Fachbeiträge & Kommentare zu Fremdvergleich

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Absatz 1a (in der seit dem JStG 2024 geltenden Fassung)

„(1a) 1 § 1 Absatz 3d und 3e in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) ist erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 2024; 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum 2024. 2 Dabei ist § 1 Absatz 3d nicht auf bis zum 31. Dezember 2024 entstehende Aufwendungen a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Allgemeines

Die OECD hat nach langen Vorarbeiten im Jahr 2006 das Projekt der Festlegung neuer Grundsätze zur Ermittlung des Betriebsstättengewinns vorgelegt, den sog. Authorised OECD Approach (AOA).[1] Anlass hierfür ist die unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Interpretation des Artikels 7 OECD-MA in Abs. 1: "Gewinne eines Unternehmens", insbesondere die Einheitsbetrachtung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 Zuordnung von Eigen- und Fremdkapital (Dotation)

Das Ergebnis einer Betriebsstätte bzw. des Stammhauses wird bei einer Gesamtfremdfinanzierung im erheblichen Umfang durch die Frage der Kapitalausstattung und damit korrespondierend der Frage der Zuweisung des nicht direkt unmittelbar zuordenbaren Zinsaufwands bestimmt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung muss eine Betriebsstätte über das zur Erfüllung ihrer Funktion notwend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.15 Gewinnermittlungsfragen im Bereich der Bau- und Montageunternehmen

Nach den allgemeinen Grundsätzen über die steuerliche Gewinnermittlung wird der Gewinn aus der Bau- oder Montagebetriebsstätte i. d. R. erst mit der Abnahme des Bauvorhabens realisiert. Gewinn oder Verlust (das gesamte Auftragsergebnis) ist bei Bau- und Montageleistungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte so aufzuteilen, dass die Betriebsstätte erhält, was ein fremder sel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Privateinlagen / 3.1.3 Folgen der Nichtanerkennung eines Darlehens zwischen Angehörigen

Das einem Unternehmer von einem Angehörigen gewährte Darlehen, das zwar zivilrechtlich, aber im Hinblick auf den Fremdvergleich [1] steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, muss dem Privatvermögen des Betriebsinhabers zugeordnet werden. Wenn und soweit die Darlehensvaluta fälschlicherweise, dem betrieblichen Konto gutgeschrieben werden, muss der Darlehensbetrag in der Bilanz a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Gewinnabgrenzungsregelungen des Art. 7 OECD-MA a. F.

Nach Art. 7 Abs. 1 des OECD-MA, dem die deutschen DBA i. d. R. folgen, wird das Besteuerungsrecht für gewerbliche Gewinne zwar grundsätzlich dem Sitzstaat eines Unternehmens zugewiesen, aber zugleich eingeschränkt, wenn eine Betriebsstätte in einem anderen Staat begründet wird. Zuordnungsprinzip Art. 7 Abs. 1 OECD-MA a. F. lautet: "Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.2 Aufstellung einer Hilfs- und Nebenrechnung (§ 3 BsGaV)

Nach § 3 BsGaV besteht eine Verpflichtung zur Aufstellung einer Hilfs- und Nebenrechnung, die zu Beginn des Wirtschaftsjahres aufzustellen, fortzuschreiben und zum Ende des Wirtschaftsjahres abzuschließen ist. Die Hilfs- und Nebenrechnung ist das konkrete Instrument zur Umsetzung der uneingeschränkten Selbstständigkeits- und Unabhängigkeitsfiktion des AOA.[1] Sie beinhaltet d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Privateinlagen / 3.1.4 Abzinsung von Angehörigendarlehen etc.

Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbetreibenden, Selbstständigen gewährt, waren nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist.[1] Im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bestanden ernsthafte Zweifel an der Verfas...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.2 Wahlrecht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung[1] hält ungeachtet der BFH-Rechtsprechung zur sofortigen Entnahmebesteuerung an der (begünstigenden) sog. Methode der aufgeschobenen Gewinnverwirklichung fest. Hintergrund ist der Umstand, dass bei einer Überführung in eine ausländische Betriebsstätte die Betriebsvermögenszugehörigkeit noch gegeben ist und zudem Bedenken der Vereinbarkeit mit dem Realisat...mehr

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Fremdvergleich (tatsächlich... / 1 Systematische Einordnung

Bei der Abgrenzung der Einkünfte zwischen international verbundenen Unternehmen wird auf den Fremdvergleichsgrundsatz abgestellt. Hierbei ist zunächst ein tatsächlicher Fremdvergleich durchzuführen. Gibt es hingegen keine Vergleichswerte und können Unterschiede zwischen bekannten und konzerninternen Transaktionen nicht durch Anpassungsrechnungen ausgeglichen werden, kommt na...mehr

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Fremdvergleich (hypothetischer) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Können für die Bestimmung eines Fremdvergleichspreises keine Vergleichswerte festgestellt werden, ist der Fremdvergleichspreis nach dem hypothetischen Fremdvergleich i. S. d. § 1 Abs. 3 S. 7 AStG unter Beachtung des § 1 Abs. 1 S. 3 AStG zu bestimmen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn (nur schwer zu bewertende) immaterielle Werte oder Rechte Geg...mehr

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Fremdvergleich (tatsächlicher) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Bei der Abgrenzung der Einkünfte zwischen international verbundenen Unternehmen wird auf den Fremdvergleichsgrundsatz abgestellt. Hierbei ist zunächst ein tatsächlicher Fremdvergleich durchzuführen. Gibt es hingegen keine Vergleichswerte und können Unterschiede zwischen bekannten und konzerninternen Transaktionen nicht durch Anpassungsrechnungen aus...mehr

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Fremdvergleich (hypothetisc... / Literaturtipps

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Fremdvergleich (tatsächlich... / Literaturtipps

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Fremdvergleich (tatsächlich... / 2 Inhalt

Der Fremdvergleichsgrundsatz erfordert einen (hypothetischen) Vergleich der Bedingungen zwischen verbundenen Unternehmen zu den Bedingungen zwischen fremden Dritten in einer vergleichbaren Situation und die Analyse der Auswirkung auf den Gewinn. So wird in Art. 9 Abs. 1 OECD-MA auf vereinbarte oder auferlegte Bedingungen zwischen den verbundenen Unternehmen abgestellt, die v...mehr

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Fremdvergleich (hypothetisc... / 2 Inhalt

Der Standardanwendungsfall des hypothetischen Fremdvergleichs bildet die Ermittlung des Verrechnungspreises für den Wert einer verlagerten Funktion sowie der Bewertung von immateriellen Werten. Auch im hypothetischen Fremdvergleich sind Elemente eines tatsächlichen Fremdverhaltens zu berücksichtigen. Beim hypothetischen Fremdvergleich handelt es sich um die Simulation eines P...mehr

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Fremdvergleich (hypothetisc... / 1 Systematische Einordnung

Können für die Bestimmung eines Fremdvergleichspreises keine Vergleichswerte festgestellt werden, ist der Fremdvergleichspreis nach dem hypothetischen Fremdvergleich i. S. d. § 1 Abs. 3 S. 7 AStG unter Beachtung des § 1 Abs. 1 S. 3 AStG zu bestimmen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn (nur schwer zu bewertende) immaterielle Werte oder Rechte Gegenstand eines Geschäftsvor...mehr

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Fremdvergleich (tatsächlich... / 3 Hinweise

Mit dem Fremdvergleichsgrundsatz soll eine internationale Einkunftsabgrenzung durchgeführt werden, sodass Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie wirtschaftlich entstehen (und zwar unabhängig davon, welche Steuersätze in den betreffenden Staaten vorherrschen). Jedoch ist es geradezu zum einen eine Fehlvorstellung, Transaktionen zwischen unverbundenen Unternehmen au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anhang zu § 8: ABC des internationalen Steuerrechts

