Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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ZErb 3/2012, Zu den Wirkung... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Grundbuchamts vom 9. November 2011 ist zulässig, bleibt in der Sache aber ohne Erfolg. 1. Das Rechtsmittel ist gemäß den §§ 71 Abs. 1 GBO, 11 Abs. 1 RPflG statthaft. Für die Entscheidung über die Beschwerde zuständig ist nach § 72 GBO das Oberlandesgericht. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist l...mehr

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ZErb 3/2012, Zur Nachweisfü... / Leitsatz

Sind im notariellen Ehe- und Erbvertrag "die gemeinschaftlichen Kinder" als Erben eingesetzt, kommt anstelle eines Erbscheins gegenüber dem Grundbuchamt in der Regel auch eine Nachweisführung durch Personenstandsurkunden und Versicherung an Eides statt dazu in Betracht, dass nur ein gemeinschaftliches Kind vorhanden ist. OLG München, Beschluss vom 12. Januar 2012 – 34 Wx 501/11mehr

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ZErb 3/2012, Antragsbefugni... / Leitsatz

1. Das Aufgebotsgericht darf die Bejahung der Befugnis des Erben zu dem Antrag auf Erlass des Aufgebots der Nachlassgläubiger nicht von der Vorlage eines Erbscheins abhängig machen. 2. Das Aufgebotsgericht ist nicht gehalten, zum Zweck der Prüfung der Zulässigkeit des Antrags Beweiserhebungen durchzuführen, die zur abschließenden Feststellung der Erbfolge erforderlich wären....mehr

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AGS 3/2012, Notwendigkeit v... / Leitsatz

Die Hinzuziehung eines Anwalts im Verfahren über die Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins ist grundsätzlich als notwendig i.S.d. § 80 FamFG anzusehen, so dass diese Kosten bei entsprechender Kostengrundentscheidung erstattungsfähig sind. OLG Nürnberg, Beschl. v. 3.11.2011 – 14 W 1974/11mehr

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ZErb 3/2012, Antragsbefugni... / Sachverhalt

Die Beteiligte, die mit dem Erblasser im Jahre 2009 die Ehe eingegangen war, hat mit Schriftsatz vom 18.7.2011 das Aufgebot der Nachlassgläubiger und den Erlass eines Ausschließungsbeschlusses beantragt. Mit dem Antrag hat sie eine Abschrift eines notariellen Testaments vom 25.6.2010 nebst Eröffnungsprotokoll vorgelegt. Durch die letztwillige Verfügung des Erblassers wurde s...mehr

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ZErb 2/2012, Nachweis der E... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO. Beschwerdeführer sind alle Beteiligten, weil der gemäß § 15 GBO als ermächtigt geltende Urkundsnotar die Beschwerde ohne Bezeichnung eines Beschwerdeführers erhoben hat. In einem solchen Fall sind als Beschwerdeführer, falls sich aus den Umständen nicht zweifelsfrei etwas anderes ergibt, alle Antragsberechtigten anzusehen (Dem...mehr

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ZErb 2/2012, Nachweis der E... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO. Beschwerdeführer sind alle Beteiligten, weil der gemäß § 15 GBO als ermächtigt geltende Urkundsnotar die Beschwerde ohne Bezeichnung eines Beschwerdeführers erhoben hat. In einem solchen Fall sind als Beschwerdeführer, falls sich aus den Umständen nicht zweifelsfrei etwas anderes ergibt, alle Antragsberechtigten anzusehen (Dem...mehr

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ZErb 2/2012, Erbrecht des A... / Sachverhalt

Die Beteiligten sind Kinder der Erblasserin und in einem gemeinschaftlichen Erbschein des Amtsgerichts Niebüll vom 20. Dezember 2010 als gesetzliche Erben nach der Erblasserin zu jeweils 1/3 Anteil bezeichnet. Der Beteiligte zu 1. begehrt die Einziehung dieses gemeinschaftlichen Erbscheins und beantragt einen Erbschein dahingehend, dass die Erblasserin nur von ihm und dem Be...mehr

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ZErb 2/2012, Einstweilige S... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde gegen die vorläufige Sicherstellung der Erbscheinsausfertigungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 49 Abs. 1, Abs. 2 FamFG ist gemäß § 58 FamFG statthaft. Die Beschwerdeführerin ist als im Erbschein ausgewiesene Alleinerbin durch den Beschluss in ihren Rechten beeinträchtigt und deshalb beschwerdeberechtigt im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG. Die zweiw...mehr

