Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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AGS 04/2011, Vergütung im E... / Leitsatz

In Verfahren über die Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins erhält der Anwalt lediglich die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV. Zuständiges Beschwerdegericht in Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist das OLG. OLG Köln, Beschl. v. 19.1.2011 – 2 Wx 6/11mehr

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ZErb 04/2010, Zur Wechselbe... / Sachverhalt

Die Erblasserin war verheiratet mit F K, der am 8.4.1997 vorverstorben ist. Die Eheleute K waren kinderlos. Die Beteiligten zu 1), 2), 3) und 6) sind Verwandte des F K. Die Beteiligte zu 6) ist eine Schwester des F K, die Beteiligten zu 1) und 2) sind Kinder der Beteiligten zu 6) und somit Neffe bzw. Nichte des F K. Die Beteiligte zu 3) ist das Kind einer verstorbenen weitere...mehr

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ZErb 08/2011, Zum Erbrecht ... / Sachverhalt

Der Anfang 2008 verstorbene Erblasser war österreichischer Staatsangehöriger und zuletzt in Österreich wohnhaft. In dem vor dem zuständigen österreichischen Bezirksgericht durchgefuührten Verlassenschaftsverfahren wurde festgestellt, dass die Verlassenschaft erblos und deshalb die Republik Österreich aus dem Berufungsgrund des Gesetzes zur Gesamtrechtsnachfolge berechtigt se...mehr

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ZErb 06/2011, Nachweis der ... / Sachverhalt

Im Grundbuch von N Blatt #### und Blatt ####2 sind jeweils der Diplom-Kaufmann S und zwei Schwestern des S in Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragen. Nach dem Tode des S haben seine Töchter, die Beteiligten zu 1. bis 3., die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge nach dem Erblasser S beantragt. Bei den Grundakten befinden sich von dem Nachlassgericht...mehr

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ZErb 05/2011, Erbschaftsteu... / 3. Was müssen die Gerichte und Notare anzeigen?

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ZErb 09/2011, Zur Zulässigk... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig und deshalb zu verwerfen. 1. Das Rechtsmittel stellt sich als einfache Beschwerde im Sinne der §§ 58 ff FamFG dar. Obwohl ein ordnungsgemäßes Nichtabhilfeverfahren nicht stattgefunden hat, muss der Senat die Akten ausnahmsweise nicht zur Nachholung an das Amtsgericht zurückgeben. Denn eine der Beteiligten günstige Abhilfeprüfung und -entscheidung...mehr

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ZErb 10/2011, Zur Anerkennu... / I. "Probate" als Erbbescheinigung

Nach englischem materiellem Erbrecht geht der Nachlass mit dem Erbfall zunächst auf einen Zwischenberechtigten, den sog. personal representative, über. Dieser Nachlassabwickler wird, wenn er im Testament ernannt ist, als executor, wenn er vom Gericht bestellt wird, als administrator bezeichnet.[2] Das englische Nachlassgericht prüft die Echtheit und Gültigkeit eines vom Erbl...mehr

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ZErb 01/2011, Wechsel des e... / Sachverhalt

Der am 29.5.2009 verstorbene Erblasser war deutscher Staatsangehöriger und zuletzt in I. wohnhaft. Er war zum Zeitpunkt seines Todes mit der Beteiligten zu 4, die südkoreanische Staatsangehörige ist, in zweiter Ehe verheiratet. Die Ehe wurde am 26.10.1999 vor dem Standesamt in M.-G., S., Republik K. geschlossen. Zum Zeitpunkt der Eheschließung hatten der Erblasser und die Be...mehr

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ZErb 01/2011, Nachweis des Erbrechts bei fehlenden öffentlichen Urkunden

Leitsatz Wer die Erteilung eines Erbscheins als gesetzlicher Erbe beantragt und das Verhältnis, auf dem sein Erbrecht beruht, ausnahmsweise gemäß § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB durch andere Beweismittel als öffentliche Urkunden nachweisen darf, muss Beweismittel vorlegen, die ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen wie eine öffentliche Urkunde ermöglichen, so d...mehr

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ZErb 04/2011, Erbschaftsteu... / 4.02 Wann hat der Erwerber Kenntnis von dem Erwerb erlangt?

