Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Steuererklärung

Beitrag aus der verein wissen
Neuvorgaben und aktuelle Hi... / 5.2 Gemeinnützigkeit/Überprüfung von Vereinen

Es ist damit zu rechnen, dass gerade mit Blick auf den 31.10.2022 als möglicher Abgabetermin für die Jahres-Steuererklärungen von vielen nicht beratenen Vereinen die Vorlage verlangt wird. Egal, ob Sport- oder Musikverein, Förderverein oder auch Vereine oder andere Rechtsträger mit gemeinnütziger oder mildtätiger Zweckverfolgung. Verschiedene Bundesländer gehen dazu über, nun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 2.3.4 Angaben bei Grundsteuervergünstigungen

In bestimmten Fällen kommt eine Ermäßigung der Steuermesszahl für Grundstücke in Betracht, auf denen Wohnungen gebaut wurden, die nach dem Wohnraumförderungsgesetz gefördert werden, die Wohnungsbaugesellschaften, -genossenschaften oder -vereinen gehören oder auf denen sich Baudenkmale im Sinne des Landesdenkmalschutzgesetzes befinden. Wenn für das gesamte Grundstück die Vora...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 6.1.6 Angabe zu Eigentümer/innen

Eigentumsverhältnisse Hier ist anzugeben, welche Rechtsform der Eigentümer vorweist. Die Auswahl der möglichen Eigentumsverhältnisse ist im ELSTER-Formular vorgegeben. Einige Optionen sind beispielsweise das Alleineigentum von natürlichen Personen, das Ehegatteneigentum, die Erbengemeinschaft oder diverse Grundstücksgemeinschaften. Die ELSTER-Hilfetexte enthalten Erläuterunge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 6.2.3 Teilweise Steuerbefreiung und -ermäßigung

Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil die Bezeichnung/Verwendungsweise, die begünstigte Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der Steuerbefreiung einzutragen. Die Nummer der Steuerbefreiung ergibt sich aus dem Erklärungsformular in ELSTER. Eine Grundsteuerbefreiung kommt u...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.1 Angaben zum Grund und Boden

Auf der Anlage Grundstück sind zunächst alle zur jeweiligen wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücke zu erfassen. Dabei sind auch diejenigen Flächen anzugeben, die ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreit sind. Für jedes Flurstück ist die Angabe der Fläche in qm, des Gemarkungsnamens, des Flurstückszählers und –nenners (falls kein Nenner vorhanden ist, ist nur di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 1 Die Erklärungspflicht im Rahmen der Grundsteuerreform

Die Neubewertung aller Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist notwendig geworden, da die Kommunen ab dem Kalenderjahr 2025 deutschlandweit ihre Grundsteuer auf Basis neuer Bemessungsgrundlagen festsetzen werden. Die bisherigen Regelungen der Einheitsbewertung wurden durch das Bundesverfassungsgericht für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und werden ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.5 Grundsteuerermäßigung

Angaben bei einheitlicher und vollständiger Grundsteuerermäßigung Wenn für alle steuerpflichtigen Gebäude/Gebäudeteile der wirtschaftlichen Einheit die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl vorliegen, ist lediglich die Nummer der Grundsteuerermäßigung aus dem Erklärungsformular ELSTER einzutragen. Die Grundsteuermesszahlermäßigung kommt für denkmalgeschü...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.3 Teilweise Steuerbefreiung

Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil außerdem die Bezeichnung/Verwendungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils, die steuerbefreite Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der Steuerbefreiung einzutragen. Die Nummer der Steuerbefreiung ergibt sich aus dem Erklärungsformular in ELS...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 6.2.4 Angaben bei vollständiger Grundsteuerbefreiung

