Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 3 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift ist verfassungsgemäß und verstößt insb nicht gegen Art 3 Abs 1 GG (s Wacker in Schmidt, § 4i EStG Rz 6 (42. Aufl 2023)). Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs stellt sich die Frage der Europarechtskonformität der Vorschrift. Ob ein Verstoß gegen die EU-Grundfreiheiten vorliegt, vor allem bzgl der Niederlassungsfreiheit nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Antragsgebundenheit

Rn. 52 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Aus § 34a Abs 1 S 1 Hs 1 iVm S 2 EStG wird deutlich, dass die Thesaurierungsbegünstigung auf Antrag gewährt wird, dem StPfl also ein Wahlrecht eingeräumt wird, von dem er unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls für jeden einzelnen VZ Gebrauch machen kann. Der StPfl kann bis zur Höhe des nicht entnommenen Gewinns, welcher die Oberg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bemessungsgrundlage

Rn. 41 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zwecks Vermeidung europarechtlicher Probleme (vgl EuGH v 03.10.2006, BStBl II 2007, 352) enthält § 50a Abs 3 EStG für das Steuerabzugsverfahren in Bezug auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage (s Rn 42ff) sowie die Höhe des einschlägigen Abzugsteuersatzes (s Rn 46ff) eine Sondervorschrift für EU- und EWR-Fälle. Rn. 42 Stand: EL 177 – ET: 12/2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einkünfteermittlung

Rn. 10 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Soweit für die Besteuerung der beschränkt StPfl Einkünfte zu ermitteln sind und nicht wie beim (abgeltenden) Quellensteuerabzug grds an die Einnahmen angeknüpft wird, gelten die allg Vorschriften: Anwendung des objektiven Nettoprinzips und Abstellen auf die Veranlassung von BA und WK. Rn. 11 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Aufwendungen müssen ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 70 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine Abstandnahme kommt bei allen inländischen von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und bei inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Betracht. Erweitert worden ist die Regelung zur Abstandnahme vom Steuerabzug in dem durch das JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I S 1768 eingefügten S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anmeldung und Abführung

Rn. 61 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die innerhalb eines Kalendervierteljahres einzubehaltende Steuer ist gem § 50a Abs 5 S 3 EStG nach Maßgabe des § 73e EStDV innerhalb von zehn Tagen des dem Kalendervierteljahr folgenden Monats (10.04., 10.07., 10.10. und 10.01.) vom Vergütungsschuldner beim BZSt anzumelden und an das BZSt abzuführen. Maßgebend ist die tatsächlich einbehaltene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 112 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Kreis der begünstigten KapErtr ist auf KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1, 2, 3 und 7a EStG beschränkt. Zwar mindern die KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 und 3 EStG das stpfl Einkommen des Schuldners der KapErtr, es soll aber bei einer Belastung dieser Stufe durch KapSt nur in Höhe der tariflichen KSt von 15 % bleiben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuersatz

Rn. 38 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 2 S 1 EStG ist bzgl der Höhe des Abzugsteuersatzes danach zu differenzieren, welcher genaue Steuerabzugstatbestand vorliegt. In den Fällen des § 50a Abs 1 Nr 1–3 EStG beträgt der Abzugsteuersatz einheitlich 15 % und für die Aufsichtsratssteuer (Fälle des § 50a Abs 1 Nr 4 EStG) 30 %. Der SolZ iHv 5,5 % der Abzugsbeträge ist zusät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Allg zur Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger

Rn. 7 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Steuerbarkeit der jeweiligen Einkünfte ergibt sich aus den vorrangigen Einzelbestimmungen des § 49 EStG . Die Ausübung des Besteuerungsrechts durch die Bundesrepublik Deutschland kann bspw durch völkerrechtliche Regelungen wie DBA eingeschränkt sein. Rn. 8 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das EStG sieht für die Besteuerung beschränkt StPfl unters...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 40 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Durch einen besonderen VA, den das Wohnsitz-FA erteilt, kann der Gläubiger der KapErtr eine Abstandnahme auch dann erreichen, wenn das Freistellungsvolumen zwar überschritten wird, aber dennoch kein stpfl Einkommen erzielt wird. Rn. 41 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Gläubiger muss unbeschränkt stpfl sein, und es darf für ihn auch bei einer An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 71 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abstandnahme gilt für Erträge aus Versicherungen, Kapitalforderungen (a-Fälle oder b-Fälle), Dividenden aus ausländischen Aktien, Stillhalterprämien, sowie Veräußerungsgewinne iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG. Rn. 72 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wegen der Verweisung auf die Vorschriften für die KapSt auf Zinsen in § 7 Abs 1 S 2 InvStG gilt d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einbehaltung

