Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zur Eintragung erforderliche Erklärungen

Rz. 94 Sie müssen durch öffentliche Urkunden oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Eine Berufung auf die Offenkundigkeit ist nicht zulässig.[264] Jedoch beweisen im Zweifel formgerecht abgegebene Erklärungen eines Betroffenen, die ihm ungünstig sind, die Richtigkeit des Inhalts.[265] Das GBA ist gehalten, von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintra...mehr

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§ 3 Firmenrecht / e) Besondere Verstoßfolgen

Rz. 204 Neben den typisch firmenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen der Führung einer unzulässigen Firma ist hier noch die persönliche Haftung zu besorgen. Das Auftreten im Geschäftsverkehr unter einer Firma ohne den erforderlichen "GmbH & Co. KG"-Zusatz kann zur Rechtsscheinhaftung der Geschäftsführer oder der Gesellschafter führen, weil dem Gesetz zuwider d...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 4. Zahlungsklauseln

Rz. 126 Für die Bezeichnung der maßgeblichen Zahlungsmodalitäten werden in der Praxis häufig Handelsklauseln herangezogen. Den Lieferklauseln (insb. den INCOTERMS) hinsichtlich der Anerkennung. Vergleichbare Zahlungsklauseln bestehen nur in sehr beschränktem Umfang, insb. durch die einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive der ICC. Für den Inhalt der ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 340 Auch auf (arbeits-)vertraglicher Ebene können Aufrechnungsverbote vorgesehen werden. Die grundsätzliche Zulässigkeit vertraglicher Aufrechnungsverbote folgt bereits aus § 391 Abs. 2 BGB sowie aus § 309 Nr. 3 BGB, die die Existenz derartiger Regelungen in Verträgen selbstverständlich voraussetzen.[426] Praktisch häufig finden sich der auch hier vorgeschlagenen Regelun...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / III. Wirkung des Rechtsscheins

Rz. 86 Der vom Scheinkaufmann gesetzte Rechtsschein wirkt grds. nur für, nicht aber gegen den Dritten.[158] Beispiel Der Scheinkaufmann kann von einem Kaufmann nicht gem. § 352 HGB 5 % Zinsen verlangen, sondern gem. § 246 BGB nur 4 %. Rz. 87 Nach heute herrschender Meinung untersteht der Scheinkaufmann dem Handelsrecht in vollem Umfang.[159] Der Scheinkaufmann muss sich also w...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (8) Aufhebung und Änderung

Rz. 117 Bzgl. der Aufhebung oder Änderung eines Verschmelzungsvertrages ist nach dem zeitlichen Fortschritt des Umwandlungsvorgangs zu differenzieren: Im Zeitraum vor der Zustimmung der Anteilseigner zum Verschmelzungsvertrag kann dieser von den abschlussberechtigten Organen jederzeit aufgehoben oder geändert werden. Im letzten Fall sind jedoch die Informations- und Bekanntma...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XX. Grenzüberschreitende Spaltung

Rz. 103 Grenzüberschreitende Spaltungsvorgänge waren bislang vom Anwendungsbereich der Art. 118 ff. EU-GesR-LR ausgenommen. Erst im Zuge des Company Law Package[179] hat der Europäische Gesetzgeber die grenzüberschreitende Spaltung sekundärrechtlich kodifiziert (Art. 160a ff. EU-GesR-RL).[180] Dabei beschränkte er sich auf die Bereitstellung eines harmonisierten legislativen...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / b) Minderung

Rz. 52 Der Anwendungsbereich der Minderung ist im VOB/B-Vertrag dagegen deutlich enger als im BGB-Vertrag. Nur wenn die Mangelbeseitigung kann der Besteller mindern. Besonders praxisrelevant ist hier die Fallgruppe der...mehr

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§ 5 Architektenrecht / f) Verjährung

