Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsunfähigkeit

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / H. Muster: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 511 Muster 15.1: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatzversicherung) Muster 15.1: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatzversicherung) An das _________________________ Klage des Landwirtes Hans Schmerzensreich, Krankenhausstr. 4, 4530...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Historische Entwicklung

Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialversicherung abzusichern. Seit 1964 sprechen die seinerz...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / d) Kräfteverfall

Rz. 37 Kräfteverfall ist das Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte bzw. die Minderung der Belastbarkeit über den altersentsprechenden Zustand hinaus (vgl. Definition in § 172 VVG).[74] Es geht also – wie bei der Erkrankung – um eine regelwidrige gesundheitliche Entwicklung.[75] Abzustellen ist zum Vergleich auf den Zustand der Gesamtheit der Altersgruppe des Versi...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Rentenzahlung und Beitragsfreistellung

Rz. 236 Nach § 1 Abs. 1 MB BUV/BUZ 16 ist die Leistungspflicht des Versicherers inhaltlich für den Fall, dass die versicherte Person während der Versicherungsdauer bedingungsgemäß berufsunfähig wird, wie folgt geregelt:mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Luftfahrtrisiko

Rz. 144 Vormals war nach § 5 c) MB BUV 13 sowie § 3 c) MB BUZ 13 eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Unfällen der versicherten Person ausgeschlossen, die sie als Luftfahrzeugführer oder Lufttransportgeräteführer sowie als sonstiges Besatzungsmitglied des Luftfahrzeuges erleidet, oder die Folge der beruflichen Tätigkeit mit Hilfe eines Luftfahrzeuges sind. In den Musterbeding...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 6. Strahlenschäden

Rz. 148 Leistungsfrei ist die Versicherung gemäß § 5 e) MB BUV 16 und § 3 e) MB BUZ 16 auch dann, wenn Berufsunfähigkeit eintritt durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen gefährden, so dass zur Abwehr der Gefährdung eine Ka­tastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Behörde tätig wurde. Hiervon sind zuvor schon ­einige Beding...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Auskunfts- und Untersuchungsrechte des Versicherers

Rz. 354 Der Versicherer kann auf seine Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich eine umfassende Untersuchung der versicherten Person durch seine beauftragten Ärzte verlangen (vgl. § 9 Abs. 2 BUV 16/§ 6 Abs. 2 BUZ 16).[752] Dazu gehört auch die Durchführung einer stationären Begutachtung des Versicherten. Außerdem gilt gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 MB BUV 16/§ 6 A...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Ausschluss des Verweisungsrechts aufgrund Vertrauenshaftung

Rz. 227 Im Einzelfall kann es dem Versicherer nach den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung verwehrt sein, sich auf eine Verweisung des Versicherten zu berufen. Nach den Grundsätzen der von der Rechtsprechung vor Geltung des VVG 2008 entwickelten versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung hat ein Versicherer für fehlerhafte Auskünfte bzw. Beratungen und...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Berufe mit erhöhtem Risiko

Rz. 120 Die Ausübung bestimmter Berufe bringt eine erhöhte Gefahr für Berufsunfähigkeitsversicherer mit sich. Zur Abschätzung dieses Risikos fragt der Versicherer vor Abschluss des Vertrages regelmäßig sowohl nach Vorerkrankungen, also auch nach der Art der Berufsausübung. Insbesondere sind diejenigen Berufe mit einer objektiven Risikoerhöhung verbunden, in denen überwiegend...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Streitwertbemessung

Rz. 311 Für die Leistungsklage auf regelmäßige Rentenzahlungen bestimmt § 9 ZPO grundsätzlich den 3,5-fachen Wert der jährlichen Rente zum Streitwert.[668] Ein zusätzlicher Feststellungsantrag erhöht grundsätzlich den Streitwert. Liegt jedoch eine teilweise wirtschaftliche Identität der Begehren vor, erfolgt insoweit keine Streitwerterhöhung.[669] Rz. 312 Überschussanteile od...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VII. Prozessuales

