Fachbeiträge & Kommentare zu Börsengang

Beitrag aus Finance Office Professional
Controlling von Start-Ups &... / 4.4 TRUMPF Venture: Interview "Steuerung einer Corporate-Venture-Capital-Gesellschaft"

Das Interview für die ICV Ideenwerkstatt führten Karl-Heinz Steinke und Dr. Jan Christoph Munck mit Christina Kotzur, Financial Professional der TRUMPF Venture GmbH in Ditzingen. Kurzbeschreibung des Unternehmens Die TRUMPF Venture GmbH unterstützt als Corporate Venture Capital Investor innovative und kapitalsuchende Start-Ups, die die Industrie 4.0 aktiv mitgestalten wollen u...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Zu § 2 Abs. 1 UStG: Alvermann, Unternehmensgründung und Umstrukturierung, UStB 2005, 28. Blöse, "Stolperfalle" Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers nicht unterschätzen, GStB 2012, 119. Burhoff, Der Strohmann ist kein Unternehmer, PStR 2003, 193. Carl, Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Wandel/BFH erweitert unternehmerische Tätigkeit von juristischen Personen des öffent...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 2.4 Genussrecht und stille Beteiligung

Wenn eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung am Eigenkapital zu komplex erscheint oder nicht gewollt ist (Familienunternehmen), das Mitarbeiterdarlehen aber zu wenig Beteiligung verkörpert, kann die Beteiligung über Genussrechte oder die direkte beziehungsweise indirekte stille Beteiligung erfolgen. Genussrechte/-scheine Bei der Ausgabe von Genussrechten erhält der Mitarbeiter gege...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Börsengang (IPO)

Rz. 1943 Der Börsengang der AG (IPO)[4881] führt bei der AG zu einer bedeutsamen Strukturveränderung. Fortan gelten strengere Transparenz- und Publizitätserfordernisse. Die Befugnisse zu Satzungsänderungen werden infolge der Regeln zur Börsenzulassung eingeschränkt. Durch den Börsengang wird der Aktionärskreis geöffnet und erweitert. Für die Gesellschaft ergeben sich weitere...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Definition und Grundprinzipien

Rz. 303 Der wesentliche Unterschied des Formwechsels ggü. den anderen Arten der Umwandlung liegt in der wirtschaftlichen Kontinuität des Rechtsträgers vor und nach dem Formwechsel. Diese Kontinuität beruht zum einen auf der Identität des Personenkreises (vgl. § 202 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 UmwG; vgl. zu den daraus resultierenden Schwierigkeiten mit der Komplementär-GmbH und dem M...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Sonstige Umstrukturierung

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / d) Beteiligung auf Zeit

Rz. 244 Private Equity-Gesellschaften tragen im Umfang ihrer Beteiligung am Gesellschaftskapital das vollständige unternehmerische Risiko. Im Fall einer Insolvenz werden sie, wie sämtliche anderen Gesellschafter, regelmäßig erst nachrangig hinter den Fremdkapitalgebern befriedigt. Entsprechend ihres Risikos wollen Private Equity-Investoren an der Unternehmensentwicklung teil...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Abtretung des Geschäftsanteils an einen Nicht-Darlehensgeber

Rz. 388 Auch der umgekehrte Fall, dass die Gesellschafterstellung des Darlehensgebers etwa durch Abtretung beendet wird, ist nicht gesetzlich geregelt. Der BGH hat dazu entschieden, dass in diesem Fall "allenfalls" der Darlehensanspruch des innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag (oder danach) ausgeschiedenen Gesellschafters als nachrangig zu behandeln ist.[754]...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / aa) Erwerber

Rz. 10 Strategische Käufer erwerben Unternehmen, um ihre Produktionsbasis zu vergrößern, neue Märkte zu erschließen oder einfach nur, um einen Wettbewerber aus dem Markt zu nehmen. Sie sind überwiegend jedoch an der Weiterführung bzw. Integration des Zielunternehmens interessiert. Darauf ist auch bei der Vertragsgestaltung zu achten. Finanzinvestoren wie z.B. Private Equity F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / c) Art der Beteiligung

Rz. 242 Wie bei der klassischen Eigenfinanzierung (s. Rdn 34 ff.) gibt es auch bei dem Private Equity-Investment verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung des Private Equity-Investors.[180] Das Engagement des Private Equity-Investors kann entweder bereits in der Gründungsphase erfolgen oder der Investor beteiligt sich in einer späteren Phase, indem er entweder Gesellschafts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Gründungsvollmacht

