Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2010, Zur Auslegung... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist in vollem Umfang zulässig. Sie ist statthaft, an keine Frist gebunden und formgerecht eingelegt, §§ 27, 29 Abs. 1 S. 2 FGG. Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 5 gemäß §§ 20 Abs. 1, 29 Abs. 4 ZPO folgt bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde. Bedenken gegen die Zulässigkeit des Rechtsmittels bestehen nicht deshalb, weil den Bete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2011, Nachweis der ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 71 ff GBO zulässig, soweit die Beteiligten die Aufhebung der Zwischenverfügung vom 17.12.2010 begehren. Der weitergehende Antrag, das Grundbuchamt zur Durchführung der Grundbuchberichtigung anzuweisen, ist dagegen bereits unzulässig, weil der Senat im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht abschließend über den Eintragungsantrag zu entscheiden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2011, Umfang der Pr... / Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte und begründete Berufung hat Erfolg. Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung von Pflichten aus dem mit dem Erblasser abgeschlossenen Depotvertrag (§ 280 Abs. 1 BGB). Die Beklagte war nicht verpflichtet, sich von Frau C vor Ausführung deren Auftrages die Depotwerte des Depots des Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2009, Gebührenerhöhu... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte einen Erbschein erteilt, der den Beteiligten zu 1) als Miterben zu 1/2 sowie die Beteiligten zu 2) und 3) als Miterben zu je 1/4 auswies. Die Beteiligten zu 4) und 5) haben die Einziehung dieses Erbscheins sowie die Erteilung eines neuen Erbscheins, der sie selbst als Miterben zu je 1/2 ausweisen solle, beantragt. Das AG München hat die Anträge der Beteiligten zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2010, Wechselbezügl... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist am xxx 2008 verstorben. Ihr Ehemann ist am xxx 1998 vorverstorben. Aus der Ehe waren als Kinder die Beteiligten zu 1–8 sowie der im Alter von 17 oder 18 Jahren kinderlos vorverstorbene M.K. und der am 16.5.2007 vorverstorbene K.K, dessen Tochter die Beteiligte zu 9 ist, hervorgegangen. Die Eheleute hatten am 27.10.1964 einen notariellen Ehe- und Erbvertrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2011, Nachweis der ... / Leitsatz

Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GBO ist der Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt dabei grundsätzlich durch einen Erbschein zu führen. Beruht die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, genügt jedoch anstelle eines Erbscheins zunächst die Vorlage dieser Urkunde sowie der Eröffnungsniederschrift. OLG Zweibrücken, Besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2011, Zur Wechselbe... / Sachverhalt

Die 2009 im Alter von 81 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Ihr Ehemann ist 1983 vorverstorben. Aus der ersten Ehe des vorverstorbenen Ehegatten gingen der Beteiligte zu 1 sowie G. M., verstorben am 25.1.2006, unter Hinterlassung des Beteiligten zu 2, geboren 1976, hervor. Am 23.10.1982 errichteten die Erblasserin und ihr Ehemann ein gemeinschaftliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2011, Zur Anerkennu... / 1. Voraussetzungen einer Substitution

Im Rahmen des Rechtsinstituts der Substitution ist durch Auslegung der anzuwendenden Rechtsnorm (vorliegend § 35 Abs. 1 GBO) zu ermitteln, ob und unter welchen Voraussetzungen eine im Tatbestand dieser Norm enthaltene Rechtserscheinung (vorliegend das Merkmal Erbschein) durch eine ausländische Rechtserscheinung (vorliegend: Bescheinigungen einer "District Probate Registry") ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2011, Zum Zeugnis u... / Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung eines Zeugnisses uüber die Fortsetzung der Guütergemeinschaft. Die Eltern des Antragstellers (Beteiligter zu 1) hatten mit Ehevertrag vom 13.10.1955 "fuür die fernere Dauer ihrer Ehe die allgemeine Guütergemeinschaft nach den Vorschriften des Buürgerlichen Gesetzbuches und zwar in dem bis 31. März 1953 geltenden Wortlaut" vereinbart...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2011, Zur Anerkennu... / 2. Differenzierung zwischen gerichtlicher Entscheidung und Bescheinigung

