Fachbeiträge & Kommentare zu Firmenwagen

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9.2 Fahrten von und zu mehreren Wohnungen

Eine Sonderregelung gilt für die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn die Fahrten abwechselnd zu verschiedenen Wohnungen des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Der geldwerte Vorteil ist mit 0,03 % des inländischen Listenpreises für die Entfernungskilometer der näher gelegenen Wohnung anzusetzen. Für jede Fahrt zur wei...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.5 Navigationssystem, Diebstahlsicherung

In Neufahrzeuge fest installierte Navigationssysteme zählen zur Sonderausstattung eines Fahrzeugs und teilen deshalb das lohnsteuerliche Schicksal der Fahrzeugnutzung.[1] Der Kaufpreis für ein Navigationsgerät oder eine eingebaute Diebstahlsicherung erhöht die Ausgangsgröße.[2] Die Entscheidung des BFH enthält allgemeine Grundsätze zur Frage, welche Gegenstände der Sonderaus...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.4 Einbeziehung der Umsatzsteuer

Die in die Ermittlung der Gesamtkosten einzubeziehenden Aufwendungen sind auch dann einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen, wenn der Betrieb den Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 2 UStG hat. Dies gilt sowohl für die laufenden Betriebskosten als auch für die Abschreibung. Allerdings erhöhen nur solche Umsatzsteuerbeträge die Gesamtkosten für den Dienstwagen, die der Betrieb zu z...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3 Ermittlung Gesamtkosten und Kilometersatz

Für die Ermittlung der Gesamtkosten sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten anzusetzen. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Aus der ermittelten Fahrleistung des Fahrzeugs und den Gesamtkosten ist der Fahrzeugaufwand je gefahrenem Kilometer zu berechnen. Dieser Kilometersatz ist Grundl...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.6 Portable Geräte

Die 1-%-Regelung besteuert die private Nutzbarkeit des konkreten Fahrzeugs in seiner Gesamtheit. Gegenstände der Sonderausstattung sind im Rahmen der 1-%-Methode deshalb nur dann zu erfassen, wenn sie in den Dienstwagen fest eingebaut sind und damit untrennbar zum Fahrzeug gehören. Portable Geräte sind kein Bestandteil des Fahrzeugs. Ihre Kosten können deshalb steuerlich nich...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.1 Werkseitig eingebaute Sonderausstattung

Aufwendungen für Sonderausstattungen erhöhen die Ausgangsgröße. Dies gilt aber nur, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist.[1] Zunächst ist daher zu prüfen, ob der Dienstwagen bereits im Zeitpunkt der Erstzulassung mit der Sonderausstattung ausgestattet war. Bemessungsgrundlage für die 1-%-Methode sind nur werkseitig eingeba...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Darf ein Arbeitnehmer einen ihm überlassenen Dienstwagen zu Privatfahrten und/oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist ihm ein geldwerter Vorteil zuzurechnen. Der geldwerte Vorteil der Privatnutzung kann pauschal ermittelt werden (1-%-Regelung) oder nach der Fahrtenbuchmethode. Diese beiden Bewertungsmethoden stellen ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 5.2 Steuerpflicht zusätzlicher Familienheimfahrten

Führt der Arbeitnehmer mehr als eine wöchentliche Familienheimfahrt durch, darf der Arbeitnehmer diese zusätzlichen Fahrten nicht als Werbungskosten abziehen. Demzufolge ist für die zweite und jede weitere Familienheimfahrt ein zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Die Steuerfreiheit gilt nur für eine Familienheimfahrt pro Woche, weil beim eigenen Fahrzeug ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.5 Kfz-Gesamtkosten

Die Gesamtkosten für den Ansatz des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode berechnen sich bei Unternehmen mit Vorsteuerabzug wie folgt: Die Zurechnung von Mehrwertsteuer entfällt, wenn die Firma keinen Vorsteuerabzug hat, bzw. bei Umsätzen, die unter das Vorsteuerabzug...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 5 Dienstwagen

Sachverhalt Der Arbeitnehmer A erhält monatlich eine Bruttovergütung von 1.350 EUR bei einer monatlichen Arbeitszeit von 160 Stunden. Zusätzlich wird ihm ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung gestellt, dessen geldwerter Vorteil monatlich mit 200 EUR bewertet wird. Ergebnis Bei dem Mindestlohn handelt es sich um einen Bruttolohn je Zeitstunde. Dieser ist wegen des zwingende...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 7 Fahrergestellung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Fahrer zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort[1] zu bewerten. Maßstab zur Bewertung des Vorteils ist der Wert einer von einem fremden Dritten bezogenen vergleichbaren Dienstleistung.[2] Aus Vereinfachungsgründen kann der geldwerte Vorteil für Privatfahrten und Fahrten zwischen...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.13 Garagengeld