Rn. 58 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Im Steuerentstehungszeitpunkt (s Rn 57) hat der Vergütungsschuldner nach § 50a Abs 5 S 2 EStG den Steuerabzug für Rechnung des Vergütungsgläubigers (Steuerschuldners) vorzunehmen. Der Vergütungsschuldner muss somit bereits im Zeitpunkt des Abflusses der Vergütung diese entsprechend kürzen. Rn. 59 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Vergütungsschuldner...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freistellungsvolumen

Rn. 22 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach § 20 Abs 9 EStG betrug das Freistellungsvolumen bis einschließlich des VZ 2022 bei Anwendung der Grundtabelle EUR 801 und bei Anwendung der Splittingtabelle EUR 1 602. Ab dem VZ 2023 belaufen sich die Sparer-Pauschbeträge auf EUR 1 000 (Grundtabelle) bzw EUR 2 000 (Splittingtabelle). Rn. 23 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das Freistellungsvolu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Echte und unechte Rückwirkung

Rn. 61 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei rückwirkenden Gesetzen unterscheidet das BVerfG in st Rspr zwischen Gesetzen mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind (vgl BVerfG v 08.06.1977, 2 BvR 499/74, 2 BvR 1042/75, BVerfGE 45, 142,167 f; BVerfG v 23.11.1999, 1 BvF 1/94, BVerfGE 101, 239, 262; BVerfG v 10.10.2012, 1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verwendungsreihenfolge

Rn. 131 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das BMF v 11.08.2008, BStBl I 2008, 838 Rz 29 äußert sich zudem im Zusammenhang mit der Nachversteuerung zur Verwendungsreihenfolge für die nicht entnommenen Gewinne im Falle des Entnahmeüberhangs. Demnach ist die Verwendungsreihenfolge wie folgt aufgebaut:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Ertragsteuerliche Organschaft

Rn. 104 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Für den Fall, dass ein Einzelunternehmer oder eine PersGes Organträger einer Tochter-KapGes nach §§ 14ff KStG ist, erstreckt sich die Ausübung des Thesaurierungswahlrechts gem § 34a EStG auf den nach § 4 Abs 1 S 1 EStG oder § 5 EStG ermittelten Gewinn der PersGes einschließlich der Ergebnisse aus Ergebnisabführungsverträgen der Organgesells...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachversteuerungspflichtiger Betrag zum Ende des VZ

Rn. 120 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Während die Ermittlung des nachversteuerungspflichtigen Betrags des VZ relativ gut greifbar ist, so ist die Fortschreibung des nachversteuerungspflichtigen Betrags herausfordernder. Es erfolgt eine jährliche Fortschreibung des nachversteuerungspflichtigen Betrags. Zudem ist dieser zum Ende des VZ für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum

Eisendick, Der Freistellungsauftrag – gesetzliches Niemandsland, FR 1998, 49; Jansen, Freistellungsbescheinigungen nach § 44a Abs 5 EStG für Unternehmen der Finanzbranche, FR 2012, 667; Krauss/Meichelbeck, Zur Freistellung v KapSt-Einbehalt bei Holding-Gesellschaften nach der sog Überzahlerregelung gem § 44a Abs 5 EStG, DStR 2015, 333; Ronig, KapSt-Abzug und Anmeldungsverfahren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Grenzüberschreitende Überführungen und Übertragungen von Wirtschaftsgütern

Rn. 173 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Entnahmen iSd § 4 Abs 1 S 3ff EStG aufgrund der Überführung oder Übertragung von WG aus einem inländischen BV in ein ausländisches BV desselben StPfl sind grundsätzlich auch bei der Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns und des Entnahmeüberhangs iSd § 34a EStG zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Einlagen iSd § 4 Abs 1 S 7 EStG aufgrun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Bescheinigung

