Fachbeiträge & Kommentare zu DBA Schweiz

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.10 Anwendung des § 6 AStG a. F. im Verhältnis zu Drittstaaten

Für die Anwendung des § 6 AStG a. F. ist vorab zu untersuchen, ob es sich um einen Wegzug (oder vergleichbaren Ersatztatbestand) im Verhältnis zu einem Drittstaat oder um einen EU-/EWR-"Fall" handelt, bei dem die unter Abschnitt 3.11 erläuterten Besonderheiten zu beachten sind. Für eine Drittstaaten-Konstellation ergibt sich der Grundsatz der Sofortbesteuerung. Eine Ausnahme ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.3 EuGH- und BFHMusterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.1 Allgemeines

Hauptanwendungsfall des Auffangtatbestands ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= Deutschland) das auss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA und nationale Vorschriften

Rn. 14 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Hat eine juristische Person Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland oder hat eine natürliche Person in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt, so besteht unbeschränkte StPfl in Deutschland (§ 1 KStG, § 1 EStG). Grundsätzlich unterliegen diese inländischen StPfl nach dem Welteinkommensprinzip mit ihren sämtlichen Gewinnen und Verlusten, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) (Sonder-)Vergütungen für ausländisches Sonderbetriebsvermögen und damit zusammenhängende Sonderbetriebsausgaben

Rn. 18f Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach BFH v 12.10.2016, BFH/NV 2017, 586 Rz 20 und 22 sind § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und die Rspr zur steuerlichen Behandlung von Sonder-BV grundsätzlich auch für grenzüberschreitende Beteiligungen anwendbar. Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von durch ausländische Sonder-BV verur...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich

Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG erhoben, bei der Veranlagung aber angerechnet und, da d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.2 Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben

Rz. 46 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die KapESt. Sie können erst im anschließenden Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden, sofern sie konkret nachgewiesen werden. Rz. 47 Ist der Gläubiger der Kapitalerträge beschränkt stpfl., dann gilt die ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug als abgegolten, es sei denn, die Einkünfte sind ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Betriebliche Gewinne und Zinseinkünfte nach dem DBA Schweiz

Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz des internationalen Steuerrechts, nach dem jede Person nur von demjenigen Staat als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden darf, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen befindet. Autonome Kollisionsnorm: Art. 4 Abs. 2 DBA Schweiz bestimmt als sog. autonome Kollisionsnorm zur Vermeidung einer aus einer doppelten Ansässigke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / DBA

Auf den Begriff "fällig" in Art 28 III DBA Schweiz findet § 11 EStG keine Anwendung (BFH v 06.10.1993, I R 69/93, BStBl II 1994, 318). Auch der erstattungsfähige Teil der Verrechnungsteuer fließt mit deren Einbehaltung zu, BFH v 24.03.1992, VIII R 51/89, BStBl II 1992, 941. Die Regelung des § 44 Abs 2 S 2 EStG wird durch das DBA Schweiz nicht verdrängt, BFH v 08.07.1998, I R...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.4 Überlagernde Besteuerung im Doppelansässigkeitsfall

Verschiedene DBA, wie z. B. Art. 4 Abs. 3 DBA-Schweiz, enthalten auch ergänzende Sonderregelungen für eine Doppelansässigkeit. In den Fällen, in denen natürliche Personen nach den in Abs. 2 genannten Kriterien als in der Schweiz ansässig gelten und in Deutschland ebenso auf Grund einer ständigen Wohnstätte oder eines gewöhnlichen Aufenthalts von mindestens 6 Monaten im Kalend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.5 Absicherung der Wegzugsbesteuerung

Art. 4 Abs. 4 DBA/Schweiz und vergleichbare Sonderregelungen in anderen DBA stellen die abkommensrechtliche Verbindung zum deutschen Außensteuergesetz – der Wegzugsbesteuerung – her. Die unbeschränkte Steuerpflicht muss zum Zeitpunkt des Wegzugs geendet haben; ansonsten ist Art. 4 Abs. 3 DBA/Schweiz einschlägig. Um die Voraussetzung der Wegzüglerregelung zu erfüllen, muss di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Doppelwohnsitz von natürlichen Personen (sog. "tie breaker rule")

Hat ein Steuerpflichtiger sowohl im Ausland als auch in Deutschland einen Wohnsitz, bestimmt sich die Ansässigkeit in diesen Doppelwohnsitzfällen nach der sog. tie breakter rule[1]. Hierbei ist folgende nachgeordnete Prüfungsreihenfolge abzuarbeiten: Erläuterungen: Die Erläuterung erfolgen anhand des Art. 4 Abs. 2 DBA-Schweiz , für den umfangreiche Rechtsprechung und Verwaltung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.6 Dreiecksfälle

