Fachbeiträge & Kommentare zu Entnahme

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Besteuerung von E-Autos bei... / 3. Bewertung der Nutzungsentnahme von E-Autos

Für die private Benutzung von reinen Elektrofahrzeugen (ohne jegliche Kohlendioxidemission)[11] gelten sowohl bei der Listenpreismethode als auch bei der Fahrtenbuchmethode verminderte Entnahmewerte. Bruttolistenpreis: Sofern der Bruttolistenpreis des E-Autos bestimmte Grenzen nicht übersteigt, wird für die Entnahmebewertung der bei der Listenpreismethode anzusetzende Bruttolist...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Unzulässige Einträge

Rz. 114 Unzulässige Einträge sind analog § 53 Abs. 1 S. 2 GBO zu löschen. Dabei kann sich der für die Beschluss-Sammlung Verantwortliche an den in den Materialien vorgeschlagenen Möglichkeiten orientieren, also etwa die Eintragung durchkreuzen und mit dem Vermerk "Gelöscht am …" versehen. Bei elektronisch gespeicherten Beschluss-Sammlungen soll auch eine vollständige Entnahm...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Finanzierung

Rz. 95 Ein Beschluss über die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen entspricht nur dann dem Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Gesamtkosten der Maßnahme im Beschluss fixiert sind[450] und die Kostenfrage ordnungsmäßig geregelt ist.[451] Denn dieser Grundsatz verlangt die Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft.[452] Hie...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / IV. Zusammenfassung und Ausblick

Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) wird eine Nutzungsentnahme von E-Autos bereits versteuert, wenn nach dem Anscheinsbeweis von einer privaten Verwendung auszugehen ist und kein Gegenbeweis (z.B. durch ein gleichwertiges Fahrzeug im PV oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) erbracht wird. Die Entnahme der privaten E-Auto-Nutzung wird nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / V. Erhaltungsrücklage (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 116 Nach Absatz 2 Nr. 4 gehört die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Ansammlung einer Erhaltungsrücklage in angemessener Höhe dient der Sicherung notwendiger Reparaturen des gemeinschaftlichen Eigentums größeren Ausmaßes (Dachsanierung, Reparatur der Heizungsanlage, Fassadenrenovierung u.Ä.), es können aber alle Maßnahme...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / I. Problemaufriss

Der Anteil der Elektrofahrzeuge bei den Pkw auf deutschen Straßen erhöht sich stetig. Dies liegt auch daran, dass der vorrangig klimapolitisch motivierte Wandel der Mobilität durch gesetzliche Subventionen gestärkt wird. Steuerliche Attraktivität: Steuerpolitisch gibt es neben der Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen bei der Kfz-Steuer nach § 3d KraftStG vor allem zwei Maßna...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / e) Leistungsannahme, Einziehen und Auszahlen von Geldern

Rz. 203 Zu den Maßnahmen nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG gehört das allgemeine Zahlungsmanagement, worunter auch die Entgegennahme von Geldern fällt.[168] Rz. 204 Dies betrifft etwa die Entgegennahme von Hausgeldern, von Sonderumlagen und Erhaltungsrücklagebeiträgen, Mieten aus der Vermietung gemeinschaftlichen Eigentums usw. Rz. 205 Leistungen an die GdWE – gleich welcher Art – si...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Teilanfechtung der Jahresabrechnung

Rz. 186 Eine der umstrittensten Fragen im neuen Recht war, ob die Anfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 2 weiter – wie im alten Recht – auf einen rechnerisch selbstständigen und abgrenzbaren Teil der Abrechnung beschränkt werden.[486] Rz. 187 Unproblematisch zu bejahen ist eine Teilbarkeit bezüglich des Beschlusses über die Abrechnungsspitzen zur Kostentragung und zu den ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 9. Übertragung auf einzelne Wohnungseigentümer, Aufwendungsersatz

Rz. 105 Durch Vereinbarung kann Wohnungseigentümern die Verpflichtung auferlegt werden, die Kosten bestimmter Erhaltungsmaßnahmen zu tragen.[470] Ein ähnlicher Effekt könnte – allerdings beschränkt auf einzelne Kostenarten und nicht die Erhaltungspflicht als solche[471] – auch durch einen Beschluss nach § 16 Abs. 2 erreicht werden.[472] Nur durch Vereinbarung kann Wohnungsei...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Gesamtausgaben

