Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstfahrrad

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Dienstrad / 2 Störungen bei der Abwicklung

Haben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Nutzung/Überlassung eines Dienstrades getroffen, können sich Änderungen im Arbeitsverhältnis unter bestimmten Umständen auch auf die Dienstradvereinbarung auswirken. 2.1 Entgeltfortzahlung und Leasing Erkrankt der Arbeitnehmer, stellt sich die Frage, wer die Leasingraten zu zahlen hat. Mit dieser Frage hat s...mehr

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Dienstrad / 2.1 Entgeltfortzahlung und Leasing

Erkrankt der Arbeitnehmer, stellt sich die Frage, wer die Leasingraten zu zahlen hat. Mit dieser Frage hat sich das Arbeitsgericht Osnabrück[1] auseinandergesetzt. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber mit seiner Arbeitnehmerin die Überlassung von 2 Diensträdern für einen Zeitraum von 36 Monaten vereinbart. Die Arbeitnehmerin verzichtete dafür als Sachlohnbezug auf eine...mehr

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Dienstrad / Zusammenfassung

Begriff Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung zur Verfügung, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Für die steuer- und beitragsrechtliche Bewertung ist zu unterscheiden zwischen: Fahrrädern und "kleinen" E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h (sog. Pedelecs), die verkehrsrechtlich als...mehr

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Dienstrad / 3.4 Sonderfragen im Zusammenhang mit dem (Elektro-)Fahrrad-Leasing

In der Praxis gibt es im Zusammenhang mit dem Fahrrad-Leasing eine Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsgestaltungen.[1] Festzuhalten bleibt aber auch hier, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Leasing-Rad zur Verfügung stellt, ein geldwerter Vorteil sowohl in der vergünstigten Nutzungsüberlassung des (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber als...mehr

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Dienstrad / 2 Steuerfreie Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vorgenommene Überlassung von kraftfahrzeugrechtlich als Fahrrad einzuordnenden E-Bikes (sog. Pedelecs) und normalen Fahrrädern führt zu steuerfreiem Arbeitslohn.[1] Die Steuerbefreiung gilt bis 31.12.2030.[2] Zubehör/Sonderausstattung von Diensträdern Die Steuerbefreiung umfasst auch die Überlassung des fahrradtypischen Zubehör...mehr

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Dienstrad / Sozialversicherung

1 Steuerfreie Überlassung von E-Bikes Die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt vorgenommene Überlassung von kraftfahrzeugrechtlich als Fahrrad einzuordnenden E-Bikes (Pedelecs) stellt steuerfreies Arbeitsentgelt dar.[1] Dies führt gleichermaßen auch zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.[2] Erfolgt die Überlassung eines E-Bikes hingegen als Überlassung ...mehr

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Dienstrad / 8 Fahrradüberlassung und Umsatzsteuer

8.1 Überlassung resultiert aus dem Arbeitsvertrag Die Überlassung eines (Elektro-)Dienstfahrrads durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung stellt eine Vergütung für geleistete Dienste dar. Mit diesem Sachlohn bewirkt der Arbeitgeber eine entgeltliche Leistung,[1] für die der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitsleistung aufwendet.[2] Dies ist allerdings n...mehr

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Dienstrad / Arbeitsrecht

1 Vertragsgestaltungen In der Praxis kommen im Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Überlassung[1] von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in jüngster Zeit vermehrt Fälle vor, in denen folgende Vertragsgestaltungen gewählt werden: Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen dem Arbeitgeber und einem Anbieter, der regelmäßig die gesamte Abwicklung betreut. Abschluss von Einzellea...mehr

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Dienstrad / 5 Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers

5.1 Aufladen privater E-Bikes im Betrieb Das elektrische Aufladen eines privaten E-Bikes des Arbeitnehmers, das verkehrsrechtlich als Kfz [1] gilt, im Betrieb des Arbeitgebers ist (befristet bis 2030) steuerfrei.[2] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Als Betrieb i. S. d. Vorschrift gilt die ortsfeste be...mehr

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Dienstrad / 4 Kauf des (Elektro-)Fahrrads nach Laufzeitende des Leasingvertrags

