Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 5. Gesetzgeberische Reaktion auf das sog. Doppel-Holding-Modell durch Ergänzung des § 22 Abs. 2 S. 5 UmwStG

Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft nach § 21 UmwStG unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft eingebracht und ist der Einbringende keine nach § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Person, sind die eingebrachten Anteile auf Ebene der übernehmenden Kapitalgesellschaft mit der siebenjährigen Nachversteuerungsfrist des § 22 Abs. 2 UmwStG infiziert. Diese Sperrfrist entf...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / b) Spaltungsbedingte Vorbereitung einer Veräußerung an außenstehende Personen

Dieser in § 15 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 UmwStG n.F. geregelte Tatbestand setzt in objektiver Hinsicht die Veräußerung von Anteilen an einer an der Spaltung beteiligten Körperschaft voraus. Das Kriterium der Vorbereitung enthält ein subjektives Element – und zwar dahingehend, dass bei Umsetzung der Spaltung die Absicht bestanden haben muss, Anteile an einer an der Spaltung beteiligt...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / e) Nun keine Übermittlung der Kontendaten des Treuhänders

Hinsichtlich des KapESt-Abzugs neu geregelt ist die Streichung von Rz. 158 im 2025er BMF-Schreiben. Nach Rz. 158 a.F. waren bisher die Kontendaten des Treuhänders zu übermitteln und dem Treugeber zuzuordnen. Diese Mitteilungspflicht ergab sich aus der Regelung in § 43 Abs. 2 EStG a.F., die für Veranlagungszeiträume (VZ) bis einschließlich 2024 galt. Bei Einführung der Mitteil...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / 2. Änderung der sog. Nachspaltungsveräußerungssperre gem. § 15 Abs. 2 S. 2-7 UmwStG n.F.

Alte Rechtslage: Für den Fall, dass durch eine Abspaltung die Veräußerung an außenstehende Personen vollzogen wurde, war nach § 15 Abs. 2 S. 2 UmwStG a.F. das steuerliche Bewertungswahlrecht gem. § 11 Abs. 2 UmwStG nicht auf die Spaltung anwendbar. Entsprechendes galt, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung an außenstehende Personen geschaffen wurde...mehr

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Strategien bei der Übertrag... / 2. Vermögensverwaltende Tätigkeit

Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist nach Ansicht der Finanzverwaltung keine gewerbliche Tätigkeit.[9] Eine bloße Vermögensverwaltung liegt demzufolge vor, wenn sich die ausgeübte Betätigung als Nutzung von Vermögen aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch regelmäßige Umschichtung nicht entscheidend in den Vorde...mehr

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Strategien bei der Übertrag... / 1. Grundsatz

Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, qualifizieren als sog. private Veräußerungsgeschäfte nach §§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Eine Ausnahme findet sich in § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. ...mehr

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Strategien bei der Übertrag... / c) Zugewinnausgleich/Immobilienschaukel

Im Zuge des Zugewinnausgleichs lassen sich nach § 5 Abs. 2 ErbStG schenkungsteuerneutral Vermögensübertragungen unter Ehegatten herbeiführen.[31] Dabei könnte angedacht werden, das Immobilienvermögen etwa im Zuge einer sog. Güterstandsschaukel [32] zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Die Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs an sich qualifiziert nach Ansicht des BFH zunä...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / c) Subsidiarität des Anzeigeverfahrens und der Nachforderung

Das BMF ist in Rz. 251c der Auffassung, nach dem Wortlaut der Norm (gemeint ist § 44 Abs. 1 S. 10 EStG) und dem Sinn und Zweck des (Anzeige-)Verfahrens sei es ausgeschlossen, die Steuerabzugsbeträge von vornherein nicht vom Gläubiger der Kapitalerträge anzufordern und sogleich in das Anzeigeverfahren (§ 44 Abs. 1 S. 10 und 11 EStG) einzutreten. Dieser Auffassung ist zuzustimm...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / Zusammenfassung

