Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Vermietung an Nichtmitglieder

Tz. 72 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Erfolgt eine Vermietung von Reitpferden an Nichtmitglieder, sind folgende Fälle denkbar: Ein Nichtmitglied des Vereins nimmt an dem Reitunterricht teil und erhält als unselbständige Nebenleistung das dem Verein gehörende Reitpferd. Da es sich hierbei um eine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung handelt und der gesamte Vorgang einhei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Kulturelle und sportliche Veranstaltungen – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. a UStG

Rz. 66 Steuerfrei ist nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. a UStG auch die Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Darbietungen von den von der Jugendhilfe begünstigten Personen selbst erbracht oder die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Außerdem müssen die Leistungen in engem Zusammenhang m...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Festveranstaltungen

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die im Rahmen von Festveranstaltungen bei steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften am häufigsten vorkommenden Einnahmen/Betriebseinnahmen und Ausgaben/Werbungskosten/Betriebsausgaben können anhand der nachfolgenden Checkliste den vier Tätigkeitsbereichen zugeordnet werden:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freie Rücklagen aus der Vermögensverwaltung

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zinserträge aus Spareinlagen, Dividende aus Wertpapieren, Miet- und Pachteinnahmen, Einnahmen aus der Übertragung von Werberechten. Zu den Einnahmen aus dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zählen z. B.: Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zusätzlich können höchstens 10 % der sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) zeitnah zu verwendende...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Erteilung von Flugunterricht

Tz. 14 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Erteilen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Motor- und Segelflugsportvereine entgeltlich Flugunterricht an Mitglieder bzw. Nichtmitglieder, sind derartige Einnahmen im Zweckbetrieb Sport zu erfassen. Die Zweckbetriebsgrenze "Sport" (Bruttoeinnahmen unter 45 000 EUR s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) ist zu beachten. Auf die Mög...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Pensionsreitställe

Tz. 67 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Einnahmen, die ein Reit-, Fahr- oder Pferderennsportverein aus der Vermietung von Reitställen, mit oder ohne Nebenleistungen (Pensionsreitställen, Pferdepensionen) erzielt, können nicht unter den Begriff "sportlichen Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b) eingeordnet werden. S. hierzu auch die unter s. Tz. 26 zitierte Rechtsprech...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Reitunterricht durch den Verein mittels eines selbständigen Reitlehrers

Tz. 39 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Vertragspartner des Leistungsempfängers ist in diesem Fall nicht der Reitlehrer, sondern die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft (der Reitverein). Tz. 40 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Erteilung von Sportunterricht durch einen steuerbefreiten Reit- und Fahrverein an Mitglieder und an Nichtmitglieder ist als "sportliche Veranstalt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Überlassung an Mitglieder zum Zweck "Sport"

Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden Segel- oder Motorflugzeuge zu dem o. g. Zweck überlassen, handelt es sich um eine sportliche Veranstaltung i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b). Zum Begriff "Sportliche Veranstaltung" s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 1–3 ( Anhang 2). Veranstaltungen dieser Art sind dem Zweckbetrieb zuzuordnen und genießen Ertragsteuerfreiheit. Sind Nutzungsüberlas...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Flugtage

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Flugsportvereine (Segelsport- und Motorflugvereine) veranstalten jährlich Flugtage, zu denen die Bevölkerung unbeschränkt eingeladen wird. Die während eines Flugtages bzw. eines mehrtägigen Hallenfestes in eigener Regie betriebene Restauration (Verkauf von Speisen und Getränken) ist ein steu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.2 Anwendung des Teilabzugsverbots

Nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dürfen u. a. Betriebsausgaben, die mit nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreien Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur zu 60 % abgezogen werden (Teilabzugsverbot). § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dient der Vermeidung einer Doppelbegünstigung durch die 40 %ige Steuerfreiheit der Einnahmen auf der einen Seite und ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Forschung

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Gemeinnützig ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Anhang 1b) die Förderung von Forschung und Wissenschaft. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist, dass derartige Einrichtungen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Unter Wissenschaft wird verstanden, wenn das Wissen systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und redigiert...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vereinszeitschrift

Tz. 88 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Vereinszeitschrift (Vereinsmitteilungsblatt) ist ein Druckerzeugnis, das nur Berichte des Reitsports und Illustrationen über das Vereinsleben enthält. Eine solche Zeitschrift ist Ausfluss des steuerneutralen Tätigkeitsbereichs (ideellen Bereiches), weil sie lediglich Mitteilungen des Vereins an seine Mitglieder enthält und regelmäßig ko...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einordnung von Geschäftsvorfällen in die Tätigkeitsbereiche

Tz. 11 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Einzelabgrenzungen können beiliegender Tabelle entnommen werden:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Ausbildung von Pferden

