Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstfahrrad

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 2 Geldwerter Vorteil aus dem Aufladen

Soweit der geldwerte Vorteil aus dem elektrischen Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei ist, besteht auch Beitragsfreiheit.[1] Gleiches gilt, wenn das Aufladen bei einem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers erfolgt. Diese steuerrechtliche Förderung galt zunächst befristet für vor dem 1.1.2021 angeschaffte Fahrzeuge. Die Frist wurde auf Zeiträume ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 3 Steuerpflichtige Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt immer dann vor, wenn die vorgenannte Überlassung infolge einer (Barlohn-)Umwandlung des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns erfolgt.[1] Wichtig Ausdrücklich keine Anwendung der Sachbezugsfreigrenze Die Freigrenze für Sachbezüge von 50 EUR[2] darf ausdrücklich nicht angewendet werden. Diese gilt nur bei der Bewertung von Sachbezügen mit dem übl...mehr

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Dienstrad / 5.5 Barzuschüsse des Arbeitgebers zum Aufladen

Ebenfalls pauschal mit 25 % besteuert werden können nach dieser Vorschrift die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und die Nutzung von Ladevorrichtungen für E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Kfz einzustufen sind.mehr

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Dienstrad / 5.2 Aufladen betrieblicher E-Bikes

Wird ein E-Bike des Arbeitgebers, das verkehrsrechtlich als Kfz einzustufen ist, dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen und der geldwerte Vorteil nach der sog. Listenpreismethode ermittelt, ist der geldwerte Vorteil aus dem elektrischen Aufladen des Kfz bereits mit der 1-%-Regelung abgegolten.[1]mehr

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Dienstrad / 1 Steuerfreie Überlassung von E-Bikes

Die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt vorgenommene Überlassung von kraftfahrzeugrechtlich als Fahrrad einzuordnenden E-Bikes (Pedelecs) stellt steuerfreies Arbeitsentgelt dar.[1] Dies führt gleichermaßen auch zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.[2] Erfolgt die Überlassung eines E-Bikes hingegen als Überlassung infolge einer (Barlohn-)Umwandlung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 3.3 Fahrradüberlassung gehört zur Angebotspalette des Arbeitgebers

Gehört die steuerpflichtige Fahrradüberlassung zur Angebotspalette des Arbeitgebers an fremde Dritte, z. B. bei Fahrradverleihern, Großhändlern oder Herstellern, ist der geldwerte Vorteil aus dem um 4 % geminderten üblichen Endpreis für diese Dienstleistung zu ermitteln, wenn die Lohnsteuer nicht pauschal erhoben wird.[1] Hierbei ist auch der Rabattfreibetrag i. H. v. jährlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 4.1 Unentgeltliche oder verbilligte Übereignung durch Arbeitgeber: Pauschalierung mit 25 %

Sofern der Arbeitgeber das Elektrofahrrad, das kein Kfz ist, zunächst gekauft und dann an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt übereignet hat, kann er die Steuer für die dem Arbeitnehmer gewährte Sachzuwendung "Fahrradübereignung", die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, seit 2020 mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben.[1] Die Paus...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 1 Vertragsgestaltungen

In der Praxis kommen im Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Überlassung[1] von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in jüngster Zeit vermehrt Fälle vor, in denen folgende Vertragsgestaltungen gewählt werden: Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen dem Arbeitgeber und einem Anbieter, der regelmäßig die gesamte Abwicklung betreut. Abschluss von Einzelleasingverträgen zwischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 5.4 Übereignung betrieblicher Ladevorrichtungen

Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von Ladevorrichtungen für E-Bikes, die als Kfz gelten, können vom Arbeitgeber pauschal mit einem Prozentsatz von 25 % besteuert werden.[1] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Der Arbeitgeber ist Schuldner der pauschalen Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 3.2 Barzuschüsse des Arbeitgebers

Für Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und die Nutzung von Ladevorrichtungen für E-Bikes, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, gilt: Wird der geldwerte Vorteil pauschal mit 25 % lohnversteuert, bleibt er beitragsfrei in der Sozialversicherung.[1] Wichtig Beitragsfreiheit nur bei tatsächlich durchg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 3.2 Überlassung von E-Bikes als Kfz (sog. S-Pedelecs)

Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung eines sog. S-Pedelecs erfolgt nach dem für die Überlassung von Kraftfahrzeugen (Pkw) geltenden Grundsätzen.[1] Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 4.2 Beitragsrechtliche Auswirkungen bei Übereignung nach Ende des Leasingvertrags

Die Leasingverträge sehen im Regelfall eine Kaufoption des Arbeitnehmers am Laufzeitende vor. Der Arbeitnehmer kann dann das Elektrofahrrad von dem Leasinggeber zu einem Preis von z. B. 10 % der unverbindlichen Preisempfehlung bei Beginn des Leasingvertrags erwerben. Der Preis liegt jedoch im Regelfall deutlich unter dem Preis, der üblicherweise für ein vergleichbares gebrau...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.2 Ausgestaltung

Gegenstand des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrags sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere das Fahrrad/E-Bike/Lastenrad selbst, mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör, Versicherungen, Service und Wartungsleistungen. Höchstwert Die Entgeltumw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.2 1 %-Regelung für E-Bike

Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug Die 1 %-Regelung ist nach ihrem Gesetzeswortlaut eigentlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, nicht dagegen auf Fahrräder. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 4 Vergütungsbestandteile mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Zu den Vergütungsbestandteilen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu erbringen sind, gehören z. B. [1]: steuerfreie Jobtickets [2], steuerfreie Kindergartenzuschüsse für nicht schulpflichtige Kinder[3], steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge [4], steuerfreie Vorteile für die Überlassung von Dienstfahrrädern inklusive Pedelecs[5], pauschal zu versteuernde Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 2 Formulierung im Arbeitsvertrag

Sofern steuerbegünstigte Vergütungsbestandteile [1] ausgezahlt werden sollen, ist es sinnvoll, in den Arbeitsvertrag entsprechende Formulierungen aufzunehmen bzw. eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag vorzunehmen. Von einer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung ist nach § 8 Abs. 4 Satz 2 EStG aber auch dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausgestaltung der Vergütung.

Rn 73 Festvergütung nach Zeitabschnitten (Vergütung nach Stunden, Wochen, Monaten oder auch Jahren) ist unabhängig vom Erfolg der Tätigkeit innerhalb des Zeitraumes geschuldet. Akkordvergütung bestimmt sich allein nach erbrachter Leistung (berechnet nach Arbeitsmengeneinheiten, zB Stückzahl, Gewicht) als Geldakkord oder als Zeitakkord nach festen Vorgabezeiten als Verrechnun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB D

Dachboden § 1361b BGB 5 Damnationslegat § 2174 BGB 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art 1 ROM I 2, 28; Art 2 ROM I 4; Art 24 ROM I 5; Art 25 ROM I 2; Vor ROM I 2 Dänisch Namensanpassung nach dänischer Tradition § 1617h BGB 1 Darlegungs- und Beweislast § 1360a BGB 10; § 1361 BGB 5, 21, 41; § 1584 BGB 5 abgestufte ~ § 22 AGG 7 anwendbares Recht Art 18 ROM I 1 Darlehen § 288 BGB 5; § 78...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.4 Im Fokus: Mitarbeiter-Benefits - Lebenszyklus-Modell

Das Mitarbeiter-Benefits Lebenszyklus-Modell ist ein Ansatz, um Zusatzleistungen (Benefits) für Mitarbeitende gezielt entlang ihres beruflichen Lebenszyklus in einem Unternehmen zu gestalten. Es geht darum, Benefits individuell und bedarfsorientiert anzubieten, sodass sie in den jeweiligen Lebens- und Karrierestufen der Mitarbeitenden den größtmöglichen Mehrwert bieten. Wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobilitätsbudget / 2 Steuerliche Behandlung abhängig vom Verkehrsmittel

Entscheidet sich das Unternehmen für ein Mobilitätsbudget, kann der Arbeitnehmer im Rahmen der hierfür festgelegten betrieblichen Richtlinien selbst entscheiden, welches Verkehrsmittel er für welche Fahrten einsetzen möchte. Er hat die Auswahl zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln wie z. B. BahnCard, Jobticket, (Elektro-)Auto oder Dienstrad und weiteren Verkehrsmitteln (wie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wertbemessung.

