Fachbeiträge & Kommentare zu ELStAM

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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 1.1 Gültigkeitsdauer der ELStAM

Die ELStAM der Steuerklassen und Kinderfreibeträge gelten so lange, bis sich die tatsächlichen Verhältnisse ändern. Nur für das Faktorverfahren bzw. für die Lohnsteuerfreibeträge gilt das Kalenderjahr-Prinzip, d. h. die auf den Veranlagungszeitraum bezogene Gültigkeit liegt bei einem Zeitraum von 2 Jahren. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die vom Arbeitgeber abgerufenen...mehr

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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 1 ELStAM-Verfahren

Bei der Lohnsteuerberechnung darf der Arbeitgeber nur die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZfSt) mitgeteilten ELStAM-Daten anwenden. Im elektronischen Lohnsteuerverfahren meldet der Arbeitgeber seinen neuen Mitarbeiter mit den erforderlichen Angaben bei der ELStAM-Datenbank an, die ihm die Steuerabzugsmerkmale des Mitarbeiters zum elektronischen Abruf zur Verfügung stellt....mehr

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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 1.2 Änderungen der ELStAM

Änderungsanträge durch den Arbeitnehmer sind nur erforderlich, soweit diese nicht auf die Änderung von Personenstandsdaten zurückzuführen sind. Die Steuerklasse und Zahl der Kinderfreibeträge werden vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch geändert, wenn diese durch Mitteilungen wie Heirat oder Geburt durch die Meldebehörde ausgelöst werden. Eine Antragstellung ist nur no...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 5.3 Kulanzregelung bei fehlerhaften ELStAM

Die 3-Monatsregelung bei technischen Störungen findet nach Verwaltungsregelung auch in solchen Fällen Anwendung, in denen ohne Änderung der persönlichen Verhältnisse beim Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unzutreffende ELStAM bereitgestellt werden, die einen unzutreffenden Lohnsteuerabzug bewirken.[1] Der Arbeitgeber kann unter dieser Voraussetzung den bisher dem Lohnsteuerabzug ...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 2.1 Mitteilungspflicht im Rahmen des ELStAM-Verfahrens

Damit der Arbeitgeber das ELStAM-Verfahren anwenden und die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers bei der Finanzverwaltung anfordern und abrufen kann, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses dem Arbeitgeber folgende Angaben mitzuteilen[1]: die Steueridentifikationsnummer, das Geburtsdatum, ob es sich um das erste oder ei...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 1.3 Ausblick: ELStAM-Verfahren für Grenzpendler

Für den ELStAM-Abruf wird eine Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers benötigt. Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer erhalten diese automatisch. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die erstmals in Deutschland einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis nachgehen, haben hingegen erst einmal keine Steuer-Identifikationsnummer. Die Steuer-Identifikationsnummer ...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 4 Abrechnung nach den ELStAM

Sachverhalt Im August wird eine Aushilfskraft auf 603-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Die neue Mitarbeiterin legt ihre Steuer-Identifikationsnummer für den ELStAM-Abruf vor, sodass sie mit ihrer Steuerklasse I abgerechnet werden kann. Seit 1.11. ist sie arbeitslos gemeldet und war bis zu diesem Zeitpunkt voll beschäftigt. Sie ist gesetzlich krankenversichert, die Beiträge...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 4 ELStAM bei beschränkt Steuerpflichtigen

Inzwischen können die ELStAM auch für im Inland nicht meldepflichtige Personen (z. B. ausländische Arbeitnehmer) elektronisch über das ELStAM-Verfahren abgerufen werden. Hierzu benötigen die Arbeitgeber die Identifikationsnummer (IdNr) ihrer Arbeitnehmer. Die IdNr ist direkt beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zu beantragen. Die Zuteilung einer IdNr kann auch der ...mehr

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Steuerklassen / 4.1 Abruf und Anwendung der ELStAM

Der Arbeitgeber muss die für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen persönlichen Besteuerungsmerkmale, also insbesondere die Steuerklasse seiner Arbeitnehmer aus der ELStAM-Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) abrufen und anwenden.[1] Zum Abruf der ELStAM muss sich der Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung einmalig über das Elster-Online-Portal registrieren.[2] E...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 3.3 Voll- oder Teilsperrung der ELStAM