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ZErb 2/2012, Einstweilige S... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist die Schwester des Erblassers. Der Erblasser war verwitwet. Aus der Ehe waren keine Kinder hervorgegangen. Seine Eltern waren vorverstorben, außer der Beschwerdeführerin hatte er keine Geschwister. Verfügungen von Todes wegen hatte er nicht getroffen. Die Beschwerdeführerin beantragte mit notariellem Schreiben vom 14.4.2011 einen Erbschein, der sie a...mehr

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ZErb 2/2012, Ergänzende Aus... / Aus den Gründen

1. Das gemäß den §§ 38, 58 Abs. 1, 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG als Beschwerde zulässige Rechtsmittel der Beteiligten ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. 2. In der Sache ist das Rechtsmittel unbegründet. a) Das Nachlas...mehr

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ZErb 2/2012, Ergänzende Aus... / Sachverhalt

Die am 9. März 1989 verstorbene Erblasserin war in erster Ehe mit dem vorverstorbenen F. U. verheiratet. Der gemeinsame Sohn, K. A. U., verstarb 1945 ledig und kinderlos. In zweiter Ehe war die Erblasserin mit dem 1944 verstorbenen F. H. G. verheiratet. Aus dieser Ehe ist der am 6. September 1931 geborene, im Jahr 2011 ledig und kinderlos verstorbene F. G. hervorgegangen. F....mehr

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FoVo 2/2012, Entwurf liegt ... / I. Neu: Gerichts- und Notarkostengesetz

Bedeutung: Titulierung und Rechtsnachfolge Ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz soll die Kostenordnung ersetzen. Im Forderungsmanagement und in der Zwangsvollstreckung hat dies besonders in zwei Bereichen Auswirkungen: Notarielles ­Schuldanerkenntnis Zum einen kann die Titulierung einer Forderung im Wege eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit Vollstreckungsunterwerfun...mehr

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ZErb 2/2012, Antragsrecht d... / Aus den Gründen

Der Insolvenzantrag ist unzulässig, weil die Antragsteller nicht antragsberechtigt sind. Nach § 317 InsO ist jeder Erbe berechtigt, einen Nachlassinsolvenzantrag zu stellen. Die Antragsteller sind indessen nicht Erben des Erblassers. Erbe ist nach § 1922 Abs. 1 BGB die Person, auf die mit dem Erbfall die Erbschaft als Ganzes übergeht. Der Nachlass des Erblassers ist nicht au...mehr

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ZErb 2/2012, Wirksamkeit vo... / 2. Heilung durch Vollzug bei einem nicht notariell beurkundeten Schenkungsversprechen

Aufgrund der in der Praxis oftmals nicht vorgenommenen notariellen Beurkundung des Schenkungsversprechens sind solche Schenkungsverträge gem. § 125 BGB zunächst formunwirksam. Sie werden aber durch Vollzug geheilt (§ 518 Abs. 2 BGB):mehr

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ZErb 2/2012, Nachweis der E... / Sachverhalt

Im Grundbuch als Eigentümer von Wohnungseigentum sind eingetragen je zu 1/2 die Beteiligte zu 1 sowie die Beteiligten zu 1 und 2 sowie W. R. in Erbengemeinschaft. W. R. ist verstorben und wurde gemäß Erbschein vom 4.10.2010 von S. und C. R. beerbt. Testamentsvollstreckung ist angeordnet; Testamentsvollstrecker ist der Beteiligte zu 3. Mit notariellem Vertrag vom 1.6.2011 ver...mehr

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ZErb 2/2012, Unterbrechung ... / Sachverhalt

Der Beklagte hat gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 7. April 2009 Beschwerde eingelegt. Die Klägerin ist während des Verfahrens verstorben. Ihre zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten haben unter Vorlage eines Erbscheins namens der in diesem benannten Erben – zu denen auch der Beklagte gehört – die Aufnahme des Verfahre...mehr

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ZErb 2/2012, Antragsrecht d... / Sachverhalt

