Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstunfähigkeit

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.1 Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht

Seit dem 1.1.1996 ist die Antragspflichtversicherung für diejenigen Personen ausgeschlossen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit in der Rentenversicherung entweder versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.[1] Damit sind von der Antragspflichtversicherung z. B. ausgeschlossen: Versicherungsfreie Altersvollrentner oder Versorgungsbezieher[2], Versor...mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 29.7.2020 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Übergangsgebührnissen vereinbart (abzurufen unter https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de), denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt hat. Diese Vereinbarung betrifft nach ihrer Nr. 2 ehemalige So...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.3 Versorgungsbezieher

Rz. 6 Dieser Personenkreis ergibt sich zunächst aus § 5 Abs. 4 Nr. 2. Es handelt sich um die Bezieher einer Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen. Hierzu zählen auch Soldaten nach §§ 44, 45 SoldatenG. Betroffen sind daneben auch die Bezieher einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit, die vor de...mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Übergangsgebührnisse erhalten gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SVG Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von mindestens 4 Jahren, wenn ihr Dienstverhältnis wegen Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit oder wegen Dienstunfähigkeit endet. Für diesen Personenkreis besteht nach § 3 Satz 1 Nr. 2b Rentenversicherungspflicht. Die Beitragsbemessung richtet sich nach § 166 Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.4 Nachversicherungszeitraum (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 44 Wenn die Nachversicherungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist zu ermitteln, für welchen Zeitraum die Nachversicherung durchzuführen ist. Abs. 2 Satz 2 definiert insoweit den Nachversicherungszeitraum. Die Bestimmung des Nachversicherungszeitraums hat sowohl Auswirkungen auf die nachzuzahlenden Beiträge als auch auf die Rentenanwartschaften. Maßgebend ist der Zeitraum, i...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.14 Ruhestandsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Die Vorschrift des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 nimmt eine Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit den Rentenbeziehern nach Nr. 1 vor. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bewirkt, dass alle Personen, die wegen Erreichens einer Altersgrenze eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 80... / 2 Anbieter

Rz. 3 In § 1 Abs. 2 AltZertG werden die möglichen Anbieter eines Altersvorsorgevertrags definiert. Zunächst kommen folgende Unternehmen mit Sitz im Inland gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AltZertG in Betracht: Lebensversicherungsunternehmen, Kreditinstitute mit Erlaubnis zum Betreiben des Einlagengeschäfts, Bausparkassen, externe Kapitalverwaltungsgesellschaften. Mit Ausnahme der Bausp...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.2 Rentner vor Vollendung der Altersgrenze für Altersrenten

Rz. 341 Abs. 4 beseitigt Zweifel daran, dass Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten könnten, obwohl sie zu einem anderen Sicherungssystem gehören. Bezieher von Renten wegen Alters gehören grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Erwerbsfähigen. Sie erhalten Leistungen aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf das Alter kommt es insoweit nicht an. Dieser Per...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.6 Ruhegehaltsempfänger

Versicherungsfrei sind Beamte usw., Geistliche und Lehrer (Nr. 2, 4 und 5 der Vorschrift), denen bereits Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt worden sind und die im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe haben. Ruhegehälter sind das Ruhegehalt nach Erreichen einer Altersgrenze oder wegen Dienstunfähigkeit, auch vor Erreichen einer Altersgrenze sowie ähnliche Bezüge, die d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hca) Allgemeines

Rn. 564 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BundesumzugskostenG (BUKG idF vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682) regelt die Umzugskostenvergütung für (§ 1 Abs 1 des Gesetzes): die Bundesbeamten und in den Bundesdienst abgeordnete Soldaten Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit Beamte und Richter nach den Spiegelstrichen 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nicht steuerbefreite Leistungen

Rn. 222 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 6 EStG befreit dagegen nicht von der ESt Bezüge, die aufgrund der Dienstzeit gewährt werden (§ 3 Nr 6 S 1 EStG aE). Ein Beschädigter, dessen Versorgungsrente nach dem BVG ruht, kann daher nicht verlangen, dass ein Teil seiner Bezüge in Höhe der ruhenden Rente nach § 3 Nr 6 EStG steuerfrei bleibt (BFH BStBl III 1958, 166). Auch das Ru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztenrente / 2.3.2 Beamte/Berufssoldaten

Auch Beamte und Berufssoldaten können Anspruch auf Verletztenrente haben, wenn sie bei einer außerdienstlichen (versicherten) Tätigkeit einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. Liegt trotz des außerdienstlichen Versicherungsfalls weiterhin Dienstfähigkeit vor, wird eine Verletztenrente nur insoweit gezahlt, als sie die Dienst- oder Versorgungsbezüge übersteigt...mehr

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zfs 09/2023, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen: …