Der Arbeitnehmer kann bei seinem Wohnsitzfinanzamt den Arbeitgeber benennen, der zum Abruf berechtigt ist (Positivliste = Abrufberechtigung) oder aber nicht berechtigt ist (Negativliste = Abrufsperre). Hierfür muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte mitteilen. Außerdem kann er die Bildung und Bereitstellung der ELStAM allgemein...mehr

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Flüchtling / 3 Anmeldung und Abruf der ELStAM-Daten für den Lohnsteuerabzug

Wie jeden neuen Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber den von ihm eingestellten Flüchtling oder Asylbewerber bei Beginn der Beschäftigung an der ELStAM-Datenbank anmelden.[1] Damit die ELStAM für einen Arbeitnehmer abgerufen werden können, muss er vom Lohnbüro mit folgenden Daten angemeldet werden[2]: IdNr und Geburtsdatum, Beginn der Beschäftigung, erstes oder weiteres Dienstverhä...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 6 Ersatzverfahren bei Nichtteilnahme am ELStAM-Verfahren

Einem Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, der nicht in der Lage ist und für den es nicht zumutbar ist, die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer elektronisch abzurufen, wird in Ausnahmefällen zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag ein Ersatzverfahren genehmigt. Das Finanzamt stellt hierzu ein Formular zur Verfügung. In diesen Härtefällen erhält der Arbeitgeb...mehr

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Arbeitnehmer / 5.2.2 ELStAM bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern

Bis Ende 2019 wurden Arbeitgebern sowie in Deutschland ansässigen Unternehmen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für ihre ausländischen Arbeitnehmer (beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer) in Papierform mitgeteilt. Seit 1.1.2020 werden auch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer in das ELStAM-Verfahren einbezogen.[1] Da ein ausländischer Arbeitnehmer im Inland ...mehr

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Sonstige Bezüge / 3 Maßgebende ELStAM für den Lohnsteuerabzug

Für sonstige Bezüge sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale am Ende des Zuflussmonats maßgebend.[1] Dies gilt auch im Falle des Arbeitgeberwechsels.[2] Hierdurch wird die mehrfache Berücksichtigung der Steuerklasse III vermieden, wenn bei einem Arbeitgeberwechsel nach Beendigung des bisherigen Dienstverhältnisses Lohnnachzahlungen durch den "alten" Arbeitgeber erfolgen. Bei ausgesc...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 5.1.2 Ausnahme vom ELStAM-Verfahren

Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren gilt noch nicht für folgende Fälle: Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer wird ein Freibetrag i. S. d. § 39a EStG berücksichtigt. Der Arbeitslohn wird nach den Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen auf Antrag von der Besteuerung freigestellt. Der Steuerabzug wird nach den Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen auf Antrag gemindert o...mehr

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Lohnkonto / 4.1.1 Übernahme der ELStAM-Daten

Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufenen ELStAM-Daten in das für den Arbeitnehmer zu führende Lohnkonto zu übernehmen.[1] Falls eine elektronische Datenübermittlung (noch) nicht möglich ist und dem Arbeitgeber keine ELStAM beim BZSt zum Abruf zur Verfügung stehen, können Arbeitnehmer ersatzweise vom Finanz...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.1 ELStAM-Freibetrag

Bestimmte Aufwendungen können durch Berücksichtigung eines Freibetrags als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal bereits beim Lohnsteuerabzug zu einer Steuerermäßigung und damit zu einem höheren Nettolohn beim Arbeitnehmer führen. Nachfolgend ist ausschließlich das Eintragungsverfahren behandelt. Ausgenommen bleiben die materiell-rechtlichen Voraussetzungen, die für die ste...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 5.1.1 ELStAM-Abruf

Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 ist es durch § 39 Abs. 3 EStG möglich, beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (Steuerklasse I ohne Freibetrag) in das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einzubeziehen. Arbeitgeber müssen seit 1.1.2020 die ELStAM für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren abrufen.[1] Weil beschränkt e...mehr

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Praxis-Beispiele: Freibetrag / 1 ELStAM-Datenbank

