Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Aufteilung der Kosten

Rz. 61 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Aufwendungen, die nicht ausschließlich dem Arbeitszimmer oder ausschließlich dem Wohnbereich zugeordnet werden können, werden nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der gesamten Wohnfläche (einschließlich des Arbeitszimmers) aufgeteilt; nur der auf das Arbeitszimmer entfallende Anteil führt zu WK (BFH 178, 356 = BStBl 1995 II, ...mehr

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Anhang 5.3 – VermBErl / 9. Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 des 5. VermBG)

Rz. 46 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als Aufwendungen des Arbeitnehmers nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz können vermögenswirksame Leistungen auf Grund von Verträgen angelegt werden, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind. Bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WoPG als Aufwendungen für den er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.8 Rechtsfolgen bei Nutzung einer Geschäftschance durch den Gesellschafter

Tz. 948 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nutzt eine Kap-Ges eine sich ihr bietende Geschäftschance nicht selbst, sondern überlässt sie diese unentgeltlich an ihren Gesellschafter, führt dies dann und insoweit zu einer vGA, wie sie von einem fremden Dritten ein Entgelt verlangt (und auch bekommen) hätte. Unabhängig vom Zivilrecht führt die Nutzung einer Geschäftschance durch den Gese...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 819 Während der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig und daher auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherungspflichtig ist,[1810] unterfällt der Fremdgeschäftsführer und der lediglich mit einer Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft beteiligte Geschäftsführer grundsätzlich der Sozialversicherun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Ernsthaftigkeit/Bedeutung des Rückwirkungsverbots

Tz. 1111 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zur Anerkennung von Darlehensverhältnissen mit einem beherrschenden Gesellschafter aus einem Darlehen des Gesellschafters an "seine" Kap-Ges ist eine Besicherung der Darlehensforderung des Gesellschafters nicht unbedingt erforderlich; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BStBl II 1995, 419). Nach Auff des BFH liegt die Besicherung bereits in den Ei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) § 4 Nutzungspauschale und Kilometergeld, Fahrtenbuch

Rz. 553 Das Muster kombiniert aus steuerlichen Gründen eine Nutzungspauschale mit einem Kilometergeld. Die Nutzungspauschale ist vom Arbeitnehmer voll zu versteuern und sozialabgabenpflichtig. Dagegen kann nach derzeitigem Recht dem Arbeitnehmer ein Kilometergeld für Dienstfahrten in Höhe von 0,30 EUR pro Kilometer steuerfrei zugewendet werden.[1358] Dies gilt allerdings nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3 Die Zuordnungskriterien des BFH

Tz. 1346 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bei Begr einer Betriebsaufspaltung ist es denkbar, dass geschäftswertbildende Faktoren – zB eine besonders qualifizierte Arbeitnehmerschaft oder eine spezielle betriebliche Organisation – nach der Aufspaltung des bislang einheitlichen Betriebs fortan nicht mehr dem fortbestehenden Besitzunternehmen, sondern der neu gegründeten Betriebs-Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Bedeutung des Rückwirkungsverbots

Tz. 1001 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Miet- und Pachtverhältnissen zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter muss auf Grund des Rückwirkungsverbots auf zivilrechtlich wirksame, klare und im Voraus abgeschlossene Vereinbarungen geachtet werden; s R 8.5 Abs 2 KStR 2015. Ebenso wichtig ist die tats Durchführung getroffener Vereinbarungen. Beispiel 1: X verp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.5.1 Einbeziehung in die Gesamtausstattung

Tz. 672 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei der Prüfung der Gesamtausstattung ist für den Wert der Pensionszusage für den jeweiligen VZ die fiktive jährliche Nettoprämie anzurechnen, die für eine der gegebenen Pensionszusage entspr Versicherung gezahlt werden müsste (s H 8.7 "Angemessenheit" KStH). Dieser Betrag ist nicht deckungsgleich mit dem sich aus der Bildung der Pensionsrü...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Vorzeitige Beendigung der Lebensversicherung durch Kündigung

