Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgericht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2020, Satzungsgemäß... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine am … 2008 errichtete Familienstiftung i.S.d. Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in X/Schweiz. Stifterin ist die Z-Stiftung, ebenfalls aus der Schweiz. Die Klägerin verfolgt nach Art. A der Stiftungsurkunde sowie des durch den Stiftungsrat beschlossenen Stiftungsreglements keinerlei wirtsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang zu § 37 ErbStG / II. Das Wahlrecht nach Art. 3 Abs. 1 ErbStRG

Rz. 6 [Autor/Stand] Mit dem Antrag optierte der Erwerber zur rückwirkenden Anwendung der durch das ErbStRG geänderten Vorschriften des ErbStG und des BewG . Hierbei handelte es sich insb. um folgende erbschaftsteuerlich günstiger wirkende Normen:[2] §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 17 Abs. 1 ErbStG: Überlebende Lebenspartner wurden bei durch Tod beendeter Zugewinngemeinsch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
"Ausländische Werklieferung" an Eheleute

Leitsatz Ein unternehmerisch tätiger Ehegatte wird auch dann (alleiniger) Steuerschuldner für die Werklieferung eines ausländischen Unternehmers, wenn er die Leistung zusammen mit seiner nichtunternehmerisch tätigen Ehefrau empfangen hat. Sachverhalt Gestritten wurde um die Frage, ob für die Errichtung eines Einfamilienhauses durch eine in Österreich ansässige Baufirma der im...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Akteneinsichtsrecht in die Akten des Finanzamts

Leitsatz Es besteht nach der Datenschutzgrundverordnung kein Anspruch auf Einsicht in die Einkommensteuerakten des Finanzamts. Sachverhalt Die Kläger begehren unter Hinweis auf Art. 15 Abs. 1, 2 DS-GVO Einsicht ihre Einkommensteuerakte. Ein entsprechender Antrag, der auf die Regelungen der AO gestützt wurde, wurde vom Finanzamt bereits abgelehnt und ist Gegenstand eines geson...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Cum-Cum-Geschäfte als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch

Leitsatz Wechselseitige Wertpapiergeschäfte zur Erlangung der Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 KStG sind missbräuchlich. Sachverhalt In dem sehr umfangreichen Urteilsfall sind die nicht steuerfrei gestellten Aktiendividenden sowie die Anrechnung der auf die Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer strittig. Eine Hypothekenbank hatte mit anderen Banken Verträge über wechsel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechte des Fiskalvertreters

Rz. 38 Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte wie der von ihm vertretene ausländische Unternehmer.[1] Obwohl nicht ausdrücklich gesetzlich normiert, können hier nur die Rechte gemeint sein, die sich im Zusammenhang mit der Fiskalvertretung ergeben.[2] Zutreffend wird deshalb in der Gesetzesbegründung[3] ausgeführt, dass dem Fiskalvertreter in dem Umfang, in welchem er...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz Ein Erlass von Nachzahlungszinsen kommt nicht allein aufgrund einer verzögerten Bearbeitung des Steuerfalles in Betracht. Sachverhalt Der Kläger erzielte im Streitjahr 2011 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung. Ende 2014 erließ das Finanzamt eine Prüfungsanordnung für die Jahre 2011 bis 2013. Der Prüfungsbeginn war im...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Forschungseinrichtung als Zweckbetrieb

Leitsatz Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen können ein Zweckbetrieb sein, wenn sie überwiegend aus Zuwendungen oder Vermögensverwaltung finanziert werden. Sachverhalt Strittig ist, ob die Leistungen der Klägerin aus der Auftragsforschung dem ermäßigten Steuersatz für gemeinnützige Körperschaften unterliegen oder nicht. Die Klägerin ist eine gemeinnützige GmbH und Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2020, Nicht gebühren... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerungsführer begehren die Festsetzung einer Vergütung für ihre Tätigkeit als (ehemalige) Prozessbevollmächtigte des Erinnerungsgegners. Der Erinnerungsgegner führte ein finanzgerichtliches Klageverfahren und bestellte die Erinnerungsführer zu seinen Prozessbevollmächtigten. Die Klage wurde abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Dagegen legten die damaligen Pro...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebühren: Verfahrensgebühr im zweiten Rechtszug bei kontinuierlicher Mandatierung anrechnen

Nach erfolgreicher Revision vor dem BFH kommt es häufig zur Zurückverweisung der Sache an das FG. Nach Abschluss des zweiten Rechtszugs stellt sich für den Prozessbevollmächtigten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens die Frage, wie der erste und der zweite Rechtszug vor dem FG gebührenrechtlich zu behandeln sind. In Verfahren vor den Finanzgerichten entsteht gem. Nr. 32...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.1 Allgemeines

