Fachbeiträge & Kommentare zu Erlöse

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 5. Ausschluss des Herausgabeanspruchs wegen Treu und Glauben

Rz. 173 Bemerkenswert ist, dass § 529 BGB nicht abschließend ist, sondern als Ausdruck besonderer Fallgruppen gilt, die es wegen eines Verstoßes gegen Treu und Glauben unbillig erscheinen lassen, den grundsätzlichen Bestandsschutz der vollzogenen Schenkung wieder zu durchbrechen.[397] Als weitere Fallgruppen wurden z.B. entschieden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Vermögensverwaltung

Tz. 93 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zu den stlich unschädlichen Betätigungen gehört zunächst die Vermögensverwaltung (zum Begriff s § 14 S 3 AO). Die Unschädlichkeit ist zwar nicht ausdrücklich in den §§ 51–68 AO ausgesprochen (Ausnahme: Verwaltung des Kirchenvermögens, s § 54 Abs 2 AO). Aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen ist ersichtlich, dass eine partielle StP...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbfall vor dem Bedarfs-/Antragszeitraum – Pflichtteilsanspruch im Bedarfs-/Antragszeitraum erfüllt

Rz. 190 Wie zuvor auch, ist ein Anfall eines Pflichtteilsanspruchs vor dem Bedarfs-/Antragszeitraums Vermögen nach § 12 SGB XII. Sodann bietet sich für die weitere Bewertung und Vorgehensweise kein einheitliches Bild. Geiger [342] spricht davon, dass es für die Bestimmung, was Einkommen und was Vermögen sei, keinen Algorithmus gebe. Z.T. wird ohne jede Begründung oder Einschrä...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die Unverwertbarkeit aus wirtschaftlichen Gründen

Rz. 224 Anders als im SGB II, das in § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II einen Verwertungsausschluss wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit kennt, ergibt sich der Verwertungsausschluss in § 90 SGB XII aus der allgemeinen Definition der Verwertbarkeit. Aus wirtschaftlicher Sicht ist ein Vermögensgegenstand unverwertbar, wenn in absehbarer Zeit kein verwertbarer Betrag dafür erzielt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Kenntniserlangung

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Anzeige von Steuerstraftaten nach § 116 AO und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ZRP 1997, 137; Birmanns, Informationsaustausch zwischen Zoll und Steuerverwaltung, NWB Fach 13, 769; Bisle, "Chi-Quadrat-Test" und Zeitreihenvergleich: Keine Schätzung bei ordnungsgemäßer Buchführung, PStR 2012, 15; Blenkers, Chi-Test – oder "Jeder Mensch...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Rechtsfolge

Rz. 472 Durch die Überleitung wird bewirkt, dass ein Anspruch, den der Leistungsbezieher gegen einen Dritten hat, der nicht Sozialleistungsträger ist, auf den Sozialhilfeträger übergeht und der Gläubiger ausgewechselt wird. Der Anspruch ändert sich seinem Wesen nach aber nicht.[795] Es ist in der Gerichtsbarkeit geltend zu machen, der er grundsätzlich zugewiesen ist. Rz. 473...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 11. Erbteilsverkauf – Veräußerungen aus dem Nachlass

Rz. 180 Erbteilsverkauf und Veräußerungen von einzelnen Gegenständen aus dem Nachlass sind voneinander zu unterscheiden. Ersteres betrifft Miterben, die ihren Anteil aus einer Erbengemeinschaft heraus veräußern wollen, statt den Weg über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu gehen. Ein Erbschaftsverkauf ist nach § 2371 BGB zulässig, ein Verkauf eines Erbteils nach ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das angemessene Hausgrundstück

Rz. 135 Eine unbillige Härte ist gegeben, wenn die Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde. Er soll – bereits nach dem Willen des Gesetzgebers – davor geschützt werden, durch die Verwertung eines selbstbewohnten kleinen Hausgrundstücks eine wesentliche Beeinträchtigung seiner Lebensgrundlage hinnehme...mehr

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FoVo 09/2021, Der Schuldner führt Sie in der Zwangsvollstreckung zu Zugriffsobjekten