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ZErb 01/2010, Zum gesetzlic... / Sachverhalt

Die Antragstellerin ist das nichteheliche und einzige Kind des Bruders der Erblasserin, ..., geb. am 5. Oktober 1909, der am 10. Juni 1976 verstorben ist. Die Antragstellerin wurde am 25. April 1931 geboren. ... Der Bruder hatte am 22. Mai 1931 die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt. Die Erblasserin ist am 5. Februar 2009 gestorben. Im Rahmen der Amtsermittlung der gesetzliche...mehr

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ZErb 10/2011, Zur Anerkennu... / IV. Anwendung von § 35 Abs. 1 S. 2 GBO

Der Beschwerdeführer legte neben den Bescheinigungen der "District Probate Registry" eine Kopie eines handschriftlichen Testaments vor. Gemäß § 35 Abs. 1 S. 2 GBO ist es in Fällen, in denen die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, genügend, wenn anstelle des Erbscheins die Verfügung und die Niederschrift über d...mehr

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ZErb 01/2010, Zum gesetzlic... / Aus den Gründen

Die befristete Beschwerde der Antragstellerin ist gem. den §§ 58 ff FamFG zulässig. Die nach dem Sterbefall am 5. Februar 2009 eingeleitete Erbenermittlung nach § 41 LFGG BW ist eine Verrichtung von Amts wegen. Die Erteilung eines Erbscheins setzt dagegen einen entsprechenden Antrag (§ 2353 BGB) voraus. Das Erteilungsverfahren darf nicht von Amts wegen eingeleitet werden. Der...mehr

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ZErb 04/2010, Anordnung ein... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 58 FamFG statthaft und auch sonst zulässig. Die Beschwerdefrist des § 63 FamFG ist eingehalten, der Beschwerdewert des § 61 FamFG erreicht. Gegen die Ablehnung der Anordnung einer Nachlasspflegschaft steht dem Nachlassgläubiger, der gem. § 1961 BGB die Nachlasspflegschaft beantragt hat, die Beschwerde gem. § 59 FamFG zu. Dies folgt aus der gesetzlic...mehr

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ZErb 04/2011, Die erbrechtl... / (1‘) Vor- und Nacherbschaft "im Verhältnis zur Ehefrau/zum eingetragenen Lebenspartner" des Vaters

Hier wurde maßgeblich und zutreffend bemängelt, die Einrichtung einer gesetzlichen Vor-/Nacherbschafts-Situation begründe nicht eine völlige Gleichstellung mit ehelichen Kindern, der Auftrag des Art. 6 Abs. 5 GG sei verfehlt. Die ehelichen Kinder seien nicht von Gesetzes wegen in eine Position der Nacherbschaft verwiesen, wenn bei Tod des Vaters die Mutter noch lebte, sonder...mehr

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ZErb 01/2011, Formwirksamke... / Sachverhalt

Die am 19.10.2009 verstorbene Erblasserin war kinderlos; ihr Ehemann und ihre Eltern sind vorverstorben. Die gesetzlichen Erben konnten bisher nicht ermittelt werden. Die Erblasserin errichtete am 3.2.2006 ein handschriftliches Testament, das auszugsweise wie folgt lautet: Zitat Mein Testament ... Mein letzter Wunsch Herr M. W. (= Beteiligter zu 1) ist seit mein Betreuer u. nac...mehr

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ZErb 06/2011, Beerdigungs- ... / 5. Kosten der Nachlassregelung

Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung, Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG zählen u. a. auch die Kosten der Erbauseinandersetzung[28], ferner die Kosten für die Übertragung der Nachlassgegenstände, insbesondere von Grundbesitz auf die Miterben, entstandene Notariatskosten und...mehr

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ZErb 05/2010, Anfechtung ei... / Aus den Gründen

Die nach den §§ 19, 20 FGG zulässige Beschwerde der Antragstellerin bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das Amtsgericht hat zutreffend und mit zutreffenden Erwägungen den Antrag der Antragstellerin auf Erteilung eines Erbscheins zurückgewiesen. Das Amtsgericht hat insbesondere zutreffend ausgeführt, dass der Antragstellerin ein Anfechtungsrecht nach § 2079 BGB nicht – mehr- zust...mehr

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ZErb 12/2010, Zum Noterbrec... / Sachverhalt