Rz. 30a § 15b Abs. 3a EStG ist durch das AIFM-StAnpG v. 18.12.2013[1] (Rz. 1a) in das Gesetz eingefügt worden. § 15b Abs. 3a EStG bezweckt Modelle zu bekämpfen, die unter dem Namen "Goldfälle" oder "Goldfinger-Modelle" bekannt geworden sind. Dabei handelt es sich um Modelle, die aus dem Handel mit verschiedenen Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens eine Steuerersparnis durch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
HilbertWolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bestreiten des Zugangs von Steuerbescheiden

Leitsatz Bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Steuerbescheids können im Wege einer freien Beweiswürdigung dahingehend gewürdigt werden, dass von einem Zugang des Steuerbescheids auszugehen ist. Sachverhalt Das Finanzamt schätzte die Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuer 2011, da der steuerlich vertrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zur Angemessenheit von GmbH-Geschäftsführervergütungen

Zusammenfassung Die Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers ist angemessen, wenn sie das mittlere Einkommen vergleichbarer Geschäftsführer um maximal 20 % übersteigt. Die Höhe des mittleren Einkommens kann aus geeigneten Studien entnommen werden. Wird die so berechnete angemessene Vergütung von der konkret vereinbarten Vergütungsabrede um mehr als weitere 50 % überschritten, i...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Akteneinsichtsrecht im Finanzgerichtsprozess

Leitsatz Es besteht kein Anspruch auf Übersendung der Akten des Finanzgerichts. Sachverhalt Die Klägerin begehrte in einem Klageverfahren Akteneinsicht in die Akten des Finanzgerichts durch Übersendung der vollständigen Prozessakten. Dies könne im Original oder in Kopie erfolgen. Eine Einsicht in die Akten im Finanzgericht sei nicht zumutbar. Zudem sei unter Hinweis auf Art. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Tarifermäßigung für Auszahlung eines Versorgungsguthabens aus betrieblicher Altersversorgung

Leitsatz Eine teilweise Umwandlung eines Entschädigungsanspruchs wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes zugunsten der betrieblichen Altersversorgung stellt keine die Anwendung von § 34 EStG ausschließende Teilauszahlung einer einheitlichen Entschädigung dar. Die Auszahlung nur eines Versorgungsguthabens bei einer aus zwei Versorgungskonten bestehenden betrieblichen Altersvers...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verteilung des Gewerbesteuermessbetrags und der zu zahlenden Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf den persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel

Leitsatz Im Streitfall will der Kläger eine andere Aufteilung als die Aufteilung nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel für einen persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA, weil er der Meinung ist, eine Aufteilung nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel sei sinnwidrig, da gerade bei einer KGaA die Gewinnbeteiligung der persönlich haftenden Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenrecht: Tatsächlich nur eine Gebühr bei mehreren Einspruchsverfahren?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass mehrere Einsprüche gleichzeitig einzulegen sind. Nicht nur, weil ein Steuerbescheid aus mehreren Verwaltungsakten besteht, sondern weil es vielfach Fälle gibt, in denen unter demselben Datum mehrere Steuerbescheide für den Mandanten ergehen. Ein Beispiel dafür sind Änderungsbescheide nach Abschluss einer Betriebsprüfung. An dieser Stel...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verzicht auf Darlehenszinsen in grenzüberschreitenden Dreieckskonstellationen: Verhältnis von § 1 Abs. 1 AStG zu § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG

Leitsatz 1. Für das Vorliegen einer Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs. 4 AStG kommt es seit der Neufassung durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz nicht mehr darauf an, ob die Darlehensnehmerin ihre unternehmerische Funktion mangels Eigenkapitalausstattung nicht erfüllen könnte. 2. Wird die Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG auf einen Zinsverzicht gegenüber einer aus...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Personengesellschaft als umsatzsteuerliche Organgesellschaft

Leitsatz Das Finanzgericht möchte vom EuGH insbesondere wissen, ob Personengesellschaften "mit Fremdbeteiligung" in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein können. Sachverhalt Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der PD GmbH & Co. KG (PD KG). Im streitbefangenen Zeitraum waren an der PD-KG neben der Komplementärin A-GmbH mehrere natürliche Personen sowie die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1 Gerichtsverfassung

