Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 5 Anrechnung der Einkommensteuer (§ 36 Abs. 2 bis 4 EStG)

Rz. 25 § 36 Abs. 2 bis 4 EStG regeln die Anrechnung der ESt im Erhebungsverfahren. Der BFH[1] sieht in der im Abrechnungsteil des Steuerbescheids enthaltenen Anrechnungsverfügung einen deklaratorischen, rechtsbestätigenden Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO, mit dem das FA die auf die festgesetzte ESt anzurechnenden Anrechnungsbeträge "bestätigt"(Rz. 28 und Rz. 96). Die Außenw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 15 Zinslose Stundung der Einkommensteuer bei der finalen Betriebsaufgabe (Abs. 5)

Rz. 98 § 36 Abs. 5 EStG [1] ermöglicht es bei der Verlegung eines Betriebs in einen anderen Staat der EU oder des EWR, die auf den Aufgabegewinn und auf den aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart resultierenden Gewinn entfallende ESt auf Antrag zinslos in 5 gleichen Jahresraten zu entrichten. Die erste Rate ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3 Anzurechnende Kapitalertragsteuer

Rz. 66 Seitdem 1.1.2009 kann eine Anrechnung der KapESt auf die ESt nur in den Fällen erfolgen, in denen die Kapitalerträge nicht nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen[1] besteuert werden. Auf die ESt angerechnet wird die KapESt, die insgesamt von denjenigen inländischen[2] Kapitalerträgen erhoben wurde, die in dem betreffenden Vz bei der Veranla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das jeweilige Einzelsteuergesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Tatbestand, an dessen Verwirklichung das EStG die Leistungspflicht knüpft, ist das Erzielen von Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 und 2 EStG und demgemäß das Beziehen von Einkommen in einem be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.2 Bei der Veranlagung erfasste Einkünfte

Rz. 48 Bei der Veranlagung werden diejenigen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) erfasst, die der Arbeitnehmer im Laufe des Kj. (Vz) erzielt hat.[1] Rz. 49 Laufender Arbeitslohn (R 39b.2 Abs. 1 LStR 2023) gilt in dem Kj. als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet. Sonstige Bezüge (R 39b.2 Abs. 2 LStR 2023), d. h. Arbeitslohn, der nicht als laufender ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.4 Entstehung der Kapitalertragsteuer

Rz. 19d Nach § 44 Abs. 1 S. 2 EStG entsteht die KapESt in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger der Kapitalerträge zufließen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.3 Entstehung der Lohnsteuer

Rz. 19c Nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG entsteht die LSt in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36 Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer

1 Allgemeines zur Steuererhebung Rz. 1 Mit § 36 EStG beginnt der VI. Abschnitt des EStG, d. h., der Abschnitt, in dem die Steuererhebung geregelt ist. Der Abschnitt "Steuererhebung" ist gegliedert in die Unterabschnitte: Erhebung der ESt (§§ 36– 37b EStG), Steuerabzug vom Arbeitslohn (LSt; §§ 38– 42e EStG), Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt; §§ 43– 45e EStG) und Veranlagung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.3 Aufteilung der Steuerabzugsbeträge bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Rz. 45 Bei Land- und Forstwirten läuft das Wj. im Regelfall vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Der Gewinn des abweichenden Wj. ist auf das Kj., in dem das Wj. beginnt, und das Kj., in dem das Wj. endet, entsprechend den zeitlichen Anteilen aufzuteilen (§ 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 EStG). In gleicher Weise sind dann auch die Steuerabzugsbeträge zeitanteilig aufzuteilen. Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.4 Nachweis des Steuerabzugs

Rz. 54 Den Nachweis über die durch Steuerabzug erhobene ESt (LSt) gem. § 39b EStG führt der Arbeitnehmer mit LSt-Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. einer besonderen LSt-Bescheinigung, die letzterer nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilen muss (§ 41b Abs. 1 S. 3 EStG). Aufgrund der Eintragungen im Lohnkonto muss der Arbeitgeber spätestens bis zum 28. Februar des Folge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.2 Entstehung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Rz. 19a Nach § 37 Abs. 1 S. 2 EStG entstehen die ESt-Vorauszahlungen jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlung zu entrichten ist, also jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahrs. Wird die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet, entsteht die ESt-Vorauszahlung mit Begründung der Steuerpflicht. Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.6 Keine Anrechnung bereits erstatteter Kapitalertragsteuer

