Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abdingbarkeit

Rz. 32 § 537 ist grundsätzlich abdingbar. Der Ausschluss der Vorteilsanrechnung in Vermieter-AGB verstößt gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 (BGH III ZR 310/00, NJW 2001, 2971). Gleiches gilt, wenn die Vorteilsanrechnung an zusätzliche, im Gesetz nicht vorgesehene Voraussetzungen geknüpft wird. Auch die Mietfreiheit des Mieters, wenn der Vermieter zur Gebrauchsgewährung ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 7 Jedoch kann auch eine Haftung des Mieters für Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, im Mietvertrag vereinbart werden. Die Klausel "Rückgabe der Sache in demselben Zustand wie übernommen" bedeutet jedoch keine Abweichung von § 538, sodass der Mieter für vertragsmäßige Veränderungen oder Verschlechterungen nic...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Gebrauchsvorteile

Rz. 10 Der Vermieter muss sich ferner diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt. Dazu gehört insbesondere die Eigennutzung der Räume nach vorzeitigem Auszug des Mieters. Den Wert dieser Eigennutzung muss sich der Vermieter auf seinen Mietanspruch anrechnen lassen. Hat der Vermieter die vermieteten, aber vom Mieter a...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 35 Der Vermieter muss im Rahmen des § 537 Abs. 1 Satz 1 darlegen und beweisen, dass er zur Gebrauchsgewährung in der Lage war (Blank-Börstinghaus § 537 Rn. 27). Der Mieter muss im Rahmen des § 537 Abs. 1 Satz 2 darlegen und beweisen, dass der Vermieter den Mietgebrauch anderweitig verwertet hat, dass ihm hieraus Vorteile entstanden sind oder dass er sich Aufwendungen ersp...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Voraussetzungen und Umfang der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 9 Die Voraussetzungen zur Vornahme einer LSt-Außenprüfung ergeben sich aus § 193 AO (Rz. 10ff.). Der sachliche Umfang der LSt-Außenprüfung folgt aus § 42f EStG i. V. m. § 194 Abs. 1 AO (Rz. 13ff.). Der zeitliche Umfang wird durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO geregelt (Rz. 18). Rz. 10 Nach § 193 Abs. 1 AO ist die Außenprüfung bei Stpfl. mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3 Zuständigkeit für die LSt-Außenprüfung (Abs. 1)

Rz. 20 Zuständig für die LSt-Außenprüfung ist nach § 42f Abs. 1 EStG das Betriebsstätten-FA. Für die Durchführung der LSt-Außenprüfung ist damit das FA zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb oder Betriebsteil liegt, in dem der für die Durchführung des LSt-Abzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird (§ 41 Abs. 2 EStG).[1] § 42f Abs. 1 EStG tritt insoweit als Sonderregelung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Überblick über die Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 1 § 42f EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Außenprüfung. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung, sondern knüpft hierzu an die allgemeinen Regelungen der §§ 193ff. AO an[1]; sie enthält jedoch für die LSt-Außenprüfung Sonderregelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§ 42f Abs. 1, Abs. 3 S. 1 EStG)[2] und zu den Mitwirkungspflicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 4.1 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 8 Örtlich zuständig für die von der zentralen Stelle (§ 81 EStG) aufgrund des XI. Abschn. EStG erlassenen Verwaltungsakte ist gem. § 38 FGO ausschließlich das FG Berlin-Brandenburg. Dies folgt aus § 81 EStG, nach dem die zentrale Stelle die Deutsche Rentenversicherung Bund ist, die ihren Sitz in Berlin hat. § 38 Abs. 2 FGO ist nicht anwendbar, da weder das BZSt, dem die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 4.2 Revision

Rz. 10 Für Revisionen nach § 36 Nr. 1 FGO gegen Urteile des FG Berlin-Brandenburg ist nach dem für das Jahr 2022 geltenden Geschäftsverteilungsplan des BFH für Sonderausgaben nach § 10 EStG und Altersvorsorge und Altersvorsorgezulage gem. §§ 10a, 79 bis 99 EStG der X. Senat zuständig. [1]mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts auf dem Bankkonto

Leitsatz Überweisungen auf das Bankkonto des leistenden Unternehmers werden nicht im Zeitpunkt der Gutschrift (Datum der Wertstellung), sondern im Zeitpunkt der Buchung auf dem Konto vereinnahmt. Sachverhalt Der Kläger erzielt als Designer umsatzsteuerpflichtige Umsätze und berechnet die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten. Nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung änderte ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (§ 1 Abs 1 EStG)

