Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 2. Farbdruck- oder Prägesiegel

Rz. 19 Vollstreckbare Ausfertigungen benötigen die Anbringung eines Farbdruck- oder Prägesiegels des Gerichts bzw. Notars.[11] Die Frage der Siegelung im digitalen Zeitalter ist in der Praxis relevant, weshalb an dieser Stelle hierauf kurz eingegangen wird. Rz. 20 Am 14.12.2016 hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob es sich bei einem "drucktechnisch" erzeugten Dienstsiege...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / bb) Verfahrensgebühr

Rz. 9 Zunächst einmal erhält der Anwalt auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 10 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, bevor ein verfahrenseinleitender Antrag oder ein Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag oder eine Antragsrücknahme enthält, eingereicht oder bevor ein gerichtli...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / cc) Terminsgebühr

Rz. 20 Kommt es zur Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins, entsteht nach Nr. 3104 VV eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2. Rz. 21 Auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Die Terminsgebühr entsteht unter den dort genannten Voraussetzungen. Die Anwendung bereitet hier seit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG keine Probleme mehr, da Vorbem. 3 A...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / bb) Verfahrensgebühr

Rz. 38 In Verfahren über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache erhält der Anwalt nunmehr eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV, die sich grundsätzlich auf 1,6 beläuft. Rz. 39 Wie in allen Verfahren ermäßigt sich diese Gebühr bei vorzeitiger Erledigung nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV auf 1,1, also wenn der Auftrag endet, bevor der Rechtsanwalt das Re...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / h) Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 61 Wird im Beschwerdeverfahren die erstinstanzliche Entscheidung oder im Rechtsbeschwerdeverfahren die vorangegangene Beschwerdeentscheidung aufgehoben und die Sache an das Vorgericht zurückverwiesen, so ist auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit § 21 Abs. 1 RVG anwendbar. Die Gebühren entstehen erneut, wobei die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 6 VV anzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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ZErb 11/2022, Anforderungen... / 1 Gründe

I. Unter Bezugnahme auf eine notarielle Urkunde des Notars J., St. Wendel (UR Nr. 1021/2020, Bl. 4 ff. d.A.) beantragten die Beteiligten zu 3) und zu 4) die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins über die jeweils hälftige Beerbung der am xxx verstorbenen Erblasserin, wobei sie sich zur Begründung ihres Erbrechts auf ein – zunächst nur in Kopie vorgelegtes, später im Or...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / 4. Fazit: Tendenzen für die Entscheidungsfindung der Erblasser bei der Wahl der passenden Wiederverheiratungsklausel

Das Motiv für den Einsatz der Wiederverheiratungsklauseln ist grundsätzlich der Wunsch, das Vermögen des Erstversterbenden bei Wiederheirat des überlebenden Ehegatten nicht in die neue Familie abwandern, sondern den eigenen Abkömmlingen zugutekommen zu lassen. Danach müssen die Entscheidungsmotive weiter eingegrenzt werden, um die passende Ausformung der Wiederverheiratungskl...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Bindungsw... / 1 Gründe

1. Die Beteiligte zu 1) ist das einzige Kind des am 9.11.2018 verstorbenen Erblassers. Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um die Ehefrau des Erblassers. Am 17.12.2018 eröffnete das Nachlassgericht ein von der Beteiligten zu 2) am 14.12.2018 persönlich abgebenes handschriftliches gemeinschaftliches Testament mit Datum vom 20.10.2017, dessen Text sich über die wechselseit...mehr

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ZErb 11/2022, Einzuhaltende... / 1 Urteil

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 13 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachla...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / 3. Gegenständlich beschränkter Erbschein

Rz. 15 Bei Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach § 352c FamFG ist der Wert der im Inland befindlichen Gegenstände maßgeblich, § 40 Abs. 3 GNotKG. Dabei kann kein Schuldenabzug vorgenommen werden. § 40 Abs. 3 GNotKG lautet: (3) Erstrecken sich die Wirkungen eines Erbscheins nur auf einen Teil des Nachlasses, bleiben diejenigen Gegenstände, die von der Erb...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / VI. Neuer Erbschein

Rz. 83 Bei Beendigung der Testamentsvollstreckung benötigt der Erbe einen neuen Erbschein (ohne Testamentsvollstreckervermerk). Dabei fallen wieder Gebühren nach dem vollen ursprünglichen Nachlasswert an. Das Gericht muss hierauf grundsätzlich nicht hinweisen. Wird ein Erbschein mit Testamentsvollstreckervermerk eingezogen und ein neuer Erbschein ohne einen solchen Vermerk e...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / 4. Erbschein für bestimmte Zwecke

