Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung erweitert den ärztlichen Sicherstellungsauftrag des § 73, indem sie die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen verpflichtet, zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung die Weiterbildung zu fördern. Kritisch wird bemerkt, dass sie gesetzessystematisch wegen des eigentlichen Zusammenhangs zur Sicherstellung deplaziert ist (vgl. Münkler,...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.5 Förderung einer trägerübergreifenden Fort- und Weiterbildung (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 10 § 39 Abs. 2 Nr. 4 verpflichtet die BAR, eine trägerübergreifende Fort- und Weiterbildung zur Unterstützung und Umsetzung trägerübergreifender Kooperation und Koordination anzubieten. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dem Rehabilitationsberater bzw. sonstigen Mitarbeiter nicht nur das Rehabilitations- und Teilhaberecht des eigenen Trägerteils, sondern auch das R...mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 15 Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V v. 10.3.2000 i. d. F. v. 21.10.2022. zur Förderung der Selbsthilfebundesorganisationen gemäß § 20h SGB V durch die Krankenkassen und ihre Verbände auf Bundesebene.mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Neufassung der Förderregelung in einer eigenen Vorschrift will der Gesetzgeber dem gestiegenen Stellenwert der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen verstärkt Rechnung tragen. Die Förderung der Selbsthilfe soll weiter gestärkt werden. Ferner wird die Rechtsgrundlage im Interesse einer effizienten und antragstellerfreundlichen Durchführung de...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 20k... / 2.2 Festlegungen durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 stellt dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Aufgabe, das Nähere zu bedarfsgerechten Zielstellungen, Zielgruppen sowie zu Inhalt, Methodik und Qualität der Leistungen nach Abs. 1 festzulegen. Dabei hat er unabhängigen, ärztlichen, psychologischen, pflegerischen, informationstechnologischen und sozialwissenschaftlichen Sachverstand einzubeziehen. Die Schu...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 20k... / 3 Literatur

Rz. 7 Bittlingmayer/Dadaczynski/Sahrai/Broucke /Okan, Digitale Gesundheitskompetenz – Konzeptionelle Verortung, Erfassung und Förderung mit Fokus auf Kinder und Jugendliche, Bundesgesundheitsblatt, https://doi.org/10.1007/s00103-019-03087-6. Deiters, Digitale Gesundheitskompetenz, https://magazin.hs-gesundheit.de/wissen-austauschen/digitale-gesundheitskompetenz/. Kluckert, Die...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 20k... / 2.1 Leistungsanspruch der Versicherten (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 verpflichtet die Krankenkassen, in ihrer jeweiligen Satzung Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz aufzunehmen. Dadurch wird ein individueller Leistungsanspruch der Versicherten nach Maßgabe der Satzung begründet (Satz 1). Die Leistungsangebote sollen die Versicherten befähigen, die für die Nutzung digitaler und telemedizinische Anwendungen un...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 20k... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungsanspruch der Versicherten (Abs. 1) Rz. 4 Abs. 1 verpflichtet die Krankenkassen, in ihrer jeweiligen Satzung Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz aufzunehmen. Dadurch wird ein individueller Leistungsanspruch der Versicherten nach Maßgabe der Satzung begründet (Satz 1). Die Leistungsangebote sollen die Versicherten befähigen, die für die Nutzun...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 20k... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) hat gemäß Art. 1 Nr. 1b die Norm mit Wirkung zum 19.12.2019 nach § 20j eingefügt. Die Initiative hierzu ging im Gesetzgebungsverfahren vom 14. Ausschuss aus (BT-Drs. 19/14857).mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verpflichtung zu Förderung (Abs. 1) Rz. 3 Die Neuregelung der Förderung der Selbsthilfe in § 20c bringt abweichend von der bisherigen Soll-Regelung eine unbedingte Förderverpflichtung im Rahmen der Festlegungen des Abs. 3. Diese Förderverpflichtung soll sicherstellen, dass das vorgesehene Fördervolumen nicht unterschritten wird. Allerdings besteht auch zukünftig kein Rech...mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 2.2 Digitale Anwendungen (Abs. 2)