Dass die Frage der Anerkennung ausländischer Erbbescheinigung von manchen[21] im Zusammenhang mit den Vorschriften der § 108 f FamFG diskutiert wird, kann damit zu erklären versucht zu werden, dass vielfach eine Differenzierung zwischen dem eigentlich legitimierenden Akt (der Bescheinigung) und dem diesem zugrunde liegenden gerichtlichen Beschluss unterbleibt.[22] So knüpft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2011, Nachweis der ... / Aus den Gründen

I. Die Beschwerde ist nach § 71 Abs. 1 GBO zulässig. Der Senat ist nach den §§ 72, 81 Abs. 1 GBO für die Entscheidung über die Beschwerde zuständig. II. Die Beschwerde führt in der Sache zu dem angestrebten Erfolg. Ist das Grundbuch durch den Tod des eingetragenen dinglich Berechtigten unrichtig geworden, ist es nach § 22 GBO zu berichtigen. Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GBO ist de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2011, Zum Erfordern... / Sachverhalt

Die verwitwete, kinderlose Erblasserin ist am 20.12.2004 im Alter von 87 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist 1982 vorverstorben. Die Beteiligte zu 1 ist die Schwester der Erblasserin; der Beteiligte zu 2 bewohnt eine Wohnung in dem Mehrfamilienhaus der Erblasserin zur Miete; die Beteiligte zu 3 ist eine Großnichte der Erblasserin; die Beteiligten zu 4 bis 10 sind weitere geset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2010, Zum Nachweis ... / Sachverhalt

Der am xxx im Alter von 80 Jahren verstorbene Erblasser war deutscher Staatsangehöriger. Die ersten beiden Ehen des Erblassers wurden geschieden. Seine dritte Ehefrau ist am xxx 1998 vorverstorben. Aus der dritten Ehe gingen die Beteiligten zu 1 und zu 2 hervor. Weitere Kinder hatte der Erblasser nicht. Mit seiner dritten Ehefrau schloss der Erblasser am 18.9.1985 einen Erbve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2011, Beginn der Au... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist zulässig, bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass der am 14.3.2008 erteilte Erbschein der Erbrechtslage entspricht und daher dessen Einziehung nicht geboten ist. 1. Das Landgericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Die Ausschlagung sei wirksam und nicht verfristet. Entscheidend für den Fristbeginn sei de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2011, Erneute Unter... / Sachverhalt

Der Erblasser ist im Juni 2010 im Alter von 67 Jahren verstorben. Die Beteiligten zu 2 bis 5 sind seine Kinder aus der ersten Ehe, die im Juni 2008 geschieden worden war. Seit dem 25.3.2009 war er mit der Beteiligten zu 1 verheiratet, mit der er bereits seit Jahren zusammengelebt hatte. Der Beteiligte zu 2 hält die Eheschließung wegen Geschäftsunfähigkeit des Erblassers für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2011, Zur Formulier... / Sachverhalt

Der kinderlose verwitwete Erblasser ist im März 2009 im Alter von 87 Jahren verstorben. Seine Ehefrau (geb. 1918), mit der er seit 1948 verheiratet war, ist 1998 vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 ist ein Bruder des Erblassers. Die Beteiligte zu 2 wird im gemeinschaftlichen Testament der Ehegatten als "verwandt" mit der Ehefrau bezeichnet, im späteren Einzeltestament des Erbl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2011, Voraussetzung... / Leitsatz

§ 2369 Abs. 1 BGB setzt nicht mehr die Anwendung ausländischen Erbrechts voraus. Vielmehr ist nach dem neuen Wortlaut der Norm für den gegenständlichen beschränkten Erbschein nur erforderlich, dass sowohl im Ausland als auch im Inland Nachlassgegenstände vorhanden sind OLG Brandenburg, Urteil vom 3. August 2011 – 3 Wx 21/11mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2009, Gebührenerhöhu... / Leitsatz