4.1 Unentgeltliche oder verbilligte Übereignung durch Arbeitgeber: Pauschalierung mit 25 % Sofern der Arbeitgeber das Elektrofahrrad, das kein Kfz ist, zunächst gekauft und dann an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt übereignet hat, kann er die Steuer für die dem Arbeitnehmer gewährte Sachzuwendung "Fahrradübereignung", die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbe...mehr

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Dienstrad / 4.1 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Der Entgeltverzicht vermindert die Berechnungsgrundlage für die zu entrichtenden Steuern. Eine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung setzt voraus, dass der Entgeltverzicht auf künftig fällig werdende Entgeltansprüche gerichtet und arbeitsrechtlich zulässig ist.[1] Ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag kann nie rechtswirksam unterschritten werden. Dies gilt se...mehr

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Dienstrad / 8.2 Überlassung resultiert aus einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung

Auch hier handelt es sich bei der Nutzungsüberlassung an den Arbeitnehmer um eine sonstige Leistung des Arbeitgebers. In einem solchen Fall bestimmt sich die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nach dem vereinbarten Entgelt abzüglich der geschuldeten Umsatzsteuer.[1] Im Übrigen ist auch hier die sog. Mindestbemessungsgrundlage zu beachten, die immer dann Anwendung findet, w...mehr

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Dienstrad / 5.5 Barzuschüsse des Arbeitgebers zum Aufladen

Ebenfalls pauschal mit 25 % besteuert werden können nach dieser Vorschrift die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und die Nutzung von Ladevorrichtungen für E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Kfz einzustufen sind.mehr

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Dienstrad / 3 Steuerpflichtige Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt immer dann vor, wenn die vorgenannte Überlassung infolge einer (Barlohn-)Umwandlung des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns erfolgt.[1] Wichtig Ausdrücklich keine Anwendung der Sachbezugsfreigrenze Die Freigrenze für Sachbezüge von 50 EUR[2] darf ausdrücklich nicht angewendet werden. Diese gilt nur bei der Bewertung von Sachbezügen mit dem übl...mehr

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Dienstrad / 4.1 Unentgeltliche oder verbilligte Übereignung durch Arbeitgeber: Pauschalierung mit 25 %

Sofern der Arbeitgeber das Elektrofahrrad, das kein Kfz ist, zunächst gekauft und dann an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt übereignet hat, kann er die Steuer für die dem Arbeitnehmer gewährte Sachzuwendung "Fahrradübereignung", die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, seit 2020 mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben.[1] Die Paus...mehr

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Dienstrad / Lohnsteuer

1 Faktoren der steuerlichen Beurteilung Die steuerliche Bewertung von Dienstfahrrädern hängt von mehreren Faktoren ab: Handelt es ich um ein klassisches Fahrrad, ein "kleines" E-Bike (mit Elektrounterstützung bis max. 25 km/h) oder um ein "großes" E-Bike? Wird die Leistung "on top", d. h. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht oder erfolgt die Überlassung in F...mehr

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Dienstrad / 3.3 Fahrradüberlassung gehört zur Angebotspalette des Arbeitgebers

Gehört die steuerpflichtige Fahrradüberlassung zur Angebotspalette des Arbeitgebers an fremde Dritte, z. B. bei Fahrradverleihern, Großhändlern oder Herstellern, ist der geldwerte Vorteil aus dem um 4 % geminderten üblichen Endpreis für diese Dienstleistung zu ermitteln, wenn die Lohnsteuer nicht pauschal erhoben wird.[1] Hierbei ist auch der Rabattfreibetrag i. H. v. jährlic...mehr

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Dienstrad / 5.1 Aufladen privater E-Bikes im Betrieb

Das elektrische Aufladen eines privaten E-Bikes des Arbeitnehmers, das verkehrsrechtlich als Kfz [1] gilt, im Betrieb des Arbeitgebers ist (befristet bis 2030) steuerfrei.[2] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Als Betrieb i. S. d. Vorschrift gilt die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ...mehr

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Dienstrad / 3 Gestellung betrieblicher Ladevorrichtungen

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer betriebliche Ladevorrichtungen zur privaten Nutzung, ist dieser geldwerte Vorteil befristet bis zum 1.1.2031 steuer- und damit auch beitragsfrei. Dies gilt auch, wenn das Aufladen bei einem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers erfolgt. 3.1 Übereignung betrieblicher Ladevorrichtungen Der Arbeitgeber kann die Lohns...mehr