Rz. 16 § 107 Abs. 3 KostO sah eine beschränkte Bewertung für Erbscheine vor, bei denen glaubhaft gemacht wird, dass sie nur zur Verfügung über Grundstücke oder im Grundbuch eingetragene Rechte oder zur Grundbuchberichtigung benötigt werden. Der Wert bestimmte sich dann nach dem Wert des Grundstücks bzw. des eingetragenen Rechts. Diese gebührenrechtliche Privilegierung ist mi...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / II. Gemeinschaftlicher Erbschein, § 352a FamFG

Rz. 37 Bei mehreren Erben kann auch ein gemeinschaftlicher Erbschein von einem, mehreren oder sämtlichen Miterben beantragt werden. Wird der Antrag nicht von allen Miterben gestellt, muss dargetan werden, dass alle übrigen Erben die Erbschaft angenommen haben, § 352a Abs. 3 FamFG . Die Annahme kann durch eigene Erklärung der Miterben, durch Urkunden oder durch eidesstattliche...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / I. Erbschein

1. Grundsatz Rz. 13 Nach § 40 GNotKG ist maßgebend der Wert des Reinnachlasses, d.h. Verbindlichkeiten (auch Vermächtnisse und Pflichtteile[3]) sind in Abzug zu bringen. Auch die Beerdigungskosten sind als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen. 2. Teilerbschein Rz. 14 Bei einem Teilerbschein, der nur das Erbrecht eines Miterben ausweist, bestimmt sich der Wert nach dessen ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / E. Erbschein für den Gläubiger nach § 792 ZPO

Rz. 59 Benötigt der Gläubiger des Erblassers zur Durchführung der Zwangsvollstreckung einen Erbschein, so ist er insoweit nach § 792 ZPO antragsberechtigt. Wurde dem Erben bereits ein Erbschein erteilt, kann der Gläubiger eine Ausfertigung gemäß § 357 FamFG verlangen. Ein Erbschein nach § 792 ZPO ist bei dieser Fallkonstellation entbehrlich. Zuständig für die Erteilung der A...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / V. Erbschein über mehrere Erbfälle (Sammelerbschein)

Rz. 46 Verstirbt der Erbe B des Erblassers A nach Erbschaftsannahme seinerseits, so muss dessen Erbe C für beide Erbfälle einen Erbschein beantragen, wenn er ein amtliches Zeugnis will, das ihn als Berechtigten hinsichtlich beider Vermögensmassen ausweist. Diese beiden Erbscheine können äußerlich in einer Urkunde zusammengefasst werden (sog. Sammelerbschein). Was die Erteilu...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Muster: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein

Rz. 39 Muster 8.12: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein Muster 8.12: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein Urkundenrolle Nr. _________________________/_________________________ Geschehen am _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________ Beim Notariat _________________________ Erscheint heute Frau _________________________ Die Ers...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / III. Testamentsvollstreckung und Erbschein

Rz. 90 Gemäß § 2205 S. 2 BGB ist der Testamentsvollstrecker berechtigt, über die Nachlassgegenstände zu verfügen.[86] § 352b Abs. 2 FamFG dient der Kenntlichmachung dieser Verfügungsbeschränkung gegenüber Dritten. 1. Anordnung der Testamentsvollstreckung Rz. 91 Im Eigenrechtserbschein sind die Tatsache, dass Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, und der Umfang der Testamen...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / D. Testamentsvollstreckung und Erbschein

Rz. 60 Gemäß § 2205 S. 2 BGB ist der Testamentsvollstrecker berechtigt, über die Nachlassgegenstände zu verfügen.[60] § 352b Abs. 2 FamFG dient der Kenntlichmachung dieser Verfügungsbeschränkung gegenüber Dritten. I. Anordnung der Testamentsvollstreckung Rz. 61 Im Erbschein sind die Tatsache, dass Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, und der Umfang der Testamentsvollstrec...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / e) Widersprechende Erbscheine

Rz. 78 Eine Einziehung wird auch ausgesprochen, wenn mehrere widersprechende Erbscheine in Umlauf sind. Rz. 79 Muster 8.25: Antrag auf Einziehung eines Erbscheins bei Vorliegen widersprechender Erbscheine Muster 8.25: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins bei Vorliegen widersprechender Erbscheine An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache ___...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 2. Muster: "Antrag" (Anregung) auf Einziehung eines Erbscheins

Rz. 60 Muster 1.13: Antrag (Anregung) auf Einziehung eines Erbscheins Muster 1.13: "Antrag" (Anregung) auf Einziehung eines Erbscheins An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, Az. _____________________...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 1. Muster: Antrag auf Erlass eines gemeinschaftlichen Erbscheins