Rn. 73 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Damit der beschränkt StPfl den Einbehalt und die Abführung der Steuer nachweisen kann, ist der Vergütungsschuldner auf Verlangen zum Ausstellen einer Bescheinigung mit festgelegtem Inhalt verpflichtet (§ 50a Abs 5 S 6 EStG). Diese dient dem Nachweis des durchgeführten Steuerabzugs, wenn die Abgeltungswirkung nicht eintritt oder ein Steuerabz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 111 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Begünstigt sind die steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nicht wegen Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreit sind, sowie inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht bereits durch § 44a Abs 7 EStG erfasst werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Nicht entnommener Gewinn bei Personengesellschaften

Rn. 98 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wie in s Rn 70 ff dargestellt, werden bei Mitunternehmeranteilen neben Entnahmen und Einlagen des Gesamthandsvermögens auch diejenigen des Sonder-BV berücksichtigt. Die Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns bzw der Entnahmen und Einlagen erfolgt gem § 34a Abs 2 EStG nicht für die Mitunternehmerschaft insgesamt, sondern mitunternehmerantei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rn. 113 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Nachweis wird durch eine NV-Bescheinigung des Betriebs-FA geführt (§ 44a Abs 8 S 2 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pauschalierung der ESt auf Sachprämien auf Antrag

1. Gewährung von Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG durch ein Unternehmen Rn. 15 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Materiell-rechtlich setzt § 37a Abs 1 EStG voraus, dass ein Unternehmen, gleich welcher Rechtsform (vgl BFH v 14.09.2005, VI R 89/98, BStBl II 2006, 92 unter II.3. zu § 40a EStG), Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewährt, Bleschick in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der nicht entnommene Gewinn im Einzelnen

1. Gewinnermittlungsart Rn. 75 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wie oben bereits dargestellt (s Rn 16ff), setzt die Inanspruchnahme der Tarifbegünstigung zwingend eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 S 1 EStG oder § 5 EStG voraus, während eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG oder pauschalierte Gewinnermittlungen (§§ 5a, 13a EStG) für Zwecke der Thesaurierungsbegünstigung aussc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Belastungsvergleiche, Reformvorschläge und mögliche Alternativen zur Thesaurierungsbegünstigung im Lichte des KöMoG

1. Allgemeine Überlegungen Rn. 145 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 An dieser Stelle lassen sich aufgrund der zahlreichen Steuerreformen der letzten Jahre Überlegungen dahingehend anstellen, inwiefern die Thesaurierungsbegünstigung für Einzelunternehmer- und Mitunternehmer zur (temporären) Senkung der Ertragsteuerbelastung sowie zur Stärkung des EK tatsächlich das Mittel der Wahl i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Nicht entnommener Gewinn bei doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften

Rn. 101 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Im Falle doppel- und mehrstöckiger PersGes (ausführlich s § 15 Rn 73, 78, 92, 111bff (Bitz )) stellt sich die Frage, auf welcher Ebene und in welchem Verhältnis die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG anzuwenden sind. Hier besteht gewisser Interpretationsspielraum, der die FinVerw und die Fachwelt in drei Lager aufteilt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 13 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der erste Blick in den § 34 Abs 1 S 1 EStG vermag zunächst kein klares Bild zu vermitteln, für wen genau die Regelung gelten soll, da das Gesetz lediglich vom "Steuerpflichtigen" allg spricht. Der Terminus des StPfl wird in der Folge mehrfach verwendet, ohne diesen konkret einzugrenzen. Gleichwohl kann unter Zuhilfenahme der BT-Drs 16/4841, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Thesaurierungsbegünstigung im Lichte des KöMoG

Schrifttum: Demuth, Praxisbezogene Hinweise zum Gesetz zur Modernisierung des KSt-Rechts (KöMoG), KSP 47/2021; Leitsch, Einführung des Optionsmodells – Zur Möglichkeit der Körperschaftsbesteuerung für PersGes, BB 2021,1943. Verwaltungsanweisungen: Umwandlungssteuererlass (UmwStE) 2011, BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (Anwendung des UmwStG idF des Gesetzes über steuerliche B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sondertarif

Rn. 62 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Begünstigung wird in Form eines Sondertarifs von 28,25 % auf nicht entnommene Gewinne iSd § 34a Abs 2 EStG gewährt. Damit soll gewährleistet werden, dass betriebliche Gewinne in vergleichbarer Weise wie das Einkommen von KapGes besteuert werden und folglich ein Beitrag zur Rechtsform- und Finanzierungsneutralität geleistet werden soll (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bemessungsgrundlage