Rz. 23 Auf der Ausgabenseite sind sämtliche Kosten aufzuführen, die aller Voraussicht nach im Wirtschaftsjahr auf die Gemeinschaft zukommen werden. Hierzu zählen z.B. Versicherungsbeiträge, Hausmeisterlohn, Kosten für Hausreinigung und Gartenpflege, Aufzugskosten, Kosten für Wasser, Kanal, Strom und Gas, Kosten für Abfallbeseitigung, Kosten für Straßenreinigung, Heizungskost...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 10. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 117 Die Voraussetzungen, unter denen für den einzelnen Wohnungseigentümer eine Steuerermäßigung in Betracht kommt, regelt das BMF-Schreiben vom 9.11.2016 – IV C 8 – S 2296-b/07/10003:008 – (BStBl I 2016, 1213) unter Rn 26 wie folgt: Zitat Besteht ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. bei Reinigung und Pflege von Gemeinschaftsräumen) ode...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt:mehr

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ZErb 11/2025, Anwendung der... / 2 Anmerkung

1. Widerrufsvorbehalte in Schenkungsverträgen sind ein bewährtes Instrument der Nachfolgeplanung. Sie eröffnen dem Schenker die Möglichkeit, auf spätere Veränderungen flexibel reagieren und vollzogene Schenkungen notfalls rückabwickeln zu können. Wird eine Schenkung aufgrund eines vertraglich vereinbarten Widerrufsrechts rückgängig gemacht, entfällt die Schenkungsteuer nach ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VII. Übersicht Kostenfolgen und Gerichtstand bei Klagen des oder gegen den Testamentsvollstrecker

Rz. 28 Grundsätzlich richtet sich die Kostenregelung nach §§ 91 ff. ZPO. Hierzu wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Hinsichtlich des Gerichtsstandes gilt Folgendes: Beim Aktivprozess ist regelmäßig der Wahlgerichtsstand der §§ 27, 28 ZPO gegeben, auch wenn der Anspruch durch die Verwaltung des Testamentsvollstreckers erst entstanden ist.[59] Beim Passivprozess können...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Grundsatz

Rz. 12 Wie sich aus Abs. 1 S. 1 a.E. ergibt, stehen dem Vorerben die Nutzungen des Nachlasses zu. Sie fallen unmittelbar an den Vorerben, der sie jederzeit aus der Erbschaft entnehmen kann. Belässt er die Nutzungen in der Erbschaft, so kann er die Entnahme jederzeit nachholen. Mit dem Eintritt des Nacherbfalls kann der Vorerbe die Entnahme nicht mehr selbst einseitig vornehm...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Kosten

Rz. 23 Das Verfahren über die Entlassung löst eine Gebühr von 0,5 aus nach KV Nr. 12420 GNotKG. Nach § 65 GNotKG beträgt der Geschäftswert für das Entlassungsverfahren 10 % des Wertes des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. Auch eine Kostenerstattung kann angeordnet werden. Ob der Testamentsvollstrecker die ihm entsta...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Stimmberechtigung

Rz. 40 Jeder Miterbe ist stimmberechtigt. Für minderjährige, abwesende oder sonst an der Stimmabgabe verhinderte Erben bedarf es nur dann keines Pflegers, Vertreters u.Ä., wenn auch ohne diese Erben eine Mehrheit zustande kommt und die Stimmen der verhinderten Erben daran nichts ändern würden.[116] Für den Minderjährigen sind im Übrigen dessen gesetzliche Vertreter abstimmun...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Erwerb aufgrund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts

Rz. 5 Ein Erwerb aufgrund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts (Abs. 1 S. 1 Fall 1) ist nur der aufgrund dieses Rechts selbst, also ohne Hinzutreten eines Rechtsgeschäfts erzielte Zuwachs. Hierzu zählen insbesondere die originären Erwerbstatbestände der Verbindung, Vermischung, Verarbeitung (§§ 946 ff. BGB), Ersitzung (§ 937 BGB), der dem Grundeigentümer zustehende Schatzan...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Personengesellschaften

