Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.6 Vollstreckung in Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (§ 882 Abs. 4 ZPO)

Rz. 22a Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes v. 22.11.2020[1] wurde der Verweis auf § 882a Abs. 4 ZPO neu in das Gesetz aufgenommen. Steht eine Sache im Privateigentum, die für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe unentbehrlich ist, kann die Vollstreckung in diese für unzulässig ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.3 Taugliche Zeugen

Rz. 7 Ist einer der Fälle des § 288 AO gegeben, sollen Zeugen hinzugezogen werden. Hierbei müssen die Zeugen erwachsen sein.[1] Dies bedeutet nicht, dass sie volljährig sein müssen. Sie müssen aber in der Lage sein, das Geschehen zutreffend zu beobachten. Es gelten insofern die Ausführungen zu den tauglichen Ersatzpersonen entsprechend. Als Zeugen können dabei auch durchaus ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 297 AO war § 351a RAO.[1] Zu ergänzenden Ausführungen s. Abschn. 40 VollstrA. Inhaltlich billigt die Norm der Vollstreckungsbehörde das Recht zu, die Verwertung gepfändeter Sachen zeitweilig auszusetzen. Sie ist Ausfluss des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

Rz. 3 § 287 AO gibt die Rechtsgrundlage für das Durchsuchen von Wohn- und Geschäftsräumen. Normiert werden in § 287 AO aber gleichzeitig auch die Voraussetzungen, die für diese Durchsuchungen erfüllt sein müssen. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass das reine Betreten von dem Durchsuchen zu unterscheiden ist.[1] Ferner unterliegen Wohnräume einerseits und Geschäftsräume an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.3 Pfändungsschutz aus gesundheitlichen Gründen (§ 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)

Rz. 8 § 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO gewährt Pfändungsschutz aus gesundheitlichen Gründen. Diese Regelung ersetzt den bisherigen Schutz für künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Gebrechen notwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind, in § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO a. F.[1] Damit wird man auch Rollst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2 Wesen der Niederschrift

Rz. 2 Die Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde i. S. d. § 415 ZPO.[1] Dies bedeutet nach § 418 ZPO, dass die Niederschrift zunächst den Beweis der Richtigkeit für die in ihr bezeugten Tatsachen begründet.[2] Allerdings ist nach § 418 Abs. 2 ZPO der Beweis des Gegenteils möglich.[3] Durch die Einstufung als öffentliche Urkunde unterliegt die Niederschrift zudem dem stra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 5 Folgen eines Verstoßes

Rz. 19 Trotz der Tatsache, dass es sich bei den Regelungen in § 287 AO um einen Eingriff in einen grundrechtlich geschützten Bereich handelt, geht die ganz h. M. im vollstreckungsrechtlichen Schrifttum sowohl zur AO als auch zur ZPO davon aus, dass ein Verstoß gegen die Bestimmung die durchgeführte Vollstreckungshandlung nur anfechtbar, nicht aber nichtig werden lässt.[1] In...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.2 Anordnung der Aussetzung

Rz. 4 Die Anordnung der Aussetzung ist ein Verwaltungsakt, der im Ermessen der Vollstreckungsbehörde steht. Nach dem Wortlaut des § 297 AO hat der Aufschub gegen Ratenzahlung zu erfolgen. Diese Zahlungsfristen müssen angeordnet werden.[1] Ohne Zahlungsfristen kommt aber § 258 AO in Betracht (s. auch Rz. 5). Allerdings sagt § 297 AO nichts über den Zeitraum und die Raten, in ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2.3 § 122a Abs. 3 AO

Rz. 13 Die Person, die den Datenabruf durchführt, muss authentifiziert sein gem. § 87a Abs. 8 AO. Damit wird der Datenschutz sichergestellt.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.4.2 Ausnahmen

Rz. 13 Nicht erforderlich ist eine richterliche Durchsuchungsanordnung in zwei Fällen. Aus § 287 Abs. 4 S. 1 AO ergibt sich, dass der betroffene Vollstreckungsschuldner in die Durchsuchung einwilligen kann.[1] Er verzichtet in diesem Fall auf den Schutz, der ihm durch Art. 13 GG gewährt wird. Die Durchsuchung darf sich in diesem Fall jedoch nur auf Räume des Vollstreckungssc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.5 Pfändung von Hausrat (§ 812 ZPO a. F., jetzt § 811 Abs. 4 ZPO)

