Fachbeiträge & Kommentare zu Firmenwagen

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütung neu denken / 4 Status Quo des aktuelles Vergütungssystem

Jedes Unternehmen verfügt über ein bestehendes Vergütungssystem. Um einen möglichen Veränderungsbedarf ermitteln zu können, ist es wichtig, den eigenen Status Quo zu kennen und zu bewerten. Abb. 4: Veränderungsmöglichkeiten Für die Ermittlung der Ausgangslage kann es helfen, schon einmal nach monetären und nicht-monetären Kriterien zu unterscheiden. Rechtliche Vorgaben Auf jeden...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 4 Haftungsbefreiende Wirkung der Anzeige

Durch die Anzeige wird der Arbeitgeber von einer haftungsweisen Inanspruchnahme für die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer befreit. Aufgrund der Mitteilung des Arbeitgebers wird das Finanzamt die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer unmittelbar vom Arbeitnehmer einfordern, regelmäßig wenn der nachzufordernde Betrag 10 EUR übersteigt.[1] Die Nachforderung der Lohnsteuer erfolgt dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 2.2 Private Nutzung der ­Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer

Die kostenlose Überlassung von Telekommunikationsgeräten an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung unterliegt der Umsatzsteuer, soweit sie nicht dadurch gekennzeichnet ist, dass betriebliche Zwecke des Arbeitgebers die privaten Arbeitnehmerbelange überlagern.[1] Da die Umsatzsteuer als allgemeine Verbrauchsabgabe den gesamten privaten Verbrauch von Waren und Dienstleistungen bela...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.4 Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat bei der Frage, ob er einem Teilzeitverlangen zustimmt, keine Entscheidungsfreiheit, sondern der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn ihm keine "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Überblick Der Arbeitgeber hat dem Verringerungsantrag des Arbeitnehmers zuzustimmen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Für das Bestehen s...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.5 Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch im Zusammenhang mit anderen Einkünften nutzen?

Hat der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den er für betriebliche und private Zwecke nutzen darf, setzt der Unternehmer regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis pro Monat als geldwerten Vorteil (Arbeitslohn) an (nach dem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung). Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen darüber hinaus ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3 Der Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Privatnutzung eines Firmenwagens als verdeckte Gewinnausschüttung

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen kann. Maßgeblich ist dabei, dass der Geschäftsführer das betriebliche Fahrzeug tatsächlich privat nutzt – unabhängig davon, ob dies ausdrücklich erlaubt war oder nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Privatnutzung eines Firmenw... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen kann. Maßgeblich ist dabei, dass der Geschäftsführer das betriebliche Fahrzeug tatsächlich privat nutzt – unabhängig davon, ob dies ausdrücklich erlaubt war oder nicht. Für die tat...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.8 Der Arbeitgeber untersagt dem Arbeitnehmer die private Nutzung

Der geldwerte Vorteil für eine private Nutzung ist sogar dann nach der 1-%- Regelung zu versteuern, wenn der Arbeitnehmer den Firmen-Pkw tatsächlich nicht privat nutzt, aber die Möglichkeit besteht, dass er ihn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses privat nutzen kann. Darf der Firmenwagen privat genutzt werden, kann das Gegenteil nur mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Privatnutzung eines Firmenw... / Entscheidung

Der BFH hält die Klage für unbegründet. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung nutzt ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer ein ihm zur Verfügung stehendes Firmenfahrzeug auch privat. Es greift daher ein "Beweis des ersten Anscheins" (Anscheinsbeweis) für die Privatnutzung, wenn keine gegenteiligen Nachweise (z.B. ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) vorliegen. Die private Nutzung eine...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7 Ermittlung der Umsatzsteuer

Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch für Privatfahrten und Fahrten zur Arbeitsstätte verwenden, liegt insoweit ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch vor. Die Gegenleistung des Arbeitnehmers für die Fahrzeugüberlassung besteht in der anteiligen Arbeitsleistung, die er seinem Arbeitgeber gegenüber erbringt. Bei einer entgeltlichen Fahrzeugüberlassung zu Privatzwecken...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.2 Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, wenn keine Privatfahrten stattfinden

Es gibt Situationen, in denen der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen keine Privatfahrten unternimmt, z. B. weil ein Nutzungsverbot für Privatfahren zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart worden ist. Werden keine Privatfahrten durchgeführt, scheidet die Anwendung der 1-%-Regelung aus. Wenn der Firmenwagen also neben den beruflichen Fahrten nur für Fahrten zwischen Woh...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei mehreren Wohnungen