Der am 6.10.2009 verstorbene Erblasser war griechischer Staatsangehöriger und geschieden. Die Beteiligte zu 1 war die Lebensgefährtin des Erblassers, der Beteiligte zu 2 sein Sohn und einziges Kind. Der Erblasser errichtete am 29.3.1999 ein handschriftliches Testament, in dem er die Beteiligte zu 1 als Alleinerbin einsetzte. Der Erblasser war Ende der 70er-Jahre zum Zwecke de...mehr

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ZErb 12/2010, Fälle zur Erb... / 1. Titel gegen den Erblasser

Im Fall 1 besitzt die Gläubigerin L einen bestandskräftigen Titel gegen den Erblasser.[92] Hatte die Zwangsvollstreckung aus dem Titel gegen den Erblasser bereits begonnen, kann sie gegen den Nachlass fortgesetzt werden.[93] Hatte die Zwangsvollstreckung noch nicht begonnen, muss der Gläubiger den Titel gegen den Erben umschreiben lassen (§ 727 ZPO),[94] wobei die Rechtsnach...mehr

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ZErb 12/2010, Zur Auslegung... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten darüber, wer die am 11.5.2008 im Alter von 89 Jahren verwitwet und kinderlos verstorbene F. N. beerbt hat. Die Beteiligten zu 1 bis 3 sind als Schwester (Beteiligte zu 1) bzw. als die beiden Kinder des im Jahre 2005 vorverstorbenen Bruders (Beteiligte zu 2 und 3) die bei Eintritt gesetzlicher Erbfolge berufenen Erben. Die Beteiligten zu 4 bis 7 sind ...mehr

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ZErb 11/2010, Zur Wechselbe... / Sachverhalt

Die verwitwete Erblasserin ist im November 2009 im Alter von 87 Jahren verstorben. Die Beteiligten zu 1, 2 und 3 sind ihre Kinder aus der Ehe mit dem 1970 vorverstorbenen Ehemann. Ein weiteres gemeinsames Kind ist ohne Hinterlassung von Abkömmlingen 1979 vorverstorben. Es liegt ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament der Eheleute vom 16.1.1966 vor, in dem sich die...mehr

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ZErb 10/2010, Zum rechtlichen Interesse einer Publikumskommanditgesellschaft an der Erteilung einer weiteren Ausfertigung eines anderweitig bereits erteilten Erbscheins

Leitsatz Eine Publikumskommanditgesellschaft hat kein hinreichendes rechtliches Interesse an der Erteilung einer weiteren Ausfertigung eines anderweitig bereits erteilten Erbscheins, um die Erben eines verstorbenen Kommanditisten auf Erteilung einer Handelsregistervollmacht in Anspruch nehmen zu können. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Mai 2010 – I-15 Wx 319/09 Sachverhalt Nach dem T...mehr

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ZErb 10/2010, Zur rückwirke... / Aus den Gründen

Die befristete Beschwerde ist zulässig und begründet. a) Gem. Art. 111, 112 FGG-RG richtet sich das vorliegende Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Gegenstand des Verfahrens ist die erfolgte Einziehung eines unrichtigen Erbscheins gemäß § 2361 BGB und damit die Durchführung e...mehr

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ZErb 10/2010, Zum rechtlich... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist nach Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG, §§ 27, 29 FGG statthaft sowie formgerecht eingelegt. Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten folgt bereits daraus, dass ihre erste Beschwerde ohne Erfolg geblieben ist. In der Sache ist das Rechtsmittel unbegründet, weil die Entscheidung des Landgerichts nicht auf einer Verletzung des Rechts beruht (§ 27 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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ZErb 10/2010, Auslegung ein... / Sachverhalt

Die am 24.6.2009 im Alter von 83 Jahren verstorbene Erblasserin war ledig und kinderlos. Die Erblasserin erteilte am 4.2.2009 hinsichtlich ihrer Sparkonten (ob für sämtliche, ist derzeit nicht abschließend geklärt) Kontovollmacht für die Beteiligte zu 1. Des Weiteren traf sie am 28.2.2009 eine Vorsorgevollmacht zugunsten der Beteiligten zu 1 sowie eine Patientenverfügung. Am 1...mehr

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ZErb 10/2010, Zur rückwirke... / Sachverhalt

