Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebskosten

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Höhe der Betriebskosten.

Rn 6a Die Höhe von Betriebskosten ist (allein) kein Prüfstein für die Umlagefähigkeit (Rn 32).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Künftige voraussichtliche Betriebskosten (§ 555c I 2 Nr 3).

Rn 18 Die voraussichtlichen (Rn 7) künftigen Betriebskosten sind anzugeben, auch wenn sie sinken (LG Düsseldorf v 19.3.18 – 21 S 102/16). Nach Sinn und Zweck gilt dies aber nur, wenn die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Eine Möglichkeit, dem Mieter einseitig Betriebskosten aufzuerlegen, die er nicht ohnehin tragen muss, gibt § 555c nicht (Hannemann IMR 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erhöhung oder Ermäßigung der Betriebskosten.

Rn 25 Die Betriebskosten müssen sich erhöht oder ermäßigt haben (es gelten Rn 5, 6 und Rn 16 jew entspr). Der Anfall neuer Betriebskosten steht einer Erhöhung der bisherigen Betriebskosten der Sache nach gleich, wenn die neuen Betriebskosten von der Vereinbarung über die Umlegung erfasst sind (§ 556 Rn 25 ff). Vergleichszeitpunkt ist der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Neue Betriebskosten (Mehrbelastungsklausel).

Rn 30 Die Mietvertragsparteien können bei Abschluss des Mietvertrags (BGH NJW 06, 3558 Rz 11; Riecke WuM 21, 10, 15) oder aktuell vereinbaren, dass der Mieter (auch) ›neue‹ Betriebskosten (= Betriebskosten, die erst nach Vertragsschluss entstehen oder durch öffentliche Abgaben neu eingeführt werden), etwa die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, tragen soll (›Mehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Betriebskosten.

Rn 37 Zum Begriff der Betriebskosten s § 556 Rn 3. § 556a III 1 unterfallen auch die Umlageschlüssel der WEigtümer, die diese sich für die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten gegeben haben, soweit sie wirksam sind.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 556a BGB – Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten.

Gesetzestext (1) 1Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. 2Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Mieterhöhung und künftige Betriebskosten (§ 555d II 2 Hs 1).

Rn 13 Die zu erwartende Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten sind nicht abzuwägen; sie sind nur nach § 559 IV, V bei einer Mieterhöhung zu berücksichtigen (§ 559 Rn 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten.

Gesetzestext (1) 1Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. 2Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. 3Für die Aufs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 560 BGB – Veränderungen von Betriebskosten.

Gesetzestext (1) 1Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. 2Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird. (2) 1Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Betriebskosten.

Rn 196 Nebenkosten sind – wie § 556 I zeigt – in der Miete vollständig enthalten (BGH ZMR 20, 638 Rz 13). Kosten muss der Mieter grds (anders ist es nur für die Heizkosten, s Rn 198) nur dann tragen, wenn er selbst Anschlussnehmer ist oder die Parteien eine Kostentragungspflicht vereinbart haben (§ 556 Rn 9 ff). Rn 197 Für Untermietverhältnisse (s § 540 Rn 2f) gilt nichts and...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren.

Rn 50 Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren (Rn 5), können grds in dem Abrechnungszeitraum (Rn 42) umgelegt werden, in dem sie entstanden sind (BGH NJW 10, 226 [BGH 11.11.2009 - VIII ZR 221/08] Rz 18; 07, 1356 Rz 18). Rn 51 Ob ein Vermieter ferner berechtigt ist oder – unter besonderen Umständen – sogar nach §§ 241 II, 242 v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Betriebskosten haben sich erhöht.

a) Überblick. Rn 5 Die Betriebskosten (§ 556 Rn 3 ff) müssen sich tatsächlich erhöht haben (Kinne ZMR 01, 873). Vergleichszeitpunkt ist der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, wenn die Betriebskostenpauschale seither unverändert geblieben ist (AG Berlin-Neukölln GE 91, 253). Wurde diese bereits erhöht oder ermäßigt, gleichgültig, ob einseitig oder einvernehmlich, ist der Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betriebskosten (§ 556 I 2).