Rz. 43 Die Vollmacht zur Gründung einer GmbH oder einer AG bedarf der notariellen Beglaubigung (§ 2 Abs. 2 GmbHG, § 23 Abs. 1 Satz 2 AktG). Ist keine Vollmacht erteilt oder fehlt ihr die notwendige Form, ist der Gesellschafter bei der Gründung nicht wirksam vertreten, sodass das Registergericht gem. § 9c Abs. 1 Satz 1 GmbHG die Eintragung der Gesellschaft ablehnen muss. Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hf) Kein Going-Public (§ 3 Nr 71 S 2 Buchst b Doppelbuchst dd EStG aF)

Rn. 2598t Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die KapGes durfte zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht börsennotiert sein (Fall 1). Dieser Fall war einfach nachprüfbar. Die andere Variante, dass der Börsengang nicht vorbereitet wurde (Fall 2), war schon schwieriger zu handhaben, weil kein Zeitraum ersichtlich war, auf den sich die Vorbereitung bezog.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Formen der Private Equity-Finanzierung

Rz. 240 Private Equity-Investoren beteiligen sich an Unternehmen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Investiert wird – je nach Spezialisierung der konkreten Private Equity-Gesellschaft – in verschiedene Zielunternehmen und Vorhaben. Beteiligungsgesellschaften stellen Unternehmen bspw. Eigenkapital für die folgenden Vorhaben zur Verfügung:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Begriff

Rz. 852 Der Begriff der Aktiengattung wird in § 11 AktG definiert. Danach können durch Aktien verschiedene Rechte gewährt werden, so v.a. bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens. Soweit mehrere Aktiengattungen bestehen, muss die Satzung nach § 23 Abs. 3 Nr. 4 AktG Angaben hierzu enthalten. In den Fällen der §§ 179 Abs. 3, 182 Abs. 2 und 222 Abs. 2 AktG ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

Rz. 1632 Neben den vorgenannten Rechtsschutzmöglichkeiten hat der einzelne Aktionär unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung weitere explizit im AktG genannte Klagemöglichkeiten. Zu denken ist hier zum einen an die Klagerechte auf Einleitung einer gerichtlichen Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates nach §§ 98 ff. AktG oder auf gerichtliche Bestellung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Joint Ventures / 2. Typische Rechtsformen

Rz. 11 Die GmbH ist neben der GmbH & Co. KG die häufigste Rechtsform einer Joint Venture-Gesellschaft.[11] Die GmbH ist geprägt durch eine große Freiheit bei der Gestaltung der Satzung (vgl. § 45 Abs. 2 GmbHG), das Recht der Gesellschafter, der Geschäftsführung verbindliche Weisungen zu erteilen (§ 37 Abs. 1 GmbHG), sowie die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermöge...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Anleihebedingungen

Rz. 180 In den Anleihebedingungen werden die Einzelheiten der mit der Wandelschuldverschreibung verbundenen Rechte und Pflichten festgelegt. Einige ausgewählte Klauseln werden im Folgenden näher erläutert. Rz. 181 Zunächst enthalten die Anleihebedingungen regelmäßig Bestimmungen zum Wandlungszeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Optionsausübung. Sie können auch vorsehen, dass das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 352 Der hier dargestellte Formwechsel von einer AG in eine GmbH kommt in der Praxis regelmäßig in Betracht, wenn die Corporate Governance der Gesellschaft flexibilisiert werden soll oder wenn die Anforderungen an die Kapitalerhaltung erleichtert werden sollen. Der Formwechsel einer GmbH in eine AG[710] kann zur Vorbereitung des Börsenganges dienen, ebenso wie der umgekeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Vorliegen einer Insiderinformation, die den Emittenten unmittelbar betrifft

Rz. 74 Nicht jede Insiderinformation ist vom Emittenten zu veröffentlichen, sondern nach Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 1 MMVO nur eine solche, die diesen Emittenten unmittelbar betrifft. Durch das Tatbestandsmerkmal der unmittelbaren Betroffenheit sollen allgemeine Marktinformationen aus der Ad-hoc-Pflicht herausgenommen werden werden.[164] Rz. 75 Eine Definition der unmittelbaren...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sonstige Anforderungen im Überblick (§§ 4–15 REITG)

