Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.2 Vereinbarkeit der Regelung mit den Grundfreiheiten

Rz. 52 Für Inbound-Investitionen von EU- und EWR-Gesellschaften, die Dividenden aus Portfolio-Anteilen (d. h. eine Beteiligung von unter 10 %) bis zum 1.3.2013 erhalten haben, ist eine Erstattung von einbehaltener KESt grundsätzlich nur unter Geltung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 5 KStG möglich. Der EuGH hat indessen entschieden, dass die Regelung mit EU-Recht, namentlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 7.3 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 88 Neben den persönlichen Erstattungsvoraussetzungen, müssen auch sachliche Voraussetzungen erfüllt sein, die in § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 2, 3 sowie S. 2 Nr. 1–3 KStG geregelt sind. Dies macht die Regelung relativ unübersichtlich und verwaltungsintensiv. § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG verlangt zunächst für Einkünfte aus Gewinnausschüttungen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 9 EStG,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 1.1 Systematischer Zusammenhang

Rz. 1 § 32 KStG ist die zentrale Norm zur Kodifizierung einer abgeltenden Wirkung des Steuerabzugs an der Quelle für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Anstelle einer Verweisung auf § 50 EStG, welcher die Abgeltungswirkung von Quellensteuern beschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen regelt, ist im KSt-Recht eine eigenständige Norm geschaffen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 4 Exkurs: Besondere Regelungen zur KapESt bei Körperschaften

Rz. 28 Ausschüttungen einer Körperschaft unterliegen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 sowie Nr. 1a EStG der KapESt mit einem Steuersatz von von 25 % zzgl. SolZ, und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger der Ausschüttung (Gesellschafter) eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Rz. 29 Eine Reduktion der KapESt-Abzug kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 43b EStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 7.4 Nachweispflichten und Verfahren der Kapitalertragsteuererstattung

Rz. 95 § 32 Abs. 6 S. 3–5 KStG regeln sowohl die Nachweispflichten der Antragstellerin als auch die verfahrensrechtlichen Regelungen der Erstattung. Gem. § 32 Abs. 6 S. 3 KStG obliegt die Nachweispflicht über das Vorliegen der Voraussetzungen einzig und allein der Antragstellerin. Aufgrund des Regelungsumfangs und der Notwendigkeit, die deutschen Regelungen zur Gemeinnützigk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.1 Eintritt der Abgeltungswirkung

Rz. 8 Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, sind mit ihren inl. Einkünften gem. § 2 Nr. 1 KStG steuerpflichtig. Soweit die inl. Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen, ist die inl. KSt nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch den Steuerabzug abgegolten. In Betracht kommen insbesondere die KapESt,[...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 10.3 Beteiligungsvoraussetzungen

Rz. 235 Die Kürzung nach § 9 Nr. 8 S. 1 GewStG betrifft nur Gewinne aus Anteilen an einer ausl. Gesellschaft. Die ausl. Gesellschaft muss ihren Sitz in einem DBA-Staat haben. Maßgebend für den Begriff "ausl. Gesellschaft" ist § 7 Abs. 1 AStG. [1] Danach ist eine ausl. Gesellschaft eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, die weder i...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 10.1 Allgemeines

Rz. 231 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen sind nach § 9 Nr. 8 S. 1 GewStG zu kürzen um die Gewinne aus Anteilen an einer ausl. Gesellschaft, die nach einem DBA unter der Voraussetzung einer Mindestbeteiligung von der GewSt befreit sind, wenn die Beteiligung mindestens 15 % beträgt und die Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. 1 GewStG anges...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.1 Allgemeines

Rz. 155 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG zu kürzen um den Teil des Gewerbeertrags eines inl. Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte dieses Unternehmens entfällt. Keine Geltung hat dies für Einkünfte i. S. d. § 7 S. 7, 8 GewStG. Bei Unternehmen, die ausschließlich den Betrieb von eigenen oder gecharterten...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 1 Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Für Ansprüche aus dem Körperschaftsteuerschuldverhältnis, Steuervergütungen und steuerliche Nebenleistungen sowie körperschaftsteuerrechtliche Pflichten der Körperschaftsteuersubjekte benötigt auch das KStG einen entsprechend verfahrensrechtlichen Teil. Analog zur Einkommensermittlung verweist § 31 KStG insoweit auf die Vorschriften des EStG, was die Vorschriften der E...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 10.2 Kürzungsberechtigte Unternehmen

Rz. 234 Kürzungsberechtigt nach § 9 Nr. 8 GewStG ist grundsätzlich jedes gewerbliche Unternehmen i. S. d. § 2 GewStG. Auf dessen Rechtsform kommt es nicht an. Enthält ein DBA für die Befreiung von der GewSt noch weitere sachliche oder persönliche Voraussetzungen, gelten diese neben § 9 Nr. 8 GewStG. Im Regelfall sind aber nur Kapitalgesellschaften kürzungsberechtigt, da zume...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 9.1 Allgemeines

