die gem. § 66 Abs. 1 Satz 2 StBerG geltende Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren führt nur dann zu einer Verlängerung der fünfjährigen Aufbew...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Maßgeblicher Zeitpunkt – erste Bilanz nach Unanfechtbarkeit

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Auswirkungen der abschließenden Feststellungen, nämlich der "Ertrag auf Grund höherer Bewertung gemäß dem Ergebnis der Sonderprüfung", sind jeweils im ersten JA, der nach der Unanfechtbarkeit der Entscheidung der Sonderprüfer aufgestellt wird, zu berücksichtigen (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG; ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3). Aus § 261 Abs....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Zuweisung bei Teilgewinnabführungsverträgen (§ 300 Nr. 2 AktG)

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 300 Nr. 2 AktG ist bei TGAV i. S. d. § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG aus dem fiktiven Jahresüberschuss die Zuführung zur gesetzlichen Rücklage zu berechnen. Ein TGAV ist dabei ein Vertrag, bei dem sich eine AG, KGaA bzw. SE verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner Betriebe ganz oder z. T. an einen anderen abzuführen; § ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ordnungsgeldvorschrift

Rn. 11 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 335 ist eine Ordnungsgeldvorschrift. Sie ist daher keine strafrechtliche Norm. Es handelt sich vielmehr um eine Vorschrift, die nicht einen schon eingetretenen deliktischen Erfolg mit Strafe oder Bußgeld ahndet, sondern bei Versäumung einer gesetzlichen Pflicht einen Nachteil (Ordnungsgeld) für den Fall androht, dass diese Pflicht nicht inn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Antragsfrist

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Antrag auf gerichtliche Überprüfung ist gemäß § 260 Abs. 1 Satz 1 AktG binnen einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung der abschließenden Feststellungen im BAnz zu stellen. Die Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist (vgl. Grigoleit-AktG (2025), § 260, Rn. 2). Für die Fristberechnung gelten die allg. Bestimmungen der §§ 187 Abs. 1 u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Offenlegungszeitpunkt bei Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rn. 90 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wurde die Nichtigkeit des JA nach erfolgter Offenlegung festgestellt und muss infolgedessen erneut aufgestellt werden, haben die gesetzlichen Vertreter ihre Pflicht zur RL nicht erfüllt (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 34ff.). Zur Einhaltung der Frist nach § 325 kann die Offenlegung des nichtigen JA deshalb ebenfalls nicht mehr gelten und der Fris...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.2.47 Gibt es spezifische Aufbewahrungsanforderungen an die Freizeichnung einer elektronisch übermittelten Steuererklärung?

Seit 2018 dürfen Unternehmenssteuererklärungen (ab VZ 2017) nur noch authentifiziert über das ELSTER-Verfahren (als sicheres Verfahren nach § 87aa Abs. 6 AO) an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dabei hat der Steuerberater (Auftragnehmer nach § 87d AO) seinem Mandanten (Auftraggeber nach § 87d AO) die Daten in leicht nachprüfbarer Form zur Zustimmung zur Verfügung zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 1.7 Grenzgänger

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Grenzgänger. Allgemein verstanden sind Grenzgänger grenzüberschreitend Beschäftigte.[1] Hat der Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit an jedem Arbeitstag in der Slowakei aus, erfüllt er damit regelmäßig die 183-Tage-Frist.[2] Auch kann er in der Slowakei für einen dortigen Arbeitgeber oder eine dortige Betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 6 Erlöschen des Widerrufsrechts

Nach § 356 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Buchst. a und c BGB erlischt das Widerrufsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen bereits dann, wenn der Unternehmer seine Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt h...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Nichtigkeit

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 173 Abs. 3 Satz 2 AktG regelt für eine AG, KGaA und SE – auf die GmbH ist § 173 Abs. 3 Satz 2 AktG nicht anwendbar, dass der AP, der die Nachtragsprüfung (vgl. HdR-E, AktG § 173, Rn. 16f.) durchführt, innerhalb von zwei Wochen nach Beschlussfassung über die Änderung und Feststellung des JA durch die HV einen uneingeschränkten BV erteilen mu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Struktur des Sonderprüfungsinstrumentariums nach den §§ 258ff. AktG

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Auf Antrag einer qualifizierten Minderheit hat das Gericht den Sonderprüfer zu bestellen, der zu überprüfen hat, ob eine nicht unwesentliche Unterbewertung von Bilanzposten vorliegt oder bestimmte Angaben im Anhang nicht oder nicht vollständig gemacht wurden (vgl. § 258 Abs. 1 AktG). Der Sonderprüfer hat nach § 259 AktG einen schriftlichen Ber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzielle Konsequenzen bei gerichtlicher Entscheidung (§ 261 Abs. 2 AktG)