Rz. 38 Muster 8.11: Antrag auf Erlass eines gemeinschaftlichen Erbscheins Muster 8.11: Antrag auf Erlass eines gemeinschaftlichen Erbscheins An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Namens und im Auftrag meiner Mandantin _________________________ beantrage ich, folgenden Erb...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / C. Die verschiedenen Arten des Erbscheins

Rz. 35 Inhaltlich und bezüglich ihres Geltungsbereichs lassen sich Erbscheine wie folgt differenzieren: I. Alleinerbschein, § 2353 Alt. 1 BGB Rz. 36 Der gesetzliche Grundfall sieht einen einzigen zur Rechtsnachfolge berufenen Erben vor. Ein entsprechender Antrag lautet: Muster 8.10: Antrag auf Erteilung eines Alleinerbscheins Muster 8.10: Antrag auf Erteilung eines "Alleinerbsc...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / G. Einziehung des Erbscheins, § 2361 BGB

Rz. 66 Unrichtige Erbscheine "hat" das Nachlassgericht von Amts wegen einzuziehen. Das Gericht ist dabei nach § 26 FamFG verpflichtet, Ermittlungen über die Richtigkeit eines Erbscheins anzustrengen, soweit Anhaltspunkte für einen Einziehungsgrund gegeben sind. I. Voraussetzungen der Einziehung 1. Zuständigkeit Rz. 67 Zuständig für die Einziehung eines Erbscheins ist das Nachla...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / A. Begriff und Wesen des Erbscheins

I. Funktion Rz. 1 Gemäß § 2353 BGB stellt der Erbschein ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein bezeugt als amtliche Bescheinigung folgende Punkte:mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Einziehung durch das Nachlassgericht

Rz. 124 Der im Erbschein bezeichnete Erbe kann sich gegen die Einziehung wie folgt wehren: Voll...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / a) Formelle Fehlerhaftigkeit

Rz. 70 Bei schweren Verfahrensfehlern, insbesondere beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen (h.M., die über den Wortlaut des § 2361 BGB hinausgeht). Rz. 71 Beispiele aus der Rechtsprechung:mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / III. Kraftloserklärung, § 353 FamFG

Rz. 83 Stellt sich die Unrichtigkeit des Erbscheins heraus, ist die Konsequenz zwar im Regelfall die Einziehung, es kann jedoch auch die Kraftloserklärung nach § 353 Abs. 1 FamFG notwendig werden. Diese ist dann anzuregen, wenn der Erbschein nicht sogleich erlangt werden kann. Auch die Kraftloserklärung erfolgt durch einen mit Gründen zu versehenden Beschluss, der nicht mehr ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Materielle Unrichtigkeit

Rz. 73 Der Erbschein ist einzuziehen, wenn er sachlich unrichtig ist, § 2361 S. 1 BGB. In der Praxis kann sich die materielle Unrichtigkeit vor allem ergeben, wenn ein Testament vom Gericht falsch ausgelegt, nachträglich ein jüngeres widersprechendes Testament gefunden oder eine wirksame Anfechtung erklärt wurde. Beispiele Falscher Erbe oder Erbteil, fehlende Beschränkung, fa...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 1. Vermutungswirkung

Rz. 2 Entsprechend einer Grundbucheintragung kommt auch dem erteilten Erbschein eine Vermutungswirkung nach § 2365 BGB zu: Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher im Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zusteht und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt ist. Als Beschränkungen kommen in Betracht die Nac...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / IV. "Beschwerdeerwiderung"

Rz. 127 Hat der Gegner des Mandanten Rechtsmittel eingelegt, so empfiehlt sich trotz der Amtsermittlungspflicht, die auch für das Beschwerdegericht gilt, eine Stellungnahme, in der auf tatsächliche und/oder rechtliche Gesichtspunkte hingewiesen wird. Rz. 128 Muster 8.41: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde Muster 8.41: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Besc...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / II. Entscheidung

Rz. 81 Die Ablehnung erfolgt durch Beschluss, § 38 FamFG. Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine beschwerdefähige Entscheidung nach § 58 Abs. 1 FamFG. Ist der Erbschein unrichtig, so ergeht die Einziehungsanordnung ebenfalls durch Beschluss. Dieser enthält die Aufforderung mit Fristsetzung, dass der Erbschein abzuliefern ist. Das Nachlassgericht muss, wenn der Erbschein...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 1. Zuständigkeit

