Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgericht

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1 Gerichtsverfassung

Rz. 9 Die Finanzgerichtsbarkeit wird nach § 2 FGO durch die Finanzgerichte der Länder und den BFH ausgeübt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1 Rechtsschutz – Grundlagen

1.1 Anwendungsbereich Rz. 1 Die FGO v. 6.10.1965[1] regelt gem. Art. 108 Abs. 6 GG den Rechtsschutz durch die Finanzgerichtsbarkeit (Rz. 5a). 1.2 Rechtsschutzgarantie Rz. 2 Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt – ausgeübt durch die Verwaltungsbehörden – an Gesetz und Recht gebunden. Diese Bindung wird durch Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG gesichert. Hiernach ist der Rechtss...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2 Finanzgerichtlicher Rechtsschutz – Überblick

2.1 Gerichtsverfassung Rz. 9 Die Finanzgerichtsbarkeit wird nach § 2 FGO durch die Finanzgerichte der Länder und den BFH ausgeübt. 2.2 Zuständigkeit Rz. 10 Die Finanzgerichtsbarkeit ist nach § 40 VwGO nur zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten mit nichtverfassungsrechtlichem Inhalt (Rz. 5), für die der Finanzrechtsweg eröffnet ist, also vornehmlich in "Finanzangeleg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.5 Rechtsschutz bei Untätigkeit

2.3.5.1 Rechtsschutz bei Untätigkeit der Finanzbehörde Rz. 16 Die Behörde hat die Pflicht, das Verwaltungsverfahren in Steuersachen (Rz. 10) zügig abzuwickeln. Die Verletzung dieses Beschleunigungsgebots eröffnet dem Stpfl. die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde, um das pflichtwidrige Verhalten der Behörde oder des jeweiligen Amtsträgers zu rügen.[1] Rz. 16a Die Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3 Klageverfahren

2.3.1 Allgemeines Rz. 11 Das auf endgültigen Rechtsschutz (Rz. 8a) gerichtete Rechtsschutzbegehren beim FG wird in Form der Klage geltend gemacht.[1] Durch die Klageerhebung[2] wird das Verfahren rechtshängig[3], sie bewirkt den Beginn des Verfahrens (zum Abschluss s. Rz. 22). Beteiligte des Klageverfahrens sind nach § 57 FGO der Kläger, die beklagte Behörde, die dem Revisions...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Die FGO v. 6.10.1965[1] regelt gem. Art. 108 Abs. 6 GG den Rechtsschutz durch die Finanzgerichtsbarkeit (Rz. 5a).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4 Selbstständige Antragsverfahren

2.4.1 Allgemeines Rz. 23 Der sonstige Rechtsschutz außerhalb der durch die Klage eröffneten Hauptsache (s. Rz. 11) wird durch Anträge geltend gemacht. Wesentliche Nebenverfahren sind das Verfahren zur Prozesskostenhilfe [1] und zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes. Im Antragsverfahren entscheidet das FG durch Beschluss.[2] 2.4.2 Vorläufiger Rechtsschutz Rz. 24 Die Rechtsschut...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.4 Rechtsschutz durch Sprungklage

Rz. 15 Anstelle eines Einspruchs bei der Finanzbehörde (Rz. 13) kann gegen den anzufechtenden Verwaltungsakt auch Sprungklage nach § 45 FGO beim FG erhoben werden. Diese Klage ist aber, sofern sich die Klage nicht gegen die Anordnung eines dinglichen Arrests nach § 324 AO richtet[1], nach § 45 Abs. 1 S. 1 FGO von der Zustimmung der Finanzbehörde abhängig.[2] Außerdem kann da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.6 Kosten

Rz. 28 Die finanzgerichtlichen Verfahren sind – anders als das finanzbehördliche Einspruchsverfahren – kostenpflichtig.[1] Die Kosten hat regelmäßig der unterliegende Beteiligte zu tragen.[2] Zur Prozesskostenhilfe in den Fällen, in denen ein Beteiligter aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann, s. Komm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.7 Abschluss des Klageverfahrens