Rz. 7 Der durch den Beschluss des 14. Ausschusses (BT-Drs. 19/14867) im Gesetzgebungsverfahren eingefügte Abs. 2 verpflichtet die Krankenkassen, im Rahmen der Selbsthilfeförderung neben der Nutzung von Angeboten mit analogen und analog/digitalen Anwendungen künftig auch die Nutzung von ausschließlich digitalen Anwendungen zu unterstützen. Selbsthilfegruppen, -organisationen ...mehr

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 eingeführt worden. Sie hat Art. 8 des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3853), das zuletzt durch Art. 4a des Gesetzes v. 15.12.2008 (BGBl. I S....mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 20k... / 2.3 Berichtsfristen (Abs. 3)

Rz. 6 Nach Abs. 3 hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen dem Bundesministerium für Gesundheit erstmals bis zum 31.12.2021 und danach alle 2 Jahre zu berichten, wie und in welchem Umfang seine Mitglieder den Versicherten Leistungen nach Abs. 1 gewährleisten. Zu diesem Zweck hat er die von seinen Mitgliedern zu übermittelnden statistischen Informationen über die erstatt...mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20h ist ursprünglich als § 20c durch Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) mit Wirkung zum 1.1.2008 eingefügt worden. Er ergänzte und konkretisierte die bis dahin in § 20 enthaltenen Regelungen zur Förderung der Selbsthilfe als Ziel der Prävention und Rehabilitation. Die ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 20k... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Laut einer repräsentativer Studie der Techniker Krankenkasse (TKK) rangiert als wichtigste Quelle für Gesundheitsinformationen gleich hinter dem Arzt mit 82 % inzwischen das Internet mit 77 % (Artikel Ärzteblatt: Digitale Gesundheitskompetenz: Datensouveränität als Ziel). Neben vielen Vorteilen für die Versicherten birgt dies allerdings auch die Gefahr, im Wege der int...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.1 Wesen der interdisziplinären "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die interdisziplinäre Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit drohender oder bereits eingetretener Behinderung, die später die Teilhabe – hier insbesondere die Schulfähigkeit oder die soziale Teilhabe (vgl. Komm. zu § 2) – einschränkt. Die (drohende) Behinderung kann auch von Entwicklungsstörunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.6.1 Überblick

Rz. 29 Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen, um in interdisziplinärer Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und pädagogischen Fachkräften eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erken...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 fördert individuell – also bedarfsbezogen – Kinder mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Behinderung bis zum Schuleintritt auf der Basis eines ganzheitlichen Früherkennungs- und Frühförderkonzeptes. Zu diesen (drohenden) Behinderungen werden auch erhebliche Entwicklungsstörungen bzw. -verzöger...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis nach dem BAföG

Rz. 8 Der anspruchs- und leistungsberechtigte Personenkreis wird in § 2 BAföG nicht individuell und personenbezogen, sondern durch die Bezugnahme auf den Besuch einer bestimmten Bildungseinrichtung bestimmt. Dazu gehören einerseits weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 1...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 3 Verordnungen/Verordnungsermächtigungen

Rz. 16 In den Wortlaut des Neunten Buches wurde eine Reihe von Ermächtigungen aufgenommen, die insbesondere der Bundesregierung und dem BMAS den Erlass von Verordnungen erlauben: Rz. 17 § 11 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, ob und inwieweit die Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches, die Bundesagentur für Arbeit und ...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.6.2 Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFFs)