Vergütungen an Arbeitnehmer unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, also keine eigenständige Steuer. Der Verein hat als Arbeitgeber die Pflicht, im Rahmen des Lohnabzugsverfahrens die Lohnsteuern der Mitarbeiter zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Die Einzelheiten zum Lohnsteuerabzugsverfahren sind komplex und führ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / III. Fazit und Ausblick

Für die Gestaltungspraxis sind die gesetzlichen Änderungen zur Nachspaltungsveräußerungssperre (§ 15 Abs. 2 UmwStG) und zur umwandlungsbedingten gewerbesteuerlichen Infektion (§ 18 Abs. 3 UmwStG) von hoher Relevanz. Zudem darf nicht übersehen werden, dass i.R.d. §§ 20, 21 UmwStG keine negativen Anschaffungskosten mehr entstehen können und das sog. Doppel-Holding-Modell obsol...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 16. NV-Bescheinigung und Freistellungsaufträge bei nicht steuerbefreiten Körperschaften

Auch einer unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht steuerbefreiten Körperschaft, Personenvereinigung und Vermögensmasse steht, wenn sie Kapitaleinkünfte erzielt, nach § 8 Abs. 1 KStG der Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG) von 1.000 EUR i.R.d. Veranlagung zu.[56] Um eine Abstandnahme vom KapESt-Abzug zu erreichen, haben unbeschränkt steuerpflichtige und nicht steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 1. Keine Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und beim Ausfall von Wirtschaftsgütern (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG a.F.)

Gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung fällt eine Änderung besonders ins Gewicht: Die gesetzliche Grundlage für die betragsmäßige Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und beim Ausfall von Wirtschaftsgütern (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG a.F.) ist durch das JStG 2024 v. 2.12.2024[4] rückwirkend ersatzlos aufgehoben worden.[5] Damit dürfen Verluste aus Term...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Hausnotrufsysteme

Rz. 88 Ein nicht zu einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege i. S. v. § 23 UStDV gehörender Verein kann sich nach der BFH-Rechtsprechung für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung für einen Haus-Notruf-Dienst unmittelbar auf die gegenüber § 4 Nr. 18 UStG günstigere Regelung in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 132 Abs. 1 Buchst....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 17. Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen

Im 2025er BMF-Schreiben sind nach wie vor für bestimmte Konstellationen Billigkeitsregelungen vorgesehen, in denen nach Auffassung der Finanzverwaltung bereits gezahlte KapESt erstattet werden kann.[58] Nur noch Alleinerben begünstigt: Die finanzgerichtliche Rechtsprechung hat Verwaltungsanweisungen nicht selbst auszulegen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob die Auslegung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 3. Ergänzung des § 18 Abs. 3 UmwStG

Wird eine Körperschaft nach Maßgabe der §§ 3–9 UmwStG und § 16 UmwStG auf eine gewerbliche Personengesellschaft umgewandelt, z.B. durch Verschmelzung, wird das Vermögen der Personengesellschaft gem. § 18 Abs. 3 UmwStG mit einer fünfjährigen gewerbesteuerlichen Sperrfrist infiziert mit der Folge, dass ein Gewinn aus der Aufgabe des Gewerbetriebs der Personengesellschaft der G...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 10 von 10: Konten werden nicht abgestimmt – Klärungskonten laufen über

Zur Qualitätssicherung einer Buchhaltung gehört die permanente Abstimmung der wichtigsten Konten. Bestandskonten Stimmen die Bestandskonten? Wenn diese nicht stimmen, liegt auch bei den Umsätzen und/oder Kosten einiges im Argen. Die erste Abstimmung betrifft die Bankkonten. Stimmen die Salden in der eigenen Buchhaltung mit den Kontoauszügen der Banken zum Stichtag überein? Wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / Zusammenfassung

Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Die Grunderwerbsteuer erfasst den Rechtsträgerwechsel von Grundstücken. Liegen solche Rechtsvorgänge vor, lösen sie Grunderwerbsteuer unabhängig d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand.[4] Achtung Übertragung von Gesellschaftsanteilen[5] Die Anwendung von § 5 GrEStG ist nicht auf die Übertragung von Grundstücken von einem Gesamthänder auf die Gesamthandsgemeinschaft b...mehr