1. Legaldefinition(en). Rn 3 § 556 I 2 definiert iVm § 1 BetrKV legal, welche Kosten ›Betriebskosten‹ sind (s.a. BGH ZMR 22, 700 Rz 30): Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten (diesen stehen gleich: Nießbraucher oder Zwischenmieter) durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beschreibung der Betriebskosten.

a) Überblick. Rn 25 Die Umlegungsvereinbarung muss genau regeln, welche Betriebskosten der Mieter tragen soll. Nur dann ist es dem Mieter möglich, sich zumindest ein grobes Bild davon zu machen, welche zusätzlichen Kosten auf ihn zukommen können (BGH NZM 12, 608 [BGH 02.05.2012 - XII ZR 88/10] Rz 14). Der BGH hält allerdings eine ergänzende Vertragsauslegung für möglich (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 556c BGB – Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Hat der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen und stellt der Vermieter die Versorgung von der Eigenversorgung auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beschaffenheitsvereinbarung/Mieterhöhung/Betriebskosten.

Rn 20 Die Angabe der Wohnfläche iVm der Aufzählung der vermieteten Räume in einem Mietvertrag stellt im Allgemeinen eine Beschaffenheitsvereinbarung dar (BGH ZMR 23, 102 Rz 12; NJW-RR 21, 1237 Rz 9). Weicht die tatsächliche von der vereinbarten Fläche mehr als 10 % ab, liegt daher ein Mietmangel vor (BGH NJW-RR 21, 1237 Rz 9; ZMR 19, 661 Rz 34; NZM 16, 42 Rz 9). Dies gilt au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Tragung der Nebenkosten.

aa) Betriebskosten. Rn 196 Nebenkosten sind – wie § 556 I zeigt – in der Miete vollständig enthalten (BGH ZMR 20, 638 Rz 13). Kosten muss der Mieter grds (anders ist es nur für die Heizkosten, s Rn 198) nur dann tragen, wenn er selbst Anschlussnehmer ist oder die Parteien eine Kostentragungspflicht vereinbart haben (§ 556 Rn 9 ff). Rn 197 Für Untermietverhältnisse (s § 540 Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nebenkosten.

1. Allgemeines. a) Begriff. Rn 195 Nebenkosten sind sämtliche Zahlungen, die der Mieter neben der Grundmiete erbringen muss. Die Nebenkosten umfassen va, aber nicht nur die Betriebs- und Heizkosten. S dazu iE § 556 Rn 2 ff. b) Tragung der Nebenkosten. aa) Betriebskosten. Rn 196 Nebenkosten sind – wie § 556 I zeigt – in der Miete vollständig enthalten (BGH ZMR 20, 638 Rz 13). Kost...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Vorauszahlungen auf umlegbare Nebenkosten.

Rn 40 Eine Pflichtverletzung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vorauszahlungen bei Vertragsschluss soll zu bejahen sein, wenn ›besondere Umstände‹ gegeben sind (BGH NJW 10, 671 Rz 14; ZMR 04, 347, 348) oder der Mieter nachgefragt hat (Rostock ZMR 09, 527, 528). Näheres bei § 556 Rn 23.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / O. Gewerberaummiete.

Rn 168 Auf Mietverträge über Gewerberaum ist § 556 nicht anwendbar (BGH ZMR 20, 638 Rz 24; NJW 10, 1065 Rz 18) – auch nicht entspr. Es gilt nach hM aber Folgendes: Die Mietvertragsparteien müssen eine Vereinbarung schließen, dass der Mieter die Betriebs- und/oder Verwaltungs- und/oder Instandhaltungskosten (Nebenkosten) zu tragen hat (BGH ZMR 20, 638 Rz 13). Es bedarf einer a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Legaldefinition(en).