Bei der Nutzung eines Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist bei der Ermittlung des pauschalen Nutzungswerts die einfache Entfernung zugrunde zu legen. Diese ist auf den nächsten vollen Kilometer abzurunden. Maßgebend ist regelmäßig die kürzeste benutzbare Straßenverbindung; es kann auch eine längere Strecke in Betracht kommen, wenn sie off...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.1 Ermittlung des geldwerten Vorteils mit der pauschalen 1-%-Methode

Bei der pauschalen Methode spielt es keine Rolle, in welchem Umfang der Firmenwagen für betriebliche und private Fahrten genutzt wird. Der Unternehmer kann die 1-%-Methode sogar dann anwenden, wenn sein Arbeitnehmer den Firmenwagen nahezu ausschließlich für private Fahrten verwendet. Die Monatswerte sind auch dann anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug dem Arbeitnehmer (z. B. weg...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4 Pauschale Berechnung mit 0,03 % oder Einzelbewertung mit 0,002 %

Der Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlässt, versteuert den geldwerten Vorteil für Privatfahrten i. d. R. nach der 1-%-Methode. Als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfasst er bei seinem Arbeitnehmer entweder pauschal 0,03 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer p...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.9 Wann und wo der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat

Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte ist von zentraler Bedeutung, weil Arbeitnehmer (bezogen auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis) nur eine erste Tätigkeitsstätte haben können. Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dürfen nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer geltend gemac...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Pauschale Methode zur Berechnung des privaten Nutzungsanteils eines Arbeitnehmers

Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 35.700 EUR betragen. Die Wohnung des Arbeitnehmers liegt 15 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Der Arbeitnehmer fü...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7.2 Umsatzbesteuerung auf der Grundlage der Fahrtenbuchregelung

Wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, das bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, dann müssen die so ermittelten Nutzungsverhältnisse auch bei der Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Familienheimfahrten aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung werden umsatzsteuerlich den Privatf...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.4 Gelegentliche Fahrzeugüberlassung

Die pauschalen Werte für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind auch dann anzusetzen, wenn dem Arbeitnehmer das Fahrzeug nur gelegentlich überlassen wird. Die pauschalen Werte brauchen nicht angesetzt zu werden, für volle Kalendermonate, in denen dem Arbeitnehmer kein Firmenwagen zur Verfügung steht, oder wenn dem Arbeitnehmer das Fahrz...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.3 Ermittlung der tatsächlichen Kosten mit einem Fahrtenbuch

Es macht nur dann Sinn, die tatsächlichen Kosten anzusetzen, wenn der Umfang der betrieblichen Fahrten hoch ist. Außerdem kann der Unternehmer die tatsächlichen Kosten nur ansetzen, wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt. Welche Angaben im Fahrtenbuch gemacht werden müssen Dabei sind die dienstlich und privat zurückgelegten Fahrtstrecken gesondert und lauf...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.3 Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts

Der pauschale Nutzungswert (für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) können im Einzelfall die Kosten übersteigen, die dem Arbeitgeber insgesamt für das Fahrzeug entstanden sind. Wird dies nachgewiesen, ist der pauschale Nutzungswert maximal mit den Gesamtkosten des Fahrzeugs anzusetzen (Kostendeckelung).mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.10 Ausnahmen von der Nutzungswertbesteuerung

Ausgenommen von der Nutzungswertbesteuerung sind Fahrzeuge, die typischerweise zum privaten Gebrauch nicht geeignet sind. Praxis-Beispiel Nutzungswertbesteuerung gilt nicht für Werkstattwagen Dem Außendienstmitarbeiter einer Heizungs- und Sanitärfirma steht ein Wartungsfahrzeug zur Verfügung. Das Finanzamt will daher einen privaten Nutzungswert besteuern. Der BFH hat klargestel...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4 Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer ein Elektro- bzw. ein Plug-In-Hybridelektrofahrzeug auch zur privaten Nutzung

Schafft der Unternehmer ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug an, das er seinem Arbeitnehmer als Firmenwagen überlässt, dann muss er die Aufwendungen, die auf die private Nutzung entfallen, als Arbeitslohn erfassen und der Umsatzsteuer unterwerfen. Für die Ermittlung der Kosten, die auf die private Nutzung und auf die Fahrten zur ersten Tätigk...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1 Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Lohnsteuer

Für die Überlassung des Pkw an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung fallen Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Umsatzsteuer an. Dabei bestehen 2 Möglichkeiten, diesen geldwerten Vorteil zu ermitteln. Die private Nutzung kann mithilfe der pauschalen 1-%-Methode ermittelt werden oder mit den tatsächlichen Kosten, die auf die Privatfahrten entfallen. 3.1.1 Ermittlung des ge...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.2 Muster einer Lohnabrechnung

