Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.1.4 Antragstellung

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt Online über das "eAntragsportal" der IFB Hamburg.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.3 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen), wenn sie Eigentümer eines bestehenden und selbst bewohnten Wohngebäudes in Deutschland sind und der Haushalt ein Elektroauto besitzt oder dieses verbindlich bestellt ist.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.5 Keine Kombination mit steuerlichen Förderungen

Eine Kombination der geförderten Maßnahme mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35a Abs. 3 und § 35c EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistung) ist nicht möglich.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10 Nordrhein-Westfalen

Die Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen über die NRW-Bank. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Nordrhein-Westfalen Eigentumsförderung – Modernisierung NRW.Bank – Gebäudesanierung 2.10.1 Eigentumsförderung – Modernisierung[1] Dieses Programm fördert die Modernisierung von Wohnraum. Bei verm...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2 NRW.Bank – Gebäudesanierung

Mit diesem zinsgünstigen Darlehen sollen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus gefördert werden. 2.10.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in ihre zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung investieren. Diese liegt auch vor, wenn das Objekt unentgeltlich zu Wohnzwecken an Angehör...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.4 Antragstellung

Der Antrag auf ein Darlehen ist mittels Vordrucks bei der IB zu stellen. Der Vordruck steht im Downloadcenter der IB (www.ib-sachsen-anhalt.de) zur Verfügung. Vor Antragstellung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. Planungs- und Beratungsleistungen sind kein Beginn der Förderung.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt gemeinsam mit dem darlehensgebenden Kreditinstitut. Erforderlich sind die ausgefüllten Vordrucke "Antrag auf Übernahme einer Landesbürgschaft" sowie "Wirtschaftlichkeitsberechnung". Vordrucke und Dokumente findet man online im Downloadcenter der NBank.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2.4 Antragstellung

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt Online über das "eAntragsportal" der IFB Hamburg. Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft Antragstellerin, ist sie nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von ein...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.5.6 Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien

Der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien ist Voraussetzung für die Förderung. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser soll vorrangig aus der Eigenerzeugung vor Ort stammen und kann zusätzlich über einen entsprechenden Stromliefervertrag bezogen werden.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.8 Rechtsanspruch

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die KfW-Förderbank verteilt die Mittel nach den gewährten Haushaltsmitteln.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.4.3 Antragstellung

Die Zusatzförderung kann nur zusammen mit der Basisförderung Z15-Darlehen über die Wohnraumförderstelle beantragt werden.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.2 Das wird gefördert

Gefördert wird Neubau, Kauf oder Modernisierung. Die Immobilie muss im Land Schleswig-Holstein belegen sein. Varianten Es sind 2 Darlehensvarianten möglich: Variante A: Die Tilgung erfolgt mittels gleichbleibender monatlicher Belastung für die Dauer der Zinsbindung. Variante B: Die Tilgung erfolgt durch Zuteilung eines Bausparvertrags. Der Darlehensbetrag muss mindestens 15.000 EUR b...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.4 IB.SH WEGfinanz

Dieses Programm soll Wohnungseigentümergemeinschaften den Weg zu günstigen Fördermitteln vereinfachen. Dabei haftet jedes WEG-Mitglied ausschließlich für das eigene Darlehen. 2.15.4.1 Antragsberechtigung Wohnungseigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter. 2.15.4.2 Das wird gefördert Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben nach Beschlussfassung in Eigentüm...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online unter finanzass.ib-sh.de. Auf der Webseite der IB (www.ib-sh.de/) findet man auch einen Tilgungsrechner sowie die Konditionenübersicht.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in ihre zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung investieren. Diese liegt auch vor, wenn das Objekt unentgeltlich zu Wohnzwecken an Angehörige überlassen wird. Das Förderobjekt muss in NRW belegen sein.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.16 Thüringen

Die Förderungen des Landes Thüringen erfolgen über die Thüringer Aufbaubank (TAB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen waren bei Redaktionsschluss keine besonderen Programme angeboten.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.4 Antragstellung

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt Online über das "eAntragsportal" der IFB Hamburg.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine förderungsfähige Investitionsmaßnahme am selbstgenutzten oder vermieteten Wohneigentum im Rahmen eines WEG-Beschlusses durchführen wollen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen. Ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5.3 Förderkonditionen