Rn 3 § 556 I 2 definiert iVm § 1 BetrKV legal, welche Kosten ›Betriebskosten‹ sind (s.a. BGH ZMR 22, 700 Rz 30): Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten (diesen stehen gleich: Nießbraucher oder Zwischenmieter) durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 5 Die Betriebskosten (§ 556 Rn 3 ff) müssen sich tatsächlich erhöht haben (Kinne ZMR 01, 873). Vergleichszeitpunkt ist der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, wenn die Betriebskostenpauschale seither unverändert geblieben ist (AG Berlin-Neukölln GE 91, 253). Wurde diese bereits erhöht oder ermäßigt, gleichgültig, ob einseitig oder einvernehmlich, ist der Zeitpunkt der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vermietetes SE.

Rn 6 Steht die Mietsache im SE, erhöhen sich die Betriebskosten grds dann, wenn der vermietende WEigtümer nach dem Wirtschaftsplan mehr Betriebskosten zahlen muss. Denn Betriebskosten sind ein Teil der Vorschüsse iSv § 28 I 1 WEG. Dabei ist zu beachten, dass die WEigtümer berechtigt sind, die Betriebskosten großzügig zu schätzen (§ 28 WEG Rn 7). Dies darf nicht zu Lasten des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Pauschale Benennung.

Rn 26 Zur Übertragung sämtlicher Betriebskosten – auch im preisgebundenen Wohnraum (s.a. BGH NJW 10, 1198 Rz 17) – genügt die Bestimmung, die auch Inhalt von AGB sein kann (BGH ZMR 16, 287 Rz 10), dass der Mieter ›die Betriebskosten‹ – also grds sämtliche umlagefähigen Betriebskosten iSv §§ 1 I 1, 2 BetrKV – zu tragen hat (BGH NJW-RR 20, 332 Rz 10; ZMR 16, 682 Rz 3). Dem Mie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. 2Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. 3Für die Aufstellung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. 2Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird. (2) 1Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausdrücklich.

Rn 10 Für eine Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter bedarf es grds einer ausdrücklichen, inhaltlich bestimmten Regelung, aus der sich klar und eindeutig ergibt, dass der Mieter neben der Grundmiete ganz oder anteilig (BGH NZM 12, 608 Rz 20; NJW 08, 283 Rz 16) Betriebskosten zu tragen hat (BGH NZM 12, 608 [BGH 02.05.2012 - XII ZR 88/10] Rz 14); die Vereinbarung der T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Mehrere Abrechnungen.

Rn 66 Ob der Vermieter eine Abrechnung für sämtliche Betriebskosten vorlegen muss/darf oder ob getrennte Abrechnungen zu erstellen sind, va die getrennte Abrechnung von Heiz-/Warmwasser- und den anderen Betriebskosten, richtet sich nach Auslegung des Mietvertrags. Dabei spricht es für eine getrennte Abrechnung, wenn verschiedene Abrechnungszeiträume vereinbart sind, zB Heizk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Benennung im Einzelnen.

Rn 27 Werden die Betriebskosten im Mietvertrag einzeln abschließend – und nicht bloß beispielhaft – aufgeführt, können nur die genannten Betriebskosten umgelegt werden (LG Köln WuM 85, 346). Falschbezeichnungen sind unschädlich, wenn ohne Weiteres erkennbar ist, was gemeint ist (LG Berlin GE 07, 225). Im Mietvertrag nicht ausreichend bestimmte Kostenpositionen können im Einz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. 2Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kostenneutralität.

Rn 10 Die Kosten der Wärmelieferung dürfen die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen. Beim Kostenvergleich sind nach § 8 WärmeLV für das ›Mietwohngebäude‹ (= den jeweiligen Umlegungsbezugspunkt, § 556 Rn 46 ff) gegenüberzustellen die Kosten der Eigenversorgung durch den Vermieter mit Wärme oder Warmwasser, die der Mieter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlende oder fehlerhafte Umstellungsankündigung.

Rn 17 Fehlt eine Umstellungsankündigung, kann der Vermieter nur die fiktiv zu berechnenden, bisherigen Kosten der Eigenversorgung als Betriebskosten in Rechnung stellen. Der Vermieter hat hierzu die umlagefähigen Kosten zu ermitteln. Nach § 5 WärmeLV steht ihm ein entsprechender Auskunftsanspruch ggü dem Wärmelieferanten zu. Ein Verstoß gg das Textformerfordernis von § 556c ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abrechnungspflicht und -anspruch.