Rn 37 Anzusetzen ist regelmäßig der objektive Verkehrswert der Leistung am Erfüllungsort, also nicht der Wert der tatsächlichen Nutzung, doch muss dabei den Umständen des Einzelfalls angemessen Rechnung getragen werden. Bezieht der ArbN Sachleistungen zu vergünstigten Mitarbeiterkonditionen, ist deren Wert monatlich zu ermitteln und nachlaufend im Folgemonat als Sachbezug zu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 2.2.2 Dienstrad

Seit Mitte September 2020 bieten Karl Knauer der Belegschaft die Möglichkeit eines Dienstrads an. Das Dienstradleasing wird über den Vertragspartner Kazenmaier Fleetservice GmbH in Zusammenarbeit mit ausgewählten regionalen Fachhändlern durchgeführt. Für das Leasing sind konventionelle Fahrräder sowie Fahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung bis 25 km/h (Pedelecs) zu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität im Unternehmen / 5 E-Zweiräder

Rund 30 Millionen Arbeitnehmer pendeln jeden Tag zur Arbeit. Dabei fahren 80 % der Pendler weniger als 25 km pro Strecke. Für diese Aufgaben sind Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Roller, E-Scooter und E-Lastenräder geradezu prädestiniert. Auch innerbetriebliche Fahrten bei einem großen Betriebsgelände, Lieferungen und Kundenbesuche lassen sich mit den elektrischen Zweirädern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Überblick/Formen des Vorsatzes

Rz. 27 Die Klausel in A-7.1 AVB D&O differenziert zwischen vorsätzlicher Schadensverursachung und wissentlicher Pflichtverletzung. Es heißt, dass kein Versicherungsschutz "wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung" besteht. Soweit es u...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.3 Kollektivrechtliche Schranken

Schließlich gibt es kollektivrechtliche Schranken des Direktionsrechts, d. h. betriebliche und tarifliche Regelungen. Sie können zunächst einmal nur durch die jeweiligen Vertragspartner gemeinsam geändert werden. Sollte das für den Arbeitgeber auf den ersten Blick nicht möglich sein, bleibt nur der Weg der Kündigung der Regelungen mit Neuverhandlungen. Dabei gilt grundsätzli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.3 Entgeltumwandlung und E-Bikes/Tankgutscheine/Warengutscheine u.ä.

Seit einigen Jahren versuchen private Versicherungsvertreter immer wieder, den öffentlichen Arbeitgebern Modelle der sog. Entgeltoptimierung schmackhaft zu machen. Grundsätzlich geht es dabei darum, dass der Arbeitgeber statt einer Entgelterhöhung anderweitige steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Entgeltbausteine an seine Beschäftigten ausgibt, z. B. in Fo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.1 Mutterschaftsgeld neben Arbeitsentgelt/-einkommen/Urlaubsabgeltung

Rz. 161 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit die Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bzw. beitragspflichtiges Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4). Obwohl sich die Berechnung des Mutterschaftsgeldes wegen § 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 MuSchG nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten richtet (vgl. Rz. 69 ff.), ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 2.2 Erzwingbare Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten

Neben dem explizit im Gesetz aufgeführten betrieblichen Umweltschutz, ist insbesondere § 87 BetrVG und die dort geregelte Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten oftmals in Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsfragen tangiert. Hinweis Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Im Rahmen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG kommen insbesondere in Betracht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 6.1 Betriebsvereinbarung

Innerhalb des Zuständigkeitskatalogs können verbindliche Regelungen mit Nachhaltigkeitswirkung getroffen und als Betriebsvereinbarung formuliert werden. Der Betriebsrat ist zentraler Verhandlungspartner für den Katalog der Mitbestimmungsrechte nach[1] Die dort geregelte Mitbestimmung umfasst "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb". Abe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 3. Hinzurechnungsfreie Entgeltbestandteile

Rz. 15 Der Arbeitgeber kann neben dem Arbeitsentgelt von derzeit maximal 538 EUR je Monat noch weitere Zahlungen oder andere geldwerte Gegenstände an den Arbeitnehmer leisten, ohne dass dem Beschäftigungsverhältnis die Geringfügigkeit aberkannt würde, solange es sich um Leistungen handelt, die entweder gar kein Arbeitsentgelt oder von der Lohnsteuer (und damit auch von der S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachschaden / a) Übersicht