[11] Ein Leistungsanspruch des Kl. ist derzeit jedenfalls noch nicht fällig, weil die Bekl. notwendige Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalles aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kl. nicht hat abschließen können, § 14 Abs. 1 VVG. [12] Entgegen der Auffassung der Revision genügt nach der Dienstunfähigkeitsklausel die Versetzung des Kl. in den Ruhestand wegen all...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 82 Die nachfolgend genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf Bundesbeamte und auf Beamte im Geltungsbereich des LBG NRW. Einige der häufigsten Themen in der Praxis sind hier in alphabetischer Reihenfolge angesprochen: Rz. 83 & 1. Beförderung und Konkurrentenklage Es ist erforderlich, einen Antrag auf Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO zu stellen, damit die ...mehr

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zfs 09/2023, Auslegung eine... / Leitsatz

Bei einer Dienstunfähigkeitsklausel, nach der es für bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausreicht, wenn die versicherte Person als Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist und dazu wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlass...mehr

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zfs 09/2023, Auslegung eine... / 1 Sachverhalt

Der Kl. macht Leistungsansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend, die er im Jahre 2013 bei der Bekl. abgeschlossen hat. Dem Versicherungsvertrag liegen "Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AB)" zugrunde, die im Wesentlichen den üblichen B-B4 entsprechen und Tarifbedingungen (TB) sowie eine "Zusätzliche Vereinbarung –...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW

Rz. 81 Muster 9.14: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW Muster 9.14: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Beförderung und Konkurrentenklage Sie haben die Mitteilung erhalten, dass ein Mitbewerber die Stelle bekommen soll, auf die Sie s...mehr

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Riester-Rente / 1.1.4 Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Auch der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem begünstigten inländischen Alterssicherungssystem löst eine unmittelbare Förderberechtigung aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer in § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten Pers...mehr

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Riester-Rente / 7.4.1 Ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhende Leistungen

Leistungen werden in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG unterworfen, wenn sie insgesamt auf folgenden Beträgen beruhen: Beiträge, für die der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG oder eine Altersvorsorgezulage gewährt wurde, Beiträge und Zuwendungen, die nach § 3 Nr. 56, Nr. 63, Nr. 63a[1] oder Nr. 66 EStG steuerfrei geblieben sind...mehr

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Riester-Rente / 2.1.2 Altersvorsorgeverträge in Form von Sparverträgen

Wird in einem Altersvorsorgevertrag Kapital angespart, ist dieses für eine lebenslange Altersversorgung des Anlegers einzusetzen. Dies soll durch die im AltZertG aufgestellten Kriterien sichergestellt werden. Hierzu gehören u. a.: Die Altersleistung darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr bzw. dem 60. Lebensjahr für Vertragsabschlüsse vor 2012 [1] ausgezahlt werden. Ein späterer...mehr

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Riester-Rente / 6.2 Unschädliche Auszahlungen

Die förderunschädlichen Auszahlungen werden durch § 93 EStG und die entsprechenden Vorschriften aus dem AltZertG definiert. Hierbei handelt es sich um folgende Auszahlungen[1]: Monatlichen Leistungen Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente, eines Auszahlungsplans mit gleichbleibenden oder steigenden Raten und unmitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionen und sonstige Vers... / 1.1 Ruhegehalt der Beamten, Berufssoldaten und Richter

Die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten ist im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt, das für Richterinnen und Richter des Bundes und der Länder entsprechend gilt. Die Versorgung der Berufssoldaten richtet sich nach den gleichen Grundsätzen und ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Beamte haben bei Dienstunfähigkeit und Erreichen der Altersgrenze Ans...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 21.6 Reisen aus Anlass des Ausscheidens wegen Ablaufs des Arbeitsverhältnisses (einschl. Dienstunfähigkeit), § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BRKG

Es gelten die vorstehenden Ausführungen zu Einstellungsreisen vor Inkrafttreten des Arbeitsverhältnisses. Für Reisen ins Ausland wird Reisekostenvergütung nur für Reisen bis zum inländischen Grenzort oder dem inländischen Ausreise-Flughafen gewährt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 4 Die von § 44 I erfassten Anrechte sind – aufgrund ihrer besonderen Struktur – nach der in § 40 II bzw (bei Anrechten im Leistungsstadium) in § 41 II näher bestimmten zeitratierlichen Methode zu bewerten. Das zu erwartende bzw die tatsächlich erreichte Versorgung ist dabei das monatliche Ruhegehalt, das der berechtigten Person nach den jeweils für sie geltenden versorgun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Dienstaufsicht.

