Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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AGS 07/2022, Vergütung des ... / II. Anspruch auf eine Einigungsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse nach den Beschlüssen, durch die die PKH bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eines Einigungsvertrages i.S.d. Nr. 1000 VV oder ist die Beiordnung oder die ...mehr

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zfs 07/2022, Zwingende elek... / 2 Aus den Gründen:

Gegen den Betroffenen erging zum Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung vom 10.11.2021 der im Tenor näher bestimmte Bußgeldbescheid, welcher ihm am 25.2.2022 zugestellt wurde. Mit Telefax vom 1.3.2022 legte seine Verteidigerin gegenüber dem Polizeipräsidenten in Berlin Einspruch ein. Dieser Rechtsbehelf ist mangels Wahrung der gesetzlichen Formvorschriften unwirksam und un...mehr

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zfs 07/2022, Untersagung de... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … II. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Aus den in den Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH grundsätzlich beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Sätze 1 und 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu ändern oder aufzuheben wäre. a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage i...mehr

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AGS 07/2022, Einrede der Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

Die grds. richtige Entscheidung des LSG Halle (Saale) bedarf es einiger Anmerkungen. 1. Verjährung des Vergütungsanspruchs Auch der Vergütungsanspruch des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landeskasse unterliegt gem. § 195 BGB der dreijährigen Verjährungsfrist (OLG Düsseldorf AGS 2008, 397 m. Anm. N. Schneider; KG JurBüro 1987, 1805; LG Cottbus RVGreport 20...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / II. Erster Referentenentwurf vom 16.11.2015

Rz. 17 Obwohl der Koalitionsvertrag die Marschroute für die stärkere Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes recht deutlich vorgab, ließ das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfes zunächst auf sich warten. Der Grund war die Umsetzung von als vorrangig eingestuften Gesetzesvorhaben, insbesondere die Wiederherstellung der Tarife...mehr

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zfs 07/2022, Privatgutachte... / 3 Anmerkung:

Das OLG Köln hat seiner Entscheidung die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten zugrunde gelegt. Die Besonderheit dieses Falles liegt darin, dass es um die Berechnung des Rückzahlungsbetrags aus einer Lebensversicherung nach einem von dem Versicherungsnehmer erklärten Widerruf gem. § 5a VVG i.d.F.v. 2.12.2004 ging. Die Berech...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Beschränkung auf "vorübergehende" Überlassungen

Rz. 67 Im Zuge der Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG ("Leiharbeitsrichtlinie") wurde das AÜG mit Wirkung zum 1.12.2011 ein weiteres Mal grundlegend geändert.[149] Im Hinblick auf die Überlassungsdauer fügte der Gesetzgeber in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG eine Regelung ein, wonach die Überlassung von Leiharbeitnehmern "vorübergehend" erfolgt. Hiermit sollte klargestellt ...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / Einführung

Nach § 12 Abs. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) i.V.m. den §§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 157 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Bewertungsgesetz (BewG) sind, wie sicher bekannt, für die Erbschaftsteuer ab 1.1.2009 die Grundbesitzwerte gesondert festzustellen und für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens unter Anwendung der §§ 159 und 176-198 BewG zu ermit...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Reaktionsmöglichkeiten der streikenden Gewerkschaft

Rz. 323 Weigert sich der Entleiher, dem Einsatzverbot nachzukommen, besteht auch seitens der streikenden Gewerkschaft ein Interesse, das Einsatzverbot gerichtlich durchzusetzen. Gewerkschaften können im Ausgangspunkt von Arbeitgebern Unterlassung eines Verhaltens gemäß §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG verlangen, wenn der Arbeitgeber rechtswidrig in die ...mehr

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AGS 07/2022, Toussaint, Kostenrecht

Von Dr. Guido Toussaint. 52. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 2.844 S., 163,00 EUR In der 52. Aufl. haben die Autoren die sukzessive völlige Neubearbeitung des Kostenrechts fortgesetzt. So sind etwa die §§ 1,3–6, 14, 23a–31b, 39–41a RVG und der Teil 5 VV RVG sowie § 66 GKG und §§ 72–76 GNotKG sowie § 788 ZPO völlig neu bearbeitet worden. Markenzeichen der Neubear...mehr

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AGS 07/2022, Schneider/Dürbeck, Gebühren in Familiensachen

Von Rechtsanwalt Norbert Schneider und VRiOLG Dr. Werner Dürbeck, 2. Aufl., 2021. Verlag C.H.Beck, München. 700 S., 69,00 EUR Die zweite Aufl. des bewährten Werks berücksichtigt sämtliche Änderungen des RVG und des FamGKG infolge des KostRÄG 2021. Das Handbuch bietet eine praktische Anleitung zur Berechnung der Anwaltsvergütung und der Gerichtskosten in Familiensachen. Zunäch...mehr

