Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzwesen

Beitrag aus Finance Office Professional
Agiles Mindset / 4 Auswirkungen des Agilen Mindsets auf Controlling- und Finanzabteilungen

Obwohl das Thema Agilität für die Finanzbereiche zunehmend an Relevanz gewinnt, zögern viele Unternehmen noch bei der Umsetzung.[1] Jedoch kann Agilität ein Game Changer sein, indem es die Effizienz und Effektivität der Aktivitäten im Finanzbereich steigert und eine Transformation hin zu Finance Excellence beschleunigt. Viele Finanzfunktionen beherrschen ihre Routineaufgaben ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Algorithmisches Target Oper... / 2 Vision eines ganzheitlichen Ansatzes

Für lange Zeit wurde die Lösung in der vollständigen Vernetzung der einzelnen Modelle gesehen. Ziel war (und ist es im Kern immer noch) den Output eines algorithmischen Modells als Input für ein anderes algorithmisches Modell zu nutzen, dessen Output seinerseits anderen algorithmischen Modellen als Eingabewert dient. Die Vision war es, nicht einfach bestehende Prozesse mit T...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Algorithmisches Target Oper... / 3 Praxisbeispiel einer klassischen ATOM-Initiative

Innerhalb des Finanzwesens haben viele Organisationen damit begonnen, algorithmische Modelle zur Verbesserung ihrer Cashflow-Planung einzusetzen. Anstatt einen einzelnen Anwendungsfall durchzuführen (z. B. die Vorhersage verspäteter Zahlungen von Forderungen), der meist nicht mit angrenzenden Prozessen und Systemen verbunden ist und dem es an langfristiger Vision und Zielen ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die Änderungen des UStAE zur Unternehmereigenschaft und zum Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen veröffentlicht. Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 2.10 UStAE um einen neuen Abs. 10 und 11. Forschungseinrichtungen können in unterschiedlicher Form auftreten und dabei sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtunternehmerischen Be...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen (zu § 2 und § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 2.10 UStAE um einen neuen Abs. 10 und 11. Forschungseinrichtungen können in unterschiedlicher Form auftreten und dabei sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtunternehmerischen Bereich unterhalten. Darüber hinaus finanzieren sie sich häufig in nicht unerheblichem Umfang aus öffentlichen Zuschüssen. Da es in der Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 55 [Autor/Stand] Bevor die Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung dargestellt werden, ist zunächst auf Organisation (s. Rz. 56 ff.) und Zuständigkeiten (s. Rz. 95 ff.) der Fahndungsdienste einzugehen. Rz. 56 [Autor/Stand] Sowohl § 208 AO als auch § 404 AO regeln zwar die Aufgaben und Befugnisse der Fahndungsdienste, enthalten jedoch keine gesetzlich vorgeschriebene Organ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Development Goa... / 4 Interdependenzen verbieten Unausgewogenheit

Neben der Bertelsmann Stiftung haben auch die EU-Statistikbehörde in einer Studie sowie die UNDESA gleich in 3 Berichten im Jahr 2019 den Stand der Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele untersucht. Das Basel Institute of Commons and Economics hat sodann auf die Anzahl der Nennungen der verschiedenen Ziele und Themen in allen Reports abgestellt und daraus die unausgewogene...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Amen, Die Kapitalflußrechnung als Rechnung zur Finanzlage, WPg 1995, S. 498–509; Amen, Erstellung von Kapitalflußrechnungen, München/Wien 1994, 2. Aufl. München/Wien 1998; Auer, Kapitalflussrechnung, in: HWRP, 3. Aufl., Stuttgart 2002, Sp. 1292–1311; Ballwieser/Beine/Hayn/Peemöller/Schruff/Web...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Umfang der einheitlichen Leitung