Rz. 22 § 812 ZPO a. F. sah für Gegenstände, die zum Hausrat des Schuldners gehören, einen Pfändungsschutz vor, wenn zu erkennen ist, dass durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt werden würde, der zu dem Wert außer Verhältnis stehen würde. Trotz der Formulierung "Soll" handelt es sich um eine von Amts wegen zu beachtende Bestimmung, die die Verschleuderung von schlecht ve...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2.2 Antrag und von Amts wegen

Rz. 16 Die Offenlegung der Unterlagen durch die Finanzbehörde hat auf "Antrag oder, wenn die Begründung des Einspruchs dazu Anlass gibt, von Amts wegen" zu erfolgen. Der Antrag des Beteiligten kann also ausdrücklich gestellt werden. Er kann sich aber ebenso konkludent aus der "Begründung des Einspruchs"" ergeben. Entsprechend ist auch keine bestimmte Form für die Antragstellu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6 Rechtsschutz

Rz. 19 Gegen die Pfändung ist, da es sich um einen Verwaltungsakt handelt, der Einspruch nach § 347 AO statthaft.[1] Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt hierbei nach § 355 AO einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Die Bekanntgabe liegt in der Anbringung der Pfandsiegel bzw. in der Wegnahme der Sache, da sich diese Vorgänge im Machtbereich des Vollst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4 Hinterlegung des Erlöses

Rz. 8 Nicht als Zahlung gilt die Hinterlegung des Erlöses, da in diesem Fall noch geklärt werden muss, wer zur Empfangnahme des Gelds berechtigt ist. § 301 Abs. 2 Hs. 2 AO verweist insofern auf § 308 Abs. 4 AO. Die Hinterlegung führt dabei dazu, dass für die verschiedenen Pfandgläubiger der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet ist.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.4 Keine sonstige Unpfändbarkeit

Rz. 5 Schließlich dürfen die Früchte nicht aufgrund sonstiger Bestimmungen unpfändbar sein.[1] Diese Unpfändbarkeit kann sich insbesondere aus § 295 AO i. V. m. § 811 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ergeben. Nach diesen Bestimmungen dürfen solche Sachen nicht gepfändet werden, die zur Sicherung des Unterhalts des Vollstreckungsschuldners, seiner Familie und seiner Arbeitnehmer oder zur For...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.4 Missachtung der beantragten postalischen Bekanntgabe (§ 122a Abs. 2 AO)

Rz. 42 Ein Opt-Out-Antrag nach § 122a Abs. 2 AO wird nicht beachtet und der Verwaltungsakt unter Beachtung der § 122a Abs. 1 S. 3 und Abs. 4 AO bereitgestellt. Wird der Verwaltungsakt nicht abgerufen, ist die Bekanntgabe gescheitert. Der Verwaltungsakt muss postalisch übersandt werden. Rz. 43 Ungeklärt ist, wenn der Beteiligte trotz beantragter postalischer Bekanntgabe nach §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Elektronische Bekanntgabe (§ 122a Abs. 1 AO a. F.)

Rz. 63 Abweichend von den allgemeinen Regelungen kann ein Verwaltungsakt gem. § 122a AO durch elektronische Bereitstellung zum Datenabruf bekannt gegeben werden. Die Norm trifft nur eine Sonderregelung zur Bekanntgabe. Andere Vorschriften zu Verwaltungsakten, z. B. zu deren Wirksamkeit, werden nicht berührt. Insoweit gelten auch bei der elektronischen Bereitstellung die allg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.2 Erwerbsgegenstände (§ 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO)

Rz. 7 Unpfändbar sind die für den Schuldner und seine Familie sowie Hausangehörigen nach § 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder einer damit im Zusammenhang stehenden Aus- oder Fortbildung stehende Sachen. Die Vorgängerbestimmung hierzu fand sich in § 811 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ZPO a. F. Die Regelung dürfte die größte praktische Bedeutung zukommen. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.6 Bargeld (§ 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)

Rz. 11 Bargeld unterliegt dem Vollstreckungsschutz nach § 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, allerdings bestehen erhebliche Einschränkungen.[1] Bargeld darf nämlich nur dann nicht gepfändet werden, bei einem Schuldner, der eine natürliche Person ist, in Höhe von 1/5 und für jede weitere mit dem Schuldner im Haushalt lebende Person 1/10 des Betrags, der der Pfändungsfreiheit nach § 850c Z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2 Aufgaben des Vollziehungsbeamten

