Fachbeiträge & Kommentare zu DBA Schweiz

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Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.7 Abfindungszahlungen

Eine Sonderstellung nehmen Abfindungen ein. Entlassungsentschädigungen sind den Vergütungen aus unselbstständiger Tätigkeit i. S. d. Art. 15 Abs. 1 OECD-Musterabkommen zuzurechnen. Sie werden für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt und stellen eine Entlohnung für die frühere Tätigkeit dar. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Zufluss der Abfindung und der Beendigung d...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.6 Höhe des freizustellenden Arbeitslohns

Ist der Arbeitslohn in Deutschland nach dem DBA freizustellen, weil die Voraussetzungen der 183-Tage-Regelung nicht vorliegen, ist zu prüfen, inwieweit die einzelnen Lohnbezüge der Auslands- bzw. Inlandstätigkeit zugeordnet werden können. Ist eine konkrete Zuordnung nicht möglich, wird der Arbeitslohn nach dem Verhältnis der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr aufgetei...mehr

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Schweden / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Schweden der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte...mehr

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Schweden / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Schweden aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweden ...mehr

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Schweden / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Keine Ansässigkeit des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 158 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei einem nicht länger als 183 Tage dauernden Aufenthalt des ArbN im Tätigkeitsstaat ist weitere Voraussetzung für die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat, dass die Vergütungen für die Auslandstätigkeit nicht von einem ArbG oder für einen ArbG gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist (> Rz 122). ArbG iSd DB...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Subject-to-tax-Klausel

Rz. 60 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Um zu verhindern, dass Einkünfte sowohl im Quellen- als auch im Wohnsitzstaat nicht besteuert werden (sog "weiße Einkünfte"; > Rz 15), enthalten verschiedene DBA eine sog Subject-to-tax-Klausel (deutsch: Rückfallklausel): Eine solche Regelung lässt das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats aufleben, wenn der Quellenstaat nach seinem inne...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Völkerrechtliche Verträge

Rz. 21 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Neben den Regelungen im WÜD/WÜK, die überwiegend allgemeine Regeln des Völkerrechts enthalten und insoweit höherrangig als einfaches Bundesrecht sind, befinden sich weitere steuerliche Vereinbarungen zum diplomatischen und konsularischen Dienst in (einfachen) völkerrechtlichen Verträgen, zB Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung. Di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zur Bestimmung der Ansässigkeit

Rz. 115 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das OECD-MA sieht vor, dass DBA für Personen gelten, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Ansässigkeitsstaat). Der ArbN als natürliche Person iSd Art 3 Abs 1 Buchst a OECD-MA ist dann abkommensberechtigt (Art 1 OECD-MA). Die > Staatsangehörigkeit, auf die ältere Abkommen noch abstellten, ist idR ohne Bedeutung; zu Ausn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Renten aus der Sozialversicherung

Rz. 244 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zu der Frage, ob Rentenzahlungen aus der GRV (Rentenversicherung Bund) für frühere unselbständige Arbeit gezahlte Ruhegehälter (vgl > Rz 239) iSd Abkommensrechts sind, hat die OECD ihre Auffassung 2005 geändert. Während sie dies früher verneinte, weil die versicherungspflichtigen ArbN die Zahlungen aufgrund der von ihnen und dem ArbG geleis...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. § 50d Abs 10 EStG (Sondervergütungen für Gesellschafter)

Rz. 375 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen des Gesellschafters einer PersGes oder des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, die dieser für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezieht, werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert (§ 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Satz 1 und Nr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen

Rz. 191 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Arbeitsvergütungen (einschließlich etwaiger > Sachbezüge; vgl Nr 2.2 des OECD-Musterkommentars zu Art 19), die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften einschließlich lokaler Zusammenschlüsse wie Ämter oder Kreise (vgl Nr 3 des OECD-Musterkommentars zu Art 19) für die diesem Staat oder der Gebietsk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 19 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vermeiden die DBA idR eine > Doppelbesteuerung, indem sie das Besteuerungsrecht nur einem Vertragsstaat, idR dem Tätigkeitsstaat zuweisen (> Doppelbesteuerung Rz 122 ff und die Stichworte zu den einzelnen Vertragsstaaten). Im anderen Vertragsstaat (meist dem Wohnsitzstaat) wird die ausländische au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahme nur zu Nr. 6 b, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 227 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung. Wegen der Nachweispflicht wird auf Anm. 137 verwiesen. Die Ausnahmeregelung zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b ist als Ergänzung zu Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz zu verstehen. Nach der dortigen Regelung hat eine natürliche Person, die im Inland unbeschränkt stpfl. ist, ihre Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von in der Schweiz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übersicht über die einzelnen DBA