Rn 40 Der Vermieter iSd Gesetzes (§ 535 Rn 83 ff) hat ggü jedem Mieter iSd Gesetzes (§ 535 Rn 90 ff) spätestens mit Ablauf des Abrechnungszeitraums (Rn 42) abzurechnen (Rn 52) und dies ›mitzuteilen‹ (§ 556 III 2), sofern der Mieter Betriebskosten gezahlt hat; ob er Vorauszahlungen leisten musste, ist unerheblich (LG Berlin GE 07, 1252; s.a. BGH WuM 18, 432 [BGH 16.03.2018 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Einkünfte iSd § 21 I EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte iSd § 21 I EStG an andere zur Nutzung gg Entgelt überlässt. Einkünfte sind die Einnahmen abzgl der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für Nießbrauch und Wohnrecht sowie für andere ähnliche Nutzungsrechte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erhöhung der Miete, II.

Rn 12 Der Vermieter kann Untermietzuschlag (Anhebung der Grundmiete und/oder der Betriebskosten; Schlosser AnwZertOnline 12/16 Anm. 1, LG Berlin MM 18, Nr 5, 27) verlangen für die Erteilung der Erlaubnis, wenn ihm die Drittüberlassung anderenfalls nicht zuzumuten ist (Kunze JurisPR-MietR 11/19 Anm 3; AG Hamburg ZMR 18, 53; LG Berlin WuM 19, 373 u MM 18, Nr 5, 27). Erhöhung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Betriebskostenanteil.

Rn 20 Der im Mietspiegel enthaltenen Netto-Kaltmiete sind die Betriebskosten hinzuzurechnen, die der Vermieter aktuell, also zum Zeitpunkt der Abgabe des Mieterhöhungsverlangens, im Außenverhältnis zu tragen hat (BGH NJW 08, 848; 07, 2626). Der auf die Wohnung tatsächlich entfallende Betriebskostenanteil ist der zuletzt feststellbare Betriebskostenanteil (BGH NJW 07, 2626 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Auskunft.

Rn 18 Der Mieter hat grds keinen Auskunftsanspruch über die tatsächliche Höhe der anfallenden Betriebskosten (BGH NJW 12, 303 Rz 14). Anders ist es nach hM, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die von der Betriebskostenpauschale erfassten Betriebskosten insgesamt ermäßigt haben (BGH NJW 12, 303 [BGH 16.11.2011 - VIII ZR 106/11] Rz 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Bestimmungsgemäßer Gebrauch.

Rn 6 Betriebskosten sind nur solche Kosten, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache anfallen. Hieran fehlt es zB bei den Kosten für Parkflächen, deren Nutzung der Öffentlichkeit gewidmet ist. Nicht erforderlich ist, dass der Gebrauch durch die Mieter selbst erfolgt oder sich als rechtmäßige Inanspruchnahme der Mietsache darstellt (BGH ZMR 23, 102 Rz 26; 16, 434...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Änderungsvertrag.

Rn 29 Für einen – ggf schlüssigen – Änderungsvertrag, der die Umlage von Betriebskosten zum Gegenstand hat, die der Mieter bislang nicht tragen musste, ist erforderlich, dass der Vermieter nach den Gesamtumständen davon ausgehen kann, dass der Mieter dem zustimmt (BGH NJW 08, 283 Rz 18). Dafür reicht es grds nicht aus, dass der Mieter eine Abrechnung lediglich nicht beanstan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen und stellt der Vermieter die Versorgung von der Eigenversorgung auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anspruch des Vermieters.

Rn 3 Der Vermieter hat grds keinen Anspruch, dass leerstehende Räume/Wohnungen/Flächen zu seinen Gunsten aus der Umlegung bestimmter Betriebskosten ausgenommen werden. Nur im Einzelfall kann er nach §§ 242, 313 die Zustimmung zu einer Änderung des vereinbarten Flächenschlüssels dahin gehend verlangen, dass die Flächen leerstehender Wohnungen in die Umlegung bestimmter – insb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Laufend.

