Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.1 Besteuerungsgrundsätze

Tz. 59 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Einbringungsgewinn I ist "als Gewinn des Einbringenden iSd § 16 EStG zu versteuern" (s § 22 Abs 1 S 1 UmwStG). Es handelt sich folglich nicht um den Gewinn aus Anteilen an der Übernehmerin; dh einem Gewinn aus Veräußerung oder anderer Entstrickungsvorgänge von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen. Denn der Einbringungsgewinn I bildet, wie auch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Mindesttodesfallschutz

Rz. 1694 [Autor/Stand] In einem Kapitallebensversicherungsvertrag mit vereinbarter laufender Beitragszahlung in mindestens gleichbleibender Höhe muss die vereinbarte Leistung bei Eintritt des versicherten Risikos bis zum Zeitpunkt des Erlebensfalls mehr als 50 % der Summe der für die gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge betragen[2]. Rz. 1695 [Autor/Stand] Bei einem Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.7 Begünstigte Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG

Tz. 324f Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 8 Abs 7 KStG werden bei bestimmten ("begünstigten") Dauerverlustgeschäften eines BgA die Rechtsfolgen einer vGA nicht gezogen. Dadurch wird auch die Entstehung von Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG verhindert (ausführlich hierzu s § 8 Abs 7 KStG Tz 34 ff). IHd Verlustes wird jedoch bei Regiebetrieben ein jährlicher Ausgleich de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.3 Verluste aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 326c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle eines Verlustes aus der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft/Pers-Ges kann uE nicht unterstellt werden, dass dieser Verlust – wie bei einem Regiebetrieb (s Tz 319) – im Zeitpunkt seiner Entstehung als aus dem Gesamthaushalt ausgeglichen gilt. Der Kdst einer KG muss – zumindest solange das Kdt-Kap und evtl Rückl...mehr

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Auslandskinder / 6 Vergleichsrechnung/ Hinzurechnung des Kindergeldes bei Auslandskindern

Die Vergleichsrechnung nach § 31 EStG, also die Günstigerprüfung zwischen der ESt-Entlastung aus dem Abzug des Kinderfreibetrags und des Bedarfsfreibetrags und dem Anspruch auf Kindergeld bzw. auf vergleichbare ausländische Leistungen für den gesamten VZ[1] ist auch für Auslandskinder durchzuführen. Die Vergleichsrechnung ist für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

Tz. 52 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Von der übernehmenden Gesellschaft sind die ges vorgeschriebenen Einschränkungen der Bewertung des Einbringungsgegenstands (su) zu beachten. Dies ergibt sich aus dem allumfassenden und vorbehaltlosen Verweis auf die §§ 20 bis 23 UmwStG in § 25 S 1 UmwStG (allg Auff, zB s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 25 UmwStG Rn 64 ff; s Schmitt, in S/H, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.5 Zeitliche Anwendung

Tz. 52m Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Grundsätze des Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880) sind nach Rn 13 dieses Schr in allen offenen Fällen ab dem VZ 2009 anzuwenden (zur stlichen Behandlung der VZ bis 2008 s Tz 52a). Wenn eine jur Pers d öff Rechts bisher die Rechtsauffassung vertreten hat, die Beteiligung an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG oder iSd ...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei

Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haftung. Die Steuerbefreiung ...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 6.2.4 Steuerfreiheit bei der Verbrauchsstiftung?

Rz. 132 Nach diesen Grundsätzen (Rz. 131) können Zuwendungen einer Verbrauchsstiftung steuerfrei sein. Denn i. R.d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG ist die Ausschüttung des Grundstockvermögens nicht mit einer Ausschüttung von Gewinn vergleichbar. (vgl. Ratschow in Brandis/Heuermann, EStG, 159. EL Oktober 2021, § 20 Rn. 338, 339; vgl. ebenso BMF vom 27.06.2006, BStBl I 2006, 417). § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeines

Tz. 105 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) wurde § 15 um die S 3 und 4 erweitert. Die beiden neuen S betreffen nach DBA stfrei gestellte Erträge der OG aus einem ausl Investmentfonds (dazu näher s Tz 120). Gemäß § 15 S 2 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.2 Die Gewerbesteuer des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 76 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Beteiligung als phG an einer KGaA vermittelt als solche keinen stehenden Gewerbebetrieb iSd § 2 Abs 1 S 1 GewStG. Der phG ist deshalb allein in dieser Eigenschaft selbst grds nicht GewSt-Subjekt, obwohl er gem § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG Eink aus Gew bezieht (s Krebbers-van Heek, DK 2016, 384). Tz. 77 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist die Betei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1465 [Autor/Stand] Anders als das heute geltende Teileinkünfteverfahren, das auch zu einer Vereinfachung der Strafzumessung geführt hat, erforderte das frühere Anrechnungsverfahren eine Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung im Rahmen der Strafzumessung: Die Anrechnung der Ausschüttungsbelastung auf die Einkommensteuer des Anteilseigners (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Steuerliche Behandlung des Geldbetrags

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Frage, ob der Geldbetrag nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig ist, ist gesetzlich nicht geregelt.[2] Gerichtliche Entscheidungen zu dieser Frage liegen bislang ebenfalls nicht vor. Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG kommt nicht zur Anwendung, da dieses nach seinem Wortlaut nur Geld...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Im Inland nicht steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen aus dem EU-/EWR-Ausland als Zuwendungsempfänger (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c KStG)

Tz. 141 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Unter die Vorschrift des § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c KStG fallen Zuwendungen an solche Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen, die in den genannten Staaten belegen sind und im Inl weder der unbeschr noch der beschr StPflicht unterliegen. Bei diesen Kö ist – ungeachtet einer ggf im Ansässigkeitsstaat zuerkannten Gemeinnützigkeit – zu pr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1.2 Steuerlicher Rechtsnachfolger des originären Einbringenden

Tz. 21 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Innerhalb der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19 ff) erfasst der pers Anwendungsbereich von § 22 UmwStG auch AE an sperrfristverhafteten (Geschäfts-)Anteilen, die die Beteiligung selbst nicht durch Einbringung erworben haben. Betroffen sind nämlich AE, die Rechtsnachfolger des originären Einbringenden (oder deren Rechtsnachfolger, s Tz 106a) durch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.1 Die Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 159 Der RFH hat in ständiger Rechtsprechung, beginnend mit einem Urteil von 1933 (RStBl 1934, 295) die Erbauseinandersetzung als letzten Bestandteil eines einheitlichen privaten (und damit unentgeltlichen) Erbvorgangs betrachtet (sog. Einheitsbetrachtung). Die Folge war, dass die Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft einkommensteuerrechtlich irrelevant war. Seit dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2.1 Die "Wurzeltheorie" des BFH

Tz. 20 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Im Urt v 21.06.1989, (BStBl II 1989, 881) hat der BFH (unter Hinw auf einen Aufsatz von Becker in StuW 1936, Teil I, Sp 97) die heute so genannte "Wurzeltheorie" begründet, indem er ausführt, dass die Einkommenbesteuerung des phG (soweit dieser nicht auch Kommanditaktionär ist; s Tz 68 ff) "an der Wurzel von der KSt-Besteuerung der KGaA abge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2.5 Transparente Besteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 20f Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die dargestellte Abspaltung der Gewinnanteile des phG an der Wurzel führt nach dem Urt des BFH v 01.06.2022 (Az: I R 44/18) dazu, dass auf den der KSt unterliegenden Teil des KGaA-Gewinns das für Kap-Ges geltende Trennungsprinzip anzuwenden ist, während für die Besteuerung der phG das für die Besteuerung von MU-Schaften maßgebliche Transpar...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Liquidationsgewinn

. . . sowie aus deren Auflösung . . . Rz. 308 [Autor/Stand] Auflösung einer anderen Gesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 9 findet auch Anwendung, wenn die in Anm. 304 genannte Gesellschaft aufgelöst und ein Liquidationsgewinn ausgekehrt wird. Wann eine ausländische Gesellschaft als aufgelöst zu betrachten ist, sollte vorrangig nach dem (ausländischen) Zivilrecht des Ansässigkeitsstaa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Verfahren

Tz. 73 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Formwechsel einer mitunternehmerischen Pers-Ges Der Einbringungsgewinn gehört zum Gesamtgewinn der Pers-Ges des letzten Wj und ist in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für die Pers-Ges (s § 180 Abs 1 Nr 2a AO) aufzunehmen und den jeweiligen MU als bezogener Gewinnanteil zuzurechnen (s § 20 UmwStG Tz 259; Ausnahme: Einbringung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Anwendungsvoraussetzungen

