Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / c) Erneute Berufung nach Schlussurteil

Rz. 83 Wird sowohl gegen ein Teilurteil als auch gegen ein Schlussurteil Berufung eingelegt, stellt das neue Berufungsverfahren wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1 RVG). Der Anwalt erhält in beiden Verfahren seine Gebühren gesondert aus dem jeweiligen Wert. Beispiel 40: Berufung gegen Teil- und Schlussurteil Der Kläger klagt auf Zahlung von 20.000,00 EUR. In Hö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 8. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

Rz. 203 Das Verfahren über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung ist gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 12 RVG). Rz. 204 Der Anwalt erhält dort eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3511 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 72,00 EUR bis 816,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 444,00 EUR. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich der Rahmen nach Nr. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / X. Berufung

1. Überblick Rz. 121 Im Berufungsverfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 2 VV. Rz. 122 Ist ein Zulassungsverfahren vorgeschaltet, z.B. nach § 124a Abs. 4 VwGO, zählt dies mit zur Instanz (§ 16 Nr. 11 RVG). 2. Verfahrensgebühr Rz. 123 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt zunächst die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV. Deren Höhe beläuft sich auf 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen

I. Überblick 1. Umfang der Angelegenheit Rz. 1 Im Berufungsverfahren gelten die Vorschriften nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, und zwar nach Unterabschnitt 1. Das Berufungsverfahren ist gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Es beginnt für den Anwalt des Berufungsklägers mit dem Auftrag zur Einlegung der Berufung und für den Anwalt des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / IX. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Berufung

Rz. 119 Lässt sich der Mandant, nachdem das erstinstanzliche Urteil ergangen ist, über die Erfolgsaussicht einer Berufung beraten, ohne dass er dem Anwalt bereits einen Berufungsauftrag erteilt, erhält der Anwalt eine Prüfungsgebühr nach Nr. 2100 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 0,5 bis 1,0 (Mittelgebühr 0,75) und, sofern die Prüfung der Erfolgsaussicht mit der Ausarb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Verfahren vor dem Proz... / a) Berufung

Rz. 40 Wird das Urteil im Räumungsrechtsstreit mit der Berufung angefochten, und wird in der Berufung auch der Ausspruch zur Räumungsfrist mit angefochten oder der Antrag auf Räumungsfrist erstmals gestellt (§ 721 Abs. 4, 2. Hs. ZPO), ohne dass hierüber gesondert verhandelt oder entschieden wird, entstehen nur die Gebühren nach Nrn. 3200 ff. VV, die dann auch die Tätigkeit i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

Rz. 12 Im Gegensatz zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem das Verwaltungsgericht zu einer Nichtzulassung der Berufung nicht befugt ist (§ 124a Abs. 1 S. 3 VwGO), kann das Sozialgericht in seinem Urteil die Berufung nicht nur zulassen, sondern auch die Zulassung ablehnen. Die Ablehnung ist dann allerdings mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbar (§ 145 SGG), über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / b) Erneute Berufung nach Zurückverweisung an erste Instanz

Rz. 82 Wird eine Entscheidung der Vorinstanz durch das Berufungsgericht aufgehoben und die Sache an das Vordergericht zurückverwiesen (siehe zur Zurückverweisung ausführlich auch § 14 Rdn 76 ff.), kann gegen das erneute erstinstanzliche Urteil wiederum Berufung eingelegt werden. Das neue Berufungsverfahren stellt dann wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1 RVG). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / 5. Mehrere Berufungen gegen mehrere erstinstanzliche Entscheidungen

a) Überblick Rz. 81 Möglich ist, dass es zu mehreren Berufungen kommt, etwa bei Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils oder bei Berufung gegen Teil- und Schlussurteil oder auch im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckverfahren. b) Erneute Berufung nach Zurückverweisung an erste Instanz Rz. 82 Wird eine Entscheidung der Vorinstanz durch das Berufungsgericht aufgehoben und die Sache an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / c) Wechselseitige Berufungen