Rz. 598 In der Krankenversicherung besteht ein Abtretungsverbot. Das Klinik-Card-Verfahren verstößt als selbstständiges Garantieversprechen nicht hiergegen. Rz. 599 Aktivlegitimiert sind ausschließlich der Versicherungsnehmer oder der Versicherte im Umfang einer wirksam vorgenommen Benennung als Empfangsberechtigen gem. § 194 Abs. 3 VVG. Rz. 600 Der Versicherungsnehmer hat die...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Sinn und Zweck des Nachprüfungsverfahrens

Rz. 319 In Kern geht es bei der Nachprüfung um die Fragestellung, ob der (gedehnte) Versicherungsfall noch immer vorliegt.[685] Gemäß § 174 VVG wird der Versicherer leistungsfrei, wenn er feststellt, dass die Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen sind, und er dem Versicherungsnehmer diese Veränderung in Textform dargelegt hat (§ 174 Abs. 1 VVG, sog. Veränderungsmitte...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Beurteilungsmaßstab

Rz. 176 Der Maßstab für die Beurteilung der Ausbildung und Erfahrung bzw. der Kenntnisse und Fähigkeiten ist ein objektiv-individueller. Es kommt nicht darauf an, ob die versicherte Person die Kenntnisse und Erfahrungen, die sie besitzt auch in ihrem letzten Beruf einsetzen musste; es kommt nur darauf an, dass sie überhaupt über diese verfügt – unbeachtlich, auf welchem Wege...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Ursächlichkeit und Kausalitätsgegenbeweis

Rz. 453 Hat der Versicherer gemäß § 19 Abs. 2 VVG nach Eintritt des Versicherungsfalls [1000] wirksam den Rücktritt erklärt, ist er nicht zur Leistung verpflichtet. Ausnahmsweise bleibt die Leistungsverpflichtung bestehen, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für di...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Bezugsberechtigung

Rz. 290 Sollen die Leistungen im Versicherungsfall an einen vom Versicherungsnehmer benannten Dritten erfolgen, so kann dieser dem Begünstigten eine Bezugsberechtigung nach Maßgabe der §§ 176, 159, 160 VVG, entsprechend den Vorschriften zur Lebensversicherung, einräumen. Beispiel Ein Alleinverdiener will seinen Ehepartner für den Fall seiner Berufsunfähigkeit absichern und di...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Regelungen zur Verweisung

Rz. 162 Nach § 172 Abs. 3 VVG kann als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Das Recht des Versicherers zur Verweisung de...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Vergleich der Berufstätigkeit

Rz. 367 Die Anforderungen an die Änderungsmitteilung differieren teilweise in der Rechtsprechung, insbesondere was den Vergleich der beruflichen Möglichkeiten des ehemaligen Zustandes mit dem neuen Zustand angeht.[784] Rz. 368 Wird eine Änderungsmitteilung damit begründet, es sei dem Versicherten aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten möglich, nun eine andere Tätigke...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 5 Besondere Bedeutung dürfte die selbstständige BUV durch die Abschaffung der "Berufsunfähigkeitsrente" in der gesetzlichen Sozialversicherung erlangt haben. Seit der Gesetzesreform im Jahr 2000[7] gibt es lediglich noch eine Rente wegen voller oder teilweiser "Erwerbsunfähigkeit" für gesetzlich Versicherte (vgl. §§ 43, 241 SGB VI). Nur für vor 1961 Geborene wurde aus Gr...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Rechtsprechungsbeispiele

Rz. 385 Wenn es darum geht, inwieweit sich der Versicherungsnehmer zu Fragen des Versicherers äußern muss, kann nach wie vor auch auf die zu § 16 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden, da im Hinblick auf die Anforderungen an Antworten auf ausdrückliche Fragen nach altem und neuem Recht kein entscheidender Unterschied besteht. Außerdem wird es a...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Prämienanpassung

Rz. 126 Der Versicherer ist gem. § 155 Abs. 3 VAG, § 10 Abs. 1 KalV[70] verpflichtet, für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif jährlich die tatsächlich aufgewendeten Versicherungsleistungen mit den kalkulierten Leistungen zu vergleichen. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % hat der Versicherer alle Prämien dieses Tarifs zu prüfen und mit Zustimmung des ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Auslegung von Antragsfragen