Tz. 108 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 15 S 2 KStG regelt in entspr Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG, dass die Entscheidung darüber, ob Gewinnanteile aus der Beteiligung der OG an einer ausl Gesellschaft dem DBA-Schachtelprivileg unterliegen, nicht auf OG-, sondern erst auf OT-Ebene zu treffen ist. Tz. 109 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine Beteiligung an einer ausl Gesellschaft l...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.1 Voraussetzungen

Rz. 140 Das AStG enthält, ergänzend zu § 2 ErbStG, eine weitere Fallgruppe, bei der, über die Vorschriften des § 2 ErbStG hinaus, eine Steuerpflicht nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz eintreten kann. Die maßgeblichen Vorschriften aus dem AStG sind §§ 2, 4 und 5 AStG (s. BMF vom 14.05.2004, BStBl I 2004, Sonder-Nr. 1; Zimmermann/Klinkertz in S/K/K, § 4 Rn. 1 ff.). ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Überblick

Rz. 444 [Autor/Stand] Die Gewährung von Steuervergünstigungen wird gesetzlich teilweise an die Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen geknüpft. So müssen nach dem Verbrauchsteuerrecht besondere Aufzeichnungs-, Kennzeichnungs- oder Verpackungspflichten erfüllt werden (s. näher § 381 Rz. 23 ff.). Aufzeichnungen oder Verzeichnisse sind z.B. nach § 6c Abs. 2, § 7a Abs. 8...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Überblick der steuerlichen Behandlung eines Formwechsels

Tz. 23 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das ErtrStR kann der hr-lichen Beurteilung des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen als identitätswahrende Umw (s Tz 8) nicht folgen. Dies liegt in der grundlegend unterschiedlichen Besteuerungskonzeption des von Pers-Ges und Kap-Ges oder Gen erwirtschafteten Einkommens begründet, was nämlich – ungeachtet der hr-lichen Einord...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.4 "Unzulässige" Rücklagen eines Regiebetriebs

Tz. 315 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 35) führt die Bildung einer unzulässigen Rücklage zu stpfl Kap-Ertr der Träger-Kö. Gleichzeitig gilt der in die unzulässige Rücklage eingestellte Betrag als durch die Träger-Kö wieder in den BgA eingelegt und führt zu einem Zugang im stlichen Einlagekto (s Schr des BMF v 28.01...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.1 Begriff des Eigenbetriebs

Tz. 321 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eigenbetriebe sind organisatorisch und haushaltsmäßig verselbständigte Einrichtungen, die finanzwirtsch Sondervermögen der Träger-Kö sind (zB s § 86 Abs 1 GemO – RP). Zum Begriff des Eigenbetriebs s auch Tz 19, s Schüttler/Engels/Schmidt (DStR 2012, 1069); und s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97 Rn 17).mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Erfolgswirksame und erfolgsneutrale Bildung und Auflösung

Rz. 125 Das Temporary-Konzept erfasst nicht allein die sich in der GuV auswirkenden temporären Differenzen, sondern auch erfolgsneutral zu erfassende Bilanzierungs- und Bewertungsabweichungen zwischen Handelsbilanz und maßgeblichem Steuerwert.[1] In der Praxis existieren nur wenige Anwendungsfälle für die erfolgsneutrale Bildung von Steuerlatenzen im Jahresabschluss.[2] Sie ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Kapitalertragsteuerbescheinigung

Rz. 447 [Autor/Stand] Das Gleiche wie für den Vorsteuerabzug (s. Rz. 446) gilt für das Vorliegen der Kapitalertragsteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG als Voraussetzung der Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG (s. Rz. 233 und 404). Das folgt aus der ausdrücklichen Regelung in § 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, wonach keine Anrechnung erfolgt, wenn...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 § 97 BewG betrifft die Bewertung von inländischem Betriebsvermögen (indem die Regelung auf die Geschäftsleitung gem. § 10 AO oder den Sitz gem. § 11 AO im Inland abstellt) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer (zur Bewertung von ausländischen BV mit dem gemeinen Wert siehe die §§ 12 Abs. 7 ErbStG, 31 BewG sowie § 109 Rz. 3). Bewertungsmaßstab ist gem. § 109 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Die doppelans... / a. Ausschüttungen einer deutschen Familienstiftung an deutsche Destinatäre