Rn. 117 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der enge Konzernbegriff orientiert sich an der wirtschaftswissenschaftlichen Betrachtung des Konzerns als einheitliches UN (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 106). Eine wirtschaftliche Einheit liegt vor, wenn die Konzernspitze die wesentlichen unternehmerischen Leitungsfunktionen in wichtigen Bereichen der UN-Politik wahrnimmt, d. h. "für die z...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung von Leistungen selbstständiger Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder (zu § 4 Nr. 29 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020[1] wurde über § 4 Nr. 29 UStG national die Möglichkeit geschaffen, dass für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Leistungen die Steuerbefreiung auch für Leistungen gilt, die sog. Kostengemeinschaften an ihre Mitglieder ausführen. Die Regelung war aufgrund der Rechtsprechung des EuGH notwendig geworden. Die Finanzverwaltung hat jetzt erstmals zu dieser neu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Außerplanmäßiger Zugriff auf die Rücklage – das Liquiditätsproblem

Rz. 111 Es ist unvermeidlich, dass es im Laufe des Jahres zu Zahlungspflichten der Gemeinschaft kommt, die im Wirtschaftsplan nicht oder nicht in dieser Höhe vorgesehen sind oder für die das im Wirtschaftsplan vorgesehene Geld noch nicht auf dem Gemeinschaftskonto vorhanden ist. So kann es sein, dass eine Rechnung für eine beauftragte Erhaltungsmaßnahme höher ausfällt als im...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aus der Arbeit der standard... / 1 EU-Kommission & Parlament & EFRAG – Übernahmeprozess

Die EU hat am 3.3.2022 die Änderungen 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden' und 'Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen', die der IASB im Februar 2021 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa durch Änderung der Verordnung (EG) 1126/2008 im Amtsblatt der EU übernommen. Der IASB hat die Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und Änderun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aus der Arbeit der standard... / 1 EU-Kommission & Parlament / EFRAG / ESMA

EU-Kommission & Parlament & EFRAG – Übernahmeprozess Am 23.2.2022 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Ausweitung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkette (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, sog. EU-Lieferkettenrichtlinie) veröffentlicht. Entsprechend des Europäischen Grünen Deals und im Einklang mit den UN-Zielen für eine nachhal...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.1 Begriff der Vertreterversammlung

Rz. 3 Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Versicherungsträgers. Zusammen mit dem Vorstand repräsentiert sie die im Versicherungsträger zusammengeschlossene Versichertengemeinschaft und soll in ihrer Zusammensetzung möglichst die wesentlichen sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Strukturen, die für die Gemeinschaft bestimmend sind, wiedergeben. In diesem ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Software 4.0 gesund und pro... / 2 Software 4.0 und cyber-physische Systeme (CPS)

Hintergrund der technologischen Veränderungen ist der dynamische Fortschritt der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Das rapide Wachstum von Rechenleistung und Speichervermögen, eine wachsende Bandbreite der Informationsübermittlung und das Zusammenspiel von intelligenten Sensoren, Aktoren sowie Algorithmen, semantischen Technologien und künstlicher Intelligen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Trend Nachhaltigkeit: Auswi... / 1 Nachhaltigkeit wird im Finanzwesen Standard

Die regulatorischen Entwicklungen der EU werden auf nationaler Ebene umgesetzt. Der Zeitplan schreitet zügig voran und wird bereits 2021/22 deutliche Wirkungen zeigen. Abbildung 1: Zeitplan gesetzlicher Änderungen und Auswirkungen (Quelle: GSF ) Die konkreten Auswirkungen sind bereits kurzfristig bei Fonds- und Asset Management-Gesellschaften zu spüren. Diese passen die Bewert...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Praxisbericht der Volkswage... / 2 Grüne Finanzierungen – Innovative Finanzierungsprodukte

Auf der regulatorischen Seite hat sich in den letzten Jahren viel getan, um Anreize für den Finanzsektor zu schaffen, die zusätzlichen jährlichen Investitionen von rd. 170 Mrd. EUR für die EU-Klima- und Energiepolitik zu finanzieren. Mit der Veröffentlichung des EU-Aktionsplans zum nachhaltigen Finanzwesen wurden eine Reihe von Vorschlägen, z. B. die Taxonomie-Verordnung, Of...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
EU-Taxonomie-Verordnung – F... / 2 Finanzsystem kommt dabei eine Schlüsselrolle zu