Rz. 76 Die Anrechnung bzw. die Erstattung von KapESt schließen sich gegenseitig aus. Die durch Steuerabzug erhobene KapESt wird nur angerechnet, soweit nicht ihre Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Wurde einem Stpfl., dem eine Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG erteilt wurde, für Kapitalerträge, die ihm im Laufe des Vz zugef...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.1 Allgemeines

Rz. 82 Voraussetzung für die Verwirklichung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis im Erhebungsverfahren ist nach § 218 Abs. 1 AO die Festsetzung der ESt durch Steuerbescheid, die im Rahmen des Festsetzungsverfahrens erfolgt. § 36 Abs. 4 EStG regelt, wie die nach der Abrechnung verbleibende ESt durch Abschlusszahlung durch den Stpfl. zu tilgen bzw. ein sich aus der Abre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.4 Abtretung, Verpfändung, Pfändung

Rz. 92 Der Anspruch auf die Erstattung überzahlter ESt kann abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden (§ 46 Abs. 1 AO). Bevor die Abtretung oder Verpfändung aber dem FA wirksam angezeigt werden kann, muss der Anspruch bereits entstanden sein. Der Erstattungsanspruch entsteht (wie die bei der Veranlagung festzusetzende ESt) mit Ablauf des Vz.[1] Die Anzeige muss grundsätzlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.5 Anrechnung erhobener, vom Schuldner übernommener Kapitalertragsteuer

Rz. 75 Haben Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vereinbart, dass der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt übernimmt, dann wird dem Gläubiger der Kapitalerträge bei dessen Veranlagung zur ESt der ihm tatsächlich ausgezahlte Betrag zuzüglich der vom Schuldner übernommenen KapESt als Einnahme zugerechnet und die erhobene KapESt auf seine ESt angerechnet. Dabei ist es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.3 Aufrechnung durch den Steuerberechtigten, Verrechnung

Rz. 91 Soweit sich aus der Abrechnung ein Anspruch auf Erstattung eines zu viel entrichteten Betrags ergibt und Rückstände bei anderen Steuern vorhanden sind, kann das FA mit diesen Rückständen aufrechnen (§ 226 AO).[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.1 Allgemeines

Rz. 88 Ergibt die Abrechnung der ESt einen Überschuss zugunsten des Stpfl., wird dieser dem Stpfl. nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen. In der Vorschrift wird der Begriff "Auszahlung" verwendet. Das schließt aber die Aufrechnung, Gutschrift oder Verrechnung des überzahlten Betrags nicht aus. Rz. 89 Nach § 224 Abs. 3 S. 1 AO si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.5 Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 20 Nach § 50a Abs. 5 S. 1 EStG entsteht die bei beschr. Stpfl. im Weg des Steuerabzugs erhobene ESt in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütungen nach § 50a Abs. 1 EStG dem Gläubiger zufließen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9 Anrechnung erhobener Lohnsteuer

9.1 Allgemeines Rz. 47 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhobene ESt (LSt) auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt und soweit nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. 9.2 Bei der Veranlagung erfasste Einkünfte Rz. 48 Bei der Veranlagung w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3 Entstehung der Einkommensteuer (Abs. 1)

3.1 Allgemeines Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt den Entstehungszeitpunkt der ESt. 3.2 Begriff der Einkommensteuer Rz. 4 Mit "ESt" i. S. d. Vorschrift ist die bei der Veranlagung des Stpfl. festzusetzende ESt gemeint. Nach § 2 Abs. 6 EStG handelt es sich bei der festzusetzenden ESt um die tarifliche ESt i. S. d. § 32a Abs. 1 bzw. 5 EStG, die um die in dem jeweiligen Fall zu berück...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6.2 Antragsveranlagung

6.2.1 Antragsveranlagung nach § 25 EStG Rz. 32 Bezieht der unbeschränkt Stpfl. Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, und wird er nicht ohnehin zur ESt veranlagt, weil sein zu versteuerndes Einkommen die im Einzelfall anzuwendenden Freibeträge und Pauschbeträge nicht übersteigt, kann er nach § 25 EStG die Veranlagung zur ESt beantragen, um in den Genuss der Anrechnung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt den Entstehungszeitpunkt der ESt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3 Anzurechnende Lohnsteuer