Rz. 22 Das Klageverfahren kann einerseits durch die Klagerücknahme durch den Kläger [1] sowie durch übereinstimmende Erledigungserklärung des Klägers und des Beklagten [2] abgeschlossen werden, andererseits durch gerichtliche Entscheidung. Rz. 22a Im rechtshängigen Klageverfahren entscheidet das FG durch Urteil [3], sofern es nicht in geeigneten Fällen ohne mündliche Verhandlun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 11 Das auf endgültigen Rechtsschutz (Rz. 8a) gerichtete Rechtsschutzbegehren beim FG wird in Form der Klage geltend gemacht.[1] Durch die Klageerhebung[2] wird das Verfahren rechtshängig[3], sie bewirkt den Beginn des Verfahrens (zum Abschluss s. Rz. 22). Beteiligte des Klageverfahrens sind nach § 57 FGO der Kläger, die beklagte Behörde, die dem Revisionsverfahren nach § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.2 Rechtsschutzgarantie

Rz. 2 Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt – ausgeübt durch die Verwaltungsbehörden – an Gesetz und Recht gebunden. Diese Bindung wird durch Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG gesichert. Hiernach ist der Rechtsschutz durch die gerichtliche Überprüfung jeglicher Verwaltungstätigkeit garantiert, wenn jemand durch Maßnahmen der Verwaltungsbehörden in seinen Rechten verletzt w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 23 Der sonstige Rechtsschutz außerhalb der durch die Klage eröffneten Hauptsache (s. Rz. 11) wird durch Anträge geltend gemacht. Wesentliche Nebenverfahren sind das Verfahren zur Prozesskostenhilfe [1] und zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes. Im Antragsverfahren entscheidet das FG durch Beschluss.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.2 Zuständigkeit

Rz. 10 Die Finanzgerichtsbarkeit ist nach § 40 VwGO nur zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten mit nichtverfassungsrechtlichem Inhalt (Rz. 5), für die der Finanzrechtsweg eröffnet ist, also vornehmlich in "Finanzangelegenheiten" i. S. v. § 33 FGO bzw. in Steuersachen, wie diese in § 30 Abs. 2 Nr. 1a AO gesetzlich bezeichnet sind. Die FG haben in den bei ihnen anh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.3 Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 13 Der Rechtsschutz durch die Finanzgerichtsbarkeit ist insoweit eingeschränkt, als nach § 44 Abs. 1 FGO die Klage grundsätzlich nur dann zulässig ist, wenn in den Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist, das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist. Da das finanzbehördliche Einspruchsverfahren...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.5 Rechtsmittel

Rz. 27 Gegen Urteile und Gerichtsbescheide des FG ist grundsätzlich die Revision an den BFH gegeben[1], sofern ein Revisionsgrund[2] vorliegt. Die Revision bedarf stets der Zulassung. Diese erfolgt unter den in § 115 Abs. 2 FGO genannten Voraussetzungen durch den BFH aufgrund der Nichtzulassungsbeschwerde [3] gegen die finanzgerichtliche Nichtzulassung. Diese Einschränkung des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3 Errichtung und Aufhebung von Finanzgerichten

Rz. 1 Der durch § 3 FGO geregelte Gesetzesvorbehalt zur Errichtung und Aufhebung von FG oder der genannten Organisationsmaßnahmen dient zur Sicherung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter.[1] Dieser Gesetzesvorbehalt wird nur durch ein förmliches Gesetz, nicht durch Rechtsverordnung erfüllt.[2] Durch das erforderliche formelle Landesgesetz [3] wird die Organisation der F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.5.1 Rechtsschutz bei Untätigkeit der Finanzbehörde

Rz. 16 Die Behörde hat die Pflicht, das Verwaltungsverfahren in Steuersachen (Rz. 10) zügig abzuwickeln. Die Verletzung dieses Beschleunigungsgebots eröffnet dem Stpfl. die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde, um das pflichtwidrige Verhalten der Behörde oder des jeweiligen Amtsträgers zu rügen.[1] Rz. 16a Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (Rz. 2) umfasst z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.6 Verfahrensgrundsätze

Rz. 17 Das finanzgerichtliche Klageverfahren ist im Rahmen des Art. 19 Abs. 4 GG ein Rechtsschutzverfahren gegen die Behörde (Rz. 7) und nicht Teil des Verwaltungsverfahrens in Finanzangelegenheiten. Durch die Rechtshängigkeit der Klage (§ 66 FGO) wird die Gestaltungs- und Regelungsbefugnis der Finanzbehörde für das Verwaltungsverfahren nicht eingeschränkt.[1] Rz. 17a In dem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.5.2 Rechtsschutz bei Untätigkeit des Gerichts