Rn 5 Betriebskosten sind nur solche Ausgaben, die ›laufend‹ anfallen. Kosten fallen ›laufend‹ an, wenn sie regelmäßig, indes nicht notwendig jährlich anfallen (BGH MDR 22, 89 Rz 27; ZMR 17, 303 Rz 22; NJW 10, 226 Rz 14; 07, 1356 Rz 15). Einen festen Zeitraum, zB 5–7 Jahre, gibt es nicht. Etwa wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltankes einer Heizungsanlage, der Kosten d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gegenstand.

Rn 14 Gegenstand der Pauschale müssen und können allein Betriebskosten (Rn 3 ff) mit Ausn der Heiz- und Warmwasserkosten sein. Deckt eine Pauschale verbrauchsabhängige Kosten ab, ist der Mieter nach § 241 II verpflichtet, einen übermäßigen, über das gewöhnliche und der Pauschale zu Grunde liegende Maß hinausgehenden Verbrauch zu vermeiden; liegt es nicht so, kann er nach § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang.

Rn 199 In welchem Umfang Nebenkosten umgelegt werden können – und wie bei mehreren Mietern zu verfahren ist (Maßstab) – bestimmt sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. Ein Umlegungsmaßstab kann auch konkludent vereinbart werden (§ 556 Rn 11). Die Schriftformklausel des Mietvertrags steht der Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung nicht entgegen, wenn die Parteien die Geltu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung.

Rn 176 Miete iSv § 535 II ist, was der Mieter nach dem Willen der Mietvertragsparteien als Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung zu erbringen hat. Das wird idR ein regelmäßig, häufig monatlich zu entrichtendes Entgelt sein. Das muss aber nicht so sein. Vorstellbar ist auch die Entrichtung der Miete in einem einmaligen Betrag (BGH NJW 98, 595, 596 [BGH 05.11.1997 - VIII ZR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausnahme.

Rn 73 Etwas anderes gilt nach hM gem §§ 315, 316, wenn – wofür der Mieter die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH WuM 17, 399 Rz 20; NJW 07, 211 [BGH 25.10.2006 - VIII ZR 251/05] Rz 16) – durch die gewerbliche Nutzung ›erhebliche‹ Mehrkosten (pro Quadratmeter) entstehen (BGH WuM 17, 399 [BGH 10.05.2017 - VIII ZR 79/16] Rz 20; NZM 11, 118 [BGH 13.10.2010 - VIII ZR 46/10] Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fehlen der Voraussetzungen.

Rn 16 Fehlen die Voraussetzungen, kann der Vermieter die fiktiv zu berechnenden bisherigen Betriebskosten gem §§ 7 II, 8 III HeizkostenV verlangen, nicht aber sonstige Kosten des Energielieferanten (Pfeifer MietRB 13, 94, 102; Horst MDR 13, 189, 193). Bezugspunkt der Berechnung ist nach dem Willen des Gesetzgebers die neue Heizungsanlage. Denn der Mieter kann nach § 5 WärmeL...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Obergrenze.

Rn 32 § 556 I 1 sieht keine Obergrenze vor, welche Betriebskosten in welcher Höhe umgelegt werden können (BGH NJW 13, 597 Rz 11; s.a. ZMR 22, 282 Rz 32). Eine allgemeine Abwägung der Interessen von Mieter und Vermieter gegeneinander findet über den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (Rn 140 ff) hinaus nicht statt (BGH ZMR 22, 282 Rz 33). Es wird allein diskutiert, ob der Vermi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 556 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. I ist mWv 1.1.07 durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.06 (BGBl I 2098) neu gefasst, IIIa ist mWv 1.12.21 durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz v 23.6.21 (BGBl I 1858) in das Gesetz eingefügt worden. IV ist mWv 1.1.25 durch Art 14 BEG IV vom 23.10.24 (BGB...mehr