Rz. 9 Die Finanzgerichtsbarkeit wird nach § 2 FGO durch die Finanzgerichte der Länder und den BFH ausgeübt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.5 Rechtsschutz bei Untätigkeit

2.3.5.1 Rechtsschutz bei Untätigkeit der Finanzbehörde Rz. 16 Die Behörde hat die Pflicht, das Verwaltungsverfahren in Steuersachen (Rz. 10) zügig abzuwickeln. Die Verletzung dieses Beschleunigungsgebots eröffnet dem Stpfl. die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde, um das pflichtwidrige Verhalten der Behörde oder des jeweiligen Amtsträgers zu rügen.[1] Rz. 16a Die Rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3 Klageverfahren

2.3.1 Allgemeines Rz. 11 Das auf endgültigen Rechtsschutz (Rz. 8a) gerichtete Rechtsschutzbegehren beim FG wird in Form der Klage geltend gemacht.[1] Durch die Klageerhebung[2] wird das Verfahren rechtshängig[3], sie bewirkt den Beginn des Verfahrens (zum Abschluss s. Rz. 22). Beteiligte des Klageverfahrens sind nach § 57 FGO der Kläger, die beklagte Behörde, die dem Revisions...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Die FGO v. 6.10.1965[1] regelt gem. Art. 108 Abs. 6 GG den Rechtsschutz durch die Finanzgerichtsbarkeit (Rz. 5a).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4 Selbstständige Antragsverfahren

2.4.1 Allgemeines Rz. 23 Der sonstige Rechtsschutz außerhalb der durch die Klage eröffneten Hauptsache (s. Rz. 11) wird durch Anträge geltend gemacht. Wesentliche Nebenverfahren sind das Verfahren zur Prozesskostenhilfe [1] und zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes. Im Antragsverfahren entscheidet das FG durch Beschluss.[2] 2.4.2 Vorläufiger Rechtsschutz Rz. 24 Die Rechtsschut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1 Rechtsschutz – Grundlagen

1.1 Anwendungsbereich Rz. 1 Die FGO v. 6.10.1965[1] regelt gem. Art. 108 Abs. 6 GG den Rechtsschutz durch die Finanzgerichtsbarkeit (Rz. 5a). 1.2 Rechtsschutzgarantie Rz. 2 Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt – ausgeübt durch die Verwaltungsbehörden – an Gesetz und Recht gebunden. Diese Bindung wird durch Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG gesichert. Hiernach ist der Rechtss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2 Finanzgerichtlicher Rechtsschutz – Überblick

2.1 Gerichtsverfassung Rz. 9 Die Finanzgerichtsbarkeit wird nach § 2 FGO durch die Finanzgerichte der Länder und den BFH ausgeübt. 2.2 Zuständigkeit Rz. 10 Die Finanzgerichtsbarkeit ist nach § 40 VwGO nur zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten mit nichtverfassungsrechtlichem Inhalt (Rz. 5), für die der Finanzrechtsweg eröffnet ist, also vornehmlich in "Finanzangeleg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.3 Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 13 Der Rechtsschutz durch die Finanzgerichtsbarkeit ist insoweit eingeschränkt, als nach § 44 Abs. 1 FGO die Klage grundsätzlich nur dann zulässig ist, wenn in den Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist, das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist. Da das finanzbehördliche Einspruchsverfahren...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.2 Klagearten

Rz. 12 Die finanzgerichtliche Klage ist nur in den in §§ 40, 41 FGO vorgesehenen Klagearten statthaft: Rz. 12a Die Anfechtungsklage[1] ist die hauptsächliche Klageart beim FG. Sie hat das Ziel, die Aufhebung oder Änderung eines erlassenen Verwaltungsakts zu erreichen. Mit der Anfechtungsklage wird also insoweit eine Gestaltung der rechtlichen Stellung des Klägers durch die ger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.6 Kosten

Rz. 28 Die finanzgerichtlichen Verfahren sind – anders als das finanzbehördliche Einspruchsverfahren – kostenpflichtig.[1] Die Kosten hat regelmäßig der unterliegende Beteiligte zu tragen.[2] Zur Prozesskostenhilfe in den Fällen, in denen ein Beteiligter aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann, s. Komm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.4 Rechtsschutz durch Sprungklage

