Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 EUR pro Wohneinheit. Der Darlehensmindestbetrag beläuft sich auf 10.000 EUR. Konditionen Die Darlehen können mit folgenden Laufzeiten vereinbart werden: 10, 20 oder 30 Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei. Die jeweils aktuell geltenden Nominal- und Effektivzinssätze können im Internet unter www.ib-sachsen-a...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2.3 Zuschusshöhe

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.13.2 Das wird gefördert

Gefördert wird die Anschaffung und Installation sowie die Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (kurz: "Balkonkraftwerk") mit einem Zuschuss von 300 EUR. Die Mindestleistung soll 300 Wp (Leistung der PV-Module) betragen. Der Zuschuss wird auch für die dauerhaft sichere Installation und Montage der Stecker-PV-Anlage (wie z. ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.4.2 Darlehenskonditionen

Die Förderung erfolgt über ein durch die L-Bank ausgegebenes zinsverbilligtes Darlehen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.2 Das wird gefördert

Gefördert werden 3 Bereiche: Altersgerechtes Umbauen, energieeffiziente Sanierung und allgemeine Modernisierung, einschließlich ggf. Objekterwerb (nur in Kombination mit altersgerechtem Umbau und/oder energieeffizienter Sanierung möglich). Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Objekt muss im Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Bei allen energetische...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.2 Das wird gefördert

Durch Bürgschaften werden Darlehen zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum[1] gesichert. Maßnahmen zur energetischen Modernisierung nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume Fenster- und Außentürenerneuerung Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoff...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.3 Darlehenskonditionen

Zinsbindungsfristen sind für 5, 10 oder 15 Jahre möglich bei einem Tilgungssatz von 2 % oder 3 % bzw. 1 % und 2 % bei 15 Jahren Zinsbindung p. a. Bereitstellungszinsen werden ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage mit 3 % pro Jahr erhoben. Auszahlung bei Neubau: 50 % bei Baubeginn und 50 % bei Fertigstellung des Rohbaus. Auszahlung bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kau...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.3 Darlehenskonditionen

Das Förderdarlehen umfasst bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der ergänzenden Zuschüsse beträgt: 300 EUR je m2 Wohnfläche als Basiszuschuss, 200 EUR je m2 Wohnfläche als ergänzender Zuschuss für besonders nachhaltige Vorhaben. Als ein besonderes Vorhaben werden Maßnahmen angesehen, die die Faktoren Ökonomie, Ökologie, technische Qualität und soziokulturelle Ansp...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.3 Darlehenskonditionen

Die Darlehenslaufzeiten können bis zu 20 Jahre betragen. In der Regel wird ein tilgungsfreies Jahr vereinbart. Der Darlehenszinssatz beträgt 2 % und wird die ersten 15 Jahre festgeschrieben. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Das gewährte Darlehen ist innerhalb von 12 Monaten abzurufen. Nach Ablauf von 12 Monaten werden auf den noch nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetr...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.1 Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Seit dem 1.1.2024 besteht eine weitere Bundesförderung, mit der im Schwerpunkt der Austausch von Heizungsanlagen gefördert werden soll. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um ein Zuschussprogramm. Werden die Voraussetzungen erfüllt, müssen die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden. Hier die wichtigsten Eckpunkte der sog. Heizungsförderung im Schnellüberblick.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.4 Antragstellung

Das Antragsformular kann auf der Webseite der ISB abgerufen werden (www.isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/505/Antrag.pdf). Der ausgefüllte Antrag ist neben weiteren Unterlagen bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnobjekt belegen ist. Die zuständige Behörde erteilt eine Förderbe...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.7 Zinsen

Der Zinssatz für dieses Programm orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Er wird am Tag der Zusage festgesetzt. Grundsätzlich gilt am Tag der Zusage der für die KfW gültige Produktzinssatz. Ist der Zinssatz am Tag des Antragseingangs bei der KfW günstiger, wird dieser Produktzinssatz angewandt. Die aktuellen Zinskonditionen (Soll- und Effektivzinssätze gemäß ge...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.2 Das wird gefördert