Rz. 197 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird nach § 9 Nr. 7 S. 1 GewStG gekürzt um die Gewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz außerhalb Deutschlands, wenn die Beteiligung zu Beginn des Ez mindestens 15 % des Nennkapitals beträgt und die Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. 1 GewStG angesetzt worde...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.3.1 Ausländische Betriebsstätte

Rz. 160 Die Kürzung nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG erfolgt um den Teil des Gewerbeertrags eines inl. Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte dieses Unternehmens entfällt. § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG setzt das Vorhandensein einer Betriebsstätte im Ausland voraus. Diese muss dem jeweiligen inl. Gewerbebetrieb zugerechnet werden können. Unterhält der Unternehme...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 9.5 Umfang der Kürzung

Rz. 213 Die Kürzung nach § 9 Nr. 7 S. 1 GewStG beschränkt sich auf die von der ausl. Kapitalgesellschaft empfangenen Gewinnanteile, die bei der Ermittlung des Gewinns des kürzungsberechtigten Unternehmens i. S. d. § 7 S. 1 GewStG gewinnerhöhend angesetzt worden sind. Daher scheidet z. B. die Anwendung von § 9 Nr. 7 S. 1 GewStG aus, wenn die Gewinnanteile der ausl. Kapitalges...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 9.2 Kürzungsberechtigte Unternehmen

Rz. 206 Bei dem Anteilsinhaber muss es sich um ein Unternehmen i. S. d. § 2 GewStG handeln.[1] Unternehmen i. d. S. können z. B. sein: Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder Genossenschaften. Gleiches gilt auch für optierende Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG.[2] Voraussetzung ist, dass die Anteile im B...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.3 Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

Rz. 113 § 9 Nr. 2 GewStG gilt für Anteile am Gewinn einer Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer des Gewerbebetriebs anzusehen sind. § 9 Nr. 2 S. 1 GewStG nennt insoweit die OHG, die KG sowie andere Gesellschaften. Die Aufzählung ist beispielhaft. Rz. 113a Nicht von § 9 Nr. 2 GewStG erfasst wird vor dem Hintergrund der Regelung in § 2 Abs. 8 GewSt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 22 Auch im Hinblick auf die Anrechnung von Steuern verweist die Vorschrift des § 31 KStG auf die Regelungen des EStG. Bedeutsam ist dies zum einen für die Anrechnung geleisteter Vorauszahlungen, zum anderen aber auch für die Anrechnung oder die Erstattung von Kapitalertragsteuern. In Bezug auf KSt-Subjekte sind diesbezüglich insbesondere Gestaltungen zur Erzielung einer ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.3.2 Umfang der Kürzung

Rz. 163 Die Kürzung erfolgt nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG in Höhe des Teils des Gewerbeertrags des inl. Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Nicht maßgebend für die Kürzung ist der Teil des Gewinns oder Verlusts, der auf die ausl. Betriebsstätte entfällt, sondern der auf die ausl. Betriebsstätte entfallende Gewerbeertrag i. S. d. § 7 S. 1...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen gekürzt um die im Ez als Betriebsausgabe erfasste GrSt für zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Grundbesitz. Anzuwenden ist § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG nach § 36 Abs. 4b GewStG erstmals ab dem Ez 2025. Rz. 5a § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG a. F. gilt bis zum Ez 2024. Danach ist die Summe des Gewi...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 9 GewStG regelt die von der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen abzusetzenden Kürzungen. Die Kürzungsvorschriften dienen – ebenso wie die Hinzurechnungsvorschriften nach § 8 GewStG – der Ermittlung des objektiven Gewerbeertrags und damit der Verwirklichung des Realsteuerprinzips. Daneben werden aber auch weitere Zielsetzungen verfolgt. Hierzu gehören die Vermei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.4 Umfang der Kürzung

Rz. 120 Gekürzt wird im Rahmen von § 9 Nr. 2 GewStG der Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft. Hierzu gehören der Anteil des die Beteiligung haltenden Unternehmens am von der Mitunternehmerschaft erzielten Gewinn aus dem Gesamthandsvermögen und die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehörenden Sondervergütungen, die der Mitunternehm...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.3 Eigener Grundbesitz

Rz. 45 Das Grundstücksunternehmen muss Grundbesitz verwalten und nutzen. Der Begriff "Grundbesitz" ist im bewertungsrechtlichen Sinne zu verstehen.[1] Es gilt die bundesgesetzliche Regelung in § 243 BewG.[2] Hiervon abweichende landesgesetzliche Regelungen aufgrund der Öffnungsklausel gelten im Rahmen der erweiterten Kürzung nicht.[3] Dem gesetzgeberischen Willen dürfte dies...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.1 Allgemeines