Rz. 15 Anstelle eines Einspruchs bei der Finanzbehörde (Rz. 13) kann gegen den anzufechtenden Verwaltungsakt auch Sprungklage nach § 45 FGO beim FG erhoben werden. Diese Klage ist aber, sofern sich die Klage nicht gegen die Anordnung eines dinglichen Arrests nach § 324 AO richtet[1], nach § 45 Abs. 1 S. 1 FGO von der Zustimmung der Finanzbehörde abhängig.[2] Außerdem kann da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 11 Das auf endgültigen Rechtsschutz (Rz. 8a) gerichtete Rechtsschutzbegehren beim FG wird in Form der Klage geltend gemacht.[1] Durch die Klageerhebung[2] wird das Verfahren rechtshängig[3], sie bewirkt den Beginn des Verfahrens (zum Abschluss s. Rz. 22). Beteiligte des Klageverfahrens sind nach § 57 FGO der Kläger, die beklagte Behörde, die dem Revisionsverfahren nach § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.2 Rechtsschutzgarantie

Rz. 2 Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt – ausgeübt durch die Verwaltungsbehörden – an Gesetz und Recht gebunden. Diese Bindung wird durch Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG gesichert. Hiernach ist der Rechtsschutz durch die gerichtliche Überprüfung jeglicher Verwaltungstätigkeit garantiert, wenn jemand durch Maßnahmen der Verwaltungsbehörden in seinen Rechten verletzt w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 23 Der sonstige Rechtsschutz außerhalb der durch die Klage eröffneten Hauptsache (s. Rz. 11) wird durch Anträge geltend gemacht. Wesentliche Nebenverfahren sind das Verfahren zur Prozesskostenhilfe [1] und zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes. Im Antragsverfahren entscheidet das FG durch Beschluss.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.2 Zuständigkeit

Rz. 10 Die Finanzgerichtsbarkeit ist nach § 40 VwGO nur zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten mit nichtverfassungsrechtlichem Inhalt (Rz. 5), für die der Finanzrechtsweg eröffnet ist, also vornehmlich in "Finanzangelegenheiten" i. S. v. § 33 FGO bzw. in Steuersachen, wie diese in § 30 Abs. 2 Nr. 1a AO gesetzlich bezeichnet sind. Die FG haben in den bei ihnen anh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.5 Rechtsmittel

Rz. 27 Gegen Urteile und Gerichtsbescheide des FG ist grundsätzlich die Revision an den BFH gegeben[1], sofern ein Revisionsgrund[2] vorliegt. Die Revision bedarf stets der Zulassung. Diese erfolgt unter den in § 115 Abs. 2 FGO genannten Voraussetzungen durch den BFH aufgrund der Nichtzulassungsbeschwerde [3] gegen die finanzgerichtliche Nichtzulassung. Diese Einschränkung des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.7 Abschluss des Klageverfahrens

Rz. 22 Das Klageverfahren kann einerseits durch die Klagerücknahme durch den Kläger [1] sowie durch übereinstimmende Erledigungserklärung des Klägers und des Beklagten [2] abgeschlossen werden, andererseits durch gerichtliche Entscheidung. Rz. 22a Im rechtshängigen Klageverfahren entscheidet das FG durch Urteil [3], sofern es nicht in geeigneten Fällen ohne mündliche Verhandlun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3 Errichtung und Aufhebung von Finanzgerichten

Rz. 1 Der durch § 3 FGO geregelte Gesetzesvorbehalt zur Errichtung und Aufhebung von FG oder der genannten Organisationsmaßnahmen dient zur Sicherung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter.[1] Dieser Gesetzesvorbehalt wird nur durch ein förmliches Gesetz, nicht durch Rechtsverordnung erfüllt.[2] Durch das erforderliche formelle Landesgesetz [3] wird die Organisation der F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.4 Inhalt des Rechtsschutzes

Rz. 7 Das Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit (Rz. 5a) ist ein reines Rechtsschutzverfahren gegen das Verhalten der Finanzbehörde.[1] Es ist unabhängig vom finanzbehördlichen Verwaltungsverfahren, nicht weisungsgebunden und organisatorisch von den Verwaltungsbehörden getrennt.[2] Durch die Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens[3] wird die Behörde in ihr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.2 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 24 Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zur Vermeidung von Nachteilen, die dem Bürger schon aus dem Verhalten der Finanzbehörde erwachsen können, bevor eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist (s. Rz. 24ff.). Dieser vorläufige Rechtsschutz wird in der FGO in zwei Formen gewäh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.3 Rechtswege – Überblick