Vertritt der Anwalt im Erbscheinbeschwerdeverfahren mehrere Miterben, denen ein gemeinschaftlicher Erbschein unter Ausweisung ihrer Anteile erteilt worden ist, so liegt derselbe Gegenstand zugrunde, so dass sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG erhöht. LG München I, Beschl. v. 5.2.2009–16 T 22419/08mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2010, Verfügung übe... / III. Wirkung der Verfügung

Die Verfügung hat unmittelbar dingliche Wirkung. Sie ist losgelöst vom kausalen Verpflichtungsgeschäft und grundsätzlich von dessen Wirksamkeit unabhängig; die Verknüpfung beider durch § 139 oder Bedingtheit des Verfügungsgeschäfts (§ 925 Abs. 2 gilt nicht) bleibt aber (nach herrschender Meinung) möglich. Die Verfügung begründet eine Gesamtrechtsnachfolge.[11] Mit der Übertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2011, Voraussetzung... / Sachverhalt

Der Erblasser war mit B verheiratet und lebte mit ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aus dieser Ehe sind zwei Kinder, der Antragsteller und K, hervorgegangen. Der Antragsteller hat beim Amtsgericht Fürstenwalde die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins, der nach § 2369 Abs. 1 BGB auf den im Inland befindlichen Nachlass beschränkt sein soll, bean...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2010, Zur Wirksamke... / Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist insoweit begründet, als eine Entscheidung des Nachlassgerichts – und des an seine Stelle tretenden Beschwerdegerichts – zur Wirksamkeit der Ausschlagungserklärungen vom 24.10.2008 nicht veranlasst war. 1. Das Nachlassgericht ist grundsätzlich nicht befugt, außerhalb eines bei ihm anhängigen Verfahrens – etwa auf Erteilung oder Einziehung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2011, Begriff des g... / Aus den Gründen

Die gegen den Feststellungsbeschluss nach § 352 FamFG gerichtete Beschwerde ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft sowie form- und fristgerecht nach den §§ 63 Abs. 1, 64 Abs. 1, Abs. 2 FamFG eingelegt. Der erforderliche Beschwerdewert nach § 61 Abs. 1 FamFG ist erreicht. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind beschwerdeberechtigt. Nach § 59 Abs. 1 FamFG steht die Beschwerde demjen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2011, Schlusserbene... / Sachverhalt

Die Erblasserin und ihr Ehemann errichteten am 10.5.1960 ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament. Zu diesem Zeitpunkt war die Erblasserin 38 Jahre alt und ihr Ehemann 37 Jahre alt. Der Ehemann war, was die Ehegatten wussten, schwer erkrankt und verstarb zwei Monate nach der Testamentserrichtung. Das von den Ehegatten eigenhändig geschriebene und unterschriebene ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2011, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Im Rahmen der Wertfestsetzung für das Erbscheinverfahren hatte das Gericht auch eine Wertfestsetzung gem. § 33 RVG dahingehend getroffen, dass der Wert für jeden ursprünglichen Miterben auf 82.650,00 EUR festgesetzt werde. Letzterer Wertfestsetzung lag zugrunde, dass den Anwaltsgebühren für das Erbscheinverfahren lediglich der Wert der vom Auftraggeber beanspruchten Erbquote...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2009, Neue BGH-Rechtsprechung richtig umsetzen: Pfändung eines Pflichtteilsanspruches