Rz. 343 Für alle sonstigen Kraftfahrzeuge kann der durch den Ausfall verursachte Schaden nicht derart konkret beziffert werden. Seit dem Urteil des III. Zivilsenats des BGH vom 30.9.1963[444] ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass derjenige, der Ersatz für die Beschädigung eines Kraftfahrzeugs zu leisten hat, grundsätzlich auch verpflichtet ist, dem Geschädigten G...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das Fahrrad als Arbeitsmittel / 3 Steuerliche Grundlage

Um insbes. Emissionen in Großstädten zu reduzieren, wurde die Dienstwagenregelung auch für Dienstfahrräder ausgeweitet. Durch diese Regelung sollen Arbeitnehmer vom Dienstrad Gebrauch machen. Unternehmen haben also die Möglichkeit, ihren Beschäftigten anstatt eines Dienstwagens ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde beschlossen, dass...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das Fahrrad als Arbeitsmittel / 11 Prüfung

Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Dies gilt auch für ein Fahrrad, sofern es betrieblich genutzt wird (dann gilt es als Arbeitsmittel). In diesem Fall muss der Nutzer (üblicherweise der Arbeitnehmer) das Dienstfahrrad täglich vor Inbetriebnahme durch Inaugenscheinnahme auf seinen sicheren Zustand hin überprüfen. Des Weiteren muss das Dienstrad als Arbeitsmittel i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das Fahrrad als Arbeitsmittel / Zusammenfassung

Überblick Das Fahrrad ist mittlerweile zu einem alternativen Verkehrsmittel herangewachsen und gewinnt stetig an Attraktivität. Zur umweltfreundlichen Fortbewegung kommt noch das körperliche Training. Des Weiteren hat sich gezeigt, dass das Fahrrad gerade in verstopften Innenstädten auf kurzen und mittleren Strecken einem Auto in Bezug auf die Geschwindigkeit oftmals überleg...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Energieeffizienz in Unterne... / 2.7 Mobilität

Effizienzsteigerungen im Mobilitätsumfeld ist für viele Unternehmen ein relativ neues Thema. Häufig liegen keine validen Daten zu den tatsächlichen Kosten und Bedarfen vor. Das Thema ist grundsätzlich zu unterteilen in die Anreise der Mitarbeitenden, sowie Dienstreisen und den Transport von Waren. Wichtig für die Mobilitätsstrategie des Unternehmens ist eine individuelle Abst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entgelt / 5 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist keine besondere Bewertung erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Je nach Art des Sachbezugs und der Bewertung kann es dabei zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Grundsätzlich ist für Sachbezüge eine Einzelbewe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [3], Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets [4], Weiterbildungsleistungen [5], Einnahmen aus Arbeit im Rentenalter bis 2.000 EUR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.2 Entgelt und Aufstockung

Hinsichtlich der Entgelte und Aufstockungsleistungen enthält der TV FlexAZ (anders als der TV-Bund) unterschiedliche Regelungen für das Teilzeitmodell und das Blockmodell. Die Regelungen zu den Entgeltleistungen im Teilzeitmodell (§ 7 Abs. 1 TV FlexAZ) unterscheiden sich nur unwesentlich von denen im TV-Bund. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell gilt bei der VKA für alle Ent...mehr

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Dienstrad-Modelle vergleichen / 1 Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer

Seit 2012 ist das Dienstrad dem Dienstauto steuerlich gleichgestellt (Dienstwagenprivileg). Der Gesetzgeber möchte umweltfreundliche und gesundheitsfördernde Mobilität attraktiver machen und hat daher die steuerlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst. Seit Januar 2020 gilt eine 0,25 %-Regel für Fahrräder und E-Bikes, wenn der Arbeitnehmer einen Teil der Leasingbeiträ...mehr

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Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.1 Leasing-Anbieter

Eine Reihe von Anbietern hat sich auf Leasing von Fahrrädern spezialisiert. Die Leasinganbieter wickeln das komplette Leasing ab. In der Regel werden auch Komplettpakete inklusive Versicherungsschutz und Service (Wartung, Inspektion) optional angeboten. Insbesondere für die oft hochpreisigen E-Bikes ist ein zumindest ein Versicherungsschutz praktisch obligatorisch. Die Leasin...mehr

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Dienstrad-Modelle vergleichen

