Fachbeiträge & Kommentare zu Firmenwagen

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9.1 Nur gelegentliche Nutzung des Fahrzeugs

Der feste prozentuale Monatsbetrag führt immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Dienstwagen nur teilweise (= in geringem Umfang) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Ansatz des vollen Monatsbetrags Die Entfernungspauschale berücksichtigt die Nutzungs...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.5 THG-Prämie (Treibhausgasminderungs-Prämie)

Halter von "reinen" Elektroautos können ihre CO2-Einsparungen seit 2022 (und aktuell bis zum Jahr 2030) jährlich zertifizieren lassen und an die Mineralölunternehmen verkaufen. Der Verkauf erfolgt regelmäßig über Online-Plattformen als Zwischenhändler. Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge sind ausgeschlossen, die THG-Prämie wird nur für reine Elektrofahrzeuge gewährt. Zur Abwicklung ist ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 11 Umsatzsteuer

Bei der Dienstwagenüberlassung ist stets eine 100 %ige betriebliche Nutzung gegeben, weil die Überlassung an den Arbeitnehmer ausschließlich auf das Dienstverhältnis zurückzuführen ist. Eine Kürzung des Vorsteuerabzugs kommt deshalb insoweit nicht in Betracht.[1] Andererseits ist die Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer – sowohl für Alt- und Neufahrzeuge – umsatzsteuer...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.2.3 50-%-Ansatz des Bruttolistenpreises

Die Kürzung um die Kosten für das Batterie- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2021 ausgesetzt. Stattdessen wird der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage bei der 1-%-Methode nur mit 50 % angesetzt.[1] Die Halbierung des Bruttolistenpreises führt im Ergebnis zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,5 % und wird für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8 Zuzahlungen / Nutzungsentgelte

8.1 Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Dies gilt sowohl für die 1-%-Regelung als auch für die Fahrtenbuchmethode. Das BMF grenzt in einem Schreiben die anrechenbaren Nutzungsentgelte von den übrigen auf den geldwerten Vorteil "Dienstwage...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 12 Übersichten

12.1 Gesamtübersicht "Dienstwagenüberlassung" Infographic 12.2 Wahl der günstigsten Bewertungsmethode Die nachfolgenden Punkte sprechen dafür, dass der geldwerte Vorteil am günstigsten nach der folgenden Methode ermittelt wird:mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9 Sonderfälle

2.9.1 Nur gelegentliche Nutzung des Fahrzeugs Der feste prozentuale Monatsbetrag führt immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Dienstwagen nur teilweise (= in geringem Umfang) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Ansatz des vollen Monatsbetrags Die Ent...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4 Wahl der Bewertungsmethode

1.4.1 Wahlrecht zur Anwendung der Fahrtenbuchmethode Ein Wahlrecht besteht genau genommen ausschließlich hinsichtlich der Einzelnachweismethode. Soll diese angewendet werden, muss der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr festlegen, dass an die Stelle der 1-%-Regelung die individuelle Nutzungswertermittlung durch Fahrtenbuch und Belegnachweis tre...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.5 Leasing

1.5.1 Zurechnung beim Arbeitgeber Der Ansatz einer der beiden genannten Methoden ist nicht nur für Fahrzeuge im Eigentum der Firma zwingend zu beachten, sondern auch für Leasingfahrzeuge, die als Dienstwagen überlassen werden. Andere Verfahren zur Berechnung des lohnsteuerpflichtigen Sachbezugs sind nicht zulässig.[1] Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge, die auf Veranlassung d...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 10 Fahrzeugübernahme durch den Arbeitnehmer

10.1 Unentgeltliche Übernahme oder verbilligter Erwerb Nicht selten kommt es vor, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen vom Arbeitgeber käuflich erwirbt. Typische Sachverhalte sind der Kauf des bisherigen Fahrzeugs, wenn der Arbeitnehmer einen neuen Dienstwagen erhält, weil der Leasingvertrag abgelaufen ist, oder am Ende des Beschäftigungsverhältnisses, wenn der aus der Firma...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2 1-%-Regelung

2.1 Listen-Neupreis als Bemessungsgrundlage Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1]...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6 Abgeltungswirkung

2.6.1 Abgegoltene Fahrzeugkosten Die pauschale Erfassung der Privatnutzung des Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises beinhaltet sämtliche durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen. Erstattet der Arbeitgeber darüber hinausgehende Kosten, liegt zusätzlicher Arbeitslohn vor. Zu den durch die 1-%-Methode abgegoltenen Kosten gehören nur solche Kosten, die u...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3 Fahrtenbuchmethode (individuelle Nutzungswertermittlung)

3.1 Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für den Dienstwagen insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.[1] Das Prinzip des Nachweisverfahrens wird ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3 Berücksichtigung von Sonderausstattung