Die Antragsteller begehren die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens über den Nachlass des am 19.7.1923 verstorbenen Ernst K... (im Folgenden Erblasser genannt). Erben des Erblassers waren ausweislich des Erbscheins vom 1.9.1923 dessen Ehefrau und 4 Kinder des Erblassers. Diese Erben sind mittlerweile ebenfalls verstorben. Die Antragsteller, die in den Jahren 1951 bzw. 1...mehr

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ZErb 2/2012, Nachweis der E... / Leitsatz

1. Zum Nachweis der Erbfolge auf Erbeserben bei unterschiedlicher Schreibweise des Nachnamens eines Erben/Erblassers in den vorgelegten Erbscheinen. 2. Zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters nach § 11 b VermG kann die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Bestellungsurkunde ausreichend sein, wenn ein Notar zeitnah zu einer beantragten Grundbuchein...mehr

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ZErb 2/2012, Nachweis der E... / Leitsatz

1. Zum Nachweis der Erbfolge auf Erbeserben bei unterschiedlicher Schreibweise des Nachnamens eines Erben/Erblassers in den vorgelegten Erbscheinen. 2. Zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters nach § 11 b VermG kann die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Bestellungsurkunde ausreichend sein, wenn ein Notar zeitnah zu einer beantragten Grundbuchein...mehr

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FoVo 12/2011, Der Erbschein... / II. Die Lösung

Vollstreckung in den Nachlass ist immer möglich Ist der Schuldner verstorben, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 779 ZPO die Zwangsvollstreckung in den Nachlass fortsetzen. Ist ein Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter bestellt, kann die Zwangsvollstreckung gegen diese nach einer entsprechenden Umschreibung des Titels betrieben werden. Nach § 1922, 1967...mehr

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FoVo 12/2011, Der Erbschein... / I. Das Problem

Schuldner verstorben! Was nun? Im Rahmen einer Vollstreckungsmaßnahme hat sich herausgestellt, dass mein Schuldner verstorben ist. Mit einigem Aufwand konnte ich ermitteln, dass er von seinem Ehegatten und einem Kind beerbt worden ist. Kann ich auch von den Erben den Ausgleich der titulierten Gesamtforderung von rund 2.500 EUR verlangen? Ich habe die Erben angeschrieben, ohne...mehr

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ZErb 1/2012, Hilfsantrag im... / Sachverhalt

Die Erblasserin E ist im Jahr2008 kinderlos verstorben. Am 17.7.2009 beantragte die Beteiligte zu 1) zu Protokoll des Rechtspflegers des Nachlassgerichts die Erteilung eines Teil-Erbscheins, der sie aufgrund der letztwilligen Verfügung der Erblasserin vom 28.6.1994 in Verb. mit dem Testament des Ehemannes der Erblasserin vom 15.04.1974 als Miterbin zu 15/24 Anteil ausweist. ...mehr

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AGS 1/2012, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Das AG hat zu Recht über die Kosten des Beschwerdeverfahrens entschieden. Wird die Beschwerde vor dem AG zurückgenommen, bevor dieses über die Abhilfe entschieden und das Rechtsmittel an das Beschwerdegericht weitergeleitet hat, obliegt die Kostenentscheidung dem AG (vgl. Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 567 Rn 56, § 572 Rn 32). Hier gilt nichts anderes, als wenn sich die Be...mehr

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ZErb 1/2012, Erbrecht

Knut Werner Lange 1. Aufl. München 2011, Verlag C. H. Beck, 1128 Seiten, 128,– EUR Eingetretene Erbrechtpfade verlässt das neue Lehrbuch "für Studium und Praxis" von dem Bayreuther Professor Dr. Knut Werner Lange. Es handelt sich um das derzeit wohl modernste Lehrbuch zum Erbrecht. Der Aufbau folgt anders als bei üblichen Werken nicht der gesetzlichen Gliederung, sondern den I...mehr

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ZErb 1/2012, Nachweis der E... / Aus den Gründen

Die gegen die Zwischenverfügung vom Notar als Bevollmächtigtem zulässig eingelegte Beschwerde (§ 18 Abs. 1, § 71 Abs. 1, § 73 GBO, § 10 Abs. 4 FamG) hat keinen Erfolg. 1. Die Berichtigung des Grundbuchs durch Nachweis der Erbfolge erfolgt im Grundbuchverfahren in erster Linie durch einen vom Nachlassgericht zu erteilenden Erbschein (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GBO). Beruht jedoch die ...mehr