Rn. 2582 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Mindestkapital: Eine REIT-AG muss ein Mindestnominalkapital von 15 Mio EUR aufweisen (§ 4 REITG), um für den Börsengang "gerüstet" zu sein (vgl BT-Drucks 16/4026, 20). Keine stimmrechtslosen und keine Vorzugsaktien: Sämtliche REIT-Aktien müssen stimmberechtigt sein und dürfen nicht Vorrechte gewähren (§ 5 Abs 1 REITG). Firmierung: Die Gesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) "Holzmüller-Beschlüsse"

Rz. 1924 Seit der "Holzmüller"-Entscheidung des BGH[4809] ist anerkannt, dass außerhalb des § 119 Abs. 1 und Abs. 2 AktG bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung der gesonderten Zustimmung der Hauptversammlung bedürfen, wenn diese mit einem wesentlichen Eingriff in die Mitgliedsrechte und in die Vermögensinteressen der Aktionäre verbunden sind (Mediatisierung).[4810] Rz. 192...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn

Leitsatz 1. Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. 2. Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zukunftsfinanzierungsgesetz / 2 Weitere wichtige Änderungen außerhalb des Steuerrechts

Zugang zum Kapitalmarkt Es gibt Erleichterungen bei den Börsenzulassungsanforderungen und bei den Zulassungsfolgepflichten. Bei den Erleichterungen werden Wachstumsunternehmen und KMU besonders in den Blick genommen. So wird das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR gesenkt. Außerdem wird es möglich, einen Antrag auf Börsenzulassung auch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.4 Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Anteile

Aktien sind grundsätzlich frei übertragbar; die Satzung kann dafür das Erfordernis der Zustimmung der AG vorsehen (Vinkulierung). Wie Aktien übertragen werden, richtet sich nach der Art der Aktien: Inhaberaktien werden durch Einigung und Übergabe formlos übertragen. Die Übertragung von Namensaktien erfolgt durch Indossament (schriftlicher Übertragungsvermerk). Insbesondere b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Umwandlung

Rz. 164 Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung ist zu prüfen, ob der Vorerbe an einer Umwandlung des Unternehmens, z.B. von der Personen- in eine Kapitalgesellschaft, mitwirken darf. Vor allem die unterschiedliche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften kann dazu führen, dass der Nacherbe, vor allem wenn ein Börsengang in die Zeit der Vorerbschaft fällt, eine u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 2 Prinzipielle Möglichkeiten der Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung

Rz. 25 Für die Abbildung von Steuern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Marx unterscheidet 4 grundsätzliche Alternativen der Abbildung in der deutschen Rechnungslegung (kombinatorische Möglichkeiten aus erfolgswirksamer und ergebnisneutraler Erfolgsauswirkung und aus separatem und verknüpftem Ausweis). Unter Berücksichtigung der Differenzierung in der internati...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse / 1 Aufgaben und Ziele der Bilanzanalyse

Aufgabe der Bilanzanalyse (BA) ist es, aus den verfügbaren Zahlen und Daten des Jahresabschlusses eines Unternehmens zusätzliche Informationen zur Analyse und Bewertung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu generieren. Ziel ist die Beurteilung der gegenwärtigen und die Prognose der zukünftigen wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des betrachteten Unternehmens für int...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Digitalisierungslexikon / Initial Coin Offering (ICO)

Ein Initial Coin Offering (ICO) ist eine unregulierte Methode des Crowdfundings, also einer Schwarmfinanzierung oder Gruppenfinanzierung, bei der eine Vielzahl von Personen als Kapitalgeber fungieren. Anwendungsfälle Ein ICO wird häufig von Firmen verwendet, deren Geschäftsmodell auf Kryptowährungen beruht. ICO weisen Ähnlichkeiten mit einem klassischen Börsengang auf. Allerdi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.2 Bilanzierungshilfen

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 51 [Autor/Zitation] Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens dürfen nach § 248 Abs. 1 Nr. 1 grds. nicht aktiviert werden; sie sind unmittelbar aufwandswirksam zu erfassen. Da Gründungsaufwendungen regelmäßig weder zu einem Vermögensgegenstand führen noch die Ansatzvoraussetzungen eines aktiven RAP erfüllen (kein Aufwand für eine "bestimmte Zeit" nach dem Bilanzsti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nach § 248 Abs. 1 Nr. 2 sind Aufwendungen für die Eigenkapitalbeschaffung von einer Aktivierung ausgeschlossen; sie sind Aufwand der Periode, in der sie anfallen. Die Vorschrift hat – aus demselben Grund wie bereits § 248 Abs. 1 Nr. 1 (vgl. Rz. 51) – nur klarstellende Bedeutung. Zu einer möglichen Berücksichtigung unter den Passivposten vgl. Rz. 62. Di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. ABC