Die deutschen DBA enthalten keine Regelungen zu sog. Dreiecksfällen. Ungeachtet dessen bestehen häufig bei Arbeitnehmern derartige Situationen. Praxis-Beispiel Dreiecksfall Arbeitnehmer A ist "Mehrfachgrenzgänger". Sein Familienwohnsitz ist in Österreich. Arbeitsort ist Deutschland. Wohnort während der Woche ist eine französische Gemeinde im Grenzgebiet zu Deutschland Das Finan...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.2 Fiktion der unbeschränkten Steuerpflicht (Auswirkungen des § 1 Abs. 3 EStG)

Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland über keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, können auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen beschränkt steuerpflichtiger inländischer Einkünfte im Sinne des § 49 EStG. Die "originäre" unbeschränkte Einkommensteuerpflicht, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Sachlicher Geltungsbereich (betroffene Steuern)

In Fragen des Abkommensschutzes und der Abkommensvergünstigungen (insbesondere Steueranrechnung) ist zu prüfen, ob die jeweilige ausländische (und deutsche) Steuer überhaupt unter das Abkommen fällt (d. h. ob sie z. B. überhaupt anrechenbar ist). Praxis-Beispiel Regelungsbereich der DBA Für den Mandanten A wird festgestellt, dass für sein ausländisches Mietwohngrundstück 5 Ste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Internationalen Steuerrechts wird als übergeordnete Umschreibung der 4 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug; des Außensteuergesetzes; der Vorschriften des EU...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.7 Wohnsitzwechsel

Nur wenige DBA, wie z. B. Art. 4 Abs. 5 DBA/Schweiz, regen explizit die zeitliche Aufteilung des Besteuerungsanspruchs bei einem Wohnsitzwechsel einer natürlichen Person von einem Vertragsstaat in den anderen Vertragsstaat. Bei einem Wechsel der unbeschränkten Steuerpflicht von einem Vertragsstaat in den anderen dürfen beide Staaten ihre Steuern auf der Grundlage der unbesch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.9 Ansässigkeit von bevormundeten Personen

Die durch die Vormundschaft geschaffenen besonderen Verhältnisse sollen für die Abkommensanwendung außer Betracht bleiben (Beispiel Art. 4 Abs 7 DBA-Schweiz). Praxis-Beispiel Ansässigkeit bevormundeter Personen Der 17-jährige L mit Wohnort Lörrach ist als Lehrling im 3. Jahr bei der X-Bank Basel beschäftigt. Sein Vormund O wohnt in Basel. L wohnt in Lörrach bei seinem Onkel. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.4 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Die Gestaltung "atypische Beteiligung" an einer ausländischen Kapitalgesellschaft wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kapitalgesellschaft), andererseits aber auch, um steuerlich den Verlustabzug nach § 2a Abs. 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: Mitunternehmerschaft). Des Weiteren kann s...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.8 Ansässigkeit bei Steuervergünstigungen (Vorzugsbesteuerung)

Nur wenige DBA enthalten noch ergänzende Regelungen zur Steuerflucht. Art. 4 Abs. 6 Buchst. a DBA/Schweiz ist eine Ausnahmeregelung zu Art. 4 Abs. 1 und 2 DBA und versagt die Abkommensentlastungen auf Grund einer Aberkennung der Ansässigkeit denjenigen natürlichen Personen, die im anderen Vertragsstaat einer Pauschal- bzw. Vorzugsbesteuerung unterliegen. Praxis-Beispiel Vorzu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.3 Sondervergütungen bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften

Nur wenige DBA wie z. B. Art. 7 Abs. 7 DBA Schweiz übertragen den Regelungsinhalt des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG in das DBA. In anderen Fällen droht eine doppelte Begünstigung durch Nichtbesteuerung und Abzug als Betriebsausgabe. Praxis-Beispiel Sondervergütung aus Beteiligungen an ausl. Personengesellschaften Der Steuerinländer D beteiligt sich an einer ausländischen, gewerblich ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5. Prüfungsschritt 3: Zuweisungsartikel

Die Zuweisungsartikel (Art. 6 – 21 OECD-MA) regeln die Besteuerungsmöglichkeit im Quellenstaat, "wo" ist "was" in "welchem Umfang" zu besteuern. Praxis-Beispiel Abgrenzung der Besteuerungsrechte Der Mandant B hält Aktien der Fa. ABB/Baden (Schweiz). Er erhält für das Jahr 02 eine Dividende von 1.000 SFR. Da 35 % Verrechnungssteuer einbehalten werden, werden nur 650 SFR ausbeza...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.4 Anrechnungsüberhänge – Anrechnung auf die Gewerbesteuer?