Rz. 240 [Autor/Stand] Wegen der weiteren Einzelheiten zu den einzelnen DBA wird auf die einschlägigen Kommentare verwiesen zum DBA mit Dänemark[2], zum DBA Frankreich [3], zum DBA mit Griechenland[4], zum DBA Österreich [5], auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, das von Deutschland wegen Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich zum 1.8.2008 aufgekündigt wurde[6], zum DBA Schweden [7...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.2.2 Besonderheit: Schweiz

Ruhegehälter aus der Pensionskasse der Schweiz unterliegen dem Anwendungsbereich des Art. 21 DBA/Schweiz, da Beiträge in die Pensionskasse mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.[1] Das Besteuerungsrecht der Leistungen wird dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen. Dies kann also Deutschland sein. Die eidgenössische Steuerverwaltung hingegen ordnet bei ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.2 Besonderheit: Schweiz

In Verbindung mit Sozialversicherungsrenten aus der Schweiz, also Leistungen aus der AHV (Alters- und Hinterbliebenenversorgung) und der IV (Invalidenversorgung), ist Art. 21 DBA/Schweiz anzuwenden. Zudem besteht in der Schweiz eine sog. Pensionskasse als betriebliche Altersversorgung. Anders als in Deutschland ist diese in der Schweiz aber gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Verhältnis zu Gewinnkorrekturvorschriften und anderen Normen

Rz. 61 [Autor/Stand] Anwendung von Gewinnkorrekturvorschriften. Bei der Ermittlung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft nach deutschem Steuerrecht (§ 10 Abs. 3 Satz 1) sind auch die allgemeinen Gewinnkorrekturvorschriften (Entnahme, Einlage, verdeckte Gewinnausschüttung) zu beachten. Die sich daraus ergebenden Einkünfteerhöhungen oder Einkünfteminderungen teilen das ...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.3.1 Rückfallklausel im DBA

Subject-to-tax-Klausel (Besteuerungsvorbehalt) Ist ein solcher Besteuerungsvorbehalt vereinbart, wird die Steuerfreistellung der Einkünfte nur gewährt, wenn die Einkünfte im anderen Vertragsstaat besteuert wurden. In diesen Fällen gilt wegen des Auslandssachverhalts eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[1] Die Besteuerung der Einkünfte im Ausland ist nachzuweisen. Der Nachweis hier...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 230 [Autor/Stand] Neben der einseitigen Maßnahme zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nach § 21 ErbStG oder der Anerkennung ausländisch gezahlter Erbschaftsteuer als Kosten zur Erlangung des Erwerbs nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (str. wegen § 10 Abs. 8 ErbStG, s. § 10 ErbStG Rz. 256) sind in den DBA zwei unterschiedliche Methoden gebräuchlich, nämlich einerseits die Fr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wohnsitz nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 62 [Autor/Stand] Von dem Begriff des Wohnsitzes i.S.v. § 8 AO ist der Wohnsitzbegriff nach den verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu unterscheiden. Der Wohnsitzbegriff i.S.d. jeweiligen DBA ist jeweils im Abkommen geregelt; er kann mit der Regelung des § 8 AO übereinstimmen, aber auch hiervon abweichen. Da beide Wohnsitzbegriffe verschiedenen Zwecken dienen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 23.5.1980 — IV C 5 - S 1351 - 4/80, BStBl. I 1980, 282 (betr. Berücksichtigungen schweizerischer Steuern bei der Zugriffsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz)

Rz. 10 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Berücksichtigung schweizerischer Steuern bei der Zugriffsbesteuerung wie folgt Stellung genommen: Bei schweizerischen Zwischengesellschaften ist bei der Anwendung des §§ 7 bis 14 AStG festzustellen, ob die schweizerischen Steuern zu einer Ertragsteuerbela...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3.1 Grundsatz bei Vermietungseinkünften: Freistellungsmethode

In der Regel sehen die DBA die Freistellungsmethode vor: Die Vermietungseinkünfte sind also in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Verluste bei ausländischen Vermietungseinkünften sind, wenn sie aus Staaten stammen, die nicht zur EU oder EWR gehören, nur mit zukünftigen Überschüssen verrechenbar. Ein negativer Progressionsvorbehalt ist ausgesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.6.2 Einkünfte der KGaA aus ausländischen Schachtelbeteiligungen

Tz. 45 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist die KGaA an einer Tochter-Kap-Ges beteiligt, die in einem anderen DBA-Staat ansässig ist, so stellt sich die Frage, ob die KGaA ein DBA-Schachtelprivileg auch für den auf den phG entfallenden Teil der Dividende der TG in Anspruch nehmen kann. Das Schachtelprivileg beinhaltet eine sachliche St-Befreiung, die nur bestimmte Stpfl begünstige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) (Sonder-)Vergütungen für ausländisches Sonder-BV und damit zusammenhängende Sonder-BA

