Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.7 Latente Steuern

Rz. 41 Konzernbilanzpolitische Spielräume ergeben sich vor allem aus der Bestimmung des Steuersatzes, der Höhe der einbezogenen Verlustvorträge und der Möglichkeit der Verrechnung der latenten Steuern nach § 306 HGB mit denen nach § 274 HGB (§ 306 Satz 3 HGB). Über diese Verrechnung lebt das Aktivierungswahlrecht aus dem Einzelabschluss im Konzernabschluss für diese Sachverh...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 2 Ziele der Konzernabschlusspolitik

Rz. 6 Bei den Zielen der Konzernabschlusspolitik ist zwischen internen und externen Zielen zu differenzieren. Interne Ziele ergeben sich aus dem Informationsbedürfnis des Managements zur Steuerung des Konzerns. Externe Ziele sind gerichtet auf die Informationsbedürfnisse externer Adressaten, vor allem Anteilseigner und Kapitalgeber. Rz. 7 Durch die Beeinflussung der Darstellu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufmerksamkeiten für Untern... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei Sachzuwendungen an andere Unternehmer und Arbeitnehmer ist danach zu unterscheiden, ob es sich um Aufmerksamke...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Unternehmer müssen ein Wirtschaftsgut, das sie zu mehr als 50 % betrieblich nutzen, als Betriebsvermögen ausweisen. Bei einer betrieblichen Nutzung z...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.4 Schuldenkonsolidierung

Rz. 33 HGB Bei der Schuldenkonsolidierung ergeben sich Spielräume dadurch, dass auf sie nach § 303 Abs. 2 HGB verzichtet werden kann, wenn sie für die Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Rz. 34 Eine weitere umstrittene Möglichkeit zur Konzernabschlusspolitik ist die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von Drittschuldverhältnis...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gem. § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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Gewillkürtes Betriebsvermög... / 3 Wann notwendiges Betriebsvermögen vorliegt

Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden oder dazu bestimmt sind, sind notwendiges Betriebsvermögen. Eigenbetrieblich genutzte Wirtschaftsgüter sind auch dann notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie nicht in der Buchführung und in den Bilanzen ausgewiesen sind. So gehört eine Beteiligung zum notwend...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Infographic Nachdem die alte Bundesregierung einen erfolglosen Anlauf für die Umsetzung der CSRD unternommen hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren mit Ende der 20. Legislaturperiode verfallen.[1] Erst am 10.7.2025 wurde dann mit der Vorlage eines neuen Referentenentwurfs (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Erträge / 3.4 Felder für die Erträge der Taxonomie für die E-Bilanz

3.4.1 Bedeutung Wie sich aus der Tabelle ergibt, sind für die einzelnen Posten verschiedene Felder vorgesehen. Sie bestimmen, ob und in welchem Umfang Werte für den einzelnen Posten auszufüllen und zu übermitteln sind. 3.4.2 Mussfelder Mussfelder sind zwingend mit Werten zu befüllen. Von der Finanzverwaltung wird elektronisch geprüft, ob alle Mussfelder in den übermittelten Dat...mehr

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Erträge / 2.4.1 Nebenerlöse

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind gem. § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Gesamtkostenverfahren) und § 275 Abs. 3 Nr. 6 HGB (Umsatzkostenverfahren) "sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen.[1] Gehört eine Tätigkeit des Unternehmens zu den Nebentätigkeiten, rechnen die Erlöse hieraus zu den Nebenerlösen. Als solche Tätigkeiten kommen in Betracht:[2] Vermietung und Verpachtung, Bet...mehr

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Erträge / 2.1 Umsatzerlöse

Kapitalgesellschaften sowie bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften (KapCo-Gesellschaften gem. § 264a HGB)[1] weisen in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung "Umsatzerlöse" als ersten Posten aus.[2] Einzelunternehmen und Personengesellschaften bilden in ihren Gewinn- und Verlustrechnungen ebenfalls einen entsprechenden Posten. Er hat dort entweder die ...mehr