In FoVo 2009, 114 hatten wir über die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Pfändung des Pflichtteilsanspruchs (BGH v. 26.2.2009, VII ZB 30/08) berichtet. Der Gläubiger wird sein Formularwesen und seinen Workflow dieser Rechtsprechung anzupassen haben. Als Arbeitshilfe stellen wir Ihnen nachfolgend das Muster des Pfändungsbeschlusses, die Aufforderung zur Abgabe de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2010, Anforderungen... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 71, 72 GBO nF vor dem Oberlandesgericht zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Amtsgericht kann zu Recht einen weiteren Nachweis über die Erbfolge nach der Gläubigerin verlangen, da es zutreffend davon ausgeht, dass durch das notarielle Testament die Erbfolge nach der zuletzt verstorbenen Mutter der Eigentümerin zu 2 jedenfalls nicht eindeutig geregelt ist. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2011, Das private G... / d) Übergang zur Quotenhaftung (Teilhaftung)

aa) Wenn sich ein Gläubiger nicht meldet, wird die Haftung aller Miterben[31] (nicht nur die Haftung des auffordernden Erben) ab Teilung auf ihren jeweiligen Anteil im Verhältnis der Erbanteile beschränkt (§ 2061 Abs. 1 S. 2 BGB). Mit Erbteil in § 2061 BGB ist die Erbquote gemeint (wie sie sich z. B. aus dem Erbschein ergibt); ausgleichspflichtige Zuwendungen des Erblassers ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2011, Güterstatut e... / Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist nicht begründet. Die Entscheidung des Landgerichts hält der rechtlichen Nachprüfung stand (§ 27 Abs. 1 FGG, § 546 ZPO). Für die Ehe galt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht. Der vom Beteiligten zu 1 beantragte Erbschein entspricht der Erbrechtslage. 1. Die Erbfolge richtet sich nach deutschem Recht, weil die Erblas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2011, Erstreckung d... / Sachverhalt

Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Das von ihm im Jahr 2005 errichtete notarielle Testament widerrief er im Jahr 2008 durch ein zweites notarielles Testament. Die Eltern des Erblassers, die Eheleute F2 und F3, hatten am 2.12.1946 den am 23.6.1946 in N geborenen Vater der Beteiligten zu 1), F4, durch Kindesannahmevertrag als gemeinschaftliches Kind an ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2011, Zur Anerkennu... / 2. Kollisionsrechtliche Anwendbarkeit von § 35 GBO in internationalen Erbfällen

§ 35 GBO ist nicht erbrechtlich zu qualifizieren. Die Norm ist demgemäß selbst bzw. auch bei in der Sache anwendbarem ausländischem Erbrecht anwendbar. Diese vom Erbstatut unabhängige Anwendbarkeit des § 35 GBO lässt sich zum einen damit begründen, dass es sich bei dieser Norm um eine zwingende Vorschrift der deutschen lex rei sitae handelt.[36] Da § 35 Abs. 1 S. 1 GBO dem E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2010, Grabpflegekos... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat zum großen Teil Erfolg. Der Kläger hat Anspruch auf weitere Pflichtteilszahlung über den von den Beklagten in erster Instanz bereits zugestandenen und geleisteten Betrag hinaus, zudem ist auch die Kostenentscheidung zu seinen Gunsten zu ändern, soweit das Landgericht darüber nach § 91 a ZPO entschieden hat. 1. Der Kläger hat gegen die Beklagten eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2011, Begriff des g... / Sachverhalt

Die Erblasserin war verheiratet. Aus ihrer Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Am 21.1.1986 errichtete sie mit ihrem Ehemann ein eigenhändiges gemeinschaftliches Testament, das folgenden Wortlaut hat: Zitat Gemeinschaftlicher letzter Wille! I. Wir, die Eheleute I und M2 T, geb. J, wohnhaft in I2, M-Straße, setzen uns gegenseitig zu Erben ein. Im Falle des gleichzeitigen Ableb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2011, Hemmung der A... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragsteller ist zulässig und begründet. 1. Die Beschwerde ist unter Anwendung der Vorschriften des FamFG zu entscheiden. Der Erbscheinsantrag datiert vom April 2010. Nach Art. 111 Abs. 1 S. 1, 112 Abs. 1 FGG-RG gelten für nach dem 1. September 2009 eingeleitete Verfahren bzw. solche, deren Einleitung nach diesem Datum beantragt worden ist, die nach Inkraf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2010, Zur Auslegung... / Leitsatz

