Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Wohnungseigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. 2Zu diesem Zweck hat der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der darüber hinaus die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben enthält. (2) 1Nach Ablauf des Kalenderjahres beschl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Tätigkeit des Steuerpflichtigen oder der nahestehenden Person (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a)

... a) die Teil einer Tätigkeit des Steuerpflichtigen oder der nahestehenden Person sind, auf die die §§ 13, 15, 18 oder 21 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden sind oder anzuwenden wären, wenn sich der Geschäftsvorfall im Inland unter Beteiligung eines unbeschränkt Steuerpflichtigen und einer inländischen nahestehenden Person ereignet hätte, ... Rz. 2785 [Autor/Stand] Bezi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Endet die Betreuung, hat der Betreuer das seiner Verwaltung unterliegende Vermögen und alle im Rahmen der Betreuung erlangten Unterlagen an den Betreuten, dessen Erben oder sonstigen Berechtigten herauszugeben. (2) Eine Schlussrechnung über die Vermögensverwaltung hat der Betreuer nur zu erstellen, wenn der Berechtigte nach Absatz 1 dies verlangt. Auf dieses Recht ist de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 70 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Neben der Steuerbefreiung für > Aufwandsentschädigungen (vgl § 3 Nr 12 EStG), dem "Übungsleiterfreibetrag" des § 3 Nr 26 EStG (> Rz 4 – 59) und dem ergänzenden Freibetrag für Aufwandsentschädigungen iSv § 1878 BGB des § 3 Nr 26b EStG (> Rz 60–67), die dem § 3 Nr 26a EStG vorgehen (vgl > Rz 60 und BMF vom 21.11.2014, Tz 5, BStBl 2014 I, 1581)...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Minderung der Einkünfte

"... resultierender Aufwand die Einkünfte des Steuerpflichtigen gemindert hat ..." Rz. 2727 [Autor/Stand] Aufwand. Der sachliche Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3d ist nur eröffnet, wenn aus der grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung beim (im Inland ansässigen) Steuerpflichtigen Aufwand resultiert. Dies legt nahe, dass allein Inbound-Fälle erfasst sind,[2] d.h. Konstella...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bardamen

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vgl Bilsdorfer, Zum Lohnsteuerabzug bei bestimmten Einnahmen von Bardamen, DStR 1982, 78; Thomas/Schöck, Steuerpflicht für "Bardamen" oder wie moralisch ist das Steuerrecht?, FR 1983, 449; vgl ferner NJW 1980, 2591; 1981, 2071. Zu weiteren Hinweisen > Prostituierte.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Anpassung der Vorschüsse (Guthaben).

Rn 30 Übersteigen die auf einen WEigtümer umzulegenden Einnahmen die Ausgaben, sind die Vorschüsse anzupassen (Rn 41).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ballett

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ballett-Tänzer, -Meister, Choreographen sind darstellende > Künstler. Wird die künstlerische Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt, sind die > Einnahmen iRd § 3 Nr 26 EStG steuerfrei (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 1–59).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einzelfälle

Rz. 8 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Arbeitnehmerpauschbetrag Soweit nicht höhere > Werbungskosten geltend gemacht werden, wird bei der Ermittlung der > Einkünfte der > Arbeitslohn pauschal um 1 230 EUR bzw werden die > Versorgungsbezüge pauschal um 102 EUR gemindert (§ 9a EStG). Ausführlich > Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ausbildungsfreibetrag Der Stpfl, der für sein volljähriges Kin...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Systematische Einordnung des § 1

Rz. 20.1 [Autor/Stand] Deutsches Steuerrecht. Die Problematik einer sachgerechten Einkünfteabgrenzung durch Festlegung angemessener Verrechnungspreise ist auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts zu beurteilen. Dies folgt aus der Überlegung, dass hier nur die Steuerfolgen analysiert werden können und sollen, die sich auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts in Deutsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 15 Der Beschl unterliegt § 18 II. Er ist erfolgreich anfechtbar, wenn er mangelhaft ist, zB falsche Umlageschlüssel angewendet wurden (LG Frankfurt aM ZMR 23, 818) oder wenn auf einen WEigtümer Ausgaben und/oder Einnahmen umgelegt wurden, die er nicht zu zahlen/zu beanspruchen hat.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Rechtslage vor Einführung des AOA