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Konzernanhang / 3.7.2 Änderungen von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden, Schätzungen und Fehler

Rz. 36 In Analogie zum Einzelabschluss sind Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzernanhang nicht nur anzugeben und zu begründen, sondern es ist auch deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Im Kontext der Konzernabschlusserstellung ist dies vom Gesetzgeber jedoch darüber hinaus auch auf die Konsolidierungsmethoden erwe...mehr

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Erträge / 2.3 Andere aktivierte Eigenleistungen

Posten Nr. 3 in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren sind die "anderen aktivierten Eigenleistungen".[1] Hierzu gehören im Anlagevermögen zu aktivierende Eigenleistungen wie z. B.: Großreparaturen, selbst errichtete Gebäude, selbst durchgeführte Um-, An- oder Ausbauten, selbst hergestellte Maschinen, Anlagen und Werkzeuge. Die zu diesen Positionen gehören...mehr

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Erträge / 2.2 Bestandsveränderungen

In der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren wird als 2. Posten die Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen ausgewiesen.[1] Beim Gesamtkostenverfahren werden alle in dem Geschäftsjahr anfallenden Aufwendungen ungekürzt ausgewiesen, also auch die mit den Umsatzerlösen zusammenhängenden. Werden nicht alle im Geschäft...mehr

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Konzernanhang / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Der Konzernanhang bildet mit der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel den Konzernabschluss, der um eine Konzernsegmentberichterstattung ergänzt werden kann. Die wesentlichen Inhalte des Konzernanhangs sind in den §§ 313, 314 HGB beschrieben, die auf Art. 28 der RL 2013/34/EU fußen. Darüber hinaus ergeben sich aber ...mehr

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Erträge / 2.5 Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung

In jedem Unternehmen können solche Erträge vorkommen, die "ungewöhnlich" sind. Ungewöhnlich in dem Sinne, dass sie entweder außergewöhnlich hoch sind oder außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallen sind. Es kann aber oftmals bedeutsam sein, solche Erträge kenntlich zu machen. Die Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung – verbucht in den Umsat...mehr

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Erträge / 2.4.3 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen

Rückstellungen sind Aufwendungen, die bezüglich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind; sie wirken sich in der Gewinn- und Verlustrechnung aus, indem Aufwandskonten gegen Rückstellungskonten gebucht werden.[1] Bei der Auflösung oder Herabsetzung von gebuchten Rückstellungen werden aber nicht die ursprünglichen Aufwandsposten ausgeglichen; es wird vielmehr die Auflösung mit...mehr

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Erträge / 2.4.2 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen

Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ergeben sich, wenn ein Veräußerungserlös oder Teilwert bei Entnahmen höher ist als der jeweilige Buchwert beim Anlagenabgang.[1] Eine hieraus entstehende Forderung wird nicht unter "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", sondern unter "sonstige Vermögensgegenstände" erfasst. Entnahmen sind als Entnahme...mehr

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Erträge / 3.1 Datenfernübertragung an das Finanzamt

Unternehmen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, haben den Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln[1] – die sog. E-Bilanz. Hierfür ist ein "Taxonomie" genanntes Übermittlungsformat zugrunde zu legen.[2] In der Regel wird der Zusammenhang zwisc...mehr

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Konzernanhang / 3.7.3 Angaben über einbezogene Unternehmen und Konzernanteilsbesitz

Rz. 45 Während gem. § 294 Abs. 2 HGB wie auch im Rahmen von Zwischenabschlüssen gem. § 115 WpHG lediglich Veränderungen des Konsolidierungskreises berichtspflichtig sind, verlangt der Gesetzgeber in § 313 Abs. 2 HGB Erläuterungen zum Konsolidierungskreis und zu sonstigen Beteiligungsbeziehungen des Konzerns im Konzernanhang. Die Aufstellung kann in Analogie zur Berichterstat...mehr