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers in Form von Garagengeld sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer eigenen oder selbst angemieteten Garage unterstellt. Arbeitgeberleistungen für eine Firmenwagengarage zählen – anders als die Einnahmen aus der entgeltlichen Überl...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 4.1 Gleichzeitige Nutzung mehrerer Fahrzeuge

Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, ist zunächst für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dagegen insgesamt nur einmal zu erfassen. Abzustel...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.3 Wegfall der Monatspauschale unzulässig

Der Zuschlag von 0,03 % für die Nutzung des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stellt wie der 1-%-Wert eine feste Monatspauschale dar. Es kommt nicht darauf an, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. So ist z. B. ein durch Urlaub oder Krankheit bedingter Nutzung...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.1 Krankheit, Urlaub oder Homeoffice über einen vollen Kalendermonat

Nach der Rechtsauslegung des FG Düsseldorf könnte es sich in Krankheits- oder Urlaubsfällen deshalb empfehlen, den Dienstwagen den gesamten Monat im Betrieb abzustellen, um den lohnsteuerpflichtigen Sachbezug "Dienstwagen" um den Monatsbetrag zu vermindern.[1] Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsauffassung des FG Düsseldorf jedoch nicht und verlangt den Ansatz der 0,03-%-Mon...mehr

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Fahrtkostenzuschuss / 4.1.4 Nutzung eines Dienstwagens

Die Pauschalbesteuerung mit 15 % ist auch möglich, wenn dem Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Dienstwagen zur Verfügung steht.[1] Praxis-Tipp Vereinfachungsregel: 15 Arbeitstage pro Monat für die Lohnabrechnung Benutzt der Arbeitnehmer für die arbeitstäglichen Fahrten zum Arbeitgeber seinen Pkw oder einen Dienstwagen gilt eine Verei...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.1 Einsatzwechseltätigkeit ohne erste Tätigkeitsstätte

Die Dienstwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen eine...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.2 Übersicht: Was zum Bruttolistenpreis gehört

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Praxis-Beispiele: Pauschali... / 3 Dienstwagen, Privatnutzung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Regelung erfolgen. Der Pkw wird vom Arbeitnehmer auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt. Die einfache Entfernung beträgt 30 km. Der inländische Brutto-Listenpreis zum Tag der Erstzulassung zzgl. werksseitig eingebauter S...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.6.3 Kürzung des geldwerten Vorteils / steuerfreier Auslagenersatz

Die Stromladekosten des Arbeitnehmers für die Privatnutzung des E-Dienstwagens mindern als Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil. Zur Vereinfachung der Lohnabrechnung hat die Finanzverwaltung bis 31.12.2025 Monatspauschalen für (Hybrid-)Elektro-Dienstwagen für das Anrechnen des arbeitnehmerfinanzierten Stromtankens auf den Nutzungswert bzw. des steuerfreien Auslagenersatzes...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6 Dienstwagen: Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

6.1 Lohnsteuerpauschalierung 6.1.1 0,03-%-Monatspauschale Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücks...mehr

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Car Allowance / 3 Abgrenzung zu Dienstwagen und Mobilitätsbudget

3.1 Dienstwagen Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der Dienstwagen dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehmer nur zur Verfügung gestellt wird. Demgemäß muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Fahrzeugs wie Anschaffung, Versicherung und Wartung sowie Kraftstoffverbrauch tragen. Der Arbeitnehmer hat kaum Mitspracherechte hinsichtlich des Fahrzeugmodells. In der ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 9 Lohnsteuerpauschalierung

Für den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt, hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht: Er kann die Lohnsteuer für diese steuerpflichtigen Sachbezüge entweder nach den ELStAM oder mit einem festen Pauschalsteuersatz von 15 % (inkl. pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) erheben.[1] Ein...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.5.2 Zurechnung beim Arbeitnehmer

Gehen Nutzen und Lasten des Leasingvertrags in vollem Umfang auf den Arbeitnehmer über, sodass der Arbeitnehmer im wirtschaftlichen Ergebnis zum Leasingnehmer wird, ist der Dienstwagen dem Arbeitnehmer zuzurechnen. Für die Fälle des sog. "Behördenleasings" liegt keine Dienstwagenüberlassung vor. Bei diesen Verträgen übernimmt der Arbeitnehmer im Innenverhältnis gegenüber sei...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.3 Außergewöhnliche Fahrzeugkosten, Unfallkosten

Außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten eines Unfallschadens, sind keine Aufwendungen, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen.[1] Unfallkosten auf einer Privatfahrt sind danach nicht durch die 1-%-Regelung abgegolten, sondern als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirts...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.2 Berechnung der 0,03-%-Monatspauschale

Der Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises. Dabei kommt es für die Anwendung des 0,03-%-Zuschlags auf die tatsächliche Anzahl der Nutzungstage nicht an.[1] Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, diese ist auf den nächsten v...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 7 Mobilitätsbudget

Ein Mobilitätsbudget bietet Mitarbeitern u. a. die Möglichkeit, im Rahmen eines vorher vereinbarten Budgets anstelle eines eigenen Firmenwagens alternative Verkehrsmittel ihrer Wahl zu nutzen, sowohl für Fahrten zum Arbeitsort als auch für private Fahrten. Unternehmen stellen ihren Mitarbeiter also keinen festen Dienstwagen zur Verfügung, sondern ein flexibles Budget, das in...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.1 Nachteilsausgleich für hohe Anschaffungskosten

Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind nachteilig für das Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für Brennstoffzellenfahrzeuge, bei denen Energie aus Wasserstoff oder Methanol erzeugt wird. Die Wettbewerbsnachteile von Elektrofahrzeugen liegen neben der begrenzten Reichweite vor allem im Kaufpreis, der deutlich höher ausfällt als für mit Verbr...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.1 Arbeitsrechtliche Aspekte zur Umgestaltung des Fuhrparks

Der Fuhrpark wird oftmals im Rahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen überdacht und neu aufgestellt. Dienstwagen werden zukünftig sicherlich nicht abgeschafft, aber die individuelle Mobilität soll nachhaltiger ausgestaltet und um weitere Elemente ergänzt werden. Dabei kann sowohl der Umstieg auf Elektrofahrzeuge oder eine Höchstgrenze für den CO2-Ausstoß bei Die...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.7 Zusätzliche Reifen und Felgen

Der Wert eines zusätzlichen Satzes Reifen inkl. der Felgen bleibt stets unberücksichtigt, auch wenn diese bei der Neuanschaffung des Fahrzeugs mitgekauft werden.[1]mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises

Für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es gesetzliche Steuererleichterungen, um diese umweltfreundlichen Motoren zu fördern.[1] Bei der 1-%-Regelung wird der Bruttolistenpreis gemindert, wodurch ein geringerer geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines E-Dienstwagens zu versteuern ist. Hinweis Keine Kürzung um Kau...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.3 Wahlrecht zwischen Monats- und Tagespauschale

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1-%-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und der 0,002-%-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Achtung Arbeitnehmer kann Anwendung der Tagespauschale verlangen Im Lohnsteuerverfahren ist...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.2 Bewertungsmethoden

Es gibt 2 Berechnungsverfahren, nach denen der geldwerte Vorteil für die private Dienstwagenbenutzung ermittelt werden kann: die 1-%-Regelung oder den Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten (Fahrtenbuchmethode). Welche Bewertungsmethode zu dem günstigeren Ergebnis führt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Kann der Arbeitgeber die Kosten fahrzeugbezogen ermitteln und...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.1 Erforderliche Angaben

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bzw. unter Umständen Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. F...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 6 Sammelbeförderung

Der Sachbezug, der sich ergibt, wenn dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Fahrzeug zur Verfügung steht, bleibt ausnahmsweise steuerfrei, wenn die Voraussetzungen einer Sammelbeförderung erfüllt sind[1]: Mindestens 2 Personen werden mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Omnibus, Kleinbus oder normalen Pkw zur Arbeit beförde...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.3 Nutzungsverzicht

Dem Nutzungsverbot gleichgestellt ist ein mit Wirkung für die Zukunft vom Arbeitnehmer schriftlich erklärter Verzicht auf die Privatnutzung des betrieblichen Fahrzeugs. Der Nutzungsverzicht kann auch die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. die Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung umfassen.[1] Dem Nutzungsverzicht kommt in der P...mehr

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Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.2 Pauschaler Abschlag pro kWh

Für E-Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 2018 werden die insgesamt für das Elektro-Dienstfahrzeug entstandenen Kosten um einen pauschalen Abschlag von 500 EUR pro kWh der Batteriekapazität gekürzt. Die Kürzung ist auf max. 10.000 EUR begrenzt. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach 2013 wird der pauschale Abschlag seit 2014 sukzessive um jährliche 50 EUR abgeschmolzen, der hierbe...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.5 Privater Zweitwagen

Die 1 % des Bruttolistenpreises sind auch in den Fällen maßgeblich, in denen dem Arbeitnehmer für Privatfahrten ein eigener Zweitwagen zur Verfügung steht.[1]mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.11 Sonderfahrzeuge