Wird das gesamte Grundstück zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, ist nur die Angabe der zutreffenden Nummer der Grundsteuerbefreiung einzutragen. Die Nummern der Grundsteuerbefreiungen sind in dem ELSTER-Formular bereits vorgegeben. Eine Grundsteuerbefreiung kommt unter anderem für folgende Personen, Personengruppen oder Institutionen in Betracht: juristische Personen des öffe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.2 Angaben bei teilweiser Steuerbefreiung

Sollte es sich um ein unbebautes Grundstück handeln, bei dem ein räumlich abgrenzbarer Teil des Flurstücks für steuerbefreite Zwecke genutzt wird, sind außerdem bei den Angaben zu Gemarkung/Flurstück noch zusätzliche Angaben zur Bezeichnung/Verwendung des Grundstücks, zur steuerbefreiten Fläche in qm und zur einschlägigen Nummer der Steuerbefreiung zu machen. Die Nummern der...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.6 Teilweise Steuerbefreiung und -ermäßigung

Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grundstücks zu steuerbefreiten Zwecken Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil außerdem die Bezeichnung/Verwendungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils, die steuerbefreite Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der Steuerbefreiung ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 5.2.1 Angaben zum Grund und Boden: Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens

Alle zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücke (im Grundvermögen) sind gesondert zu erfassen. Dabei sind immer der Name der Gemarkung, die Flurstücksangaben (Flur, Flurstückszähler und -nenner[1]), die Gesamtfläche des Flurstücks, das Grundbuchblatt, sowie der entsprechende Miteigentumsanteil an dem Flurstück anzugeben. Die benötigten Flurstücksinformationen wie Gem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 5.2.3 Teilweise Steuerbefreiung und -ermäßigung

Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils zu steuerbefreiten Zwecken Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecke genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil außerdem die Bezeichnung/Verwendungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils, die steuerbefreite Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der einschlägigen Steuerbefreiung einzu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 5.2.5 Grundsteuerermäßigung

Liegen die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl für das gesamte Grundstück vor, ist die Nummer der Ermäßigung anzugeben. Die Nummern sind dem Erklärungsformular in ELSTER zu entnehmen. Eine Ermäßigung der Steuermesszahl kommt beispielsweise für Grundstücke in Betracht, auf denen sich ein Kulturdenkmal (nach Hessischem Denkmalschutzgesetz) befindet, die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.4 Vollständige Steuerbefreiung

Verwendung des gesamten Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke Wird das gesamte Grundstück zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, ist nur die Angabe der zutreffenden Nummer der Grundsteuerbefreiung einzutragen. Die Nummern der Grundsteuerbefreiungen sind in dem ELSTER-Formular bereits vorgegeben. Eine Grundsteuerbefreiung kommt unter anderem für folgende Personen, Personengrupp...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 2.3.1 Verwendung des gesamten Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke

Wird die gesamte wirtschaftliche Einheit für steuerbefreite Zwecke genutzt, so ist lediglich die Nummer der Steuerbefreiung auszuwählen. Die vollständige Auswahl der Steuerbefreiungsgründe sowie deren Beschreibung lassen sich der Ausfüllanleitung zur Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung und den Hilfetexten in ELSTER entnehmen. Beispiele für Grundsteuerbefreiungstatbeständ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 6.2.5 Grundsteuerermäßigung

Werden die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl für alle zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Gebäude/Gebäudeteile erfüllt, ist die Nummer der Ermäßigung anzugeben. Die Nummern sind dem Erklärungsformular in ELSTER zu entnehmen. Eine Ermäßigung kommt für Grundstücke in Betracht, auf denen sich ein Baudenkmal nach Denkmalschutzgesetz befindet, die wo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.7 Vollständige Steuerbefreiung

Verwendung des gesamten Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke Wird das gesamte Grundstück zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, ist nur die Angabe der zutreffenden Nummer der Grundsteuerbefreiung einzutragen. Die Nummern der Grundsteuerbefreiungen sind in dem ELSTER-Formular bereits vorgegeben. Eine Grundsteuerbefreiung kommt unter anderem für folgende Personen, Personengrupp...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 5.2.4 Vollständige Steuerbefreiung