Nach Erteilung des Erbscheins am 13. Juni 2009 für den Beschwerdeführer als alleinigen Nacherben des am 20. September 2008 verstorbenen einzigen Sohnes der Erblasserin und Vorerben aufgrund des notariellen Testaments vom 16. Juli 1974 hat das Nachlassgericht auf die Anregung der Nachlasspflegerin mit Beschluss vom 16. April 2010 den Erbschein als unrichtig eingezogen, weil d...mehr

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ZErb 10/2010, Zur Auslegung... / Sachverhalt

Der Erblasser ist am 11.9.2008 im Alter von 78 Jahren verstorben. Er war in einziger Ehe verheiratet mit L. F. Die Ehe wurde rechtskräftig geschieden. Aus ihr ist der Beteiligte zu 2 hervorgegangen. Seit 1967 lebte der Erblasser in Lebensgemeinschaft mit der Beteiligten zu 1. Aus dieser Verbindung sind keine Kinder hervorgegangen. Am 15.7.1975 verfasste der Erblasser folgende...mehr

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ZErb 10/2010, Erforderlicher urkundlicher Nachweis im Freigabeverfahren bei einem Erbfall

Leitsatz In einem Freigabeverfahren nach § 246a AktG ist beim Erbfall neben dem urkundlichen Nachweis des Aktienbesitzes des Erblassers auch der urkundliche Nachweis des eingetretenen Erbfalls, insbesondere durch Vorlage eines Erbscheins, erforderlich, bei testamentarisch angeordneter Testamentsvollstreckung zusätzlich der urkundliche Nachweis der angeordneten Testamentsvoll...mehr

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ZErb 10/2010, Zum rechtlich... / Leitsatz

Eine Publikumskommanditgesellschaft hat kein hinreichendes rechtliches Interesse an der Erteilung einer weiteren Ausfertigung eines anderweitig bereits erteilten Erbscheins, um die Erben eines verstorbenen Kommanditisten auf Erteilung einer Handelsregistervollmacht in Anspruch nehmen zu können. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Mai 2010 – I-15 Wx 319/09mehr

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ZErb 10/2010, Zum rechtlich... / Sachverhalt

Nach dem Tode des Erblassers wurden zwei Teilerbscheine erteilt, die insgesamt die gesetzliche Erbfolge nach dem Erblasser wiedergeben. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der gemeinschaftliche Teilerbschein vom 14.9.1992, der 8 Erben ausweist, deren Erbanteile sich zu insgesamt 1/2 addieren. Die Beteiligte ist eine Publikumskommanditgesellschaft, deren Kapitalanleger ...mehr

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ZErb 09/2010, Befreiung des... / Sachverhalt

Die Beteiligten sind die beiden Söhne der Erblasserin aus ihrer Ehe mit dem am 23.9.1980 vorverstorbenen M. Die für die Schlusserbfolge nicht gebundene Erblasserin errichtete am 28.4.1992 ein privatschriftliches Testament mit Ergänzung am Folgetag. Die letztwillige Verfügung lautet: Zitat "Ich, M2 geb. L, geboren am 17.11.1920 in F setze hiermit meine beiden Söhne als meine Er...mehr

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ZErb 09/2010, Zum Ausschlus... / Sachverhalt

Die am 26.5.1948 geborene Antragstellerin ist das nichteheliche Kind des Erblassers W. G., geb. am 19.1.1922, der am 1.5.2009 verstorben ist. Der Erblasser hatte entsprechend der Geburtsurkunde vom 15.2.1957 die Vaterschaft zu dem Kinde vor dem Notar Doktor L. in Berlin-Spandau anerkannt. Er war in zweiter Ehe mit Frau H. G., geb. H., verheiratet, die kinderlos geblieben ist...mehr

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ZErb 09/2010, Zur Frage der... / Sachverhalt

Die am 24.6.2009 im Alter von 83 Jahren verstorbene Erblasserin war ledig und kinderlos. Die Erblasserin erteilte am 4.2.2009 hinsichtlich ihrer Sparkonten (ob für sämtliche, ist derzeit nicht abschließend geklärt) Kontovollmacht für die Beteiligte zu 1. Des Weiteren traf sie am 28.2.2009 eine Vorsorgevollmacht zugunsten der Beteiligten zu 1 sowie eine Patientenverfügung. Am...mehr