Rz. 110 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist nach § 9 Nr. 2 S. 1 GewStG zu kürzen um die Anteile am Gewinn einer inl. oder ausl. OHG, KG oder anderen Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Gewerbebetriebs anzusehen sind, wenn die Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. 1 GewStG angesetzt worden sind. Ke...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4 Teilrücknahme wegen Verständigungs- oder Schiedsverfahren (Abs. 1a)

Rz. 32 Die Regelung des § 72 Abs. 1a FGO erlaubt ausnahmsweise eine inhaltlich beschränkte Rücknahme der Klage, soweit Besteuerungsgrundlagen für ein Verständigungs- oder Schiedsverfahren nach einem DBA oder nach anderen zwischenstaatlichen Verträgen i. S. d. § 2 AO bedeutsam sein können. Die Vorschrift ist auf die Besonderheiten bei der Einleitung und Durchführung von Vers...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.8 Anlage FG-L-AUS

Die Anlage FG-L-AUS betrifft Land – und Forstwirte mit ausländischen Einkünften und Steuern. Sofern sowohl laufende ausländische Einkünfte als auch ausländische Veräußerungsgewinne/tarifbegünstigte Einkünfte erzielt wurden, ist jeweils eine eigene Anlage FG-L-AUS abzugeben. Da bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht gilt,[1] sind die Angaben durch in Kopie ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 70-82)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.9 Anlage FG-G-AUS

Die Anlage FG-G-AUS betrifft Gewerbetreibende mit ausländischen Einkünften und Steuern. Sofern sowohl laufende ausländische Einkünfte als auch ausländische Veräußerungsgewinne/tarifbegünstigte Einkünfte erzielt wurden, ist jeweils eine eigene Anlage FG-G-AUS abzugeben. Da bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht gilt,[1] sind die Angaben durch in Kopie beige...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.4 Teil des Gewerbeertrags, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt (Zeile 91)

Zu vermerken ist der, ggf. geschätzte, positive Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland gelegene Betriebsstätte entfällt. Die Geschäftsleitung im Ausland (den Niederlanden) ist eine Betriebsstätte neben den Baustellen im Inland auf eigenen Grundstücken. Das DBA Niederlande rechtfertigt die Besteuerung mit inländischer Gewerbesteuer für die inländischen Baustell...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 16 Ausländische Einkünfte

Die Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern wird nunmehr über jeweils gesonderte Anlagen zu den einzelnen Einkunftsarten gesteuert: Anlage FE-L-AUS bei Einkünften aus Land – und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) Anlage FE-G-AUS bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) Anlage FE-S-AUS bei Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) Anlage FE-V-AUS bei Einkünften aus Ver...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.10 Anlage FG-S-AUS

Die Anlage FG-G-AUS betrifft Steuerpflichtige mit selbständigen Einkünften,[1] die ausländische Einkünfte erzielt haben bzw. bei denen ausländische Steuern angefallen sind. Sofern sowohl laufende ausländische Einkünfte als auch ausländische Veräußerungsgewinne/tarifbegünstigte Einkünfte erzielt wurden, ist jeweils eine eigene Anlage FG-S-AUS abzugeben. Da bei Auslandssachver...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.9 Ausländische Steuern (Zeile 69)

§ 8 Nr. 12 GewStG sieht die Hinzurechnung der ausländischen Steuern in den Fällen vor, in denen die ausländischen Einkünfte, auf die die Steuern entfallen, entweder nicht im Gewinn enthalten sind oder bei der Gewerbeertragsermittlung vom Gewinn gekürzt wurden. Der Umfang der Hinzurechnung entspricht dem Betrag, in dessen Höhe die Steuern als Betriebsausgaben nach § 34c EStG ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 9.1 Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft/Gemeinschaft

Die Zeilen 3 bis 11 sind für Kapitalerträge vorgesehen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bei ab dem 1.1.2018 eintretenden Wertveränderungen von bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. v. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG – Zeile 6 – (vor dem 1.1.2009 erworbene und seitdem im Privatvermögen gehaltene Investmentanteile) sind steuerpflichtig, soweit sie den Freib...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AEV / 2 Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

2.1 Allgemeines Zeile 1 In Zeile 1 ist die Nummer der Anlage AEV anzugeben. Für jeden Staat ist eine gesonderte Anlage AEV auszufüllen. Außerdem ist für jede Art der Einkünfte i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG eine gesonderte Anlage auszufüllen. Nur wenn die Einkünfte zu derselben Einkunftsart i. S. d. § 2a EStG gehören und aus demselben Staat stammen, können sie in einer Anlage erfass...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.12 Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