Rz. 179 Außer durch Eintritt des Versicherungsfalls oder Ablauf des Vertrages kann ein Lebensversicherungsvertrag vorzeitig durch Kündigung enden. § 168 Abs. 1 VVG erlaubt, sofern laufende Prämien zu zahlen sind, die jederzeitige Kündigung der Lebensversicherung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Kein Kündigungsrecht besteht gemäß § 168 Abs. 3 VVG bei steuerlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.1 Tatsächliche Durchführung von Pachtverträgen

Tz. 1361 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vGA-Probleme im Zusammenhang mit Betriebsaufspaltungen treten in der Praxis häufig auch deshalb auf, weil es an der tats Durchführung insbes der abgeschlossenen Pachtverträge fehlt. Gerade in wirtsch Krisensituationen wird die vereinbarte Pacht oftmals überhaupt nicht, nur unregelmäßig, zu spät oder in einer vom Vertrag abw Höhe entrichtet....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Überlassung von Wohnräumen an den Gesellschafter

Ausgewählte Literaturhinweise: Binnewies/Wollweber, Private Feriendomizile in der Steuerfalle? – Zu den ertragstlichen Fallstricken selbst genutzter Auslandsimmobilien, DStR 2014, 628; Golombek, VGA bei unentgeltlicher Überlassung einer spanischen Ferienimmobilie – wirklich nur bis 2012 relevant?, BB 2014, 855; Piltz, Besteuerung ohne Leistungsfähigkeit? – Das selbstgenutzte Fe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktversicherung – Zusage einer Versorgung durch Direktversicherung

Rz. 681 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.34: Direktversicherung – Zusage einer Versorgung durch eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Versorgungszusage Fa. _________________________ (Name, Adresse Firma) – im Folgenden: "Arbeitgeber" – gewährt Frau/Herrn _________________________ (Name, Adresse) – im Folgenden: "Mitarbeiter" – betriebliche Alter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Sonstige Probleme der verdeckten Gewinnausschüttung im Grundstücksbereich

Tz. 1018 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Verzichtet eine GmbH auf die Ausübung eines günstigen Kaufangebots zu Gunsten ihres Gesellschafters, liegt darin eine vGA; s Urt des BFH v 03.11.1971 (BStBl II 1972, 227). Nach neuerer BFH-Rspr würde man dies damit begründen, dass die Gesellschaft ihrem Gesellschafter eine Geschäftschance unentgeltlich überlassen hat; s Tz 946ff. Tz. 1019 St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Die Behandlung von Verrechnungskonten

Tz. 1133 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auf einem bei einer Kap-Ges für den Gesellschafter geführten Verrechnungskonto werden Zahlungen für private Zwecke des Gesellschafters erfasst, die bei einem Pers-Unternehmen als Privatentnahmen zu verbuchen wären. So werden häufig GF-Gehälter, Pachtzahlungen, Darlehenszinsen uÄ auf einem Verrechnungskonto gutgeschrieben und Auszahlungen v...mehr

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§ 23 Steuerrecht / c) Zusammensetzung der Erbengemeinschaft ändert sich durch Ausscheiden eines Miterben

Rz. 30 Grundsätzlich stellt das Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft die Übertragung seines Erbteils auf die verbleibenden Erben dar. Daher finden beim Ausscheiden ohne Abfindung die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines Erbteils[41] (siehe Rdn 22) und beim Ausscheiden gegen Abfindung die Grundsätze über die entgeltliche Übertragung eines Erbteils ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Beendigung der Lebensversicherung

Rz. 191 Abgesehen von dem Eintritt des Versicherungsfalles (siehe dazu Rdn 192) und einer einvernehmlichen Aufhebung kann die Lebensversicherung vorzeitig aus sehr unterschiedlichen Gründen enden. Die jeweiligen Rechtsfolgen unterscheiden sich. Hinweis Checkliste Beendigung der Lebensversicherungmehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 50 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studierendenausschuss