Bei hoher Brutto-Quellensteuer und niedrigen inländischen Einkünften ergibt sich häufig ein Anrechnungsüberhang. Nach der Grundsatzbeurteilung der Finanzverwaltung enthält das GewStG keine Regelung über eine Anrechnung ausländischer Steuern auf die GewSt. In der Literatur wird hingegen die Auffassung vertreten, dass Art. 23A Abs. 2 OECD-MA nicht differenziert zwischen der Anre...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.4 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Rückverweisungsklauseln in den DBA

Zur Vermeidung sog. weißer, d. h. unbesteuerter Einkünfte sehen verschiedene DBA vor, dass die Freistellung nur erfolgt, wenn die tatsächliche Besteuerung im Quellenstaat nachgewiesen wird. Entsprechende Formulierungen werden als Rückverweisungsklauseln bezeichnet. Einige DBA, bspw. die DBA mit Kanada, Italien, Dänemark, Norwegen, Neuseeland, Österreich und den USA, weichen i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Zur Lösung derartiger Doppelbesteuerungsprobleme hat die Bundesrepublik rund 100 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die dem nationalen Recht vorgehen (§ 2 AO). Sie regeln vorrangig in den Zuweisungsartikeln die Abgrenzung der Besteuerung zwischen dem Quellenstaat (Ausland) und Wohnsitzstaat (Deutsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3.2 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Aktivitätsklauseln

Aktivitätsklauseln sollen die Verlagerung von "privaten Einkünften" wie Kapitalanlageeinkünften in begünstigte, freigestellte gewerbliche Einkünfte verhindern. Diese Klausel findet sich daher fast nur im Verhältnis zu "Niedrigsteuerstaaten". Ca. 2/3 der deutschen DBA[1] enthalten Aktivitätsklauseln, die für Betriebsstätteneinkünfte, bewegliches und unbewegliches Vermögen diese...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Ausnahmefall bei Auslandsimmobilien – Besteuerung sowohl im Belegenheitsstaat als auch im Wohnsitzstaat unter Anrechnung der im Belegenheitsstaat gezahlten Steuern

Nur wenige, allerdings für Auslandsimmobilieninvestitionen bedeutende Staaten, wie die Schweiz und Spanien (aber nur bis 2012), sehen die Besteuerung in beiden Staaten unter Anrechnung der Steuern des Belegenheitsstaats auf die deutsche Steuer vor. Dies soll anhand des DBA Schweiz erläutert werden. Vom "Regelfall"[1] unterscheidet sich die Formulierung des DBA nur durch den U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3 Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts durch ein DBA

Das der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Welteinkommensprinzips zustehende Besteuerungsrecht kann jedoch aufgrund eines nach § 2 AO vorrangigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) entfallen oder eingeschränkt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der BFH entsprechend der Aufgabe der DBA bereits mehrmals entschieden hat, dass die DBA keine materielle Steuerpflicht begrün...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.3.1 Überblick

Wie unter Tz. 7 dargelegt, werden häufig Immobilienobjektgesellschaften für ausländischen Grundbesitz genutzt. Bei der Veräußerung entsprechender Anteile ist zu differenzieren: Regelfall Nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA und den meisten deutschen DBA liegt das Besteuerungsrecht für private Veräußerungsgewinne beim Wohnsitzstaat, d. h. im vorliegenden Fall bei Deutschland. Eine Art "...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.3.2 Einzelfragen der Ermittlung der maßgebenden Grundstücksquote

Immobilienkapitalgesellschaften haben regelmäßig in ihrem Betriebsvermögen nicht nur Grundbesitz oder Anteile an Grundstücksgesellschaften, sondern insbesondere bei Umschichtungen (Verkäufen) auch Kapitalanlagen. Anhand des jeweiligen DBA ist sowohl die Quote (die zwischen 50 % und 75 % liegen kann), der maßgebende Bezug (nur unmittelbarer Grundbesitz oder auch nachgeordnete...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält er sich in der Schweiz auf. In dieser Zeit wohnt er do...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in der Schweiz aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert werden.[2] In diesem Fall st...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweden / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Schweden der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und die Schweiz der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkün...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweden / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweden / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Schweden aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweden ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.4.2 DBA Niederlande und DBA Schweiz

Das am 14.4.2025 unterzeichnete Änderungsprotokoll zum DBA Niederlande sowie das bereits am 21.8.2023 unterzeichnete Änderungsprotokoll zum DBA Schweiz enthalten neue Regelungen hinsichtlich der Behandlung von grenzüberschreitend erfolgenden Homeoffice-Tätigkeiten. Im DBA Schweiz wurde darüber hinaus u. a. die Pflicht zur Gegenberichtigung von Gewinnkorrekturen festgeschriebe...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.4.3 DBA Schweiz: Konsultationsvereinbarung zu leitenden Angestellten

