Fachbeiträge & Kommentare zu Berufskleidung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebskleidung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Werbungskosten

Rz. 12 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ob der Lebensmittelpunkt eines ausländischen Lizenzfußballspielers noch im Heimatland liegt und deshalb eine > Doppelte Haushaltsführung in Betracht kommt, ist nach Gesamtwürdigung aller Umstände und nicht nur nach der durch häufigen ArbG-Wechsel geprägten beruflichen Situation zu entscheiden (EFG 2002, 1161). Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/20...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Maler

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Maler üben eine > Auswärtstätigkeit aus, wenn sie bei wechselnden Kunden oder Baustellen arbeiten; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Reisekosten Rz 20 ff. Für die Wegstrecke zwischen Wohnung und Betrieb gilt die > Entfernungspauschale des § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und Abs 2 EStG nur dann, wenn der ArbN dort seine > Erste ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang der Anrechnung.

Rn 16 Auch ersparte Kosten für Fahrten, Berufskleidung etc sind anzurechnen (anders § 11 KSchG; str; vgl MüKo/Henssler § 615 Rz 72). Rn 17 Anzurechnen ist anderweitiger Erwerb, bei böswilligem Unterlassen aufgrund hypothetischer Berechnung (BAG NZA 17, 988 [BAG 22.03.2017 - 5 AZR 337/16]), also die Einkünfte, für deren (mögliche) Erzielung der Wegfall der Dienstleistung kausa...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebssport

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Möglichkeit, mit betrieblichen Mitteln Sport zu treiben, führt nicht zu > Arbeitslohn, wenn der Sport Teil der Berufsarbeit ist (> Dienstsport). Die Tatsache, dass jemand gern Sport treibt, schließt die berufliche Befassung damit nicht aus (zu "angenehmer Arbeit" > Arbeitslohn Rz 35). Dies ist zB der Fall bei einem > Berufssportler, aber ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gestaltungsfreiheit.

Rn 3 Art 20 enthält kein Verbot zur Gestaltung der Rechtswahl. Deswegen muss es (wie schon nach Art 15 EVÜ u ex Art 35 I EGBGB , s ex Art 35 EGBGB Rn 4, shop.wolterskluwer-online.de/code [s Impressum auf S IV]) gestattet sein, eine indirekte Rechtswahl (Gesamtverweisung) auszusprechen. Für die Schiedsgerichtsbarkeit folgt dies aus Art 1 II lit e – wenn man die Rechtswahl als ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vergütungspflicht des Arbeitgebers/Dienstberechtigten.

Rn 71 Die Zahlung der Vergütung für die Arbeitsleistung umfasst das vom ArbG angeordnete Umkleiden im Betrieb oder Anlegen auffälliger Dienstkleidung (BAG NZA 24, 1504 [BAG 23.04.2024 - 5 AZR 212/23]; 22, 720 [BAG 13.10.2021 - 5 AZR 295/20], Anm Merten ArbRAktuell 22, 154; aber tarifdispositiv BAG NZA 18, 1077 [BAG 25.04.2018 - 5 AZR 245/17]), ggf Fahrtzeiten zum und vom Kun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Schieds- und Gerichtsstandsvereinbarungen (lit e).

Rn 21 Lit e nimmt wie bereits Art 1 lit d EVÜ Schieds- und Gerichtsstandsvereinbarungen vom Anwendungsbereich aus.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prüfungsaufbau.