2.3.1 Werkseitig eingebaute Sonderausstattung Aufwendungen für Sonderausstattungen erhöhen die Ausgangsgröße. Dies gilt aber nur, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist.[1] Zunächst ist daher zu prüfen, ob der Dienstwagen bereits im Zeitpunkt der Erstzulassung mit der Sonderausstattung ausgestattet war. Bemessungsgrundlage fü...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12 Außendienstmitarbeiter

2.12.1 Einsatzwechseltätigkeit ohne erste Tätigkeitsstätte Die Dienstwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitne...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4 Bewertung bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

4.1 Nachteilsausgleich für hohe Anschaffungskosten Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind nachteilig für das Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für Brennstoffzellenfahrzeuge, bei denen Energie aus Wasserstoff oder Methanol erzeugt wird. Die Wettbewerbsnachteile von Elektrofahrzeugen liegen neben der begrenzten Reichweite vor allem im Kaufpr...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1 Bewertung des geldwerten Vorteils

1.1 Lohnsteuerpflichtige Privatnutzung Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. 1.2 Bewertungsmethoden E...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.4 Ladestrom

4.4.1 Aufladen im Betrieb oder bei verbundenen Unternehmen Der vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Ladestrom für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an einer betrieblichen Ladevorrichtung im Betrieb oder eines verbundenes Unternehmens überlässt, ist steuerfrei. Dies gilt auch für beim Arbeitgeber einge...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6 Nutzungsverbote

1.6.1 Aufgabe des Anscheinsbeweises Bei Anwendung der 1-%-Methode besteht der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit, den Dienstwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen. Die frühere Rechtsauffassung, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Dienstwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (Anscheinsbeweis für eine private Nutzung), wurde aufgegeben.[1]...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.3 Zuschüsse zu Anschaffungskosten

8.3.1 1-%-Regelung: Anrechnung auf geldwerten Vorteil Zuschüsse des Arbeitnehmers, die er zu den Anschaffungskosten für einen Dienstwagen zu entrichten hat, z. B. weil er sich mit dem Arbeitgeber auf Sonderausstattungen des Fahrzeugs geeinigt hat, führen zu einer Kürzung des geldwerten Vorteils. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens werden b...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

3.2.1 Erforderliche Angaben Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bzw. unter Umständen Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches F...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.4.3 Aufladen bei Dritten, z. B. externen Ladesäulen

Ein zusätzlicher Auslagenersatz der anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für den von einem Dritten z. B. an einer öffentlichen Ladesäule bezogenen Ladestrom ist zulässig. Die durch Rechnungsbelege des Stromanbieters nachgewiesenen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer beim Aufladen des Dienstwagens an externen Ladestationen entstehen, erhöhen die Kürzung des S...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.3 Dienstliche Fahrten von und zur Wohnung

Eine Verwaltungsregelung bietet die Möglichkeit, durch entsprechende Gestaltung den Ansatz eines zusätzlichen geldwerten Vorteils zu verhindern.[1] Danach ist ein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht zu erfassen, wenn der Dienstwagen ausschließlich für Fahrten überlassen wird, bei denen eine dienstliche Nutzung an der Wohnung begi...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.2 Einsatzwechseltätigkeit mit erster Tätigkeitsstätte

Insbesondere bei Außendienstmitarbeitern, die auf einen Dienstwagen angewiesen sind, kann die feste Monatspauschale zu unsachgerechten Ergebnissen führen, wenn der Arbeitnehmer zweimal pro Woche ganztägig seine Firma aufsucht. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt aber eine tageweise Berechnung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.1 Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für den Dienstwagen insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.[1] Das Prinzip des Nachweisverfahrens wird durch folgende Übersicht deutlich:mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.3 Einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang

Schließlich kommt es auf die Nutzungs- und Funktionsmöglichkeit der Zusatzausstattung an. Ist die Gebrauchsmöglichkeit der in das Fahrzeug eingebauten zusätzlichen Gegenstände untrennbar mit der Art und Weise der Fahrzeugnutzung verbunden, ist eine vom Fahrzeug getrennte Beurteilung nicht möglich. Diejenigen Gegenstände der Sonderausstattung, die in einem einheitlichen Nutzu...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.5.1 Zurechnung beim Arbeitgeber

Der Ansatz einer der beiden genannten Methoden ist nicht nur für Fahrzeuge im Eigentum der Firma zwingend zu beachten, sondern auch für Leasingfahrzeuge, die als Dienstwagen überlassen werden. Andere Verfahren zur Berechnung des lohnsteuerpflichtigen Sachbezugs sind nicht zulässig.[1] Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge, die auf Veranlassung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.4 Kein geldwerter Vorteil bei Rufbereitschaft