Rz. 3 Der formelle gerichtliche Rechtsschutz wird durch die rechtsprechende Gewalt gewährleistet, die gem. Art. 92 GG durch die Gerichte des Bundes und der Länder ausgeübt wird. Diese ist in verschiedene Gerichtsbarkeiten gegliedert, die jeweils für ihr Aufgabengebiet gesetzlicher Richter i. S. v. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Rz. 2a) sind. Der Rechtsweg zu den einzelnen Gerichten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.5.1 Rechtsschutz bei Untätigkeit der Finanzbehörde

Rz. 16 Die Behörde hat die Pflicht, das Verwaltungsverfahren in Steuersachen (Rz. 10) zügig abzuwickeln. Die Verletzung dieses Beschleunigungsgebots eröffnet dem Stpfl. die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde, um das pflichtwidrige Verhalten der Behörde oder des jeweiligen Amtsträgers zu rügen.[1] Rz. 16a Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (Rz. 2) umfasst z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.6 Verfahrensgrundsätze

Rz. 17 Das finanzgerichtliche Klageverfahren ist im Rahmen des Art. 19 Abs. 4 GG ein Rechtsschutzverfahren gegen die Behörde (Rz. 7) und nicht Teil des Verwaltungsverfahrens in Finanzangelegenheiten. Durch die Rechtshängigkeit der Klage (§ 66 FGO) wird die Gestaltungs- und Regelungsbefugnis der Finanzbehörde für das Verwaltungsverfahren nicht eingeschränkt.[1] Rz. 17a In dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.5.2 Rechtsschutz bei Untätigkeit des Gerichts

Rz. 16e Während die Untätigkeit der Behörde durch den Untätigkeitseinspruch und die Untätigkeitsklage angefochten werden kann (s. Rz. 16c), ist gegen die Untätigkeit des FG und des BFH nach Erhebung der Klage, Einlegung der Revision bzw. Antragstellung oder Beschwerde kein Rechtsmittel gegeben.[1] Die Untätigkeit kann im Weg einer Dienstaufsichtsbeschwerde gerügt werden. Auc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Freibetrag bei Vor- und Nacherbschaft

Leitsatz Gewährung nur eines persönlichen Freibetrags bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft auch wenn mehrere Nacherbfolgen von demselben Vorerben gegeben sind. Sachverhalt Die Kläger sind testamentarische Miterben zu je 1/5 nach der verstorbenen Erblasserin. Die Erbmasse besteht aus Eigenvermögen der Erblasserin und dem Vermögen aus zwei Vorerbschaften. Die Erblasserin war...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 87 Das Steuerrecht umfasst detaillierte Vorgaben zur Berücksichtigung und Bewertung betrieblicher Pensionsverpflichtungen eines Arbeitgebers, wobei nach Durchführungswegen differenziert wird. So ist der Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für die einzelnen Durchführungswege in den §§ 4, 4c, 4d, 4e und 6a EStG geregelt. Die Steuergesetze (EStG, KStG) werden begleitet v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beratungspflichten des Steuerberaters

Rz. 322 Der Steuerberater hat in den Grenzen des Mandats die übernommenen Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und in diesem Rahmen i.d.R. eine Minimierung der Steuerlast des Mandanten im Rahmen der vom Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten[1228] anzustreben. Dazu kann v.a. die Buchführung oder die Schaffung eines Systems der Buchführung zur Durchführung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Rechtsfolgen bis 31.12.2019

Rz. 52 In Ermangelung einer nationalen gesetzlichen Regelung wurden früher die umsatzsteuerrechtlichen Folgen bei der Lieferung über ein Konsignationslager von der Finanzverwaltung und dort von der OFD Frankfurt vorgegeben. Danach waren nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] die folgenden Möglichkeiten denkbar: Liefert ein im Drittlands- oder Gemeinschaftsgebiet ansässiger U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 79 FGO ist die wesentliche, den Gang des Verfahrens bis zur Verhandlung vor dem Senat bestimmende Vorschrift. Der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter sind gem. § 79 Abs. 1 S. 1 FGO verpflichtet, den Rechtsstreit durch Anordnungen so vorzubereiten, dass er möglichst in einer mündlichen Verhandlung entschieden werden kann. Hierfür eröffnet § 79 Abs. 1 S. 2 FGO Möglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Verwaltungsverfahren

Rz. 111 Diese wertende Betrachtungsweise lässt sich auf den Ausgang von Verwaltungsverfahren insoweit übertragen, als sie rechtlich gebunden waren, bei gesetzmäßiger Durchführung also nur zu einem einzigen Ergebnis hätten gelangen können. In diesen Fällen ist ebenfalls allein darauf abzustellen, wie die Behördenentscheidung richtigerweise hätte lauten müssen.[243] Dies gilt ...mehr