Rn. 18f Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach BFH v 12.10.2016, BFH/NV 2017, 586 Rz 20 u 22 sind § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und die Rspr zur steuerlichen Behandlung von Sonder-BV grundsätzlich auch für grenzüberschreitende Beteiligungen anwendbar. Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von durch ausländische Sonder-BV verursa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114.alt [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

(1) Die Vorschriften der §§ 7 bis 18... Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7 bis 18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet.[2] Nicht e...mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.2 Anrechnungsmethode für Kapitaleinkünfte

Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte in die Bemessungsgrundlage für die deutsche Einkommensteuer einbezogen. Die im ausländischen Staat erhobene Steuer kann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Rechtsgrundlage ist § 32d Abs. 5 EStG. Die ausländische Steuer darf hierbei jedoch höchstens 25 % auf den einzelnen Kapitalertrag ausmachen, d...mehr

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Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

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Grenzgänger / 5.1 Anrechnungsverfahren statt Freistellungsverfahren

Eine Sonderstellung nimmt die mit der Schweiz getroffene Grenzgängerregelung ein. Deutliche Unterschiede gegenüber den bereits dargestellten Abkommen bestehen hinsichtlich der Definition der Grenzgängereigenschaft. Dasselbe trifft auf das von der Schweiz und Deutschland gewählte System zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Grenzgängern zu. Das Freistellungsverfahren ist h...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3.2 60-Tage-Regelung

Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubeziehen, deren Nichtrückkehr au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.1 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Bei Auslandstätigkeiten in DBA-Staaten regelt allein das DBA, ob die Arbeitseinkünfte für die Dauer des Auslandsaufenthalts in Deutschland oder in dem jeweiligen ausländischen Tätigkeitsstaat zu versteuern sind. DBA haben immer Vorrang vor innerstaatlichem Recht.[1] Die Regelungen der einzelnen DBA sind zum Teil unterschiedlich. Die meisten zwischenstaatlichen Abkommen orien...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.4 Zahlung des Arbeitslohns zulasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Damit dem Ansässigkeitsstaat für 183 Tage das Besteuerungsrecht verbleibt, ist schließlich Voraussetzung, dass der Arbeitslohn nicht von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat getragen wird (sog. Betriebsstättenvorbehalt). Maßgebend für den Begriff "Betriebsstätte" ist die Begriffsbestimmung im DBA, nicht etwa nach innerstaatlichen Regelungen.[1] Der abkomme...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3 Schweiz

Eine Sonderregelung nimmt die mit der Schweiz getroffene Grenzgängerregelung ein. Deutliche Unterschiede gegenüber den bereits dargestellten Abkommen bestehen hinsichtlich der Definition der Grenzgängereigenschaft. Dasselbe trifft auf das von der Schweiz und Deutschland gewählte System zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Grenzgängern zu. Das Freistellungsverfahren ist h...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.6 Abfindungszahlungen

Eine Sonderstellung nehmen Abfindungen ein. Entlassungsentschädigungen sind den Vergütungen aus nichtselbstständiger Tätigkeit i. S. d. Art. 15 Abs. 1 OECD-Musterabkommen zuzurechnen. Sie werden für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt und stellen eine Entlohnung für die frühere Tätigkeit dar. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Zufluss der Abfindung und der Beendigun...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 8.2 Voraussetzungen des bAV-Förderbetrags

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderbetrags im Einzelnen ist, dass der Arbeitslohn des Arbeitnehmers im Lohnzahlungszeitraum, für den der Förderbetrag geltend gemacht wird, im Inland dem Lohnsteuerabzug unterliegt; der bAV-Förderbetrag setzt ein erstes Dienstverhältnis voraus (Steuerklassen I bis V oder die Bestimmung durch den Arbeitnehmer bei pauschal besteuerte...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3.1 Grenzgängereigenschaft

Die Grenzgängereigenschaft nach dem mit der Schweiz getroffenen Abkommen hängt ausschließlich davon ab, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsort in dem anderen Staat hat und von dort aus regelmäßig zu seinem Wohnsitz zurückkehrt.[1] Die früher maßgebende 30-km-Grenzzone, in der jeweils Wohnsitz und Arbeitsort liegen mussten, ist entfallen. Weiterhin unerlässlich ist es aber, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anwendungsbeispiele