Die Monatsbeträge i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie von 0,03 % für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind für sämtliche Kraftfahrzeuge anzuwenden, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für diese Fahrten unentgeltlich überlässt. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung der Dienstwagenbesteuerung findet sich keine Definition des Begriffs "Kraftfah...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / Lohnsteuer

1 Bewertung des geldwerten Vorteils 1.1 Lohnsteuerpflichtige Privatnutzung Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu ver...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.2 Keine Abgeltung mittelbarer Fahrzeugkosten

Nur mittelbar durch die Fahrzeugnutzung veranlasst und deshalb nicht abgegolten durch den Ansatz des pauschalen Nutzungswerts sind: Park- und Straßennutzungsgebühren, z. B. Vignetten oder Mautgebühren[1] ADAC-Schutzbrief, Aufwendungen für Insassen- und Unfallversicherungen und Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder. Kostenübernahme durch Arbeitgeber führt zu geldwertem Vorteil Erse...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 12.2 Wahl der günstigsten Bewertungsmethode

Die nachfolgenden Punkte sprechen dafür, dass der geldwerte Vorteil am günstigsten nach der folgenden Methode ermittelt wird:mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 3 Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer

Sachverhalt Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 44.100 EUR erhalten. Er entscheidet sich für ein höherwertiges Fahrzeug. Der Arbeitgeber stimmt dem unter der Bedingung zu, dass der Arbeitnehmer die Aufwendungen für das Upgrade i. H. v. 6.800 EUR brutto selbst trägt. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Me...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.6.2 Vom Arbeitnehmer gezahlter Ladestrom

Die Steuerbefreiung findet keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer den Strom für den Dienstwagen nicht an einer betrieblichen Ladeeinrichtung, sondern von einem Dritten oder an der eigenen Ladestation, der "häuslichen Walbox", bezieht. Der Arbeitgeberersatz der vom Arbeitnehmer zunächst selbst getragenen Stromkosten kann dennoch steuerfrei bleiben, weil die arbeitgeberseitige...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.5 25-%-Ansatz des Bruttolistenpreises

Bruttolistenpreisgrenze für 0,25-%-Methode Eine weitere Vergünstigung ergibt sich für Fahrzeuge ohne CO2-Ausstoß. Hierunter fallen alle reinen Elektrofahrzeuge [1], deren Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Neuzulassung eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Für diese Fahrzeuge darf die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils um 75 % gekürzt werde...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.2 Aufzeichnungserleichterungen

Anforderung: Keine Beeinträchtigung der Aussagekraft Auf einzelne der o. a. Angaben kann verzichtet werden, "soweit wegen der besonderen Umstände im Einzelfall die erforderliche Aussagekraft und Überprüfungsmöglichkeit" nicht beeinträchtigt wird. Bei Kundendienstmonteuren und Handelsvertretern mit täglich wechselnder Auswärtstätigkeit reicht es z. B. aus, wenn sie angeben, we...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.4 Berechnungsverfahren "Fahrtenbuchmethode"

Das Berechnungsverfahren des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung nach der Methode des Einzelnachweises verdeutlicht das folgende Beispiel. Praxis-Beispiel Individuelle Nutzungswertermittlung Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Die Nettoanschaffungskosten für das gebraucht gekaufte Fahrzeug belaufen sich auf 30.000 EUR (Restnutzun...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.1 Abschreibung

Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten zählen auch die Aufwendungen für eine etwaige Sonderausstattung des Fahrzeugs, insbesondere für ein Navigationssystem oder eine Diebstahlsicherung. Nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist der Kaufpreisanteil, der auf das Autotelefon entfällt. Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nach den tatsächlichen ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.7 Wahlrecht des Arbeitnehmers im Veranlagungsverfahren

Der Arbeitnehmer ist bei seiner Einkommensteuererklärung nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren angesetzte Methode gebunden. Er kann von der 0,03-%-Monatspauschale zur Einzelberechnung mit 0,002 % pro Arbeitgeberfahrt übergehen.[1] Er hat es damit in der Hand, steuerliche Nachteile aus dem Lohnsteuerabzugsverfahren auszugleichen. Häufig entscheidet sich die Entgeltabrechn...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.5 Pflicht zur Anwendung der Tagespauschale bei Einzelbewertung

Der Arbeitnehmer entscheidet durch Vorlage der Einzelaufzeichnungen über die Methodenwahl. Er kann für jedes Kalenderjahr zwischen der 0,03-%-Regelung und der Berechnung des geldwerten Vorteils nach den tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,002-%-Tagespauschale) wählen. Die Anwendung der Tagespauschale erfolgt dann, wenn er dem Ar...mehr