Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

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Teillohnzahlungszeitraum: B... / 4 Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss

Der Arbeitgeber ist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit für längstens 6 Wochen das Entgelt weiterzuzahlen. Dieser Arbeitslohn, der regelmäßig zu den betriebsüblichen Lohnzahlungsterminen gezahlt wird, ist in voller Höhe lohnsteuerpflichtig; für die Besteuerung gelten keine Besonderheiten. Der übliche (vereinbarte) Lohnzahl... mehr

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Maigeld

Begriff Maigeld ist eine Einmalzahlung des Arbeitgebers anlässlich des Feiertags am 1. Mai (Tag der Arbeit). Das Maigeld ist lohnsteuerrechtlich ein sonstiger Bezug und damit voll lohnsteuerpflichtig. Auch sozialversicherungsrechtlich besteht Beitragspflicht. Es handelt sich beim Maigeld um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach den Regeln der Beitragsberechnung für Ein... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / IV. Voraussetzungen des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

Rz. 7 Der Arbeitnehmer hat nach dem Entgeltausfallprinzip (§ 2 Abs. 1 EntgFG) Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das Entgelt muss nur für diejenigen Feiertage weitergezahlt werden, an denen die Arbeit aufgrund des Feiertages ausfällt. Fällt der Feiertag auf einen Tag, an dem der Teilzeitbeschäftigte nicht arbeitet, so entsteht kein Arbeitsausfall und folglich auch kein Entgelt... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

I. Allgemeines Rz. 27 Durch § 1 Abs. 2 EntgFG ist klargestellt, dass auch Teilzeitbeschäftigte vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. Hierunter fallen auch geringfügig Beschäftigte. Rz. 28 Hinsichtlich der Modalitäten der Entgeltfortzahlung gelten dieselben Grundsätze wie für Vollzeitbeschäftigte. Insbesondere beträgt auch für Teilzeitbeschäftigte die ... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / A. Entgeltfortzahlung an Feiertagen

I. Rechtsgrundlagen Rz. 1 Gem. § 1 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) gilt das Gesetz für alle Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Es ist somit auch auf Teilzeitkräfte anwendbar. Teilzeitbeschäftigte (auch geringfügig Beschäftigte) haben ebenso wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen. II. Begriff des F... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VII. Entgeltfortzahlungen an Feiertagen bei Arbeit auf Abruf

Rz. 20 Grundsätzlich steht die Feiertagsvergütung auch Arbeitnehmern zu, die mit flexiblen Arbeitszeiten arbeiten, insbesondere auch im Falle der Arbeit auf Abruf. Die Berechnung ergibt sich seit dem 1.1.2019 aus § 12 Abs. 4 und 5 TzBfG: Es gelten für die Feiertagsvergütung die Grundsätze des § 12 Abs. 4 TzBfG für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (siehe hierzu unten ... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Rz. 863 Gem. § 3 Abs. 1 EFZG hat ein Arbeitnehmer im Falle krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (vgl. hierzu Rdn 428 ff.) Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen.[2027] Entsprechende Regelungen zur Dauer der Entgeltfortzahlung sind insoweit nur deklaratorischer Natur. Unterschiede in der Beurteilung können sich allerdings ergeben, wenn die gesetzlich... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Kollisionsregeln: Entgeltfortzahlung vs. Feiertage; Entgeltfortzahlung vs. Kurzarbeit

Rz. 477 Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt auch die Entgeltzahlung an Feiertagen. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 2 Abs. 1 EFZG das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, wenn Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Für den Fall, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und ein Feiertag zusammentreffen, enthält § 4 Abs. 2 EFZG eine Kollisionsregel. ... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 862 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.52: Dauer der Entgeltfortzahlung Variante 1 Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wird die Vergütung nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen fortgezahlt. Variante 2 Wird der Arbeitnehmer infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung gehindert, ohne dass ihn ein Ve... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Rz. 436 Der Arbeitnehmer, der wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, behält seinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt bis zur Dauer von sechs Wochen, § 3 EFZG (gesetzliche Entgeltfortzahlung). In diesem Zeitraum ist er nicht auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Kranken... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung

(1) Vierwöchiger Bestand des Arbeitsverhältnisses Rz. 439 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle entsteht erstmals nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses, § 3 Abs. 3 EFZG. Ausreichend für die Erfüllung dieser Wartezeit ist der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses; eine tatsächliche Beschäftigung ist nicht notwendig.[1055] So e... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall

A. Entgeltfortzahlung an Feiertagen I. Rechtsgrundlagen Rz. 1 Gem. § 1 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) gilt das Gesetz für alle Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Es ist somit auch auf Teilzeitkräfte anwendbar. Teilzeitbeschäftigte (auch geringfügig Beschäftigte) haben ebenso wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung an gesetz... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 455 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, sofern nicht eine günstigere Regelung besteht.[1094] Dem Sechs-Wochen-Zeitraum entsprechen 42 Kalendertage, unabhängig davon, welche Tage in diesem Zeitraum als Arbeitstage ausgefallen sind; zu den 42 Tagen zählen demnach auch alle Sonn- und Feiertage, frei... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Rz. 286 Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gelten auch für Teilzeitbeschäftigte die tariflichen oder – sofern diese nicht bestehen – die gesetzlichen Regelungen. Auch für Teilzeitbeschäftigte, die an weniger Tagen in der Woche arbeiten als Vollzeitbeschäftigte, beträgt der Entgeltfortzahlungszeitraum 42 Tage, berechnet ab dem ersten Tag der Erkrankung. Zu beachten ... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Gem. § 1 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) gilt das Gesetz für alle Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Es ist somit auch auf Teilzeitkräfte anwendbar. Teilzeitbeschäftigte (auch geringfügig Beschäftigte) haben ebenso wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen. mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / V. Arbeit auf Abruf

Rz. 45 Auch die im Rahmen einer Arbeit auf Abruf beschäftigten (Teilzeit-)Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ergibt sich aus § 12 Abs. 4 TzBfG. Hierzu ist die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne von § 4 Abs. 1 des EntgFG die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Monate... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / III. Höhe des fortzuzahlenden Entgelts

Rz. 34 Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bemisst sich nach dem Entgelt, das dem Arbeitnehmer für seine regelmäßige Arbeitszeit zusteht. § 4 Abs. 1 EntgFG legt der Entgeltfortzahlung dabei ein modifiziertes Lohnausfallprinzip zugrunde. Maßgeblich ist daher die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ist ... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / III. Brauchtumstage

Rz. 4 Je nach Bundesland gibt es Tage, die zwar nicht offiziell als Feiertage gezählt werden, die jedoch brauchtumsbedingt ganz oder teilweise arbeitsfrei sind. Ein Beispiel hierfür ist der Karnevalsdonnerstag ("Weiberdonnerstag") im Rheinland, sowie der Rosenmontag. Während im Rheinland der Karnevalsdonnerstag ab 12:00 Uhr und der Rosenmontag in aller Regel komplett arbeits... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / I. Allgemeines

Rz. 27 Durch § 1 Abs. 2 EntgFG ist klargestellt, dass auch Teilzeitbeschäftigte vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. Hierunter fallen auch geringfügig Beschäftigte. Rz. 28 Hinsichtlich der Modalitäten der Entgeltfortzahlung gelten dieselben Grundsätze wie für Vollzeitbeschäftigte. Insbesondere beträgt auch für Teilzeitbeschäftigte die Dauer der Entg... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Ausgleichsverfahren zur Erstattung, Umlage U1

Rz. 52 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) erstattet. Rz. 53 Das Ausgle... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / V. Anspruchsinhalt

Rz. 10 Fortzuzahlen ist diejenige Vergütung, die der Arbeitnehmer ohne feiertagsbedingten Arbeitsausfall erhalten hätte. Bei Gehaltsempfängern ist folglich der volle Monatsverdienst ungeachtet des Arbeitsausfalls weiterzuzahlen. Bei gewerblichen Beschäftigten ist der Stundensatz mit der Zahl der feiertagsbedingt ausgefallenen Stunden zu multiplizieren. Rz. 11 Wären ohne den F... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / II. Wartezeit

Rz. 32 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach § 3 Abs. 3 EntgFG erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). Die Wartezeit knüpft lediglich an den Bestand des Arbeitsverhältnisses an. Nicht entscheidend ist dagegen, wie viel der Arbeitnehmer innerhalb dieser vier Wochen tatsächlich gearbeitet hat. Rz. 33 Hinweis Eine Umgehung ... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Entgeltfortzahlung bei Organ- oder Gewebespende