Rz. 46 Beispiel 11: Verfahrensgebühr, wechselseitige Berufungen Eingeklagt sind 20.000,00 EUR. Das LG verurteilt den Beklagten zur Zahlung von 15.000,00 EUR und weist die Klage im Übrigen ab. Beide Parteien legen gegen das Urteil Berufung ein und begründen sie. Nach Hinweis des Gerichts werden beide Berufungen zurückgewiesen. Es entsteht insgesamt nur eine 1,6-Verfahrensgebüh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / cc) Säumnis bei wechselseitigen Berufungen

Rz. 70 Kommt es zu wechselseitigen Berufungen, kann im Falle der Säumnis sowohl eine 1,2- als auch eine 0,5-Terminsgebühr anfallen. Beispiel 29: Wechselseitige Berufungen, Säumnis des Berufungsklägers Auf die Klage über 20.000,00 EUR hat das Gericht den Beklagten auf Zahlung von 10.000,00 EUR verurteilt. Der Kläger legt gegen die Abweisung der Klage Berufung ein. Der Berufung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / a) Überblick

Rz. 81 Möglich ist, dass es zu mehreren Berufungen kommt, etwa bei Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils oder bei Berufung gegen Teil- und Schlussurteil oder auch im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckverfahren.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / 2. Terminsgebühr

a) Überblick Rz. 49 Neben der Verfahrensgebühr kann der Anwalt sowohl unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV als auch unter denen der Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV verdienen. b) Gerichtlicher Termin Rz. 50 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, entsteht neben der Verfahrensgebühr zusätzlich nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / f) Säumnisfälle

aa) Säumnis des Berufungsklägers Rz. 66 Erscheint der Anwalt des Berufungsklägers nicht und wird daraufhin lediglich der Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Berufungskläger beantragt, entsteht nach Nr. 3203 VV nur eine 0,5-Terminsgebühr. Beispiel 27: Versäumnisurteil gegen Berufungskläger Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Bek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / II. Abrechnung

1. Verfahrensgebühr a) Berufungskläger Rz. 23 Der Anwalt des Berufungsklägers erhält die volle Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV bereits mit Einlegung der Berufung. Eines zusätzlichen Antrags bedarf es nicht. Die Berufung ist bereits Sachantrag i.S.d. Nr. 3201 VV. Wird die Berufung nicht oder nicht fristgerecht begründet, gilt der volle Wert der Beschwer (§ 47 Abs. 1 S. 2 GKG)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / I. Überblick

1. Umfang der Angelegenheit Rz. 1 Im Berufungsverfahren gelten die Vorschriften nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, und zwar nach Unterabschnitt 1. Das Berufungsverfahren ist gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Es beginnt für den Anwalt des Berufungsklägers mit dem Auftrag zur Einlegung der Berufung und für den Anwalt des Berufungsbek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / 1. Verfahrensgebühr

a) Berufungskläger Rz. 23 Der Anwalt des Berufungsklägers erhält die volle Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV bereits mit Einlegung der Berufung. Eines zusätzlichen Antrags bedarf es nicht. Die Berufung ist bereits Sachantrag i.S.d. Nr. 3201 VV. Wird die Berufung nicht oder nicht fristgerecht begründet, gilt der volle Wert der Beschwer (§ 47 Abs. 1 S. 2 GKG). Rz. 24 Beispiel 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / a) Berufungskläger

Rz. 23 Der Anwalt des Berufungsklägers erhält die volle Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV bereits mit Einlegung der Berufung. Eines zusätzlichen Antrags bedarf es nicht. Die Berufung ist bereits Sachantrag i.S.d. Nr. 3201 VV. Wird die Berufung nicht oder nicht fristgerecht begründet, gilt der volle Wert der Beschwer (§ 47 Abs. 1 S. 2 GKG). Rz. 24 Beispiel 1: Volle Verfahrens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Im Berufungsverfahren gelten die Vorschriften nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, und zwar nach Unterabschnitt 1. Das Berufungsverfahren ist gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Es beginnt für den Anwalt des Berufungsklägers mit dem Auftrag zur Einlegung der Berufung und für den Anwalt des Berufungsbeklagten mit dem ersten auftr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / dd) Erledigung der Hauptsache bei Säumnis des Beklagten als Berufungskläger