Rz. 5 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen, die im > Inland (§ 1 Abs 1 Satz 2 EStG) einen > Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen > Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Dabei kommt es weder auf die Staatsangehörigkeit an noch auf das Vorhandensein einer > Bemessungsgrundlage. Beispiel 1: Der ArbN A wohnt in Bielefeld. Weil A (s)einen Wohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zur Handelsregisteranmeldung beim Ausscheiden von Kommanditisten

Zusammenfassung Die Anmeldung des Ausscheidens bedarf nicht der Mitwirkung des betroffenen Kommanditisten, wenn seine Mitwirkungspflicht gerichtlich festgestellt wurde. Sachverhalt Durch Gerichtsurteil wurde rechtskräftig über das Ausscheiden eines Kommanditisten aus der Gesellschaft und dessen Pflicht zur Mitwirkung bei der entsprechenden Anmeldung entschieden. Die weiteren G...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von Familienangehörigen im EU-/EWR-Bereich (§ 1a Abs 1 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Vergünstigungen gewährt, mit denen die persönlichen und familiären Verhältnisse des Stpfl berücksichtigt werden (> Rz 32 ff). Für diese Regelung kommt ein Stpfl in Betracht, wenn er Angehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union Rz 1 oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.3.4 Einheitswertfeststellung trotz Ablaufs der Feststellungsfrist möglich?

Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 169 Abs. 1 Satz 1 AO sind eine gesonderte Feststellung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig, wenn die Feststellungsfrist abgelaufen ist. Hiervon abweichend kann nach § 181 Abs. 5 AO eine gesonderte Feststellung auch nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist insoweit erfolgen, als die gesonderte Feststellung f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Ergonomie-Analyse: Methoden... / 2 Arbeitswelt im Wandel

Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel, Bildung und Migration, Diversity, Wandel von Werten und Ansprüchen: Die Treiber des Wandels führen zu veränderten Anforderungen an Unternehmen und Beschäftigte und können neue Belastungen verursachen. Nicht zuletzt müssen sich Betriebe, gerade im technologiestarken Deutschland, mit Fachkräftemangel ("War for Talents") u...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Dienstbarkeiten: Nießbrauch... / 1.2.2 Abweichende Vereinbarungen

Modifizierung möglich Zwischen dem Nießbraucher und dem Eigentümer der Sache besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis mit beiderseitigen Rechten und Pflichten [1], die Inhalt des dinglichen Rechts sind. Dieser Inhalt kann grundsätzlich vertraglich – auch mit dinglicher Wirkung – abgeändert werden; bei einem Grundstücksnießbrauch ist hierfür die Eintragung im Grundbuch erforde...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Dienstbarkeiten: Nießbrauch... / 1.6 Sonderfall: Nießbrauch zugunsten Minderjähriger

Bestellung eines Pflegers Wollen Eltern zugunsten ihrer minderjährigen Kinder einen Nießbrauch bestellen, ist die Mitwirkung eines vom Familiengericht bestellten Ergänzungspflegers [1] jedenfalls dann erforderlich, wenn es um Grundbesitz und Mietverträge geht. Denn das Kind erlangt wegen der mit dem Nießbrauch und den Mietverträgen verbundenen Pflichten nicht lediglich einen r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Elternunterhalt / 1. Keine Änderung des BGB durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Rz. 2 Am 1.1.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)[2] in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz erfolgte keine Änderung des BGB-Rechts zum Elternunterhalt als Teil des Verwandtenunterhalts. Bis einschließlich 2020 bestimmten die SüdL: SüdL (bis 2020) Selbstbehalt 21...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug auch ohne ordnungsgemäße Rechnung

Leitsatz Der Vorsteuerabzug kann ausnahmsweise auch ohne Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung gewährt werden, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind. Im Streitfall war dies der Fall, weil die mit Umsatzsteuer belastete Eingangsleistung für die Erbringung einer steuerpflichtigen Ausgangsleistung verwendet worden ist. Wird eine zunächst ohne die Anforderungen der §§ 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.4 Ausschließlichkeit in zeitlicher Hinsicht

Rz. 57 Das Gebot der Ausschließlichkeit ist nicht nur tätigkeits-, sondern auch zeitraumbezogen zu sehen.[1] Es muss während des gesamten Ez durchgängig erfüllt sein. Eine zeitanteilige erweiterte Kürzung ist, da es sich bei der GewSt um eine Jahressteuer handelt, ausgeschlossen.[2] Vor diesem Hintergrund ist einem Grundstücksunternehmen die erweiterte Kürzung nicht zu gewäh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.2 Verwaltung und Nutzung