Rn 16 Das Internationale Schuldvertragsrecht ist als Verweisungsrecht nur anwendbar, soweit der Fall nicht bereits durch vorrangig anwendbares Sachrecht als Entscheidungsrecht gelöst wird (s Kropholler IPR § 12 S 95; Brödermann/Rosengarten/Brödermann, 9. Aufl Rz 274 ff): (i) durch unionsrechtliches Sachrecht (zB das Kartellverbot in Art 101 AEUV; EG-Verordnungsrecht), das kr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) und das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) sind im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) geregelt. Der Dienst wird zwischen der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und der Vollendung des 27. Lebensjahres geleistet (vgl § 2 Abs 1 Nr 1 JFDG). Die Bewerber müssen sich für die Dauer von mindestens 6 bis zu höchs...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 19.3.2004 — IV B 4 - S 1301 USA-22/04 (Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company), BStBl. I 2004, 411

Rz. 3 [Autor/Stand] Für die Frage, ob die Limited Liability Company (LLC) US-amerikanischen Rechts für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: I. Vorbemerkung In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (wörtlich: Gesellschaft mit...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.1.1 Überlassung typischer Berufskleidung

Der Verein darf den Beschäftigten typische Berufskleidung steuerfrei zur Verfügung stellen. Zur typischen Berufskleidung gehören Kleidungsstücke, die auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnitten sind oder nach ihrer z. B. uniformartigen Beschaffenheit oder dauerhaft angebrachten Kennzeichnung durch ein Firmenemblem objektiv eine berufliche Funktion erfüllen, wenn ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Steuerbefreiung der Sachleistungen an das Personal (§ 4 Nr. 18 S. 2 UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 83 Nach § 4 Nr. 18 S. 2 UStG sind steuerfrei die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen, die die steuerbegünstigten Einrichtungen den Personen, die bei den steuerbegünstigten Leistungen nach § 4 Nr. 18 UStG tätig sind, als Vergütung für die geleisteten Dienste gewähren. Von der Steuerbefreiung ausgenommen ist die Abgabe von alkoholischen Getränken.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1.1 Förderleistungen

Die Leistungen zur beruflichen Weiterbildung umfassen das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung zur Sicherung des Lebensunterhalts i. H. v. 60 % bzw. 67 % (mit Kindern) des letzten pauschalierten Nettoentgelts und die Weiterbildungskosten.[1] Hierzu zählen nach den Verwaltungsvorschriften der Agentur für Arbeit insbesondere: Lehrgangskosten (Kosten für Lernmittel, no...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Sozialarbeit/Zivildienst/Betreutes Wohnen/Altenpflege

Rz. 95 Die privatrechtlich selbstständige Tätigkeit eines Sozialarbeiters für einen gemeinnützigen, umsatzsteuerbefreiten Verein, der Erziehungshilfen in Konfliktfällen in einem Projekt für Kinderhilfen, Jugendhilfen und Familienhilfen im Auftrag des Jugendamts nach den §§ 27 bis 41 SGB VIII durchführt, ist nicht aufgrund unmittelbarer Anwendung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.3 Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Abs. 1 Nr. 1/§ 20 SGB IV)

Rz. 7 Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) leisten, erhalten lediglich freie Kost, Unterkunft und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld (bis zu 6 % der Beitragsbemessungsgrenze, §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Abs. 3 misst die Zumutbarkeit einer Beschäftigung an dem zu erzielenden Entgelt. Leitidee der Vorschrift sind Überlegungen zum Bestandsschutz. Den Maßstab bildet das Arbeitsentgelt, das der Bemessung des Alg zugrunde liegt. Dies spiegelt das im Bemessungszeitraum durchschnittlich erzielte Entgelt wider, das im Rahmen der Arbeitsförderung versicherungspflichtig war; di...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.7 § 74 Abs. 2 Nr. 1: Regelung der Ordnung in der Dienststelle

Vorab zu Erinnerung: In allen Mitbestimmungsfällen des § 74 Abs. 2 LPVG BW gilt: "Die Mitbestimmung des Personalrats ist nur eröffnet, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht". Das ist dann der Fall, wenn eine zwingende Regelung besteht (keine Ermessensnorm[1]), die den Sachverhalt vollständig, umfassend, erschöpfend und unmittelbar regelt, sodass zum V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Benötigte Gegenstände.