Rz. 451 § 3a EFZG wurde neu eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 21.7.2012. Danach hat ein Arbeitnehmer für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organ-/Gewebespende oder einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen einen Entgeltfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber bis zur Dauer von sech... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

aa) Anspruch auf Entgeltfortzahlung Rz. 436 Der Arbeitnehmer, der wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, behält seinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt bis zur Dauer von sechs Wochen, § 3 EFZG (gesetzliche Entgeltfortzahlung). In diesem Zeitraum ist er nicht auf Leistungen der... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 49. Entgeltfortzahlung

a) Allgemeines Rz. 861 Die Verpflichtung zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz weitgehend abschließend geregelt. Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung sind einzelvertraglich unabdingbar, auf die gesetzlichen Ansprüche kann gem. § 12 EFZG im Voraus nicht wirksam verzichtet werden.[2022] Zuläs... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Entfallen der Feiertagsvergütung

Rz. 15 Nach § 2 Abs. 3 EntgFG haben Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach einem Feiertag unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, keinen Anspruch auf Bezahlung für diesen Feiertag. Die Vorschrift ist entsprechend ihrer historischen Herkunft[8] dahin gehend auszulegen, dass eine eigenmächtige Freizeitverlängerung vor und nach Feiertagen verh... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / II. Begriff des Feiertags

Rz. 2 Gem. § 2 Abs. 1 EntgFG ist für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das ohne Arbeitsausfall hätte gezahlt werden müssen. Da gem. § 9 ArbZG Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen, betrifft dies alle gesetzlichen Feiertage. Rz. 3 Was ein gesetzli... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 79. Lohnfortzahlung

Rz. 1100 Erläuterungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Entgeltfortzahlung (siehe oben Rdn 861 ff.). mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Freiwillige Leistungen, Urlaub und Entgeltfortzahlungen

Rz. 283 Auch wenn dem Betriebsrat nach zutreffender Ansicht kein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Maßnahmen zur Milderung der finanziellen Folgen von Kurzarbeit zusteht, wird üblicherweise eine kurzfristige Vereinbarung zur Kurzarbeit nur möglich sein, wenn auch bezüglich dieser Regelungstatbestände Einigkeit erzielt wird. Ausdrücklich geregelt werden sollte jeweils die Ber... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Arbeitsverhinderung/Vergütungsfortzahlung

Rz. 753 Die Regelung über die Verpflichtung des Arztes zur Anzeige persönlicher Arbeitsverhinderungen und Krankheiten enthält insoweit eine Besonderheit, als in dem Muster die arbeitsvertragliche Verpflichtung des Arztes aufgenommen worden ist, bei persönlicher Arbeitsverhinderung die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung eines ungestörten Krankenhausbetriebes in der Abte... mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / IV. Pflichten des (Teilzeit-)Arbeitnehmers

Rz. 37 Gem. § 5 Abs. 1 EntgFG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, dann hat der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer das Bestehen einer Erkrankung ärztlich feststellen zu lassen. Die Pflicht zur Vorlage einer ärztlich... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Anspruchsübergang bei Schädigung durch Dritte

Rz. 881 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gem. § 3 EFZG besteht, soweit die Krankheit nicht durch den Arbeitnehmer selbst schuldhaft verursacht worden ist, unabhängig von der Ursache der Erkrankung. Ist die Erkrankung jedoch schuldhaft von einem Dritten verursacht, stehen dem Arbeitnehmer regelmäßig gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Schadensverursacher zu, die ... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Vergütung bei Arbeitsverhinderung

Rz. 807 Besondere Schwierigkeiten wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer ein Anspruch auf Fortzahlung der festen und variablen Vergütung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung zustehen soll. Für den Geschäftsführer gilt – ebenso wie für Arbeitnehmer – die allerdings durch vertragliche Vereinbarung... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (sog. "Monokausalität")

Rz. 440 Weiterhin muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein (sog. "Monokausalität").[1057] Der Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er ohne Erkrankung gearbeitet hätte und arbeiten hätte können.[1058] Wäre die Arbeit im maßgeblichen Zeitraum (auch) aus einem anderen Grund nicht geleistet w... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Kein Verschulden

Rz. 442 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle setzt weiter voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne Verschulden des Arbeitnehmers eingetreten ist, § 3 Abs. 1 EFZG. Ein Verschulden schließt die Entgeltfortzahlung aus. Verschulden meint ein Verhalten, bei dem es sich um einen groben Verstoß gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen handelt.[1070] ... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Wartezeit