Rz. 14 Nutzungen eines Personengesellschaftsanteils sind zunächst der Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils (§ 122 S. 1 HGB, Prinzip der Vollausschüttung),[48] und zwar bezogen auf die Nutzungszeit und nicht auf den Fälligkeitszeitpunkt (§ 101 Nr. 2 BGB a.E.). Vor dem MoPeG hatte der Vorerbe gem. § 122 HGB a.F. unabhängig hiervon das Recht zur Entnahme von...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / 2. Regelverjährung

Rz. 19 Für alle anderen Ansprüche gilt generell die kenntnisabhängige dreijährige Regelverjährung.[38] Kenntnisunabhängig verjähren,mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Vorliegen eines Entlassungsgrundes

Rz. 7 Voraussetzung, dass ein Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht nach § 2227 BGB entlassen werden kann, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes,[22] insbesondere eine Rz. 8 Grundvoraussetzung ist, dass zunächst der Testamentsvollstrecker ordnungsgemä...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Inhaltsirrtum (Abs. 1 Alt. 1)

Rz. 22 Wenn sich der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung geirrt hat, kommt ebenfalls eine Anfechtung in Betracht. Der Erklärende befindet sich in einem Irrtum über die rechtliche Bedeutung seiner Erklärung. Dies bedeutet, dass der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung zwar das erklärt hat, was er erklären wollte, er jedoch über die Bedeutung des Erklärten irrt, ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vergütung

Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[266] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlasspflegschaft berufsmäßig führt. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 VBVG.[267] Für die Bemessung der Vergütungshöhe ist dann ausschlaggebend, ob der...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Entscheidungserheblicher Zeitpunkt

Rz. 456 Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung abzustellen. Treten also nach Zugang der Kündigung neue Tatsachen auf, die einen eigenständigen Kündigungsgrund bilden, können sie zur Rechtfertigung der bereits ausgesprochenen Kündigung grds. nicht herangezogen werden. Soll eine Kündigung auf Tatsachen gestützt werd...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3.2 Zugang unter Abwesenden

Rz. 129 Die Kündigungserklärung ist dem Empfänger zugegangen, sobald sie so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er in verkehrsüblicher Weise die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kündigungsschreiben erlangt und unter gewöhnlichen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfa...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.5 Fiktion einer Veräußerung (§ 2 Abs. 5 S. 3, S. 4)

Rz. 197 § 2 Abs. 5 S. 3 UmwStG fingiert bestimmte Vorgänge als eine Veräußerung i. S. d. § 2 Abs. 5 S. 1, S. 2 UmwStG. Unter diese fiktiven Veräußerungen fallen die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung, Entnahme und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft oder ein sonstiger einer Veräußerung ertragsteuerlich gleichgestellter Vorgang. Durch diese Fiktion soll sichergestell...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.8.3 Kapitalertragsteuer

Rz. 109 Problematisch ist die Behandlung der einzubehaltenden und abzuführenden KapESt im Rückwirkungszeitraum. Als zum KapESt-Abzug Verpflichtete kommen die übertragende Körperschaft und der übernehmende Rechtsträger in Betracht. Die Steuerabzugspflicht trifft in erster Linie den zivilrechtlich zur Leistung Verpflichteten. Das ist bis zur Eintragung der Umwandlung in das Ha...mehr

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§ 42 Transportrecht / f) Besichtigung während der Geschäftszeit

Rz. 87 Nach § 471 Abs. 1 HGB hat der Lagerhalter dem Einlagerer die Besichtigung des Gutes, die Entnahme von Proben und die zur Erhaltung des Gutes notwendigen Handlungen während der Geschäftsstunden zu gestatten.mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GbR

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR A und B errichten hiermit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und schließen den folgenden Gesellschaftsvertrag: § 1 Gesellschaftszweck Gegenstand der Gesellschaft ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung eigener oder fremder Grundstücke, insbesondere des Grundstücks ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Blut-/Blutserumsbestimmung

Rz. 41 In der Regel erfolgt die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) durch eine Blutprobe. Auch der Blutserumsgehalt an THC wird mittels Blutabnahme bestimmt. Gem. § 81a StPO ist die Entnahme einer Blutprobe ohne die Einwilligung des Beschuldigten von einem Arzt zulässig. Besteht z.B. der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB, kann die Anordnung einer Blute...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / a) Zugriffsverbote