Rz. 67 Zuständig für die Einziehung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt hat.[36] Dies gilt sowohl für die örtliche, die internationale als auch die funktionelle Zuständigkeit. Insoweit ist der Richter, der einen Erbschein erteilt hat, auch für das Einziehungsverfahren zur Entscheidung berufen, § 16 Abs. 1 Nr. 7 RPflG . Hat ein örtlich unzuständ...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / IV. Länderüberblick

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§ 9 Testamentsvollstreckung / I. Anordnung der Testamentsvollstreckung

Rz. 61 Im Erbschein sind die Tatsache, dass Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, und der Umfang der Testamentsvollstreckung anzugeben.[61] Nicht anzuführen ist die Person des Testamentsvollstreckers.[62] Hierfür gibt das Testamentsvollstreckerzeugnis Auskunft, § 2368 BGB. Auch die Anordnung der Nacherbenvollstreckung, § 2222, ist im Erbschein anzugeben. Ferner muss die ...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / II. Muster: Kostenentscheidung (Absehen von Kosten)

Rz. 12 Muster 17.1: Kostenentscheidung (Absehen von Kosten) Muster 17.1: Kostenentscheidung (Absehen von Kosten) _________________________ VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________ durch den Richter am Amtsgericht _________________________ am _________________________ folgenden B...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Beschwerdegericht

Rz. 87 Befinden sich die Akten bereits beim Beschwerdegericht, weil das Amtsgericht dem Einziehungsbegehren nicht Folge geleistet hat, kann der Antrag beim Beschwerdegericht gestellt werden. Dieses kann nach § 64 Abs. 3 FamFG eine einstweilige Anordnung erlassen. Muster 8.29: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Beschwerdegericht Muster 8.29: Antrag auf E...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / I. Funktion

Rz. 1 Gemäß § 2353 BGB stellt der Erbschein ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein bezeugt als amtliche Bescheinigung folgende Punkte:mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Öffentlicher Glaube

Rz. 3 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer V...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 69 Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Erbschein eingezogen werden kann: a) Formelle Fehlerhaftigkeit Rz. 70 Bei schweren Verfahrensfehlern, insbesondere beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen (h.M., die über den W...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / IV. Geschäftswert

Rz. 65 Wird ein Erbschein mit Testamentsvollstreckervermerk eingezogen und ein neuer Erbschein ohne einen solchen Vermerk erteilt, so bestimmt sich der Geschäftswert nach dem vollen ursprünglichen Nachlasswert.[63]mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 1. Ablehnung der Einziehung/Kraftloserklärung durch das Nachlassgericht

Rz. 122 Nach der Erteilung des Erbscheins ist die Beschwerde nur mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins statthaft.[74] Lehnt auf Anregung eines Beteiligten das Nachlassgericht die Einziehung oder die Kraftloserklärung eines Erbscheins ab, so steht dem Beteiligten gegen diesen Beschluss das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG zu, und zwar unabhäng...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / a) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 49 FamFG

Rz. 86 Muster 8.28: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 49 FamFG Muster 8.28: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 49 FamFG An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 3. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Rz. 89 Muster 8.30: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Muster 8.30: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________, _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen _...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / IV. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 85 Nach h.M. sind einstweilige Anordnungen im Einziehungsverfahren zwar zulässig. Möglich ist eine einstweilige Anordnung des Nachlassgerichts bzw. des Beschwerdegerichts, § 49 FamFG, auf Rückgabe des Erbscheins zu den Nachlassakten. Dasselbe Ziel lässt sich auch mit einer einstweiligen Verfügung im ZPO-Verfahren nach § 2362 Abs. 1 BGB, § 935 ZPO erreichen. Mangels geset...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / a) Endentscheidungen

Rz. 100 Anfechtbare Verfügungen sind demnach Endentscheidungen, wie z.B. Sie müssen allerdings bereits erlassen sein, d.h. mit Willen des Gerichts aus dessen Verfügungsgewalt entlassen worden sein. Nicht notwendig ist die Wirksamk...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 3. Inhalt

Rz. 7 Der Antrag muss das behauptete Erbrecht genau bezeichnen, und zwar nach Beachte Der Antrag ist sorgfältig zu formulieren, da das Gericht an den Antrag gebunden ist. Es kann dem Antrag nur voll entspreche...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 2. Besondere Angaben

Rz. 93 Wurde die Testamentsvollstreckung nur für einen Teil des Nachlasses angeordnet, ist auch dies im Erbschein anzugeben.mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / II. Besondere Angaben

Rz. 63 Wurde die Testamentsvollstreckung nur für einen Teil des Nachlasses angeordnet, ist auch dies im Erbschein anzugeben.mehr