Die EU-Kommission schreibt dem Finanzsystem eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung einer nachhaltigeren Wirtschaft zu. Aus diesem Grund wurde der EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen im Jahr 2018 entwickelt, der einen Katalog von zehn Maßnahmen vorsieht, um das Thema Nachhaltigkeit im Finanzsektor zu verankern. Abbildung 6: Maßnahmenkatalog des EU-Aktionsplans Der ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Klimawandel und Energie: Wi... / 2.2 EU-Taxonomie – Finanzierungen zukünftig nur noch grün?

Die EU-Kommission schreibt dem Finanzsystem eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung einer nachhaltigeren Wirtschaft zu. Aus diesem Grund wurde der EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen (Sustainable-Finance-Agenda) entwickelt, der einen Katalog von verschiedenen Maßnahmen vorsieht, um das Thema Nachhaltigkeit im Finanzsektor zu verankern. Als Grundpfeiler der Sustain...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort

Nachhaltiges Bauen und nachhaltiges Bewirtschaften von Wohnungsbeständen sind die Schlüssel- und Erfolgsfaktoren der Wohnungswirtschaft. Der GdW hat mit dem NaWoh-Zertifizierungssystem für Wohnungsneubauten und der branchenspezifischen Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) schon seit Jahren entsprechende Standards gesetzt. Allgemeines Verständnis beim Thema Nach...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Safety und Security – unter... / 1 Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Safety und Security

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein Mitarbeiter nicht mit dem Gedanken in den Betrieb fährt, am gleichen Tag vom Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht zu werden. Ebenso hat der Betrieb kein Interesse daran, den Produktionsprozess durch einen Arbeitsunfall unterbrechen zu lassen. Die klassische Safety kümmert sich darum zu verhindern, dass doch etwas passiert. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 28 WEG)

A. Zielsetzung Rz. 1 Grundlegend umgestaltet hat der Gesetzgeber die Regelungen zum Finanzwesen der Wohnungseigentümergemeinschaft, womit er zunächst eine klarere Fassung des Gesetzes beabsichtigt.[1] In den Vordergrund rückt er nun die Beschlüsse über Vorauszahlungen und Nachschüsse bzw. die Anpassung von Vorschüssen. Die bisher im Vordergrund stehenden Wirtschaftspläne und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 1. Nachschüsse und Anpassung der Vorschüsse

a) Grundsatz: Trennung der Zahlungsverpflichtung von der Jahresabrechnung Rz. 23 Ähnlich wie bei den Vorschüssen trennt der Gesetzgeber die Begründung von (Rück-) Zahlungspflichten nunmehr von der Jahresabrechnung. Auch diese ist nunmehr nicht mehr Gegenstand der Beschlussfassung, sondern nur noch die hieraus resultierenden Nachschusspflichten.[22] Hinsichtlich der Nachschüss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 2. Der Beschluss über Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse

a) Gestaltung des Beschlusses Rz. 28 Die Arbeit des Verwalters wird bei der Beschlussvorlage über Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse deutlich komplizierter als nach früherem Recht. Er hat, wie bisher, für diejenigen Wohnungseigentümer, deren Soll-Vorschüsse die auf sie entfallenden Kosten nicht decken, die Abrechnungsspitze, also den Nachschussbetrag zu ermitteln un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 1. Zahlungsverpflichtung

a) Grundsatz: Trennung von Zahlungs- und Wirtschaftsplan Rz. 2 Die Beschlussfassung über das Finanz- und Rechnungswesen wird durch das WEMoG grundlegend umgestaltet. Während nach früherem Recht Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung beschlossen wurden und die Zahlungspflichten implizit aus deren Genehmigung folgten,[5] will der Gesetzgeber dieses Verhältnis nun umkehren. Dies k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / B. Vorauszahlungen (§ 28 Abs. 1 WEG)