Rz. 210 [Autor/Zitation] Abbruchverpflichtung: Siehe "Entfernungsverpflichtung". Abfallentsorgung: Für die Verpflichtung zur Entsorgung von Abfall ist eine Rückstellung zu passivieren (vgl. auch Rz. 79). Die Verpflichtung ist hinreichend konkretisiert, denn es steht dem bilanzierenden Unternehmen nicht frei, in welcher Art und in welchem Zeitraum es sich seines Abfalls entledi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Kombinierte Abschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung

Tz. 196 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 knüpft die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses explizit an das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses (IFRS 10.4). Daher besteht nach IFRS 10 keine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses für Gleichordnungskonzerne (horizontal groups). Gleichordnungskonzerne sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht über...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Finanzierungsarten / 19 Private Equity-Finanzierung

Bei Private Equity Finanzierungen handelt es sich um Beteiligungsfinanzierungen, die über einen nicht öffentlichen Markt gehandelt werden. Die Private Equity Finanzierungen stehen grundsätzlich sowohl emissionsfähigen als auch nicht emissionsfähigen Unternehmen zur Verfügung und erweitern somit deren Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung. Unter Private Equity Finanzierun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Finanzierungsarten / 24 Venture Capital

Junge Unternehmen haben häufig das Problem, dass Fremdkapitalgeber auf Grund der kurzen Unternehmenshistorie, der geringen Bonität und dem damit verbundenen hohen Ausfallrisiko sowie dem Mangel an beleihbaren Sicherheiten nicht zu einer Vergabe von Krediten bereit sind. Ebenso steht die Börse nur emissionsfähigen Unternehmen und dabei insbesondere Aktiengesellschaften zur Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Finanzierungsarten / 16 Mezzanine-Kapital

Das Finanzinstrument des Mezzanine-Kapitals weist Wesensmerkmale sowohl der klassischen Eigen- als auch der Fremdfinanzierung auf. Ursprünglich kommt der Begriff "Mezzanine" von dem italienischen Wort "Mezzanino" und bezeichnet ein Zwischengeschoß in der Architektur. Bereits dieser Begriffsursprung weist darauf hin, dass es sich bei Mezzanine-Kapital um eine Mischform aus Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / c) Startup-AG/Ausgliederung von Unternehmensteilen

Rz. 551 Einen gewaltigen Aufschwung hat die Rechtsform der AG durch die Gründung zahlreicher sog. Startup-Unternehmen mit nachfolgendem Börsengang erhalten. Vielfach handelte es sich bei diesen Neugründungen um AGs, die rund ums Internet tätig waren und qualifizierte Mitarbeiter mit Stock-Option-Plänen an das Unternehmen banden (zu den Stock Options vgl. im Einzelnen unten §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / b) Mittelstands-AG

Rz. 549 Zunehmend interessanter ist heute die Rechtsform der AG auch für mittelständische Unternehmen, die traditionell an sich die Rechtsform der GmbH oder GmbH & Co. KG bevorzugen. Mit dem Gesetz für die kleine AG und zur Deregulierung des Aktienrechtes v. 2.8.1994 (BGBl I, 1961 ff.) hat der Gesetzgeber i.V.m. dem UmwG und UmwStG sowie dem 2. Finanzmarktförderungsgesetz Ma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Verletzung von Informations- und Aufklärungspflichten

Rz. 946 Grundsätzlich hat jede Arbeitsvertragspartei selbst für ihre Interessen zu sorgen. Gesteigerte Hinweis- und Aufklärungspflichten können den Arbeitgeber allerdings dann treffen, wenn eine zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Vereinbarung auf seine Initiative hin und in seinem Interesse zustande kommt oder wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einvernehmen mit dem FA