Rz. 2806 [Autor/Stand] Rechtslage bis einschließlich 2012. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2013 beginnen, ist § 1 Abs. 5 i.d.F. v. 26.6.2013 nicht anwendbar (§ 21 Abs. 20 Satz 3 i.d.F.v. 26.6.2013). Daher ist für diese Jahre die alte Rechtslage verbindlich. Zur Anwendung des § 1 Abs. 5 i.d.F. v. 26.6.2013 auf frühere Geschäftsjahre s. Rz. 2810.[2] Die Rechtslage vor Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Einkünfte iSd § 21 I EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte iSd § 21 I EStG an andere zur Nutzung gg Entgelt überlässt. Einkünfte sind die Einnahmen abzgl der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für Nießbrauch und Wohnrecht sowie für andere ähnliche Nutzungsrechte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (a) Vermögensminderung

Rz. 23 [Autor/Stand] Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung. Tatbestandsvoraussetzung der vGA ist zunächst eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf Ebene der Körperschaft, die sich auf den bilanziellen Unterschiedsbetrag i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auswirkt. Mithin erfordert die vGA eine Auswirkung auf den steuerbilanziellen Gewinn der er...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bankgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die > Arbeitnehmer im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn , soweit sie 16 EUR im Monat übersteigen (> R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR; > Fehlgeldentschädigung). Verzichten > Bausparkassen gegenüber den eigenen ArbN und/oder den ArbN anderer ArbG bei Abschluss von Bausparverträ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Meisterprüfung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Kosten eines ArbN (Gesellen) für die Meisterprüfung entstehen nach der beruflichen Erstausbildung und sind deshalb grundsätzlich > Werbungskosten (> Bildungsaufwendungen Rz 12 ff, 22 ff, 34 ff). Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Ausbildung zum Meister gehört in Handwerksberufen im Allgemeinen nicht mehr zur Berufsausbildung iSv § 32 Abs 4 S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freigrenze

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Gesetzliche Freigrenzen dienen im Besteuerungsverfahren dazu, eine verwaltungsaufwendige Überprüfung und Erfassung geringfügiger > Einnahmen oder Aufwendungen zu vermeiden. Anders als ein > Freibetrag bewirkt die Freigrenze nur dann eine Freistellung von der Besteuerung, wenn sie nicht überschritten wird. Schon wenn sie nur ganz geringfügig ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Allgemeines.

Rn 28 Ein Nachschuss (Rn 40) ist der auf ein Wohnungseigentum umzulegende Betrag, um den die (Soll-)Vorschüsse hinter den tatsächlichen Ausgaben – korrigiert um die Einnahmen, so weit diese umzulegen sind – zurückbleiben (BGH NJW 14, 2197 Rz 20 = ZMR 14, 808; 12, 2797 Rz 20). Zu den für die Berechnung zu berücksichtigenden Ausgaben gehören auch unberechtigte Ausgaben (BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Ist das Amt des Betreuers beendet, trifft diesen die Pflicht, das Vermögen und die Unterlagen des Betreuten herauszugeben und über Vermögensverwaltung eine Schlussrechnung zu erstellen. § 1872 gilt über die Verweisung des § 1807 auch für den Vormund und ersetzt § 1890 aF durch eine erheblich differenziertere Regelung (BTDrs 19/24445, 308f). Neu ist der Verzicht auf die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines und Zweck.

Rn 21 Die Jahresabrechnung dient: 1. der turnusmäßigen Rechnungslegung der GdW bzw ihres Organs, idR des Verw (s.a. BGH ZMR 21, 598 Rz 13; München ZMR 07, 723, 724), sowie 2. der Vorbereitung der Aufteilung der Kosten und Erträge auf die WEigtümer (s.a. BGH ZMR 18, 343 Rz 7; 10, 300). Dass die WEigtümer ihre Steuerlast erklären können oder ein vermietender WEigtümer seine Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Verhinderung von wesentlichen Beeinträchtigungen.