Gefördert werden u. a. Modernisierungsmaßnahmen mit folgenden Zielen:[1] nachhaltige Einsparung von Endenergie (energetische Modernisierung), nachhaltige Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie, nachhaltige Reduzierung des Wasserverbrauchs, nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung oder dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, bauliche Maßnahmen, di...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2.3 Antragstellung

Der Förderantrag ist bei der Bayern Labo einzureichen. Sie ist vom Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft unter Verwendung eines Antragsformblatts [1] mit den dort bezeichneten Unterlagen (z. B. Plangrundlagen, Erläuterungen, Kosten- und Finanzierungsplan) vorzunehmen. Zeitliche Begrenzung! Dieses Programm soll am 31.12.2024 auslaufen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.4 Antragstellung

Der Förderantrag ist bei den zuständigen Bewilligungsstellen (Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg und Nürnberg[1]) einzureichen. In den Fällen, in denen eine Förderung nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch genommen wird, ist mit dem Förderantrag die Bestätigung eines...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.9 Antragstellung

Kredite aus diesem Programm müssen über Banken und Sparkassen oder Versicherungen beantragt werden. Der Antragsteller kann selbst auswählen, welchen Finanzierungspartner er wählt. Voraussetzungen Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW-Förderbank gestellt werden. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags bei der KfW-Förder...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden insbesondere folgende Modernisierungsmaßnahmen: Ermöglichung eines barrierefreien Wohnens, nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser, nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts einer Wohnung, dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, Verbesserung der Wärmedäm...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.1.1 Diese Heizungsanlagen werden gefördert

Gefördert werden alle nach dem GEG zulässigen Wärmeerzeuger, wenn sie auf der Basis erneuerbarer Energien betrieben werden oder dazu beitragen. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen: Solarthermische Anlagen Biomasseheizungen Wärmepumpen Brennstoffzellen Innovative Heizungen Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen Gebäudenetzanschlüsse Wärmenetzanschlüsse Hybrid- und wa...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.1.3 Diese Zuschüsse werden gewährt

Die nachfolgende Tabelle zeigt, in welcher Höhe die Zuschüsse ab 2024 gewährt werden:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.2 Das wird gefördert

Folgende Maßnahmen an einem in Berlin belegenen Gebäude werden über dieses Programm gefördert: Verbesserung der Energieeffizienz in Form von energetischen Einzelmaßnahmen, z. B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik (u. a. Wärmepumpe) einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen, Einsatz von erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik, ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Gefördert werden 100 % der Investitionskosten. Die Darlehen betragen: bis zu 140.000 EUR je Wohnung bis zu 175.000 EUR je Wohnung, wenn der Effizienzhaus-Standard 85 (BEG) erreicht wird. Der Mindestdarlehensbetrag ist mit 5.000 EUR je Wohnung festgelegt. Es erfolgt eine Zinsfestschreibung (bei Einhaltung des Effizienzhausstandards mind. 85 (BEG)) auf 20 Jahre bei ei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.5 Rahmenbedingungen und Laufzeiten

Die Auszahlung des Kreditbetrags erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. Der gewährte Kreditbetrag kann in einer Summe oder auch in Teilen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Zusage. Diese Abruffrist kann für noch nicht ausgezahlte Beträge um maximal 24 Monate verlängert werden. Allerdings wird für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag, beginne...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.2 Das wird gefördert

Gefördert werden der Kauf und die Installation einer PV-Anlage mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW inklusive des Anschlusses an das Stromnetz, der Kauf und die Installation eines Batteriespeichers, wenn der Kauf im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage steht und der Kauf und die Installation von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der In...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.1 Das wird gefördert