Verschuldung hat Ursachen. Nicht selten teilt der Schuldner diese Ursachen im Rahmen der schriftlichen, fernmündlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme mit. Der nachfolgende Beitrag soll an drei Beispielen zeigen, wie solche Mitteilungen Anhaltspunkte für weitere Forderungsbeitreibungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geben können, obwohl sie auf den ersten Blick die Zah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.5 Abschlussbuchungen

Rz. 79 Der Abschluss des Hauptbuches, also der Abschluss aller Sachkonten, führt zur Schlussbilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung. Sämtliche aktiven und passiven Bestandskonten werden auf das Schlussbilanzkonto abgeschlossen, sämtliche Erfolgskonten auf das GuV-Konto. Durch den Saldoübertrag sind alle Konten ausgeglichen – das Hauptbuch ist abgeschlossen. Konten ohne Sa...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.4 Prüfungsschwerpunkte beim Einsatz von IDEA

Rz. 87 Bei der Prüfung von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben haben sich in der bisherigen Prüfungspraxis insbesondere folgende Prüfungsschwerpunkte herausgebildet: Klassische Finanzbuchhaltung Die Überprüfung der Stamm- und Bewegungsdaten der Sach- und Personenkonten durch IDEA ist unproblematisch, da die Grundstrukturen der Konten (Soll-/Habenbuchungen) bei allen Systemen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 2.2 Von der Abstandnahme vom Steuerabzug erfasste Kapitalerträge

Rz. 14 Die Abstandnahme vom Steuerabzug ist bei unbeschränkt stpfl. Personen nach § 44a Abs. 1 S. 1 EStG vorgesehen, wenn sie Gläubiger von Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 7 und 8–12 sowie S. 2 EStG sind.[1] Gemeint sind Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, d. h. Einnahmen aus Gewinnanteilen und Mitgliedschaftsrechten. Darunter fallen...mehr

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Umweltorientierte Produktle... / 5 Vorgehensweise bei der Lebenszykluskostenrechnung

Es existiert kein allgemein gültiges und als Standard anerkanntes Ablaufschema für die Produktlebenszykluskostenrechnung, was auf die Diversität der zu analysierenden Problemstellungen zurückzuführen ist. Zur Erlangung der Unterziele sind allerdings einige Bestandteile der Produktlebenszykluskostenrechnung unabdingbar und unabhängig von der Problemstellung zu bearbeiten. Hie...mehr

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Umweltorientierte Produktle... / 2 Historie und Grundlagen der Lebenszykluskostenrechnung

Die umweltorientierte Lebenszykluskostenrechnung entspricht einer um Umweltaspekte erweiterten Form der Lebenszykluskostenrechnung (engl. "Life Cycle Costing"). Bei einer allgemeinen Lebenszykluskostenrechnung dominiert oftmals der Produktbezug, dann spricht man von einer produktbezogenen Lebenszykluskostenrechnung, wobei keinerlei konzeptionelle Unterschiede zwischen den ve...mehr

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Umweltorientierte Produktle... / 4 Phasen der Lebenszykluskostenrechnung

Die Vorleistungsphase (s. Abb. 1) spielt eine gewichtige Rolle, da sich Entscheidungen in dieser Phase auf den gesamten Lebenszyklus auswirken. Die dazugehörigen Vorleistungskosten (Vorleistungskosten werden auch synonym als Vorlaufkosten oder taktische Kosten bezeichnet) können als die im Vorfeld der Leistungserstellung und -verwertung anfallenden Kosten definiert werden, w...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.3.3 Vorgehensweise bei der Bilanzberichtigung – Grundsätzliches und Einzelfälle

Rz. 85 Die Bilanz wird bis zur Fehlerquelle (die Bilanz, in der der Fehler entstanden ist) berichtigt, wenn die Steuer noch nicht festgesetzt wurde, wenn sich die Bilanzberichtigung nicht auf die Höhe der festzusetzenden Steuer auswirkt und wenn die durchgeführte Festsetzung verfahrensrechtlich noch geändert werden kann.[1] Kann eine Änderung verfahrensrechtlich nicht mehr e...mehr

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Abbruchkosten / 5 Abbruch eines selbst errichteten Gebäudes (Fall 1)