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Dienstrad / 5.4 Übereignung betrieblicher Ladevorrichtungen

Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von Ladevorrichtungen für E-Bikes, die als Kfz gelten, können vom Arbeitgeber pauschal mit einem Prozentsatz von 25 % besteuert werden.[1] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Der Arbeitgeber ist Schuldner der pauschalen Lohnsteue...mehr

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Dienstrad / 3.2 Barzuschüsse des Arbeitgebers

Für Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und die Nutzung von Ladevorrichtungen für E-Bikes, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, gilt: Wird der geldwerte Vorteil pauschal mit 25 % lohnversteuert, bleibt er beitragsfrei in der Sozialversicherung.[1] Wichtig Beitragsfreiheit nur bei tatsächlich durchg...mehr

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Dienstrad / 5.3 Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen zur privaten Nutzung im Zusammenhang mit E-Bikes, die als Kfz gelten, ist (befristet bis 2030) steuerfrei.[1]mehr

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Dienstrad / 4.2 Verkauf durch Dritte

Kauft der Arbeitnehmer nach Ende der Vertragslaufzeit das von ihm bis dahin genutzte (Elektro-)Fahrrad von dem Dritten zu einem geringeren Preis, als dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis[1], ist der Unterschiedsbetrag als Arbeitslohn von dritter Seite zu versteuern.[2] Anstelle dieser Bewertung kommt grundsätzlich auch die Pauschalierung mit 30 % nach ...mehr

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Dienstrad / 6 Erstattungen des Arbeitgebers

Zuschüsse bei Auswärtstätigkeiten mit dem Fahrrad Benutzt der Arbeitnehmer sein privates Fahrrad für Dienstreisen, kann der Arbeitgeber ihm die tatsächlich entstandenen Reisekosten steuerfrei erstatten, soweit die steuerlich zulässigen Höchstbeträge nicht überstiegen werden.[1] Zuschüsse für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kein F...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Dienstrad / 1 Vertragsgestaltungen

In der Praxis kommen im Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Überlassung[1] von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in jüngster Zeit vermehrt Fälle vor, in denen folgende Vertragsgestaltungen gewählt werden: Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen dem Arbeitgeber und einem Anbieter, der regelmäßig die gesamte Abwicklung betreut. Abschluss von Einzelleasingverträgen zwischen...mehr

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Dienstrad / 2 Geldwerter Vorteil aus dem Aufladen

Soweit der geldwerte Vorteil aus dem elektrischen Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei ist, besteht auch Beitragsfreiheit.[1] Gleiches gilt, wenn das Aufladen bei einem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers erfolgt. Diese steuerrechtliche Förderung galt zunächst befristet für vor dem 1.1.2021 angeschaffte Fahrzeuge. Die Frist wurde auf Zeiträume ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstrad / 3.1 Übereignung betrieblicher Ladevorrichtungen

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer pauschal erheben, soweit er den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Ladevorrichtungen für E-Bikes übereignet. Sofern der Arbeitgeber von der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch macht, gehört der geldwerte Vorteil nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstrad / 5.2 Aufladen betrieblicher E-Bikes

Wird ein E-Bike des Arbeitgebers, das verkehrsrechtlich als Kfz einzustufen ist, dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen und der geldwerte Vorteil nach der sog. Listenpreismethode ermittelt, ist der geldwerte Vorteil aus dem elektrischen Aufladen des Kfz bereits mit der 1-%-Regelung abgegolten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Dienstrad / 5.6 Anwendungszeitraum

Die Steuerbefreiungs-[1] bzw. Pauschalierungsvorschriften[2] sind anzuwenden auf Vorteile, die in einem nach dem 31.12.2016 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge nach dem 31.12.2016 zugewendet werden. Die Pauschalierungsvorschrift ist letztmalig anzuwenden auf Vorteile, die in einem vor dem 1.1.2030 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge vor ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstrad / 1 Steuerfreie Überlassung von E-Bikes

Die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt vorgenommene Überlassung von kraftfahrzeugrechtlich als Fahrrad einzuordnenden E-Bikes (Pedelecs) stellt steuerfreies Arbeitsentgelt dar.[1] Dies führt gleichermaßen auch zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.[2] Erfolgt die Überlassung eines E-Bikes hingegen als Überlassung infolge einer (Barlohn-)Umwandlung de...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Dienstrad / 7 Aufzeichnungspflichten