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zfs 07/2022, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht hat das LG das Vorliegen eines Versicherungsfalls gemäß § 28 Nr. 4a) 4. Spiegelstrich GWW 2014 verneint. Danach liegt ein Einbruchdiebstahl vor, "wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat". 1. Die Tatsachenfeststellung des LG, wo...mehr

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zfs 07/2022, Unzulässigkeit... / 3 Anmerkung:

Diese kurze und zutreffende Entscheidung des BGH zeigt, dass in der Praxis häufig die verschiedenen Werte, um die es in einem Zivilprozess gehen kann, verwechselt werden und auch unzulässige Beschwerden eingelegt werden. Deshalb soll die Entscheidung Anlass geben, die drei verschiedenen Wertfestsetzungsverfahren vorzustellen. Zuständigkeits- und Zulässigkeitsstreitwert In manc...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Rechtslage bis 1.4.2017

Rz. 202 In der Praxis war vor dem 1.4.2017 die sog. Fallschirmlösung ein gängiges Modell, um sich vor den unerwünschten und gleichsam einschneidenden Rechtsfolgen einer (illegalen) Arbeitnehmerüberlassung zu schützen, wenn sich der an sich abgeschlossene Werk-/Dienstvertrag von vornherein nicht als solcher, sondern vielmehr als eine Arbeitnehmerüberlassung dargestellt hat, o...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Betriebsverfassung

Rz. 379 "Leiharbeitnehmer wählen, zählen aber nicht"– dies war der vom BAG in ständiger Rechtsprechung entwickelte Grundsatz,[854] nach dem Leiharbeitnehmer zwar im Entleiherbetrieb bei der Wahl eines Betriebsrats mitwählen dürfen,[855] aber bei den Schwellenwerten der Betriebsverfassung nicht zu berücksichtigen sind, sondern nur Stammbeschäftigte, z.B. bei der Bestimmung de...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / aa) Arbeitnehmerstatus

Rz. 118 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein fälschlich als Solo-Selbstständiger Beschäftigter sich ggü. dem Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das "Arbeitsverhältnis" zu einem solchen Mitarbeiter ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes nach § 1 KSchG gekündi...mehr

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AGS 07/2022, Unzulässigkeit... / V. Bedeutung für die Praxis

Die – zutreffende – Entscheidung des BGH gibt Anlass, einen Blick auf die verschiedenen Wertfestsetzungsverfahren zu werfen. Deren gibt es nämlich drei verschiedene, die in der Praxis immer wieder verwechselt werden. 1. Zuständigkeits- und Zulässigkeitsstreitwert In manchen Fällen hängt die Zuständigkeit des Gerichts von dem Erreichen eines bestimmten Wertes ab. Dies gilt auch...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / Literaturtipps

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ortskundeprüfung als steuerfreie Leistung

Leitsatz Ortskundeprüfungen für angehende Taxifahrer sind bei richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG als Schulungsmaßnahme mit direktem Bezug zu einem Beruf steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 44 MwSt-DVO Sachverhalt Der Kläger ist ein nicht gemeinnütziger Berufsverband in der Rec...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ablaufhemmung durch Abgabe einer Steuererklärung und Nachfragen zur eingereichten Steuererklärung

Leitsatz Eine Nachfrage zu einer eingereichten Steuererklärung kann als Untätigkeitseinspruch ausgelegt werden und damit den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen. Sachverhalt Der Kläger gab für mehrere Jahre Einkommensteuererklärungen ab, die durch das Finanzamt nicht bearbeitet wurden. Verschiedene Male erinnerte der Kläger an die vorliegenden Steuererklärungen. Im Jahr 2020 ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Lizenzgebühren für synchronisierte Spielfilme

Leitsatz Räumt der Produzent eines Spielfilmes (Lizenzgeber) dem Filmverleiher (Lizenznehmer) auch das Recht ein, den lizensierten Film in einer anderen Sprache zu synchronisieren oder zu untertiteln und diese Filmversion zu verwerten, handelt es sich nicht im Sinne der Rückausnahme des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG um eine Lizenz, die ausschließlich dazu berechtigt, daraus abg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rechtsweg für Schadenersatz nach der DSGVO

Leitsatz Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben. Normenkette § 32i Abs. 2 AO, Art. 4 Nr. 2 und Nr. 7, Art. 82 EUV 679/2016 (= DSGVO), § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO, § 17a GVG, § 40 Abs. 2 VwGO Sachverhalt Der Kläger machte mit seiner Klage beim FG unter Berufung auf die DSGVO ve...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Leitsatz 1. Die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung eine Steuerstraftat des Schuldners zugrunde liegt, können gemäß § 177 Abs. 1 InsO nachträglich angemeldet werden. 2. Das FA darf durch Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenha...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VII. Umgang mit Vertragsverhältnissen und Versicherungen