Rn 15g Pfändungsfrei sind Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar der Erwerbstätigkeit dienen und für deren Fortführung notwendig sind; unentbehrlich müssen sie nicht sein. Bei Landwirten ist nach dem jeweiligen Zuschnitt des Betriebs zu beurteilen, welche Sachen im Einzelfall pfändungsfrei sind; dazu soll nach § 813 III Nr 2 (bei nach Nr 8 geschützten Tieren § 813 III N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materiell-rechtliche Konsequenzen.

Rn 37 Wegen des generellen Gleichlaufs von Pfändbarkeit und Abtretbarkeit ist nach § 400 BGB eine rechtsgeschäftliche Abtretung unpfändbarer Forderungen grds unzulässig. Für den gesetzlichen Forderungsübergang gilt diese Regelung gem § 412 BGB entspr. Nach dem Schutzzweck der Regelung steht eine unpfändbare Forderung der Abtretung dann nicht entgegen, wenn der Zessionar dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO D

Danværn/Otterbeck § 328 ZPO 15 Darlegungslast § 712 ZPO 4 sekundäre § 138 ZPO 11 DashCams § 284 ZPO 33 Datenträgerarchiv § 299a ZPO 1 Datenübermittlungen § 12 EGGVG 5; § 21 EGGVG 2 Dauerpfändung § 753 ZPO 7 Dauerwohnrecht § 857 ZPO 39 Derogation § 40 ZPO 1 Devolutiveffekt § 567 ZPO 1 Dienstaufsicht § 23 EGGVG 11; § 154 GVG 7 Dienstaufsichtsbeschwerde § 567 ZPO 7; § 753 ZPO 15 Dienstaufs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Arbeitnehmer-ABC

Rz. 24 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Ärztlicher Direktor [1], wenn er zwar in der Ausübung seines ärztlichen Berufs eigenverantwortlich, im Übrigen aber bei seiner Tätigkeit im Wesentlichen vom Krankenhausträger persönlich abhängig und an dessen Weisungen gebunden ist; Außendienstmitarbeiter [2]; Außenrequisiteur [3]; Büffetier [4]; Co-Piloten von Verkehrsflugzeu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse (Nr 2).

Rn 24 Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse sind zu berücksichtigen, soweit sie nicht schon in die Bemessung des notwendigen Unterhalts nach Abs 1 lit a eingegangen sind. Das Bedürfnis muss aktuell und konkret sein und darf bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftreten. Die Vorschrift soll einen Ausgleich schaffen, wenn der individuelle Bedarf d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Leichtmetalle / 2.2 Brand- und Explosionsgefahr

Leichtmetallstäube bzw. -späne entstehen beim Schleifen, Polieren, Bürsten und Entgraten von Leichtmetallen bzw. Leichtmetalllegierungen. Sie sind leicht entzündbar und in aufgewirbeltem Zustand in Luft explosionsfähig. Es besteht die Gefahr der Selbstentzündung. Auch Leichtmetalle in Pulverform bergen ein hohes Gefährdungspotenzial. Die Brand- und Explosionsgefahren beim Schl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.5 Keine Anrechnung ersparter Aufwendungen

Rz. 27 Anders als im Rahmen von § 615 Satz 2 BGB muss sich der Arbeitnehmer nach § 11 KSchG nicht den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart hat (z. B. sonst entstandene Fahrtkosten für die Fahrt zur Arbeitsstätte oder Reinigungskosten für die Arbeitskleidung.[1] Die unter Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage / 3 Verbilligte Leistungen (Mindestbemessungsgrundlage)

Grundsätzlich ist es einem Unternehmer freigestellt, eine Leistung verbilligt, also auch unter seinen eigenen Kosten oder Ausgaben, am Markt anzubieten. Da das Umsatzsteuerrecht bei der Frage der Steuerbarkeit nur den Leistungstatbestand "entgeltliche Leistung" und den Leistungstatbestand "unentgeltliche Leistung" kennt, führt jeder Umsatz, für den der Unternehmer eine Gegen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schuhmacher (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.1.2 Naturalleistungen