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wurde gegen die abschließende Feststellung des Sonderprüfers nach § 260 AktG der Antrag auf eine Entscheidung durch das zuständige Gericht gestellt und hat das Gericht abschließend festgestellt, dass Posten unterbewertet sind, gelten nach § 261 Abs. 2 Satz 1 (2. Halbsatz) AktG die Regeln des Abs. 1 sinngemäß. Es kann somit auf die obigen Ausf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / E. Veröffentlichung (§ 162 Abs. 4 AktG)

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 162 Abs. 4 AktG sind der Vergütungsbericht (Abs. 1f.) ebenso wie der Vermerk (Abs. 3) nach erfolgtem Beschluss (vgl. § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG) bzw. erfolgter Vorlage (vgl. § 120a Abs. 5 AktG) von betreffender Gesellschaft zehn Jahre lang auf der Internetseite kostenfrei öffentlich zugänglich zu machen (sog. Berichtstransparenz). Laut...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zeitpunkt der Vorlage an die Gesellschafter

Rn. 91–92 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 vorläufig frei Rn. 93 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 müssen die offenzulegenden Unterlagen spätestens vor Ablauf von einem Jahr bzw. vier Monaten nach dem Abschlussstichtag des offenzulegenden JA an die das UN-Register führende Stelle übermittelt werden. Sofern dabei bestimmte Unterlagen i. S. d. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (vgl. HdR-E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungszusammenhang

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Möglichkeit der Herbeiführung einer Sonderprüfung ist als Minderheitenrecht (vgl. § 258 Abs. 2 AktG) ausgestaltet (vgl. ebenso Frey, WPg 1966, S. 633; Kupsch, WPg 1989, S. 517 (518); Voss, in: FS Münstermann (1969), S. 445 (446)). Die jeweils erforderlichen Quoten für die Ausübung von diesen Minderheitenrechten sind seit dem Gesetz zur Unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 7.3 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 88 Neben den persönlichen Erstattungsvoraussetzungen, müssen auch sachliche Voraussetzungen erfüllt sein, die in § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 2, 3 sowie S. 2 Nr. 1–3 KStG geregelt sind. Dies macht die Regelung relativ unübersichtlich und verwaltungsintensiv. § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG verlangt zunächst für Einkünfte aus Gewinnausschüttungen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 9 EStG,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätze des Strafrechts

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Straftaten werden je nach dem Wert des durch sie verletzten Rechtsguts und dem daraus folgenden Schweregrad der Tat nach Unrecht und Schuld unterschieden in Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (vgl. § 12 Abs. 1 StGB). Vergehen sind Taten, die mit einer geringeren Mindestfre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Fehlende oder unvollständige Angaben

Rn. 47 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Umfang der Berichtspflicht im Anhang ergibt sich aus den §§ 284ff. sowie hinsichtlich bestimmter rechtsformabhängiger Zusatzangaben aus den §§ 58 Abs. 2a, 131 Abs. 1 und 3, 152 Abs. 2f., 158 Abs. 1 und 160 AktG (vgl. im Einzelnen BeckOK-HGB (2025), § 284, Rn. 8ff.; HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 911ff.). Allerdings ist zu beachten, dass einig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Zulässigkeit des Einsatzes von Derivaten

Rn. 90 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 71 AktG regelt den Einsatz von Derivaten nicht, insbesondere ist ein solcher Erwerb nicht ausdrücklich verboten. Ob deren Einsatz zulässig oder unzulässig ist, hängt damit entscheidend davon ab, ob die entsprechende Transaktion als Erwerbsgeschäft i. S. d. § 71 AktG zu qualifizieren ist und – soweit dies der Fall ist – die Voraussetzungen e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Übermittlung an die Aufsichtsratsmitglieder (Satz 2)

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Recht zur Kenntnisnahme gewährt den AR-Mitgliedern nur eine begrenzte und oberflächliche Möglichkeit der Einsichtnahme in die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte. Aus diesem Grund gibt § 170 Abs. 3 Satz 2 AktG jedem einzelnen AR-Mitglied grds. das Recht, die Übermittlung der Unterlagen zu verlangen. Dieses kann nach wohl h. M....mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Zweck, Verpflichtung, Aussteller, Form und Inhalt