I. Zahlungsplan 1. Zahlungsverpflichtung a) Grundsatz: Trennung von Zahlungs- und Wirtschaftsplan Rz. 2 Die Beschlussfassung über das Finanz- und Rechnungswesen wird durch das WEMoG grundlegend umgestaltet. Während nach früherem Recht Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung beschlossen wurden und die Zahlungspflichten implizit aus deren Genehmigung folgten,[5] will der Gesetzgeber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / C. Nachschüsse und Rückzahlungen (§ 28 Abs. 2 WEG)

I. Erstellung des Beschlusses über Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 S. 1 WEG) 1. Verpflichtung des Verwalters Rz. 20 Die Erstellung der Jahresabrechnung ist nach § 28 Abs. 2 S. 2 WEG wie nach altem Recht Pflicht des Verwalters. Anders als beim Zahlungsplan über die Vorschüsse gilt dies auch für die Vorbereitung einer Beschlussfassung über Nachschüsse ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / III. Vermögen

1. Forderungen a) Forderungen gegen Miteigentümer und Dritte Rz. 40 Zum Vermögen gehören zunächst die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer und Dritte. Zu den erstgenannten gehören insbesondere regelmäßig entstehende Forderungen wie rückständige Vorschüsse, Sonderumlagen und Nachschüsse, aber auch außerordentliche Forderungen wie Schadensersat...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 5. Fehler bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes

a) Zielsetzung des Gesetzgebers Rz. 14 Nach den Gesetzesmaterialien ist es darüber hinaus erklärtes Ziel des Gesetzgebers, die Anfechtbarkeit auch der Beschlussfassung über Vor- und Nachschüsse bzw. Anpassungen der Vorschüsse einzuschränken. Danach soll ein Fehler in Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung nicht zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse über Vor- und Nachschüsse bzw. A...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 2. Inhalt des Beschlusses

a) Bezifferung der Einzelvorschüsse (Zahlungsplan) Rz. 4 Wie der Beschluss über die Vorschüsse im Einzelnen auszusehen hat, regelt § 28 WEG nicht ausdrücklich. Daraus, dass die Vorschüsse "beschlossen" werden, geht aber hervor, dass deren Höhe für jeden einzelnen Wohnungseigentümer angegeben werden muss. Es genügt demnach eine Auflistung aller Wohnungseigentümer mit der Bezif...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / IV. Fehler

1. Fehlen des Vermögensberichtes Rz. 47 Auf die Erstellung des Vermögensberichtes hat nach ausdrücklichem Bekunden der Gesetzesmaterialien jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch.[49] Wird er nicht vorgelegt, kann also jeder einzelne Wohnungseigentümer seine Erstellung verlangen. Eine Anfechtungsklage muss nicht erhoben werden, da der Vermögensbericht ebenso wenig wie Wirtsch...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / I. Zielsetzung und Vorgaben zu Form und Inhalt

1. Zielsetzung Rz. 35 Über das bisherige Recht hinaus fordert § 28 Abs. 3 WEG einen Vermögensbericht. Dieser soll die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, sich "ein möglichst genaues Bild über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft"[37] zu machen. Dies war bei der bisherigen Jahresabrechnung, die nur tatsächliche Einnahmen und Ausgaben auswies, nicht zwingend der Fall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / II. Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 S. 2 WEG)

1. Aufstellung und Inhalt Rz. 10 § 28 Abs. 1 S. 2 WEG verpflichtet den Verwalter nach wie vor, einen Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr aufzustellen.[11] Das steht nur scheinbar im Gegensatz zu § 28 Abs. 1 S. 1 WEG, wonach der Zahlungsplan auch für eine längere Zeit beschlossen werden kann. Denn mit der jährlichen Erstellung eines neuen Wirtschaftsplanes erfolgt eine Kontro...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / II. Inhalt des Beschlusses