Naturalleistungen wie z. B. freie Unterkunft Verpflegung Stellung eines Dienstwagens Stellung von Arbeitskleidung Zurverfügungstellen von Jobticket, Bahncard, Telefonkarte, Handy verbilligte Warenabgabe sind bei der Berechnung des pfändbaren Geldanspruchs mit zu berücksichtigen. Hierzu ist zunächst deren tatsächlicher Geldwert zu ermitteln. Maßgeblich ist hierbei der nach wirtschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsunterweisungen: ... / 4.1 Grundregeln

Grundregeln[1] der Einfachen Sprache sind: Übersichtlich: Der Text ist klar gegliedert und leicht nachvollziehbar. Klar und strukturiert: Sätze sind kürzer als in der Alltagssprache (bis zu 15 Wörter). Direkte Formulierungen: Fachbegriffe werden genutzt, aber zusätzlich erklärt. Einfache Worte: Wörter und Ausdrücke sind so einfach wie möglich gewählt. Aktive Sprache: Passive Stru...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.3 Einzelne verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Rz. 324 Bei der nachfolgenden Zusammenstellung werden Sachverhalte dargestellt, die tendenziell eine verhaltensbedingte Kündigung eher zur Folge oder eher nicht zur Folge haben. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles. Manche der Sachverhalte können je nach Ausprägung auch eine außerordentliche Kündigung begründen (wird z. T. angegeben). Auf die Notwendigkeit einer eige...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.6 Übersicht zu den häufigsten Entgeltarten

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Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.2 Abmahnung

Rz. 313 Da eine Kündigung das äußerste und letzte Mittel ist, bedeutet Verhältnismäßigkeit eine vorausgegangene Gelegenheit zur Verhaltensänderung (vgl. die §§ 314, 541, 543, 643 und 651e BGB). Außerhalb des gesetzlich geregelten Kündigungsschutzes nimmt die Abmahnung ihren Raum nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein. Hier wird die Abmahnung den Ausnahmefall bilden, wei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.2 Grundlagen

Rz. 245 Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher, sog. gegenseitiger Austauschvertrag zwischen 2 gleichberechtigten Personen, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, abhängige, fremdbestimmte oder unselbstständige Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers verpflichtet. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Die Arbeit dient also nicht der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / 1 Überlassung typischer Arbeitskleidung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Arbeits- bzw. Berufskleidung (z. B. Schutzkleidung) unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, zählt der geldwerte Vorteil nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Hierbei ist es unerheblich, ob die Arbeits- oder Berufskleidung leihweise überlassen wird oder endgültig in das Eigentum des Arbeitnehmers übergeht bzw. der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung

Zusammenfassung Begriff Arbeitskleidung im weiteren Sinne ist die für das Erbringen der Arbeitsleistung eingesetzte bzw. erforderliche Bekleidung des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden nach der Funktion der Kleidung: Berufs- und Arbeitskleidung (im engeren Sinne) dient dem allgemeinen Schutz der persönlichen Kleidung. Schutzkleidung wird zum Schutz vor physischen Gefahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitskleidung im weiteren Sinne ist die für das Erbringen der Arbeitsleistung eingesetzte bzw. erforderliche Bekleidung des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden nach der Funktion der Kleidung: Berufs- und Arbeitskleidung (im engeren Sinne) dient dem allgemeinen Schutz der persönlichen Kleidung. Schutzkleidung wird zum Schutz vor physischen Gefahren und aus hygie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / 4 Arbeitskleidung im öffentlichen Dienst

Für bestimmte Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Danach wird die Überlassung von Dienstkleidung aus Dienstbeständen steuerfrei gewährt u. a. bei Angehörigen der Polizei, der Bundeswehr und der Berufsfeuerwehr.[2] Dies gilt ebenfalls für sog. Einkleidungsbeihilfen und Abnutzungsentschädigungen für die Dienstkleidung. Die Steuerfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / 2 Zuschüsse zur typischen Arbeitskleidung