Tz. 29 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die entgeltliche Ausbildung von Pferden (z. B. Longieren, Freispringenlassen, Zu- und Bereiten) ist grundsätzlich eine eigenständige (steuerbare) Leistung. Die Einnahmen sind unter Umständen im Einzelfall dem nicht steuerpflichtigen Zweckbetrieb i. S. v. § 65 AO i. V. m. § 67a AO, Anhang 1b) zuordenbar. Tz. 30 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG)

Rn. 232 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Erstreckung des Abzugsverbots auf die Nebenleistungen, die auf die in § 12 Nr 3 Hs 1 EStG genannten Steuern entfallen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG), konkretisiert den allg Grundsatz, dass Nebenleistungen regelmäßig entsprechend der steuerlichen Behandlung der Hauptleistung zu beurteilen sind (sog Annexqualifikation, vgl BFH v 21.10.2010, IV R 6...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 11 Praxis-Beispiele

Nachfolgend ist anhand zweier Beispiele dargestellt, wie eine Existenzgründungsberatung ablaufen kann. Praxis-Beispiel Beratung eines Existenzgründers Steuerberater Stefan Steuermann (S) hat in seiner Kanzlei eine wöchentliche "Existenzgründersprechstunde" eingerichtet, in der Existenzgründer ein kostenloses Erstgespräch über ihr geplantes Gründungsvorhabens führen können. Manf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Überlassung an Mitglieder zu anderen Zwecken (Rundflüge und dgl.)

Tz. 7 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 M.E. muss die Beurteilung dieser Nutzungsüberlassung gegen Entgelt in Anlehnung an die Ausführung der Verwaltung im AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) erfolgen (Vermietung von Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen). Eine Vermietung auf längere Dauer scheidet m. E. aus. Somit stellt sich die Frage der Einordnung in den Tätigkeitsber...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 8 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Erfolgt die Abgabe entgeltlich, kann auch eine Aufteilung der Kosten in Betracht kommen, und zwar dann, wenn die Festzeitschrift dem Zweckbetrieb (also zum Beispiel Programmheft zum Konzert) zugeordnet werden kann und die Eigenvermarktung der Anzeigen dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist. Beachte! Der Gewinn de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der ideelle (steuerneutrale) Tätigkeitsbereich gehört zum satzungsmäßigen Aufgabenbereich einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaft. In diesem Tätigkeitsbereich wird ein Teil der Mittel (Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen [Spenden], Erbschaften, Schenkungen, nicht zweckgebundene Zuschüsse e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Programmhefte

Tz. 97 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Programmhefte beinhalten zum einen den Ablauf des Turniers (startende Reiter, Zeitplan usw.) und zum anderen meist einen Inseratenteil (Anzeigen). Die Einnahmen aus dem Inseratenteil (Anzeigenteil) sind im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO (Anhang 1b) zu erfassen. Mit den Einnahmen wird der Verein beim Ü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Exkurs: Anwendung des Übungsleiterfreibetrags

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) befreit Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten für eine unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Der so genannte Übungsleiterbet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ausgaben (Abflüsse)

Tz. 11 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Ausgaben des ideellen (steuerneutralen) Tätigkeitsbereichs müssen in aller Regel der Erfüllung des steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecks dienen und mit diesem Tätigkeitsbereich in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Tz. 12 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Vorschrift des § 3c EStG (Anhang 10) kann nicht greifen, weil es sich hierbei um so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berücksichtigung künftiger Vorteile (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG)

Rn. 1011 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG sind bei der Bewertung von Rückstellungen künftige Vorteile, die mit der Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich verbunden sein werden, wertmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn die Vorteile als Forderung zu aktivieren sind. In diesen Fällen ist der Vorteil als Forderung auszuweisen und n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kundendeckungsbeitragsrechn... / 2.1 Erlöse

Ein Kunde bezahlt i. d. R. für die Leistung des Lieferanten, das Geschäft führt zu Einnahmen. Diese müssen nicht unbedingt den vereinbarten Verkaufspreisen entsprechen. Vielmehr werden allgemeine und kundenspezifische Erlösminderungen berücksichtigt. Rabatte, Skonti und andere Minderungen sind separat zu betrachten, wenn sie vom Kundenverhalten abhängen. Im ersten Schritt we...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Ermittlung des Jahreswerts

Rz. 12 Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), sind "mit den üblichen Mittelpreisen" des Verbrauchsorts anzusetzen, § 15 Abs. 2 BewG. Bei der Ermittlung des Nießbrauchs am Haus und Grundbesitz ist von dem nachhaltig in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielbaren Reinertrag auszugehen, § 15 Abs. 3...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reit-/Fahrturnier

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit- und Fahrturniere, die von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Reit- oder Fahrvereinen veranstaltet werden, erfüllen die Voraussetzungen für "sportliche Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b), wenn bei den Reit- und Fahrturnieren Amateurreiter Nennungen abgeben. Nach der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) der Deutschen R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vermietung von Reitpferden