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Studierendenparlament ist – sofern im jeweiligen Bundesland existent – als > Juristische Person des öffentlichen Rechts verfasst. Als Exekutivorgan ist der Allgemeine Studierendenausschuss (> ASTA) diesem sodann satzungsgemäß verantwortlich. Daraus leitet BFH 222, 438 = BStBl 2008 II, 981 ab, dass seine Organmitglieder weisungsgebunden ha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.3 "Junggesellenregelung" für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Tz. 794a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Für die Privatnutzung von Kfz bei Inhabern von Personenunternehmen (Einzelunternehmer/MU von Pers-Ges) gab es in der Vergangenheit die sog Junggesellenregelung. Danach war die Zahl der privaten Nutzungsanteile von Fahrzeugen auf die Zahl der potenziellen privaten Nutzer begrenzt (s Schr des BMF v 21.01.2002, BStBl I 2002, 148, Rz. 9). Diese...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Zu § 129 AO

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Schreib- und Rechenfehler sowie ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines > Verwaltungsakt unterlaufen sind, kann die FinBeh grundsätzlich jederzeit berichtigen ( § 129 AO ; > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 3). Zur Begrenzung durch Verjährungsfristen > Rz 7. § 129 AO ist auf das in § 90 Abs 1 bis 3 EStG beschrieb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 585 Das in den §§ 387 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Aufrechnung ist grundsätzlich auch auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar. Nach § 389 BGB führt die Aufrechnung dazu, dass sowohl die Hauptforderung, das ist die Forderung, gegenüber der der Aufrechnende die Aufrechnung erklärt, als auch die Gegenforderung, das ist die Forderung des Aufrechnenden gegen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Allgemeine Kriterien für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1066 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Angemessenheitsprüfung sind sämtliche Vergütungen zu Grunde zu legen, die als Gegenleistung für die Darlehensgewährung vereinbart und gewährt werden ("Gesamtausstattung" des Darlehens). Es handelt sich hierbei natürlich vorrangig um die Zinsen; von Bedeutung sind aber auch ein Damnum, die Nebenkosten, Kreditprovisionen sowie die nähere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt")

Tz. 688 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der Geschäftsführung noch nicht vorhanden ist, bisher kein Käufer für die Gm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.2 Nach dem EStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 30 Beschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit allen Einkünften, die außerhalb eines Betriebs gewerblicher Art anfallen und nach dem EStG dem Steuerabzug unterliegen. In Betracht kommen insbes. abzugspflichtige Kapitalerträge[1] und dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegende Einkünfte. Derartige Einkünfte gehören regelmäßig zur Ver...mehr

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Zweites Zukunftsfinanzierun... / 1 Änderung bei § 6b Abs. 10 EStG: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Die Möglichkeit zur Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 6b Abs. 10 wird von 500.000 EUR auf 2 Mio. EUR erhöht, um größere Spielräume für betriebliche Reinvestitionen zu schaffen. Im Referentenentwurf des BMF war noch eine Erhöhung auf 5 Mio. EUR vorgesehen. § 6b Abs. 10 EStG gestattet es Steuerpflichtigen, die keine Kapitalg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Abs. 1 steht im Zusammenhang mit der Definition der Körperschaftsteuersubjekte in § 1 Abs. 1, insbesondere § 1 Abs. 1 Nr. 5. Die Vorschrift dient der Abgrenzung der Körperschaftsteuersubjekte von Personengesellschaften und natürlichen Personen, die dem Einkommensteuergesetz unterliegen. Da es um die Abgrenzung der Steuersubjekte geht, wird die (Folge-)Frage der bes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.2 Einkünfte der beschränkt Steuerpflichtigen nach Nr. 1

Rz. 14 Im Fall der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG werden alle inländischen Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG erfasst (vgl. § 8 Abs. 1 KStG). Es handelt sich dabei um Einkünfte, die einen hinreichend starken Inlandsbezug aufweisen, um hieran die inländische (beschränkte) Steuerpflicht zu knüpfen. Die Besteuerung ausländischer Rechtsträger setzt völkerrechtli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.3 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 17 Die Ermittlung der Einkünfte hat grds. nach den für die jeweilige Einkunftsart für die unbeschränkte Steuerpflicht geltenden allgemeinen Vorschriften des EStG und des KStG zu erfolgen. Es gelten demnach neben anderen auch die Bestimmungen über die abziehbaren und die nichtabziehbaren Aufwendungen.[1] Hinsichtlich des Ausgabenabzugs sind außerdem die Sondervorschriften...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.5 Steuerliche Behandlung der Beteiligten