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ELSTER-Zwang für die elektr... / 2. Herausforderungen des digitalen Steuervollzugs: Zwischen Gesetz- und Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Ressourcenknappheit

Effizienzprobleme im Steuervollzug: Der Steuervollzugsauftrag für die Finanzverwaltung entspricht den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Gesetz- und Gleichmäßigkeit der Besteuerung, die einfachgesetzlich in den §§ 85, 88 AO kodifiziert sind. Das in der Formulierung des § 85 S. 2 AO zum Ausdruck kommende Sicherstellungsverlangen wird in der Literatur dahingehend kritisiert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / aa) Neugestaltung der digitalen Kommunikationswege für Rechtsberater

Die neue Fassung des § 87a Abs. 1 S. 2 AO hat weitreichende Konsequenzen, die in verschiedenen Bereichen spürbar werden. So offenbarte die bisherige Untersuchung, dass die vorstehende Kritik v.a. von Seiten der Anwaltschaft und deutlich erkennbar nicht von den steuerberatenden Berufsträgern geäußerte wurde. Da wohl etliche Organe der Rechtspflege in der Vergangenheit das beA...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / bb) Fortschrittsbremse ELSTER: Die Kehrseite des Online-Finanzamts

Technische Limitierungen von ELSTER: Die starre Vorgabe, ausschließlich über ELSTER zu kommunizieren, führt zu einer zusätzlichen Belastung der Rechtsanwälte und Notare. Insb. bei komplexen Fällen, in denen umfangreiche Dokumente zu übermitteln sind, wird der Arbeitsaufwand durch die Notwendigkeit mehrerer Übermittlungen erheblich erhöht. Dies kann nicht nur zu den sogleich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ablaufhemmungstatbestän... / 2. Anfechtung durch Einspruch oder Klage (§ 171 Abs. 3a AO)

Wird ein Steuerbescheid mit einem Einspruch oder einer Klage angefochten, so läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, bevor über den Rechtsbehelf unanfechtbar entschieden ist (§ 171 Abs. 3a AO). Mit der Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen im Finanzprozess wird das Verfahren abgeschlossen und erwächst der betreffende Steuerbescheid in Bestandskraft (BFH v. 17.3.2022 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ablaufhemmungstatbestän... / 8. Grundlagenbescheide (§ 171 Abs. 10 AO)

Ist für die Festsetzung einer Steuer ein Grundlagenbescheid (z.B. ein Feststellungsbescheid) bindend, stellt § 171 Abs. 10 AO sicher, dass die Finanzverwaltung zwei Jahre nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheides Zeit hat, um die von Amts wegen erforderliche Anpassung des Folgebescheides an den Grundlagenbescheid (§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO) vorzunehmen. Maßgebend für die Be...mehr

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Die Ablaufhemmungstatbestän... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Im Hinblick auf die bei Steuerbescheiden geltende Festsetzungsfrist (§ 169 AO) bzw. bei Feststellungsbescheiden maßgebende Feststellungsfrist (§ 181 Abs. 1 S. 1 AO) kommt der Überprüfung des Ablaufs der jeweiligen Frist besondere Bedeutung zu. Insbesondere sollten von der Finanzverwaltung erlassene (erstmalige und geänderte) Steuer – oder F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 6. Reformbedarf beim § 87a AO: Ein Appell für Technologieoffenheit und nutzerorientierte Lösungen

Technologieoffenheit im Steuerrecht: Auf Basis der vorliegenden Kritik und der praktischen Herausforderungen, die sich aus der aktuellen Regelung ergeben, können folgende wesentliche Aspekte als Grundlage für eine Reform des § 87a AO dienen. Es erscheint essenziell, dass der Gesetzgeber in zukünftigen Regelungen einen technologieoffenen Ansatz verfolgt. Anstatt sich ausschli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 3. Schriftlichkeit und elektronische Kommunikation