Tz. 70 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Einnahmen, die ein Reit-, Fahr- oder Pferderennsportverein aus der Vermietung von Pferden erzielt, sind wie folgt zu beurteilen. 4.1 Vermietung an Mitglieder Tz. 71 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Stellt die Vermietung von Reitpferden durch einen gemeinnützigen Zwecken dienenden Reit-, Fahr- oder Pferderennsportverein eine unselbständige Nebenleist...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ausbildung von Pferden

Tz. 68 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden Einnahmen durch die Ausbildung von Pferden erzielt, sind diese dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zuzuordnen, weil es sich bei der Ausbildung von Pferden um vorbereitende Tätigkeiten für die eigentlichen "sportliche Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b) handelt. Zum Begriff "sportliche Veranstaltu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Überlassung im Rahmen des Reitunterrichts

Tz. 74 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Stellt die Überlassung von reitsportlichen Anlagen (Reithalle, Reitplatz usw.) eine unselbständige Nebenleistung zum Reitunterricht dar, sind die aus diesem Betätigungsfeld erzielten Betriebseinnahmen dem steuerbefreiten Zweckbetrieb – sportliche Veranstaltungen – i. S. v. §§ 67a, 65 AO (Anhang 1b) zuzuordnen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 1 Finanzierung

Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen,[1] Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungsträger,[2] Beiträge bei geringfügigen Beschäftigungen zur Krankenversicherung,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Feuerwehrkameradschaftskassen

Tz. 2 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der BFH hat bereits im Urteil vom 19.12.1996 (BStBl II 1997, 361) entschieden, dass die Einnahmen aus einem Feuerwehrfest nicht dem Gemeindehaushalt sondern vielmehr dem nicht rechtsfähigen Verein "freiwillige Feuerwehr" zuzurechnen sind. Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 In seiner Entscheidung vom 17.03.1998 hat das FG-Nürnberg (EFG 1998, 1447...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 4. Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 199 Erbfälle unterliegen grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Dies gilt auch, wenn Kapitalvermögen von Todes wegen übergeht. Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 EStG werden aus dem Überschuss der Einnahmen (§ 8 EStG) einerseits und der Werbungskosten (§ 9 EStG) andererseits ermittelt. Rz. 200 Die Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden) werden vom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / II. "Kleine Kulturgutbefreiung"

Rz. 105 Ein Bewertungsabschlag i.H.v. 60 % bzw. 80 % wird gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 lit. a ErbStG gewährt, wennmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 5 Zuweisungen aus dem Fonds

Die Beitragseinnahmen und die sonstigen Einnahmen der Krankenkassen fließen dem Gesundheitsfonds als gemeinschaftliches Sondervermögen der Krankenkassen zu. Der Gesundheitsfonds verteilt seine Mittel nach standardisiertem Bedarf ohne Rücksicht auf die Beitragsleistung der Versicherten einer Krankenkasse (externer Ausgleich). Bis 2014 blieben die Zusatzbeiträge[1] bei der Kra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Vermietung an Mitglieder

Tz. 71 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Stellt die Vermietung von Reitpferden durch einen gemeinnützigen Zwecken dienenden Reit-, Fahr- oder Pferderennsportverein eine unselbständige Nebenleistung zum Reitunterricht dar, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine Einordnung in den Tätigkeitsbereich eines steuerbefreiten Zweckbetriebs i. S. v. §§ 67a i. V. m. 65 AO (Anhang 1b) v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / IV. Pflegeleistungen gegen Entgelt

Rz. 127 Werden Pflegeleistungen von nahen Angehörigen (teilweise) gegen Entgelt erbracht, wird regelmäßig ein Dienstverhältnis i.S.d. § 611 BGB anzunehmen sein mit der Folge, dass die Einnahmen grundsätzlich einkommensteuerpflichtig sind. Daher ist es oftmals nicht sinnvoll, die Entstehung der Erbschaftsteuer dem Grunde nach dadurch zu vermeiden, dass die letztwillige Zuwend...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Gesellige Veranstaltungen

Tz. 80 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Einnahmen aus geselligen Veranstaltungen sind dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Diese Tatsache trifft sowohl auf vereinnahmte Eintrittsgelder wie auch auf Erlöse aus dem Verkauf von Speisen und Getränken zu. Derartige Veranstaltungen sind für die Steuerbegünstigung unschädlich, wenn sie im Vergleich zur steuerbegünstigten Tät...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fachzeitschriften

Tz. 90 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Fachzeitschrift ist ein Wirtschaftsgut, das einen allgemeinen Marktwert hat. Der Inhalt einer solchen Fachzeitschrift ist nicht nur auf Vereinsmitteilungen beschränkt, sondern enthält vielmehr Artikel, die u. U. auch in anderen Fachzeitschriften Veröffentlichung finden. Tz. 91 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Soweit Fachzeitschriften kostenlos...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Verkauf der Zeitschrift