Begünstigt durch diese Sonderregelung sind auch Arbeitnehmer, denen ein Dienstwagen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausschließlich für Tage einer Rufbereitschaft zusteht.[1] Praxis-Beispiel Fahrzeugüberlassung durch Arbeitgeber in Ausnahmefällen kein Arbeitslohn Arbeitnehmer eines städtischen Versorgungsbetriebs müssen jeden Monat eine wöchentliche Rufb...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.3.2 Fahrtenbuchmethode: abweichende Anrechnung

Die Anrechnung von Zuzahlungen zum Kaufpreis im Jahr der Zahlung und ggf. in den Folgejahren auf den geldwerten Vorteil ist in der beschriebenen Weise uneingeschränkt nur für die 1-%-Regelung anzuwenden. Im Fall der Fahrtenbuchmethode sind Arbeitnehmerzuschüsse zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens in Form ungekürzter AfA-Beträge zu berücksichtigen, wenn diese in der be...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.3 Park-and-Ride-System

Der Zuschlag für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ist auch zu erheben, falls der Arbeitnehmer seine arbeitstägliche Strecke zum Betrieb im "Park-and-Ride-System" zurücklegt. Wird der überlassene Dienstwagen nur für eine Teilstrecke eingesetzt, weil der Arbeitnehmer für den übrigen Weg zum Arbeitgeber öffentliche Verkehrsmittel benutzt, ist nach bisheriger Besteuerungs...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.3 Einbeziehung von Unfallkosten

Außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten eines Unfallschadens auf einer Privatfahrt, sind als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirtschaftlich trägt. Wie bei der 1-%-Regelung gilt eine Vereinfachungsregelung, wenn die Unfallkosten abzüglich evtl. Versicherungsleistungen weniger als 1.000 EUR be...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.2 Begrenzung auf Höhe des geldwerten Vorteils

Die Anrechnung von Nutzungsentgelten kann maximal dazu führen, dass sich der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung bis auf 0 EUR vermindert.[1] Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, ist der übersteigende Betrag steuerlich unerheblich, denn er führt weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Dies gilt auch in Fällen de...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.1 Abgegoltene Fahrzeugkosten

Die pauschale Erfassung der Privatnutzung des Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises beinhaltet sämtliche durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen. Erstattet der Arbeitgeber darüber hinausgehende Kosten, liegt zusätzlicher Arbeitslohn vor. Zu den durch die 1-%-Methode abgegoltenen Kosten gehören nur solche Kosten, die unmittelbar dem Halten und Betrie...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.13 Garagengeld

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers in Form von Garagengeld sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer eigenen oder selbst angemieteten Garage unterstellt. Arbeitgeberleistungen für eine Firmenwagengarage zählen – anders als die Einnahmen aus der entgeltlichen Überl...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10 Bewertungskürzungen

Die Monatsbeträge sind i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der pauschalen Nutzungswertermittlung grundsätzlich unabhängig davon anzuwenden, wie oft der Arbeitnehmer den Dienstwagen im Kalendermonat für Privatfahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte tatsächlich nutzt.[1...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.2 Laufende Kosten

Neben der Abschreibung bzw. den Leasingraten berechnen sich die Gesamtkosten aus der Summe aller übrigen Betriebskosten, die das ganze Jahr über – also auch für Zeiten des Urlaubs – z. B. für Benzin, Öl oder Reifen anfallen. In Betracht kommen Aufwendungen für z. B.: Benzin Öl Reifen Wagenwäsche/-pflege Parkgebühren Garagenmiete[1] Reparaturarbeiten Putzmittel TÜV/AU Kfz-Steuer Kfz-Ver...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.3 Vorrang der 1-%-Regelung

Die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstwagens muss zwingend nach einer der beiden Methoden vorgenommen werden. Vorrangig soll die 1-%-Regelung angewandt werden. Sie kommt immer dann zur Anwendung, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich für den Einzelnachweis des privaten Nutzungsanteils entscheiden.mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.4 Einbeziehung der Umsatzsteuer

Die in die Ermittlung der Gesamtkosten einzubeziehenden Aufwendungen sind auch dann einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen, wenn der Betrieb den Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 2 UStG hat. Dies gilt sowohl für die laufenden Betriebskosten als auch für die Abschreibung. Allerdings erhöhen nur solche Umsatzsteuerbeträge die Gesamtkosten für den Dienstwagen, die der Betrieb zu z...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.5 Kfz-Gesamtkosten

Die Gesamtkosten für den Ansatz des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode berechnen sich bei Unternehmen mit Vorsteuerabzug wie folgt: Die Zurechnung von Mehrwertsteuer entfällt, wenn die Firma keinen Vorsteuerabzug hat, bzw. bei Umsätzen, die unter das Vorsteuerabzug...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 5.3 Nutzung für Fahrten Zweitwohnung – erste Tätigkeitsstätte

Benutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen sowohl für Familienheimfahrten als auch für Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist neben der monatlichen Entfernungspauschale von 0,03 % für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich der auf der Grundlage von 0,002 % berechnete geldwerte Vorteil für die mehr als einmal pro Woche d...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.4 Zuzahlungen / Nutzungsentgelte

Laufende Zuzahlungen bzw. Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Zusätzlich zu Monatspauschalen und Kilometerpauschalen sind auch individuelle Betriebskosten, insbesondere übernommene Benzinkosten, als Nutzungsentgelt bei der 1-%-Methode vorteilsmindernd anzurechnen, da der ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9.2 Fahrten von und zu mehreren Wohnungen

Eine Sonderregelung gilt für die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn die Fahrten abwechselnd zu verschiedenen Wohnungen des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Der geldwerte Vorteil ist mit 0,03 % des inländischen Listenpreises für die Entfernungskilometer der näher gelegenen Wohnung anzusetzen. Für jede Fahrt zur wei...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.1 Werkseitig eingebaute Sonderausstattung

Aufwendungen für Sonderausstattungen erhöhen die Ausgangsgröße. Dies gilt aber nur, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist.[1] Zunächst ist daher zu prüfen, ob der Dienstwagen bereits im Zeitpunkt der Erstzulassung mit der Sonderausstattung ausgestattet war. Bemessungsgrundlage für die 1-%-Methode sind nur werkseitig eingeba...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Darf ein Arbeitnehmer einen ihm überlassenen Dienstwagen zu Privatfahrten und/oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist ihm ein geldwerter Vorteil zuzurechnen. Der geldwerte Vorteil der Privatnutzung kann pauschal ermittelt werden (1-%-Regelung) oder nach der Fahrtenbuchmethode. Diese beiden Bewertungsmethoden stellen ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 5.2 Steuerpflicht zusätzlicher Familienheimfahrten

Führt der Arbeitnehmer mehr als eine wöchentliche Familienheimfahrt durch, darf der Arbeitnehmer diese zusätzlichen Fahrten nicht als Werbungskosten abziehen. Demzufolge ist für die zweite und jede weitere Familienheimfahrt ein zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Die Steuerfreiheit gilt nur für eine Familienheimfahrt pro Woche, weil beim eigenen Fahrzeug ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 7 Fahrergestellung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Fahrer zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort[1] zu bewerten. Maßstab zur Bewertung des Vorteils ist der Wert einer von einem fremden Dritten bezogenen vergleichbaren Dienstleistung.[2] Aus Vereinfachungsgründen kann der geldwerte Vorteil für Privatfahrten und Fahrten zwischen...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 10.3 Besteuerung im Lohnsteuerverfahren

Der Lohnsteuerabzug für den aus der unentgeltlichen oder verbilligten Dienstwagenübernahme beim Arbeitnehmer entstehenden Sachbezug kann individuell im Rahmen der Lohnabrechnung nach den ELStAM und den für Einmalzahlungen geltenden Regeln im Zeitpunkt der Fahrzeugübereignung erfolgen. Sofern die Übereignung des Dienstwagens Teil einer Abfindungsvereinbarung bei Beendigung de...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.11.2 Kombifahrzeug

Entscheidend ist nicht die kraftfahrzeugsteuerliche oder verkehrsrechtliche Klassifizierung als Lkw, sondern die objektive Beschaffenheit und Einrichtung des Fahrzeugs. Die 1-%-Methode ist aus diesem Grund für Kombinationskraftwagen (hier: Geländewagen) anzuwenden, wenn sie über ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t verfügen.[1] Dasselbe gilt für sog. Pickup-Trucks...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.4 Kleinere Mängel

Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch dürfen neben den dargestellten formellen Anforderungen keine inhaltlichen Unregelmäßigkeiten aufweisen. Ansonsten ist die Richtigkeit der Kilometerangaben infrage zu stellen. Kleinere Mängel führen jedoch nicht bereits zur Verwerfung des gesamten Fahrtenbuchs und als Folge davon zur Anwendung der 1-%-Methode, wenn die Fahrtenbuchaufzeichnung...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.5 Navigationssystem, Diebstahlsicherung

In Neufahrzeuge fest installierte Navigationssysteme zählen zur Sonderausstattung eines Fahrzeugs und teilen deshalb das lohnsteuerliche Schicksal der Fahrzeugnutzung.[1] Der Kaufpreis für ein Navigationsgerät oder eine eingebaute Diebstahlsicherung erhöht die Ausgangsgröße.[2] Die Entscheidung des BFH enthält allgemeine Grundsätze zur Frage, welche Gegenstände der Sonderaus...mehr