Rz. 42 Der erweiterten Kürzung unterliegt nur die "Verwaltung und Nutzung" eigenen Grundbesitzes. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nicht nur der Gewinn, der unmittelbar aus der Verwaltung und Nutzung von Grundbesitz resultiert, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu kürzen ist, sondern der gesamte Gewinn, der sich aus allen vom Begriff der Verwaltung und Nutzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.2 Grundstücke im Dienst des Gewerbebetriebs eines Gesellschafters oder Genossen (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG)

Rz. 77 Die erweiterte Kürzung ist nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG in vollem Umfang ausgeschlossen, wenn der Grundbesitz des Grundstücksunternehmens dem Gewerbebetrieb eines seiner Gesellschafter oder Genossen dient. Dabei ist es gleichgültig, ob das Grundstücksunternehmen den Grundbesitz dem Gesellschafter bzw. Genossen ganz bzw. nur z. T. entgeltlich bzw. unentgeltlich übe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.8.2 Relevanz des Wirtschaftsjahres bei der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Rz. 145 Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG tritt an die Stelle der Kürzung nach Satz 1 der Norm "auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen […], die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt". Nach ständiger Rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.8 Umfang und Ermittlung der Kürzung

Rz. 99 § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erfasst nur den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Erforderlich ist die Ermittlung des auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teils des Gewerbeertrags. Hierzu gehören auch die anteiligen Hinzurechnungen und Kürzungen.[1] Übt das Grundstücksunternehmen außer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.5 Umfang der Kürzung

Rz. 141 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist zu kürzen um die Gewinne aus Anteilen an den in § 9 Nr. 2a GewStG genannten Gesellschaften. Schwankungen der Beteiligungshöhe sind unbeachtlich. Sie haben keinen Einfluss auf die Höhe der Kürzung. Voraussetzung für die Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG ist, dass die entsprechenden Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.3 Betreuung von Wohnungsbauten (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG)

Rz. 66 Weitere erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeit ist nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG die Betreuung von Wohnungsbauten. Die Betreuung von Wohnungsbauten muss nicht von untergeordneter Bedeutung sein. Erforderlich ist aber ein Nebenordnungsverhältnis in dem Sinne, dass die Betreuung von Wohnungsbauten gleichzeitig mit der Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz erfo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.3 Kürzungsberechtigte Grundstücksunternehmen

Rz. 38 Die erweiterte Kürzung kommt nur für Grundstücksunternehmen in Betracht. Dies sind nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten un...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-Recht und Missbrauchsvermeidung)

Literaturverzeichnis Baerentzen, Danish Cases on the Use of Holding Companies for Cross-Border Dividends and Interest – A New Test to Disentangle Abuse from Real Economic Activity?, World Tax Journal 2020, 3; Baerentzen/Lejour/van 't Riet, Limitation of Holding Structures for Intra-EU Dividends: An End to Tax Avoidance?, World Tax Journal 2020, 259; Baker, The Meaning of "Ben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Bestreiten der... / 3 Anmerkung:

Ich kann der Entscheidung des Bay. VGH nicht zustimmen. Erhebung außergebührenrechtliche Einwendungen Der BayVGH hat zunächst zutreffend erkannt, dass bereits die Erhebung außergebührenrechtlicher Einwendungen zur Ablehnung der Festsetzung nach § 11 Abs. 5. S. 1 RVG führt. Dabei bedürfen außergebührenrechtliche Einwendungen i.S.v. § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG keiner Substantiierung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / II. Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht: Einwirkungsformen auf § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 2 [Autor/Stand] Allgemeines. Die Art und Weise, wie Unionsrecht auf die (deutsche) nationale Rechtsordnung bzw. einzelne nationale Rechtsnormen wie § 50d Abs. 3 EStG einwirkt, kann unterschiedlich ausfallen. Dabei gelten für alle Rechtsquellen des Unionsrechts (Primärrecht, Sekundärrecht) im Ausgangspunkt dieselben Einwirkungsgrundsätze.[2] Das Unionsrecht kann dabei die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Mayer, Das neue Erfolgshonorar

Von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer. 2022. Nomos Verlag, Baden-Baden. 112 S., 28,00 EUR Mit dem am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt hat der Gesetzgeber die bisherigen engen Voraussetzungen für den Abschluss von Erfolgshonorarvereinbarungen geändert. Während bisher eine Erfolgshonorarvereinbarung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 28 Landessozi... / 2.1 Landessozialgerichte als Landesgerichte

Rz. 2 Die Bestimmung stellt klar, dass die Landessozialgerichte entsprechend der Regelungen des Grundgesetzes (Art. 30, 92 GG) Gerichte des jeweiligen Landes und nicht des Bundes sind. Errichtung und Aufhebung sowie Verlegung des Gerichtssitzes sind nur durch ein formelles Landesgesetz möglich. Die Landessozialgerichte sind wie die Oberlandesgerichte, Oberverwaltungsgerichte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 28 Landessozi... / 2.3 Gemeinsame Landessozialgerichte

Rz. 4 § 28 Abs. 2 ermöglicht es mehreren Bundesländern, ein gemeinsames Landessozialgericht zu errichten. Dies beinhaltet aber nicht die (theoretische) Möglichkeit, ein gemeinsames Landessozialgericht für alle 16 Bundesländer zu errichten. Von der Ermächtigung in Abs. 2 ist bisher nur zweimal Gebrauch gemacht worden, obwohl sich gerade bei kleinen Bundesländern eine solche d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, TAGUNG

Online-Einführung zum Crashkurs Verkehrsrecht – kostenfrei Online, 29. Juni 2022 (1,0 Std. – kein FAO) Crashkurs Verkehrsrecht – für (Wieder-)Einsteiger Königstein im Taunus, 22./23. August 2022 (13,00 Std. – kein FAO) Onlineseminare Onlinekolleg Kanzleimanagement – 2. Quartal – Erfolg durch optimierte Kanzleiorganisation Online, Dienstag, 14. Juni 2022 (2,5 Std. – kein FAO) Onlin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Verfahrensgebü... / V. Gegenstandswert

Der Gegenstandswert richte sich – so das LG – nach § 2 Abs. 1 RVG. Danach sei Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit der Anspruch auf Einziehung, auf den sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes bezieht. Gegenstandswert ist der objektive Geldwert des Gegenstandes. Die für die Wertgebühr maßgebende Höhe richte sich nach den zum Zeitpunkt der Beratung erkennbaren Anhaltspunkten. O...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Fragen und Lös... / II. Berechnung der erstattungsfähigen Kosten

Ist somit für die beiden Beklagten ein sachliches Bedürfnis für die Hinzuziehung eines eigenen Rechtsanwalts nicht erkennbar, können sie nur diejenigen Anwaltskosten erstattet verlangen, die einem – fiktiv bestellten – gemeinsamen Prozessbevollmächtigten angefallen wären.[5] Dies wären folgende Gebühren und Auslagen gewesen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Gerichtliche V... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG München ist zuzustimmen. Sofern nur ein einziger Cent der Klage- (und Widerklage-)Forderung nicht von einem oder mehreren der in Nr. 1211 GKG KV aufgeführten Ermäßigungstatbestände erfasst wird, kommt eine Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr auf den Satz von 1,0 nicht in Betracht. Der Kläger hätte in den Genuss der Ermäßigung der Verfahrens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Beteiligung von... / III. Fazit

Weder die Erhöhung des Verfahrenswertes auf 30.000 EUR noch die Auferlegung der Kosten auf Opferschutzverbände kann überzeugen. Die Auferlegung der Kosten an zwei Opferschutzorganisationen verwundert aus mehreren Gründen. Dass Organisationen, deren Tätigkeit in der Unterstützung, Begleitung und Hilfe für Opfer besteht und die hierfür häufig finanzielle Unterstützung der öffen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 38 Sitz und Z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die in § 38 Abs. 3 durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) sowie in Abs. 2 und 3 durch die Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) sowie die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.1.2006 (BGBl. I S. 2407) im Wesentlichen nur redaktionell geändert worden ist (BT-Drs. 14/5943 S. 23), bestimmt den Sitz ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 21 Festsetzun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Einführungsgesetz zum StGB v. 2.3.1974 (BGBl. I S. 469) mit Wirkung zum 1.1.1975 neu gefasst worden. Dadurch ist ein einheitlicher Sprachgebrauch – wie bei den vergleichbaren Vorschriften § 56 GVG, § 33 VwGO, § 30 FGO, § 28 ArbGG – eingeführt worden, indem von Ordnungsmitteln gesprochen wird, zu denen neben dem Ordnungsgeld auch die – in § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / V. Folgen eines Verstoßes gegen Unionsrecht (sog. "geltungserhaltende" Reduktion)