Wird das gesamte Grundstück zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, ist nur die Angabe der zutreffenden Nummer der Grundsteuerbefreiung einzutragen. Die Nummern der Grundsteuerbefreiungen sind in dem ELSTER-Formular bereits vorgegeben. Eine Grundsteuerbefreiung kommt unter anderem für folgende Personen, Personengruppen oder Institutionen in Betracht: juristische Personen des öffe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 6 Niedersachsen: Grundsteuererklärung

Die zukünftige Grundsteuerbemessungsgrundlage für in Niedersachsen belegene Grundstücke (Grundvermögen) wird nach dem Flächen-Lage-Modell ermittelt. Es handelt sich hierbei um ein Flächenmodell, in welchem die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängige Äquivalenzzahlen Berücksichtigung finden. Um die Grundstückslage in die Bemessung einzubeziehen, wird ein sog. La...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 2.3.2 Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke

Wird nur ein räumlich abgrenzbarer Teil des Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke genutzt, sind in der Anlage GW4 zwei Eintragungen vorzunehmen. Einerseits ist der zu steuerbefreiten Zwecken genutzte Grundstücksteil zu erklären. Anzugeben sind konkret die Bezeichnung des Grundstückteils oder Gebäudes bzw. die Lage, die anteilige steuerbefreite Fläche in qm sowie die Nummer ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 5.1.6 Angaben zu Eigentümer/innen und Beteiligten

Eigentumsverhältnisse Hier ist anzugeben, welche Rechtsform der Eigentümer vorweist; handelt es sich bei dem Grundstück um ein Erbbaurechtsgrundstück, so ist die Rechtsform des Erbbauberechtigten maßgeblich. Die Auswahl der möglichen Eigentumsverhältnisse ist vorgegeben. Einige Optionen sind beispielsweise das Alleineigentum von natürlichen Personen, das Ehegatteneigentum, di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 6.2.1 Angaben zum Grund und Boden

Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkung(en) und Flurstücke des Grundvermögens In der Anlage Grundstück sind zunächst alle zur jeweiligen wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücke zu erfassen. Die Erfassung der Flurstücke erfolgt gemeindeweise. Für jedes Flurstück ist die Angabe der Fläche in qm (amtliche Fläche), des Gemarkungsnamens, des Flurstückszählers und –nenner...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Körperschaftsteuererklärung... / 3 Elektronische Steuererklärung

Bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind alle Unternehmer verpflichtet, auch die Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden durch das Steuerbürokratieabbaugesetz und das JStG 2010 geschaffen. Damit ist nicht nur die Einkommensteuererklärung mit enthaltenen Gewinneinkünften (Einkünfte aus Lan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuerreform: Glossar ... / Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes

Für jedes Grundstück muss eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgegeben werden. Eine Abgabe per ELSTER ist grundsätzlich Pflicht. Nur in Ausnahmefällen dürfen Papiervordrucke verwendet werden, z. B. wenn der Steuerpflichtige weder über einen PC noch über ein anderes geeignetes Gerät verfügt (z. B. Tablet) oder kein Internetzugang vorhanden ist. Ab 1.7.2022 be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Öffentliche Bekanntmachung v. 30.03.2022)

Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 ist durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt v. 30.3.2022 erfolgt. Zur Umsetzung des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019[1] ist für die wirtschaftlichen Einheiten des inländischen Grundbesitzes (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.5 Form des Antrags

Rz. 66 Der Antrag ist nur wirksam, wenn er durch die Abgabe einer ESt-Erklärung gestellt wird (§ 46 Nr. 8 S. 2 EStG).[1] Die Erklärung kann unter den Voraussetzungen des § 151 AO auch bei dem zuständigen FA zur Niederschrift erklärt werden. Die ESt-Erklärung muss für den Vz abgegeben werden, für den die Veranlagung begehrt wird. Das gilt auch dann, wenn Veranlagungen schon f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 2.1 Das kommt auf Grundbesitzer im Jahr 2022 zu

Auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 muss der gesamte Grundbesitz in Deutschland neu bewertet werden. Dies betrifft sowohl das Grundvermögen als auch das land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Wegen des Ausmaßes der Erklärungspflicht werden die Finanzverwaltungen der Länder von Einzelaufforderungen zur Erklärungsabgabe absehen. Das Bundesministerium der Finanzen (B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuererklärung 2021 / 1 Steuererklärungspflicht – Abgabefrist

Verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sind Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften, gewerblich geprägte Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.[1] Sonstige juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine, sind nur dazu verpflichtet, wenn und soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und dieser 2021 einen Gewerbeertrag v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 3.8 Grundsteuerbefreiung und -vergünstigung [Zeile 31]

Im Hauptvordruck ist außerdem anzugeben, ob das Grundstück ganz oder teilweise von einem begünstigten Rechtsträger oder für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (Grundsteuerbefreiung) oder ob die Voraussetzungen zur Gewährung einer Ermäßigung der Steuermesszahl vorliegen. An späterer Stelle sind dazu genauere Angaben zu machen (bei ausnahmsweise genehmigter Abgabe in Papi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14 einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner[1] und/oder gesetzlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Steuerfestsetzung mithilfe der EDV

Rz. 30 Die zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei einer Steuerveranlagung mithilfe von EDV-Anlagen.[1] Dabei sind Fehler in der Programmgestaltung i. d. R. Rechtsfehler, die eine Berichtigung nach § 129 AO nicht zulassen.[2] Ebenso wie einem Sachbearbeiter kann auch einem Programmierer eine offenbare Unrichtigkeit oder ein Rechtsfehler unterlaufen. Eine offenbar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 173 AO)

Rz. 14 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das FA muss einen > Steuerbescheid aufheben oder ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden,mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 6 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 21 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 42] Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rund um die Einkommensteuer... / 1.2 Bearbeitungsgrundsätze/Datenabruf

Rz. 3 Durch das o. a. Gesetz wurden in der Abgabenordnung (§ 88 AO) die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, die Fallbearbeitung automationsgestützt unter Einsatz von Risikomanage­mentsystemen (§ 88 Abs. 5 AO) durchzuführen. Damit soll zum einen die Bearbeitung risikoarmer Fälle beschleunigt und zum anderen sollen prüfungsrelevante Fälle mit ausreichender Sicherheit erkannt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Wesentliches Element der neuen Bearbeitungsgrundsätze ist, dass die Finanzverwaltung über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bekommt bzw. über einen Datenabruf darauf Zugriff hat und dies mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen kann. Zu dies...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereins- und Festgemeinscha... / 3.4 EDV-Meldeverfahren für die Umsatz- und Lohnsteuer

Seit dem 1. Januar 2005 sind Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Wege (Elster – Elektronische Steuererklärung) an die Finanzbehörde zu übermitteln. Die Umsatzsteuervoranmeldung wird fällig, wenn die Steuer im Vorjahr 1.000 Euro oder mehr betrug. Belief sich die Vorjahresumsatzsteuer auf bis zu 7.500 Euro, muss quartalsweise gemeldet werden. Lag der S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 MOSS-Erklärung

Rz. 43 Wie die Anzeige zur Teilnahme am MOSS-Verfahren kann der Unternehmer auch die MOSS-Erklärung ausschließlich auf elektronischem Weg nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz abgeben (§ 18h Abs. 3 UStG). Dies geschieht über das ELSTER-Portal oder das Portal des BZSt ("BZSt-Online"), was eine Authentifizierung des Unternehmers erforderlich macht.[1] Insbesondere eine Erklä...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichten des Vereins / Zusammenfassung