Rz. 16e Während die Untätigkeit der Behörde durch den Untätigkeitseinspruch und die Untätigkeitsklage angefochten werden kann (s. Rz. 16c), ist gegen die Untätigkeit des FG und des BFH nach Erhebung der Klage, Einlegung der Revision bzw. Antragstellung oder Beschwerde kein Rechtsmittel gegeben.[1] Die Untätigkeit kann im Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde gerügt werden. Auc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.3 Rechtswege – Überblick

Rz. 3 Der formelle gerichtliche Rechtsschutz wird durch die rechtsprechende Gewalt gewährleistet, die gem. Art. 92 GG durch die Gerichte des Bundes und der Länder ausgeübt wird. Diese ist in verschiedene Gerichtsbarkeiten gegliedert, die jeweils für ihr Aufgabengebiet gesetzlicher Richter i. S. v. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Rz. 2a) sind. Der Rechtsweg zu den einzelnen Gerichten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.4 Inhalt des Rechtsschutzes

Rz. 7 Das Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit (Rz. 5a) ist ein reines Rechtsschutzverfahren gegen das Verhalten der Finanzbehörde.[1] Es ist unabhängig vom finanzbehördlichen Verwaltungsverfahren, nicht weisungsgebunden und organisatorisch von den Verwaltungsbehörden getrennt.[2] Durch die Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens[3] wird die Behörde in ihr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.2 Klagearten

Rz. 12 Die finanzgerichtliche Klage ist nur in den in §§ 40, 41 FGO vorgesehenen Klagearten statthaft: Rz. 12a Die Anfechtungsklage[1] ist die hauptsächliche Klageart beim FG. Sie hat das Ziel, die Aufhebung oder Änderung eines erlassenen Verwaltungsakts zu erreichen. Mit der Anfechtungsklage wird also insoweit eine Gestaltung der rechtlichen Stellung des Klägers durch die ger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.2 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 24 Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Vermeidung von Nachteilen, die dem Bürger schon aus dem Verhalten der Finanzbehörde erwachsen können, bevor eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist (s. Rz. 24ff.). Dieser vorläufige Rechtsschutz wird in der FGO in zwei Formen gewäh...mehr

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Freibetrag bei Vor- und Nacherbschaft

Leitsatz Gewährung nur eines persönlichen Freibetrags bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft auch wenn mehrere Nacherbfolgen von demselben Vorerben gegeben sind. Sachverhalt Die Kläger sind testamentarische Miterben zu je 1/5 nach der verstorbenen Erblasserin. Die Erbmasse besteht aus Eigenvermögen der Erblasserin und dem Vermögen aus zwei Vorerbschaften. Die Erblasserin war...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beratungspflichten des Steuerberaters

Rz. 322 Der Steuerberater hat in den Grenzen des Mandats die übernommenen Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und in diesem Rahmen i.d.R. eine Minimierung der Steuerlast des Mandanten im Rahmen der vom Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten[1228] anzustreben. Dazu kann v.a. die Buchführung oder die Schaffung eines Systems der Buchführung zur Durchführung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Rechtsfolgen bis 31.12.2019

Rz. 52 In Ermangelung einer nationalen gesetzlichen Regelung wurden früher die umsatzsteuerrechtlichen Folgen bei der Lieferung über ein Konsignationslager von der Finanzverwaltung und dort von der OFD Frankfurt vorgegeben. Danach waren nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] die folgenden Möglichkeiten denkbar: Liefert ein im Drittlands- oder Gemeinschaftsgebiet ansässiger U...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Verwaltungsverfahren

Rz. 111 Diese wertende Betrachtungsweise lässt sich auf den Ausgang von Verwaltungsverfahren insoweit übertragen, als sie rechtlich gebunden waren, bei gesetzmäßiger Durchführung also nur zu einem einzigen Ergebnis hätten gelangen können. In diesen Fällen ist ebenfalls allein darauf abzustellen, wie die Behördenentscheidung richtigerweise hätte lauten müssen.[243] Dies gilt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.6 Kosten, § 79a Abs. 1 Nr. 5 FGO

Rz. 35 Entscheidungen über Kosten[1] trifft ebenfalls im vorbereitenden Verfahren der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter. Zu den Kosten im Sinne des § 79a Abs. 1 Nr. 5 FGO zählen gem. § 139 Abs. 1 FGO die Gerichtsgebühren und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfa...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Feststellung des Sachverhalts