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ZErb 1/2012, Errichtung ein... / Sachverhalt

Der am 29.11.2009 im Alter von 77 Jahren verstorbene Erblasser war mit der Beteiligten zu 1 in zweiter Ehe verheiratet. Die Ehe wurde am 4.8.1995 geschlossen. In erster Ehe war der Verstorbene mit der am 2.6.1992 verstorbenen Frau E. K. verheiratet. Aus dieser Ehe sind die Beteiligten zu 2 und 3 hervorgegangen. Es liegt eine letztwillige Verfügung des Erblassers und seiner er...mehr

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AGS 1/2012, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte auf Antrag der Beteiligten zu 1) einen diese als Alleinerbin ausweisenden Erbschein ausgestellt, nachdem es mit Beschl. v. selben Tag festgestellt hatte, die hierzu erforderlichen Tatsachen lägen vor. Zum Nachlass gehörte ein Grundstück, das die Erblasserin der Beteiligten zu 2) im Rahmen eines Erbvertrags als Vermächtnis zugewandt hatte. Die Beteiligten zu 6) un...mehr

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ZErb 12/2011, Zur Ersatzerb... / Sachverhalt

Der am 4.3.2010 verstorbene Erblasser war deutscher Staatsangehöriger. Seine Ehefrau ist am 12.5.2005 vorverstorben. Die Beteiligten zu 1, 2 und 4 sind die einzigen Kinder des Erblassers. Die Beteiligte zu 3 ist das einzige Kind der Beteiligten zu 4. Die Beteiligten zu 1 und 2 haben keine Kinder. Der Erblasser hinterließ ein am 2.11.2002 verfasstes handschriftliches Testament...mehr

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ZErb 12/2011, Zur Ersatzerb... / Aus den Gründen

Die zulässigen Beschwerden der Beteiligten zu 1 und 2 haben in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beschwerdeführer nicht Miterben zu je 1/2 geworden sind. Allerdings ist der vom Nachlassgericht bewilligte Erbschein aus einem anderen Grund unrichtig, weshalb dieser Teil des amtsgerichtlichen Beschlusses aufzuheben ist (...mehr

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FoVo 12/2011, Der Erbscheinsantrag des Gläubigers nach § 792 ZPO

Nach § 792 ZPO kann der Gläubiger einen eigenen Erbscheinsantrag stellen, um damit die Umschreibung eines gegen den verstorbenen Schuldner titulierten Anspruchs gegen den Erben nach § 727 ZPO zu ermöglichen. Der Erbscheinsantrag muss dabei grundsätzlich den Erfordernissen des Einzelfalles folgen. Dabei kann sich der Gläubiger notarieller Hilfe bedienen. Er kann den Antrag ab...mehr

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ZErb 12/2011, Zur Anwendbar... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist am 8.12.2010 verstorben. Ihr erster Ehemann wird seit dem Krieg vermisst, ihr einziger Sohn aus dieser Ehe verstarb noch als Säugling. In zweiter Ehe war sie mit G. L. verheiratet. Diese Ehe blieb ohne Kinder. Ihr Ehemann hatte aus erster Ehe die Söhne G. L. jun., dessen einziges Kind der Beteiligte zu 1 ist, sowie O.L., dessen Kinder die Beteiligten zu 2 ...mehr

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ZErb 1/2012, Nachweis der E... / Sachverhalt

Die Beteiligte hat als Erbin der im Grundbuch eingetragenen und am 24.5.2010 verstorbenen (Mit-)Eigentümerin die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge nach Annahme der Erbschaft unter Bezugnahme auf die Nachlassakte beantragt. In der Nachlassakte befindet sich ein notarieller Erbvertrag vom 11.12.2007, nach dem die Beteiligte als alleinige und unbeschränk...mehr

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ZErb 12/2011, Auslegung ein... / Sachverhalt

Die Beteiligten sind die Kinder der Erblasserin und deren am ... vorverstorbenen Ehemannes. Die Erblasserin, die seit ... Deutsche ist, errichtete am 20.8.1982 vor dem Notar Dr. E in N/Österreich ein Testament, in dem sie in Nr. 1 und 2 folgende Verfügungen traf: Zitat 1. Ich widerrufe alle von mir vor dem heutigen Tage errichteten letztwilligen Verfügungen ihrem vollen Inhalt...mehr