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Erträge / 3.4.1 Bedeutung

Wie sich aus der Tabelle ergibt, sind für die einzelnen Posten verschiedene Felder vorgesehen. Sie bestimmen, ob und in welchem Umfang Werte für den einzelnen Posten auszufüllen und zu übermitteln sind.mehr

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Konzernanhang / 3.2 Begriffsdefinitionen und Gliederung

Rz. 12 Bezüglich der Ausgestaltung der Informationen unterscheidet der Gesetzgeber verschiedene qualitativ differierende Berichterstattungskategorien, wie Angaben, Begründungen und Darstellungen. Angaben sind dabei als grundlegende Anforderungen an die Berichterstattung im Sinne von "Angabe aufnehmen" zu verstehen und können mit der ebenfalls verwendeten Formulierung "Hinwei...mehr

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Konzernanhang / 3.7.1 Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 26 Besonders die Konzernbilanzierung ist im Vergleich zum Einzelabschluss bezüglich der angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu beschreiben, um die Darstellung des Konzernabschlusses verständlich zu machen. Absicht des Gesetzgebers ist die Angabe und ggf. Beschreibung der konkret angewandten Methoden im Konzernabschluss. Neben der Darstellu...mehr

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Konzernanhang / 4.1 Grundsachverhalte

Rz. 73 Der Konzernanhang bildet auch nach IAS 18.10 zusammen mit Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung den vollständigen Konzernabschluss. Eine Differenzierung von Einzel- und Konzernabschluss ist nach den IFRS bis auf konkrete Ausnahmen z. B. in IFRS 12 ebenso wenig vorgesehen wie größenabhängige oder rechtsformspezifische...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, angestrengte ... / 3.1 Bestehen einer Verpflichtung

Eine Verpflichtung besteht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage erfüllt sind. Daher ist das Bestehen einer Verpflichtung am Bilanzstichtag anhand der rechtlichen Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage zu prüfen. Dabei kann sich herausstellen, dass die Voraussetzungen entweder erfüllt sind oder deren Erfüllung ungewiss ist. Ist das Bestehen einer Verpf...mehr

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Konzernanhang / 3.3 Zusammenfassung von Anhang und Konzernanhang

Rz. 16 Gegenstand des Konzernanhangs ist einzig der als wirtschaftliche Einheit verstandene Konzern und nicht das Mutterunternehmen oder die rechtlich selbstständigen Konzernunternehmen. Der Konzernanhang kann daher nur in bestimmten Teilen aus den Anhängen der Einzelunternehmen abgeleitet werden (z. B. Aufgliederung einzelner Posten von Bilanz und GuV). Im Wesentlichen ist ...mehr

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Erträge / 3.2 Steuerliches Gliederungsschema

Mit der Taxonomie wurde für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ein festes steuerliches Gliederungsschema vorgeschrieben, das nicht individuell angepasst werden kann. Es gilt für alle Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen oder die ohne eine solche Verpflichtung bilanzieren. Die Verpflichtung trifft alle hierunt...mehr

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Erträge / 3.4.2 Mussfelder

Mussfelder sind zwingend mit Werten zu befüllen. Von der Finanzverwaltung wird elektronisch geprüft, ob alle Mussfelder in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. Wird eine Position für ein Mussfeld in der Buchführung des Unternehmens nicht geführt und ist sie aus ihr auch nicht ableitbar, ist hierfür ein Leervermerk zu setzen und an die Finanzverwaltung zu übermitteln...mehr

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Erträge / 3.4.4 Rechnerisch notwendige Positionen

Die Summe der Werte der Positionen, die sich auf gleicher Ebene befinden, muss den Wert der gemeinsamen Oberposition ergeben. Positionen, die auf gleicher Ebene wie rechnerisch verknüpfte Mussfelder stehen, werden als "rechnerisch notwendig, soweit vorhanden" bezeichnet. Diese Positionen sind zwingend mit Werten zu übermitteln, wenn ohne diese Übermittlung die Summe der Posi...mehr