Rn 30 Schließlich besteht die Pflicht des Grundstückseigentümers zur Duldung wesentlicher Beeinträchtigungen (Rn 17 ff), die von der ortsüblichen Benutzung benachbarter Grundstücke herrühren (Rn 23 ff), nur dann, wenn die Beeinträchtigungen nicht durch Maßnahmen verhindert werden können, welche dem Benutzer des beeinträchtigenden Grundstücks wirtschaftlich zumutbar sind. Wan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 23 Die Jahresabrechnung muss der GdW und den WEigtümern belegen, welche Einnahmen der Verw als Organ der GdW wirklich erlangte (BGH NJW 12, 1434 Rz 11 = ZMR 12, 372) und wie er damit verfuhr (Ausgaben, Anlagen, usw). Zu verlangen ist: 1. ein ›Kopf‹ (Informationen zu: Ersteller, Erstellungsdatum, Abrechnungszeitraum, konkretes Bezugsobjekt), 2. die Verteilung von nicht ged...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rücklagen.

Rn 49 Der Vermögensbericht muss den Stand der Erhaltungsrücklage (§ 19 Rn 39) und etwaiger durch Beschl vorgesehener Rücklagen (§ 19 Rn 42) enthalten. Anzugeben ist der Ist-Stand (BRDrs 168/20, 86). Dem § 18 II entspricht ferner aus Gründen der Transparenz die informatorische Angabe, welche Vorschüsse welcher Rücklage zugeführt werden sollten (›Soll‹). IÜ ist die Entwicklung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann bei der externen Teilung wählen, ob ein für sie bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll. (2) Die gewählte Zielversorgung muss eine angemessene Versorgung gewährleisten. (3) Die Zahlung des Kapitalbetrags nach § 14 Abs. 4 an die gewählte Zielversorgung darf nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen oder zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaft.

Rn 10 Den Vorerben treffen beim Nacherbfall die Pflichten aus §§ 259, 260. In beiden Fällen ist er zur eidesstattlichen Versicherung verpflichtet. Von der Rechenschaftspflicht sind die Einnahmen ausgenommen, die dem Vorerben als Nutzungen zustehen, und ebenso die Ausgaben, die gew Erhaltungskosten iSd § 2124 I darstellen. Das Bestandsverzeichnis aus § 260 kann auf das Verzei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 6 Da die externe Teilung eine Form des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs ist, kommt sie – ebenso wie die interne Teilung nach § 10 – nur für Anrechte in Betracht, die (iSd § 19) bereits ausgleichsreif sind und für die die Ehegatten nicht durch Vereinbarung nach den §§ 6–8 einen anderweitigen Ausgleich geregelt haben (§ 9 I). Abgesehen von den in § 16 geregelten Fällen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug —, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 12 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis — Auszugmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Amateure

Rz. 17 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Amateure werden grundsätzlich als > Arbeitnehmer behandelt, wenn sie aus der Tätigkeit > Einnahmen erzielen. Von einer steuerrechtlich relevanten Einkünfteerzielungsabsicht (> Liebhaberei) geht die Rechtsprechung dann aus, wenn die an die Spieler gezahlten Vergütungen die mit der Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen nicht nur unwesentlic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 61 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 26b EStG setzt voraus, dass Aufwandsentschädigungen nach § 1878 BGB gezahlt werden (§ 3 Nr 26b Satz 1 EStG). Auf den steuerfreien Höchstbetrag von 3 000 EUR werden steuerfreie Einnahmen iSv § 26 EStG (> Rz 10 – 59) angerechnet (vgl § 3 Nr 26b Satz 1 EStG); zu Einzelheiten > Rz 64. Außerdem ist § 3 Nr 26 Satz 2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 434 [Autor/Stand] Vergleich des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 zu anderen Entstrickungsvorschriften. Tatbestandlich unterscheidet sich § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 teilweise von anderen Entstrickungsvorschriften. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erfasst sowohl den "Ausschluss" als auch die "Beschränkung" hinsichtlich des Gewinns aus der "Veräußerung" der Anteile. Dies entspricht tatbestandli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Verwaltung des Vermögens des Betreuten zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, hat er zum Zeitpunkt seiner Bestellung ein Verzeichnis über das Vermögen des Betreuten zu erstellen und dieses dem Betreuungsgericht mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit einzureichen. Das Vermögensverzeichnis soll auch Angaben zu den regelmäßigen Einnahmen und A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abrechnungszeitraum.