Die Anwendung der 1-%-Methode ist für den Arbeitgeber immer die einfachste Lösung. Vorteil ist, dass der monatliche Wert feststeht, der gleichbleibend bei jeder einzelnen Lohnabrechnung erfasst wird. Im Gegensatz dazu gibt es beim Fahrtenbuch von Monat zu Monat Schwankungen, sodass i. d. R. erst beim letzten Lohnabrechnungszeitraum eines Jahres eine korrekte Abrechnung mögli...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.6 Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Bei einer doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers braucht der Arbeitgeber für eine Familienheimfahrt pro Woche keinen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Nur darüber hinausgehende Fahrten (= Fahrten, die nicht als Werbungskosten abgezogen werden können) sind pauschal mit 0,002 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung zu berechnen und als Arbe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.13 Firmen-PKW: Gleichmäßige Verteilung von Zahlungen des Arbeitnehmers

Zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen.[1] Eine Zuzahlung, die in einer Summe erfolgte, ist bei der Privatnutzung eines betrieblichen ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.11 Überlassung von Leasing-Fahrzeugen

Least der Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug und überlässt es dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung, ist die Nutzungsbehandlung nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten. Nach der BFH-Entscheidung vom 18.12.2014[1] fehlt es jedoch an der in § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG geforderten "Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs", wenn der Arbeitnehmer wie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder al...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.2 Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer aus einem Fahrzeugpool

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, muss der geldwerte Vorteil als Arbeitslohn erfasst werden. Als geldwerter Vorteil werden regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung pro Monat angesetzt. Stehen den Arbeitnehmern in einem Fahrzeugpool mehrere Kraftfahrzeuge zur Verfügung, ist der pauschale Nutzungs...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7.1 Umsatzbesteuerung auf der Grundlage der 1-%-Regelung

Aus Vereinfachungsgründen lässt es die Finanzverwaltung zu, dass der Arbeitgeber den pauschalen lohnsteuerlichen Wert auch bei der Umsatzsteuer zugrunde legt. Diesen Wert behandelt er als Bruttowert, aus dem er die Umsatzsteuer herausrechnet.[1] Für die Familienheimfahrten des Arbeitnehmers fällt Umsatzsteuer an, die aus Vereinfachungsgründen auch bei der Umsatzsteuer aus 0,...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.14 Steuerfreier Auslagenersatz bei der Überlassung von Elektrofahrzeugen

Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden (Dienstwagen), stellt die Erstattung der Stromkosten, die der Arbeitnehmer selbst getragenen hat, einen steuerfreien Auslagenersatz dar.[1] Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die selbst getragenen Stromkosten f...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Geldwerter Vorteil Bemessungsgrundlage Lohnsteuer Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer Besonderheiten bei Elektrofahrzeugenmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Privatnutzung eines Firmenw... / Hintergrund

Die Klägerin war eine GmbH. Ihr Alleingesellschafter war zugleich Geschäftsführer. Daneben war nur noch dessen Schwester bei der GmbH angestellt. Die GmbH schaffte vier hochpreisige Fahrzeuge an: Porsche Cayman S Black Edition Porsche Panamera GTS Porsche Cayenne S Porsche Carrera 4 GTS Für keines dieser Fahrzeuge wurde im gesamten Streitzeitraum ein Fahrtenbuch geführt. Es war al...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an Arbeitnehmer

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Geldwerter Vorteil Bemessungsgrundlage Lohnsteuer Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer gelten die Regelungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet entsprechend. Das heißt, dass der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie zu einem Sammelpunkt oder zu ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.12 Zuzahlungen des Arbeitnehmers

Im Rahmen der privaten Nutzung mindern die vom Arbeitnehmer selbst getragenen (laufenden) individuelle Kraftfahrzeugkosten (z. B. Treibstoffkosten) auch bei der pauschalen Nutzungswertmethode (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung) den Nutzungswert auf der Einnahmenseite. Die Abzugsfähigkeit von individuellen Aufwendungen wird an die Voraussetzung geknüpft, dass der Arbeitnehmer den ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4.1 Erster Zeitraum: Anschaffung bzw. Überlassung vor dem 1.1.2019 und im Zeitraum zwischen 1.1.2022 bis 31.12.2022

Bei der privaten Nutzung und den Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte werden nicht die tatsächlichen Anschaffungskosten bzw. nicht der tatsächliche Bruttolistenpreis angesetzt. Mit der Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, die für Anschaffungen bis zum 31.12.2018 gilt, soll erreicht werden, dass die Besteuerung der privaten Nutzung eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs in e...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Schadensersatz, erhaltener / 7 Beispiele für die Abwicklung von Schadensersatz im betrieblichen Bereich