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Erträge / 4.1 Realisationsprinzip

Gewinne sind handelsrechtlich nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.[1] Das hierin zum Ausdruck gekommene Realisationsprinzip ist als Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung auch in der steuerlichen Gewinnermittlung zu befolgen.[2]mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, angestrengte ... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Wird gegen einen bilanzierenden Kaufmann ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, ist grundsätzlich eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu ...mehr

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Konzernanhang / 3.6 Verkürzter Konzernanhang im Rahmen der unterjährigen Berichterstattung

Rz. 24 Der verkürzte Konzernanhang im Rahmen der unterjährigen Berichterstattung gem. § 115 WpHG von Mutterunternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG begeben, muss grundsätzlich den gleichen Rechnungslegungsgrundsätzen genügen wie der Jahresabschluss. Dennoch ergeben sich aus dem Umstand der verkürzten Darstellung auch im A...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, angestrengte ... / 3.2 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Eine Verbindlichkeitsrückstellung kann nur gebildet werden, wenn darüber hinaus die Inanspruchnahme aus der Verpflichtung auch wahrscheinlich ist, d. h. der Bilanzierende ernsthaft mit der Geltendmachung des Anspruchs rechnen muss.[1] Von einer Inanspruchnahme muss der Bilanzierende nach handelsrechtlicher Auffassung regelmäßig dann ausgehen, wenn der Gläubiger seinen Anspruc...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, angestrengte ... / 4 Überprüfung und Auflösung einer Rückstellung für eine angestrengte Klage

Eine Rückstellung ist zu jedem Bilanzstichtag daraufhin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang die Verpflichtung dem Grund und der Höhe nach noch besteht. Ist der Grund für eine Rückstellung entfallen, so ist die Rückstellung aufzulösen. Im Fall von Bewertungsänderungen ist eine Rückstellung ggf. auch nur teilweise aufzulösen.[1] Auch im Fall einer Rückstellung für eine ange...mehr

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Auswirkungen der Kriege in ... / 2.1 Keine Bewertungsanpassungen zum Stichtag 31.12.2025

Analog zur Situation zum Stichtag 31.12.2021, zu dem zwar bereits ein russischer Aufmarsch an der ukrainischen Grenze zu beobachten war, aber lediglich von Manövern gesprochen wurde, besteht auch im schon lange andauernden Nahost-Konflikt, der am 28.2.2026 in eine neue Phase mit dem Angriff auf den Iran getreten ist, nach HGB keine Möglichkeit, die später ggf. offenbar werde...mehr

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Erträge / 3.4.3 Summenmussfelder

Summenmussfelder sind Oberpositionen, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen. Werden rechnerisch mit einer Oberposition verknüpfte Positionen übermittelt, ist auch die zugehörige Oberposition mitzuübermitteln.[1] Im Übrigen sind die für Mussfelder geltenden Anforderungen für Summenmussfelder zu befolgen.mehr

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Auswirkungen der Kriege in ... / 3.4.2 Wesentlichkeitseinschätzungen

Anhangangabepflichten sind häufig explizit oder implizit durch den Wesentlichkeitsaspekt eingeschränkt. So fordern etwa § 285 Nr. 3 und 3a HGB, dass außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen anzugeben sind, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage erforderlich bzw. von Bedeutung ist. Dies kann ggf. neu zu beurteilen sein, da durch den Ukraine-...mehr

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Erträge / 4.2 Berücksichtigung unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung

Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu berücksichtigen.[1] Hierin kommt ein alter Grundsatz des deutschen Bilanzrechts zum Ausdruck.[2] Er ist als Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung auch in der steuerlichen Gewinnermittlung zu befolgen.[3]mehr

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Konzernanhang / 3.8.3 Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern

Rz. 60 Im Konzernanhang haben in Analogie zu § 285 Nr. 9 HGB Angaben über die Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern zu erfolgen. Jeweils getrennt nach Personengruppen sind die Gesamtbezüge des Geschäftsjahres der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des Mutterunternehmens zu nenn...mehr

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Konzernanhang / 3.4 Pflicht- und Wahlpflichtangaben

Rz. 17 Der Konzernanhang hat alle Angaben zu enthalten, die gesetzlich gefordert sind oder gemäß eines Wahlrechts nicht in den übrigen Rechnungen ausgewiesen werden. Die vom Gesetzgeber im Rahmen der Konzernrechnungslegung teilweise verwendete Bezeichnung "Anhang" (z. B. § 301 Abs. 3 HGB) ist stets als Konzernanhang zu interpretieren, was inzwischen auch klargestellt wurde. ...mehr

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Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 5 Ausweisfragen

Rz. 66 Der Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ist im Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB geregelt. Demnach sind aktive und passive latente Steuern als gesonderte Posten in der Bilanz zu zeigen, jeweils nach den Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 67 Für den Ausweis der latenten Steuern in der Bilanz besteht ein doppeltes Wahlrecht aufgrund der Gesamtdifferenzen...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 2 Rechtsgrundlagen

Rz. 3 Kodifiziert ist die handelsrechtliche Bilanzierung latenter Steuern im Wesentlichen in den §§ 274 und 306 HGB. Dabei erfolgt eine Rollenteilung beider Paragraphen. § 274 HGB beinhaltet die wesentlichen Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern, wie sie im Einzelabschluss eines Unternehmens anzuwenden sind. Darauf aufbauend enthält § 306 HGB weiterführende Vorschri...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 8.1 Einzelabschluss

Rz. 90 Den Umfang der Pflichtangaben zu latenten Steuern im Einzelabschluss regelt § 285 Nr. 29 und 30 HGB.[1] Zum Berichtsumfang gehören die folgenden Angaben: Differenzengrundlage, steuerliche Verlustvorträge, verwendeter Steuersatz, latente Steuersalden von Steuerschulden am Ende des Geschäftsjahres, Veränderungen der Salden dieser latenten Steuerschulden. Rz. 91 Die Erläuterun...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 7 Gruppenbesteuerung

Rz. 86 Latente Steuern können auch bei Gruppenbesteuerungssystemen (in Deutschland als Organschaften bekannt) entstehen, wobei die Bilanzierung rechtlich nicht geregelt ist. Vor dem Hintergrund der Besonderheiten der steuerlichen Organschaften durch das Auseinanderfallen von wirtschaftlicher Verursachung bei der Organgesellschaft und zivilrechtlicher Verbindlichkeit beim Org...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.1 Verlustvorträge

Rz. 53 Die Pflicht zur Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge ergibt sich aus § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB. Dabei erfolgt eine Begrenzung der Verlustverrechnung auf einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem Gesetzeswortlaut. Somit dürfen lediglich aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Verlustverrechnung und damit des erwarteten zu versteu...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 1 Einleitung

Rz. 1 Latente Steuern verbinden die sich zunehmend von der handelsrechtlichen Abbildung entfernende steuerliche Abbildung mit der handelsrechtlichen Abbildung, wobei es zunächst unerheblich ist, ob die handelsrechtliche Abbildung allein auf dem HGB oder auch auf den IFRS basiert. Die Notwendigkeit kann an folgendem vereinfachten Beispiel verdeutlicht werden: Praxis-Beispiel E...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.4 Personengesellschaften

Rz. 65a Die Bilanzierung latenter Steuern weist bei Personengesellschaften eine Reihe von Besonderheiten auf. Durch die Mitunternehmereigenschaft der Gesellschafter erfolgt die Ertragsbesteuerung regelmäßig auf der Ebene der Gesellschafter – vorausgesetzt, die Personengesellschaft hat nicht von der Optierung nach § 1a KStG Gebrauch gemacht. Damit verbleibt auf der Ebene der ...mehr