Rz. 71 Nach zutreffender Auffassung des OLG Düsseldorf[32] greift die Ermäßigung auch dann nicht, wenn der Kläger als Berufungsbeklagter in der Berufung die Hauptsache für erledigt erklärt und dann eine gerichtliche Entscheidung darüber ergehen muss, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat. Beispiel 30: Erledigung der Hauptsache, Säumnis des Berufungsklägers G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / aa) Säumnis des Berufungsklägers

Rz. 66 Erscheint der Anwalt des Berufungsklägers nicht und wird daraufhin lediglich der Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Berufungskläger beantragt, entsteht nach Nr. 3203 VV nur eine 0,5-Terminsgebühr. Beispiel 27: Versäumnisurteil gegen Berufungskläger Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Im Termin zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / d) Einigung

Rz. 59 Schließen die Parteien eine Einigung, entsteht nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ebenfalls eine Terminsgebühr. Hauptanwendungsfall ist der Abschluss eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO. Die Terminsgebühr entsteht aber auch bei einer einfachen formlosen Einigung. Beispiel 22: Berufungsverfahren mit schriftlichem Vergleich Gegen sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / bb) Säumnis des Berufungsbeklagten

Rz. 69 Anders verhält es sich dagegen bei Säumnis des Berufungsbeklagten. Hier ist eine Ermäßigung der Terminsgebühr nicht vorgesehen, da das Gericht, ungeachtet der Säumnis, die Begründetheit der Berufung prüfen muss. Beispiel 28: Versäumnisurteil gegen Berufungsbeklagten Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Beklagte Berufung ein. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / e) Außergerichtliche Besprechungen

Rz. 62 Die Terminsgebühr kann ferner auch dann anfallen, wenn der Anwalt an einer Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens mitwirkt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Beispiel 23: Berufungsverfahren mit außergerichtlicher Besprechung Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Anschließend führen die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / b) Berufungsbeklagter

Rz. 33 Für den Berufungsbeklagten entsteht ebenfalls eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV. Sie entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erteilung des Auftrags für das Berufungsverfahren, i.d.R. also mit der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Rz. 34 Für die volle Gebühr ist allerdings Voraussetzung, dass der Anwalt einen Schriftsatz, der Sachanträge oder Sach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / a) Überblick

Rz. 49 Neben der Verfahrensgebühr kann der Anwalt sowohl unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV als auch unter denen der Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV verdienen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / c) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 55 Wird ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis der Parteien im schriftlichen Verfahren entschieden, entsteht auch im Berufungsverfahren eine Terminsgebühr (Anm. Abs. 2 zu Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV). Beispiel 18: Berufungsverfahren mit schriftlichem Verfahren Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Bekla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / 3. Einigungsgebühr

Rz. 72 Kommt es im Berufungsverfahren zu einer Einigung, entsteht aus dem Wert der im Berufungsverfahren anhängigen Gegenstände eine 1,3-Einigungsgebühr (Nrn. 1000 Nr. 1, 1004 VV). Wird die Einigung auch über weiter gehende Gegenstände geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr auch aus deren Werten, gegebenenfalls mit anderen Gebührensätzen. Beispiel 31: Einigung im Berufung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 7 Für seine Tätigkeit im Berufungsverfahren, also für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV), erhält der Anwalt nach Nr. 3200 VV zunächst einmal eine 1,6-Verfahrensgebühr. Rz. 8 Vertritt er mehrere Auftraggeber gemeinschaftlich wegen desselben Gegenstands, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, höchstens um 2,0. Vertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / b) Gerichtlicher Termin

Rz. 50 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, entsteht neben der Verfahrensgebühr zusätzlich nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV eine Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Beispiel 14: Berufungsverfahren mit gerichtlichem Termin Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Hierüber wird mündlich verhandelt. Neben der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / 4. Einigungsgebühr

Rz. 21 Kommt es im Berufungsverfahren zu einer Einigung der Parteien über die dort anhängigen Gegenstände, so erhalten die beteiligten Anwälte zusätzlich die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV, und zwar in Höhe von 1,3 (Nr. 1004 VV). Das gilt auch dann, wenn Ansprüche aus einem anderen Rechtsmittelverfahren in die Einigung miteinbezogen werden (Nr. 1004 VV). Die Gebühr e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / 4. Zurückverweisung an das Berufungsgericht

Rz. 78 Wird auf die Revision hin die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen,[33] ist das erneute Verfahren vor dem Berufungsgericht gem. § 21 Abs. 1 RVG eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren erneut entstehen. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Berufungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Berufungsverfahrens nach Zurückverweisung anzurec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / 6. Anrechnung nach bloßen Verhandlungen

Rz. 87 Auch im Berufungsverfahren ist eine Anrechnung vorgesehen, wenn in einem gerichtlichen Verfahren nicht anhängige Gegenstände zunächst lediglich (erfolglos) verhandelt wurden und anschließend in einem weiteren Verfahren geltend gemacht werden (Anm. zu Nr. 3201 VV; Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV).[36] Beispiel 42: Anrechnung von Verfahrens- un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / 3. Terminsgebühr

Rz. 15 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt nach Nr. 3202 VV eine Terminsgebühr, die zunächst einmal unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht, also insbesondere bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) oder auch für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Berufungsverfahrens gerichteten Besprechungen au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 2. Anrechnung im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren

Rz. 18 Wird der Anwalt anschließend mit dem Rechtsmittelverfahren beauftragt, ist eine Anrechnung vorzunehmen. Keine Probleme ergeben sich dabei, wenn die Werte von Beratung und Rechtsmittel identisch sind. Beispiel 4: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit nachfolgendem Rechtsmittelverfahren bei identischem Wert – ein Auftraggeber Gegen seine erstinstanzliche Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 3. Terminsgebühr

Rz. 128 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt im Berufungsverfahren nach Nr. 3202 VV eine 1,2-Terminsgebühr für die Wahrnehmung eines Termins i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Beispiel 58: Berufung mit mündlicher Verhandlung Das Verwaltungsgericht hat die Anfechtungsklage (Wert: 10.000,00 EUR) zurückgewiesen. Dagegen legt der Anwalt des Klägers für diesen die zugelassene Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Verfahren auf Vollstre... / III. Der nicht angegriffene Teil des Urteils war (auch) Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens

Rz. 14 War oder wird der nicht mit dem Rechtsmittel angegriffene Teil des Urteils Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens, entstehen keine gesonderten Gebühren nach Nrn. 3329, 3332 VV. Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung gehört dann vielmehr zum Rechtsmittelverfahren (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG) und wird durch die dortigen Gebühren abgegolten. Beispiel 7: Das ursprünglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / IV. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 6 Ist der Anwalt in einer Strafsache lediglich damit beauftragt, zu prüfen, ob ein Rechtsmittel, also eine Berufung, eine Revision oder gegebenenfalls eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat, ohne dass dem Anwalt bereits die Verteidigung oder Vertretung im Rechtsmittelverfahren übertragen worden ist, so erhält er eine Gebühr nach den Nrn. 2100 ff. VV. Rz. 7 Soweit sich di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / IV. Berufungsverfahren

Rz. 22 Wird gegen ein Scheck-, Wechsel- oder Urkundenurteil Berufung eingelegt, ergeben sich keine Besonderheiten (siehe hierzu § 15). Rz. 23 Bestätigt das Berufungsgericht ein Scheck-, Wechsel- oder Urkundenurteil, so ist das Verfahren zunächst beendet, bis eine Partei dann in erster Instanz das Nachverfahren einleitet. Es gilt dann nichts anderes als bei einem gewöhnlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 123 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt zunächst die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV. Deren Höhe beläuft sich auf 1,6. Die Verfahrensgebühr entsteht auch hier mit der Entgegennahme der Information und deckt sämtliche Tätigkeiten im Verfahren ab, mit Ausnahme der Wahrnehmung von Terminen (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Rz. 124 Erfasst wird auch die Tätigkeit im Verfahren auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 4. Zurückverweisung durch Rechtsmittelgericht (Vertikalverweisung)