Die Sonderregelung in Artikel 15 Abs. 4 DBA Schweiz erfasst in einem Staat ansässige Personen, die im anderen Staat als Vorstand, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist einer dort ansässigen Kapitalgesellschaft tätig und keine Grenzgänger im Sinne des Abkommens sind. Liegen die Voraussetzungen vor, hat in der Regel der Sitzstaat der betreffenden Kapitalgesellschaft das Bes...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.10 Voraussetzungen einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte

Betätigt sich ein Steuerpflichtiger in mehreren DBA-Staaten, ist für die Zuordnung des Besteuerungsrechts u. a. relevant, wo er eine Betriebsstätte im Sinne der DBA unterhält. Maßgeblich für die Begründung einer Betriebsstätte ist die Verwurzelung der unternehmerischen Tätigkeit, welche aus einer Wechselwirkung zwischen örtlicher und zeitlicher Festigkeit der Geschäftseinric...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.2 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

DBA haben immer Vorrang vor innerstaatlichem Recht.[1] Bei Auslandstätigkeiten in DBA-Staaten regelt allein das DBA, ob die Arbeitseinkünfte für die Dauer des Auslandsaufenthalts in der Bundesrepublik oder in dem jeweiligen ausländischen Tätigkeitsstaat zu versteuern sind. Die Regelungen der einzelnen DBA sind zum Teil unterschiedlich, orientieren sich aber meistens an dem OE...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.5 Betriebsstättenvorbehalt

Schließlich ist Voraussetzung, damit dem Ansässigkeitsstaat für 183 Tage das Besteuerungsrecht verbleibt, dass der Arbeitslohn nicht zulasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat bezahlt wird (Betriebsstättenvorbehalt). Maßgebend für den Begriff "Betriebsstätte" ist die Begriffsbestimmung im DBA, nicht etwa die nach innerstaatlichen Regelungen.[1] Der abko...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.7 Abfindungszahlungen

Eine Sonderstellung nehmen Abfindungen ein. Entlassungsentschädigungen sind den Vergütungen aus unselbstständiger Tätigkeit i. S. d. Art. 15 Abs. 1 OECD-Musterabkommen zuzurechnen. Sie werden für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt und stellen eine Entlohnung für die frühere Tätigkeit dar. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Zufluss der Abfindung und der Beendigung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.6 Höhe des freizustellenden Arbeitslohns

Ist der Arbeitslohn in Deutschland nach dem DBA freizustellen, weil die Voraussetzungen der 183-Tage-Regelung nicht vorliegen, ist zu prüfen, inwieweit die einzelnen Lohnbezüge der Auslands- bzw. Inlandstätigkeit zugeordnet werden können. Ist eine konkrete Zuordnung nicht möglich, wird der Arbeitslohn nach dem Verhältnis der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr aufgetei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 5.1 Anrechnungsverfahren statt Freistellungsverfahren

Eine Sonderstellung nimmt die mit der Schweiz getroffene Grenzgängerregelung ein. Deutliche Unterschiede gegenüber den bereits dargestellten Abkommen bestehen hinsichtlich der Definition der Grenzgängereigenschaft. Dasselbe trifft auf das von der Schweiz und Deutschland gewählte System zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Grenzgängern zu. Das Freistellungsverfahren ist h...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Keine Ansässigkeit des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 158 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei einem nicht länger als 183 Tage dauernden Aufenthalt des ArbN im Tätigkeitsstaat ist weitere Voraussetzung für die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat, dass die Vergütungen für die Auslandstätigkeit nicht von einem ArbG oder für einen ArbG gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist (> Rz 122). ArbG iSd DB...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Subject-to-tax-Klausel

Rz. 60 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Um zu verhindern, dass Einkünfte sowohl im Quellen- als auch im Wohnsitzstaat nicht besteuert werden (sog "weiße Einkünfte"; > Rz 15), enthalten verschiedene DBA eine sog Subject-to-tax-Klausel (deutsch: Rückfallklausel): Eine solche Regelung lässt das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats aufleben, wenn der Quellenstaat nach seinem inne...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Völkerrechtliche Verträge

Rz. 21 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Neben den Regelungen im WÜD/WÜK, die überwiegend allgemeine Regeln des Völkerrechts enthalten und insoweit höherrangig als einfaches Bundesrecht sind, befinden sich weitere steuerliche Vereinbarungen zum diplomatischen und konsularischen Dienst in (einfachen) völkerrechtlichen Verträgen, zB Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung. Di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zur Bestimmung der Ansässigkeit

Rz. 115 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das OECD-MA sieht vor, dass DBA für Personen gelten, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Ansässigkeitsstaat). Der ArbN als natürliche Person iSd Art 3 Abs 1 Buchst a OECD-MA ist dann abkommensberechtigt (Art 1 OECD-MA). Die > Staatsangehörigkeit, auf die ältere Abkommen noch abstellten, ist idR ohne Bedeutung; zu Ausn...mehr