Rz. 33 Der Arbeitgeber muss sich nicht mit der mündlichen Mitteilung der Arbeitnehmerin über das Vorliegen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. über das Stillen begnügen. Vielmehr kann er die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bzw. eines Zeugnisses einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers verlangen. Er muss diese Forderung nicht begründen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / 2. Besondere Anforderungen an die Aufzeichnungen

Rz. 210 Die Aufzeichnungspflicht umfasst im Fall des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG (Überprüfung der Identität des Mandanten durch Ausweisdokumente) auch Art und Nummer des vorgelegten Dokuments sowie die ausstellende Behörde (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GwG). Rz. 211 Hinsichtlich der zur Überprüfung der Identität vorgelegten oder herangezogenen Dokumente und Unterlagen i. S. d. § 12 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Europarechtliche Grundlagen der Offenlegungsvorschriften

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie die RL-Vorschriften des HGB insgesamt, basieren auch die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften auf gesellschaftsrechtlichen Richtlinien der EU. Diese wiederum finden ihren Ausgangspunkt im EG-Vertrag vom 25.03.1957. Nach Art. 54 Abs. 3 lit. g) dieses Vertragswerks sollen die Schutzbestimmungen koordiniert werden, die in den Mitglieds...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aktie(n) als Akquisitionswährung sowie sonstige Zwecke

Rn. 78 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Praxis gebräuchlich ist die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit dem Ziel, damit (alternativ oder als Ergänzung zur Barkomponente) UN-Zusammenschlüsse bzw. die Akquisition anderer UN oder Teile davon zu finanzieren. Da auch insoweit das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wird, ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i. V. m...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen ist grds. fristgemäß (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.) und vollständig (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 74f.) vorzunehmen. Unabhängig von einer Größendifferenzierung hat gemäß § 325 Abs. 1 Satz 2 die Übermittlung an die das UN-Register führende Stelle zur Einstellung in das UN-Register zu er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Nichtigkeitsklage nach § 256 Abs. 7 AktG

Rn. 125 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach den §§ 256 Abs. 5 Nr. 2, 125 AktG ist ein JA nichtig, wenn Bilanzposten unterbewertet sind und dadurch vorsätzlich die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft verschleiert oder unrichtig wiedergegeben wird. Die Nichtigkeit des JA kann mit einer Feststellungsklage geltend gemacht werden. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 4.4.1 Wechselseitige Rückgabepflichten

§ 357 BGB regelt die Folgen des Widerrufs. Widerruft der Verbraucher, ist jede Vertragspartei verpflichtet, der anderen die empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben[1], wobei sich der Fristbeginn nach § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB bestimmt. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren.[2] Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.3 Rechtsfolge und Erstattungsverfahren

Rz. 72 Als Rechtsfolge bei Vorliegen des Tatbestands des § 32 Abs. 5 KStG ist dem Anteilseigner auf (formlosen) Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten. Zu den Voraussetzungen der Erstattung wird weiter auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1] verwiesen. Grundlage der Erstattung ist daher die Vorlage der in § 45a Abs. 2, 3 EStG geregelten Steuerbescheinigung. Erstatt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 4. Berichtszeitraum

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der maßgebliche Berichtszeitraum für den jährlichen Vergütungsbericht ist der des letzten GJ. Dabei müssen die Vergütungsberichte in einem jährlichem Erklärungsturnus erfolgen. Die Regelung entspricht den Vorgaben in § 161 AktG (vgl. dazu HdR-E, AktG § 161, Rn. 12f.). Gemäß RegB hat die Zuordnung zum GJ zu erfolgen (vgl. BT-Drs. 19/9739, S. 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Offenlegung bei Änderung des Jahresabschlusses

Rn. 37 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird ein JA nachdem die ursprüngliche Version offengelegt wurde, geändert, ist nach § 325 Abs. 1b Satz 1 die Änderung offenzulegen. Dies gilt selbst dann, wenn die Änderung erst Jahre nach der erstmaligen Offenlegung stattfindet (vgl. so auch ADS (2000), § 325, Rn. 87; Beck Bil-Komm. (2022), § 325 HGB, Rn. 46). Auch für den Fall, dass nach Fe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)

Rn. 38 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit dem sog. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) vom 07.08.2021 (BGBl. I 2021, S. 3311ff.) ergaben sich abermals Änderungen in Bezug auf die Bußgeldvorschriften des § 334. So wurde durch die Einfügung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 172 AktG wird die Feststellung des JA im Regelfall der Zusammenwirkungskompetenz von Vorstand und AR unterstellt. Möglich ist aber, dass der AR den JA billigt, zugleich aber zusammen mit dem Vorstand beschließt, (ausnahmsweise) die Feststellung der HV zu überlassen. Ferner kommt in Betracht, dass der AR entweder die Billigung ausdrückli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsätzliches

Rn. 64 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Angabe von Leistung und Gegenleistung bei Rechtsgeschäften beinhaltet die sachliche Erläuterung des Geschäftsgegenstands sowie bei zweiseitigen Verträgen die Angabe von Art, Menge und Preis der gegenseitig bewirkten LuL. Auch Fristen können wegen ggf. zu berücksichtigender Zinsen von Bedeutung sein. I.S.e. aus sich heraus verständlichen B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungszeitpunkt bei nachträglicher Änderung von Unterlagen

Rn. 88 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird eine offenzulegende Unterlage nach Abschluss der AP oder während bzw. nach der Vorlage an die Gesellschafter geändert, ist die geänderte Fassung offenzulegen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 37ff.). Auch für diese Offenlegung gelten die in HdR-E, HGB § 325, Rn. 83, beschriebenen Fristen. Rn. 89 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Zur Offenlegung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Offenlegung bei vereinfachter Kapitalherabsetzung

Rn. 98 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 236 AktG enthält eine lex specialis zu § 325 für den Fall, in dem eine AG (bzw. KGaA oder SE) eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung nach den §§ 229ff. AktG durchführt und diese nach § 234 AktG (bzw. § 235 AktG bei gleichzeitiger Kap.-Erhöhung) bereits im JA für das letzte GJ vor der Beschlussfassung berücksichtigt hat. Hiernach darf die Offen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Mittelpunkt des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB stehen die Vorschriften zur handelsrechtlichen Offenlegung von JA und Lageberichten, EA gemäß § 325 Abs. 2a, KA und Konzernlageberichten sowie sonstigen Unterlagen. Hierbei werden primär die offenlegungspflichtigen UN, der verantwortliche Personenkreis,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Offenlegung bei Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Da bisher die Prüfung des BAnz-Betreibers nicht die Nichtigkeit des eingereichten JA umfasste, ist davon auszugehen, dass dies auch nicht in den Verantwortungsbereich der das UN-Register führenden Stelle fällt (vgl. HdR-E, HGB § 329, Rn. 16). Daraus folgt, dass auch offensichtlich nichtige JA von der das UN-Register führenden Stelle als Überm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Modernisierungskosten bei Gebäuden

Kommentar Einordnung des neuen BMF-Schreibens Die Finanzverwaltung hat zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Stellung bezogen. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten des BMF-Schreibens. Kosten bei der Modernisierung von Wohngebäuden Wenn Vermieter ihr Mietobjekt modernisieren, sind sie steuerlich in der Regel sehr daran interessiert, die anfallenden Kosten sofort al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 2 Steuererklärungen

Rz. 11 Durch die Generalverweisung in § 31 Abs. 1 KStG wird auf die Vorschriften des ESt-Rechts über Steuererklärungen Bezug genommen, insbesondere § 25 Abs. 1 EStG, §§ 56, 60 EStDV. Eine KSt-Erklärungspflicht besteht für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekte, wenn und soweit die KSt-Pflicht nicht durch Steuerabzug abgegolten ist.[1] Es gilt insowei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.6.1 Berücksichtigung von Übertragungen vor dem 1.7.2021

Bei Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG bleiben Übergänge von Anteilen am Gesellschaftsvermögen auf Gesellschafter unberücksichtigt, die mit Ablauf des 30.6.2021 keine neuen Gesellschafter i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG a. F. mehr sind.[1] Damit wird aus einem Altgesellschafter nach altem Recht aufgrund der Anhebung der Frist auf 10 Jahre kein Neugesellschafter nach neuem Recht. W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.4.1 Zeitnahe Erstellung

Die Jahresabrechnung ist nach Ablauf der abzurechnenden Wirtschaftsperiode zeitnah zu erstellen und der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Allgemein wird hier von einem Zeitraum von 3 bis maximal 6 Monaten nach Beginn des Folgejahres ausgegangen.[1] Abweichendes kann im Verwaltervertrag geregelt werden oder sich aus einer Vereinbarung der Wohnungseigentüm...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.2.2 Abhängige Gesellschaften

Abhängige Gesellschaften können sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften sein. Abhängig ist nach § 6a Satz 4 GrEStG eine Gesellschaft, an deren Kapital oder Gesellschaftsvermögen das herrschende Unternehmen innerhalb von 5 Jahren vor und nach dem Rechtsvorgang unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar zu mindestens 95 % ununterbro...mehr