Rz. 17 [Autor/Stand] Überblick. Ist der Tatbestand einer nationalen Norm wie § 50d Abs. 3 EStG nicht mit unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar, stellt sich die Frage, wie dieser Konflikt zu lösen, ggf. zu "heilen" ist. Entsprechend der dargestellten Einwirkungsmöglichkeiten des Unionsrechts auf das nationale Recht (vgl. Rz. 2 ff.) kann bzw. muss ein Verstoß gegen unionsrechtl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 38 Sitz und Z... / 2.1 Oberstes Bundesgericht

Rz. 2 Das Bundessozialgericht ist der oberste Bundesgerichtshof für die Sozialgerichtsbarkeit (Art. 95 GG). Er ist den in Art. 95 GG genannten obersten Bundesgerichten der anderen Gerichtsbarkeiten gleichgestellt. Der Sitz des Bundessozialgerichts ist Kassel; eine Änderung bedarf eines Gesetzes. Wie alle anderen Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit kann auch das Bundessozialge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / 2. Termin findet nicht statt

Von der Regelung in Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV erfasst werden zunächst die Fälle, in denen der Angeklagte oder ein Zeuge nicht erschienen oder die Richterbank nicht vollständig besetzt ist, z.B. weil ein Schöffe nicht erschienen ist oder der Vorsitzende (plötzlich) erkrankt ist[13] und/oder der Rechtsanwalt erst kurz vor Beginn der Hauptverhandlung erfährt, dass diese Hauptver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Vorlage- und A... / 2. Einwand des Rechtsmissbrauchs

Dabei ist allerdings auch zu beachten, dass ein Anspruch aus Art. 15 DS-GVO nicht dazu geschaffen worden ist, zivilrechtliche Beweislastverteilungen zu verändern oder die Erfolgsaussichten eines vorhergesehenen Zivilprozesses zu verbessern. Erschöpft sich der Auskunftsanspruch beispielsweise darauf, allein die Durchsetzung eines vermögensrechtlichen Anspruchs zu erleichtern,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 22 Amtsentheb... / 2.2 Amtsenthebung

Rz. 6 Die Amtsenthebung betrifft nur den Fall der Beendigung des Rechtsverhältnisses als ehrenamtlicher Richter wegen gröblicher Amtspflichtverletzung (BVerfG, Beschluss v. 26.8.2013, 2 BvR 225/13). Grobe Amtspflichtverletzungen sind etwa gegeben bei Verletzung des Beratungsgeheimnisses, Ausnutzung von Kenntnissen aus der Beratung zu persönlichen Zwecken (BGH, Urteil v. 24.1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Zahlungsauffor... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das Urteil des BGH zeigt auf, dass so manchem Gericht nicht bekannt ist, unter welchen Voraussetzungen dem späteren Prozessbevollmächtigten des Klägers für die vorgerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV anfällt. Die für den Anfall der Geschäftsgebühr maßgeblichen Umstände hat der Kläger in dem Schadensersatzprozess vorzutragen und im Streitfall zu beweis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Einigungs- und... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Einigungsgebühr Früher hatte der II. ZS des BGH (NJW 2002, 3713 = BRAGOreport 2002, 172 [Hansens]) die Auffassung vertreten, im Kostenfestsetzungsverfahren könne die damalige Vergleichsgebühr nur dann festgesetzt werden, wenn das Gericht formgerecht einen Vergleich protokolliert hat. Der VIII. ZS des BGH (NJW 2006, 1523 = RVGreport 2006, 234 [Hansens]) hat diese Rspr. für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Vorlage- und A... / 1. Gutachten zur Feststellung der Schadenshöhe

Im Regelfall geht es dabei um Sachverständigengutachten, die erstellt werden, um die Höhe eines eingetretenen Schadens festzustellen. Hier würde der Versicherungsnehmer schlechter gestellt, wenn ihm ein solches Gutachten mit einem entsprechenden Zahlenwerk nicht zur Verfügung gestellt wird, der Versicherer aber selbst über die Höhe des eingetretenen Schadens informiert ist u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Unzulässigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[9] II 1. Noch zutreffend ist das BG davon ausgegangen, dass die Regelung über die Befristung des Anerkenntnisses für bis zu zwölf Monate in Ziff. 2.5.3 BUV wirksam ist. Anders als die Revision meint, schränkt die Klausel nicht wesentliche Rechte des VNs in einer die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden Weise ein (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB); dies gilt auch unter Berücksic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Gesonderte Pro... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Brandenburg entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rspr. 1. Grundsatz Werden – wie hier – mehrere Streitgenossen verklagt, steht es grds. jedem von ihnen frei, sich von einem eigenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dies führt dann dazu, dass im Fall des Obsiegens die jedem Streitgenossen entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig sind (BVerfG ...mehr