Rz. 50 Auf die ESt angerechnet wird die LSt, die insgesamt vom Arbeitslohn einbehalten wurde, der als in dem betreffenden Vz bezogen gilt. Dabei ist es ohne Belang, wann der Arbeitgeber die LSt an das FA abgeführt hat. Rz. 51 Für die Anrechnung auf die ESt des Arbeitnehmers entscheidend ist die Einbehaltung der LSt – nicht deren Abführung durch den Arbeitgeber. Dies ergibt si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 4 Erhebung des Solidaritätszuschlags als Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer

Rz. 23 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und die Erhebung von Zuschlag­steuern zur ESt die Vorschriften des EStG mit Ausnahme von § 36a EStG entsprechend anzuwenden. Die Behandlung der Zuschlagsteuer folgt somit der Behandlung der ESt. Eine solche Zuschlagsteuer ist der SolZ, der nach dem SolZG seit dem Vz 1995 als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt erhoben w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.1 Allgemeines

Rz. 47 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhobene ESt (LSt) auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt und soweit nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.4 Kleinbetragsregelung für das Erhebungsverfahren

Rz. 87 Bei der Erhebung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, d. h. auch für die Abschlusszahlung bei der Einkommensteuer, gilt eine Kleinbetragsregelung .[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 11.1 Allgemeines

Rz. 76a Mit dem Forschungszulagengesetz [1] wurde ab dem 1.1.2020 eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Geregelt wird sie in einem eigenständigen Gesetz als steuerlichen Nebengesetz zum EStG und zum KStG, das für alle stpfl. Unternehmen gleichermaßen gilt, unabhängig von deren Größe, der jeweiligen Gewinnsituation ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 11.3 Anrechnung der Forschungszulage

Rz. 76c Die in einem eigenen Bescheid festgesetzte Zulage wird bei der nächsten Veranlagung zur ESt bzw. KSt durch Anrechnung auf die festgesetzte Steuer ausgezahlt (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Die Zulage ist somit gewinnunabhängig und ertragsteuerlich als Steuererstattung zu behandeln. Bei Mitunternehmerschaften sind die Anteile an der Forschungszulage gesondert und einheitlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6.2.3 Rechtsbehelf

Rz. 34 Die Ablehnung des Antrags auf Steuerfestsetzung (Veranlagung zur ESt) wird wie ein Steuerbescheid behandelt (§ 155 Abs. 1 S. 3 AO). Deshalb ist gegen diese Ablehnung als Rechtsbehelf der Einspruch statthaft (§ 347 AO).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 11 Anrechnung der nach § 10 FZulG festgesetzten Forschungszulage

11.1 Allgemeines Rz. 76a Mit dem Forschungszulagengesetz [1] wurde ab dem 1.1.2020 eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Geregelt wird sie in einem eigenständigen Gesetz als steuerlichen Nebengesetz zum EStG und zum KStG, das für alle stpfl. Unternehmen gleichermaßen gilt, unabhängig von deren Größe, der jeweiligen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6 Anrechnung auf die Einkommensteuer (Abs. 2)

6.1 Allgemeines Rz. 29 § 36 Abs. 2 S. 1 EStG [1] bestimmt, welche Steuerbeträge im Einzelnen mit der festgesetzten ESt abzurechnen sind. Auf die ESt werden angerechnet die für den Vz entrichteten ESt-Vorauszahlungen und die durch Steuerabzug erhobene ESt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3 Entstehung der Einkommensteuer

3.3.1 Allgemeines Rz. 8 Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das jeweilige Einzelsteuergesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Tatbestand, an dessen Verwirklichung das EStG die Leistungspflicht knüpft, ist das Erzielen von Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 und 2 EStG und demgemäß das Beziehen von Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.2 Entstehungszeitpunkt der Einkommensteuer