Gem. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 Hs. 1 EStG gehören Einnahmen aus Leistungen, die wirtschaftlich mit Gewinnausschüttungen vergleichbar sind, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das Kriterium der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG ist weit auszulegen. Somit fällt hierunter grundsätzlich jede Leistung einer Stiftung, die eine Verteilung des erwirtscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.1.2 Abgrenzung zum Tatbestandsirrtum

(1) 1Nicht vorsätzlich handelt, wer tatsächliche Umstände, die den Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AO oder einer ausfüllenden steuerlichen Vorschrift (z.B. § 90 Abs. 1 AO oder § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG) begründen, nicht kennt (Tatbestandsirrtum, § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB). 2Weiß z.B. der Kindergeldberechtigte bzw. -empfänger eines über 18 Jahre alten Kindes in den Fälle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.4 Zur Anwendung des § 8b Abs 9 KStG

Tz. 45 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zur Anwendung bzw Nichtanwendung des § 8b Abs 9 KStG bedarf es keiner ausdrücklichen Sonderregelung in § 15 S 1 Nr 2 KStG, weil der Abs 9 des § 8b KStG eine Annexvorschrift zu den in § 15 S 1 Nr 2 KStG angesprochenen Abs 7 und 8 ist. Die Rückausnahmevorschrift des § 8b Abs 9 KStG, wonach die Abs 7 und 8 des § 8b KStG auf Bezüge iSd MT-RiLi ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.2 Kapitalerträge bei Betrieben gewerblicher Art der Gruppe 2

13.4.2.2.1 Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG 1995 Tz. 344 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Veräußert eine jur Pers d öff Rechts einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG 1995, so führt der Gewinn iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995 zu Eink der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 letzter Hs EStGaF. Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile gilt nach § 21 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Steuerliche Behandlung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft bei Teilnahme und bei Nichtteilnahme an der Verschmelzung

Tz. 59 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Welche stlichen Folgen die Verschmelzung "ihrer" Kö auf eine Pers-Ges bzw natürliche Person für die AE der untergehenden Kö hat, lässt sich aus den ges Bestimmungen zT nur schwer herauslesen. Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst danach zu trennen, ob die AE der Kö "an der Umw teilnehmen" oder nicht. An der Umw nehmen AE dann teil, wenn...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2 Übertragung eines Gewerbebetriebes

Rz. 26 Die Übertragung eines ganzen Gewerbebetriebes ist nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG begünstigt. Die Begriffe Gewerbebetrieb oder Teilbetrieb sind nach ertragsteuerlichen Grundsätzen abzugrenzen (R E 13b.5 Abs. 2 Satz 2 ErbStR). Erfasst sind damit alle Teile eines Gewerbebetriebs nach § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören, ebens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Nicht verhältniswahrende Spaltung; Wertverschiebung zwischen den Anteilseignern infolge der Spaltung

Tz. 411 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Anders als bei einer verhältniswahrenden Spaltung, bei der sich die relativen Beteiligungsverhältnisse der AE der Übertragerin in den Anteilen an dem (den) übernehmenden Rechtsträger(n) fortsetzen, kommt es bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung infolge der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse zu einer Verschiebung der Beteiligungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 3 Täterkreis

Normadressaten der Straf- bzw. Bußgeldandrohungen können insbesondere folgende Personenkreise sein: Kindergeldberechtigter bzw. Empfänger von Kindergeld nach dem EStG, volljährige Kinder (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 2 EStG), Arbeitgeber, ggf. die für diese verantwortlich handelnden Personen (§§ 34, 35 AO), Bevollmächtigte und Beistände i.S.v. § 80 AO und Aussteller sonstiger relevanter...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.5 Arbeitgeberpflichten bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine erstreckt sich auch auf mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen zusammenhängende Arbeitgeberaufgaben i. S. d. § 35a EStG.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 16 Beschäftigung einer Hausangestellten Der Angestellte Georg Vater beschäftigt für einen Bruttoarbeitslohn von 400 EUR eine Hausangestellte. Sie erledigt Reinigungsarbeiten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Einbringungsgewinn bei der ESt/KSt

Tz. 82 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Gewinn oder Verlust aus dem MU-Anteil an der formwechselnden Pers-Ges wird gem seiner Entstehung, Höhe und Zeitpunkt gesondert festgestellt (s Tz 73; Ausnahme nur Formwechsel einer vermögensverwaltenden Pers-Ges, s Tz 74). Der MU hat diesen Gewinn bezogen und damit iSd § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (ggf iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 EStG) "erzielt"...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Leistungsempfänger