Sachverhalt Für einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn von 2.885,50 EUR ist in der ELStAM-Datenbank ein Freibetrag i. H. v. 1.200 EUR jährlich bzw. 100 EUR monatlich eingetragen. Wie wirkt sich dieser Freibetrag bei der Entgeltabrechnung aus? Ergebnis Lohnsteuerfreibeträge, die in der ELStAM-Datenbank eingetragen wurden, sind immer persönliche Freibeträge des Arbei...mehr

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Kinderfreibetrag / 9 Freibetragszähler in den ELStAM

Die Freibeträge für Kinder werden bei Bildung der ELStAM mit den Steuerklassen I bis IV in Form eines Zählers berücksichtigt. Bei verheirateten Arbeitnehmern erfolgt dies unabhängig davon, ob das Kindschaftsverhältnis zu beiden Ehegatten oder nur zu einem von ihnen besteht. Soweit für ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind kein Anspruch auf Kindergeld besteht, können der K...mehr

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Grenzpendler / 6 ELStAM nicht für Grenzpendler

Die Zuteilung einer persönlichen Identifikationsnummer kann seit 2020 auch bei beschränkt Steuerpflichtigen erfolgen, die nicht der inländischen Meldepflicht unterliegen. Der Personenkreis der Grenzpendler ist wegen der hierbei zu beachtenden Einkommensgrenzen aus technischen Gründen weiterhin ausgeschlossen.[1] Mit einer Realisierung des ELStAM-Verfahrens für Grenzpendler i...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 5 Lohnsteuerabzug ohne ELStAM

5.1 Steuerklasse VI bei fehlenden ELStAM Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der ELStAM[1] seine Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt schuldhaft nicht mitteilt oder das BZSt die Mitteilung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale ablehnt, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI ermitteln.[2] Ebenso erfolgt ein Abzug nach der ...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 2 Arbeitgeberpflichten im ELStAM-Verfahren

2.1 Abruf und Anwendung der ELStAM Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die ELStAM für den Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung abzurufen und in das Lohnkonto des Arbeitnehmers zu übernehmen.[1] Für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale muss der Arbeitgeber folgende Angaben mitteilen: Authentifizierung durc...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 7 Ablehnungsgründe beim Abruf der ELStAM

7.1 Falsch-Anmeldung als Hauptarbeitgeber Meldet sich der zweite oder ein weiterer Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber in der Datenbank an, obwohl er Nebenarbeitgeber ist, wird der bisherige Hauptarbeitgeber automatisch zum Nebenarbeitgeber. Dieser erhält dann mit der nächsten Änderungsliste die Steuerklasse VI. Hinweis zur Fehlerbehebung innerhalb der 6-Wochenfrist Zunächst muss ...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Abruf der ELStAM

1.1 Einmalige Registrierung als Arbeitgeber im ELSTER-Portal Seit 2014 ist das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verpflichtend anzuwenden. Voraussetzung für den Abruf der ELStAM ist, dass sich der Arbeitgeber mit der aktuellen Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer der Betriebsstätte oder des Teils des Betriebs des Arbeitgebers, in de...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 1 Bildung und Bereitstellung der ELStAM

1.1 Bildung durch das Bundeszentralamt Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind[1]: Die Steuerklassen, ein evtl. beim Faktorverfahren gebildeter Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I–IV, die PKV-Beiträge und eingetragene Freibeträge bzw. Hinzurechnungsbeträge für den Lohnsteuerabzug. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bildet für jeden Arbeitnehmer grunds...mehr

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Flüchtling / 4 Einbehaltung der Lohnsteuer ohne ELStAM

4.1 Zeitlich befristetes Ausnahmeverfahren Der Gesetzgeber sieht neben dem elektronischen Lohnsteuerverfahren für solche Fälle ein Ersatzverfahren vor, in denen aus technischen Gründen oder sonstigen nicht vom Steuerpflichtigen zu vertretenden Hinderungsgründen ein unbeschränkt Steuerpflichtiger zunächst keine IdNr erhalten kann oder aufgrund von Fehlern in der Datenbank vom ...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 1 Besteuerung nach den ELStAM

1.1 Laufender Abzug Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (sog. Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers. 1.2 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich Arbeitgeber dürf...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / 1 Besteuerung nach den ELStAM

Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Praxis-Tipp Weniger Lohnsteuerabzug durch permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich Arbeitgeber dürfen bei kurzfristig beschäftigten ...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 5.1 ELStAM für beschränkt Steuerpflichtige

5.1.1 ELStAM-Abruf Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 ist es durch § 39 Abs. 3 EStG möglich, beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (Steuerklasse I ohne Freibetrag) in das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einzubeziehen. Arbeitgeber müssen seit 1.1.2020 die ELStAM für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren abrufen.[1]...mehr

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Arbeitnehmer / 5.2 ELStAM-Verfahren

5.2.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Damit der Arbeitgeber vom gezahlten Arbeitslohn den gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsteuereinbehalt zutreffend durchführen kann, muss ein unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis im Rahmen des ELStAM-Verfahrens folgende Angaben mitteilen: Die Steuer-Identifikationsnummer...mehr

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Steuerklassen / 4 Abruf, Anwendung und Änderung der ELStAM

4.1 Abruf und Anwendung der ELStAM Der Arbeitgeber muss die für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen persönlichen Besteuerungsmerkmale, also insbesondere die Steuerklasse seiner Arbeitnehmer aus der ELStAM-Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) abrufen und anwenden.[1] Zum Abruf der ELStAM muss sich der Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung einmalig über das Elst...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 1 Abmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern

Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis aus, muss der sog. ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bereitstellt, der Tag der Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüglich und auf elektronischem Wege mitgeteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Finanzamt den Arbeitgeberabruf vorüberge...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 1.1 Bildung durch das Bundeszentralamt

Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind[1]: Die Steuerklassen, ein evtl. beim Faktorverfahren gebildeter Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I–IV, die PKV-Beiträge und eingetragene Freibeträge bzw. Hinzurechnungsbeträge für den Lohnsteuerabzug. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bildet für jeden Arbeitnehmer grundsätzlich automatisiert als Lohnsteuerme...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 1.1 Einmalige Registrierung als Arbeitgeber im ELSTER-Portal

Seit 2014 ist das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verpflichtend anzuwenden. Voraussetzung für den Abruf der ELStAM ist, dass sich der Arbeitgeber mit der aktuellen Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer der Betriebsstätte oder des Teils des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende A...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 2 Lohnzahlung nach Beendigung des Dienstverhältnisses

Zahlt der Arbeitgeber an einen ehemaligen Arbeitnehmer Arbeitslohn aus (z. B. Sonderzahlungen), bleibt der Arbeitgeber weiterhin zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Zu unterscheiden ist zwischen der Zahlung von laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen. Laufender Arbeitslohn Laufender Arbeitslohn ist nach den ELStAM zu versteuern, die am Ende des entsprechenden (vergangenen) L...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 1.2 An- und Abmeldung des Arbeitnehmers

Für die Lohnsteuerberechnung muss der Arbeitgeber neu eingestellte Arbeitnehmer bei der ELStAM-Datenbank anmelden und hiermit dessen ELStAM anfordern. Es sei denn, die Lohnsteuer wird ausschließlich pauschal[1] erhoben. Änderungen der ELStAM stellt die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber monatlich in elektronischer Form bereit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungslist...mehr

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Praxis-Beispiele: Freibetrag / 2 Fehlender Kinderfreibetrag

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erklärt seinem Arbeitgeber, dass er ab Februar von seiner Ehefrau getrennt lebt und deshalb ab sofort die Steuerklasse I und 0,5 Kinderfreibeträge zu berücksichtigen sind. Darf der Arbeitgeber die ELStAM daraufhin ändern? Ergebnis Der Arbeitgeber muss den Arbeitslohn nach den ELStAM versteuern. Er darf nicht eigenmächtig nach anderen Merkmalen abrec...mehr

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Arbeitnehmer / 5.2.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Damit der Arbeitgeber vom gezahlten Arbeitslohn den gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsteuereinbehalt zutreffend durchführen kann, muss ein unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis im Rahmen des ELStAM-Verfahrens folgende Angaben mitteilen: Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr), das Geburtsdatum, ob es sich um das Haupt...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beendigung einer Beschäftigung hat der Arbeitgeber seinen bisherigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse abzumelden. Aber nicht immer ist klar, zu welchem Zeitpunkt das versicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis tatsächlich endet. Beispielsweise deshalb, weil der Arbeitnehmer bis zum Ende der Beschäftigung von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Aus lohns...mehr