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ZErb 09/2010, Zum Ausschlus... / Aus den Gründen

(...) Die Beschwerde ist im Ergebnis nicht begründet. Der Antragstellerin steht als nichtehelicher Tochter nach ihrem Vater kein Erbrecht zu. Dies folgt aus Art. 12 Abs. 1 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (NEhelG), da sie vor dem 1. 7. 1949 geboren wurde. Ihr konnte daher weder der beantragte Erbschein erteilt werden, noch ...mehr

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ZErb 09/2010, Auslegung ein... / Aus den Gründen

1. Für die Entscheidung über die Beschwerde, mit der sich die Beteiligten zu 1 und 2 gegen die Zurückweisung ihres Erbscheinsantrags wenden, ist nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG, Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG das Oberlandesgericht zuständig, weil der Antrag nach dem 1.9.2009 gestellt wurde (vgl. Palandt/Edenhofer BGB 69. Aufl. § 2353 Rn 7). Das Erbscheinsverfahren wurde entgege...mehr

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ZErb 09/2010, Befreiung des... / Aus den Gründen

(...) In der Sache sind beide Rechtsmittel unbegründet, weil die Entscheidung des Landgerichts nicht auf einer Verletzung des Rechts beruht (§ 27 Abs. 1 S. 1 FGG). (...) Die Kammer hat mit der nachstehend näher behandelten Begründung das Testament der Erblasserin vom 28./29.4.1992 mit dem Ergebnis ausgelegt, dass für den Erbanteil des Beteiligten zu 2) ohne gegenständliche Be...mehr

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ZErb 09/2010, Auslegung ein... / Sachverhalt

Der verwitwete Erblasser ist im Februar 2009 im Alter von 97 Jahren verstorben. Der Beteiligte zu 3 (geb. Februar 1948) ist sein nichtehelicher Sohn, die Beteiligten zu 4 bis 6 sind Neffen und Nichte. Die Ehefrau des Erblassers ist 1987 vorverstorben. Sie war in erster Ehe mit dem 1945 verstorbenen Onkel der Beteiligten zu 1 und 2 verheiratet gewesen und hatte das landwirtsc...mehr

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ZErb 08/2010, Zur Bindungsw... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist 1990 im Alter von 80 Jahren verstorben. Ihr Ehemann, mit dem sie seit 1933 verheiratet gewesen war, ist 1978 vorverstorben. (...) Die Ehegatten haben am 17.4.1941 einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, mit dem sie Gütergemeinschaft vereinbart und sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben. Mit Übergabevertrag vom selben Tag erhielt der Ehemann der Er...mehr

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ZErb 08/2010, Zur Bindungsw... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach erfolgter Einziehung zulässig mit dem Ziel, einen neuen gleichlautenden Erbschein zu erhalten (§ 353 Abs. 2 FamFG). Das Rechtsmittel ist jedoch nicht begründet. Das Nachlassgericht hat zu Recht die Einziehung des Erbscheins vom 21.8.1995 angeordnet, weil er nicht der Erbrechtslage entspricht (§ 2361 BGB). Der Einziehung steht nicht entgegen, dass der E...mehr

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ZErb 08/2010, Ersetzung ein... / Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Die im Testament vom 20.3.2010 bedachten Personen sind nur Vermächtnisnehmer. Es tritt gesetzliche Erbfolge ein. (...) Die Entscheidung des Landgerichts hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand (§ 27 Abs. 1 FGG, § 546 ZPO). Das Landgericht hat die für die Testamentsauslegung erhobenen Beweise unvollständig gewürdig...mehr

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ZErb 08/2010, Ersetzung ein... / Sachverhalt

Die verwitwete und kinderlose Erblasserin verstarb am 11.5.2008 im Alter von 84 Jahren. Sie hat keine nahen Angehörigen. (...) Am 20.3.2007 errichtete die Erblasserin ein handschriftliches Testament mit im Wesentlichen folgendem Inhalt: Zitat "Testament " Ich (Erblasserin) erkläre hiermit im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte meinen letzten Willen. Ich bin verheiratet, mein Eheg...mehr

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ZErb 07/2010, Rechte des Nacherben bei eingesetztem Ersatznacherben

