Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 5. Arrest

Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung, also auch eines Anspruchs gerichtet auf Zugewinnausgleich, statt. Erweist sich später aber die Anordnung eines Arrestes als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu erse...mehr

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V / 44 Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers [Rdn 3873]

Rdn 3874 Literaturhinweise: Fezer, Der Beschleunigungsgrundsatz als allgemeine Auslegungsmaxime im Strafverfahrensrecht, in: Festschrift für Gunter Widmaier, 2008, S. 177 Heldmann, Der verhinderte Verteidiger (Prozeßbericht), StV 1981, 82 Heubel, Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen Verspätung des Verteidigers, NJW 1981, 2678 Neuhaus, Terminsbestimmung, Terminsverlegung ...mehr

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V / 8 Verfahrensverzögerung, Verzögerungsrüge [Rdn 3418]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Belehrung

Rz. 187 Der Versicherer kann sein Recht auf Kündigung oder Rücktritt gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nur ausüben, "wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Belehrung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat". Fettdruck oder schwarzer Balken genügen.[194]mehr

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§ 5 Feuerversicherung / c) Brandreden

Rz. 297 Unter "Brandreden" wird die indirekte Anstiftung zur vorsätzlichen Brandstiftung durch Dritte verstanden.[348] Danach stellt es bereits eine Gefahrerhöhung dar, wenn der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten gegenüber Dritten den Wunsch äußert, eine versicherte Sache möge abbrennen.[349] Selbst eine dahingehende Äußerung gegenüber der Ehefrau des Versi...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / I. Übersicht

Rz. 15 Anders als die Verjährungshemmung beginnt bei bestimmten Ereignissen nach § 212 BGB die Verjährung erneut zu laufen. Der bis zum unterbrechenden Anlass verstrichene Zeitraum bleibt dann außer Betracht. Ein solcher Neubeginn der Verjährung ist die Ausnahme und erfolgt nur bei folgenden zwei Ereignissen:mehr

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§ 17 Krankenversicherung / dd) Beendigung nach § 15 Abs. 1 c–e MB/KT

Rz. 695 Weitere, aus sich selbst erklärende Beendigungsgründe sind: Rz. 696 Bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente eines berufsständigen Versorgungswerkes endet die Krankentagegeldversic...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / e) Parteivernehmung

Rz. 93 Stehen dem Versicherungsnehmer keine hinreichenden Möglichkeiten zur Verfügung, den ihm obliegenden Beweis für das Vorliegen des äußeren Anscheins einer unter Versicherungsschutz fallenden Entwendung zu beweisen, darf das erkennende Gericht als subsidiäres Beweismittel auf die schlüssigen Behauptungen des Versicherungsnehmers zurückgreifen. In diesen Fällen muss das G...mehr

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 1. Verfrühte Scheidungsanträge

Mitunter wird versucht, die für den Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich maßgeblichen Stichtage durch verfrühte Scheidungsanträge gezielt zu beeinflussen. Grund dafür ist u.a., dass entweder ein größerer Geldbetrag vom Antragsteller erwartet wird (z.B. eine Abfindung des Arbeitgebers) und vorher der Scheidungsantrag deshalb noch gestellt werden soll oder aber die Bewer...mehr

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N / 6 Nebenklägerrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 2394]

Rdn 2395 Literaturhinweise: Berger, Gruppenvertretung der Nebenklage Das Beiordnungsermesse nach § 397a Abs 3 S. 2 iVm § 142 Abs. 1 StPO als gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit der Anzahl der Nebenklägervertreter, NStZ 2019, 251 Burhoff, Änderungen im Recht der Nebenklage (§§ 397a, 397b StPO), StRR 1/2022, 5 Gollwitzer, Die Stellung des Nebenklägers in der Hauptver...mehr

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B / 26 Besetzungsfragen [Rdn 990]

Rdn 991 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Besetzungseinwand, Teil B Rdn 966. Rdn 992 1. I.d.R. muss sich der Verteidiger mit den Besetzungsfragen schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 4046, auseinandersetzen. Dabei muss er alle in Betracht kommenden Beanstandungen prüfen (zu richterlichen Erfahrungsmängeln als Besetzungseinwand Lobmüller StV 2015, ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Übergangsrecht