Rn 10 Richterliche Unabhängigkeit bedeutet nicht grenzenlose Freiheit. Sie ist kein Grundrecht und kein ›Standesprivileg‹, sondern dient nach der Rspr des BGH der Erfüllung der Justizgewährungspflicht des Staates durch den Gewalten teilenden Rechtsstaat. Auch Richter unterliegen – mit Ausn der Richter des Bundesverfassungsgerichts – vor diesem Hintergrund einer Dienstaufsich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Absicherung im Alter oder bei Invalidität (Abs 2 Nr 2).

Rn 3 II Nr 2 verlangt, dass das Anrecht der Vorsorge im Alter oder bei Invalidität dient. Eine Versorgung wegen Alters liegt vor, wenn die zugesagten Leistungen für die Versorgung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Arbeitslebens bestimmt sind (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 14; Nürnbg FamRZ 22, 1020, 1021). Auf das Erreichen eines bestimmten Alters kommt es grds nicht an. Nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verhinderung.

Rn 47 Die dauernde Verhinderung meint den Fall, dass ohne Richterwechsel ein Richter aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für immer oder auf unabsehbare Zeit ganz oder tw nicht in der Lage ist, die ihm nach dem Geschäftsverteilungsplan obliegenden Aufgaben der Rspr wahrzunehmen (BGHZ 164, 87, 90; weniger streng: Kissel/Mayer § 21e Rz 114; MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 50)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Anrechte im Sinne dieses Gesetzes sind im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Normative Einschränkungen des Schadensersatzes.

Rn 48 Der Totalersatz nach I (s.o. Rn 5) kann sehr weit reichen. Der schadensbringende Umstand kann – zusammen mit anderen Ursachen – zu mannigfachen Folgeschäden führen. Insoweit sind Korrekturen nötig. Sie werden mit mehreren Instrumenten erreicht (abgesehen von zahlenmäßig bestimmten Obergrenzen, die es nur außerhalb des BGB gibt). Rn 49 Bisweilen kann man freilich das Kor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtschutzbedürfnis.

Rn 3 Ein Interesse an der Entscheidung unterliegt außer in den Fällen des Verlustes des Antragsrechts nur beschränkt zeitlichen Grenzen. Es besteht unabhängig vom Stand des Verfahrens immer dann, wenn der Richter konkret mit der Sache befasst ist. Deshalb ist die vorsorgliche Ablehnung eines Richters oder seines Vertreters unzulässig (Brandbg FamRZ 13, 1600). Der Erlass eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen (Abs 2).

Rn 7 Die Abänderung einer Entscheidung über ein Anrecht iSd Abs 1 setzt gem Abs 2 rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ehezeitende voraus. Nach zutreffender Ansicht ist Abs 2 dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass eine Veränderung, die nach § 5 II 2 VersAusglG bereits in der Ausgangsentscheidung hätte berücksichtigt werden können (und müssen), keine Abän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO D

Danværn/Otterbeck 328 ZPO 15 Darlegungslast 712 ZPO 4 sekundäre 138 ZPO 11 DashCams 284 ZPO 33 Datenträgerarchiv 299a ZPO 1 Datenübermittlungen 12 EGGVG 5; 21 EGGVG 2 Dauerpfändung 753 ZPO 7 Dauerwohnrecht 857 ZPO 39 Derogation 40 ZPO 1 Devolutiveffekt 567 ZPO 1 Dienstaufsicht 23 EGGVG 11; 154 GVG 7 Datennetz 1 GVG 13 Dienstunfähigkeit 1 GVG 10 Fristenkontrolle 1 GVG 11 Geschäftsprüfung 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung 836 ZPO 15 Rangverhältnis 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung 758a ZPO 6 Räumung 721 ZPO 3; 762 ZPO 2 Ehewohnung 200 FamFG 3 nach 758a ZPO 17 von Wohnraum 721 ZPO 3 Räumungsfrist 721 ZPO 10; 751 ZPO 2 Kostenentscheidung 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere 885 ZPO 28 Herausgabe 885 ZPO 30 Verkauf 885 ZPO 34 Vernichtung 885 ZPO 37 Verwahrung 885 ZPO 27 Verwertung 885 ZPO 33 Räumungskl...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.7 Empfänger von Ruhegehalt (Nr. 6)

Rz. 45 Mit der Regelung in Nr. 6 wird die vorherige Versicherungsfreiheit der Beamten, Beamtenähnlichen, Geistlichen und Lehrer an privaten Ersatzschulen auf die Zeit erstreckt, ab der diese Personen Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge haben und wenn sie weiterhin Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben. Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.3 Absolute Versicherungsfreiheit (Abs. 3)