3.3.2.1 Allgemeines Rz. 9 § 36 Abs. 1 EStG bestimmt als Entstehungszeitpunkt der ESt den Ablauf des Vz. Vz ist das Kj. (§ 25 Abs. 1 EStG). Die ESt ist eine Jahressteuer. Die Grundlage für ihre Festsetzung (das zu versteuernde Einkommen) ist jeweils für ein Kj. zu ermitteln (§ 2 Abs. 7 S. 1 und 2 EStG; § 2 EStG Rz. 101ff.). Rz. 10 Hat die Steuerpflicht nicht während des vollen V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10 Anrechnung erhobener Kapitalertragsteuer

10.1 Allgemeines Rz. 62 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug vom Kapitalertrag erhobene ESt (KapESt) auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet, Buchst. a) soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder Buchst. b) auf die nach § 3 Nr. 40 EStG auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5 Abweichende Entstehungszeitpunkte der Einkommensteuer

3.3.5.1 Allgemeines Rz. 19 § 36 Abs. 1 EStG verweist darauf, dass das EStG noch an anderer Stelle Regelungen zur Entstehung der ESt enthält. Es handelt sich um die jeweiligen Entstehungszeitpunkte bei den besonderen Erhebungsformen der ESt – der ESt-Vorauszahlungen, der LSt, der KapESt und des Steuerabzugs, der bei beschr. Stpfl. vorzunehmen ist. Die ESt-Vorauszahlungen und die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.5 Anrechnung erhobener Lohnsteuer bei Nettolohnvereinbarung

Rz. 56 Zu dem bei der ESt-Veranlagung eines Arbeitnehmers zu berücksichtigenden stpfl. Arbeitslohn gehören auch sog. Nettobezüge. Der bei der Veranlagung anzusetzende Nettolohn ist um die vom Arbeitgeber übernommenen Steuern (LSt, SolZ zur LSt, Lohnkirchensteuer etc.) zu erhöhen, weil auch bei einer Nettolohnvereinbarung der Arbeitnehmer Schuldner dieser Steuern ist.[1] Über...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a AO)

Rz. 83 Nach § 233a Abs. 1 AO ist der Unterschiedsbetrag laut § 233a Abs. 3 AO, der sich bei der Festsetzung der ESt als Steuernachforderung (Mehrsoll) bzw. als Steuererstattung (Mindersoll) ergibt, zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt im Regelfall nach einer Karenzzeit von 15 Monaten (bzw. wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft überwiegen – von 23 Monaten) nach Ablau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.3 Entstehung und Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 13 Von der Entstehung der ESt zu unterscheiden sind die Festsetzung der ESt durch Steuerbescheid (§§ 155 bis 192 AO), die Fälligkeit des Steueranspruchs (§ 220 AO) und die Verwirklichung des Steueranspruchs im Erhebungsverfahren (§§ 218 bis 248 AO). Rz. 14 Die ESt entsteht unabhängig von ihrer Festsetzung dem Grunde nach mit Ablauf des Vz – gleich, in welcher Höhe sie unter ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.6 Rechtsbehelf

Rz. 95 Der Abrechnungsteil des ESt-Bescheids ist Teil des Steuererhebungsverfahrens (§§ 218 bis 248 AO). Deshalb kann die Anrechnung von ESt-Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen jederzeit bis zum Ablauf der Zahlungsverjährung (§ 228 AO) zugunsten des Stpfl. berichtigt werden, wenn sich die ursprüngliche Anrechnung als unzutreffend erwiesen hat. Rz. 96 Bei Streitigkeiten ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 11.2 Umfang der Forschungszulage

Rz. 76b Die Zulage beträgt 25 % (§ 4 FZulG) der Bemessungsgrundlage nach § 3 Abs. 5 FZulG. Der Antrag (§ 5 FZulG) auf Erteilung der Forschungszulage ist bei dem FA zu stellen, das für die Besteuerung des Einkommens (bei natürlichen Personen und Kapitalgesellschaften) zuständig ist. Bei Mitunternehmerschaften ist das FA zuständig, das auch für die gesonderte und einheitliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.4 Bedeutung des Entstehungszeitpunkts der Einkommensteuer

Rz. 18 Der Zeitpunkt der Entstehung der ESt ist u. a. von Bedeutung für eine Reihe abgabenrechtlicher Vorschriften, z. B. für den Übergang von Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger bei Gesamtrechtsnachfolge (§ 45 AO), für die Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen oder Steuerver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.2.2 Entstehungszeitpunkt bei Fortfall der Steuerpflicht