Rn 37 Der Abrechnungszeitraum muss grds dem Zeitraum des Wirtschaftsplans entspr (LG Konstanz ZMR 08, 328), darf aber – zB für eine ggf notw Umstellung, bei Neubauten, neuen Anlagen, ggf Verw-Wechsel – diesen ausnw auch über- oder unterschreiten (München ZMR 09, 631; LG München I ZMR 09, 400). Abrechnungen für einzelne Quartale sind unzulässig (Ddorf ZMR 07, 129). Zulässig s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verständlichkeit.

Rn 35 Die Abrechnung und ihre jeweiligen Bestandteile/Ergänzungen müssen für einen durchschnittlichen (BGH ZMR 18, 343 Rz 7; NJW 12, 2648 Rz 20) WEigtümer ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein (BGH ZMR 18, 343 Rz 7). Diesen Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ausweist (BGH ZMR 18, 343 Rz 7; NJW 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Rechenschaftspflicht.

Rn 3 Erforderlich ist eine übersichtliche Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (BGH NJW 06, 1419 [BGH 08.03.2006 - VIII ZR 78/05]; NJW-RR 21, 349; MüKoBGB/Krüger § 259 Rz 21). Dabei ist für die Transparenz des Zahlenwerkes nicht nur der derzeitige Zustand zu berücksichtigen, sondern die gesamte Entwicklung. Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung muss detailliert und a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Um dem Gläubiger die Durchsetzung von Ansprüchen zu erleichtern, gewährt ihm das Gesetz in verschiedenen Fällen einen Anspruch auf Rechenschaftslegung. § 259 bestimmt, wie die Rechenschaftspflicht zu erfüllen ist, um formell wirksam zu sein, begründet den Anspruch aber nicht. Durch die in § 259 normierte Verpflichtung, eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / V. Nahestehen gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

4. die Person oder der Steuerpflichtige imstande ist, bei der Vereinbarung der Bedingungen einer Geschäftsbeziehung auf den Steuerpflichtigen oder die Person einen außerhalb dieser Geschäftsbeziehung begründeten Einfluss auszuüben oder wenn einer von ihnen ein eigenes Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen hat. ... Rz. 531 [Autor/Stand] Einflussnahme. Die Vorsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonderumlagen-Beschl.

Rn 18 Der Beschl nach § 28 I 1 muss die anteilsmäßige Beitragsverpflichtung ausreichend bestimmen (BGH ZMR 24, 864 Rz 22). Unbestimmtheit (s.a. Vor §§ 23–25 Rn 7) ist nach hM unschädlich, wenn zumindest der Umlageschlüssel festgelegt ist und sich durch eine einfache Rechenoperation alles ermitteln lässt (BGH ZMR 24, 864 Rz 22). Nach dem Sonderumlagen-Beschl steht der GdW ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 395 BGB – Aufrechnung gegen Forderungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

Gesetzestext Gegen eine Forderung des Bundes oder eines Landes sowie gegen eine Forderung einer Gemeinde oder eines anderen Kommunalverbands ist die Aufrechnung nur zulässig, wenn die Leistung an dieselbe Kasse zu erfolgen hat, aus der die Forderung des Aufrechnenden zu berichtigen ist. Rn 1 Die Regelung schränkt die Aufrechnungsmöglichkeit des Schuldners ggü der öffentliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaftslegung.