Abgeltungswirkung Abzugsmethode Advanced Pricing Agreement (APA) Aktivitätsklausel (AStG) Aktivitätsklausel (DBA) Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Anzeigepflichten (Steuergestaltungen) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Bandbreiten Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) BEPS Beschränkte Steuerpflicht Betriebsaufspaltu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Hybride Finanzierungen (Ink... / 2 Inhalt

§ 4k EStG soll verhindern, dass durch Inkongruenz der Besteuerungssysteme zweier oder mehr Staaten unberechtigte Steuervorteile entstehen.[1] Die Vorschrift ist unbeschadet der Regelungen eines DBA anwendbar, ist also "treaty overriding". Für eine durch Inkongruenzen verursachte Doppelbesteuerung enthält die Vorschrift keine Regelung. Eine Doppelbesteuerung ist durch Verstän...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bandbreiten – ABC IntStR / 2 Inhalt

§ 1 Abs. 3a AStG normiert den Rahmen der Bestimmung von Fremdvergleichspreisen mit Bandbreiten. § 1 Abs. 3a S. 2 AStG sieht vor, dass eine Einengung der Bandbreite zu erfolgen hat, wenn mehrere Werte vorhanden sind und Unterschiede in der Vergleichbarkeit bestehen. Dies entspricht Tz. 3.56 OECD-TPG. Sind manche der Vergleichswerte nur in eingeschränkterem Umfang vergleichbar...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2 Inhalt

Auf OECD-Ebene wurde in Art. 7 des OECD-MA der sog. Authorized OECD-Approach (AOA) eingeführt; insbesondere Nicht-OECD-Staaten halten sich jedoch nicht an den AOA, der auch keinen Eingang in das UN-Musterabkommen gefunden hat. Im nationalen Steuerrecht wurde der AOA in § 1 Abs. 5 AStG umgesetzt. Danach sind die Abs. 1, 3 bis 4 des § 1 AStG für Geschäftsvorfälle zwischen einem...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verrechnungspreise – ABC In... / 2 Inhalt

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht versteht man unter Verrechnungspreisen Wertansätze für Güter und Dienstleistungen, die innerhalb eines Unternehmens oder eines Unternehmensverbundes ausgetauscht werden. Im Gegensatz zum Marktpreis, der sich im freien Wettbewerb durch die Wirkung von Angebot und Nachfrage bildet, ist der Verrechnungspreis das Ergebnis einer zweckorientierte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bandbreiten – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Die Anwendung des sog. Fremdvergleichsgrundsatzes führt regelmäßig zu einer Bandbreite von Werten (§ 1 Abs. 3a AStG). Dieses Preisband bildet sodann den Rahmen des Fremdvergleichs, aus welchem der für die Gesetzesanwendung maßgebende Wert zu entnehmen ist. Hierdurch zeigt sich der Mangel an Exaktheit ("transfer pricing is not an exact science"), der mit jeder Form der Verrech...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Funktions- und Risikoanalys... / 2 Inhalt

Seitens der OECD wurde ein sog. six-step-approach eingeführt (OECD-Transferpricingguideline, OECD-TPG, Tz. 1.60), der eine Leitlinie im Rahmen des Fremdvergleichsgrundsatzes vorgibt, Risiken zu identifizieren, darzustellen und zuzuordnen. Im nationalen Recht wird in § 1 Abs. 3 S. 2 AStG die Funktions- und Risikoanalyse an zentraler Stelle im deutschen Außensteuerrecht gerege...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Markenzeichen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Werden innerhalb eines international tätigen Konzerns Markenrechte überlassen, stellt sich die Frage, inwieweit hierfür eine Lizenzgebühr zu zahlen ist. Dies setzt voraus, dass es sich um eine Vereinbarung handelt, die dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Vereinbarung insgesamt als steuerlich unbeachtlich anzusehen, sodass ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Transferpaket – ABC IntStR / 2 Inhalt

Da die Anwendung der Standard-Verrechnungspreismethoden auf Funktionsverlagerungen im Regelfall nicht (oder nur eingeschränkt) möglich ist, definiert § 1 Abs. 3 S. 7 AStG, dass in Fällen, in denen keine eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerte feststellbar sind, die Einkünfteermittlung anhand eines hypothetischen Fremdvergleichs zu erfolgen hat. Anhand ökonomisch an...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Lohnumwandlung in andere Einkunftsarten