Rz. 3 Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 285 Abs. 1 AO sind die Vollziehungsbeamten lediglich zuständig für die Vollstreckung in bewegliche Sachen.[1] Sie sind folglich nicht zuständig für die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen[2] und in unbewegliche Sachen.[3] Damit werden erfasst die Vollstreckung in bewegliche Sachen i. e. S., die Vollstreckung in Inhab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 291 AO war § 338 RAO. Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht gibt es eine entsprechende Bestimmung in § 762 ZPO, die bis auf kleine sprachliche Unterschiede mit der Regelung in § 291 AO übereinstimmt.[1] Inhaltlich bestimmt § 291 AO, dass der Vollziehungsbeamte eine Niederschrift über seine Vollstreckungshandlungen vorzunehmen hat[2], st...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4 Gewaltanwendung

Rz. 18 Wird gegenüber dem Vollziehungsbeamten Widerstand geleistet, kann er nach § 287 Abs. 3 AO seinerseits Gewalt anwenden, um die Vollstreckung durchzuführen. Unter Widerstand ist hierbei insbesondere eine Tätlichkeit zu sehen oder aber auch bereits die Drohung mit einem empfindlichen Übel.[1] Die Vorschrift ist auch dann anwendbar, wenn die Gewaltanwendung gegen einen Dr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.10 Trauringe, Orden und Ehrenzeichen (§ 811 Abs. 1 Nr. 7 ZPO)

Rz. 15 Nicht gepfändet werden dürfen die Trauringe, Orden und Ehrenzeichen.[1] Trauringe dürfen auch nach einer Scheidung nicht gepfändet werden oder wenn diese als Erinnerung aufbewahrt werden.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2 Zuschlag (§ 299 Abs. 1 AO)

Rz. 3 § 299 Abs. 1 AO trifft eine Regelung für den Zuschlag. Sie bestimmt, dass bei einer Versteigerung vor Ort, also der klassischen Versteigerung von gepfändeten Sachen, diesem ein dreimaliger Aufruf vorausgehen soll. Zuschlag ist dabei die öffentlich-rechtliche Entscheidung, dass ein bestimmtes Gebot als Meistgebot akzeptiert wird und somit die Übereignung an diesen Biete...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 4 Verfahren bei Nichtzahlung (§ 299 Abs. 3 AO)

Rz. 6 Hat der Meistbietende nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit die Aushändigung gegen Zahlung verlangt, erfolgt eine anderweitige Versteigerung. Die Zeit wird dabei durch die Versteigerungsbedingungen geregelt, ansonsten hat dies bis zum Ende der Versteigerung zu erfolgen. Unter Versteigerungsbedingungen sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen der AO sowie die ergänz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 4 Rechtsschutz

Rz. 25 Erfolgt eine Pfändung unter Verstoß gegen § 295 AO, ist die Pfändung nicht etwa nichtig, sondern nur anfechtbar.[1] Statthaftes Rechtsmittel für das Vollstreckungsverfahren nach der AO ist der Einspruch. Im gerichtlichen Verfahren ist eine Anfechtungsklage zu erheben. Nach Abschluss des Vollstreckungsverfahrens verbleibt bei einem entsprechenden Interesse die Möglichk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 6 Verstöße

Rz. 8 Da es sich bei den Regelungen des § 299 AO um reine Ordnungsvorschriften handelt, macht ein Verstoß den Zuschlag nicht etwa unwirksam. Ein solcher kann indes eine Amtspflichtverletzung sein, die einen Schadensersatzanspruch nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG begründet.[1] Gleiches gilt für eine Aushändigung ohne Barzahlung.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 5 Pfändung bei einem Dritten – § 286 Abs. 4 AO

Rz. 17 Befindet sich die Sache im Gewahrsam eines Dritten, kann trotz des Eigentums des Vollstreckungsschuldners an der zu pfändenden Sache nur dann eine Pfändung erfolgen, wenn der Dritte zur Herausgabe der Sache bereit ist.[1] Die Herausgabe ist Realakt und unwiderruflich.[2] Verweigert der Dritte die Zustimmung, und sei es auch grundlos, bleibt nur die Möglichkeit der Pfä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 298 Abs. 1 und 2 AO hatte eine Vorgängerbestimmung in § 352 RAO, während § 298 Abs. 3 AO zu Zeiten der Geltung der RAO in § 353 AO normiert war.[1] Die entsprechende Bestimmung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 816 ZPO, der jedoch über die Regelung in § 298 AO hinaus den Ort der Versteigerung festschreibt.[2] Zudem wird in § 816 ZPO auf die Möglichke...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5 Folgen eines Verstoßes