Rz. 61 Die Regelung über die Erstreckung der Versicherungsfreiheit nach § 6 oder anderen Rechtsvorschriften oder der Befreiung nach § 8 auch auf andere Tatbestände von Versicherungspflicht (absolute Versicherungsfreiheit) ist eine durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) ab 1.1.1989 eingeführte Neuerung. Grund der Regelung war und ist, dass Personen durch die Erfüllung eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7 Empfänger von Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten oder Versorgung aufgrund Dienstunfähigkeit (§ 10a Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 52 Stpfl., die nicht mehr zum Kreis der Begünstigten nach Abs. 1 und 3 gehören, weil sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus den entsprechenden Alterssicherungssystemen beziehen, sind nicht nur gehindert, weitere Anwartschaften auf Altersversorgung in den genannten Systemen aufzubauen, sie sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5 Zulagenummer-Verfahren (§ 10 Abs. 1b EStG)

Rz. 71 Mit Wirkung vom 1.1.2023 wurde der bisherige Abs. 1a inhaltlich unverändert zu Abs. 1b (s. Rz. 12g). Der enge Zusammenhang zwischen Zulagegewährung und Sonderausgabenabzug (Rz. 15) erfordert einen Datenaustausch zwischen der für das Zulageverfahren zuständigen zentralen Stelle nach § 81 EStG und dem den Sonderausgabenabzug vornehmenden FA. Verfügt der Stpfl. über eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Überblick

Rz. 30 Den Sonderausgabenabzug können in Anspruch nehmen[1]: in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG), Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 1 EStG), Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.5 Arbeitslose ohne Leistungsbezugsrecht (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 2 Nr. 1 und 2 EStG)

Rz. 43 Bis zur Änderung durch das HBeglG 2011[1] waren nach § 3 SGB VI nicht nur Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, sondern auch Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosenhilfe bzw. ALG II beziehen, nach § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung pflichtversichert. Sie gehörten damit auch zum Kreis der Begünstigten nach § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift wurde durch das AltEinkG v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427 in das EStG eingefügt und trat zum 01.01.2005 in Kraft. Rn. 3 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Durch das JStG 2008 v 20.12.2007 (BGBl 2007, 3150) erfolgte eine Änderung dergestalt, dass in § 81a S 1 Nr 1 EStG die Worte "oder einem Landesgesetz" aufgenommen wurden. Diese Änderung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.1 Fortbestand der Versicherungsfreiheit

Rz. 3 In den alten Bundesländern waren vor dem 1.1.1992 Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf nach § 1229 Abs. 1 Nr. 4 RVO a. F., § 6 Abs. 1 Nr. 5 AVG a. F. kraft Gesetzes versicherungsfrei. In der Grundnorm über die Versicherungsfreiheit (§ 5) ist für diesen Personenkreis nur noch Versicherungsfreiheit im Vorbereitungsdienst vorgesehen. Als Auffangregelung wird in § 230 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bildung in Beschäftigungspausen

Rz. 28 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Eine berufliche Fort- und Weiterbildung ist etwas anderes als eine ‚Berufsausbildung’; das Abzugsverbot des § 9 Abs 6 EStG ist deshalb nicht tatbestandsmäßig (> Rz 12). Insofern ist es unerheblich, ob der Stpfl über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt oder nicht. Rz. 29 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen eines Arbeitsuchenden fü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.5 Empfänger von Versorgung i. S. d. § 10a Abs. 1 S. 4 EStG

Rz. 11 Bei Dienstunfähigkeit ist die die Versorgung anordnende Stelle zuständig (§ 81a S. 1 Nr. 5 EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 2.2 Wesentliche übermittelte Inhalte

Rz. 4 Inhaltlich handelt es sich bei den von den zuständigen Stellen übermittelten Daten um solche, die den zuständigen Stellen ohnehin vorliegen: So wird der Status der Zugehörigkeit des Zulageberechtigten zu einer in § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG genannten Personengruppe mitgeteilt (§ 7 Abs. 2 S. 1 AltvDV). Weiterhin teilen sie der Zentralen Stelle (§ 81 EStG) die Daten ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / ee) Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Rz. 13 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zum begünstigten Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 4 EStG gehören Personen, die nicht nach § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG begünstigt sind und eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der in § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten inländischen Alterssicherungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (2) Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem ausländischen Alterssicherungssystem

Rz. 21 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Bestandsschutzregelung gilt auch für Personen, die aus einem vergleichbaren ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem eine Leistung erhalten, die mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der in § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten inländischen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (4) Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Rz. 79 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Der Bruttorentenbetrag ist der Jahresbetrag der Rente vor Abzug der einbehaltenen eigenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Nicht diesem Betrag hinzuzurechnen sind Zuschüsse zur Krankenversicherung. Leistungsbestandteile, wie z. B. der Auffüllbetrag nach § 315a SGB VI oder der Rentenzuschlag nach § 319a SGB VI sowie Steiger...mehr