Rz. 395 Maßgebend für die Auslegung der Antragsfragen ist das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers. Zu fragen ist deshalb, wie dieser bei aufmerksamer Durchsicht und verständiger Würdigung die gewählte Formulierung unter Berücksichtigung ihres dabei erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss – auch wenn es sich nicht um AGB bzw. AVB handelt.[870] Hinwei...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Pfändungsschutz nach § 851c ZPO

Rz. 600 § 851c Abs. 1 ZPO regelt, dass Renten, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden dürfen, wenn die Verträge durch Vereinbarung bestimmter Produktmerkmale und Verfügungsbeschränkungen für die Alterssicherung bestimmt sind. Voraussetzung für den Pfändungsschutz ist, dassmehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 653 Die Durchführung des Ausgleichs von Anrechten aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind, erfolgt grundsätzlich im Wege der sog. (system)internen Teilung gem. § 10 VersAusglG . Dies bedeutet, dass grundsätzlich für jedes Anrecht einer ausgleichspflichtigen Person, das in der Ehezeit erworben wurde, ein eigenes Anrecht der ausgleichsberechtigten...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / VII. Abweichender Inhalt des Versicherungsvertrages

Rz. 116 Ist der Vertrag zustande gekommen, kann sich weiter die Frage nach dessen Inhalt stellen. Grundsätzlich bestimmt sich der Inhalt des Vertrages nach den übereinstimmenden Erklärungen der Vertragsparteien. Eine Annahmeerklärung unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB). Rz. 117 I...mehr

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zfs 8/2017, Verweisung eine... / 2 Aus den Gründen:

" … Das Urteil des LG ist richtig." Das LG ist … zu Recht davon ausgegangen, dass der Kl. in seinem zuletzt ausgeübten Beruf als Kraftfahrzeugmeister ab spätestens Februar 2009 bedingungsgemäß berufsunfähig gewesen ist. Von ihrer hierdurch begründeten Leistungspflicht hat sich die Bekl. nach dem Ergebnis der zweitinstanzlichen Beweisaufnahme gelöst, indem sie den Kl. mit Schr...mehr

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zfs 8/2017, Angaben vor dem... / Sachverhalt

Der Kl. beantragte bei der Bekl. mit Antrag v. 1.11.2007 eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, wobei er die im Antragsformular unter Ziff. 1 gestellten Fragen nach Krankheiten, Gesundheitsstörungen oder Beschwerden teilweise mit "ja" beantwortete, bei den insoweit abgefragten ergänzenden Angaben zu mit "ja" beantworteten Fragen aber nicht mitteilte, dass er im Septembe...mehr

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zfs 8/2017, Verweisung eine... / Sachverhalt

Der Kl., ein Kraftfahrzeugmeister, verlangt von der Bekl. Leistungen aus einer BU-Versicherung, die prozentual gestaffelte Zahlungen je nach dem Maß der Berufsunfähigkeit vorsieht. Der Kl. beantragte am 23.11.2008 eine Rente wegen einer Beeinträchtigung des rechten Fußgelenks. Daraufhin erbrachte die Bekl. aufgrund einer "außervertraglichen Vereinbarung" ohne Anerkennung ein...mehr

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zfs 8/2017, Angaben vor dem... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… Das BG hat die von der Bekl. erklärte Arglistanfechtung durchgreifen lassen. Der Kl. habe jedenfalls die Frage 3 des Antragsformulars, ob er in den letzten 5 Jahren untersucht, beraten, behandelt oder operiert worden sei, falsch beantwortet, indem er sie zwar mit “ja' beantwortet, jedoch erläuternd nur Routineuntersuchungen beim Zahnarzt und beim Hausarzt angegeben u...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 2. Eintritt der Berufsunfähigkeit, § 15 Abs. 1b) MB/KT

Rz. 233 Im Gegensatz zum Beendigungsgrund nach § 15 Abs. 1a) ist hier nicht der Rentenbezug wegen Berufsunfähigkeit für die Beendigung maßgebend, sondern der Eintritt von Berufsunfähigkeit. Eine Rente muss gerade nicht gezahlt werden. Rz. 234 Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeüb...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / III. Begriff der Berufsunfähigkeit

Rz. 131 Hinweis Den folgenden Ausführungen liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung des GDV 2016 zu Grunde, so keine anderen Bedingungen ausdrücklich genannt werden. 1. Definition a) Berufsunfähigkeit, konkrete Verweisungsklausel Rz. 132 Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Personmehr