Wenn ein selbst errichtetes Betriebsgebäude abgerissen wird, sind die anfallenden Abbruchkosten zu 100 % als Aufwand zu erfassen bzw. als Betriebsausgaben abziehbar. Das gilt uneingeschränkt, wenn das Gebäude selbst errichtet und im Rahmen des Betriebs genutzt wurde – wie im Fall des Praxis-Beispiels. Der Abbruch führt zur technischen und wirtschaftlichen Wertlosigkeit mit de...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Verpfändung von Kontoguthaben

Rz. 72 Muster 8.14: Verpfändung von Kontoguthaben Muster 8.14: Verpfändung von Kontoguthaben Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift des/der Verpfänder(s)) – nachstehend "Verpfänder" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinbart: 1. Gegenstand der Verpfändung Der Verpfänder verpfändet der Bank hiermit die jeweils bei _____...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 8. Ausweg: Planungs-ARGE?

Rz. 78 In der Literatur wird empfohlen, zwecks Vermeidung der oben aufgezeigten Probleme eine Innengesellschaft zu gründen, die die Ausführung der Leistungen übernimmt. Im einfachsten Fall tritt die ARGE als Vertragspartner auf. Für den Bauherrn dürften sich hieraus keine Probleme ergeben. Er kann durch vertragliche Gestaltung sicherstellen, lediglich einen Ansprechpartner z...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VII. Das gesetzliche Leitbild des Nießbrauchsrechts

Rz. 56 Das BGB regelt den Nießbrauch an Sachen im Rahmen der §§ 1030 ff. Gem. § 1030 Abs. 1 BGB kann eine Sache in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sachen zu ziehen (Nießbrauch). Der Nießbrauch kann durch den Ausschluss einzelner Nutzungen beschränkt werden. Gem. § 1048 BGB darf der Nießbrauc...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Zwangsversteigerung

Rz. 140 Gem. § 867 Abs. 3 ZPO besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, zur Befriedigung aus dem Grundstück die Zwangsversteigerung zu betreiben. Hierzu genügt in diesem Fall der vollstreckbare Zahlungstitel, auf dem die Eintragung der Zwangshypothek (gem. § 867 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO) vermerkt ist. Ein besonderer dinglicher Duldungstitel als Voraussetzung für die Zwangsvoll...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Die Klage nach § 805 ZPO ist eine mindere Form der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO. Die so genannte Vorzugsklage führt gerade nicht zu einer Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand wie die Drittwiderspruchsklage, sondern zur weiteren Durchführung der Zwangsvollstreckung. Sie kann dem aus einem Vorzugsrecht berechtigten weiteren Gläub...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Abtretung einzelner Forderungen

Rz. 59 Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgeber tritt hiermit folgende Forderungen ...mehr

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§ 8 Bankrecht / e) Muster: Globalzessionsvertrag

Rz. 63 Muster 8.9: Globalzessionsvertrag Muster 8.9: Globalzessionsvertrag Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgeber tritt hiermit an die Bank folgende Forderungen – einsch...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Muster: Sicherheitenpoolvertrag

Rz. 162 Der Massekredit muss, wie jedes andere Darlehen, durch den Insolvenzverwalter besichert werden. Üblicherweise wird deswegen von den Banken ein Sicherheitenpool gebildet. Als Sicherheiten bieten sich die Abtretung neuer Kundenforderungen oder die Sicherungsübereignung von noch freien Massebestandteilen an. Rz. 163 Muster 21.31: Sicherheitenpoolvertrag Muster 21.31: Sic...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Mantelzessionsvertrag

Rz. 61 Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, an die Bank laufend Forderungen abzu...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 2. Muster: Lizenzvertrag

Rz. 44 Muster 47.2: Lizenzvertrag Muster 47.2: Lizenzvertrag Präambel (Variante 1: Einfache Lizenz) A hat eine Fotoserie erstellt, die den Jahreszyklus einer Jahrhunderteiche darstellt. B möchte die Rechte an dieser Fotoserie einschließlich der dazu gehörenden Texte zum Abdruck in einem Kalender für das Jahr _____ erwerben. A ist bereit, B eine einfache, inhaltlich begrenzte Li...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 75 Im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgte Austauschpfändung der Hifi-Anlage soll diese nunmehr nicht durch eine Versteigerung, sondern durch freihändigen Verkauf verwertet werden. Der freihändige Verkauf verspricht regelmäßig einen höheren Erlös. Er kann auch durch eine Versteigerung im Internet, etwa bei ebay, mit einem viel größeren Adressatenkreis als die staat...mehr