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Grenzpendler / 2 Unbeschränkte Steuerpflicht nur auf Antrag

Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht wird nicht von Amts wegen gewährt. Der Grenzpendler hat sie auf amtlichem Vordruck unter Vorlage der ausländischen Einkommensbescheinigung beim jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen. Auf die Vorlage der Bescheinigung kann für die Steuerklassenänderung verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde ...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 2 Lohnsteuerabzug

Bei Studenten, die in einem Dienstverhältnis stehen, erfolgt der Lohnsteuerabzug grundsätzlich anhand der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM zu Beginn des Dienstverhältnisses die nachstehenden Angaben zu machen: Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum ...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / Zusammenfassung

Begriff Der Lohnsteuerabzug erfolgt anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuerabzugsmerkmale, Faktor, PKV-Beiträge und Frei- und Hinzurechnungsbeträge). Diese werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf durch den Arbeitgeber bereitgestellt. Für die Lohnsteuerberechnung müssen Arbe...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 5 Weitere Bezüge aus einheitlichem Dienstverhältnis

Bezieht ein Arbeitnehmer neben Leistungen aus einer Unterstützungskasse oder aus einer Direktzusage weitere Bezüge vom Arbeitgeber, z. B. Arbeitslohn aus einem aktiven Dienstverhältnis bei einem weiterbeschäftigten Rentner, sind die Bezüge für die Lohnabrechnung grundsätzlich zusammenzuführen. Da ein einheitliches Dienstverhältnis vorliegt, ist der zusammengefasste Arbeitslo...mehr

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Rentner / 1 Hinzuverdienst unterliegt dem Lohnsteuerabzug

Altersrentner können trotz Rentenbezugs ein steuerliches Dienstverhältnis oder auch mehrere Dienstverhältnisse eingehen und daraus Arbeitslohn beziehen. Der aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Wenn der weiterbeschäft...mehr

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Flüchtling / 4.1 Zeitlich befristetes Ausnahmeverfahren

Der Gesetzgeber sieht neben dem elektronischen Lohnsteuerverfahren für solche Fälle ein Ersatzverfahren vor, in denen aus technischen Gründen oder sonstigen nicht vom Steuerpflichtigen zu vertretenden Hinderungsgründen ein unbeschränkt Steuerpflichtiger zunächst keine IdNr erhalten kann oder aufgrund von Fehlern in der Datenbank vom BZSt keine korrekten ELStAM-Daten zur Verf...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 5.2 Kulanzregelung bei technischen Störungen

Kann der Arbeitgeber die ELStAM wegen technischer Störungen nicht abrufen oder hat der Arbeitnehmer die fehlende Mitteilung der Identifikationsnummer nicht zu vertreten, kann der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die voraussichtlichen ELStAM längstens für 3 Kalendermonate zugrunde legen. Als "Störungen" kommen technische Schwierigkeiten des Arbeitgebers bei Anforderun...mehr

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Flüchtling / 2 Vergabe der IdNr durch Meldebehörde

Mit der Einreise und Zuweisung in eine Erstaufnahmeeinrichtung werden Flüchtlinge und Asylsuchende unbeschränkt steuerpflichtig, da sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründen.[1] Dies gilt bereits für die Zeit der Unterbringung in Behelfsunterkünften. Die örtlich zuständige Meldebehörde nimmt die eingereiste Person in ihr Melderegister auf. Glei...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 3 Übersicht der Angaben im Lohnkonto

Folgende Angaben müssen im Lohnkonto enthalten sein:mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 7.2 Ungültige persönliche Daten

Zum Abruf der ELStAM sind persönliche Angaben notwendig: Vor- und Nachname, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum. Stimmen diese Angaben nicht mit den Meldedaten überein, können keine ELStAM abgerufen werden. Hinweis zur Fehlerbehebung Die Daten sollten vorab mit dem Arbeitnehmer auf Richtigkeit geprüft werden, um sicherzustellen, dass es sich nicht um einen Tippfehler ...mehr