Rz. 30 Die interdisziplinären Frühförderstellen (IFFs) diagnostizieren, behandeln, fördern und beraten Kinder mit Entwicklungsverzögerungen bzw. mit drohenden oder bereits eingetretenen Behinderungen interdisziplinär in Form von Komplexleistungen (Rz. 24 ff.) – und zwar von der Geburt bis zum tatsächlichen Schuleintritt (§ 3 FrühV, Rz. 3). Die Zusammenstellung der einzelnen ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.4 Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Nach Abs. 3 hat der zuständige Sozialleistungsträger darauf hinzuwirken, dass sich bei einer Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen diese zum Wohl des Leistungsberechtigten ergänzen. Die Vorschrift knüpft an den bei Erlass des Gesetzes vorgefundenen Tatbestand der Hilfeleistung und Sozialleistungserbringung auch durch gemeinnützige und freie Einric...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.6.5 Zusammenarbeit zwischen interdisziplinär tätigen IFFs und SPZs

Rz. 37 Die Behandlung durch SPZs ist nach § 119 Abs. 2 Satz 1 SGB V auf diejenigen Kinder ausgerichtet, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit oder einer drohenden Krankheit nicht von geeigneten Ärzten oder in geeigneten Frühförderstellen behandelt werden können (sog. dreistufiges Versorgungssystem bestehend aus Kinderärzten, Frühförderstellen und SPZ). Zu beac...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.3.1 Verfahren zwecks Genehmigung der interdisziplinären Frühförderung

Rz. 17 Wenn der Förder- und Behandlungsplan erstellt wurde, ist aufgrund der Landesrahmenvereinbarungen i. d. R. eine Genehmigung der Frühfördermaßnahmen seitens der beiden die Kosten tragenden Rehabilitationsträger notwendig. Vorher kann mit der eigentlichen interdisziplinären Förderung nicht begonnen werden. Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 bis 4 FrühV (Rz. 3) kann der Antrag auf Gen...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.4 Besonderheit: Komplexleistung (Abs. 3)

Rz. 24 Es handelt sich immer dann um eine Komplexleistung i. S. d. § 46, wenn für einen prognostisch festgelegten Zeitraum (Förderzeitraum) Leistungen sowohl aus dem heilpädagogischen als auch aus dem medizinisch-therapeutischen Bereich notwendig sind, um das übergreifend formulierte Therapie- und Förderziel (Teilhabeziel) zu erreichen. Die Komplexleistung verfolgt das Ziel, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 153a Sachve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. Nr. 146) mit Wirkung zum 14.6.2023 in das SGB IX eingefügt. Ziel dieses Änderungsgesetzes ist die weitere Förderung von Menschen mit Behinderung im Hinblick auf eine angemessene Teilhabe am Arbeitsleben und damit auch die Stärkung eines inklusiven ("ersten") Ar...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.4 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 17 Nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 BAföG, wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung geleistet, was den Bedarf darstellt. Dieser Ausbildungsbedarf wird jedoch nicht, was § 3 Abs. 1 an sich nahelegt, individuell ermittelt, sondern in den §§ 12, 13 BAföG durch bestimmte Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Dieser Bedarf wird einerseits nach ...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.8 Abgrenzung zu heilpädagogischen Kindergärten, integrativen Kindertagesstätten usw.

Rz. 40 Integrative Kindertagesstätten, heilpädagogische Kindergärten usw. begleiten im "Kindergartenalltag" Kinder, die in ihrem Entwicklungsprozess beeinträchtigt, behindert oder von Behinderung bedroht sind. Die Kinder erhalten hier also auch heilpädagogische Maßnahmen, um die Ressourcen des Kindes "im Alltag" zu fördern. Trotzdem sind diese "Kitas" keine IFFs i. S. d. § 4...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.3 Meldung und Datenauswertung (Abs. 2)

Rz. 44 Während § 41 Abs. 1 regelt, welche Daten zu welchem Sachverhalt zu erfassen sind, schreibt Abs. 2 vor, wer die Daten an wen und in welchem Datenformat zu melden hat und dass die BAR für die Aufbereitung und Auswertung der Daten verantwortlich ist. Von der Pflicht zur Meldung der nach Abs. 1 erhobenen Daten sind nach Abs. 2 alle Rehabilitationsträger betroffen. Die Rehabil...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.2.3 Förder- und Behandlungsplan