Wird ein Schaden, der durch den Schädiger verursacht wurde, durch eine dritte Person behoben, sind 2 Vorgänge zu betrachten. Der Ablauf sieht im Regelfall wie folgt aus: Schadensbeseitigung: Der Geschädigte beauftragt einen Unternehmer mit der Beseitigung des Schadens. Hier findet ein Leistungsaustausch zwischen dem Geschädigten und dem beauftragten Unternehmer statt. Bei die...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4.2 Zweiter Zeitraum: -Anschaffungen bzw. Überlassung nach dem 31.12.2018

Bei Elektrofahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 angeschafft wurden bzw. werden, wird die Bemessungsgrundlage (= Bruttolistenpreis) halbiert oder geviertelt. Um Elektrofahrzeuge handelt es sich, wenn sie ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben werden, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Ener...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.5 Widerruf von Dienstwagennutzung

Rz. 38 Ein unbegrenztes einseitiges Rückforderungsrecht der privaten Nutzungsmöglichkeit eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber ist nicht möglich, da der Vergütungsanspruch nach §§ 611, 615 BGB auch das private Nutzungsrecht am Fahrzeug umfasst. Bei Überlassung des Dienstwagens zur privaten Nutzung wird der private Nutzungsvorteil zum Bestandteil des Vergütungsanspruchs in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrzeugüberlassung an Arbe... / Hintergrund

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 30.6.2022 (V R 25/21) entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer umsatzsteuerlich als entgeltliche Leistung gilt. Nach Ansicht des BFH gilt: Die Überlassung eines Fahrzeugs an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken kann eine entgeltliche Leistung sein. Das "Entgelt" be...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Schadensersatz, erhaltener / 9 Entschädigungen für Nutzungsausfall sind Betriebseinnahmen

Der BFH hat entschieden, dass Entschädigungen für den Nutzungsausfall immer dann im vollen Umfang als Betriebseinnahmen zu erfassen sind, wenn diese für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens gezahlt werden. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird.[1] Praxis-Beispiel Entschädigung für Nutzungsausfall für einen F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrzeugüberlassung an Arbe... / Zusammenfassung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) bestätigt mit Schreiben vom 3.3.2026 die Grundsätze zur Umsatzbesteuerung von Dienstwagen, die Arbeitnehmer auch privat nutzen dürfen. Danach liegt in der Regel ein sogenannter tauschähnlicher Umsatz vor: Der Arbeitgeber überlässt das Fahrzeug, der Arbeitnehmer "bezahlt" mit einem Teil seiner Arbeitsleistung. Maßgeblich ist, dass die private...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.4 Nebenabrede

Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 sind Nebenabreden schriftlich zu vereinbaren. Anders als die Formulierung ("wird") in Satz 1 enthält Satz 2 eine konstitutive Formvorschrift. Nebenabreden zum Arbeitsvertrag können wirksam nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. In der Nebenabrede werden regelmäßig zusätzliche Vereinbarungen getroffen, die nicht die ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Gewerbesteuerliche Relevanz einer vGA für Privatnutzung von Firmenfahrzeugen

Streitig ist, ob der Ansatz einer vGA für die private Nutzung von Firmenfahrzeugen der GewSt unterliegt. Das FG entschied: Die im Rahmen einer vGA berücksichtigte private Pkw-Nutzung führt nicht zu Erträgen außerhalb des Anwendungsbereichs des § 3 Nr. 20 GewStG. FG Nds. v. 27.2.2025 – 10 K 37/24, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VII R 25/25mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.6 Zeitpunkt der Anwendung der abgesenkten Steuersätze

Rz. 42 Gesetzesänderungen sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist weitgehend am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 1.7.2020 in Kraft getreten (Rz. 32). Außerdem ist in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Fahrzeuge / 5 Prüfungen

Vor Beginn jeder Arbeitsschicht muss der Fahrzeugführer prüfen, ob Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen wirksam sind. Während der Fahrt muss er beobachten, ob Mängel vorhanden sind. Falls Mängel auftreten, muss er seine Ablösung bzw. den Aufsichtführenden darüber informieren (§ 36 DGUV-V 70). Fahrzeuge müssen bei Bedarf, jedoch mind. jährlich von einem Sachkundigen (zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freistellung von der Arbeit / 2.3 Besonderheiten in der Unfallversicherung

Die Regelung zur Fälligkeit von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen[1] findet in der Unfallversicherung keine Anwendung. Für die Ermittlung der Unfallversicherungsbeiträge ist das laufende Arbeitsentgelt stets nach dem Entstehungsprinzip[2] heranzuziehen. Das bedeutet, dass in der Unfallversicherung – anders als in übrigen Sozialversicherun...mehr