Rz. 7 Grundsätzlich hat ein Verstoß gegen die Bestimmung in der Weise, dass das Mindestgebot nicht erreicht wird, zur Folge, dass der Eigentumsübergang nicht erfolgt. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das Mindestgebot gar nicht bekannt gegeben worden ist. Da es sich um eine Soll-Bestimmung handelt, erfolgt gleichwohl Eigentumserwerb. Es kann eine Amtspflichtverletzung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.4 Richterliche Anordnung

Rz. 8 Nach § 287 Abs. 4 S. 3 AO ist für die richterliche Anordnung einer Durchsuchung das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Durchsuchung vorgenommen werden soll. Mit dieser Zuständigkeitsregelung hat der Gesetzgeber den Streit, ob für diese Anordnung die Finanz- oder die Amtsgerichte zuständig sind, in der Weise entschieden, dass allein die ordentlichen Gerichte di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.13 Eigentumsvorbehalt (§ 811 Abs. 2 ZPO)

Rz. 18 Aus § 811 Abs. 2 ZPO ergeben sich Sonderregelungen für den Fall eines Kaufs unter Eigentumsvorbehalt. Ist ein solcher vereinbart, kann eine nach § 811 Abs. 1 Nr. 1a und b, Nr. 2 ZPO oder auch bei einem Tier nach § 811 Abs. 8b ZPO grundsätzlich pfändungsfreie Sache ausnahmsweise doch gepfändet werden.[1] Der Sinn dieser Bestimmung ist darin zu sehen, dass die Vollstrec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Authenzifizierte Person (§ 122a Abs. 3 AO)

Rz. 82 Die Person, die den Datenabruf durchführt, muss authentifiziert sein gem. § 87a Abs. 8 AO. Damit wird der Datenschutz sichergestellt.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.11 Tiere im Haushalt (§ 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO)

Rz. 16 Pfändungsfrei sind nach § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO im Haushalt lebende Tiere, die nicht für Erwerbszwecke gehalten werden oder für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit benötigt werden.[1] Ebenfalls nicht gepfändet werden darf das erforderliche Futter. Die Bestimmung ersetzt die bisherige Regelung in § 811c ZPO. Nach beiden Bestimmungen sind Haustiere grundsätzlich nicht pf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Systematik

Rz. 1 Die Neuregelung zur elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] eingeführt worden. Damit soll auch im Rahmen der Bekanntgabe eine Vereinfachung erfolgen. § 122a AO regelt eine Sonderform der Bekanntgabe und ist damit eine Spezialregelung zu § 122 AO, in dem die allgemeinen Bekanntgabevoraussetzunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 4. Rechtsnatur

Die Zuteilung und die Mitteilung der IdNr. sind keine Verwaltungsakte i.S.d. § 118 S. 1 AO, sondern lediglich schlichtes Verwaltungshandeln, da der für einen Verwaltungsakt erforderliche Regelungscharakter fehlt ( Schmitz in Schwarz, AO, § 139a Rz. 3a; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 139a AO Rz. 3; Rätke in Klein, AO, 18. Aufl. 2024, § 139a Rz. 6). Die Vergabe der IdNr. hat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.4 Höchstbetragsberechnung

In DBA-Fällen ist eine einbehaltene ausländische Quellensteuer stets nur insoweit auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, als dem ausländischen Staat nach dem jeweiligen DBA ein Quellensteuereinbehalt zusteht. Die auf die ausländischen Einkünfte entfallende anteilige deutsche Einkommensteuer ist für die Einkünfte, die aus einem Staat stammen, jeweils insgesamt zu ermit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen

Die im Rahmen der Kühlung eines Leichnams erfolgende Überlassung von Kühlräumen und ‐zellen ist keine nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfreie Vermietung, wenn sich die Leistung dadurch charakterisiert, dass der Leichnam gekühlt wird (Abgrenzung zu Tz. 2.2 des BMF-Schreibens vom 23.11.2020, BStBl I 2020, 1335 ). § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG, Art. 98, Art. 135...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
VGA: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw

Leitsatz Die durch die Besonderheiten des Ansatzes eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils veranlasste Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach der Anscheinsbeweis lediglich dafür streitet, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird, nicht aber dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark privat zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 – VI R 46/08BStBl II 2010, 84806.10.2011 ‐ VI R 56/10BStBl II 2012, 362mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Tatbestand