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§ 12 Personenversicherungen / b) Berufsunfähigkeit, abstrakte Verweisungsklausel

Rz. 135 Schlechtere Bedingungen enthalten keine konkrete, sondern eine abstrakte Verweisungsklausel. In diesem Fall findet sich folgende Regelung in Ziff. 2 (1) ABB: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Personmehr

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§ 12 Personenversicherungen / a) Berufsunfähigkeit, konkrete Verweisungsklausel

Rz. 132 Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Personmehr

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§ 12 Personenversicherungen / 2. Berufsunfähigkeit und verwandte Rechtsbereiche

Rz. 137 Die Berufsunfähigkeit im Sinne der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als privatrechtlichen Vertrag ist ein Rechtsbegriff, welcher losgelöst ist von anderen Berufsunfähigkeitsvokabeln aus anderen Rechtsgebieten. Dies ist für die Erklärung gegenüber dem Mandanten wichtig, da oftmals Berufsunfähigkeit aus anderen Rechtsgebieten (z.B. aus dem Sozialrecht) mit Berufsun...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 3. Anwartschaftsversicherung

Rz. 236 In seiner Entscheidung (BGH VersR 1992, 477) erklärte der BGH die Regelung des § 15 Abs. 1b) MB/KT 94 für unwirksam. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit benachteilige den Versicherungsnehmer unangemessen. Daher wurde § 15 Abs. 2 MB/KT 94 hinzugefügt, der u.a. bei Eintritt von Berufsunfähigkeit den Versicherten die Möglichkeit gibt, eine Anwartschaftsversicherung abzus...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 1. Prozessuales

Rz. 191 Für den Eintritt der Berufsunfähigkeit ist der Versicherungsnehmer darlegungs- und beweisbelastet; im Nachprüfungsverfahren trifft dies den Versicherer. Ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit im Streit und rechtshängig, so wird in der Regel ein Sachverständigengutachten den Eintritt der Berufsunfähigkeit belegen müssen. Häufig schießen Sachverständige bei der Beantwor...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 5. Selbstständige

Rz. 150 Zunächst unterscheiden sich die Selbstständigen von den Arbeitnehmern hinsichtlich der konkreten Arbeitszeitbeschreibung nicht. Das heißt, auch der Selbstständige hat für eine schlüssige Klage oder für die Ansprüche außergerichtlich konkret seine Tätigkeitsbereiche aufzulisten und mit den entsprechenden Zeitangaben zu versehen. Hier gilt oben Gesagtes (siehe Rdn 147 ...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 3. Auf welche Tätigkeit ist abzustellen?

Rz. 138 § 172 Abs. 2 VVG und die Bedingungen stellen auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war. Maßgebend ist der Zeitpunkt, für den der Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit behauptet. Praxistipp Der Mandant ist danach zu befragen, ab welchem Zeitpunkt er behauptet, berufsunfähig zu sein. Ist dies z.B. der Mär...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / VII. Entscheidung über Leistungspflicht

Rz. 174 Nach § 173 Abs. 1 VVG muss sich der Versicherer, wenn ein Leistungsantrag vorliegt, bei Fälligkeit in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt oder nicht. Nach der Neuregelung des § 173 VVG und den entsprechenden Bedingungen hat der Versicherer daher drei Möglichkeiten:mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 4. Individuelle Tätigkeit

Rz. 144 Ganz entscheidend bei der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ist, dass der Versicherungsnehmer seine Tätigkeit oder seinen Beruf beschreiben muss. Es geht nicht allgemein um ein Berufsbild, sondern um den individuell konkret ausgeübten Beruf des Versicherungsnehmers. Praxistipp Verkehrt wäre, wenn der Anwalt allgemeine Betrachtungen zu dem Beruf des Malers machen würde, da ...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / d) In keiner Weise ausüben kann

Rz. 205 Gerade die Definition der Arbeitsunfähigkeit, die darauf abstellt, dass die versicherte Person "in keiner Weise" ihre berufliche Tätigkeit ausüben kann, stößt immer wieder bei Versicherungsnehmern auf Unverständnis, wenn Ärzte oder Gutachter zumindest ein Restleistungsvermögen bejahen. Denn nach den Bedingungen muss das Krankentagegeld tatsächlich nur gezahlt werden,...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 4. Folgen unwirksamer befristeter oder fingierter Anerkenntnisse/Folgen von Kulanzentscheidungen