Rn. 33 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 2 S 1 EStG ist der Steuerabzug von den "gesamten Einnahmen", mithin von der gesamten Bruttovergütung vorzunehmen. Aufgrund des Abstellens auf Einnahmen und nicht auf Einkünfte ist der Abzug insb von BA oder WK – auch der Abzugsteuer selbst – nicht möglich (zu Ausnahmen in EU-/EWR-Fällen s Rn 41ff). Rn. 34 Stand: EL 177 – ET: 12/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachversteuerungsbetrag

Rn. 125 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Ausgehend von den obigen Ausführungen ist der Nachversteuerungsbetrag wie folgt zu ermitteln (s Dörfler/Graf/Reichl, Die geplante Besteuerung von Personenunternehmen ab 2008 – Ausgewählte Problembereiche des § 34a EStG im Regierungsentwurf, DStR 2007, 645, 648):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 100 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gläubiger der KapErtr muss entweder eine inländische gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG oder eine inländische Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rn. 104 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Zugehörigkeit zu dem begünstigten Personenkreis ist durch eine NV-Bescheinigung des Betriebs-FA nach § 44a Abs 7 S 2 EStG nachzuweisen. Rn. 105 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Für die Abstandnahme reicht daneben bei den wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen auch der Freistellungsbesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ausländische Betriebsstätten

Rn. 92 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Grundsätzlich sind Einkünfte ausländischer Betriebsstätten iRd BV-Vergleichs des Gesamtunternehmens zu berücksichtigen und erhöhen oder vermindern den Gewinn nach § 4 Abs 1 S 1 EStG oder § 5 EStG. Es ergibt sich somit auch eine unmittelbare Auswirkung auf den nicht entnommenen Gewinn. Rn. 93 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine Differenzierung der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 17 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Möglichkeit der Abstandnahme vom Steuerabzug ist durch das AmtshilfeRLUmsG ab dem VZ 2013 erheblich ausgeweitet worden. Arbeitsaufwändige Erstattungsverfahren können damit sowohl im Interesse der StPfl als auch der FinVerw vermieden werden. Die Sonderregelung für Bezieher geringer Kapitaleinkünfte hat der Gesetzgeber auf Dividenden und G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 19 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Sparer-Pauschbetrag soll sich schon iRd KapSt-Abzugsverfahrens auswirken. Nur so lässt sich die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs flächendeckend umsetzen. Rn. 20 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die freizustellenden KapErtr dürfen nicht zu anderen Einkünften als den Einkünften aus KapVerm gehören, weil nur bei diesen der Sparer-Pauschbetrag a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 80 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abstandnahme ist bei unbeschränkt und beschränkt estpfl und kstpfl Gläubigern der KapErtr möglich, mithin nicht für PersGes, weil diese nicht selbst estpfl sind (§ 44a Abs 5 EStG und § 31 Abs 1 KStG iVm § 44a Abs 5 EStG). Sie bietet gegenüber der früheren Erstattungslösung für die betroffenen Gesellschaften einen erheblichen Zins- und Li...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufeinandertreffen nicht abziehbarer BA und steuerfreier Gewinne

Rn. 91 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die herrschende Meinung spricht sich für eine Saldierung außerbilanzieller Hinzurechnungen (zB der GewSt) und außerbilanzieller Kürzungen (zB steuerfreier Gewinnanteile) aus (s Meyer/Sterner, Thesaurierung und Nachversteuerung – BMF-Schreiben und JStG 2009, UbG 2008, 733 Rz 3.2; Thiel/Sterner, DB 2007, 1099; Wacker in Schmidt, 34a EStG Rz 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (AmtshilfeRLUmsG) v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000) in das EStG eingefügt. IRd Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StUmgBG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Nachversteuerungspflichtiger Betrag des VZ

Rn. 117 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Macht der StPfl von der Sondertarifierung Gebrauch, muss er sich zwangsläufig auch mit dem komplexen Nachversteuerungsmechanismus auseinandersetzen. Der nachversteuerungspflichtige Betrag eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist für den jeweiligen VZ dergestalt zu ermitteln, dass vom Begünstigungsbetrag iSd § 34a Abs 3 S 1 EStG die Ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeine Überlegungen