Rz. 11 Fällt die Steuerpflicht im Laufe des Kj. fort, z. B. durch Tod oder wegen Wohnsitzverlegung in das Ausland, kann die Veranlagung in solchen Fällen erst nach Ablauf des Vz vorgenommen werden. Die ESt entsteht deshalb auch bei Fortfall der Steuerpflicht während des Kj. erst mit Ablauf des Vz.mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 3.1 Zugelassene Verarbeitung sensibler Daten (Abs. 2 S. 1)

Rz. 36 Von dem Verarbeitungsverbot für sensible Daten macht Art. 9 Abs. 2 DSGVO eine Ausnahme, wenn die betroffene Person in die Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt hat, die betreffenden Daten von der betroffenen Person öffentlich gemacht worden sind, die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte im Rahm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dichtheitsprüfung von priva... / 3 Kosten der Kanalprüfung

Was die von den betroffenen Haus- und Grundbesitzern aufzuwendenden Kosten einer Kanalprüfung betrifft, kommt dies ganz auf den Einzelfall an. Die Kosten können zwischen 300 und 1.500 EUR liegen, abhängig davon, wie groß das Grundstück ist, welche Länge die zu prüfenden Abwasserrohre haben, wie sie verlaufen, ob ein Revisionsschacht vorhanden ist, welche Prüfmethode angewend...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 2.1 Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden

Rz. 15 Der Begriff der Verarbeitung ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO legal definiert. Diese Definition ist auch im Rahmen des § 29b AO verbindlich.[1] Danach umfasst die "Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Darunter fällt das Erheben, das Erfassen, die Organisatio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 2.2.1 Verarbeitung zur gesetz- und gleichmäßigen Festsetzung von Steuern

Rz. 27 In seiner 1. Alt. sieht § 29b Abs. 1 AO die Zulässigkeit der Datenverarbeitung zur Erfüllung der der Finanzbehörde obliegenden Aufgaben vor. Ausweislich der Gesetzesbegründung sind die Aufgaben des Verantwortlichen in erster Linie § 85 AO zu entnehmen, nach dem die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen zu haben.[1] Die Zulässigkei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 3.3 Verarbeitung sensibler Daten durch Dritte

Rz. 53 Auf Grundlage des § 29b Abs. 2 AO sind nur Finanzbehörden i. S. d. § 6 Abs. 2 AO sowie Kommunen, soweit sie Realsteuern verwalten[1] berechtigt, sensible Daten zu verarbeiten.[2] Soweit sonstige öffentliche oder private Stellen personenbezogene Daten zu steuerlichen Zwecken verarbeiten, richtet sich die datenschutzrechtliche Zulässigkeit unmittelbar nach Art. 9 Abs. 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 2 Pflicht zur Steueranmeldung und Voranmeldung

Neben den Steuererklärungen muss der Geschäftsführer regelmäßig Steueranmeldungen abgeben. Das sind: die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteueranmeldung und die Kapitalertragsteueranmeldung. Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die Steueranmeldungen spätestens 10 Tage (nicht Werktage, sondern: Tage, also z. B. am 10. des Folgemonats) nach Ablauf des Anmeldezeitraums dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / 2 Beurteilung der Gesamtbezüge des Geschäftsführers

Die an den GmbH-Geschäftsführer geleisteten Bezüge müssen angemessen sein (Geschäftsführer-Vergütung). Maßgebend ist die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Zur Gesamtausstattung gehört alles, was er von der Gesellschaft erhält, z. B.: Gehalt Tantiemen Urlaubs- und Weihnachtsgratifikationen Pensionszusage/Direktversicherung Firmenwagen Darlehen Miet- bzw. Pachtza...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 4.1 Rechtsgrundlose Verarbeitung

Rz. 54 Werden personenbezogene Daten durch eine Finanzbehörde verarbeitet, ohne dass hierfür eine Rechtsgrundlage einschlägig ist, so ist die Verarbeitung rechtswidrig.[1] Auch die Verarbeitung auf Grundlage einer potenziellen Einwilligung der betroffenen Person[2] würde keine hinreichende Zulassung der Datenverarbeitung im Besteuerungsverfahren nach der AO darstellen, da di...mehr