Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2 Latente Ertragsteuern

4.2.2.1 Ansatz Rz. 137 Latente Steuern sind auf temporäre Differenzen und ungenutzte steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Im Gegensatz zur Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, nach dem die aus Einzelabschlüssen resultierenden Überhänge der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nur aktiviert werden dürfen, besteht für latente Steuern nach IAS 12 bei ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1 Anhangangaben

Rz. 160–161 vorläufig frei 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene lassen sich die Ertragsteuern der Art...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.3 Sonstige Angaben zu den Ertragsteuern

Rz. 174 Zu den weiteren Offenlegungspflichten für Ertragsteuern nach IAS 12, welche den Ertragsteueraufwand betreffen, zählen insbesondere: ertragsteuerliche Konsequenzen aus Dividenden Betrag der ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen, die vor Freigabe des Abschlusses beschlossen, aber nicht als Schulden angesetzt wurden (IAS 12.81 i), und potenzielle ertragst...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.1 Ertragsteuern

Rz. 190 Die Gewerbesteuer ist gem. § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe und darf somit bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden (Rz. 6 und Rz. 13). Das Abzugsverbot erstreckt sich sowohl auf Gewerbesteuerzahlungen als auch Gewerbesteuerrückstellungen. Dementsprechend dürfen steuerrechtlich auch keine Gewerbesteuerrückstellung für zu erwartende Mehrsteuern gebildet w...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.2.1 Anhang

Rz. 117 Neben den sich aus den Jahresabschlüssen ergebenden Offenlegungspflichten (Rz. 114 f.) müssen für die Aufstellung des Konzernabschlusses folgende weitere Offenlegungspflichten beachtet werden: Erläuterungspflicht zu den latenten Steuern im Konzernabschluss (§ 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB): Die Vorschrift entspricht wortgleich der Regelung für den handelsrechtlichen Jahresabs...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag beschäftigt sich mit der Abbildung der bedeutenden Steuerarten, denen Unternehmen in Deutschland unterliegen, und zwar in der handelsrechtlichen Rechnungslegung (im Jahres- und Konzernabschluss), nach IFRS und in der steuerlichen Rechnungslegung. Hierbei geht er auf die Spezifika der verschiedenen Rechtsformen ein. Im Mittelpunkt stehen jeweils die vom ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.2 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 177 In der Eigenkapitalveränderungsrechnung sind die ergebnisunwirksam zu erfassenden Steuereffekte mit den jeweiligen Eigenkapitalposten unmittelbar zu verrechnen. Im Einzelnen sind folgende Steuereffekte in der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu erfassen: Steuereffekte auf Eigenkapitaltransaktionen (z. B. Eigenkapitalbeschaffung und -rückzahlung), Steuereffekte auf den ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.4 Steuern aus Sicht des Ausweises im Jahresabschluss

Rz. 45 Auf der vierten Stufe ist abschließend zu klären, wo die nach Periodisierungsgrundsätzen abgegrenzten Steuern, die das Unternehmen als Zahlungspflichtiger zu entrichten hat, sowohl in der Bilanz als auch in der GuV-Rechnung auszuweisen sind. Zum einen ist hier zu unterscheiden, ob das Unternehmen die Steuern als Steuerpflichtiger schuldet oder ob es die Steuern für Dr...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.4 Ausweis bei publizitätspflichtigen Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften

Rz. 59 Für nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen sind die Vorschriften für den Inhalt der GuV-Rechnung, ihre Gliederung und für einzelne Posten, wie sie für Kapitalgesellschaften gelten (mit Ausnahme der Gliederungserleichterungen des § 276 HGB aufgrund der Größenkriterien der publizitätspflichtigen Unternehmen), sinngemäß anzuwenden (§ 5 Abs. 1 S...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.3 Kapitalflussrechnung

Rz. 178 Nach IAS 7.35 sind Cashflows aus Ertragsteuern im Rahmen der Kapitalflussrechnung gesondert auszuweisen. Dabei sind Cashflows aus Ertragsteuern im Regelfall unter dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit auszuweisen. Sind jedoch die Ertragsteuerzahlungen bzw. -erstattungen bestimmten Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen, so sind diese Cashflows ents...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.1 Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Rz. 113 Die Bilanzvermerke nach § 251 HGB sollen auf Haftungsverhältnisse aufmerksam machen, die das normale Unternehmensrisiko übersteigen, aber noch nicht so konkret sind, dass für das Unternehmen eine Schuld vorliegt.[1] (Ergänzend haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften[2] gem. § 285 Nr. 27 HGB für die Haftungsverhältnisse im Anhang die Gründe der Einschätzung ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.2 Bewertung