Rz. 18 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Unter die Leistungen, die grundsätzlich keinen > Arbeitslohn darstellen, fallen auch Zahlungen, die zu anderen Einkunftsarten führen können, wie zB eine Kostenerstattung für die arbeitnehmereigene Garage zur Unterstellung von Dienst-Kfz (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG, vgl BFH 199, 322 = BStBl 2002 II, 829; > Garagen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Zuwendung

Rn. 295 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist dann gegeben, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer unter sonst gleichen Umständen einen Vermögensvorteil einem Nichtgesellschafter zugewandt hätte (BFH v 05.10.1994, BStBl II 1995, 549; BFH v 13.12.2006, BStBl II 2007, 393). Weiterhin muss der Vermögensvorteil einem betrieblichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente (puttable instruments)

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Februar 2008 hatte der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121ff.; Deloitte LLP, B3.2.1.2.1; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126ff.; KPMG IFRG Limited 2024/25, Tz. 7.3.1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter, § 22 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG

Rn. 477 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Als Beispiel steuerbarer sonstiger Leistungen ist in § 22 Nr 3 S 1 EStG die Vermietung beweglicher Gegenstände angeführt. Werden einzelne bewegliche WG vermietet, sind die Einkünfte deshalb grds den sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 3 EStG zuzurechnen (BFH BStBl II 2007, 768 zur Vermietung von ca 40 Maschinen; BFH BFH/NV 2005, 552 zur Vermie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführergehalt / 1 Steuer und Geschäftsführergehalt

Das Gehalt des Fremdgeschäftsführers wird mit diesem frei vereinbart. Der Markt entscheidet. Die Gesellschafterversammlung, die aufseiten der GmbH für die Vereinbarung des Anstellungsvertrags und damit für das Gehalt zuständig ist, wird ein Gehalt vereinbaren, welches sie vereinbaren muss, um den gewünschten Geschäftsführer zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Je hö...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einpersonen-GmbH / 3 Gesellschafterbeschlüsse und Verträge

Einen Gesellschafterbeschluss in der Einpersonen-GmbH bezeichnet man auch als Gesellschafter-Entschluss. Der Einmann-Gesellschafter muss Gesellschafterbeschlüsse unverzüglich nach Beschlussfassung protokollieren und unterschreiben (§ 48 Abs. 3 GmbHG). Zwar führt eine Verletzung dieser Vorschrift nicht zur Nichtigkeit des betreffenden Beschlusses. Jedoch kann die Existenz ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage an Gesellsch... / 1 Probezeit im Grenzbereich der betrieblichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Veranlassung

Die mit einer Versorgungszusage zugunsten des GGF aufgrund der Rückstellungsbildung einhergehende Gewinnminderung ist nur dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn diese betrieblich und nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst ist. Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Zusage ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem GGF oder einer diesem nahe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Anstellungsvertrag mit Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei Formulierung des Anstellungsvertrags für einen Gesellschafter-Geschäftsführer muss der Anwalt gegebenenfalls Unterstützung beim Steuerberater erbitten. Dies gilt für Fragen des Gehalts, Gewinnausschüttung, Dienstwagen, Pensionszusage, Übernahme von Reise- und Fortbildungskosten etc. Wendet die Kapitalgesellschaft einem beherrschenden Gesellschafter oder einer, dem Gesells...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.6.1 Gewinnschätzung als ersatzweise Gewinnermittlung

Rz. 189 In § 88 AO hat der Gesetzgeber den Amtsermittlungsgrundsatz normiert, welcher der Finanzbehörde die Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen auferlegt. Dabei sind die Beteiligten gemäß § 90 AO zur Mitwirkung verpflichtet. In Ergänzung der genannten Grundsätze verpflichtet § 162 Abs. 1 Satz 1 AO die Finanzbehörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.5 Beteiligung nahestehender Personen