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§ 28 Leasing / 3. Rechtsfolge: Schadensersatz statt der Leistung

Rz. 111 Unabhängig davon, ob der Leasingnehmer die vorzeitige Beendigung des Vertrages infolge einer außerordentlichen Kündigung des Leasinggebers verschuldet oder ob er von einem eingeräumten Recht zur vorzeitigen Kündigung des Leasingvertrages Gebrauch gemacht hat, bleibt er zur Deckung des noch nicht amortisierten Teils der Anschaffungs- und Finanzierungskosten des Leasin...mehr

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§ 28 Leasing / a) Verpflichtung des Leasinggebers zur bestmöglichen Verwertung

Rz. 90 Bei Verträgen mit Restwertabrechnung ist der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer zu einer bestmöglichen Verwertung des Leasinggegenstands verpflichtet. Es handelt sich um eine wesentliche Vertragspflicht des Leasinggebers, die er formularmäßig nicht einschränken kann.[145] Mit der Verpflichtung zur bestmöglichen Verwertung sollen sich nach der Rechtsprechung Klau...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 76 Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher gem. § 825 Abs. 1 ZPO eine anderweitige Verwertung anordnen als die, die nach den §§ 814 ff. ZPO gesetzlich bestimmt ist, d.h. statt der öffentlichen Versteigerung oder der Internet-Versteigerung.[70] Dabei kann zur Erzielung eines höheren Erlöses an einem anderen Ort oder durch eine andere Pers...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Gesetzliche Grundlagen und Ziele des Insolvenzrechts

Rz. 2 Das Insolvenzrecht ist Gesamtvollstreckungsrecht. Ziel ist gem. § 1 InsO die bestmögliche, gemeinschaftliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Dieses kann durch die Verwertung des Schuldnervermögens und Verteilung des Erlöses oder im Rahmen eines Insolvenzplans durch eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens erreicht werden. Überdies räumt d...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung

Rz. 67 Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinb...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (6) Muster: Mitteilung gem. § 168 InsO

Rz. 128 Muster 21.23: Mitteilung gem. § 168 InsO Muster 21.23: Mitteilung gem. § 168 InsO An den Absonderungsberechtigten/Vermieter per Fax: _____ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-GmbH, Frankfurt am Main, Az. _____, sind Sie an den Gegenständen aufgrund des zu Ihren Gunsten bestehenden Vermieterpfandrechts absonderungsberechtigt, mit den Rechten gem. §§ 49, 50,...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 43 Der V hat dem Schuldner eine Werkhalle vermietet. In dieser führte der Schuldner einen metallverarbeitenden Betrieb. Die Arbeiten wurden mit entsprechenden Maschinen, unter anderem einem Stanzautomaten der Marke XY, durchgeführt, der im Eigentum des Schuldners steht. Der Gläubiger G, der einen Zahlungstitel gegen den Schuldner erwirkt hatte, pfändete durch den Gericht...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Muster: Selbstanzeige

Rz. 108 Muster 39.11: Selbstanzeige Muster 39.11: Selbstanzeige An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Steuer-Nr.: 212/6000/0000; Herr Josef Schmitz, Dorfweg 19, 53127 Bonn Einkommensteuererklärungen seit 2013 Namens und in Vollmacht von Herrn Schmitz teilen wir Ihnen mit, dass dieser im Jahre 2012 von seiner Schwester ein Haus in den Niederlanden geerbt hat. Die niederländische Erbsc...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 157 Der Verwalter ist angehalten, den Betrieb zumindest bis zur ersten Gläubigerversammlung fortzuführen, bis die Gläubigermehrheit entscheidet, ob der Betrieb eingestellt, vorläufig fortgeführt oder ein Insolvenzplan ausgearbeitet werden soll, § 157 InsO. Hinsichtlich der Verwertung des Unternehmens bietet die Insolvenzordnung verschiedene Möglichkeiten. Die Betriebsfort...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Differenz- und Abzugsmethode

Rz. 353 Der nach der Differenzmethode [560] ermittelte Unterhalt macht 3/7 (nach den SüdL 45 %) der Differenz der beiderseitigen, unterhaltsrelevanten Arbeitseinkünfte aus. Hat ein Ehegatte Einkommen ohne aktuelle Erwerbstätigkeit (z.B. Rente, Pension, Vermögenseinkommen), so werden insoweit 50 % angesetzt.mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Schutz des Nacherben gegen Zugriff der Gläubiger des Vorerben