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FoVo 12/2011, Antrag auf titelübertragende Klausel nach dem Erbfall

Ist der Schuldner einer titulierten Forderung verstorben und will der Gläubiger gegen die Erben vorgehen, muss er den Titel auf die Erben umschreiben. Nach § 727 ZPO muss er dabei die Rechtsnachfolge durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde, in der Regel den nach § 792 ZPO oder §§ 13, 357 FamFG zu erlangenden Erbschein, nachweisen, sofern sie nicht gerichtsbekan...mehr

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ZErb 12/2011, Auslegung ein... / Aus den Gründen

Die nach den §§ 27, 29 FGG, Art. 111 FG-RG statthafte und auch sonst zulässige weitere Beschwerde ist begründet, weil die Entscheidung des Landgerichts, auf dessen Sachverhaltsdarstellung verwiesen wird, auf einer Verletzung des Rechts beruht, § 27 FGG. 1. Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass gegen den Vorbescheid das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben ist....mehr

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AGS 1/2012, Kostenfestsetzu... / 1 Aus den Gründen

Die ursprüngliche, anwaltlich vertretene Klägerin ist im Laufe des Rechtsstreits gestorben. Eine hiernach eingelegte, Verfahrensfragen betreffende Beschwerde des Beklagten hat das OLG zurückgewiesen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Beklagten auferlegt. Durch den nunmehr angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss hat der Rechtspfleger auf Antrag des Prozessbevollmäch...mehr

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ZErb 1/2012, Kündigung eine... / Sachverhalt

Die Kläger sind Mitglieder der ungeteilten Erbengemeinschaft nach der am … in … verstorbenen L. (nachfolgend Erblasserin). Ausweislich des gemeinschaftlichen Erbscheins des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 11.6.2008 (6 VI 337/05) sind die Kläger zu Ziffer 1. bis Ziffer 3. Miterben zu je ¼ und die vormaligen Kläger Ziffer zu 4. bis Ziffer 10. Miterben zu je 1/32 der Erbla...mehr

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ZErb 1/2012, Hilfsantrag im... / Aus den Gründen

Der Senat ist zur Entscheidung über die Beschwerde berufen, weil die Erbscheinsanträge, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung sind, nach dem 1.9.2009 bei dem Nachlassgericht eingegangen sind, Art. 111 FG-RG. Die Beschwerde ist nach § 58 FamFG statthaft und in der rechten Form und Frist eingelegt, §§ 63, 64 FamFG. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind nach § 59 FamFG besc...mehr

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Keine Erbschaftsteuerpflicht der Abfindung an einen weichenden Erbprätendenten

Leitsatz Hat ein Erblasser mehrere Testamente errichtet, in denen er jeweils verschiedene Personen als Alleinerben eingesetzt hat, und ist die Wirksamkeit des zuletzt errichteten Testaments wegen behaupteter Testierunfähigkeit des Erblassers zwischen den potenziellen Erben streitig, ist die Abfindung, die der weichende Erbprätendent aufgrund eines Prozessvergleichs vom zulet...mehr

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ZErb 10/2011, Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheines nach § 2369 Abs. 1 BGB

Leitsatz § 2369 Abs. 1 BGB setzt nicht mehr die Anwendung ausländischen Erbrechts voraus. Vielmehr ist nach dem neuen Wortlaut der Norm für den gegenständlichen beschränkten Erbschein nur erforderlich, dass sowohl im Ausland als auch im Inland Nachlassgegenstände vorhanden sind OLG Brandenburg, Urteil vom 3. August 2011 – 3 Wx 21/11 Sachverhalt Der Erblasser war mit B verheirat...mehr

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ZErb 10/2011, Voraussetzung... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers ist gemäß den §§ 58 Abs. 1, 352 FamFG statthaft und in der gesetzlichen Form und Frist gemäß den §§ 63, 64 FamFG eingelegt worden, mithin zulässig. Sachlich zuständig für die Erteilung des Erbscheins ist das Nachlassgericht und funktionell grundsätzlich der Rechtspfleger (§ 3 Nr. 2 c RPflegerG). Einer der in § 16 Abs. 1 Nr. 6 RPflegerG bestim...mehr

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ZErb 01/2011, Nichtbetreibe... / Aus den Gründen