Rn. 145 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 An dieser Stelle lassen sich aufgrund der zahlreichen Steuerreformen der letzten Jahre Überlegungen dahingehend anstellen, inwiefern die Thesaurierungsbegünstigung für Einzelunternehmer- und Mitunternehmer zur (temporären) Senkung der Ertragsteuerbelastung sowie zur Stärkung des EK tatsächlich das Mittel der Wahl ist und welche Alternativen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Freistellungsauftrag

Rn. 25 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Es handelt sich ungeachtet der Bezeichnung als Auftrag um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung auf dem Gebiet des Steuerrechts, für deren Ausführung der Empfänger kein Entgelt verlangen darf; vgl BGH NJW 1997, 2753, Eisendick, FR 1998, 49 Tz 1; Hoffmann in Frotscher/Geurts, § 44a EStG Rz 25a (08/2021); Jachmann-Michel in Brand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 37a EStG wurde, ebenso wie § 3 Nr 38 EStG, durch das JahressteuerG 1997 (JStG 1997) v 20.12.1996 (BGBl I 1996, 2049) mWv 01.01.1997 eingeführt. Eine Anwendung für zurückliegende Zeiträume war möglich, wenn der Antrag bis zum 30.06 1997 gestellt wurde. Der Pauschsteuersatz betrug 2 %; er wurde mit dem HBeglG 2004 v 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Inanspruchnahme des Steuerschuldners

Rn. 70 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 5 S 5 EStG kann der Steuerschuldner nur in Anspruch genommen werden, wenn der Vergütungsschuldner den Steuerabzug nicht vorschriftsgemäß vorgenommen hat. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerschuldners ist somit, dass die Steuer nicht ordnungsgemäß einbehalten, angemeldet oder abgeführt wurde. Rn. 71 Stand: EL 177 – E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überführungen innerhalb eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils

Rn. 174 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Findet die Überführung eines WG bei unbeschränkt StPfl von einer inländischen in eine ausländische Betriebsstätte statt, hat dies keine Auswirkungen auf den Gewinn des Gesamtunternehmens, da die Entnahme des WG aus der inländischen Betriebsstätte eine Einlage in die ausländische Betriebsstätte in gleicher Höhe nach sich zieht. Gleiches gilt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hey, Steuerplanungssicherheit als Rechtsproblem, Habilitation, Köln 2002; Nöcker, Rückwirkende Gesetzgebung, AO-StB 2010, 369; Koops/Dräger, Verfassungsrechtliche Grenzen der "unechten Rückwirkung" von Steuergesetzen, DB 2010, 2247; Birk, Der Schutz vermögenswerter Rechtspositionen bei der Änderung von Steuergesetzen, FR 2011, 1; Cyftci, Übergangsfristen bei Gesetzes- und Verord...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bescheinigung

Rn. 87 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zum Nachweis dient eine Bescheinigung des Betriebs-FA des Gläubigers der KapErtr, die unter dem Vorbehalt des Widerrufs ausgestellt wird. In den Organschaftsfällen beruht sie auf der Bescheinigung des FA des Organträgers, die wohl ein Grundlagenbescheid sein dürfte. Rn. 88 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die hier ebenfalls ausgestellte NV-2-Besche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Bornhaupt, Freiflüge von ArbN nach dem Miles & More-Programm der Lufthansa als Arbeitslohn?. FR 1993, 326; Thomas, Die Besteuerung von Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen eine gesetzgeberische Glanzleistung?, DStR 1997, 305; Seibel, Miles & More via Brussels, Versteckte Diskriminierung in § 37a EStG, FR 1997, 889; Giloy, Pauschalierung der ESt aus Kundenbindungsprogram...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolge

Rn. 9 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift bewirkt ein BA-Abzugsverbot. Die jeweiligen Sonder-BA sind folglich iRd zweistufig vorzunehmenden Ermittlung des Gewinns der PersGes, konkret im Sonderbetriebsbereich, außerbilanziell hinzuzurechnen und wirken sich für ESt- bzw KSt-Zwecke entsprechend gesellschafterbezogen aus. Für GewSt-Zwecke wirkt sich die Gewinnermittlungsv...mehr