Rz. 16 Der Förder- und Behandlungsplan (§ 46 Abs. 1, § 7 der unter Rz. 3 aufgeführten FrühV) basiert auf den Ergebnissen der interdisziplinären Eingangs- und Verlaufsdiagnostik. Er wird von den Berufsgruppen (Professionen) erarbeitet, die die Diagnostik durchgeführt haben und ist mit den Eltern/Personensorgeberechtigten abzustimmen. Der Förder- und Behandlungsplan beinhaltet ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.2 Leistungskatalog

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 nennt zunächst die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten. Zu diesen Leistungen gehören die in den Abschnitten 3 und 4 des Dritten Kapitels des SGB V aufgeführten Maßnahmen. Diese gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte (§ 8 KVLG 1989). Im Einzelnen rechnen dazu Primäre Prävention und Gesun...mehr

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Sauer, SGB IX § 116 Pauscha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 116 bestimmt Möglichkeiten zur Erbringung von ausgewählten Leistungen zur sozialen Teilhabe aus dem Katalog des § 113 Abs. 2. Zum einen können bestimmte Leistungen als pauschale Geldleistung erbracht werden. Zum anderen können bestimmte Leistungen aus dem Katalog des § 113 Abs. 2 an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden. Rz. 3 Abs. 1 enthält einen Kat...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Einfügung eines neuen § 20a durch das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) führte durch dessen Art. 1 Nr. 6 dazu, dass aus dem bis dahin geltenden § 20a der § 20b wurde. Gleichzeitig wurden dabei Abs. 1 geändert und Abs. 2 Satz 1 durch die Wörter "sowie mit den für den Arbeitsschu...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.2.1 Trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und die Pflegekassen müssen durch ihre Spitzenorganisationen nach dem in § 20e geregelten Verfahren trägerübergreifende Rahmenempfehlungen vereinbaren, in denen die übergeordneten einheitlichen gemeinsamen Ziele und die daraus abzuleitenden vorrangigen Handlungsfelder...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen für Ausbildungsförderung

Rz. 13 Zu den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen gehört grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 BAföG). Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 BAföG können jedoch auch privilegierten Ausländern (insbesondere Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen) sowie anderen Ausländern, die eine Niederlassungserlau...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1.2 Ausschluss vom Wohngeld

Rz. 13 Der Anspruch auf Wohngeld kann für bestimmte Personen ausgeschlossen sein. Das ist einerseits dann der Fall, wenn andere (Sozial)Leistungen tatsächlich gewährt werden und die Kosten der Unterkunft dort bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden (z. B. bei Bürgergeld nach dem SGB II; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; vgl...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 5 Zusammenfassung wichtiger Änderungsgesetze zum SGB IX i. d. F. des BTHG

Rz. 82 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) Das Gesetz korrigierte Redaktionsversehen und stellte einige Regelungen aus der Gesetzgebung des Art. 1 BTHG klar. Zudem enthielt es Folgeregelungen zum Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017 (BGBl. I ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Der durch das Gesetz zur Änderung wehrpflichtrechtlicher, soldatenrechtlicher, beamtenrechtlicher und anderer Vorschriften v. 24.7.1995 (BGBl. I S. 962) mit Wirkung zum 29.7.1995 eingefügte Satz 3 wurde bereits durch das Wehrrechtsänderungsgesetz v. 15.12.1995 (...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 18 ist eine Einweisungsvorschrift, aus der sich ergibt, dass es Leistungen der Ausbildungsförderung gibt und diese in Anspruch genommen werden können. Die in Abs. 1 genannten Ansprüche sind Sozialleistungen i. S. d. § 11. Als Einweisungsvorschrift sollte § 18, wie die §§ 18 bis 29 ("Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger") insgesamt, den Bürgern ein...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 0.5 Rechtsänderungen