Rz. 46 Die an Realgemeinden Beteiligten beziehen unmittelbare Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, soweit die Steuerbefreiung der Realgemeinde reicht. Das ergibt sich aus der zu § 3 Abs. 2 S. 2 korrespondierenden Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG.[1] Diese nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellten Einkünfte werden bei den Beteiligten in dem Wirtschaftsjahr ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.4 Isolierende Betrachtungsweise

Rz. 23 Für das Einordnen der Einkünfte von beschränkt Stpfl. bleiben auch bei der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht nach § 2 KStG [1] im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG nicht angenommen werden könnten – isolierende Betrachtungsweise (§ 49 Abs. 2 EStG).[2] Rz. 24 Beispie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.4 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 42 Dem Steuerabzug vom Kapitalertrag, dem Steuerabzug nach § 32 Abs. 3 KStG und dem Steuerabzug bei beschränkt Stpfl. i. S. d. § 50a EStG unterliegen die vollen Einnahmen ohne jeden Abzug.[1] Damit bleiben etwaige Werbungskosten, die im Zusammenhang mit diesen Einnahmen stehen, grundsätzlich außer Ansatz.[2] Eine analoge Regelung enthält § 8 Abs. 6 KStG.[3] Die KSt für di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.3 Zurechnung des Einkommens

Rz. 30 Der Tatbestand des § 3 Abs. 1 setzt weiter voraus, dass das Einkommen nicht bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist (zu Problemen mit dem Wortlaut vgl. Rz. 5). Die Zurechnung des Einkommens bei einem anderen Steuerpflichtigen muss sich aus dem KStG oder dem EStG (oder anderen Gesetzen) ergeben. § 180 Abs. 1 AO kann in diesem Zusammenhang nicht herangezoge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.3 Umfang der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht (Abs. 2)

Rz. 86 Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte.[1] Das bedeutet, dass grds. alle – positiven und auch negativen – Einkünfte aus dem Inland und dem Ausland zur KSt heranzuziehen sind. Die verbreitete gegenständliche Umschreibung der unbeschränkten Steuerpflicht als Besteuerung des "gesamten Welteinkommens"[2] ist zu eng. Das Universa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.3 Kommanditgesellschaften auf Aktien

Rz. 22 Die KGaA ist eine Mischform aus einer AG und einer KG. Sie beruht auf den Bestimmungen in den §§ 278 bis 290 AktG. Nach § 278 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital bete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.4 Besteuerung der unbeschränkt stpfl. Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 88 Körperschaftstpfl., die eine der in Abs. 1 Nrn. 1–3 aufgeführten Rechtsformen aufweisen, erzielen kraft Gesetzes nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb.[1] Ebenfalls nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts[2] und Vereine ohne Rechtspersönlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.4.1 Nebenbetrieb oder Gewerbebetrieb

Rz. 42 Wann ein steuerlich unschädlicher Nebenbetrieb oder ein darüber hinausgehender schädlicher Gewerbebetrieb vorliegt, ist nach den Umständen des einzelnen Falles zu entscheiden. Es kommt darauf an, ob sich der Betrieb als Ausfluss der Land- oder Forstwirtschaft darstellt, mit ihm verbunden ist und in ihm die einzige Stütze findet, d. h. er muss überwiegend die Aufgabe ha...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 10 Mittelbare Förderung der Altersteilzeit durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit

Unabhängig von der Erfüllung der Voraussetzungen des AltTZG für Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit sind die Aufstockungszahlungen zum Arbeitsentgelt und die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber – grundsätzlich auch oberhalb der gesetzlichen Mindestbeträge – steuer-[1] und sozialabgabenfrei.[2] Praxis-Tipp Steuer- und Sozia...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 2.1 Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 7 Ebenso wie bei der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht enthält das deutsche KStG (im Gegensatz zu § 34 österreichisches KStG) auch keine Regelung für den Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Während die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht beginnt, sobald die in § 1 Abs. 1 KStG genannte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.7 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 50 Sinn des Ergänzungstatbestandes[1] des § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG ist, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand zu besteuern, soweit sie außerhalb des Bereichs der Ausübung öffentlicher Gewalt liegt und von einigem Gewicht ist, d. h. in merklichem Wettbewerb zu den Unternehmen der Privatwirtschaft steht. Die partielle Besteuerung der öffentlichen Hand dient der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.1 Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 1 KStG ist die Grundnorm des Körperschaftsteuerrechts; die Bedeutung geht über die Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht (so die Überschrift) hinaus. Die Vorschrift umschreibt (mittelbar) den Geltungsbereich der KSt und bestimmt damit diejenigen Steuersubjekte, die unter die KSt fallen. § 1 KStG steht als Kopfnorm des KStG systematisch im ersten Teil zur "Steuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2. 3Genossenschaften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 31 Genossenschaften (frühere Bezeichnung: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften) haben ihre gesetzliche Grundlage im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften i. d. F. der Bekanntmachung v. 16.10.2006.[1] Danach sind Genossenschaften Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer M...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.2.3 Inland

Rz. 83 Der Begriff Inland ist weder im KStG noch im EStG definiert. Inland ist das Gebiet der Bundesrepublik (einschl. des Beitrittsgebiets) und nach § 1 Abs. 3 KStG der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel und an der Ausschließlichen Wirtschaftszone. Zum Inland gehören auch Freihäfen, Zollausschlüsse, die Dreimeilenzone sowie See- und Kauffahr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.5.2 Rechtsfähige Stiftungen

Rz. 41 Die rechtsfähige Stiftung entsteht i. d. R. durch das Stiftungsgeschäft (in Schriftform) und die staatliche Genehmigung des Landes, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll.[1] Wird eine Stiftung allerdings von Todes wegen errichtet, bestimmt § 84 BGB, dass die Stiftung hinsichtlich des durch den Erbfall auf sie übergehenden Vermögens so behandelt wird, als...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.2.1 Definition der Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 5 § 1 Abs. 1 KStG enthält die Definition der Körperschaftsteuersubjekte. Diese Regelung gilt für den ganzen Bereich des Körperschaftsteuerrechts, d. h., ein Gebilde fällt nur dann unter den Bereich der KSt, wenn es unter eine der Fallgruppen des Abs. 1 subsumiert werden kann. Die Steuersubjekte, die der KSt (im Gegensatz zur ESt) unterliegen, sind im Gesetz nicht definier...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.2 Personenkreis

Rz. 36 Nach § 3 Abs. 2 sind gewisse Realgemeinden nur insoweit körperschaftsteuerpflichtig, als sie einen Gewerbebetrieb unterhalten oder verpachten, der über den Rahmen eines Nebenbetriebs hinausgeht. Voraussetzung ist jedoch stets, dass es sich dabei um eine Realgemeinde handelt, die zu den in § 1 bezeichneten Steuerpflichtigen gehört. Abzugrenzen davon sind Erwerbs- und W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 2.2 Ende der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 8 Auch für das Ende der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht fehlen im KStG ausdrückliche Regelungen. Da die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen jedoch nur dann eintritt, wenn dieser Personenkreis inländische Einkünfte bezieht, muss sie stets in dem Zeitpunkt enden, in dem im Fall des § 2 Nr. 1 KStG keine i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.1 Allgemeines

Rz. 26 Die beschränkte Steuerpflicht nach Nr. 2 erfasst – ebenso wie die nach Nr. 1 – Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. In beiden Fällen sind die Körperschaften nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Auf den ersten Anschein könnte man daher annehmen, dass beide Varianten der beschränkten Steuerpflicht identisch seien. Das Wort "sonstige" in Nr. 2 stellt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.2.2 Definition der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 8 Die zweite bedeutende Funktion des § 1 KStG besteht in der Definition der unbeschränkten Steuerpflicht. Diese Definition ist in § 1 Abs. 1 und 3 KStG enthalten; Abs. 2 bestimmt den Umfang der unbeschränkten Steuerpflicht. In dieser Funktion der Abgrenzung der unbeschränkten von der beschränkten Steuerpflicht (Parallele § 1 Abs. 1 und 4 EStG) steht die Vorschrift in ein...mehr