Rz. 11 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO eröffnet die Möglichkeit, einen Folgebescheid an den für ihn maßgebenden Grundlagenbescheid anzupassen. Gleichzeitig begründet § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO auch die Pflicht der Finanzbehörde, den Folgebescheid an einen erlassenen, geänderten oder aufgehobenen Grundlagenbescheid anzupassen. Der Finanzbehörde steht insoweit kein Ermessensspielra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Aufhebung und Änderung nach Einspruchsentscheidung

Rz. 101 Nach § 172 Abs. 1 S. 2 AO sind alle Vorschriften über die Änderung und Aufhebung eines Steuerbescheids und der den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheide auch dann anwendbar, wenn der Bescheid durch eine Einspruchsentscheidung bestätigt oder geändert worden ist.[1] Dies gilt sowohl dann, wenn die Einspruchsentscheidung unanfechtbar geworden ist, als auch in den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.3 Rechtliche Stellung des Hinzugezogenen bzw. Beigeladenen

Rz. 210 Die rechtliche Stellung des nach Abs. 5 Hinzugezogenen oder Beigeladenen sowie die Rechtswirkungen der Hinzuziehung bzw. Beiladung sind nicht ausdrücklich geregelt. § 174 Abs. 5 AO gibt eine eigenständige Regelung nur für die Zulässigkeit der Hinzuziehung bzw. Beiladung; für die Frage der rechtlichen Stellung des Hinzugezogenen bzw. Beigeladenen und für die Rechtswir...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.3 Nachträgliches Bekanntwerden im Verhältnis zu anderen Änderungsvorschriften

Rz. 108 Der maßgebliche Zeitpunkt für das Bekanntwerden neuer Tatsachen richtet sich nach dem der letzten sachlichen Prüfung des Steuerbescheids. Ein Änderungsbescheid tritt in verfahrensrechtlicher Hinsicht an die Stelle des ursprünglichen Bescheids. Daher müssen in ihm alle bekannten oder als bekannt geltenden Tatsachen verwertet werden. Tatsachen und Beweismittel, die bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwalt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.2 Zulässigkeit der Hinzuziehung bzw. Beiladung

Rz. 199 Abs. 5 gibt eine eigenständige Regelung der Zulässigkeit der Hinzuziehung oder Beiladung des Dritten. Unter Hinzuziehung ist die Beteiligung des Dritten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren[1] oder analog im Veranlagungsverfahren (vgl. Rz. 209) zu verstehen, unter Beiladung die Beteiligung in einem gerichtlichen Rechtsmittelverfahren.[2] Rz. 200 Voraussetzung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.5 Ausdehnung auf die Abzugsteuern

Rz. 269 Problematisch ist die Anwendung des § 173 Abs. 2 AO auf Abzugsteuern. Die Abführung der LSt durch den Arbeitgeber im LSt-Abzugsverfahren führt bei diesem weder zu einer Steuer- noch zu einer Haftungsschuld, sondern zu einer Einbehaltungs- und Abführungsschuld, die im Gesetz nicht geregelt ist .[1] § 193 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AO erlaubt in diesen Fällen eine Außenprüfu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.3 Verhältnis zu anderen Änderungsvorschriften

Rz. 11 § 173 AO hat einen eigenständigen, von anderen Regelungen abgegrenzten Geltungsbereich, sodass sich eine kumulative Anwendung mehrerer Änderungsvorschriften i. d. R. nicht ergeben wird .[1] Die Vorschrift erfasst sowohl manuell erstellte Steuerbescheide als auch solche, die im vollautomatisierten Verfahren nach § 155 Abs. 4 AO erstellt worden sind. Eine Sonderregelun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Systematische Stellung

Rz. 3 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO erfasst Fälle, in denen ein Steuerbescheid (der Folgebescheid) von dem Regelungsgehalt eines anderen Steuerbescheids (des Grundlagenbescheids) abhängig ist und daher, wenn der Regelungsgehalt des Grundlagenbescheids geändert wird, angepasst werden muss. Der Regelungszweck der Vorschrift liegt darin, die Umsetzung des Inhalts des Grundlagenbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids

Rz. 17 Zur Anwendung der Vorschrift auf Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide Rz. 12ff. Der Vertrauensschutz greift bei allen Tatbeständen des § 176 AO, und zwar sowohl bei den Tatbeständen des Abs. 1 als auch denen des Abs. 2, nur ein, wenn ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden soll. Grund hierfür ist, dass das Vertrauen in den Fortbestand einer konkre...mehr