§ 27 FGG aF, Art. 235 § 1, § 2 Satz 2 EGBGB, §§ 2077, 2268 Abs. 2 BGB, § 392 Abs. 3 ZGB-DDR 1. Im Erbscheinserteilungsverfahren kann der Beteiligte, dessen Beschwerde gegen einen Vorbescheid zurückgewiesen worden ist, auch noch nach anschließend erfolgter Erteilung des entsprechenden Erbscheins weitere Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2011, Zum Zeugnis u... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begruündet und fuührt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. Das Nachlassgericht hat zu Unrecht den Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses uüber die Fortsetzung der Guütergemeinschaft zuruückgewiesen. 1. Der Antrag (§ 1507 BGB, § 357 FamFG) ist zulässig. Der Beteiligte zu 1 ist antragsberechtigt. Bei bestehender fortgesetzter Guütergemeinscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2011, Zur Formulier... / Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist in der Sache begründet und führt zur Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen. 1. Das Landgericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Die Auslegung des Testaments vom 11.10.1995 ergebe, dass die Ehegatten die Beteiligte zu 2 als Schlusserbin nach dem Letztversterbenden eingesetzt hätten. Zwar weise der Wortlaut "bei gleichzeitigem Ableben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2011, Anzahl der Ve... / Aus den Gründen

Das Oberlandesgericht Stuttgart ist für die Entscheidung über die Beschwerde nicht zuständig. Nach der Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1, 112 Abs. 1 FGG-RG ist vorliegend das bisherige Recht anwendbar, da das Erbscheinsverfahren vor dem 1. September 2009 eingeleitet wurde. Zwar ist es richtig, dass der Erbscheinsantrag des Beteiligten Ziff. 1, dem stattzugeben das Nachl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2009, Anwaltskosten ... / 2 Aus den Gründen

Dem Kläger steht dem Grunde nach ein Anspruch aus § 2219 Abs. 1 BGB zu. Nach dieser Vorschrift hat der Testamentsvollstrecker, der seine Pflichten verletzt, dem Erben den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Nach § 2215 BGB hat der Testamentsvollstrecker unmittelbar nach Annahme des Amts unverzüglich ein Verzeichnis der in seiner Verwaltung stehenden Nachlassgegenstände ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2009, Entlassung ei... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1. und 2. beantragen die Entlassung des Beteiligten zu 3. aus dem Amt des Testamentsvollstreckers. Der Erblasser verfasste unter dem 30.3.1972 ein handschriftliches Testament. Darin setzte er die Ehefrau (Beteiligte zu 5.), seine Töchter A (1999 verstorben, Ehefrau des Beteiligten zu 3. und Mutter der Beteiligten zu 6. und 7.) und seine Tochter B (Beteiligt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2010, Erbauseinande... / Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob sich der Kläger lebzeitige Zuwendungen des Erblassers, seines am 25. Juli 2003 gestorbenen Vaters, auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss. Der Kläger entstammt der ersten, 1977 geschiedenen Ehe des Erblassers. Er hat eine Schwester und eine außerehelich geborene Halbschwester. In einem eigenhändigen Testament vom 7. Februar 1978 setzte der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2010, Erbausschlagu... / III. Der Praxistipp

Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten Verstirbt der Schuldner, geht dem Gläubiger nicht etwa jede Möglichkeit verloren, seine Forderung zu realisieren. Vielmehr haftet der Erbe nach §§ 1922, 1967 BGB für die Verbindlichkeiten in vollem Umfange. Die Haftung erstreckt sich dabei nicht nur auf den Nachlass selbst, sondern grundsätzlich auch auf das Eigenvermögen des Erben. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2010, Auslegung ein... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist begründet. Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Rechts (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG). Das Landgericht hat im Rahmen seiner Feststellungen nicht alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Auslegung des Testaments vom 1. November 1984 hält der rechtlichen Nachprüfung nicht in jeder Hinsicht stand. 1. Bei der Auslegung von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2011, Zum Erbrecht ... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begruündet. Das Nachlassgericht hat zutreffend angenommen, dass der österreichische Staat nicht Erbe des in Deutschland belegenen Vermögens geworden ist und der beantragte Erbschein nicht erteilt werden kann. 1. Gemäß Art. 25 Abs. 1 EGBGB ist Erbstatut das Heimatrecht des Erblassers, hier also österreichisches Recht. Art. 25 Abs. 1 EGBGB ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2011, Fiskuserbrech... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 27 ff FGG iVm Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG), jedoch nicht begründet. Die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Rechtsverletzung, auf die die weitere Beschwerde allein mit Erfolg gestützt werden kann (§ 27 Abs. 1 FGG iVm §§ 546 f ZPO). Die Annahme des Landgerichts, der Beteiligte sei auch hinsichtlich der im Inland belegenen Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2010, Verfügung übe... / V. Verfügung über den Anteil an den Nachlassgegenständen

Nach dem BGB sind folgende Verfügungen ausgeschlossen: (1) die Verfügung des einzelnen Miterben über einen einzelnen Nachlassgegenstand als Ganzes (im eigenen Namen) (§ 2040),[25] (2) die Verfügung des einzelnen Miterben über den gesamten Nachlass als Ganzes, (3) die Verfügung des einzelnen Miterben über seinen Anteil an einem einzelnen Nachlassgegenstand (§ 2033 Abs. 2),[26...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2011, Güterstatut e... / Sachverhalt

Die kinderlose Erblasserin ist im April 2009 an ihrem Wohnort in Spanien im Alter von 67 Jahren verstorben. Eine letztwillige Verfügung liegt nicht vor. Die Erblasserin war ausschließlich deutsche Staatsangehörige. Ihr Ehemann, der Beteiligte zu 1, ist spanischer Staatsangehöriger (Gebietszugehörigkeit Katalonien). Die Ehe wurde im Oktober 1975 in München geschlossen. Der Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Vergütung im E... / 1 Sachverhalt

Gegen die Erteilung eines Erbscheins hatte die Beschwerdeführerin erfolglos Beschwerde eingelegt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden ihr auferlegt. Daraufhin beantragten die Beschwerdegegner die Festsetzung einer 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV und beriefen sich auf eine entsprechende Anwendung der Vorbem. 3.2.1 VV. Das AG hat lediglich eine 0,5-Verfahrensgebüh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2011, Hemmung der A... / Sachverhalt

Die Antragsteller wenden sich gegen die Versagung eines Erbscheins. Am 25.4.2009 verstarb in Friedrichsthal der Erblasser H.A.B. Er hatte am 28.3.1995 mit seiner geschiedenen Ehefrau T.B. einen Erbvertrag errichtet, dessen einzige Regelung eine wechselseitige Einsetzung der Eheleute zu Alleinerben gewesen ist (Bl 3 der Beiakte 18 IV 753/09). Mit Scheidungsurteil vom 21.4.2008...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2011, Zur Zulässigk... / Leitsatz

Die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer ausschließlich die Erteilung eines anderen als des von ihm erstinstanzlich beantragten Erbscheins begehrt. OLG Dresden, Beschluss vom 31. Januar 2011 – 17 W 84/11mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2011, Zur Anerkennu... / Auf einen Blick

Einer englischen Erbbescheinigung kommt im Rahmen von § 35 Abs 1 GBO keine Bedeutung zu. Sie kann nicht nach dem § 108 FamFG anerkannt werden. Auch eine Substitution (sprich eine Ersetzung) des von § 35 Abs. 1 S. 1 GBO gemeinten deutschen Erbscheins durch eine englische Erbbescheinigung scheidet aus. Schließlich macht ein englisches "probate" ein Testament nicht nachträglic...mehr