Rz. 129 In der Klageschrift ist auf das Problem der Verjährung nicht eingegangen (vgl. dazu aber Musterklageerwiderung unter Rdn 120, Nr. 5). Dies ist bereits deswegen nicht tunlich, weil die Berufung auf die Verjährung eine echte Einrede ist, wenn auch in der Prozesspraxis von den Gerichten mehr und mehr dazu übergegangen wird, hierauf mehr oder minder deutlich hinzuweisen....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

In den Fällen des Artikels 234 § 4a Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche gelten die §§ 82, 82a Satz 1 der Grundbuchordnung entsprechend. Der für die Berichtigung des Grundbuchs erforderliche Nachweis, daß eine Erklärung nach Artikel 234 § 4 Abs. 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht abgegeben wurde, kann durch Beruf...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Organbefugnisse

Rz. 433 Als Gesellschafter kann der Treuhänder auch Organbefugnisse in der Hauptgesellschaft wahrnehmen, z.B. als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied. Seine Doppelrolle begründet eine besondere Pflichtenlage ggü. der Gesellschaft (als Gesellschafter und als Vorstand/Geschäftsführer) auf der einen und ggü. dem Treugeber auf der anderen Seite. Den Pflichten ggü. der Gesells...mehr

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§ 9 Prozessuales / b) Rechtsstreit zwischen anderen

Rz. 60 Derjenige, dem der Streit verkündet wird, muss wie der Nebenintervenient eine von den Parteien verschiedene Rechtspersönlichkeit sein. Die Mitglieder eines Vereins sowie die Gesellschafter einer OHG oder KG können daher dem von oder gegen die juristische Person geführten Rechtsstreit beitreten. Streitgenossen können einander oder auch dem Gegner zu Unterstützung gegen...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Gesellschaftsvertragliche Regeln zur Geschäftsführerbestellung

Rz. 231 Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages. Regelmäßig werden die Beteiligten bereits darin vorsehen, wer die Aufgaben der Geschäftsführung wahrnimmt. Je nach Größe der GbR kann es sich allerdings auch empfehlen, bereits im Gesellschaftsvertrag Regelungen für den Fall vorzusehen, dass ein neuer Geschäftsführer bestellt werden ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Eintragung von Eheleuten

Rz. 2 Sind Eheleute Inhaber eines Nutzungsrechts, Gebäudeeigentümer oder Besitzberechtigte, so steht ihnen das Recht, sofern sie vor dem Beitritt im Güterstand der ehelichen Vermögensgemeinschaft lebten und nicht gem. Art. 234 § 4 Abs. 2 EGBGB optiert haben, nunmehr in Bruchteilsberechtigung zu je ½ zu (Art. 234 § 4a Abs. 1 EGBGB). Eheleute oder deren Erben können auf dem in...mehr

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zfs 01/2024, Neuerteilung d... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung ist nach Zulassung durch den Senat statthaft und auch im Übrigen zulässig." III. Die Berufung ist unbegründet. Das VG hat zu Recht die Klage des Kl. auf Verpflichtung des Beklagten zur Neuerteilung der Fahrterlaubnis abgewiesen … 2. … der Kl. [hat] keinen Anspruch auf Verpflichtung der Bekl. zur Neuerteilung der beantragten Fahrerlaubnis. a. Das VG hat in se...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Gewinnrealisierung

Rz. 122 Aufgrund des Realisationsprinzips darf sich ein Gewinn in der Bilanz erst dann widerspiegeln, wenn er durch ein Umsatzgeschäft verwirklicht worden ist. Schwebende Geschäfte erscheinen nicht in der Bilanz (dazu o. Rdn 121). Das Gesetz lässt allerdings offen, wann ein Umsatzprozess bilanzrechtlich in Erscheinung getreten ist, damit der Grundsatz der Nichtbilanzierung s...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / bb) Anordnung einer Ersatznacherbfolge

Rz. 105 Auch hier stellt sich die Frage, ob bereits durch die Einsetzung eines Ersatznacherben die Übertragbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts ausgeschlossen wird. Die Einsetzung eines Ersatznacherben greift nur dann, wenn der Nacherbe wegfällt. Sie zielt nicht darauf ab, die Übertragbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts zu verhindern. Die Rechtsposition des Ersatzna...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Formwechsel zwischen OHG/GbR und KG

Rz. 562 Die KG unterscheidet sich gem. § 161 Abs. 1 HGB dadurch von der OHG, dass in der Gesellschaft mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und mindestens ein Kommanditist, der nur beschränkt haftet, vorhanden sind. Eine OHG wandelt sich daher in eine KG um, sobald die Gesellschafter durch Änderung des Gesellschaftsvertrages vereinbaren, dass ein ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Notwendigkeit eines ausdrücklichen Zulassungsbeschlusses?

Rz. 394 Bereits die regelungstechnische Vergabe der neuen Geschäftsanteile ist umstritten. Ein Teil der Lit. verlangt unter Berufung auf den Wortlaut des § 55 Abs. 2 Satz 1 GmbHG einen ausdrücklichen Zulassungsbeschluss.[1322] Die zutreffende Gegenauffassung hält eine ausdrückliche Zulassung der Übernehmer nur dann für notwendig, wenn einzelne Gesellschafter vom Bezug neuer ...mehr

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AGS 01/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2022/2023 wurde in AGS 2023, 49 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Die Rspr. zu den Teilen 4–7 VV wird im Februar vorgeste...mehr

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§ 3 Firmenrecht / dd) Personenfirma

Rz. 131 Bei Personenfirmen sind unterschiedliche Vornamen bei gleichem Nachnamen hinreichend unterscheidungskräftig (arg. § 30 Abs. 2 HGB).[405] Die Beifügung des Vornamens nur bei dem einen oder die Aufnahme eines zusätzlichen Vornamens reichen dabei aus ("Johann Herm. H" und "Hermann H."[406]). Andererseits wird die Hinzufügung nur der Initialen als nicht genügend angesehe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Systematik der Vorschrift

Rz. 3 Abs. 1 enthält eine Ermächtigung für die Landesjustizverwaltungen zur Bereitstellung von Daten. Als bereichsspezifische Sonderregelungen gehen die Abs. 3 bis 5 den Bestimmungen der Bundes- und Landesdatenschutzgesetze vor:[5] Rz. 4 Abs. 2 regelt die datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Zweck und die Art der Übermittlung. Die Übermittlung kann sowohl durch Datenfe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Begriff und Gegenüberstellung der Gründungstheorie

Rz. 39 Ausländische Gesellschaften können als Begünstigte in das deutsche Grundbuch eingetragen werden, wenn sie nach dem anzuwendenden Gesellschaftsrecht aus der Perspektive der deutschen Rechtsordnung rechtsfähig sind.[116] Ein förmlicher Beweis der Rechtsfähigkeit gegenüber dem Grundbuchamt ist hierbei im Hinblick auf die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) nicht erforderli...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen über Umstrukturierungen bei der AG

Rz. 597 Sofern Umstrukturierungsmaßnahmen nur mit Zustimmung der Gesellschafter durchgeführt werden können, stellt sich die Frage, welche Informationspflichten im Vorfeld der Beschlüsse bestehen. Rz. 598 In Teilen der Lit. und der Rspr. konnte man in der zweiten Hälfte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts eine immer stärkere Angleichung der Informationsanforderungen in "Ho...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Inhaltliche Auswirkungen auf die Vereinbarungen zum Güterstand

Rz. 424 Nach Auffassung des BGH erweist sich der Zugewinnausgleich einer ehevertraglichen Disposition am weitesten zugänglich. Danach ist die eheliche Lebensgemeinschaft "als gleichberechtigte Partnerschaft von Mann und Frau nicht notwendig auch eine Vermögensgemeinschaft".[985] Der Zugewinn stellt nicht auf den Bedarf ab. Dazu hingegen dient der Unterhalt. Diese Einschätzun...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Wirtschaftliche Neugründung von Kapitalgesellschaften

Rz. 36 Einen weiteren Fall der Einreichung ohne Eintragung im Register und ohne Bekanntmachung hat im Jahr 2003 der BGH[29] im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung unter Berufung auf eine analoge Anwendung der Gründungsvorschriften für Kapitalgesellschaften geschaffen (bereits Ende 2002 hatte derselbe Senat über die Frage der Kapitalausstattung von GmbH entschieden, die ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Offenlegung der Stellvertretung

Rz. 37 Zweck des Grundbuchverfahrens ist es, für formelle Klarheit zu sorgen. Der Notar muss daher notwendig zum Ausdruck bringen, dass und für wen er den Antrag stellt.[55] Der Antrag ist auslegbar in Bezug auf die beteiligten Personen und den Inhalt des Antrages. Dabei kann die Formulierung des Urkundeninhaltes ebenso berücksichtigt werden wie die Interessenlage der Beteil...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Bindungswirkung

Rz. 26 Werden im Rahmen eines Testaments der Patchworkfamilie alle Abkömmlinge gleichberechtigt zu Schlusserben eingesetzt, so ist es wichtig, dass die Schlusserbeneinsetzung bindend erfolgt, um zu verhindern, dass der Zweitversterbende die Verfügung von Todes wegen noch zu Ungunsten der Kinder des Erstversterbenden ändert. Als bindende Verfügungen gelten sowohl beim Erbvertr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Reichweite des Vollmachtsstatuts

Rz. 179 Zum Vollmachtsstatut gehört zum einen die wirksame Begründung und Gültigkeit der Vollmacht.[597] Hierzu rechnet die Frage nach der Erteilung der Vollmacht (durch einseitige Willenserklärung oder durch Vertrag)[598] ebenso wie die Relevanz etwaiger Willensmängel bei der Erteilung[599] und die Frage, wem gegenüber die Vollmachtserklärung abzugeben ist.[600] Weiterhin s...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche Dritter

Rz. 67 Gem. § 33 Abs. 1 GWB ist, wer gegen § 1 GWB oder Art. 101 AEUV verstößt, dem Betroffenen zur Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr zur Unterlassung verpflichtet.[154] Betroffen ist, wer als Mitbewerber oder sonstiger Marktbeteiligter durch den Verstoß beeinträchtigt ist, § 33 Abs. 3 GWB. Die bloße Beeinträchtigung reicht demnach aus, nicht erforderlich ist daher, das...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Vertrag

Rz. 1308 Das Gesetz sieht für den abzuschließenden Partnerschaftsvertrag bestimmte Mindestanforderungen vor. So muss zwingend mindestens der Name, bei bestehender Haftungsbeschränkung nach § 8 Abs. 4 PartGG auch diese, und der Sitz der Gesellschaft, ferner Name und Wohnort sowie der in der Partnerschaft ausgeübte Beruf eines jeden Partners und letztlich auch der Gegenstand d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Geschäftsführung

Rz. 443 Nach § 736 Abs. 1 BGB n.F. sind alle Gesellschafter zur Liquidation berufen (sog. geborene Liquidatoren). Das gilt selbst in den Fällen, in denen gesellschaftsvertraglich für die werbende Gesellschaft eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vertretung vereinbart wurde, sodass im Liquidationsverfahren grds. wieder die Gesamtgeschäftsführung aller Gesellschafter...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Anteilserwerb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

Rz. 45 Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer bestehenden Personengesellschaft durch Anteilsübertragung (derivativer Anteilserwerb) ist jedenfalls dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es um den Anteil eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters geht. Dies folgt schon daraus, dass der Minderjährige als Erwerber gem. §§ 128, 130 HGB (im Fall der ...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Vererblichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 93 Stirbt der Nacherbe schon vor dem Erblasser selbst, hat er selbst noch kein Nacherbenanwartschaftsrecht erworben, das er weitervererben kann. Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass der Nacherbe zur Zeit des Erbfalls noch lebt (§ 2108 Abs. 1 i.V.m. § 1923 BGB). Überlebt der Nacherbe den Erblasser und stirbt vor oder gleichzeitig mit Eintritt des Nacherbfalls, so stellt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Testierfähigkeit

Rz. 110 Fraglich ist der Einwand der fehlenden Testierfähigkeit des Erblassers. Hat der beurkundende Notar mit Zweifelsvermerk beurkundet, weil schon er sich nicht von der vollen Testierfähigkeit überzeugen konnte, kann m.E. das GBA ohne weiteres auf Vorlage des Erbscheins bestehen. Die Geschäftsfähigkeit lässt sich im nachlassgerichtlichen Verfahren einfacher und für die Be...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / A. Einführung

Rz. 1 Das Gesellschaftsrecht ist ein guter Freund der Beurkundungspraxis. Zahlreiche gesellschaftsrechtliche Regelungen bedürfen in Deutschland zu ihrer Wirksamkeit der Beurkundung oder Beglaubigung und damit der Mitwirkung eines Notars. Gesellschaftsrechtliche Regelungen müssen daher stets auch mit Blick auf bestehende Beurkundungserfordernisse geplant werden, angefangen be...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Muster: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO

Rz. 143 Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[98] Antrag auf Ersatzvornahme und Kostenvorschuss (§ 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO) In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubigers – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Auskunftsverweigerung

Rz. 1053 Unter den in § 131 Abs. 3 AktG abschließend genannten Gründen ist der Vorstand berechtigt, die Auskunft zu verweigern. Auch hierbei handelt es sich um eine Geschäftsführungsmaßnahme nach § 77 AktG. Ob die Auskunftsverweigerung begründet werden muss, ist umstritten. Entscheidend ist, ob ein Grund zur Auskunftsverweigerung objektiv besteht oder nicht.[3108] Die Gesell...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Vererblichkeit / Tod des Gesellschafters

Rz. 208 Der Geschäftsanteil einer GmbH fällt – anders als bei der Personengesellschaft – ohne weiteres in den Nachlass und kann so an gesellschaftsfremde Dritte fallen. Da dies häufig unerwünscht ist, empfiehlt es sich entspr. Regelungen in die Satzung der GmbH aufzunehmen.[594] In der Satzung können der oder die Erben des verstorbenen Gesellschafters verpflichtet werden den ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (4) Schlussbilanz und 8-Monatsfrist

Rz. 151 Besondere Bedeutung kommt der Einreichung einer auf einen höchstens 8 Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag (vgl. zu den verschiedenen Stichtagen o. Rdn 111) aufgestellten Schlussbilanz [378] zum Register des übertragenden Rechtsträgers zu (§ 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG). Kann nicht auf den letzten Jahresabschluss zurückgegriffen werden, muss eine originäre Schlussbil...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Einstimmigkeitsabreden mit Nur-Betriebsgesellschaftern

Rz. 73 Bei einem Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer KG kann in dieser Gesellschaft im Grundsatz (nur) derjenige seinen Willen durchsetzen, der auch über die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung der KG verfügt.[178] Im Fall der Betriebs-GmbH gilt nach § 47 Abs. 1 GmbHG das Mehrheitsprinzip kraft Gesetzes für alle Beschlüsse der Gesellsch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 156 Die in den Vereinigten Staaten herrschende Rechtsspaltung betrifft auch das Gesellschaftsrecht. Es ist daher zwar in den Einzelstaaten unterschiedlich ausgestaltet, jedoch ist in gewissem Umfang eine Vereinheitlichung erreicht worden.[510] Die ultra-vires-Lehre spielt in den USA kaum noch eine Rolle, da in den meisten Bundesstaaten die Berufung auf ein Handeln außerh...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Aufteilung des erbschaftsteuerlichen Wertes des Betriebsvermögens bei Mitunternehmerschaften zur Ermittlung des Anteilswerts

Rz. 20 Das Vermögen von Personengesellschaften ist im Ganzen zu bewerten; der Gesamtwert ist sodann auf die Beteiligten aufzuteilen (§§ 3, 97 Abs. 1a BewG; R B 97.4 ErbStR 2019). Die Bewertung des Betriebsvermögens basiert bei Personen- und Kapitalgesellschaften auf der gedanklichen Grundlage, dass der Anteilswert dem anteiligen Unternehmenswert entspricht. Das mag im Ausgang...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Öffentliche Verfügung von Todes wegen

Rz. 388 Auch durch ausländische Urkundspersonen erstellte öffentliche Urkunden, die Verfügungen von Todes wegen beinhalten, können nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO zum Nachweis der Erbfolge vorgelegt werden.[1166] Das Grundbuchamt kann diese Dokumente berücksichtigen und eine Prüfung der Erbfolge vornehmen, muss das aber nicht. Rz. 389 Eine öffentliche Urkunde liegt vor, wenn sie vo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Vorgründungsgesellschaft und Haftung

Rz. 27 Bei der Vorgründungsgesellschaft, also der Gesellschaft, die vor Beurkundung der Satzung der GmbH besteht, handelt es sich i.d.R. um eine GbR oder eine OHG. Rz. 28 Die Forderungen und Verbindlichkeiten der Vorgründungsgesellschaft gehen nicht automatisch auf die Vor-GmbH über, da zwischen Vorgründungsgesellschaft und der Vor-GmbH keine Identität besteht. Alle Rechte un...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / D. Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 118 Nach § 2222 BGB kann ein Testamentsvollstrecker auch zu dem Zwecke ernannt werden, dass dieser bis zu dem Eintritt einer angeordneten Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und dessen Pflichten erfüllt. Grundsätzlich dient § 2222 BGB dem Schutz des Nacherben. Die Anordnung einer Nacherbentestamentsvollstreckung ist in all den Fällen sinnvoll und geboten, in den...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Formbedürftige Verträge

Rz. 18 In Ausnahmefällen ist jedoch bereits der Architektenvertrag formbedürftig. Zum einen betrifft dies Vorgaben des Kommunalrechts. In den Gemeinde-/Kreisordnungen und den Zweckverbandsgesetzen der einzelnen Länder finden sich materiell-rechtliche Regelungen zur Beschränkung der Vertretungsmacht der Gemeindeorgane. Grundsätzlich können sich Kommunen, sofern es sich nicht ...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: VOB-Vertrag

Rz. 91 Muster 14.3: VOB-Vertrag Muster 14.3: VOB-Vertrag VOB-Bauvertrag Zwischen Bauherr _________________________ vertreten durch _________________________ – Auftraggeber – und Firma _________________________ vertreten durch: _________________________ – Auftragnehmer – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer m...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtsformzusätze, Gesellschaftszusätze, "& Partner"

Rz. 104 Nach § 19 Abs. 1 HGB sowie § 4 GmbHG, § 4 AktG, § 3 GenG und § 2 PartGG muss jeder Unternehmensträger zwingend einen seine Rechtsform charakterisierenden Rechtsformzusatz in der Firma beinhalten. Diesbezüglich duldet das Gesetz auch nach dem HRefG 1998 keine Täuschungen.[309] Der Gesetzgeber hat die Wichtigkeit dieser Information für die Verkehrskreise durch die Neur...mehr

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ZErb 01/2024, Internationales Erbrecht

Einfluss des Unionsrechts auf das Internationale Erbrecht In zwei Urteilen vom 12.10.2023[1] hat sich der EuGH mit zwei zentralen Bereichen des internationalen Erbrechts befasst, die in jedem internationalen Erbfall eine Rolle spielen: dem anwendbaren Recht und der Auswirkung des Auslandsbezugs auf das Erbschaftsteuerrecht. Während das Internationale Privatrecht (scheinbar) u...mehr