1. Nachschüsse und Anpassung der Vorschüsse a) Grundsatz: Trennung der Zahlungsverpflichtung von der Jahresabrechnung Rz. 23 Ähnlich wie bei den Vorschüssen trennt der Gesetzgeber die Begründung von (Rück-) Zahlungspflichten nunmehr von der Jahresabrechnung. Auch diese ist nunmehr nicht mehr Gegenstand der Beschlussfassung, sondern nur noch die hieraus resultierenden Nachschus...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / I. Zahlungsplan

1. Zahlungsverpflichtung a) Grundsatz: Trennung von Zahlungs- und Wirtschaftsplan Rz. 2 Die Beschlussfassung über das Finanz- und Rechnungswesen wird durch das WEMoG grundlegend umgestaltet. Während nach früherem Recht Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung beschlossen wurden und die Zahlungspflichten implizit aus deren Genehmigung folgten,[5] will der Gesetzgeber dieses Verhält...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 3. Fehler bei der Erstellung der Jahresabrechnung

a) Beschluss über Nachzahlungen und die Anpassung der Vorauszahlung ohne Jahresabrechnung? Rz. 33 Die Jahresabrechnung selbst ist auch bei erheblichen Fehlern nicht anfechtbar, da sie nicht Gegenstand der Beschlussfassung ist. Ähnlich wie im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan halten die Gesetzesmaterialien den Verstoß gegen die Beschlussvorbereitungspflicht auch beim Beschl...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 3. Fehler des Beschlusses

a) Formelle Fehler Rz. 7 Wie jeder andere Beschluss kann der Beschluss über die Vorschüsse an formellen Fehlern, etwa an Ladungsmängeln oder dem Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit leiden. Hier gelten die allgemeinen Grundsätze. Wenn der formelle Fehler nicht auf einer bewussten Verkürzung von Mitgliedschaftsrechten beruht, ist der Beschluss über die Vorschüss...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / II. Rücklagen

1. Ausweis des Ist-Standes Rz. 38 Der Vermögensbericht soll zunächst den Stand der Erhaltungsrücklage und eventueller weiterer Rücklagen enthalten. Die Einschränkung in den Materialien, er sei "ungeachtet seiner Höhe anzugeben",[42] ist selbstverständlich, da auch geringe Rücklagen eben Rücklagen darstellen. Zudem kann gerade die niedrige Höhe eine entscheidende Information d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 1. Forderungen

a) Forderungen gegen Miteigentümer und Dritte Rz. 40 Zum Vermögen gehören zunächst die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer und Dritte. Zu den erstgenannten gehören insbesondere regelmäßig entstehende Forderungen wie rückständige Vorschüsse, Sonderumlagen und Nachschüsse, aber auch außerordentliche Forderungen wie Schadensersatzansprüche aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / III. Die Jahresabrechnung

1. Aufstellung, Inhalt und Bedeutung Rz. 31 § 28 Abs. 2 S. 2 WEG verpflichtet den Verwalter nach wie vor, eine Jahresabrechnung für das Kalenderjahr aufzustellen.[29] Inhaltlich bleibt sie gegenüber dem bisherigen Recht unverändert. Soweit § 28 Abs. 2 S. 2 WEG formuliert, dass sie "darüber hinaus die Einnahmen und Ausgaben enthält", ist dies ebenso wie die entsprechende Formu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 2. Verbindlichkeiten

a) Verbindlichkeiten gegenüber Miteigentümern und Dritten Rz. 43 Selbstverständlich muss der Vermögensbericht auch die Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft ausweisen. Hierzu gehören so wie bei den Forderungen Verbindlichkeiten sowohl gegenüber den Wohnungseigentümern, etwa wegen der Anpassung von Vorauszahlungen, als auch gegenüber Dritten, etwa aus vertraglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / D. Vermögensbericht (§ 28 Abs. 3 WEG)

I. Zielsetzung und Vorgaben zu Form und Inhalt 1. Zielsetzung Rz. 35 Über das bisherige Recht hinaus fordert § 28 Abs. 3 WEG einen Vermögensbericht. Dieser soll die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, sich "ein möglichst genaues Bild über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft"[37] zu machen. Dies war bei der bisherigen Jahresabrechnung, die nur tatsächliche Einnahmen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / A. Zielsetzung