Generalnorm § 87a AO: In der Abgabenordnung ist weder für Anträge des Steuerpflichtigen noch für Verwaltungsakte der Finanzbehörden ein generelles Schrifterfordernis kodifiziert. Insb. dem Grundsatz der Formfreiheit bei Erlass eines Verwaltungsakts (§ 119 Abs. 2 S. 1 AO) kommt jedoch in praxi geringe Bedeutung zu, da nur die Schriftlichkeit für Dokumentationszwecke tatsächli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 5. Fazit

Die Entwicklung der Neuregelung des § 87a Abs. 1 S. 2 AO verdeutlicht exemplarisch die Herausforderungen bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren im föderalen System Deutschlands. Was als Maßnahme zur Steigerung der Verwaltungseffizienz und zur Beschleunigung der Digitalisierung im Besteuerungsverfahren gedacht war, stieß auf erheblichen Widerstand betroffener Berufs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 42 a. E. und Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.1 Einzelne Rechenwerke

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat die zu übermittelnden Unterlagen nicht zusammenfassend, sondern einzeln in § 5b Abs. 1 S. 1 – 3 EStG benannt und in S. 4 eine Sonderregelung für die Eröffnungsbilanz angefügt. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsfragen, sowohl zum Verhältnis der Regelungen untereinander als auch dazu, ob im Wege der Auslegung darüber hinaus weitere, im Gesetz nicht ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.1 Regelungsinhalt und -zweck

Rz. 1 § 5b EStG ergänzt die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen.[1] § 5b Abs. 1 EStG bestimmt, dass die darin benannten Unterlagen in elektronischer Form entsprechend einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie zu übermitteln sind.[2] § 5b Abs. 2 EStG lässt – unter engen Voraussetzungen – Ausnahmen zu. Im Ergebnis wird damit die Möglic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.4 Verhältnis zu Regelungen der AO

Rz. 50 § 5b EStG trifft keine Aussage zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung der "E-Bilanz" und einer evtl. Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist. Dies ist auch nicht notwendig, weil insoweit die allgemeinen Grundsätze gelten. Die Regelung ergänzt § 25 Abs. 3 EStG für die Abgabe der ESt-Erklärung, § 31 Abs. 1 S. 1 KStG für die der KSt-Erklärung und § 3 Abs. 2 der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.3 Zeitpunkt der Übermittlung

Rz. 108 Nach Sinn und Zweck sowie systematischer Bedeutung handelt es sich bei § 5b EStG um eine Ergänzung der Steuerklärungspflichten (Rz. 4). Hieraus folgt, dass die elektronische Übermittlung zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung zu erfolgen hat. Schließlich sollen die Daten es der Finanzverwaltung ermöglichen, die Steuererklärung zu verproben. Da das Besteuerungsv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / E-Bilanz

Der Begriff "E-Bilanz" steht für die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen an die Finanzverwaltung nach § 5b EStG. Zu dieser elektronischen Übermittlung sind sämtliche bilanzierende Unternehmen verpflichtet. Sie umfasst jedoch nicht nur die elektronische Übermittlung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eines Wirtschaftsjahres,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Taxonomie

Bilanzierende Unternehmen sind nach § 5b EStG dazu verpflichtet, den Inhalt ihrer Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] In diesem Zusammenhang steht der Begriff "Taxonomie" für das von der Finanzverwaltung vorgegebene Datenschema, nach dem die Jahresabschlussdaten zu übermitt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.2 Rechtsentwicklung und Inkrafttreten

Rz. 32 § 5b EStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2008[1] eingeführt. Gem. § 52 Abs. 15a EStG sollte die Vorschrift erstmals für Wj. gelten, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Rz. 33 Bei der Umsetzung zeigten sich sehr bald große praktische Probleme, u. a. bei der Erstellung der sog. Taxonomie durch die Finanzverwaltung. Die Taxonomie ist ein Schema mit Positionen für einen Dat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 84 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. zu enthalten (zur Erteilung einer USt-IdNr. s. § 27a UStG). Kleinunternehmer dürfen nach § 34a S. 1 Nr. 2 UStDV auch die mWv 1.1.2025 neu eingeführte Kleinunternehmer-Identifikationsnummer verwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 11 Mit der Rechnungsausstellung verschafft der leistende Unternehmer dem Rechnungsempfänger gegenüber der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer (von seiner Steuerschuld) abzuziehen. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers setzt daher eine ordnungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 69 § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. Rz. 70 Dabei ist diesen Anforderungen genügt, wenn sich aufgrund der in der Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7 Zeitpunkt der Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 104 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG die Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder sonstigen Leistung (sog. Leistungszeitpunkt) und in den Fällen der noch nicht ausgeführten Leistung auch die Angabe des Zeitpunkts der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts (§ 14 Abs. 5 S. 1 UStG), wenn dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.12 Kennzeichnung von Gutschriften (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG)