Steuerfrei ist auch die Erstattung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Anschaffung typischer Arbeitskleidung, sog. Barablösung.[1] Voraussetzung ist, dass nach Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ein Anspruch auf die Gestellung von typischer Arbeitskleidung besteht, der aus betrieblichen Gründen nicht erfüllt wird. Davon ist auszugehen, wenn die Beschaffung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / 1 Keine Beitragspflicht bei unentgeltlicher Überlassung

Wird dem Arbeitnehmer Berufskleidung unentgeltlich oder verbilligt überlassen, ist dies eine Sachleistung des Arbeitgebers und zählt nicht zum beitragspflichtigen Entgelt. Die beitragsrechtliche Beurteilung folgt hier der steuerrechtlichen Bewertung. Zur typischen Berufskleidung zählen z. B. Sicherheitsschuhe, Sicherheitskleidung, Warnwesten, Helme oder Handschuhe.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / 3 Wäschegeld

Die beitragsrechtliche Bewertung eines an den Arbeitnehmer gezahlten Wäschegeldes orientiert sich an der steuerrechtlichen Beurteilung. Somit ist danach zu differenzieren, ob Wäschegeld für die Berufskleidung oder für die nicht berufstypische Kleidung gezahlt wird. Das steuerfreie Wäschegeld für die typische Berufskleidung ist beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Demgegenü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / 3 Zahlung von Wäschegeld

Beim sog. Wäschegeld, welches der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Zwecke der Reinigung der Kleidung zahlt, sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wäschegeld für nicht berufstypische Kleidung Handelt es sich nicht um berufstypische Kleidung, wird die Zahlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Hinweis Reinigungskosten bei längerfristigen Auslandsreisen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / 2 Vergütungspflicht

Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten sind entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[1] vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten auffälligen Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.[2] Die Umkleidezeiten sind Teil der "versprochenen Dienste" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / 1 Anordnung

Das Tragen von Berufs- oder Arbeitskleidung kann vom Arbeitgeber nur bei einem begründeten Interesse angeordnet werden. Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung im Einzelfall hängt von der Abwägung zwischen unternehmerischem Interesse und dem betroffenen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ab. Zudem muss gegebenenfalls das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachtet wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Vorgaben zur Verpflichtung, Arbeitskleidung zu tragen, sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Zur Gestaltung der Ordnung des Betriebs gehört auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die dazu dient, das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu fördern.[2] Nur in Ausnahmefällen kann die Anordnung, Arbeitsk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / 2 Ersatz der Aufwendungen des Arbeitnehmers

Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die verauslagten Anschaffungskosten von Arbeitskleidung, besteht ebenfalls Steuer- und damit auch Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / 3 Aufwendungsersatzanspruch

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keinen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Arbeitgeber für die erforderliche Arbeitskleidung. Etwas anderes gilt selbstverständlich dann, wenn es arbeitsvertraglich vereinbart oder tariflich geregelt ist, wenn die Arbeitskleidung zugleich gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung [1] ist oder es sich um berufstypische Kleidung (z. B. Schorns...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / 5 Werbungskosten

Schafft der Arbeitnehmer die typische Arbeitskleidung selbst an, gehören seine Aufwendungen sowie die Kosten für Reinigung und Reparatur der Arbeitskleidung zu den abziehbaren Werbungskosten. Wird die typische Arbeitskleidung in einer privaten Waschmaschine gereinigt, so können die hierdurch anfallenden Werbungskosten anhand von Erfahrungen der Verbraucherverbände geschätzt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / Lohnsteuer

1 Überlassung typischer Arbeitskleidung Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Arbeits- bzw. Berufskleidung (z. B. Schutzkleidung) unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, zählt der geldwerte Vorteil nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Hierbei ist es unerheblich, ob die Arbeits- oder Berufskleidung leihweise überlassen wird oder endgültig in das Eigentum...mehr