Rz. 75 Die GmbH & Co. ist in besonderem Maße für Familienunternehmen geeignet (Rz. 41). Das gilt aber nicht nur für den Fall, in dem ein Nachfolger fehlt, sondern allgemein für die Heranführung der nächsten Generation an unternehmerische Aufgaben. Insbesondere durch die Trennbarkeit von Mitarbeit und Beteiligung kann der Nachwuchs schrittweise an die spätere Übernahme des Un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.6.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 131 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich den zivilrechtlichen Vereinbarungen über die Gewinnverteilung. Das hat der BFH in st. Rspr. herausgestellt.[1] Besonderheiten gelten nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Beteiligung nahestehender Personen. Wo die Gefahr sachfremder Einflüsse besteht, müssen zusätzlich die formelle Gültigkeit der Vereinbarungen, ihre Durchset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.6 Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 156 Bei einer GmbH & Co. ist eine vGA nicht nur aus laufender unangemessener Gewinnverteilung möglich, sondern ebenso bei Änderung der Gewinnverteilung für die Zukunft zulasten der Komplementär-GmbH. Im zuletzt genannten Fall tritt die Vermögensminderung in Form verhinderter Vermögensmehrung erst zukünftig in Erscheinung, ihre Verursachung wird allerdings gegenwärtig bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.2 Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 EStG

Rz. 65 In der Literatur wurde früher z. T. die Auffassung vertreten, die GmbH & Co. sei wegen der Vermischung der beiden Grundtypen des deutschen Handelsrechts, nämlich der Personen- und Kapitalgesellschaft, insgesamt als Körperschaft einzustufen. Die höchstrichterliche Rspr. ist dieser Auffassung nicht gefolgt. Der Große Senat[1] hat vielmehr klar herausgestellt, dass eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.4.2 Stiftung als Komplementär einer KG

Rz. 210 Das Ertragsteuerrecht behandelt das selbstständige Zweckvermögen "Stiftung" als Körperschaft, die ein eigenes Einkommen erzielen kann und damit selbstständig zur KSt herangezogen wird. Dieses Einkommen darf nur durch betriebliche Aufwendungen gemindert werden, die bei der Stiftung & Co. schon im Rahmen der Gewinnfeststellung der KG zu berücksichtigen sind. Dabei ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Fremdvergleich

Tz. 88 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Vorteilsausgleich kann – auch im Verhältnis zu nicht beherrschenden Gesellschaftern – nur anerkannt werden, wenn er auch dem Fremdvergleich standhält; s Urt des BFH v 08.06.1977, GmbHR 1977, 290. Das gegenseitige Austauschgeschäft muss auch unter Fremden vorstellbar sein. Es ist also zu prüfen, ob der Vorteilsausgleich unter sonst gleiche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.5 Der doppelte Fremdvergleich – Einbeziehung des Vertragspartners

Tz. 117 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner jüngeren Rspr verlangt der BFH, dass in die Prüfung des Fremdvergleichs nicht nur die Ebene der Kö und deren Interesse einzubeziehen ist. Vielmehr ist auch auf die Position des Leistungsempfängers abzustellen; eine vGA kann deshalb auch dann vorliegen, wenn eine Vereinbarung zwar für die Gesellschaft günstig ist, ein gesellschaftsf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.8 Der Fremdvergleich über die Grenze (Verrechnungspreise)

Tz. 134 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In den letzten Jahren hat sich die Diskussion um die Anwendung und Auslegung der Fremdvergleichsgrundsätze vor allem um die Verrechnungspreis-Problematik gedreht; grundlegend s Urt des BFH v 17.10.2001; BStBl II 2004, 171. Hierzu zB s Wassermeyer (DB 2001, 2465); Gosch (StBp 2001, 360); Hoffmann (GmbHR 2001, 1169); Hollatz (NWB F 4, 4625); K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter als Grundmaßstab des Fremdvergleichs

Tz. 104 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Maßstab für den anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gem § 43 Abs 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet; s Urt des BFH v 06.04.2005 (BFH/NV 2005, 2058). Aufgabe eines solchen GF ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Kö und damit ...mehr