Rz. 37 Lässt der geschilderte Sachverhalt nach erster Einschätzung den vorläufigen Schluss zu, dass der Auftraggeber sein Ziel erreichen kann, so hat der Rechtsanwalt die maßgeblichen tatsächlichen Umstände (auch erhobene oder mögliche Einwände eines Gegners) und die notwendigen Beweismittel zu sammeln, zu ordnen und festzustellen (vgl. auch Rdn 153 ff.).[225] Das gilt selbs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 79 FGO ist die wesentliche, den Gang des Verfahrens bis zur Verhandlung vor dem Senat bestimmende Vorschrift. Der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter sind gem. § 79 Abs. 1 S. 1 FGO verpflichtet, den Rechtsstreit durch Anordnungen so vorzubereiten, dass er möglichst in einer mündlichen Verhandlung entschieden werden kann. Hierfür eröffnet § 79 Abs. 1 S. 2 FGO Möglic...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Rechtsmittelverfahren

Rz. 193 Die Gebühren im Rechtsmittelverfahren sind in Abschnitt 2 des Teil 3 VV RVG geregelt. Rz. 194 Der Rechtsanwalt kann im Berufungsverfahren bei bestimmten Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht verdienen:mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / A. Einleitung

Rz. 1 Während sich das im 2. Abschnitt beschriebene materielle Recht damit befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen ausgehend im Wesentlichen von dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ansprüche unter Personen bestehen und wie diese inhaltlich ggfs. näher ausgestaltet sind, beschäftigt sich der 3. Abschnitt des Buches mit den für die Rechtspraxis mindestens genauso bedeutend...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IX. Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG und Gebührenklage

Rz. 34 Es gibt immer wieder Mandanten, die die Anwaltsrechnung auch nach einer erfolgten Mahnung nicht bezahlen. In solchen Fällen ist zu überlegen, wie die Vergütung des Anwalts durchgesetzt und tituliert wird. Dabei ist zu unterscheiden: Ist die Vergütung für eine gerichtliche Tätigkeit entstanden, ist zunächst die Festsetzung nach § 11 RVG gegen den eigenen Auftraggeber z...mehr

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Personengesellschaft als umsatzsteuerliche Organgesellschaft

Leitsatz Die Eingliederung einer Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers setzt nicht voraus, dass Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind. Sachverhalt Der Kläger ist der Insolvenzverwalter der A Maschinenbau GmbH & Co. KG (KG). Gesellschafter der KG ...mehr

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Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Leitsatz Der Grundsatz, dass es "in keinem Fall" zu einer verfassungswidrigen doppelten Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge kommen darf, gilt allein dann, wenn eine Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen auf einem "Webfehler" des Gesetzes bzw. dessen mangelnder Ausdifferenzierung beruht. Verfassungsgemäß ist eine Doppelbest...mehr

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ZErb 11/2019, Zur Steuerbef... / Sachverhalt

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist neben seinem unter Betreuung stehenden Bruder (B) Miterbe seines am 5. Januar 2014 verstorbenen Vaters (V). Zum Nachlass gehörte ein von V bis zu seinem Ableben vollständig selbst genutztes Zweifamilienhaus mit einer Wohnfläche von ca. 120 qm. Gemäß dem gemeinschaftlichen Testament des V und seiner vorverstorbenen Ehefrau sollte ...mehr

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ZErb 11/2019, Zur beschränk... / Leitsatz

Der Begriff des Vermögensanfalls in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG umfasst – ausgehend von der konzeptionellen Ausrichtung der Erbschaftsteuer als Bereicherungssteuer, welche am Reinvermögenszugangsprinzip ausgerichtet ist – auch den Vermögenserwerb aufgrund eines Vermächtnisses, nicht nur denjenigen infolge eines Erbanfalls gem. § 1922 BGB. Finanzgericht München, Urteil vom 10. Ju...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Leitsatz

1. Die durch eine Beauftragung des Erben nach dem Tod des Erblassers anfallenden Steuerberatungskosten für die Berichtigung bereits vor Eintritt des Todes erstellter Einkommensteuererklärungen sind als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehbar. 2. Für die Räumung der Eigentumswohnung des Erblassers nach dessen Tod anfallende Kosten sind weder im Rahmen ...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Sachverhalt

Streitig ist, ob Kosten für die nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers und für die Räumung einer hinterlassenen Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind. Der Erblasser, Herr X., ist am xx.xx.2013 verstorben. Alleinerbin wurde die Klägerin (Kl). Der Prozessbevollmächtigte reichte für die Kl am 28.4.2014 eine Erbschaftsteuerer...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Aus den Gründen