Seit Juli 2020 besteht keine Aufzeichnungspflicht mehr in den Fällen, in denen der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Vorteile in der Form der Überlassung von Pedelecs gewährt. Dasselbe gilt für das Aufladen von verkehrsrechtlich als Kfz einzustufenden E-Bikes (sog. S-Pedelecs) an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers und für die arbeitgeberse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstrad / 3.2 Überlassung von E-Bikes als Kfz (sog. S-Pedelecs)

Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung eines sog. S-Pedelecs erfolgt nach dem für die Überlassung von Kraftfahrzeugen (Pkw) geltenden Grundsätzen.[1] Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstrad / 4.2 Beitragsrechtliche Auswirkungen bei Übereignung nach Ende des Leasingvertrags

Die Leasingverträge sehen im Regelfall eine Kaufoption des Arbeitnehmers am Laufzeitende vor. Der Arbeitnehmer kann dann das Elektrofahrrad von dem Leasinggeber zu einem Preis von z. B. 10 % der unverbindlichen Preisempfehlung bei Beginn des Leasingvertrags erwerben. Der Preis liegt jedoch im Regelfall deutlich unter dem Preis, der üblicherweise für ein vergleichbares gebrau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstrad / 3.1 Überlassung von E-Bikes bis 25 km/h (sog. Pedelecs) und Fahrrädern

Die Überlassung eines Pedelecs oder eines normalen Fahrrads führt nur in den Fällen einer Barlohnumwandlung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.[1] Der geldwerte Vorteil bestimmt sich nach einem Durchschnittswert.[2] Als Durchschnittswert sind 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.2 Ausgestaltung

Gegenstand des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrags sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere das Fahrrad/E-Bike/Lastenrad selbst, mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör, Versicherungen, Service und Wartungsleistungen. Höchstwert Die Entgeltumw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.2 1 %-Regelung für E-Bike

Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug Die 1 %-Regelung ist nach ihrem Gesetzeswortlaut eigentlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, nicht dagegen auf Fahrräder. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 4 Vergütungsbestandteile mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Zu den Vergütungsbestandteilen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu erbringen sind, gehören z. B. [1]: steuerfreie Jobtickets [2], steuerfreie Kindergartenzuschüsse für nicht schulpflichtige Kinder[3], steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge [4], steuerfreie Vorteile für die Überlassung von Dienstfahrrädern inklusive Pedelecs[5], pauschal zu versteuernde Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 2 Formulierung im Arbeitsvertrag

Sofern steuerbegünstigte Vergütungsbestandteile [1] ausgezahlt werden sollen, ist es sinnvoll, in den Arbeitsvertrag entsprechende Formulierungen aufzunehmen bzw. eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag vorzunehmen. Von einer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung ist nach § 8 Abs. 4 Satz 2 EStG aber auch dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausgestaltung der Vergütung.

Rn 73 Festvergütung nach Zeitabschnitten (Vergütung nach Stunden, Wochen, Monaten oder auch Jahren) ist unabhängig vom Erfolg der Tätigkeit innerhalb des Zeitraumes geschuldet. Akkordvergütung bestimmt sich allein nach erbrachter Leistung (berechnet nach Arbeitsmengeneinheiten, zB Stückzahl, Gewicht) als Geldakkord oder als Zeitakkord nach festen Vorgabezeiten als Verrechnun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB D

Dachboden § 1361b BGB 5 Damnationslegat § 2174 BGB 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art 1 ROM I 2, 28; Art 2 ROM I 4; Art 24 ROM I 5; Art 25 ROM I 2; Vor ROM I 2 Dänisch Namensanpassung nach dänischer Tradition § 1617h BGB 1 Darlegungs- und Beweislast § 1360a BGB 10; § 1361 BGB 5, 21, 41; § 1584 BGB 5 abgestufte ~ § 22 AGG 7 anwendbares Recht Art 18 ROM I 1 Darlehen § 288 BGB 5; § 78...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.4 Im Fokus: Mitarbeiter-Benefits - Lebenszyklus-Modell

Das Mitarbeiter-Benefits Lebenszyklus-Modell ist ein Ansatz, um Zusatzleistungen (Benefits) für Mitarbeitende gezielt entlang ihres beruflichen Lebenszyklus in einem Unternehmen zu gestalten. Es geht darum, Benefits individuell und bedarfsorientiert anzubieten, sodass sie in den jeweiligen Lebens- und Karrierestufen der Mitarbeitenden den größtmöglichen Mehrwert bieten. Wenn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wertbemessung.