Je Wohnungseigentümer können Darlehen von 5.000 bis 35.000 EUR beantragt werden. Die Darlehen werden in Verbindung mit den folgenden Programmen gewährt: IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) bis maximal 25.000 EUR IFB-Modernisierungsdarlehen Energie bis maximal 35.000 EUR KfW-Altersgerecht Umbauen (Programm 159) bis maximal 25.000 EUR.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3 Berlin

Berlin bietet über die Investitionsbank Berlin (IBB) 4 interessante Förderprogramme an: Programme für Berlin IBB Wohnraum Modernisieren BEG-Wohngebäude – Sanieren (KfW 261) ENEO-Energieberatung für Effizienz und Optimierung Effiziente Gebäude Plus 2.3.1 IBB Wohnraum Modernisieren Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an be...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.7 Keine gleichzeitige Förderung von Handwerkerleistungen

Die steuerliche Förderung gemäß § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ist nicht gleichzeitig möglich. Dies gilt auch, wenn Materialkosten und Arbeitsleistung aufgeteilt werden.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten und in Berlin belegenen Wohnimmobilie: Eigentümer eines Eigenheims, Wohnungseigentümergemeinschaften, private Investoren, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. Diese Maßnahme wird gefördert Gefördert wird die Erstellung von Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung v...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.10 Sicherheiten

Es werden zur Absicherung der Kredite die banküblichen Sicherheiten verlangt. Die Vereinbarung über die Sicherheiten wird mit dem gewählten Finanzierungsinstitut vorgenommen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist man als Eigentümer von Wohngebäuden, die zur Vermietung bestimmt sind. Eigentümer in diesem Sinne sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des Öffentlichen Rechts.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3 Modernisierung von Wohneigentümerschaften (WEG)

Über dieses Programm wird landesweit die energetische Sanierung und/oder der barrierereduzierende Umbau bestehender Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften gefördert. 2.1.3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz, die ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen. Die geförderte Wohnung muss in Baden-Württe...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.3.3 Antragstellung

Der Förderantrag kann bei der IBB Business Team GmbH gestellt werden, das elektronische Antragssystem findet man unter www.ibb-business-team.de/eneo. Hier erhält man auch weitere Hinweise zur Förderung.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.1 Antragsberechtigung

Dieses Programm können private Bauherren und private Eigentümer, sofern sie natürliche Personen sind, nutzen. Die Wohnimmobilie muss ausschließlich zu selbst genutzten Wohnzwecken dienen und in Hessen belegen sein. Personen- und Kapitalgesellschaften sind nicht antragsberechtigt.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1 IBB Wohnraum Modernisieren

Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an bestehenden Wohngebäuden. 2.3.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und selbstnutzende Wohnungseigentümer. 2.3.1.2 Das wird gefördert Folgende M...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4.3 Antragstellung

Das Antragsformular steht im Dokumentencenter der ILB zur Verfügung und ist dort nach dem Ausfüllen aller geforderten Anlagen vor Beginn der Maßnahme bei der ILB einzureichen. Der KfW-Darlehensantrag muss ebenfalls vorgelegt werden.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2.2 Darlehenskonditionen

Gefördert wird über das KfW-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit 261 (siehe oben Kap. 1.1). Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die als Verbandskredit gewährt werden. Gefördert werden bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit. Eigenkapital Der Eigenkapitalquote beträgt 10 % der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.1 Geringinvestive Maßnahmen – Zuschuss

Eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung des Energieverbrauchs ist ein Heizungscheck. Durch dieses Programm erhält man einen entsprechenden Zuschuss. 2.6.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte). Das Wohngebäude muss in Hamburg belegen se...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.4 Höhe des Kreditbetrags

Maximal werden Kredite von bis zu 150 Millionen EUR pro Vorhaben gewährt. Die förderfähigen Kosten bis zu 100 %. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzug berechtigt ist.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.4.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), selbstnutzende Wohneigentümer und Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten und Pflegeheime. Gebäudevoraussetzung Für das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 der Bauantrag oder die B...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.8 Sicherheiten

Es werden zur Absicherung der Kredite die banküblichen Sicherheiten verlangt. Die Vereinbarung über die Sicherheiten wird mit dem gewählten Finanzierungsinstitut vorgenommen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3 Modernisierung von Mietwohnraum – Darlehen