Der als "Erinnerung" bezeichnete Rechtsbehelf ist als befristete Beschwerde gemäß den §§ 58 ff, 63 Abs. 1, 11 Abs. 1 RPflG statthaft, über die gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 b) GVG das Oberlandesgericht zu entscheiden hat, nachdem der zuständige Rechtspfleger des Amtsgerichts (§§ 3 Nr. 2 c), 16 Abs. 1 Nr. 7 RpflG) ihr nicht gemäß § 68 Abs. 1 FamFG abgeholfen hat. 1. Zwar ging der E...mehr

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AGS 04/2009, Gebührenerhöhu... / 2 Aus den Gründen

a) Entgegen der Ansicht des AG ist vorliegend für die Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) bis 3) in der Beschwerdeinstanz eine 0,6-Mehrvertretungsgebühr nach Nr. 1008 VV angefallen. Gem. Nr. 1008 VV fällt die Erhöhungsgebühr an, wenn Auftraggeber mehrere Personen sind und der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Derselbe Gegenstand l...mehr

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ZErb 10/2011, Zur Anerkennu... / 3. Substitution im Rahmen von § 35 Abs. 1 S. 1 GBO

Für § 35 Abs. 1 S. 1 GBO wird die Möglichkeit des Nachweises der Rechtsnachfolge durch eine ausländische Erbbescheinigung von der ganz herrschenden Meinung mit dem Argument abgelehnt, dass diese Norm einen deutschen Erbschein zwingend voraussetze.[40] Damit scheidet eine Substitution schon grundsätzlich aus. Auf die Frage der funktionellen Äquivalenz kommt es demgemäß nicht ...mehr

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ZErb 01/2011, Nichtbetreibe... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin, die zum Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser verheiratet war, wehrt sich gegen die Einziehung des ihr durch das Amtsgericht – Nachlassgericht – S. erteilten Mindestteil-Erbscheins vom 22.7.2009 – 3 VI 564/09 –, der sie als dessen Erbin kraft Gesetzes zu mindestens 1/2-Anteil auswies (Bl 8 dA). Dieser Erbschein war der Beschwerdeführerin auf ihren A...mehr

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ZErb 04/2011, Die erbrechtl... / (4) Auswirkungen auf Erbscheinsverfahren

Es ist nunmehr vorgesehen, dass ein Erbschein, der zwischen dem 29.5.2009 und dem Tag der Verkündung des Gesetzes, das dem aktuellen Entwurf folgen soll, ausgefertigt wurde, nur auf Antrag eines Beteiligten am Erbscheinsverfahren oder des nichtehelichen Kindes selbst eingezogen und neu ausgestellt werden soll. Begründet wird dies zutreffend mit der Überlegung, dass zwar die ...mehr

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ZErb 09/2011, Eintragung ei... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 71 Abs. 1, 72 GBO statthaft sowie formgerecht eingelegt. In der Sache hat die Beschwerde lediglich aus formellen Gründen Erfolg. Nach § 18 GBO setzt der Erlass einer Zwischenverfügung das Vorliegen eines (zeitnah) behebbaren Eintragungshindernisses voraus, wobei die zu erlassende Zwischenverfügung das Mittel zur Behebung dieses Hindernisses konk...mehr

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ZErb 01/2010, Zur Auslegung... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Erbfolge nach dem kinderlos gebliebenen Erblasser, der sich am 2.7. ... im Alter von 65 Jahren selbst getötet hat. Der Erblasser war seit dem 13.5.1978 in zweiter und letzter Ehe mit der damals 34 Jahre alten Beteiligten zu 5 verheiratet; beide waren zuvor verwitwet. Die Beteiligten zu 6 und 7, die beiden seinerzeit 11 und 12 Jahre alten Töch...mehr

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ZErb 02/2011, Beginn der Au... / Sachverhalt

Die Erblasserin verstarb am 14.5.2002 in xxx. Sie war deutsche Staatsangehörige und verheiratet. Ihr Ehemann ist am 15.7.2007 nachverstorben. Aus der Ehe gingen 5 Kinder hervor, darunter die Beteiligten zu 1 und 2. Die Beteiligten zu 3 und 4 sind die Kinder des Beteiligten zu 2. Die Erblasserin errichtete am 23.1.2000 ein handschriftliches unterschriebenes Testament, in dem s...mehr