Rz. 76 Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zur erneuten Entscheidung zurück, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor.[20] Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, in der alle Gebühren erneut entstehen können. Lediglich hinsichtlich der Verfahrensgebühr ist eine Anrechn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / (2) Zusätzliche Gebühr vor Hauptverhandlung

Rz. 164 Wird die Berufung zurückgenommen, so entsteht die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV. Für das Entstehen der Gebühr kommt es allein auf die Rücknahme an. Anders als im Revisionsverfahren bedarf es einer bereits erfolgten Vorlage der Verfahrensakten an das für das Rechtsmittel zuständige Gericht nicht.[73] Beispiel 96: Berufungsrücknahme durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Verfahren auf Vollstre... / II. Der nicht angegriffene Teil des Urteils war niemals Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens

Rz. 8 War der nicht angegriffene Teil des Urteils niemals Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens, so ist eine gesonderte Angelegenheit gegeben, in der die Gebühren nach Nrn. 3329, 3332 VV ausgelöst werden. Beispiel 1: Antrag auf vorläufige Vollstreckbarerklärung ohne Termin Der Beklagte wird vom Landgericht zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.000,00 EUR verurteilt. Er le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 34 Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels entsteht nach Nr. 2102 VV eine Gebühr in Höhe von 36,00 EUR bis 384,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 210,00 EUR. Beispiel 15: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts zu prüfen. Er rät von der Durchführung ab. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 12 Ist der Anwalt nur mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, richtet sich die Gebühr nach Nr. 2100 VV. Dem Anwalt steht danach ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall. Insoweit will das LG Köln[14] auch ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Übergangsrecht / 73. Zulassung eines Rechtsmittels

Rz. 152 Das Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels ist bereits Teil des Rechtsmittelverfahrens und bildet mit dem zugelassenen Rechtsmittel eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 11 RVG). Eine Änderung des Gebührenrechts zwischen dem Auftrag zum Zulassungsantrag und der Zulassung des Rechtsmittels ist daher unerheblich.[45] Anders verhält es sich bei einer Nichtzulassungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (5) Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG

Rz. 143 Ebenso wie bei Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV (siehe § 29 Rdn 88 ff.) fällt auch in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen nach Rahmengebühren abgerechnet wird, im Falle einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid gem. § 105 Abs. 1 S. 1 SGG [30] nur dann eine Terminsgebühr an, wenn auf Antrag mündlich verhandelt werden muss, also wenn eine Berufung nicht gegeben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / h) Gerichtsbescheid

Rz. 88 Schließlich kann die Terminsgebühr auch dann entstehen, wenn das Gericht durch Gerichtsbescheid entscheidet (Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV). Voraussetzung ist aber, dass eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Kann keine mündliche Verhandlung beantragt werden, fällt keine Terminsgebühr an, weil dann das Verfahren nicht als ein Verfahren mit mündlicher Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 9. Berufungsverfahren

Rz. 211 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt die Verfahrensgebühr nach Nr. 3204 VV. Insoweit ergibt sich ein Gebührenrahmen in Höhe von 72,00 EUR bis 816,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 444,00 EUR. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist auch hier im Gegensatz zu den Wertgebühren nicht vorgesehen. Dies ist im Rahmen der Gebührenbestimmung nach § 14 Abs. 1 RVG zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Verfahren vor dem Proz... / b) Entscheidung im Urteil

Rz. 7 Soweit das Urteil im Räumungsrechtsstreit mit der Berufung insgesamt angefochten wird, und in der Berufung auch der Ausspruch zur Räumungsfrist mit angefochten oder der Antrag erstmals gestellt wird, ist einheitlich die Berufung gegeben. Soweit das Berufungsgericht das Räumungsfristverfahren mit der Hauptsache verbunden durchführt, entstehen keine gesonderten Gebühren....mehr