Tz. 95 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die steuerliche Zuordnung des Verkaufs der Zeitschrift richtet sich nach deren Inhalt sowie der Höhe der jeweiligen Auflage des Druckwerkes. Bezieht sich der Inhalt im Wesentlichen auf den Reitsport (steuerbegünstigte satzungsmäßige Tätigkeit des Vereins), sind die Erlöse im Zweckbetrieb i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zu erfassen. Wird die Fachz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 7 Verwaltung

Das BAS verwaltet die zugeflossenen Mittel als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen. Die Krankenkassen ziehen weiterhin den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die anderen Sozialversicherungsträger und für den Gesundheitsfonds ein. Sie haben in diesem Zusammenhang eine treuhänderische Stellung. Die Beiträge werden arbeitstäglich weitergeleitet.[1] Die Krank...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reitunterricht

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Einnahmen aus der Erteilung von Reitunterricht gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern sind in den Tätigkeitsbereich "steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" (Zweckbetrieb) i. S. v. §§ 67a, 65 AO (Anhang 1b) einzuordnen, weil es sich um "sportliche Veranstaltungen" handelt. Dies hängt auch nicht davon ab, ob der Unterricht durch Beiträge,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Betreiben Vereine Motor- und Segelflugsport, können sie als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden. Der Begriff des "Sports" ist in der Abgabenordnung geregelt (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO). Auch der Motor- und Segelflugsport ist unter den Begriff "Sport" einzuordnen (s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2)...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Überlassung an Nichtmitglieder

Tz. 9 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Motor- und Segelflugzeuge können an Nichtmitglieder zu folgenden Zwecken und in folgenden Varianten überlassen werden: Rundflug, Charterflug und dgl. (Nichtmitglied ist eigener Pilot des Flugzeugs); Rundflug, Charterflug und dgl. (Nichtmitglied fliegt bei einem Vereinsmitglied mit). Ertragsteuerlich kann § 65 AO (Anhang 1b) nicht greifen, weil d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Flugtage (Tag der offenen Tür)

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Nach Art der Durchführung handelt es sich bei Flugtagen im Regelfall um Massenveranstaltungen, weil der Bevölkerung in unbegrenztem Maße Zutritt gewährt wird. Im Übrigen überwiegen auch Elemente der Show und der Unterhaltung. Veranstaltungen dieser Art sind in den Tätigkeitsbereich "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" i. S. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Frauenhäuser

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Frauenhäuser können wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens gemeinnützig sein (s. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO, Anhang 1b). Frauenhäuser, die Unterkunft und Verpflegung stellen, sind regelmäßige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, da die Frauen dort in Notsituationen untergebracht werden. Frauenhäuser schützen jedoch auch misshandelte Frauen, so dass im Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonderfall: Teilwertabschreibung auf Forderungen im Gesellschaftsverhältnis (ua verbundene Unternehmen, Betriebsaufspaltung)

Rn. 906 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im Grundsatz sind auch Forderungen einer Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern nach den allg Grundsätzen zu bewerten. Dies bedeutet ua, dass auch das Ausfallwagnis nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (Dreixler in H/H/R, § 6 EStG Rz 562 (08/2021), so aber FinVerw, BP-Kartei NRW Teil I Konto: Delkredere, A II a), Allerdings...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 46 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 EStG gilt für alle Einkunftsarten. Die Vorschrift ist bei den verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden ebenso anzuwenden wie bei der Ermittlung des Überschusses gem §§ 8 Abs 1, 9 Abs 1 EStG. Die Kriterien für die Abgrenzung gem § 12 Nr 1 EStG sind für die Gewinn- und Überschusseinkunftsarten einheitlich (s Rn 58). Allerdings erfolgt die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über den Anwendungsbereich

Rn. 1132 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Einlage ist dem Grunde nach in § 4 Abs 1 S 8 Hs 1 EStG definiert (s §§ 4,5 Rn 275 (Briesemeister). Danach werden als Einlagen die Überführung aller WG definiert, welche der StPfl dem Betrieb im Laufe des Wj zugeführt hat. Dies kann sowohl in Bareinzahlungen oder in Sachwerten erfolgen. Dieser Einlage steht die sog Verstrickungseinlage ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Pensionsreitställe (Pensionspferdehaltung)

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Bei der Vermietung von Stallplätzen unter gleichzeitiger Übernahme der Fütterung und Pflege liegt zivilrechtlich ein Vertrag besonderer Art vor, weil der Einstellungsvertrag sowohl Merkmale eines Mietvertrages als auch Merkmale anderer Vertragsarten aufweist. Tz. 17 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 In den Fällen der Pferdeeinstellungsverträge liegt...mehr