Leitsatz 1. Der Nacherbe kann über sein Anwartschaftsrecht nach Eintritt des Erbfalls und vor Eintritt des Nacherbfalls zwar im Grundsatz frei verfügen. Die Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben oder einen Dritten lässt aber das Recht des eingesetzten Ersatznacherben im Grundsatz unberührt. Der Erblasser kann allerdings bestimmen, dass die angeordnete Ersatzna...mehr

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Prüfung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers und damit der Testierfähigkeit des Erblassers durch das Grundbuchamt

Leitsatz Überträgt ein Testamentsvollstrecker in Erfüllung seiner Aufgabe ein Grundstück, muss das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis überprüfen. Sind hinreichende Tatsachen vorhanden, die gegen eine Testierfähigkeit des Erblassers sprechen, bestehen an der Verfügungsbefugnis ernsthafte Zweifeln, da rechtsgrundlose Verfügungen als unentgeltliche anzusehen sind. Sachverha...mehr

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Nichtigkeit der Einsetzung eines Pflegeheims als Erbe nach dem HeimG

Leitsatz Die Einsetzung eines Pflegeheims als alleiniger Nacherbe ist nicht gem. §§ 14 HeimG, 134 BGB nichtig, wenn die Testamentserrichtung vor dem zum 01.01.1975 erfolgten Inkrafttreten des HeimG vom 07.08.1974 vorgenommen wurde. Eine Rückwirkung entfalten die Vorschriften nach den Übergangsregeln in § 23 HeimG nicht. Sachverhalt Der Beschwerdeführer ist das Pflegeheim, das...mehr

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Ehegattenerbrecht im Scheidungsverfahren wegen Versöhnungsmöglichkeit?

Leitsatz Stirbt ein Ehegatte während eines rechtshängigen Scheidungsverfahrens, lässt die abstrakte Möglichkeit, dass die Ehegatten sich bis zur Rechtskraft eines Scheidungsurteils wieder hätten versöhnen können, die Voraussetzungen des § 1933 Abs. 1 BGB (Erbausschluss) nicht entfallen. Sachverhalt Der Ehemann hatte im November 2008 die Scheidung eingereicht und als Trennungs...mehr

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Übertragbarkeit der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung auf die Ersatzerben

Leitsatz 1. Die Anordnung der Wechselseitigkeit von Verfügungen gem. § 2270 Abs. 1 BGB kann auch im Wege der individuellen Auslegung ermittelt werden. Dies hat für jede einzelne Verfügung gesondert zu geschehen. Daher ist auch die Einsetzung eines Ersatzerben im Verhältnis zu der Einsetzung des zunächst bedachten Erben eine selbstständige, gesonderte Verfügung. 2. Da sich die...mehr

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Testamentsauslegung: Anordnung einer Testamentsvollstreckung auf verschlossenem Briefumschlag bei Unwirksamkeit der im Umschlag befindlichen weiteren testamentarischen Verfügungen

Leitsatz Die Frage, ob eine Urkunde mit Testierwillen errichtet wurde, ist vom Tatrichter im Wege der Auslegung zu ermitteln; seine Feststellungen können in der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden. Entspricht ein Schriftstück nicht den für Testamente üblichen Gepflogenheiten, sind an den Nachweis des Testierwillens strenge Anforderungen zu stellen. Grunds...mehr

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Auslegung letztwilliger Verfügungen durch das Grundbuchamt

Leitsatz Das Grundbuchamt hat bei der Auslegung einer letztwilligen Verfügung auch solche Tatsachen zu berücksichtigen, die allgemeinbekannt oder offenkundig sind. Sachverhalt Durch gemeinschaftlichen Erbvertrag vom 28.10.2008 setzten sich die Beteiligte zu 2) und ihr vorverstorbener Ehemann "unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ni...mehr

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AGS 04/2010, Kostenpflicht ... / Sachverhalt

Die Beschwerdegegnerin hatte einen Erbscheinsantrag gestellt, wonach sie die Erblasserin aufgrund privatschriftlichen Testaments allein beerbt habe. Die vom Gericht angehörte Antragsgegnerin, die als gesetzliche Erbin berufen gewesen wäre, hatte Einwendungen gegen die Erteilung eines Erbscheins erhoben. Daraufhin hat das AG ein Schriftsachverständigengutachten zur Echtheit d...mehr