Rz. 11 Gemäß § 4 Abs. 3 EGVVG sind auf Altverträge die §§ 172, 174 bis 177 VVG generell nicht anzuwenden. Rz. 12 Für die Frage, ob und inwieweit altes oder neues VVG anzuwenden ist, kommt es darauf an, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, folglich auf den formellen Versicherungsbeginn. Ist bei Altverträgen ein Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 eingetreten, richtet s...mehr

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V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr

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A / 26 Abtrennung von Verfahren [Rdn 344]

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AGS 11/2024, Zurechnung fik... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Karlsruhe ist zuzustimmen. Grds. darf ein Unbemittelter einen ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen wie ein Bemittelter (BVerfGE 122, 39). Dies folgt aus dem Sozialstaatsprinzip, dem allgemeinen Gleichheitssatz und auch dem Rechtsstaatsgrundsatz (Art. 20 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG). Hat die Antragstellerin, wie im vorliegend...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / dd) Unmittelbare Einwirkung, A § 4 Nr. 2 c aa VGB 2010, A 5.3.1 und 5.3.2 VGB 2022

Rz. 76 Der Schaden muss auf eine unmittelbare Einwirkung des Sturms zurückzuführen sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Sturm die zeitlich letzte Ursache des Schadens ist.[73] Die Windkräfte müssen durch Druck oder Sog auf die versicherte Sache eingewirkt haben. In der Regel ist ein Sturm nur dazu in der Lage, Schäden an den Außenteilen eines Gebäudes zu verursachen. Denno...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / e) Keine Durchführung des Versorgungsausgleichs bei grober Unbilligkeit

Rz. 651 Kein Versorgungsausgleich findet gem. § 27 VersAusglG statt bei grober Unbilligkeit. Von einer groben Unbilligkeit ist nach der Rechtsprechung dann auszugehen, wenn die schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs zur "Prämierung" einer groben Verletzung der aus der ehelichen Gemeinschaft folgenden Pflichten führen oder gegen die tragenden Prinzipien des Verso...mehr

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P / 1 Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2451]

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§ 14 Lebensversicherung / d) Versorgungsausgleich bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung

Rz. 650 Ansprüche aus Rentenversicherungen, die ein Ehegatte an einen Dritten abgetreten hat, fallen grundsätzlich nicht in den Versorgungsausgleich.[1150] Etwas Anderes gilt dann, wenn es sich um eine Sicherungsabtretung handelt. Zur Sicherheit abgetretene Ansprüche unterfallen dem Versorgungsausgleich.[1151] Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch aus der Rentenversicherung...mehr

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B / 5 Berufung, Annahmeberufung [Rdn 667]

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B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 101 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 102 Verwirklicht der Versicherungsnehmer...mehr

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§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / III. Gutachten mit Auswertung von EDR-Daten/Dash-Cam

Rz. 59 Das Auslesen von Daten zur Unfallrekonstruktion gewinnt auch im Zusammenhang mit der Aufklärung manipulierter Verkehrsunfälle immer mehr an Bedeutung.[158] Zahlreiche Firmen- und Mietwagen sind mit sog. Unfalldatenspeichern (Event Data Recorder = EDR) ausgestattet, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall u.a. Geschwindigkeit, Beschleunigung, Bewegun...mehr

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zfs 11/2024, Beendigung ein... / 2 Anmerkung:

Der Vertrag über eine Krankentagegeldversicherung endet mit dem Bezug von Altersrente, der typischerweise an den lebenszeitlichen Abschluss der beruflichen Biografie geknüpft ist. Vereinfacht gesagt: Wer nicht mehr arbeitet, kann nicht mehr arbeitsunfähig werden. Das ist indessen eine der wirklichen Welt nur noch teilweise entsprechende Sicht. Viele Menschen wollen oder müss...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Schadensaufwendungen

Rz. 9 Die Schadensaufwendungen für die Krankenhaus-Haftpflicht zu bestimmen, ist komplex und schwierig, zumal neben Personenschäden auch Aufwendungen für Sach- und Vermögensschaden beachtet werden müssen. Die Statistiken, die es gibt, belegen einen eindeutigen Anstieg der Aufwendungen im Verlauf der letzten 15–20 Jahre. Rz. 10 Die Schadensaufwendungen bei Arzthaftpflichtschäd...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 35 Vorverfahren / I. Bestellungsschreiben und Vollmacht