Zeile 26 In dieser Zeile sind ausländische negative Einkünfte sowie Gewinnminderungen hinzuzurechnen, die den Gewinn gemindert haben, aber gem. § 2a Abs. 1 EStG steuerlich nicht abzugsfähig sind. Systematisch wird dazu zunächst der volle Betrag der negativen Einkünfte und Gewinnminderungen in dieser Zeile hinzugerechnet, um dann die trotz der Abzugsbeschränkung abzugsfähigen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.3 Besteuerungsinkongruenzen

Rz. 17 Die unterschiedliche steuerliche Behandlung identischer Sachverhalte durch verschiedene Staaten kann, je nach Sachverhaltsgestaltung, sowohl zu negativen als auch zu positiven Qualifikationskonflikten führen und damit einhergehend, Besteuerungsinkongruenzen in Form einer Nicht- oder Minderbesteuerung und in Form einer Doppelbesteuerung zur Folge haben.[1] Die vorhande...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 8 Kurzarbeitergeld, Grenzgänger ist verheiratet und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Mitarbeiter arbeitet bei einer Firma in Saarbrücken, wohnt aber in Frankreich und pendelt jede Woche zu seinem Wohnsitz (sog. Grenzgänger). Er ist verheiratet, hat keine Kinder. Wegen Kurzarbeit erzielt er im Januar 2026 ein Bruttoarbeitsentgelt i. H. v. 1.240 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er in diesem Monat 3.585 EUR brutto verdient. Wie werden das Kurzarbeiterg...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab VZ 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage WA / 4 Anrechnung ausländischer Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG i. V. m. § 26 Abs. 1 KStG

Zeile 10 Die Zeilen 10 und 11 erfassen einen Sonderfall der Anrechnung ausländischer Steuern. Nach § 50d Abs. 10 EStG gelten Sondervergütungen, die ein ausländischer Gesellschafter einer inländischen Personengesellschaft erhält, als inländische Einkünfte, für die Deutschland das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt, wenn das einschlägige DBA keine ausdrückliche anderslautende ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Für Leiharbeitnehmer gelten gegenüber dem Verleiher (Arbeitgeber) die allgemeinen Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens, z. B. Mitteilung der Identifikationsnummer und des Geburtstags für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale; Mitteilung, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt; Mitteilung, ob und in welcher Höhe ein Freibetrag abg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 11.1 Veräußerung und Teilwertab- und -zuschreibung

Zeilen 238-265 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 266–268 In diesen Zeilen sind Teilwertab- und –zuschreibungen auf Spezialinvestment-Anteile einzutragen. Für diese Gewinne/Verluste sieht § 49 InvStG eine Sonderregelung vor. Zeile 266 In Zeile 266 ist der sog. Anleger-Abkommensgewinn/-verlust einzutragen. Dabei handelt es sich um Wertveränderungen des Anteils am Spezial-Invest...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.1 Nichtabziehbare Aufwendungen für Rechteüberlassungen nach § 4j Abs. 3 EStG

Zeilen 41-45 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 46 In Zeile 46 sind die Aufwendungen hinzuzurechnen, die für eine Überlassung von Rechten gezahlt werden, aber gem. § 4j Abs. 3 EStG nicht abzugsfähig sind. Erfasst werden Aufwendungen für Rechteüberlassung, wenn diese an eine nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG gezahlt werden; dies gilt auch, wenn eine Unterlizensierung (gg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.1 Begriffsbestimmung

Rz. 3 Qualifikationskonflikte gelten über die Jahrzehnte als ein zentrales und bisher weitestgehend ungelöstes Problem des internationalen Steuerrechts, da sie sowohl zu Verwerfungen in Form von Doppel- als auch in Form von Minderbesteuerungen führen können.[1] Die Ursache von Qualifikationskonflikten wiederum, ist vor allem auf die fehlende Harmonisierung der vielfältigen w...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4 Außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 37a In diese Zeile ist erstmalig ab dem Vz 2025 der Betrag einzutragen, der nach dem StAbwG als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe anzusehen ist (§ 13 Abs. 1b StAbwG). Erfasst werden von dem Abzugsverbot alle Betriebsausgaben, die auf einer Geschäftsbeziehung, einer anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehung (§ 1 Abs. 4 AStG) oder einem Gesellschaftsverhältnis beruhen (§...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-... / 2.1 Allgemeine Angaben zu der Körperschaft, an der die Gesellschaft/Gemeinschaft laut Zeile 1 oder der Mitunternehmer über dessen Sonderbetriebsvermögen beteiligt ist

Zeilen 11–16 In diesen Zeilen sind allgemeine Angaben zu der Körperschaft zu machen, an der die Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligt ist und die die Ausschüttung vorgenommen hat. Anzugeben sind die Steuernummer, die Wirtschafts-Identifikationsnummer, die ISIN (sofern jeweils vorhanden), der Name und die Anschrift der ausschüttenden Körperschaft. Zeile 17 Diese Zeile...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr