Fachbeiträge & Kommentare zu Bescheinigung

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§ 20 Joint Ventures / IV. Muster: Joint Venture-Vertrag

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 20.1: Joint Venture-Vertrag Joint Venture-Vertrag [53] zwischen 1. A-GmbH, _________________________ (nachfolgend "A"), und 2. B-AG, _________________________ (nachfolgend "B"), – A und B nachfolgend gemeinsam die "Parteien" –. Präambel (1) A ist _________________________ ( Anm.: Beschreibung Unternehmen und Tätigkeit vo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Inhalt der Verpflichtung

Rz. 26 Der Inhalt der Verpflichtung erstreckt sich zum einen auf die Stellung des Berichtigungsantrags und zum anderen auf die Beschaffung der zur Berichtigung notwendigen Unterlagen. Der Antrag ist als solcher formlos möglich, es gelten die allgemeinen Anforderungen des § 13 GBO. Nur wenn er zugleich eine zur Eintragung erforderliche Erklärung ersetzt, bedarf er der Form de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Vertretungsberechtigungen, Sitzverlegungen, Firmen oder Namensänderungen sowie das Bestehen juristischer Personen und Gesellschaften können durch eine Bescheinigung nach § 21 Absatz 1 der Bundesnotarordnung nachgewiesen werden. Dasselbe gilt für sonstige rechtserhebliche Umstände, die ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verwendung wider besseren Wissens

Rz. 17 Die Notarbescheinigung teilt den Inhalt bzw. die Rechtsfolge des Inhalts der vorgelegten Vollmachtsurkunden mit und ist damit für das GBA bindendes Nachweismittel. Die Notarbescheinigung selbst ist aber kein Rechtsscheinträger für einen gutgläubigen Erwerb kraft Vollmachtscheins. Deswegen schafft die Notarbescheinigung auch keine unwiderlegliche Vermutung.[19] Bei and...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Firma/Umwandlungsfälle

Rz. 29 Der Nachweis von Firmen- oder Namensänderungen sowie Rechtsnachfolgen ist insbesondere dann erforderlich, wenn der im Grundbuch eingetragene Inhaber die Bewilligung nunmehr unter anderem Firmennamen abgibt. Sofern es sich hierbei um eine Firma oder eine Gesamtrechtsnachfolge handelt, ist die Verwendung der Notarbescheinigung unproblematisch. Es genügt wegen § 20 UmwG ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / aa) Muster: Barkapitalerhöhung bei der GmbH

Rz. 193 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.22: Barkapitalerhöhung bei der GmbH Das Stammkapital wurde durch Bareinlage auf _________________________ EUR erhöht. Der Gesellschaftsvertrag wurde entsprechend geändert. Jeder Geschäftsführer versichert, dass die neuen Stammeinlagen in voller Höhe in Geld bewirkt sind und dass der Gegenstand der Leistungen s...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Satzungsänderungen

Rz. 190 Änderungen des Gesellschaftsvertrags werden erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam (§ 54 Abs. 3 GmbHG). Die somit konstitutiv wirkende Eintragung ist von den Geschäftsführern in vertretungsberechtigender Anzahl anzumelden (§ 54 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Sofern ausdrücklich im Handelsregister eingetragene Gegenstände (Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, allgemein...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalübernehmervertrag

Rz. 242 Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Generalübernehmervertrag Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Generalübernehmer genannt – wird folgender Generalübernehmervertrag abge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Prüfung

Rz. 2145 Art. 37 Abs. 6 SE-VO schreibt vor, dass vor der Hauptversammlung, die über die Umwandlung der Ausgangsgesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE) beschließen soll, geprüft wird, ob die Gesellschaft über Nettovermögenswerte mindestens in Höhe ihres Kapitals zzgl. der kraft Gesetzes oder Statuts nicht ausschüttungsfähigen Rücklagen verfügt. Dies ist von einem o...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Materielle Rechtslage

Rz. 5 § 12 GBBerG gilt nur für das Grundbuchverfahren. Die Bescheinigung begründet für sich keinen Eigentumsübergang und keinen öffentlichen Glauben. Auch die Vermutung des § 12 Abs. 2 GBBerG ist widerleglich, sie ist als solche notwendige Grundlage der Möglichkeit, die Rechtsnachfolge bescheinigen zu können.[4] Es kann daher sein, dass eine Gesellschaft als Berechtigte in d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Gebäudeeigentum nach § 459 ZGB (Abs. 3)

Rz. 13 Es handelt sich um Gebäudeeigentum, das aufgrund vertraglich gestatteter Bebauung eines nicht volkseigenen Grundstücks durch volkseigene Betriebe, staatliche Organe oder Einrichtungen, vor dem Beitritt entstanden und in Art. 233 § 8 EGBGB aufrechterhalten ist. Hier besteht, ungeachtet der pauschalen Bezugnahme auf § 2b in Art. 233 § 8 EGBGB keine Möglichkeit, einen Zu...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / cc) Muster: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei der GmbH

Rz. 195 Besonderheiten für den Fall der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 57c ff. GmbHG) sieht § 57i Abs. 1 GmbHG vor: Rz. 196 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.24: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei der GmbH Das Stammkapital wurde aus Gesellschaftsmitteln auf _________________________ EUR erhöht. Der Gesellschaftsvertrag wurde en...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalunternehmervertrag

Rz. 133 Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Generalunternehmervertrag zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Vertrag geschlossen. § 1 Präambel Der Auftraggeber ist Eigentümer der Grundstücke Flur, Gemarkung ______________________...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / c) Satzungsänderungen

Rz. 211 Satzungsänderungen sind durch den Vorstand in vertretungsberechtigender Anzahl seiner Mitglieder zur konstitutiv wirkenden Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 181 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 AktG). Rz. 212 Sofern ausdrücklich im Handelsregister eingetragene Gegenstände (Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, allgemeine Vertretungsregelung des Vorstandes, Zeitda...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vertretung bei der Gründung

Rz. 11 Die Beteiligten können sich bei der Gründung vertreten lassen. Gem. § 2 Abs. 2 GmbHG bedarf die Vollmacht der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung; diese kann gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 GmbHG auch per Vidoekommunikation erfolgen. Tritt eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft als Gründer auf, so ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung ein a...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Satzungsbescheinigung des Notars

Rz. 1666 Nach § 181 Abs. 1 Satz 2 AktG ist bei jeder Satzungsänderung der Handelsregisteranmeldung der vollständige Wortlaut der Satzung beizufügen. Gemeint ist damit der Wortlaut der Satzung, wie er sich künftig nach Eintragung der Satzungsänderung ergibt. Beizufügen ist eine besondere Bescheinigung des Notars. Wurden in der Hauptversammlung mehrere Satzungsänderungen beschl...mehr

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zfs 01/2024, Neuerteilung d... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung ist nach Zulassung durch den Senat statthaft und auch im Übrigen zulässig." III. Die Berufung ist unbegründet. Das VG hat zu Recht die Klage des Kl. auf Verpflichtung des Beklagten zur Neuerteilung der Fahrterlaubnis abgewiesen … 2. … der Kl. [hat] keinen Anspruch auf Verpflichtung der Bekl. zur Neuerteilung der beantragten Fahrerlaubnis. a. Das VG hat in se...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Urkunden, auf die eine Eintragung sich gründet

Rz. 5 Diese sind die Urkunden, die zur Vornahme der Eintragung nach dem formellen Grundbuchrecht erforderlich sind; der Zweck des § 10 GBO ist es, jederzeit den Nachweis zu ermöglichen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eintragung vorgelegen haben. Es sind zu nennen:[8]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Überleitungsrecht im Beitrittsgebiet

Rz. 169 In den neuen Bundesländern können folgende Nutzungsrechte bestehen:[671]mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / aa) Reguläre Kapitalerhöhung

Rz. 214 Die Anmeldung der regulären Kapitalerhöhung einer AG erfolgt in zwei Stufen. Zunächst ist gem. § 184 Abs. 1 AktG seitens des Vorstandes (vertretungsberechtigende Anzahl von Vorstandsmitgliedern genügt) und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Beschluss der Hauptversammlung über die Erhöhung des Grundkapitals anzumelden. Rz. 215 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Stiftungen

Rz. 55 Stiftungen sind (derzeit noch) nicht registriert. Die Vertretungsmacht der Organe wird durch eine Bescheinigung der Aufsichtsbehörde nachgewiesen.[61] Rz. 56 Der Gesetzgeber hat mit der Stiftungsrechtsreform[62] ein Stiftungsregister eingeführt, das zum 1.1.2026 seine Arbeit aufnehmen wird. Es ist bundesweit zuständig beim Bundesamt der Justiz angesiedelt. Bestehende S...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Verhältnis der VO zu den allgemeinen Vorschriften

Rz. 10 Die GGV enthält keine direkte Regelung ihres Verhältnisses zu den §§ 22, 116 ff. GBO, die ja gleichfalls die Berichtigung des Grundbuches und die Anlegung von Grundbuchblättern regeln. Dass die §§ 118 ff. GBO nur von "Grundstücken" sprechen, dürfte im Hinblick auf die weitgehende Gleichstellung von Gebäudeeigentum und Grundstück ohne Belang sein. Auch kann die Auffass...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Behördliche Erklärungen

Rz. 88 Behördliche Erklärungen aller Art, soweit sie für das Eintragungsverfahren von Bedeutung sind; bspw. Nachweise der Vertretungsbefugnis bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Nachweis der Berechtigung der Kommune, ehemalige volkseigene Betriebe der Wohnungswirtschaft in eine GmbH umzuwandeln und den Wohnungsbestand im Wege der Sachgründung einzubringen. Die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Der Vereinigung zugängliche Rechte

Rz. 3 Während der Wortlaut des § 890 Abs. 1 BGB nur die Vereinigung zweier oder mehrerer Grundstücke anspricht, haben Literatur und Rechtsprechung die Möglichkeiten der Vereinigung darüber hinaus noch erheblich ausgeweitet. Es sind folgende Fälle denkbar:[7] Rz. 4 Grundstück mit Grundstück: Die Vereinigung ist der Regelfall des § 890 Abs. 1 BGB. Besteht ein Grundstück aus meh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsätze

Rz. 358 Für das grundbuchamtliche Verfahren gilt stets die Lex fori, so dass für die Form des Nachweises der verfahrensrechtlich erforderlichen Eintragungsunterlagen bei deutschem Grundbesitz stets § 29 GBO anwendbar ist, unabhängig davon, wo die fraglichen Erklärungen (§ 29 Abs. 1 S. 1 GBO) abgegeben werden oder wo die zu beweisenden Tatsachen (§ 29 Abs. 1 S. 2 GBO) eingetr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Eintragung in Gesellschafterliste gem. § 16 GmbHG

Rz. 508 Gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG gilt der Gesellschaft gegenüber nur derjenige als Gesellschafter, der in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) eingetragen ist.[1725] Für die Vornahme von Änderungen in der Gesellschafterliste sind grds. die Geschäftsführer der GmbH (§ 40 Abs. 1 GmbHG) oder der an der Veränderung mitwirkende Notar (§ 40 Ab...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG)

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.32: Spaltungsvertrag (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ er...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Bilaterale Abkommen

Rz. 365 Mit einigen Staaten unterhält Deutschland bilaterale Staatsverträge, nach denen für die Masse der Urkunden auf Legalisation und Apostille verzichtet wird.[1073] Der Umfang der Befreiung muss anhand des jeweiligen Abkommens geprüft werden. Rz. 366 Das deutsch-belgische Abkommen vom 13.5.1975 über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation[1074] sieht in s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Legalisation

Rz. 362 Um ausländische Urkunden den inländischen Urkunden im Rahmen des § 29 GBO gleichzustellen, genügt die Gleichwertigkeit alleine nicht, sondern es ist auch die formell-beweisrechtliche Frage ihrer Echtheit aufzuwerfen.[1058] Anders als inländische öffentliche Urkunden, die gem. § 437 Abs. 1 ZPO die Vermutung der Echtheit für sich haben, kommt ausländischen öffentlichen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Prüfungspflicht des Grundbuchamtes

Rz. 11 a) Sachliche Zuständigkeit. Zuständig ist bezüglich des Nachlasses das Amtsgericht als Nachlassgericht (§ 342 Abs. 2 FamFG, § 36 Abs. 1 Nr. 1 GBO), für ein Gesamtgut das Amtsgericht § 36 Abs. 1 Nrn. 2, 3 GBO, im letzteren Fall ohne Rücksicht darauf, ob ein Vermittlungsverfahren durchgeführt werden soll;[16] für die örtliche Zuständigkeit gilt § 343 FamFG dessen Verlet...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Weitere Einzelfälle

Rz. 70 Geständniserklärungen gehören hierher, z.B., dass eine Vollmacht erteilt worden ist[190] oder dass bei einer Zwei-Mann-OHG das Geschäft durch einen Gesellschafter mit allen Aktiven und Passiven übernommen worden ist;[191] die Bescheinigung des Notars, dass eine Vermögensübertragung von einer Handelsgesellschaft auf die andere im Handelsregister eingetragen wurde.[192]...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Muster (zwei GmbH zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 159 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.6: Verschmelzungsvertrag (zwei GmbH zur Neugründung einer GmbH) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verwaltungsanweisungen

Rn. 5 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Mit BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 hat die FinVerw zu Zweifelsfragen bei der Auslegung des § 37b EStG abermals Stellung genommen und das Schreiben des BMF vom 29.04.2008, BStBl I 2008, 566 abgelöst. Die wesentliche Abweichung zum Vorgängerschreiben ist die Einbeziehung der BFH-Urteile vom 12.12.2013 und 16.10.2013 (s Rn 6, 7ff). Hinzu ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Mindermeinung: Substitution durch ausländische Erbbescheinigungen

Rz. 385 In der Literatur dringt die Meinung vor, die einen grundsätzlichen Ausschluss ausländischer Erbbescheinigungen aus dem Anwendungsbereich des § 35 Abs. 1 GBO ablehnt.[1155] Rz. 386 Voraussetzung für die Berücksichtigung solcher Urkunden soll zunächst die Einhaltung der Anerkennungserfordernisse des § 109 FamFG sein. Die Erteilung einer Bescheinigung über die Erbfolge s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ausnahme

Rz. 168 Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift genügt jedoch nicht, wennmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Handeln durch Insolvenzverwalter

Rz. 164 Die Auswirkungen grenzüberschreitender Insolvenzen[544] beurteilen sich im Verhältnis der Mitgliedstaaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks –, soweit das Verfahren nach dem 31.5.2002 und vor dem 26.6.2017 eröffnet wurde, nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (sog. EuInsVO 2000). Für Verfahren, die nach dem 26.6.2017 eröffnet wurden, gilt die ne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einzelfälle

Rz. 109 Das Grundbuch ist unrichtig, wenn die Verfügungsbeschränkung außerhalb des Grundbuchs entstanden, aber nicht eingetragen ist, was bspw. bei einer Nacherbfolge (§§ 2100, 2113 f. BGB, siehe § 6 Einl. Rdn 91), insbesondere auch im Fall der Surrogation nach § 2111 Abs. 1 S. 1 Var. 3 BGB der Fall ist (z.B. wird bei Veräußerung eines der Nacherbfolge unterliegenden Nachlas...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Zum Umfang der Vollmacht

Rz. 54 Die vermutete Vollmacht gibt dem Notar lediglich die Befugnis zur Stellung des reinen Eintragungsantrages. Der Notar kann daher nicht fehlende Eintragungsunterlagen aufgrund dieser Vollmacht ersetzen,[86] wie z.B. die Zustimmung des Grundstückseigentümers (§§ 22, 27 GBO), Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses[87] oder die fehlende Bezeichnung des Grundstücks.[88] Rz. 5...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Das Gebäudeeigentum aufgrund eines dinglichen Nutzungsrechts (Abs. 1)

Rz. 3 Die Anlegung von Grundbüchern für Gebäudeeigentum kraft verliehenen oder zugewiesenen Nutzungsrechts, verliehen an Bürger, wird nur noch selten notwendig sein. In fast allen Fällen wurden bereits Grundbücher angelegt. Denkbar sind allenfalls noch Fälle nach dem VerkaufsG v. 7.3.1990 (GBl I 1990, 157). Beim Verkauf volkseigener Gebäude war für den Käufer durch den Rat d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Zum Nachweis des Bestehens des Gebäudeeigentums gemäß Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche und des Eigentums daran genügt die Nutzungsurkunde, die über das diesem Gebäudeeigentum zugrundeliegende Nutzungsrecht ausgestellt ist und die Genehmigung zur Errichtung des Gebäudes auf dem zu belastenden Grundstück oder ein Kaufvertrag über das au...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Anmeldung

Rz. 626 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.15: Handelsregisteranmeldung der Bargründung einer AG URNr. _________________________/_________________________ vom _________________________ Amtsgericht _________________________ – Registergericht – HRB neu Aktiengesellschaft mit dem Sitz in _________________________ Geschäftsanschrift: _________________________ __...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Muster: Satzung einer AG

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.17: Satzung einer AG § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: "_________________________ AG". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in _________________________ (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist ___________________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Rechtsgeschäftliche Begründung

Rz. 132 Die Dienstbarkeit entsteht materiell-rechtlich durch Einigung und Eintragung (§ 873 BGB). Nicht maßgeblich ist, ob der Grundstückseigentümer eine Entschädigung erhält. Diese ist als Kaufpreis des schuldrechtlichen Rechtskaufs anzusehen und nicht Teil des dinglichen Rechtsgeschäfts.[455] Die Einigung ist formlos möglich, für die Eintragungsbewilligung des Eigentümers g...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Der nicht rechtsfähige Verein, Vorgesellschaften und ausländische Gesellschaften

Rz. 59 Dem nicht eingetragenen Verein (§ 54 BGB) wurde seitens der Rechtsprechung die Grundbuchfähigkeit verweigert,[125] seitens der Literatur zugebilligt.[126] Allerdings billigte die Rechtsprechung dem nicht rechtsfähigen Verein im Übrigen weitgehend Rechtsfähigkeit zu.[127] Nach § 54 BGB in der seit 1.1.2024 geltenden Fassung erlangt der nicht wirtschaftlich tätige Verei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt

Rz. 79 a) Es muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass eine Eintragung begehrt wird; das Wort "Ersuchen" braucht nicht verwendet zu werden. Rz. 80 b) Inhaltlich muss das Ersuchen dem Eintragungsantrag und der Eintragungsbewilligung entsprechen, die durch das Ersuchen ersetzt werden. Das Grundstück muss in Übereinstimmung mit dem Grundbuch oder durch Bezugnahme auf ein ...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / II. Anforderungen an Lehrgangsveranstalter

Rz. 49 Da die FAO keine besonderen Anforderungen an den Lehrgangsveranstalter stellt, besteht eine gewisse Freiheit. Sowohl die Anwaltsorganisationen sind dazu berechtigt, Fachlehrgänge anzubieten, als etwa auch Hochschulen, Verlage, private Unternehmen etc. Solange deren Angebote den Anforderungen des § 6 Abs. 2 FAO bzw. § 4a FAO entsprechen, müssen die Rechtsanwaltskammern...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gesetzesänderung

Rz. 1 § 34 GBO wurde geändert durch das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare.[1] Die Vorschrift regelte bis 2009 die Bezugnahme auf das Registergericht, wenn Grundbuchamt und Registergericht dasselbe Amtsgericht waren; sie wurde durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Stellung des Antrags

Rz. 46 § 22 Abs. 1 FAO verlangt, dass der Antragsteller seinen Antrag, die Führung einer Fachanwaltsbezeichnung zu gestatten, bei der Rechtsanwaltskammer einzureichen hat, der er angehört. Dies gilt auch in den Fällen, in denen bei gemeinsamen Ausschüssen mehrerer Kammern die Geschäftsstelle einer anderen Kammer die Geschäftsführung des Ausschusses übernommen hat oder die an...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Begriff der Wohnung

Rz. 2 Der Begriff "Wohnung" i.S.d. Vorschrift ergibt sich aus Nr. 4 der "Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes" vom 19.3.1974,[3] dort ist unter Hinweis auf DIN-Blatt 283[4] ausgeführt: "Eine Wohnung ist die Summe der Räume, welche die Führung eines Haushaltes ermöglichen, darunter stets ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Eintragung des Eigentümers

Rz. 4 Ist das Grundbuchamt in freier Würdigung der erhobenen Beweise und ggf. der glaubhaft gemachten Anmeldungen zur festen Überzeugung gelangt, dass eine bestimmte Person Eigentümer ist, so hat es diese als Eigentümer einzutragen (§ 123 Nr. 1 GBO). Rz. 5 Ist das Beweisergebnis nicht eindeutig, so hat das Grundbuchamt denjenigen als Eigentümer einzutragen, der dem Eigentum a...mehr