Das Programm fördert ausschließlich Maßnahmen zur Sanierung von bereits bestehenden Wohngebäuden. Die Maßnahmen müssen dabei unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen (siehe hierzu Kap. Bestandsgebäude). Dabei sind die Anforderungen des geltenden GEG einzuhalten, sofern in der Richtlinie[1] und deren technischen Mindestanforderungen...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften von in Hessen belegenen Wohngebäuden. Vorliegen eines bestandskräften Beschlusses der Wohnungseigentümer Die WIBank verlangt als Fördervoraussetzung einen ordnungsgemäß gefassten Beschluss der Wohnungseigentümer – bevorzugt nach dem von der WIBank veröffentlichten Musterbeschluss.[1] Bonitätsprüfung einzelner Wohnungseigen...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.4.3 Antragstellung

Der Förderantrag kann über das Antragsportal der IBB[1] gestellt werden. Der Förderantrag muss vom Antragsteller vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es dürfen zuvor keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn. Zeitliche Begrenzung! Dieses Programm soll am 31.12.2024 auslaufen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die Einkommensgrenzen des Saarlands nicht überschreiten. Bei der zu modernisierenden Wohnung muss es sich darüber hinaus um eine Wohnung im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder um eine selbstgenutzte Eigentumswohnung handeln. Die Maßnahmen selbst müssen den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Woh...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.3 Antragsberechtigung

Neben Unternehmen sind auch Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften berechtigt, die Förderungen dieses Programms zu erhalten, wenn diese die Fördervoraussetzungen erfüllen. Wohnungseigentümergemeinschaft Handelt es sich um eine Maßnahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft am Gemeinschaftseigentum, ist eine Antragstellung ausschließlich durch die Gemeinschaft der W...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1 Förderungen des Bundes über die KfW-Bank

Aus der Vielzahl der Förderprogramme des Bundes und der KfW-Bank sind 3 Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohnobjekten von großer Bedeutung: Programme des Bundes BEG Effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (Zuschuss und Darlehensprogramm) – BEG EM BEG Wohngebäude-Kredit (Darlehensprogramm) – BEG WG 261 Erneuerbare Energien nutzen (Darlehensprogramm) – Erneuerbare E...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.3 Darlehenskonditionen

Die Förderung erfolgt durch eine Zinsverbilligung der KfW-Darlehen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1 Bayerisches Modernisierungsprogramm

Dieses Programm soll Eigentümer motivieren, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu modernisieren oder zu erneuern. Gefördert werden auch Pflegeplätze in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen nach den §§ 71 und 72 SGB XI (stationäre Pflegeeinrichtungen). 2.2.1.1 Antragsberechtigung Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwoh...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.3 Darlehenskonditionen

Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Darlehen i. H. v. bis zu 55.000 EUR und einem Kostenzuschuss in Höhe von 15.000 EUR je Wohneinheit, höchstens jedoch bis zu 80 % der anerkannten Modernisierungskosten. In der ersten Finanzierungsphase werden die Darlehenszinsen 10 Jahre festgeschrieben. Der marktübliche Zinssatz wird aber für die ersten 20 Jahre der Laufzeit jährlich ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.5 Diese Kredite gewährt das Programm

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum. Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 %) oder um nicht mehr als 60 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 %) überschreiten. Einkommensgrenzen – Ü...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.1 Das wird gefördert

Die Förderung umfasst den Erwerb und die Errichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung, Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh nutzbarer Speicherkapazität und nicht öffentlich zugänglicher Ladestation mit minde...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Erbbauberechtigte. Diese Personen und Berechtigten müssen Eigentümer einer Miet- oder Genossenschaftswohnung oder einer selbst genutzten Wohnung sein. Das Förderobjekt muss in Mecklenburg-Vorpommern belegen sein. Besondere Anforderungen an die Antragsberechtigung An die Antragsteller werden je nach Nutzung diese ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.3 Darlehenskonditionen