Zusammenfassung Das Fahrrad ist beliebt wie nie zuvor. Das liegt nicht zuletzt am anhaltenden E-Bike-Boom. Heute kann die Umwelt- und damit die Fahrradfreundlichkeit eines Unternehmens erheblich zum Image-Gewinn beitragen. Arbeitgeber werden durch Dienstrad-Angebote attraktiver für potenzielle Bewerber und binden zufriedenere und nachweislich gesündere Mitarbeiter stärker an ...mehr

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Dienstrad-Modelle vergleichen / 2 Diensträder für Unternehmer und Selbstständige

Für Geschäftsführer einer GmbH gelten im Wesentlichen dieselben Bedingungen zur Dienstrad-Überlassung wie für Arbeitnehmer. In diesem Fall kauft oder least die GmbH das Fahrrad bzw. E-Bike und überlässt es dem Gesellschafter/Geschäftsführer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Das Rad gehört damit zum Betriebsvermögen, die Aufwendungen sind vollständig als Betrie...mehr

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Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.6 Entfernungspauschale absetzen

Für das tägliche Pendeln von der Wohnung zur Arbeit mit dem Dienstfahrrad darf der Arbeitnehmer für jeden Entfernungskilometer pauschal 30 Cent als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Bei einer Distanz von 5 Kilometern und 220 Arbeitstagen kommen im Jahr 330 EUR als Entfernungspauschale zusammen. Diese gilt auch bei der Benutzung des privaten Fahrrads für die Fah...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.3 Überlassung per Entgeltumwandlung

Eine Beteiligung des Mitarbeiters an der Finanzierung des Dienstrades erfolgt in der Regel in Form einer Gehaltsumwandlung oder Entgeltumwandlung. Dabei werden die Leasingraten vom Bruttolohn abgezogen. Sie mindern somit das Steuer- und Sozialversicherungs-Brutto und die berechneten Abzüge. Gleichzeitig muss jedoch der geldwerte Vorteil aus der Nutzung des Fahrrads versteuer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad-Modelle vergleichen / Zusammenfassung

Das Fahrrad ist beliebt wie nie zuvor. Das liegt nicht zuletzt am anhaltenden E-Bike-Boom. Heute kann die Umwelt- und damit die Fahrradfreundlichkeit eines Unternehmens erheblich zum Image-Gewinn beitragen. Arbeitgeber werden durch Dienstrad-Angebote attraktiver für potenzielle Bewerber und binden zufriedenere und nachweislich gesündere Mitarbeiter stärker an das Unternehmen...mehr

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Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.5 Übernahme nach Leasingablauf

Nach Ablauf des Leasingvertrags, also in der Regel nach drei Jahren, hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, sein Fahrrad entweder vom Arbeitgeber oder direkt vom Leasinganbieter zu übernehmen. Dieser Kauf darf aus steuerlichen Gründen jedoch nicht von vornherein vertraglich vereinbart werden! Je nach Leasinganbieter wird dann ein Gebrauchtpreis von 10 % bis 18 % des Neupreises...mehr

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Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.2 Arbeitgeberfinanzierte Überlassung

Grundsätzlich stellt auch die Überlassung eines (Elektro-)Fahrrades (bis 25 km/h) zur privaten Nutzung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn oder Gehalt einen geldwerten Vorteil dar. Diesen hat der Gesetzgeber nun aber bis Ende 2030 steuerfrei gestellt. Aus der Steuerfreiheit folgt die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Hinweis S-Pedelecs gelten nicht als Fahrräde...mehr

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Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.4 Vergleich der Überlassungsvarianten mit Excel

Das Excel-Arbeitsblatt verdeutlicht die Unterschiede zwischen den Überlassungsvarianten und kann zur ersten Entscheidungsfindung dienen. Die variablen Werte werden in die weiß unterlegten Felder im Kopfbereich eingetragen. Diese Beispiellösung berücksichtigt jedoch nicht den zusätzlichen Vorteil aus der Steuerprogression. Hierzu bieten einige Leasinganbieter detailliertere O...mehr

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Vergütung neu denken / 2 Neue Vergütung, die Bedürfnisse erfüllt

Zukünftig brauchen Unternehmen daher verstärkt Systeme, die einerseits die individuellen Bedürfnisse von Mitarbeitern erfüllen und zum anderen aber auch die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten des Unternehmens sichern. Die wichtigsten Kriterien für die Entscheidung für einen Arbeitgeber – neben einem attraktiven Grundgehalt – sind ein sicherer Arbeitsplatz, flexible Arbei...mehr