Rz. 1 Wird der Verteidiger vom Betroffenen mandatiert, geht es zunächst darum, sich gegenüber den zuständigen Stellen als Bevollmächtigter des Betroffenen zu erkennen zu geben, um einerseits dessen prozessuale Interessen und Rechte zu wahren, andererseits aber auch Informationen zum Geschehen über die Akteneinsicht oder sonstige Anfragen zu erhalten. Die Art, wie sich der Ve...mehr

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§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / 1. Anscheins- oder Indizienbeweis

Rz. 26 Prozessual stellt sich die Frage, ob für die Einwilligung des Geschädigten in das Unfallgeschehen der Anscheinsbeweis als Instrument der Beweiswürdigung herangezogen werden kann. Die Rechtsprechung hierzu ist bis heute uneinheitlich. Der BGH schließt die Anwendung des Anscheinsbeweises beim Verdacht eines gestellten Unfalls nicht grundsätzlich aus, wenngleich betont w...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / d) Bloße Befindlichkeitsstörungen

Rz. 410 Gesundheitsstörungen, Beschwerden und Schmerzen sind bei entsprechender Frage aber selbst dann anzeigepflichtig, wenn sie noch nicht eindeutig einer Krankheit zugeordnet worden sind.[1024] Auch darf sich der Versicherungsnehmer bei seinen Angaben weder auf Krankheiten oder Schäden von erheblichem Gewicht beschränken noch sonst eine wertende Auswahl treffen und vermei...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) AGB des Versicherungsnehmers (Ziff. 3.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 171 Die DTV-VHV 2003/2011 sehen in Ziff. 3.1 und 3.2 die Möglichkeit vor, AGB in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Versicherers. Rz. 172 In der Praxis dominieren seit Jahrzehnten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Zu Zeiten, in denen das HGB keine ausgewogene und den Bedürfnissen der Praxis entsprechende Regelun...mehr

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§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / 3. Checkliste der eher für oder eher gegen eine Einwilligung sprechenden Umstände

Rz. 31 Die Feststellung, ob der vermeintlich Geschädigte in die Beschädigung seines Kraftfahrzeugs eingewilligt hat oder nicht, kann in einem ersten Schritt anhand der nachfolgenden Checkliste erfolgen.[53] a) Motivmehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Vorsatz – A 1 Ziff. 7.1 AVB/7.1 AHB

Rz. 80 Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, sind ausgeschlossen. Aufgrund der ausdrücklichen Bezugnahme auf "den Schaden" geht der versicherungsrechtliche Vorsatzbegriff über den deliktsrechtlichen Vorsatz hinaus. Vorsatz verlangt Wissen und Wollen der objektiven Tatbestandsmerkmale und der Schadensfolgen. Der Schädiger muss...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / V. Zeitpunkt des Anspruchsübergangs

Rz. 13 Wichtig ist, dass sich der Rechtsübergang in Form der cessio legis gem. § 116 SGB X in der Regel bereits zum Zeitpunkt des Schadenseintritts vollzieht.[13] Dies gilt aber nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Versicherungsverhältnis bestanden hat.[14] Besteht das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht, erfolgt der Anspruchsübergang frühestens da...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Gefahrerheblichkeit und Antragsfragen

Rz. 386 Nach § 16 Abs. 1 VVG a.F. waren alle Umstände gefahrerheblich, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Auch nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG n.F. sind bekannte Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbar...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Richtungsweisende Judikatur (Trend zur Haftungsverschärfung)

Rz. 7 Die Reformgesetze wurden begleitet von verschiedenen Unternehmenskrisen[28] – nicht zuletzt der Bankenkrise[29] – und auch durch eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und solcher der Instanzgerichte, so unter anderem mit einer Leitentscheidung zum Organisationsverschulden,[30] zur Insolvenzverschleppungshaftung[31] und – insbesondere was die Geltendmachu...mehr

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AGS 11/2024, Zurechnung fik... / II. Einzusetzendes Vermögen, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII

1. Allgemeines Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII hat die Antragstellerin neben ihrem verfügbaren Einkommen ihr gesamtes zumutbar verwertbares Vermögen einzusetzen. Es kommt dabei grds. nur das Vermögen der Antragstellerin selbst in Betracht (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 2022, Rn 74). In dem für...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / V. Dauer des Unterhaltanspruchs