Rz. 1 Grundlegend umgestaltet hat der Gesetzgeber die Regelungen zum Finanzwesen der Wohnungseigentümergemeinschaft, womit er zunächst eine klarere Fassung des Gesetzes beabsichtigt.[1] In den Vordergrund rückt er nun die Beschlüsse über Vorauszahlungen und Nachschüsse bzw. die Anpassung von Vorschüssen. Die bisher im Vordergrund stehenden Wirtschaftspläne und Jahresabrechnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / d) Fehler des Gesamtwirtschaftsplanes

Rz. 17 Denkbar wäre eine Einschränkung der Anfechtbarkeit wegen Fehlern im Gesamtwirtschaftsplan, etwa bei der Einstellung zu hoher Ausgaben. Hier ließe sich argumentieren, dass dieser Fehler die Zahlungspflichten immerhin nicht gleichheitswidrig berührt. Indessen wirken sich auch fehlerhafte Ansätze im Gesamtwirtschaftsplan auf die Zahlungspflichten aus und müssen selbst un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / b) Fehlbezeichnungen

Rz. 15 Relevant kann die Einschränkung des Gesetzgebers allenfalls bei Fehlbezeichnungen oder Fehlbuchungen sein, also etwa dann, wenn kommunale Kosten falsch verbucht werden (z.B.: Müllabfuhr bei Straßenreinigung). Dies ist zwar fehlerhaft, wirkt sich aber auf die Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers nicht aus. Dass derartige Fälle einen nennenswerten Teil der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / a) Verbindlichkeiten gegenüber Miteigentümern und Dritten

Rz. 43 Selbstverständlich muss der Vermögensbericht auch die Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft ausweisen. Hierzu gehören so wie bei den Forderungen Verbindlichkeiten sowohl gegenüber den Wohnungseigentümern, etwa wegen der Anpassung von Vorauszahlungen, als auch gegenüber Dritten, etwa aus vertraglichen Ansprüchen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 2. Unrichtigkeiten des Vermögensberichtes

Rz. 48 Unrichtig ist der Vermögensbericht dann, wenn Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten fehlen oder unrichtig eingestellt sind. Hierzu zählen auch Inkonsequenzen bei der Erstellung, also etwa die unterschiedliche Behandlung der Unwesentlichkeit von Vermögenswerten. In diesen Fällen gilt das oben Gesagte entsprechend: Jeder einzelne Wohnungseigentümer hat dann einen Indivi...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / b) Inhaltliche Fehler

Rz. 8 Aufgrund seines auf die Bezifferung der Vorschüsse beschränkten Inhalts sind eigenständige Fehler des Zahlungsplanes nur begrenzt möglich. Denkbar ist etwa die Verwechselung der Zahlungspflichtigen. Sofern es sich bei derartigen Fehlern nicht um offenbare Unrichtigkeiten handelt, die analog § 319 ZPO jederzeit berichtigt werden können, führen solche Fehler regelmäßig n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 2. Bedeutung

Rz. 11 Erheblich verändert ist freilich die Bedeutung des Wirtschaftsplanes. Er ist nicht mehr Gegenstand der Beschlussfassung, sondern nur noch vorbereitendes Zahlungswerk. Im Ergebnis ist der Beschluss über den Zahlungsplan sogar dann vorläufig wirksam und nur anfechtbar, wenn ein Wirtschaftsplan völlig fehlt.[15]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 4. Anfechtbarkeit

Rz. 13 Aus der neuen Konzeption des Wirtschaftsplanes folgt umgekehrt, dass dieser selbst nicht mehr im Verfahren nach § 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG angegriffen werden kann. Denn der Wirtschaftsplan ist eben nicht mehr Gegenstand eines Beschlusses. Folglich kann er nicht mehr mit den prozessualen Rechtsbehelfen gegen Beschlüsse überprüft werden. Eine Beschlussklage wegen eventueller...mehr