Die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen haben nach § 34 AO deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten. Die 5 häufigsten Fallen 1. Es fehlen Unterschriften Auch beim Finanzamt schreitet die Digitalisierung voran. Steuererklärungen können nur noch auf elektronisch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Coronahilfen: Steuernummer-... / 1 Informationen zum Aufbau der Steuernummer aus dem ELSTER-Portal

Praxis-Tipp Informationen zum Aufbau der Steuernummer aus dem ELSTER-Portal Mit dem neuen Steuernummer-Konverter des BMWi kann aus der landesspezifischen Steuernummer (nicht Id.-Nr.) ganz einfach die bundeseinheitliche 13-stellige ELSTER-Steuernummer berechnet werden: zum Steuernummer-Konverter. Wer die Steuernummer ohne den Steuernummer-Konverter in das bundeseinheitliche Fo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.2 Bundeseinheitliche Steuernummer

Rz. 12 Eine Fortentwicklung des geläufigen Steuernummernsystems hin zu einem eindeutigen und unveränderlichen Merkmal wurde bereits seit einiger Zeit in verschiedenen Gremien der Steuerverwaltung diskutiert. So haben die Finanzminister der Länder aufgrund der Erkenntnisse über den sich kontinuierlich ausbreitenden USt-Betrug schon im Jahr 2000 den Auftrag vergeben, die Einf....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.5 E-Government-Gesetz

Rz. 16 Erstmals in den Fokus geraten ist das Identifikationsmerkmal mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften.[1] Neben der Verpflichtung aller inländischen Verwaltungsträger, die elektronische Erreichbarkeit sicherzustellen, enthielt das Gesetz auch wegweisende Regelungen der sicheren elektronischen Kommunikation und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.4 Steueränderungsgesetz 2003

Rz. 15 Der Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2003 sah zunächst ebenfalls Regelungen zur Einführung eines "Allgemeinen Ordnungsmerkmals" vor. Gegen diesen Entwurf wurden aber sowohl vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfD) als auch von den Bundesministerien des Innern (BMI) und der Justiz (BMJ) verfassungsrechtliche Bedenken ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Pflicht zur Einreichung einer E-Bilanz bei finanziellem Aufwand von ca. 40 EUR

Leitsatz 1. § 5b Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß. 2. Eine "unbillige Härte" i.S. des § 5b Abs. 2 EStG liegt nicht bereits deshalb vor, weil die Einkünfte des bilanzierenden Steuerpflichtigen im Wirtschaftsjahr gering oder negativ sind. Vielmehr ist zu beurteilen, ob angesichts des Umfangs der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung die vom Steuerpflichtigen zu tragenden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.5 Feststellungsverfahren

Rz. 132 Ein einheitliches und gesondertes Feststellungsverfahren ist gem. § 14 Abs. 5 KStG für das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft einschließlich der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen eingeführt worden. Damit wird die Grundlage für die verfahrensmäßige Bindungswirkung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 5 Datenschutz

Rz. 37 Der Datenschutz ist Ausfluss des durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten sind nicht uneingeschränkt zulässig. Das BVerfG hat in seinem sog. Volkszählungsurteil[1] Grundsätze für den Schutz des vom Persönlichkeitsrecht umfassten Rechts a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeilen 20–27 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Au...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Auswirkungen des Brexits (zu § 1 Abs. 2 UStG)

Kommentar Nach dem 31.12.2020 endet die Übergangsphase für Großbritannien und Nordirland, die mit dem Austritt dieser beiden Gebiete aus der Europäischen Union zum 31.1.2020 vereinbart wurde (sog. Brexit). Soweit es nicht noch zu weiteren Vereinbarungen kommen sollte, ist Großbritannien ab dem 1.1.2021 als Drittlandsgebiet anzusehen, für Nordirland gelten Sonderregelungen. D...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuer­erklärung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (1)

Leitsatz 1. Die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG ist wirtschaftlich unzumutbar i.S. von § 150 Abs. 8 Sätze 1 und 2 AO, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnv...mehr