Rz. 864 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht gem. § 3 Abs. 3 EFZG in der seit dem 1.10.1996 geltenden Fassung[2030] erstmals nach vierwöchiger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit. Entscheidend ist dabei allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses; nicht notwendig ist, dass der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums auch tatsächlich beschäftigt worden ist... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verlängerung der Anspruchsdauer

Rz. 865 Eine Verlängerung der Anspruchsdauer wird typischerweise in Führungspositionen vereinbart, in Anlehnung an die üblichen Vertragsbedingungen der Geschäftsführer und Vorstände, die nicht unter den Anwendungsbereich des EFZG fallen und deshalb eine Entgeltfortzahlung nur dann beanspruchen können, wenn diese vertraglich vereinbart ist.[2034] Ebenfalls möglich ist eine ge... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Unabdingbarkeit und Günstigkeitsvergleich

Rz. 480 Von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes kann nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden, § 12 EFZG (Unabdingbarkeit). Das Abweichungsverbot sichert den gesetzlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Der Grundsatz der Unabdingbarkeit wird in § 4 Abs. 4 EFZG nur insoweit durchbrochen, dass... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Muster

Rz. 292 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.34: Betriebsvereinbarung Kurzarbeit Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) –... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 410 Erkrankt der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit, muss der Arbeitgeber für die Zeit von sechs Wochen die gesetzliche Entgeltfortzahlung erbringen. Die Entgeltfortzahlung umfasst während der Altersteilzeit auch die Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers.[1044] Nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld bzw. Kranke... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Modifiziertes Entgeltausfallprinzip

Rz. 459 Nach § 4 EFZG ist dem Arbeitnehmer während der Dauer der Entgeltfortzahlung das ihm zustehende Arbeitsentgelt bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit fortzuzahlen. Rz. 460 Das EFZG legt für die Bemessung der Entgeltfortzahlung grundsätzlich das Entgeltausfallprinzip zugrunde. Entgeltausfallprinzip bedeutet, dass der Arbeitnehmer so zu stellen ist, als hät... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / gg) Einzelne Arbeitsbedingungen

Rz. 301 Ruft der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht ab, gerät er bei Ablauf des Bezugszeitraums in Annahmeverzug. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung nicht anbieten. Der Anspruch auf Annahmeverzug scheidet nur dann aus, wenn der Arbeitnehmer auch im Falle der Ausübung des Abrufrechts durch den Arbeitgeber zur Leistung der Arbeit außerstande gewesen wäre.[795] Die Mö... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Vierwöchiger Bestand des Arbeitsverhältnisses

Rz. 439 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle entsteht erstmals nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses, § 3 Abs. 3 EFZG. Ausreichend für die Erfüllung dieser Wartezeit ist der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses; eine tatsächliche Beschäftigung ist nicht notwendig.[1055] So erhält der nach Beginn des Arbeitsverhältnisses da... mehr

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§ 21 Krankenversicherung / C. Beitragssätze

Rz. 21 In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren unterschiedliche Beitragssätze, die im Wesentlichen abhängig davon sind, ob der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung und ob er Anspruch auf Krankengeld hat. Zudem können die Krankenkassen kassenindividuelle Zusatzbeiträge erheben. Rz. 22 Für Arbeitnehmer kommt, da ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem En... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 861 Die Verpflichtung zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz weitgehend abschließend geregelt. Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung sind einzelvertraglich unabdingbar, auf die gesetzlichen Ansprüche kann gem. § 12 EFZG im Voraus nicht wirksam verzichtet werden.[2022] Zulässig ist insowe... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Arztbesuche

Rz. 450 Arztbesuche und ambulante Behandlungen sind nur dann entgeltfortzahlungspflichtig, wenn der Arbeitnehmer während der Zeit bereits arbeitsunfähig erkrankt war. Von diesen Fallgestaltungen zu unterscheiden sind die Arztbesuche, die nach der Terminplanung des Arztes oder wegen der ungünstigen Lage von Krankenhaus oder Praxis nur während der Arbeitszeit stattfinden könne... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Anspruchsübergang bei Schädigung durch Dritte

Rz. 880 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.54: Entgeltfortzahlung, Anspruchsübergang mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / m) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 867 Bei einer Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber dem BR die Fehlzeiten des Arbeitnehmers in der Vergangenheit benennen und – soweit bekannt – auch die Art/en der Erkrankung/en mitteilen[2191] sowie die daraus folgende negative Gesundheitsprognose.[2192] Waren Arbeitsunfälle für krankheitsbedingte Fehlzeiten ursächlich, ist der BR auch hiervon ... mehr