I) Die zulässige Klage ist insoweit begründet, als die Kl die Berücksichtigung der für die (Nach-)Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2002–2012 gezahlten Steuerberatungskosten in Höhe von 9.856,29 EUR als Nachlassverbindlichkeiten begehrt. Demgegenüber hat der Bekl zu Recht dem steuermindernden Ansatz der Kosten für die Wohnungsauflösung in Höhe von 2.685,67 EUR als Na...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bindung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Soweit die Finanzbehörden Auskünfte geben oder wenn sie gar eine bestimmte steuerliche Behandlung eines Sachverhalts zusagen, sind sie idR daran gebunden; zu Einzelheiten > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 32 ff, 56/2ff, 74ff, > Außenprüfung Rz 63, > Haftung für Lohnsteuer Rz 116, siehe zudem Tipke, StuW 1962, 697; Florig, Die Bindung ...mehr

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Eine Gewährung der Vergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a KraftStG ist auch nach Abmeldung des Kraftfahrzeugs und Tod des Halters auf Antrag der Erben möglich

Leitsatz Das Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte nach § 3a Abs.1 KraftStG auch nach dem Tod des Fahrzeughalters durch die Erben desselben beantragt werden kann oder ob es sich um ein höchstpersönliches Antragsrecht des schwerbehinderten Fahrzeughalters handelt, das nicht auf dessen Rechtsnachfolger übergehen kann. Sachverhalt Im ent...mehr

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Dienstleistungen an den hoheitlichen Bereich des Organträgers

Leitsatz Erbringt eine Organgesellschaft Leistungen für den hoheitlichen Bereich des Organträgers, liegen reine Innenumsätze vor, die nicht als unentgeltliche Wertabgabe des Organträgers zu besteuern sind. Sachverhalt Die Klägerin betreibt als Stiftung öffentlichen Rechts eine Universität. Die universitären Aufgaben erstrecken sich von der Lehre in Hörsälen und Laboren bis hi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Vorsteuerabzug bei Verpachtung eines Schwimmbads gegen symbolisches Entgelt

Leitsatz Verpachtet eine Gemeinde ein Schwimmbad an einen Verein und gewährt sie zugleich einen das Verpachtungsentgelt übersteigenden Betriebskostenzuschuss, liegt keine entgeltliche Leistung vor. Sachverhalt Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Klägerin (Gemeinde, Körperschaft des öffentlichen Rechts) zum Vorsteuerabzug in Zusammenhang mit einem durch sie verpac...mehr

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Unentgeltliche Wärmeabgabe aus Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk

Leitsatz Für die Aufteilung der in die Selbstkosten einzustellenden Aufwendungen bei der unentgeltlichen Wertabgabe ist entgegen anderer Finanzgerichtsrechtsprechung die Marktwertmethode anzuwenden. Sachverhalt Zwischen den Beteiligten ist strittig, in welcher Höhe die Bemessungsgrundlage einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage anzusetzen ist und ob der ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gerichtsverfahren: Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung als Bumerang

Eigentlich sollte für Steuerberater eine Klageerhebung vor dem Finanzgericht keine Herausforderung darstellen. Dennoch meiden viele Steuerberater die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt. Ein positiver Aspekt dabei könnte die Deckungszusage durch den Rechtsschutzversicherer des Mandanten sein. Denn die Kosten werden dann von der Versicherung getragen. Was viele Steuerberater...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Streitwert bei gesonderter Feststellung der Einlagenrückgewähr

Die Regelung des § 27 KStG bildet einen Bestandteil des Systems, das die Besteuerung von Kapitalgesellschaft und Anteilseigner miteinander verzahnt. Während Gewinne der Kapitalgesellschaft regelmäßig bei Ausschüttung einer Steuerbelastung beim Anteilseigner unterliegen, ist die bloße Rückgewähr des investierten Kapitals nicht steuerbar. Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliche Lieferungen

Leitsatz 1. Steht aufgrund einer Beweiserhebung fest, dass die gelieferten Fahrzeuge zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet versendet wurden, kann dies nicht durch die Annahme eines fehlenden Belegnachweises in Abrede gestellt werden. 2. Der sich aus der USt-IdNr. ergebende Nachweis der Unternehmereigenschaft des Abnehmers kann nicht durch die bloße Annahme einer B...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.1 Auszahlung der Abfindung in einem Kalenderjahr

Abfindungen sind grundsätzlich nur dann außerordentliche und damit tarifbegünstigte Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird. Außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 1 und 2 EStG sind nach ständiger Rechtsprechung anzunehmen, wenn ...mehr