Rz. 142 Im Vergleich zur Bewertung der latenten Steuern nach § 274 HGB ergeben sich für die Bewertung nach IAS 12.47 ff. keine grundsätzlichen Besonderheiten (Rz. 72 und Rz. 73); allerdings dominiert die Einzeldifferenzenbetrachtung.[1] Ebenso müssen aufgrund der durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 149 Für latente Steuererstattungsansprüche und latente Steuerschulden gilt das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept des IAS 12 uneingeschränkt auch im IFRS-Konzernabschluss (Rz. 138). Damit ist auf der ersten Stufe ein Vergleich zwischen dem IFRS-Konzernbilanzbuchwert und dem zugehörigen Steuerwert (regelmäßig auf Basis des Einzelabschlusses) durchzuführen; insbesondere ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der tax reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.3 Abbildung

Rz. 143 Ebenso wie bei den tatsächlichen Steuern ist für die Abbildung der Steuern zunächst zu prüfen, ob der Grundsachverhalt, auf den sich die latente Steuerabgrenzung bezieht, erfolgswirksam in der GuV-Rechnung, erfolgsneutral innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses (mit der weiteren Untergliederung in das sonstige Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten un...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.3 Übrige Steuern

Rz. 153 Die IFRS-Rechnungslegungsvorschriften behandeln explizit nur Bilanzierung, Bewertung und Ausweis der Ertragsteuern in IAS 12; für die nicht ertragsabhängigen Steuern bestehen demnach in der IFRS-Rechnungslegung keine speziellen Regelungen. In einem solchen Fall greifen dann die in IAS 8.10 – 8.12 aufgestellten Regelungen;[1] insbesondere betont IAS 8.10 als Leitgedan...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands

Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene lassen sich die Ertragsteuern der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern, letztere untergli...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.1 Ermittlung

Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (8.6M–8.6N) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind in den Perioden zu ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.5 Abbildung von Steuerrisiken

Rz. 100 Steuerrisiken können insbesondere aus Betriebsprüfungsrisiken sowie Risiken aus finanzgerichtlichen Verfahren resultieren. Diese Risiken sind nach den allgemeinen Passivierungsgrundsätzen zu behandeln. Am Bilanzstichtag ist jeweils zu prüfen, ob eine hinreichend konkretisierte und quantifizierbare Verpflichtung vorliegt.[1] Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 3 Zur Bedeutung der neuen Freigrenzen-Regelung

§ 64 AO enthält für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen eine interessante Freigrenzen-Regelung, die insgesamt vor allem für unzählige Vereine zu einer echten Vereinfachungsregelung und auch Steuerersparnis führen kann. Die Freigrenze von derzeit 50.000 Euro ab 2026 (45.000 Euro bis einschließlich 2025) gilt nur, wenn ein gemeinnütziger Verein bzw....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 9 Weitere relevante Änderungen mit Wirkung ab 2026 im Überblick:

Anhebung des ESt-Tarifs beim Grundfreibetrag auf 12.348 Euro/24.696 Euro Kinderfreibetragsanhebung, Anhebung Kindergeld auf 259 Euro monatlich Anhebung der Freigrenze beim Soli auf 20.350 Euro/40.70 Euro an festgesetzter ESt. Weiterführung der Mobilitätsprämie von 14 % der Entfernungspauschale für Bezieher von geringem Einkommen; Das Aktivrentengesetz nach § 3 Nr. 21 EStG sieht ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Sachbezüge, freie Kost / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern freie oder verbilligte Verpflegung, muss er hierfür die Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung anset...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Bei einer betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs von 10 % bis einschließlich 50 % ist das Kraftfahrzeug Teil des gewillkürten Betriebsvermögens. [1] Es kann dann wahlweise im Ganzen als Betriebsvermögen aktiviert oder dem Privatvermögen zugeordnet werden. Bei Aktivierung im Betriebsvermögen sind – wie bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen – alle mit dem Fahrzeug...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.1 Eigenkapitalausweis in der Bilanz

Das bilanzielle Eigenkapital der GmbH besteht aus verschiedenen Komponenten. Deren Trennung ist wichtig, da sie unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften unterliegen. Verfügt eine GmbH über alle infrage kommenden Eigenkapitalteile, beginnt die Passivseite ihrer Bilanz gem. § 266 Abs. 3 HGB mit folgenden Positionen:mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.2 Ausweis in Buchhaltung und Bilanz

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert kenntlich zu machen oder im Anhang anzugeben. Darüber hinaus ist bei Forderungen der GmbH gegenüber einem Gesellschafter nach § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB der Betrag mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr anzugeben bei Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber dem Gesellschafter nach § 268 A...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.8 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Sind die im Laufe der Zeit angefallenen Verluste höher als das Eigenkapital, sodass die Summe der Passivposten in der Bilanz die Summe der Aktivposten übersteigen, ist in der Bilanz ein "nicht durch das Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen. Diese Bilanzposition drückt eine nur buchmäßige Überschuldung aus. Ob auch eine Überschuldung im Sinn des Insolvenz- und Gesel...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.6 Ergebnisverwendung