Rz. 6a Durch Art. 7 Nr. 19 Teilhabestärkungsgesetz (TeilhStG) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1387) erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2022 die Ausweitung der Anbieter, die nicht als Leistungserbringer i. S. d. Vertragsrechtes gemäß §§ 123 ff. SGB IX zu behandeln sind. Mit Art. 1 Nr. 4a Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurde mit Wirkung zum...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.4 Vorruhestandsgeld (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 13 Der Anspruch auf Krankengeld ist ausgeschlossen, wenn ein Versicherter für denselben Zeitraum Vorruhestandsgeld i. S. d. § 5 Abs. 3 SGB V beanspruchen kann. Das Vorruhestandsgeld ist im Zusammenhang mit dem Vorruhestandsgesetz (VRG) v. 13.4.1984 (BGBl. I S. 601) zu sehen, welches Vorruhestandsleistungen bis zum 31.12.1988 förderte (§ 14 VRG). Trotz des Wegfalls der Fö...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Obwohl Empfängnis und Schwangerschaft keine Krankheiten sind (BSGE 39 S. 167), hat der Gesetzgeber damit im Zusammenhang stehende Leistungen in den Dritten Abschnitt des SGB V (Leistungen zur Verhütung von Krankheiten) eingeordnet. Dabei ist die Überschrift des § 24a – Empfängnisverhütung – eher missverständlich. Der Anspruch nach dieser Vorschrift umfasst Leistungen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20d verpflichtet die Krankenkassen zusammen mit den anderen aufgeführten Sozialversicherungsträgern, die ebenfalls präventive Ziele verfolgen, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln. Der Gesetzgeber greift damit ein Vorhaben auf, dessen Ansätze sich bis zu dem damals gescheiterten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention (vgl. BT...mehr

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Musikschullehrer / 2.3 Rechtsfolgen

Die Einordnung des Vertragsverhältnisses hat erhebliche Folgen für die Ansprüche der Vertragspartner. Der freie Mitarbeiter genießt nicht den arbeitsrechtlichen Schutz, wie er bei einem Arbeitnehmer aufgrund von tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zusteht. Andererseits ist er bei der Erfüllung seiner Aufgaben weitgehend selbstständig und ist nicht den Weisungen d...mehr

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Sauer, SGB IX § 114 Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Mobilitätsleistungen der sozialen Teilhabe behinderter Menschen gehören zu den Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für den in § 99 genannten Personenkreis nach Maßgabe des in § 90 Abs. 5 aufgeführten Gesetzesziels. Die Regelungen in § 114 sind Spezialregelungen für die Eingliederungshilfe, sie gehen im Rahmen der Sozialen Teilhabe den allgemeinen Regelungen, d...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.9.3 Aufteilung der Kosten für das offene Beratungsangebot

Rz. 48 Eltern, die über die Entwicklung ihres Kindes besorgt sind oder sich mit dem Gedanken befassen, für sich selbst Hilfe bei der Erziehung, Förderung und der Alltagsgestaltung des auffälligen Kindes in Anspruch zu nehmen, nutzen oft die Möglichkeit, sich ohne Vorbedingung von einem interdisziplinär tätigen SPZ i. S. d. § 46 oder einem interdisziplinär tätigen IFF beraten...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 2.3 Einbeziehung der Pflegepersonen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 3 sollen die Pflegepersonen des Versicherten in die Aufklärung und Planerstellung nach Satz 2 einbezogen werden. Das besondere Anliegen des Gesetzgebers, die Pflegepersonen in den Katalog der Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen einzubeziehen, erklärt sich von selbst vor dem Hintergrund des von dieser Regelung mit einem Leistungsanspruch ausges...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.2.2 Diagnostik

Rz. 12 Der Zugang zu der Diagnostik in einer interdisziplinär tätigen Früherkennungs- und Frühförderstelle i. S. d. § 46 Abs. 4 (Rz. 29 ff.) erfolgt grundsätzlich über eine ärztliche Verordnung, da Leistungen der Krankenkassen grundsätzlich nur über ärztliche Verordnungen erfolgen können. Einen bundesweit geltenden Vordruck für die Verordnung bzw.- für das Anstoßen einer Dia...mehr