Rz. 51 § 44 BNatSchG definiert für besonders und streng geschützte Arten unterschiedliche Verbotstatbestände, die zusätzlich noch nach den Lebensstätten und den Aktivitätszeiten der Arten unterschieden werden. Grundsätzlich gelten die Verbote des § 44 BNatSchG für den Realeingriff und wenden sich deshalb unmittelbar an die Vorhabenzulassung. Die Vorschrift des § 44 BNatSchG ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 42 §§ 705 ff. BGB i.V.m. §§ 105 Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB Bis in das Jahr 1998 hinein musste die Firma der Kommanditgesellschaft nach § 19 Abs. 2 HGB a.F. den Namen wenigstens eines ihrer persönlich haftenden Gesellschafter enthalten. Nach dem am 1.7.1998 in Kraft getretenen Handelsrechtsreformgesetz – HRefG – reicht es nach § 18 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB aus, wenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familiengesellschaft / 4 Gesellschaftsvertrag

Im Gesellschaftsvertrag werden neben der gewählten Rechtsform vor allem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter im Einzelnen festgelegt. Ferner regeln die Gesellschafter mit diesem Vertrag die Grundsätze zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft, der Beschlussfassung sowie zu der Ermittlung, Verteilung bzw. zur Entnahme des Gewinns. Wichtig sind auch die darin...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Investitionsabzugsbetrag und privater Eigenverbrauch bei einer PV-Anlage

Leitsatz Die Nutzung einer betrieblichen PV-Anlage stellt sich nicht als betriebliche Nutzung im Sinne von § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG dar, soweit mit der PV-Anlage Strom für den privaten Haushalt produziert wird. Sachverhalt Der Kläger gründete 2021 einen Einzelgewerbebetrieb mit dem Geschäftszweck des Verkaufs selbsterzeugten Stroms aus einer PV-Anlage mit einer installierten Leistung von 14 kW/peak, die dann im Jahr 2022 erworben wurde. Die Anlage umfasst außerdem einen Stromspeicher und zwei Wall...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kein privates Veräußerungsgeschäft beim Arbeitszimmer einer Eigentumswohnung das innerhalb der letzten 10 Jahre aus dem Betriebsvermögen entnommen worden ist

Leitsatz Wird im Privatvermögen eine Eigentumswohnung veräußert, deren Anschaffung schon mehr als 10 Jahre zurückliegt, in der aber ein häusliches Arbeitszimmer erst vor weniger als 10 Jahren aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnommen worden ist, so liegt im Hinblick auf dieses Arbeitszimmer kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG vor. Ein privates Veräußerungsgeschäft hinsichtlich des streitigen Teils der Eigentumswohnung scheitert bereits an der...§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStGmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / c) Vermeidung des Spitzensteuersatzes

Eine Krypto-GmbH bietet die Chance, durch entsprechende Planung die Besteuerung mit dem Spitzensteuersatz zu vermeiden und dadurch die Steuerlast insgesamt zu senken. Beachten Sie: während die Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag mit aktuell 15,825 % (§ 23 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 S. 1 SolZG) für GmbH unumgänglich ist,[33] ergeben sich bei der Gewerbesteuer Spielräume. W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 7.1 744

Durch das Optionsmodell soll eine Thesaurierung von Gewinnen als Instrument der Innenfinanzierung ausgeübt werden. Es steht dem für Personengesellschaften ab 1.1.2008 eingeführten § 34a EStG gegenüber. [1] Ein Vergleich zwischen der Steuerbelastung bei einem thesaurierenden Gesellschafter einer Personengesellschaft und einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (der die Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 3.4 735

Das bedeutet, dass der Charakter der Gesellschafterkonten zu prüfen ist. Das sog. Kapitalkonto I wird diesem steuerlichen Einlagekonto zugerechnet, variable Einlagekonten (sog. Kapitalkonto II) gehören zum Fremdkapital. Das Einlagekonto stellt die Anschaffungskosten der Anteile des Gesellschafters an der optierenden Gesellschaft dar. Es ist fortzuentwickeln und jährlich geso...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1.2.2 741

Beim Gesellschafter führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen zu Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG, es sei denn, die Einnahmen sind einer anderen Einkunftsart zuzurechnen (§ 1a Absatz 3 Satz 4 KStG, § 20 Absatz 8 Satz 1 EStG). Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Beteiligung an der optierenden Gesellschaft in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 7.1 Individuelle Einkommensteuerbelastung