Rn 37 Anzusetzen ist regelmäßig der objektive Verkehrswert der Leistung am Erfüllungsort, also nicht der Wert der tatsächlichen Nutzung, doch muss dabei den Umständen des Einzelfalls angemessen Rechnung getragen werden. Bezieht der ArbN Sachleistungen zu vergünstigten Mitarbeiterkonditionen, ist deren Wert monatlich zu ermitteln und nachlaufend im Folgemonat als Sachbezug zu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 2.2.2 Dienstrad

Seit Mitte September 2020 bieten Karl Knauer der Belegschaft die Möglichkeit eines Dienstrads an. Das Dienstradleasing wird über den Vertragspartner Kazenmaier Fleetservice GmbH in Zusammenarbeit mit ausgewählten regionalen Fachhändlern durchgeführt. Für das Leasing sind konventionelle Fahrräder sowie Fahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung bis 25 km/h (Pedelecs) zu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
E-Mobilität im Unternehmen / 5 E-Zweiräder

Rund 30 Millionen Arbeitnehmer pendeln jeden Tag zur Arbeit. Dabei fahren 80 % der Pendler weniger als 25 km pro Strecke. Für diese Aufgaben sind Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Roller, E-Scooter und E-Lastenräder geradezu prädestiniert. Auch innerbetriebliche Fahrten bei einem großen Betriebsgelände, Lieferungen und Kundenbesuche lassen sich mit den elektrischen Zweirädern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Überblick/Formen des Vorsatzes

Rz. 27 Die Klausel in A-7.1 AVB D&O differenziert zwischen vorsätzlicher Schadensverursachung und wissentlicher Pflichtverletzung. Es heißt, dass kein Versicherungsschutz "wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung" besteht. Soweit es u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.3 Kollektivrechtliche Schranken

Schließlich gibt es kollektivrechtliche Schranken des Direktionsrechts, d. h. betriebliche und tarifliche Regelungen. Sie können zunächst einmal nur durch die jeweiligen Vertragspartner gemeinsam geändert werden. Sollte das für den Arbeitgeber auf den ersten Blick nicht möglich sein, bleibt nur der Weg der Kündigung der Regelungen mit Neuverhandlungen. Dabei gilt grundsätzli...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.3 Entgeltumwandlung und E-Bikes/Tankgutscheine/Warengutscheine u.ä.

Seit einigen Jahren versuchen private Versicherungsvertreter immer wieder, den öffentlichen Arbeitgebern Modelle der sog. Entgeltoptimierung schmackhaft zu machen. Grundsätzlich geht es dabei darum, dass der Arbeitgeber statt einer Entgelterhöhung anderweitige steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Entgeltbausteine an seine Beschäftigten ausgibt, z. B. in Fo...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.1 Mutterschaftsgeld neben Arbeitsentgelt/-einkommen/Urlaubsabgeltung

Rz. 161 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit die Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bzw. beitragspflichtiges Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4). Obwohl sich die Berechnung des Mutterschaftsgeldes wegen § 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 MuSchG nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten richtet (vgl. Rz. 69 ff.), ist...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 2.2 Erzwingbare Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten

Neben dem explizit im Gesetz aufgeführten betrieblichen Umweltschutz, ist insbesondere § 87 BetrVG und die dort geregelte Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten oftmals in Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsfragen tangiert. Hinweis Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Im Rahmen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG kommen insbesondere in Betracht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 3. Hinzurechnungsfreie Entgeltbestandteile

Rz. 15 Der Arbeitgeber kann neben dem Arbeitsentgelt von derzeit maximal 538 EUR je Monat noch weitere Zahlungen oder andere geldwerte Gegenstände an den Arbeitnehmer leisten, ohne dass dem Beschäftigungsverhältnis die Geringfügigkeit aberkannt würde, solange es sich um Leistungen handelt, die entweder gar kein Arbeitsentgelt oder von der Lohnsteuer (und damit auch von der S...mehr