Rn. 53 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Einvernehmen mit dem FA bedeutet Zustimmung bzw nachträgliche Genehmigung durch das FA. Zwar verwendet das Gesetz in § 4a Abs 1 S 2 Nr 2 S 2 EStG den Terminus "Einvernehmen" und in § 4a Abs 1 S 2 Nr 3 S 2 EStG "Zustimmung", dh abweichende Formulierungen. Gleichwohl gelten nach gefestigter Rspr in beiden Fällen dieselben Maßstäbe (BFH v 24.01...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / ff) Auswirkungen von Betriebsübergang, Veräußerung und Umwandlung auf die Rechtsstellung des Geschäftsführers – Change of Control-Klausel

Rz. 334 Der Geschäftsführer muss damit rechnen, dass sich die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft ändern, die Gesellschafter das Unternehmen, den Betrieb oder Teilbetrieb veräußern, eine Fusion, Verschmelzung o.Ä. durchführen. Zur Abfederung des Geschäftsführers dienen Change-of-Control-Klauseln, die auch als Golden Parachute (Goldener Fallschirm) bezeichnet werden ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / D. Übergang von der Kombinierungslage auf die Konsolidierungslage

Tz. 76 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Einem kombinierten Abschluss folgt typischerweise nach Abschluss der rechtlichen Umstrukturierung und dem Übergang von der Kombinierungs- in die Konsolidierungslage ein konsolidierter Abschluss. Damit einher geht die Fragestellung, wie Brüche in der Finanzhistorie vermieden werden können, um Bilanzkontinuität beim Übergang von dem kombinierte...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / II. Kombinierungstechnik

Tz. 20 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei einem kombinierten Abschluss sind nicht alle zu kombinierenden Einheiten durch ein Mutter-Tochter-Verhältnis verbunden. Besteht ein Mutter-Tochter-Verhältnis, folgt die Kombinierung den allgemeinen Grundsätzen der Kapitalkonsolidierung. Ohne bestehendes Mutter-Tochter-Verhältnis ist eine Kapitalkonsolidierung im Sinne einer Aufrechnung vo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Leistungsbedingungen (performance conditions)

Tz. 32 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Leistungsbedingungen sind jene Bedingungen, durch welche die Unverfallbarkeit des Anspruchs (vgl. Tz. 42) von der Erfüllung bestimmter Erfolgsziele abhängt. Erfolgsziele können zum einen an die Kurs- bzw. Wertentwicklung der Unternehmensanteile anknüpfen; solche (kapitalmarktabhängigen) Bedingungen werden als Marktbedingungen (market conditio...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 11. Unverfallbarkeit (vesting), Erdienungszeitraum (vesting period), Ausübungsbedingungen (vesting conditions)

Tz. 42 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Das "vesting" bezeichnet den rechtlichen Zustand, bei dessen Erreichen dem Begünstigten sein Recht auf Bezug der anteilsbasierten Vergütung nicht mehr streitig gemacht werden kann. Charakteristisch ist deshalb die Unentziehbarkeit des Anspruchs für den Begünstigten. Ausgehend von diesem Begriffsverständnis wird im Rahmen dieser Kommentierung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erstanwendung IFRS / 3.2.2 Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinvestitionen und RoU-Assets (Nutzungsrechte)

Rz. 35 Im Zusammenhang mit Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Finanzinvestitionen und RoU-Assets sind derzeit folgende Wahlrechte bei Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung bedeutend: beizulegender Zeitwert oder Neuwert als Ersatz für fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Fortführung der landesrechtlich bilanzierten Werte für Vermögenswerte in der Öl- und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.3 Freianteile; Kapitalerhöhung aus Rücklagen; Überlassung eigener Anteile

Tz. 101 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Unter die besonderen Entgelte oder Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 EStG bezeichneten Eink oder an deren Stelle gewährt werden (s § 20 Abs 3 EStG), fallen nach Auff des BFH und der Fin-Verw insbes Freiaktien und sonstige Freianteile (auch Gratis- oder Berichtigungsaktien genannt), die dem AE in einem bestimmten Verhältnis zu seiner bis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Littmann, Zur stlichen Behandlung der Gratisaktie, Wpg 1952, 207; Mittelbach, Freianteile ausl Kap-Ges, FR 1960, 267; Biedermann, Ertragstliche Behandlung von Bezugsrechten, Stbg 1967, 76; Gondert/Schimmelschmidt, Die Besteuerung von Kauf- und Halteanreizen iRd Börsengangs am Beispiel der Gewährung von Treueaktien der Deutschen Telekom AG durch den Bund, DB 1999, 1570; Altfelder...mehr