Maßstab für das von der GmbH in einem Wirtschaftsjahr erzielte Ergebnis ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Davon zu unterscheiden ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag, der sich beim Ausweis in der Bilanz der GmbH nicht auf das laufende Wirtschaftsjahr bezieht, sondern den Rest des nicht verwendeten Gewinns bzw. nicht ausgeglichenen Verlusts der Vorjahre darstellt...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.7 Vorabausschüttungen

Einen Sonderfall der Gewinnausschüttungen bilden Vorabausschüttungen, die nach der Satzung oder aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses als "Vorschuss" auf den erwarteten Jahresüberschuss gezahlt werden können. Werden Vorabausschüttungen beschlossen und bis zum Bilanzstichtag ausgezahlt, ist der Jahresabschluss nach Ergebnisverwendung zu erstellen. Sind Vorabausschüttungen a...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der GmbH

Zusammenfassung Überblick Alle GmbHs sind buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Buchhaltung und Bilanz einer GmbH unterscheiden sich von der Rechnungslegung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften einerseits aufgrund der nur für Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen, andererseits aufgrund der steuerlichen Anerkennung von Vertragsbeziehungen zwischen GmbH und...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.3 Ausstehende Einlagen

Bei der Bargründung einer GmbH reicht es nach § 7 Abs. 2 GmbHG aus, wenn die Gesellschafter nur 50 % des Mindeststammkapitals aufbringen. Der fehlende Betrag ist die sog. "ausstehende Einlage". Diese ist auf der Passivseite der Bilanz offen vom "Gezeichneten Kapital" abzusetzen.[1] Werden 15.000 EUR des Mindeststammkapitals von 25.000 EUR auf das Bankkonto der GmbH eingezahlt...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.5 Nachschüsse

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann die Gesellschafterversammlung ermächtigen, über die Stammeinlagen hinaus die Zahlung beschränkter oder unbeschränkter Nachschüsse zu beschließen.[1] Nachschüsse stellen Zusatzkapital für die GmbH dar, das variabel gehalten, d. h. bei Bedarf ein- und zurückgezahlt werden kann. Wurden Nachschüsse eingefordert, aber bis zum Bilanzstichtag...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / Zusammenfassung

Überblick Alle GmbHs sind buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Buchhaltung und Bilanz einer GmbH unterscheiden sich von der Rechnungslegung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften einerseits aufgrund der nur für Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen, andererseits aufgrund der steuerlichen Anerkennung von Vertragsbeziehungen zwischen GmbH und Gesellschafter...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2 Eigenkapital der GmbH

2.1 Eigenkapitalausweis in der Bilanz Das bilanzielle Eigenkapital der GmbH besteht aus verschiedenen Komponenten. Deren Trennung ist wichtig, da sie unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften unterliegen. Verfügt eine GmbH über alle infrage kommenden Eigenkapitalteile, beginnt die Passivseite ihrer Bilanz gem. § 266 Abs. 3 HGB mit folgenden Positionen:mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3 Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen GmbH und Gesellschafter

3.1 Anerkennung von Darlehensvereinbarungen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen GmbH und Gesellschaftern werden handels- und steuerrechtlich anerkannt. Daher können Gesellschafter der GmbH statt Eigenkapital auch Darlehen zur Verfügung stellen bzw. bei eigenem Kapitalbedarf von der GmbH einen Kredit aufnehmen. Wichtig Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung ein...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.4 Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen beruhen auf Einzahlungen oder Sacheinlagen der Gesellschafter. Gewinnrücklagen werden dagegen aus dem laufenden Gewinn der GmbH gebildet. Kapitalrücklagen können bei einer GmbH vor allem daraus resultieren, dass ein Gesellschafter bei der Ausgabe der Geschäftsanteile anlässlich der Gründung oder einer Kapitalerhöhung mehr als deren Nennwert, also ein Aufgeld...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.3 Folgen des Verzichts auf ein Gesellschafterdarlehen

Verzichtet ein Gesellschafter auf ein der GmbH gewährtes Darlehen, ist die Behandlung des Verzichts handelsrechtlich eindeutig: In Höhe der zum Zeitpunkt des Verzichts bilanzierten Verbindlichkeit erzielt die GmbH einen Ertrag, der folgendermaßen zu verbuchen ist:mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.2 Gezeichnetes Kapital

Die GmbH muss nach § 5 Abs. 1 GmbHG über ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR verfügen. Dieses Stammkapital müssen die Gesellschafter bei der Gründung der GmbH entweder durch eine Überweisung auf das Bankkonto der GmbH oder in Form einer Sacheinlage aufbringen. Wird das Stammkapital auf das Konto der GmbH überwiesen, ist dieser Vorgang wie folgt zu buchen:mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 1 Trennung von GmbH- und Gesellschafter-Sphäre