Rn 5 Nach Ausführung des Geschäfts hat der Beauftragte Rechenschaft abzulegen. Die Rechenschaft muss klar und verständlich sowie vollständig und einer Nachprüfung zugänglich sein (RGZ 53, 252; BGHZ 109, 260). Vollständigkeit liegt grds nur vor, wenn Rechnungen und Belege vorgelegt werden (BGHZ 39, 87: fehlende Belege). Vorlagepflichtig sind Belege, soweit diese üblich und vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 44 Der Beschl nach § 28 II 1 ist anfechtbar, wenn er formal oder materiell mangelhaft ist. Materiell widerspricht er nur dann § 18 II, wenn er betragsrelevante Mängel aufweist (BGH ZMR 25, 44 Rz 8), zB wenn zur Berechnung falsche Umlageschlüssel angewendet wurden (BGH NJW 18, 3717 Rz 15; AG Köln ZMR 24, 702) oder wenn auf einen WEigtümer Ausgaben und/oder Einnahmen umgele...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 52 Der Vermieter erfüllt iSv § 362 I seine Pflicht, abzurechnen, wenn seine Abrechnung den Anforderungen des § 259 I genügt, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 15; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15). Für die Annahme einer Erfüllung sind nach hM ›keine zu hohen Anfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Ersteller.

Rn 38 Die Abrechnung und ihre Bestandteile/Ergänzungen hat der Verw als Organ der GdW (BGH ZMR 24, 960 Rz 12) aufzustellen, in dessen Amtszeit die Verpflichtung zur Erstellung entstanden ist (BGH ZMR 18, 523 Rz 11). Die Organ-Verpflichtung geht nicht auf den neuen Verw über (AG Kassel ZfIR 22, 99). Der Alt-Verw kann die Erstellung indes vertraglich nach § 280 I BGB und aus s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Fußballtrainer

Rz. 19 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Fußballtrainer sind > Arbeitnehmer, wenn sie für mindestens eine Spielzeit verpflichtet werden; ebenso wohl die von Fußballverbänden verpflichteten Trainer und Sportlehrer und auch der Cheftrainer einer Bundesligamannschaft (kein Berufssportler iSd § 50a Abs 1 Nr 1 EStG; EFG 1998, 744). Nebenberufliche Übungsleiter können sowohl ArbN sein al...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ballbesuch

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Teil ihrer Berufsarbeit ist die Teilnahme an einer Veranstaltung mit Tanz für Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung befasst sind; dazu gehören auch die aufspielenden > Musiker und auftretende > Künstler wie zB Berufstänzer. Ihre Vergütungen führen zu besteuerbaren > Einnahmen, ihre Aufwendungen – vorbehaltlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Der Umfang jeden Unterhaltsanspruchs hängt maßgeblich von der Ermittlung des Einkommens der am Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten ab. Das BGB enthält keine Regelung, was bei einer Unterhaltsberechnung als Einkommen zu berücksichtigen ist (eingehend Scholz/Kleffmann/Kleffmann FamR-Hdb, Teil G Rz 1 ff). Rn 2 Die Einkommensermittlung erfolgt für Berechtigte und Verpflic...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Ernährung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ausgaben für Essen und Trinken sind Aufwendungen für die > Lebensführung und steuerlich mit dem > Grundfreibetrag (> Existenzminimum) abgegolten. Sie sind grundsätzlich keine > Werbungskosten , auch wenn wegen des Berufs, etwa zur Erhaltung der Arbeitskraft oder bei besonders schwerer körperlicher Arbeit, eine besondere zB kalorienreiche oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b

1. b) gegenüber dem Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige gegenüber dieser Person Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses hat; oder ... Rz. 521.1 [Autor/Stand] Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös. Nach dem durch das ATADUmsG[2] neu eingefügten § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b wird ein Nahestehen begründet, wenn die Person gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Überschussverteilung gem VI.

Rn 16 Gegenstand der Verteilung ist das Aktivvermögen der GbR, das nach Berichtigung der Gesellschaftsverbindlichkeiten ggü Dritten, Hinterlegung für betagte oder str Verbindlichkeiten und Ausgleich von Gesellschafterforderungen sowie Rückerstattung der Einlagen iRd Schlussabrechnung verbleibt. Zum Aktivvermögen zählen auch Sozialansprüche gg Gesellschafter, wie zB Schadense...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen der vGA

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Gewinnkorrektur. Die vGA kann eine doppelte Rechtsfolge auslösen. Zum einen ergibt sich auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft eine Hinzurechnung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, d.h. eine Gewinnerhöhung, die i.d.R. die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer erhöht.[2] Die Hinzurechnung kann allerdings auch in den Bereich steuerfreier Einkünfte ...mehr