Die Steuerlast eines Gesellschafters einer Personengesellschaft richtet sich primär nach dessen individuellen persönlichen Verhältnissen, also insbesondere der Höhe der Einkünfte aus dem Betrieb wie auch aus anderen Einkunftsquellen. Ferner sind dessen Familienstand und weitere persönliche Verhältnisse sowie außersteuerliche Faktoren, wie z. B. eine Sozialversicherungspflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.5.1 752

Die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft gilt für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen – und nach § 2 Absatz 8 GewStG auch für Zwecke der Gewerbesteuer – als Beteiligung eines nicht persönlich haftenden Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft. Die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut (§ 1a Absatz 3 Satz 1 KStG...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 3.2.1 Gewinnanteil

Bis 2023 galt die gesetzliche Grundregel, wonach bei der Gewinnverteilung jeder Gesellschafter zunächst 4 % seines Kapitalanteils erhielt und der Restgewinn nach Köpfen verteilt wurde (§ 121 HGB a. F.). Ab 2024 hat sich dies ebenfalls geändert[1]: Jetzt wird aus dem GbR-Recht übernommen, dass das Ergebnis der OHG nach dem vereinbarten Beteiligungsverhältnis, im Verhältnis de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2.1. Entnahme- bzw. Ausschüttungsbeschränkung (Nr. 1)

Rz. 248 Der Thesaurierungsgedanke, der schon den Erbschaftsteuerreformgesetzgeber 2009 zur Einführung des § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG a. F. bewogen hat (schädliche Überentnahme) und mit § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 ErbStG beibehalten wurde, kommt verstärkt bei der Vorwegverschonung zum Tragen. Danach dürfen Entnahmen oder Ausschüttungen höchstens 37,5 % des jeweiligen Gewinnantei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.3 Einlage/Entnahme (inkl. Entstrickung) der Anteile

Tz. 28a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Einlage Die Einlage der sperrfristverhafteten Anteile aus dem PV in das BV eines Einzelunternehmens ist schon mangels Rechtsträgerwechsels keine Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (glA s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 22 UmwStG Rn 34; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 22 UmwStG Rn 33; s Nitzschke, in B/H, § 22 UmwStG 2006 Rn 35; s Stangl, ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 4 Vorsteuerabzug beim Kauf bzw. der Einlage eines Gebrauchtfahrzeugs

Wird ein Gebrauchtfahrzeug von einer Privatperson gekauft, darf der Verkäufer keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein Vorsteuerabzug ist dann ausgeschlossen. Wird der Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft, der bei Verkauf die Differenzbesteuerung anwendet, scheidet der Vorsteuerabzug ebenfalls aus. Der Händler, der die Differenzbesteuerung anwendet, darf die Umsatzsteuer nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.1 Bewertung der Sachspenden (§ 9 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Wert der Zuwendung (=Sachspende) ist gem § 9 Abs 2 S 3 KStG nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 und 4 EStG zu ermitteln. Die Vorschrift kann bei Kö nicht unmittelbar, sondern nur entspr angewendet werden, da bei Kö Entnahmen idR nicht denkbar sind (s Tz 91 ff). Zur Bewertung von Sachspenden gilt nach der genannten Vorschrift folgendes: Nach § 6 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Nicht verhältniswahrende Spaltung; Wertverschiebung zwischen den Anteilseignern infolge der Spaltung

Tz. 411 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Anders als bei einer verhältniswahrenden Spaltung, bei der sich die relativen Beteiligungsverhältnisse der AE der Übertragerin in den Anteilen an dem (den) übernehmenden Rechtsträger(n) fortsetzen, kommt es bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung infolge der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse zu einer Verschiebung der Beteiligungs...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.3.2. Begriffsbestimmungen

Rz. 169 Für die Begriffe Entnahme, Einlage, Gewinn(anteile) und Verlust ist keine erbschaftsteuerliche Auslegung vorzunehmen, sondern auf die Grundsätze des Ertragsteuerrechts zurückzugreifen (R E 13a.15 Abs. 1 Satz 4 ErbStR). Demnach ist der für die Ermittlung der Überentnahmen maßgebliche Gewinn der nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG ermittelte Gewinn. Entnahmen sind gem. § ...mehr