Rz. 148 § 2115 BGB gibt dem Nacherben einen Schutz gegen Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Diese Verfügungen sind insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Vorstellbar ist ja, dass ein Gläubiger eines Vorerben die Zwangsvollstreckung in den N...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Durchführung der Liquidation

Rz. 351 Die Liquidatoren müssen die GmbH-Geschäfte abwickeln, Forderungen einziehen, Verpflichtungen erfüllen [1299] und das Vermögen versilbern. Sie können alle Aktiva und Passiva an eine Person verkaufen. Zu Beginn der Liquidation haben sie eine Liquidationseröffnungsbilanz nebst Bericht aufzustellen, danach für jedes Jahr einen Jahresabschluss/Lagebericht und schließlich e...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung

Rz. 53 Muster 8.4: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung Muster 8.4: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung _____ (Name, Anschrift des Sicherungsgebers) hat der _____ Bank (Name, Anschrift) folgende Buchgrundschuld bestellt (UR. Nr. _____ des Notars _____): Grundbuch/Wohnungseigentumsgrundbuch/Erbbaugrundbuch von _____ des Amtsgerichtes, Band _____, Blatt _____, Flur ____...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz

Rz. 65 Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachfolgend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird folgende Sicherungsübereignung vorgenommen. 1. Gegenstand der Sicherungsübereignung Der Sicherungsgeber...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Teilungsreife

Rz. 95 Der Nachlass muss teilungsreif sein. Es ist darauf zu achten, dass das Nachlassvermögen in Natur teilbar ist und hierbei keinen Wertverlust erleidet. Eine derartige Teilungsreife lässt sich zu allererst bei Barvermögen, Warenvorräten und sonstigen problemlos teilbaren Gegenständen feststellen. Schwierig wird dies bei mehreren im Nachlass vorhandenen Immobilien, da die...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Anderweitige Verwertung – Freier Verkauf

Rz. 77 Muster 58.19: Anderweitige Verwertung – Freier Verkauf Muster 58.19: Anderweitige Verwertung – Freier Verkauf An den Gerichtsvollzieher _____ in _____ In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner – beantrage ich im Namen und in Vollmachtmehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Zulässigkeit verschiedener Formen des Eigentumsvorbehalts

Rz. 150 Gegenüber einem Unternehmer kommen mit Blick auf die Üblichkeit im kaufmännischen Geschäftsverkehr verschiedene Sonderformen des Eigentumsvorbehalts[248] in Betracht: Rz. 151 Gegenüber Unternehmern ist der sog. Kontokorrent-Vorbehalt in Verkauf-AGB umfassend zulässig.[249] Dabei ist ein Kontokorrentverhältnis i.S.d. § 355 HGB nicht erforderlich. Obwohl § 449 Abs. 3 BG...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts

Rz. 4 Die Vorschriften zum Verbraucherkredit finden sich überwiegend in §§ 491 bis 505d BGB (Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge). § 491 Abs. 1 BGB unterscheidet seit dem 21.3.2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie,[1] Richtlinie 2014/17/EU) zwischen Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (näher geregelt in § 491 Abs. 2 BGB; die Norm stellt a...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Muster: Höchstbetragsbürgschaft

Rz. 70 Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Zur Sicherung der Ansprüche der _____ Bank (Name und Anschrift des Gläubigers) die dieser in Höhe von _____ EUR aus _____ (Rechtsgrund) gegen _____ (Name und Anschrift des Hauptschuldners) zustehen, übernehme ich _____ (Name und Anschrift des Bürgen) hiermit ohne zeitliche Beschränkungen die selbstschu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Problematik des Restwerts

Rz. 315 Besondere Probleme ergeben sich bei der Abrechnung des wirtschaftlichen Totalschadens hinsichtlich der Verwertung und Berechnung der Restwerte. Die Frage, welche Anstrengungen der Geschädigte zu unternehmen hat, um die Restwerte möglichst günstig zu veräußern, ist gem. § 254 BGB zu beurteilen. Gem. § 254 BGB sind zwei Aspekte zu berücksichtigen und zu unterscheiden, ...mehr