Rz. 19 Der Unterhaltsberechtigte kann den Unterhaltsanspruch bis zu seinem fiktiven Ende ohne den Schadensfall geltend machen. Die Dauer des Anspruchs fällt deshalb unterschiedlich aus:mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Bedingungsanpassung

Rz. 174 § 164 VVG berechtigt den Versicherer bei der Lebensversicherung in bestimmten Fällen zur Änderung unwirksamer Versicherungsbedingungen. Voraussetzung für eine Bedingungsänderung ist, dass die Versicherungsbedingungen des Versicherers durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden sind und dass die Beding...mehr

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§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / C. Aktivlegitimation des Geschädigten

Rz. 11 In betrugsindizierten Verkehrsunfallprozessen bestreitet der mitverklagte Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer regelmäßig mit Nichtwissen das Eigentum am Kraftfahrzeug und damit die Aktivlegitimation des Geschädigten. Dies schon deshalb, weil unklare Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug oder ein auffälliger Ablauf des behaupteten Eigentumserwerbs ebenso als Belastungsindizi...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Lebensversicherung und Zugewinnausgleich

Rz. 639 Fraglich kann sein, wem der Anspruch auf die Versicherungsleistung im Zugewinnausgleich zuzuordnen ist, wenn widerrufliche oder unwiderrufliche Bezugsrechte oder Rechte anderer Personen aufgrund von Verpfändung, Abtretung oder Pfändung bestehen. Hier dürfte danach zu differenzieren sein, in wessen Vermögen die Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung fallen. F...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Inhalt der Anzeigepflicht

Rz. 389 Zur Feststellung einer Anzeigepflichtverletzung ist zunächst der Inhalt der Anzeigepflicht zu bestimmen. Anzeigepflichtig sind alle dem Versicherungsnehmer bekannten gefahrerheblichen Umstände i.S.v. § 19 VVG, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Als anzeigepflichtiger Umstand kommen objektive und subjektive Gegebenheiten in Betracht sowie sog. indizie...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Forderungsübergang

Rz. 299 Steht dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten ein Schadensersatzanspruch zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit er den Kaskoschaden reguliert (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Hinweis Nach A.2.8 AKB ist der Regress des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer allerdings nur bei mindestens grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls möglich. Trotz...mehr

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§ 35 Vorverfahren / III. Sonstige Fälle

Rz. 82 Es gibt keine abgeschlossene Zahl von Fällen oder Sachverhalten, in welchen ein Verfahren durch die Behörde oder das Gericht nach § 47 OWiG zu einem Ende gebracht werden kann. Ein wenig mehr Argumente braucht es meist dann, wenn seitens der zunächst ermittelnden und agierenden Behörde ein Verhalten an den Tag gelegt wird, durch welches das Gericht dazu veranlasst wird...mehr

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B / 37 Beweisantrag, Form [Rdn 1131]

Rdn 1132 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Beweisantragsrecht, Allgemeines, Teil B Rdn 1224. Rdn 1133 1.a) Der Beweisantrag wird in der HV mündlich gestellt (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1998, 210; Alsberg/Güntge, Rn 717). Es genügt nicht, ihn dem Gericht in schriftlicher Form lediglich zu überreichen (Meyer-Goßner/Schmitt, § 244 Rn 32; OLG Frankfurt am Main, a.a.O. [kei...mehr

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§ 17 Gebühren des Anwalts / 3. Verfolgung der Geschäftsgebühr im Gerichtsverfahren

Rz. 48 Der Anwalt wird i.d.R. gehalten sein, die entstandenen außergerichtlichen Anwaltskosten als materiell-rechtliche Schadensposition einzuklagen. Dabei sind die nachfolgenden Grundsätze zu beachten: Rz. 49 Wird der beim Verkehrsunfall entstandene Schaden mit der Klage geltend gemacht, sind die als Geschäftsgebühr erfassten Rechtsanwaltskosten eng mit der Hauptsache verbun...mehr

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A / 35 Augenscheinseinnahme [Rdn 445]

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Haftpflicht und Deckung – das Trennungsprinzip

Rz. 101 Das sog. Trennungsprinzip differenziert zwischen dem Haftpflichtverhältnis zwischen dem Dritten und dem Versicherungsnehmer und dem Deckungsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Versicherer. Im Haftpflichtverhältnis wird geklärt, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer dem Geschädigten gegenüber schadensersatzpflichtig ist. Das Deckungsverhält...mehr