Rz. 1351 [Autor/Stand] Steuerhinterziehung kann der Leistungsempfänger nicht zu eigenen Gunsten, sondern nur zugunsten des Leistenden begehen, da Steuerschuldner derjenige ist, für den der Abzug vorgenommen wird (§ 48 Abs. 1 EStG). Er erfüllt den objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er die Bauabzugsteuer nicht fristgemäß anmeldet (§ 48a Abs. 1 Satz 1 EStG). ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4.1 Allgemeines

Tz. 43 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das einer Veräußerung in § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG gleichgestellte und damit "sperrfritschädliche" Ereignis enthält drei Sachverhalte. Die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns wird ausgelöst durch Fälle der Liquidation mit Abwicklung (s Tz 44–45), der Auskehrung iRd Kap-Herabsetzung (s Tz 46–47a) oder der Rückzahlungen aus dem Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Am steuerlichen Übertragungsstichtag zu dem Betriebsvermögen eines Anteilseigners gehörend

Tz. 39 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Was "BV eines AE"ist, ist aus dem Gesetzeswortlaut nicht klar zu erkennen. UE fallen unter § 5 Abs 3 S 1 UmwStG nicht die zum Sonder-BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges gehörenden Anteile an der übertragenden Kö. Für diese greift, weil zum BV der Pers-Ges gehörend, bereits der ges Grundtatbestand des § 4 Abs 4 S 1 UmwStG. Hie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 55 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Besitz und die Verwaltung von Anteilen an einer Kap-Ges ist keine wirtsch Tätigkeit iSd § 4 KStG (s R 4.1 Abs 2 S 2 KStR 2022), sondern – unabhängig von der Höhe der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts – grds Vermögensverwaltung. Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges stellt jedoch dann einen BgA dar, wenn die jur...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Tz. 89 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Begünstigt für den Abzug eines Investitionsabzugsbetrag bzw. der Sonderabschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dieses muss nach seiner Anschaffung oder Herstellung zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden, und zwar im Jahr seiner Anschaffung oder Herstellung und im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7 Zusammenfassendes Beispiel

Tz. 73 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 1. Sachverhalt Die X-GmbH ist phG der Y-KGaA mit einem Kpl-Kap von 1 Mio EUR. Außerdem ist sie – neben den anderen Kommanditaktionären – gleichzeitig am Grundkap von 4 Mio EUR mit 10 % = 400 000 EUR beteiligt. Für die Geschäftsführung erhält die X-GmbH ein (angemessenes) Entgelt von 200 000 EUR, für die Vermietung des Betriebsgrundstücks an ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Einzelfälle

Rz. 11 Unklar ist (wegen der Bezugnahme auf die steuerliche Gewinnermittlung in § 95 Abs. 1 BewG), ob die ertragssteuerrechtliche Abzugsfähigkeit unter Berücksichtigung des § 4 Abs. 5 EStG Voraussetzung für die Anerkennung als passives BV ist (vgl. Wälzholz in V/S/W, § 103 BewG Rz. 3). Bankguthaben gehören zum BV, wenn sie aus der betrieblichen Tätigkeit herrühren (vgl. R B 9...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Erheblichkeit

Rz. 231 [Autor/Stand] Steuerlich erheblich sind alle Tatsachen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind[2], also steuerlichen Zwecken dienen. Das ist der Fall, wenn sie die Ermittlung, Erhebung oder Beitreibung einer Steuer betreffen. Prozessual müssen diese Tatsachen festgestellt werden, insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 5 Abs 3 UmwStG gelten, wenn ein Gesellschafter der übertragenden Kö seine Beteiligung in einem BV hält, die Anteile für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung als zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person überführt. Für die Anwendung des § 5 Abs 3 UmwStG wird nicht mehr zwischen Antei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gefahr der Unwirksamkeit von Selbstanzeigen

Rz. 1888.3 [Autor/Stand] Die technischen Schwierigkeiten verstärken ein Problem, dass sich in ähnlichen Fällen, wie bspw. der Nacherklärung von Kapitalerträgen, stellt. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige ist eine Berichtigung bzw. Nacherklärung in vollem Umfang. Jedenfalls bei einer Abweichung des Erklärten vom tatsächlich festgestellten Verkürzungsbetrag ...mehr