Rz. 448 [Autor/Stand] Abkommensrechtlicher Ansässigkeitswechsel und Ausschluss des Besteuerungsrechts. Der Gesetzgeber[2] ging davon aus, dass der "Wechsel der Ansässigkeit in einen ausländischen Staat [...] immer zu einem Ausschluss oder einer Beschränkung des Besteuerungsrechts führ[e]." Der Gesetzgeber hatte insoweit offenbar die – wenn auch häufig anzutreffende – Konstel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) § 6 und abkommensrechtliche Wegzugsklauseln

Rz. 136 [Autor/Stand] Begriff der Wegzugsklausel. Unter einer Wegzugsklausel, die das OECD-MA nicht kennt, soll hier eine – in den deutschen Abkommen im Veräußerungsgewinnartikel des Art. 13 bzw. den zugehörigen Protokollen verortete – Abkommensklausel verstanden werden, die speziell eine nicht an tatsächliche Veräußerungen von Kapitalgesellschaftsanteilen anknüpfende Vermög...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Abkommensrechtliche Behandlung tatsächlicher Veräußerungsgewinne

Rz. 116 [Autor/Stand] Bedeutung für § 6. DBA haben nicht die Funktion, Besteuerungsrechte zu "begründen", sondern setzen einen innerstaatlich entstandenen Steueranspruch voraus, den sie beschränken, ausschließen oder aufrechterhalten.[2] Die dem Art. 13 OECD-MA nachgebildeten Verteilungsnormen in den deutschen DBA betreffen die abkommensrechtliche Behandlung von Gewinnen aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 — Auszug —

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Tatbestandsverwirklichung trotz Fortbestands deutscher Besteuerungsrechte

Rz. 359 [Autor/Stand] Ausgangsbefund. Die Tatbestände der § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 haben bei wortgetreuer Auslegung und Vorstellung des Gesetzgebers[2] überschießende Tendenzen insoweit, als auch Fälle erfasst werden, in denen das deutsche Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile weder beschränkt noch ausgeschlossen wird.[3] Für § 6 Abs. 1 a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. "Doppelter" ordentlicher Geschäftsleiter

Rz. 235 [Autor/Stand] Einbeziehung des Vertragspartners. Will man das Kriterium des ordentlichen Geschäftsleiters im Interesse eines einheitlichen Fremdvergleichs im deutschen internationalen Steuerrecht sachgerecht anwenden, so kommt man nicht umhin, auch den Vertragspartner in das Kriterium miteinzubeziehen.[2] Der BFH hat diese Notwendigkeit erkannt und unter Änderung sei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bank für internationalen Zahlungsausgleich

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ruhegehaltsleistungen aus dem Pensionssystem der BIZ mit Sitz in Basel an die ehemaligen > Arbeitnehmer sind Ruhegehälter iSv Art 21 DBA > Schweiz Rz 48. Das Besteuerungsrecht steht somit Deutschland zu, wenn es Ansässigkeitsstaat ist. Zur Ansässigkeit > Doppelbesteuerung Rz 115 ff. Deutschland besteuert Leistungen aus dem > Pensionsfonds der BIZ n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Tatbestand und allgemeine Besteuerungsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Tatbestand. Bei Sachverhalten mit einbringungsgeborenen Anteilen i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 kommt es – im hier interessierenden Zusammenhang – tatbestandsseitig allein darauf an, ob "das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der [einbringungsgeborenen] Anteile ausgeschlossen wird" (§ 21 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Passive Entstrickung

Rz. 476 [Autor/Stand] Begriff der passiven Entstrickung. Eine der intensivsten Debatten wird – wie auch zu den anderen Entstrickungsvorschriften (v.a. zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG [2]) – zu der Frage geführt, ob ein Ausschluss oder eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 an den Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Abkommensrechtliche Ursache und Wirkung des § 6

Rz. 125 [Autor/Stand] Abkommensrechtliche Ursache der Einführung des § 6. Der historische Grund für die Einführung des § 6 lag letztlich nicht in der Sanktionierung von Wegzügen in Niedrigsteuerländer oder Steueroasen, sondern war vielmehr dem Umstand geschuldet, dass sich Deutschland in den allermeisten Fällen abkommensrechtlich für die Zeit nach dem Wegzug kein Besteuerung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Einlage der Anteile in gewerblich geprägte GmbH & Co. KG

Rz. 211 [Autor/Stand] Früher: Gestaltungsmittel der Wahl. Die vor einem Wegzug vollzogene – steuerneutral mögliche[2] – Einlage einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung i.S.v. § 17 EStG in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG i.S.v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG (sog. Gepräge-KG) war bis etwa Anfang 2010 das gängige Mittel zur Vermeidung der Anwendung von § 6.[3] Dies galt nicht nur...mehr