Bei der Buchhaltung der GmbH ist darauf zu achten, dass die GmbH- und die Gesellschaftersphäre scharf voneinander getrennt werden. Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen GmbH und Gesellschafter sollen ebenso erfasst und behandelt werden wie Beziehungen zu einem fremden Lieferanten oder Kreditgeber. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften kennt die Gmb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz und Buchhaltung der ... / 4 Gesellschafterverrechnungskonto

Übernehmen Gesellschafter-Geschäftsführer Aufwendungen für die GmbH, z. B. durch Begleichen der Rechnung für die Bewirtung von Geschäftsfreunden, steht ihnen regelmäßig ein Anspruch auf Aufwandsersatz gegen die GmbH zu. Umgekehrt hat die GmbH einen Erstattungsanspruch gegen den Geschäftsführer, wenn sie Zahlungen für ihn leistet, die eigentlich dessen Privatbereich betreffe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.1 Anerkennung von Darlehensvereinbarungen

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen GmbH und Gesellschaftern werden handels- und steuerrechtlich anerkannt. Daher können Gesellschafter der GmbH statt Eigenkapital auch Darlehen zur Verfügung stellen bzw. bei eigenem Kapitalbedarf von der GmbH einen Kredit aufnehmen. Wichtig Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Darlehens Damit ein derartiges Darlehen s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.9 Eigene Anteile

Eigene Anteile sind Geschäftsanteile, die die GmbH an sich selbst hält.[1] Zweck des Erwerbs eigener Anteile kann deren Einziehung, die Veräußerung an einen Gesellschafter, die Beteiligung von Mitarbeitern oder die Abfindung eines Gesellschafters sein. Handels- und steuerrechtlich[2] werden der Erwerb und die Veräußerung von eigenen Anteilen wie eine Kapitalherabsetzung bzw....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Bei größeren Unternehmen werden neben der Hauptbuchhaltung häufig Kontokorrentbücher als Nebenbücher geführt. In der Kontokorrentbuchhaltung erfolgt die Buchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen auf einzelnen Kreditoren- und Debitorenkonten (Personenkonten). Ohne Kontokorrentbuch würden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unstrukturi...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 4 Einlagewille und Einlagehandlung

Die unternehmerische Entscheidung, ein Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen zu überführen, muss durch ein entsprechendes Verhalten nach außen dokumentiert werden. Der Tatbestand der Einlage i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG setzt eine auf einem entsprechenden Einlagewillen beruhende konkludente oder ausdrückliche Einlagehandlung als Widmungsakt voraus....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 6 Unternehmer-Ehegatte beteiligt sich an Baukosten des im Eigentum des anderen Ehegatten stehenden Gebäudes

Trägt der Unternehmer-Ehegatte zum Teil, z. B. zur Hälfte (Fall 4), die Baukosten des von ihm zu 100 % betrieblich genutzten Gebäudes, das zivilrechtlich im Eigentum seiner Ehefrau steht, und ist keine besondere Vereinbarung feststellbar, wonach der Unternehmer-Ehegatte wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes ist, kommt es nicht zu einem Auseinanderfallen von zivilrechtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 6.2 Offene Einlagen

Bei Kapitalgesellschaften sind zwar vor allem diejenigen Einlagen von Bedeutung, die die Gesellschafter aufgrund ihrer handelsrechtlichen Einlageverpflichtung erbringen.[1] Es handelt sich dabei um Vermögensgegenstände, die der Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zugeführt werden. Diese "offenen Einlagen" erhöhen die Aktiva der Kapitalgesellschaft un...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 3.4 Nutzungsvorteile

Eine Nutzung, die lediglich betriebliche Aufwendungen erspart, kann nicht Gegenstand einer Einlage sein. Das wird vom Großen Senat des BFH[1] aus dem Gesetzeswortlaut[2] hergeleitet. Danach kann Gegenstand einer Einlage nur sein, was auch Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs [3] ist. Hierzu zählen aber – mit Ausnahme der Rechnungsabgrenzungsposten[4] – nur Wirtschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Einlagen / 3.3 Aufwandseinlage in Form von Nutzungs- und Leistungseinlagen

Gegenstand einer Einlage kann grundsätzlich nur sein, was auch Bestandteil des Vermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG sein kann. Dazu zählen allein Wirtschaftsgüter, die in eine Bilanz aufgenommen werden können.[1] Nutzungen und Leistungen (z. B. Zinsvorteile, unentgeltliche Kraftfahrzeug-[2] oder Gebäudenutzung[3]) haben nicht die Eigenschaft von Wirtschaftsgütern,...mehr