Rz. 180 Leider bedeutet ein unwirksam befristetes Anerkenntnis nicht automatisch, dass der Versicherungsnehmer dann unbegrenzt, längstens bis zum Ende der Versicherungsdauer, Leistung beanspruchen kann. Vielmehr ist der Versicherer nun gehalten, ein Nachprüfungsverfahren anzustrengen mit der Folge, dass er den Wegfall der Berufsunfähigkeit beweisen muss. Gelingt ihm dieser N...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 6. Beamte

Rz. 155 Beim berufsunfähigen Beamten ist im entsprechenden Versicherungsvertrag genau zu überprüfen, welche Klauseln in den Bedingungen vereinbart wurden. Oftmals findet man in deren Verträgen folgende Klausel: "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Beruf...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / VI. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Rz. 173 Den Versicherten trifft eine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung des Versicherungsfalls, da der Versicherer immer erst dann von der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers erfährt, wenn dieser Ansprüche erhebt. Dem Versicherer muss daher das Recht eingeräumt werden, die Angaben exakt zu überprüfen. Deshalb enthalten die Bedingungen Mitwirkungspflichten, in den...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 1. Wegfall der Versicherungsfähigkeit, § 15 Abs. 1a) MB/KT

Rz. 231 Der Beendigungstatbestand sieht vor, dass bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist, die Krankentagegeldversicherung ihr Ende findet. Die tariflichen Regelungen bestimmen u.a., dass Personen nicht versicherungsfähig sind, die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 1. Definition

a) Berufsunfähigkeit, konkrete Verweisungsklausel Rz. 132 Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Personmehr

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§ 12 Personenversicherungen / 8. Arbeitslose

Rz. 159 Nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (Urt. v. 18.6.2008 – 20 U 187/07, VersR 2009, 818) ist auch ein gekündigtes Arbeitsverhältnis eine zuletzt ausgeübte Tätigkeit im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung. In dem Fall ging es darum, dass die Versicherungsnehmerin berufsunfähig wurde und auf ihre frühere Tätigkeit als Chefsekretärin (ihr Beruf) abzustellen war, au...mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / c) Komplikationen, Spätfolgen und Risiken

Rz. 119 Die Prognose ist allgemein schlecht. Häufig tritt auch eine Hüftkopfnekrose (siehe Rdn 285 f. – Praxistipp) ein mit der Folge einer erneuten Operation und einer Totalendoprothese, d.h. es kommt zu einem frühzeitigen Gelenkersatz. Bekanntlich können Prothesenoperationen auch kompliziert sein, da ein erheblicher Blutverlust eintreten...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / VIII. Nachprüfungsverfahren

Rz. 184 Ist Berufsunfähigkeit einmal gegeben, bedeutet dies für den Versicherungsnehmer nicht, dass Zahlungen automatisch bis zum Tod erfolgen. Sollte sich nämlich der Gesundheitszustand des Versicherten wieder bessern, obwohl die Ärzte zunächst davon ausgegangen sind, dass dies nicht der Fall sein werde, so kann der Versicherer diesen Zustand nachprüfen und gegebenenfalls f...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 7. Zeitpunkt der abstrakten Verweisung

Rz. 169 Maßgeblicher Zeitpunkt ist nach BGH VersR 2007, 479 derjenige des Eintritts des Versicherungsfalls. Dabei bleiben Umschulungen oder Fortbildungen, die neue Kenntnisse vermitteln könnten, außen vor. Nur der aktuelle Stand wird berücksichtigt. Daher kann der Versicherer von einer abstrakten Verweisungsmöglichkeit keinen Gebrauch erst im Nachprüfungsverfahren machen. Dur...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / II. Zweck der BUZ

Rz. 124 Zweck der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist es, für den Fall, dass der Versicherungsnehmer durch gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht mehr imstande ist, seinen Beruf auszuüben, eine vertraglich vereinbarte Leistung zu erhalten, um somit seinen bisherigen sozialen Status erhalten zu können. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist eine Summenversicherun...mehr