Dieses Programm unterstützt die Modernisierung sowie die energetische Modernisierung von Mietwohnungen im Bestand. Die Förderung erfolgt über Darlehen. 2.9.3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren möchten. Fertigstellungstermin beachten Das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 fertiggestellt worden ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.1.3 Förderung von Eigenleistungen

Erbringt der Antragsteller Eigenleistungen, werden nur die Materialkosten gefördert, die mit der energetischen Maßnahme in Zusammenhang stehen. Hier ist erforderlich, dass der Energieeffizienz-Experte mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) neben der fachgerechten Durchführung auch den Einsatz bzw. die Kosten des Materials bestätigt. Eigenleistungen eines Unternehmers We...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 80.000 EUR je Wohnung gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Führt die Maßnahme zur Barrierefreiheit, werden 90.000 EUR je Wohnung finanziert (80 % der förderfähigen Kosten). Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit g...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.4 Antragstellung

Der Förderantrag ist vor Baubeginn zur Prüfung der Förderungswürdigkeit bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung[1] anzumelden. Der Anmeldung sind ein Lageplan und Angaben über die vorgesehenen Wohnungseinheiten, die hinsichtlich Größe und Grundrissgestaltung bedarfsorientiert sein sollen, beizufügen. Neben der technischen Prüfung wird eine Bonitätsprüfung v...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4 KfW-Förderprogramm 442 – Solarstrom für Elektroautos (Zuschuss)

Ziel dieses Programms ist, die Bürger zur Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem stationären Solarstromspeicher im nicht öffentlichen Bereich von selbstgenutzten Wohngebäuden zu motivieren. Privatpersonen sollen eine eigene Ladeinfrastruktur im privaten Bereich schaffen, damit sie für die Ladung des...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Anforderungen an das Förderobjekt Die vorgenommenen Modernisierungen müssen den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) entsprechen. Zudem muss die Erschließung gesichert sein. Die geförderten Wohnungen müssen im Sinne der Technischen Baubestimmungen (BremLTB) barrierefrei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.6 Kreditkonditionen

Die Mindestlaufzeit für ein Darlehen beträgt 4 Jahre. Für langfristige Darlehen stehen folgende Laufzeitvarianten zur Verfügung: bis zu 10 Jahre bei 1 bis höchstens 2 Tilgungsfreijahren mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, bis zu 20 Jahre bei 1 bis höchstens 3 Tilgungsfreijahren, bis zu 30 Jahre bei 1 bis höchstens 5 Tilgungsfreijahren. Der Zinssatz wird für die ersten 10...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.3 Darlehenskonditionen

Folgende Darlehen und Zuschüsse werden gewährt:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.13.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Mieter einer Wohnung. Der Erstwohnsitz muss sich in Sachsen befinden. Eigentümer waren ebenfalls berechtigt, deren Kontingent ist aber bereits ausgeschöpft. Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft – Mieter können noch einen Zuschuss beantragen Die Mittel für Balkonkraftwerke für Eigentümer sind ausgeschöpft (Stand 6.11.2023), Miet...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.2 Das wird gefördert

Das Programm fördert Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, z. B. aus: Sonne Wind Biomasse Wasser Es wird aber vorausgesetzt, dass zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien müssen die Programmvoraussetzungen des KfW-Programms 270 in der aktuellen Fassung erfüllen (siehe hierzu oben Kap....mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1 Hessisches Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau

Dieses Programm dient der Förderung der Energieeffizienz im Mietwohnungsbau in Hessen. Mit dem Programm sollen Eigentümer und Investoren motiviert werden, in die nachhaltige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie in den Neubau von hocheffizienten Mietwohngebäuden unter Einbeziehung der entsprechenden Programme der KfW zu investieren. 2.7.1.1 Antragsberechtigung An...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden 4 unterschiedliche Maßnahmen: der Neubau einer Wohnung, der Erwerb einer vorhandenen Wohnung, Modernisierungsmaßnahmen und energetische Modernisierungen. Zu den geförderten Modernisierungsmaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältn...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die eine der Wohneinheiten selbst bewohnt und ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt hat. Überlässt der Antragstellende die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne des § 15 AO, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert. Nicht antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als Ganzes. Einzelne WEG...mehr