Art der Förderung Die L-Bank fördert in Form eines zinsverbilligten Darlehens für die Programmbestandteile Sanierung Plus, Einzelmaßnahmen und Altersgerecht Umbauen KfW-Programm 270 Wohnungseigentümergemeinschaften, die das KfW-Programm 270 in Anspruch nehmen wollen (Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)), können dies über die L-Bank beantragen. Bei einer energetischen S...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Baugrundstücks oder Erbbauberechtigte an einem geeigneten Grundstück sind. Bei einem Kauf reicht zur Antragstellung ein Nachweis darüber aus, dass der Kauf eines Grundstücks oder die Bestellung eines Erbbaurechts gesichert ist. Einkommensgrenzen Je nach Maßnahme darf das Gesamteinkommen aller zu einem Haushalt gehör...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.1.2 Das wird bezuschusst

Einen Zuschuss erhält man für eine Investition in die Heizungsoptimierung. Die Heizungsanlage muss mindestens 2 Jahre alt sein und befindet sich in einem Wohngebäude. Diese Heizungsanlagen werden bezuschusst:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2.2 Das wird gefördert

Gefördert wird die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Werden gleichzeitig Bauteile aus verschiedenen Bauteilgruppen modernisiert, kann ein zusätzlicher Modernisierungsbonus gewährt werden. Unterstützt wird auch eine begleitende qualitätssichernde Maßnahme wie Baubegleitung, der verpflichtende h...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.5.4 Anforderungen an das Elektroauto

Neben den zuvor beschriebenen Anforderungen an das Gesamtsystem und das Wohngebäude, muss auch das E-Auto bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind: Das E-Auto muss ein ausschließlich rein batteriebetriebenes Elektroauto im Sinne des § 2 Nr. 2 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) der Klassen M1 und N1 sein. Ein E-Auto muss auf die antragstellende- oder eine andere z...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.4.1 Das wird gefördert

Folgende Vorhaben werden gefördert: die energetische Sanierung führt eine Verbesserung zum aktuellen Energieverbrauch der Immobilie herbei, die energetische Sanierung erfolgt innerhalb von 10 Jahren nach Zusage der Basisförderung, die energetische Sanierung erfolgt mit einem zugelassenen Energieberater nach der Liste www.energie-effizienz-experten.de, die Maßnahmen entsprechen d...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.1 Antragsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Anspruchsberechtigt bei Modernisierungsmaßnahmen an vermieteten Wohnungen sind Personen, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht übersteigt (Einkommensgruppe A). Haben Mieter eine geförderte Wohnung bereits vor Erteilung der Förderzusage bewohnt, müsse...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

Die Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) vorgenommen. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen wird das folgende Programm angeboten: Programm für Mecklenburg-Vorpommern Modernisierung (Darlehen) von Wohnungen im Bestand[1] Dieses Programm soll Eigentümer von Wohnungen motivieren, den Bestand zu mo...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.4 Höhe des Zuschussbetrags

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nicht an die KfW-Bank zurückgezahlt werden muss. Der Zuschussbetrag wird nach Abschluss des Vorhabens und nach erfolgreicher Überprüfung der Fördervoraussetzungen überwiesen. Die Zuschusshöhe setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher sowie fixen Pauschal...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.5.3 Anforderungen an das Wohngebäude

Das Wohngebäude, an dem die Maßnahmen durchgeführt werden, muss im Eigentum von natürlichen Personen stehen. Weiterhin muss die Installation einer Photovoltaikanlage an dem Wohngebäude möglich sein. Handelt es sich bei dem Gebäude um ein 2- oder Mehrfamilienhaus, muss mindestens eine der Wohnungen durch den antragstellenden Eigentümer bewohnt werden (Erst-, Haupt- oder allei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.3 Darlehenskonditionen

Die Aufwendungen für die Modernisierung werden mit einem Annuitätendarlehen in Höhe von bis zu 200.000 EUR gefördert. Das Mindestdarlehen beträgt 5.000 EUR. Finanziert werden 100 % der förderfähigen Aufwendungen. Die Darlehen können mit Zinsbindungsfristen von 20, 25 oder 30 Jahren vereinbart werden. In den ersten 5 Jahren beträgt der Zinssatz 0 %, danach bis zum Ablauf der Z...mehr