Rz. 123a Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG muss eine Rechnung in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe "Gutschrift" enthalten (Unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 10a MwStSystRL). Diese Änderung ist nach § 27 Abs. 1 UStG i. V. m. Art. 31 Abs. 1 AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] erstmal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 21 § 14 Abs. 1 S. 1 UStG definiert die Rechnung als jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Es kommt nicht darauf an, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Das Wort "Rechnung" muss in dem Abrechnungsdokument nicht verwendet werden. Also ist z. B. auch ein mit "Abrechnung", "Quittung" oder "Empfangsbestätigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Rechnungen über Anzahlungen (§ 14 Abs. 5 UStG)

Rz. 127 Die Vorschrift des § 14 Abs. 5 UStG findet für die Rechnungserstellung im Zusammenhang mit Anzahlungen bzw. Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen (im Folgenden: Anzahlungen) i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG Anwendung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 220 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 MwStSystRL). Wird über Anzahlungen mittels Gutschrift abgerechnet, gilt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 17 Den Rechnungen mit offenem Ausweis von Umsatzsteuer kommt im System der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug eine besondere – unverzichtbare – Bedeutung zu, weil der Unternehmer gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG nur die in einer Rechnung oder Gutschrift i. S. d. § 14 UStG gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer von seiner Steuerschuld abz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.3 Steuerliche Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Rz. 154 Das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der berichtigten – nunmehr ordnungsgemäßen – Rechnung i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG kann grundsätzlich auch für den Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.[1] Diese steuerliche Rückwirkung einer berichtigten Rechnung auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Rechnungserhalts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.5 Verhältnis zu weiteren Einzelregelungen

Rz. 58 Gem. der §§ 325ff. i. V. m. 8b, 9a HGB sind Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften dazu verpflichtet, ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss zum elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Etwas anderes würde gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB erfüllt sind. Diese Regelung entbinde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.2 Verhältnis zu § 51 EStG

Rz. 44 § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG sieht vor, dass das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Daten bestimmen kann. Diese Regelung nimmt auf die Unterlagen in § 5b EStG Bezug. Fraglich ist, welche Konsequenzen hieraus zu ziehen sind. Die Finanzverwaltung geht offenbar davon aus, dass auf der Grundlage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.6 Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 100 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG verlangt Angaben in der Rechnung zur Menge und Art der gelieferten Gegenstände mit der handelsüblichen Bezeichnung oder zum Umfang oder der Art der sonstigen Leistung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 6 MwStSystRL). Rz. 100a Diese Angaben tatsächlicher Art müssen insb. eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.1 Grundlagen

Rz. 43 § 5b EStG ist eine Verfahrensvorschrift und ergänzt § 25 Abs. 4 EStG, § 31 Abs. 1a KStG und § 3 Abs. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO. Da § 5b EStG ergänzend gilt, können sich Abgrenzungs- und Konkurrenzbeziehungen zu anderen Regelungen ergeben. Hierbei ist zu beachten, dass andere Verpflichtungen nach dem Sinn und Zweck der Regelung (Rz. 5) nicht eingeschränkt werden soll...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.3 Verhältnis zu § 60 EStDV

Rz. 46 § 5b EStG verdrängt trotz fehlender ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift – zur Entbürokratisierung beizutragen – die Anwendung des § 60 Abs. 1, 2 EStDV. Diese sehen weniger weitgehende Regelungen vor und sind deshalb in den Fällen anzuwenden, in denen eine elektronische Übermittlung gem. § 5b EStG nicht zu erfolgen hat. Dies gilt...mehr