Rz. 31 Alle Vertragsverhältnisse, die nicht mehr benötigt werden (aber auch nur diese), sind zu beenden, damit der Nachlass nicht mit unnötigen Kosten belastet wird. Typischerweise gehören hierzu:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.6 Benutzung

Rz. 190 § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG verlangt, dass das gemietete, gepachtete oder geleaste Wirtschaftsgut im Gewerbebetrieb des Mieters, Pächters oder Leasingnehmers benutzt wird. Unter Benutzung ist die Nutzung des Wirtschaftsguts durch den Gewerbebetrieb des Mieters, Pächters oder Leasingnehmers zu verstehen. Das Wirtschaftsgut muss dazu bestimmt sein, dem Gewerbebetrieb al...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (1) Ausfallrisiko

Rz. 65 Die Bonität des Schuldners in der Form der Zahlungs- und Kreditwürdigkeit verändert sich im Zeitablauf. Die bekanntesten Rating-Agenturen sind Moody's Investor Service (Moody's), Standard & Poors (S&P) und Fitch. Ein fehlendes Rating muss nicht zwangsläufig auf eine schlechte Bonität des Unternehmens schließen.[34] Analysiert werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingun...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / A. Kunst im Nachlass

I. Überblick Rz. 1 Bei vermögenden Haushalten macht der Besitz von höherwertigen Kunstwerken in der Regel 20 % des Vermögens aus. Laut der aktuellen Studie des Art Basel Market Report aus dem Jahr 2018 besitzen ca. 60 % der HNWI[2] (durchschnittlich) weniger als zehn Kunstwerke. Meistens geht es in Erbfällen nicht um große Sammlungen, sondern um einzelne Kunstwerke, die auf d...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / F. Waffen im Nachlass

Rz. 38 In Deutschland gibt es circa 5,4 bis 5,7 Millionen legale Waffen.[20] Da der Umgang mit Waffen oder Munition der Erlaubnis bedarf, geht die Nutzungsberechtigung des Erblassers nicht einfach auf den Erben über (§ 2 Abs. 2 WaffG). Erlaubnisfreie Schusswaffen sind allein solche, deren Geschossenergie über 0,5 Joule, aber unter 7,5 Joule liegt, SRS-Waffen mit PTB-Zeichen[...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / VI. Verhältnis von Testamentsvollstreckerzeugnis zu Erbschein

Rz. 33 Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist in § 2368 BGB geregelt, der Erbschein in § 2353 BGB. Beide Zeugnisse werden nur auf Antrag erteilt. Wenn das Gesetz in § 352b Abs. 2 FamFG im Zusammenhang mit dem Erbschein von "Testamentsvollstrecker" spricht, so ist dies missverständlich. Gemeint ist vielmehr, dass im Erbschein die Tatsache der Anordnung der Testamentsvollstreck...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / V. Ermittlung der Nachlassaktiva

Rz. 23 Auch bezüglich der Aktiva unterscheiden sich die zu vollstreckenden Nachlässe sehr. Gut strukturierte, idealerweise durch ein zielgerichtetes Estate Planning vorbereitete Nachlässe sind hier sicherlich deutlich besser aufgestellt als die ungeplanten Vermögen. Typischerweise finden sich in derartigen Nachlässen folgende Vermögenswerte:mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / J. Digitaler Nachlass

Rz. 105 Mit zunehmender Digitalisierung stellt sich immer häufiger die Frage nach der Behandlung des sogenannten "Digitalen Nachlasses". Was passiert, wenn der Erblasser noch kurz vor seinem Tod online eine kostspielige Reise gebucht hat, die storniert werden muss oder sein E-Mail-Postfach voller offener Rechnungen und Mahnungen ist? Oft ist es für die Hinterbliebenen essent...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / 4. Entlassungsermessen

Rz. 20 Die Entlassung des Testamentsvollstreckers steht im Ermessen des Tatrichters, wobei überwiegende Gründe dafürsprechen können, den Testamentsvollstrecker nicht zu entlassen. Vorzunehmen ist eine Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls, ggf. unter Berücksichtigung des Erblasserwillens, sowie den Interessen des Stellers des Entlassungsantrags, aber auch anderer Mite...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / II. Rechtsnatur des Amtes des Testamentsvollstreckers

Rz. 2 Der Testamentsvollstrecker erhält sein Amt vom Erblasser übertragen. Er übt Kraft eigenen Rechts ein Verwaltungs- und Verfügungsrecht über den Nachlass aus entsprechend dem Willen des Erblassers und unabhängig vom Willen der Erben. Damit ist er nach heute ganz h.M. weder Vertreter des Erblassers oder des Erben und auch nicht deren Treuhänder, sondern Träger eines eigen...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / V. Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV)

Rz. 29 Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV)[44] bündelt seit 1975 die Interessen der Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Er versteht sich als Mitgestalter für das aktuelle und zukünftige Umfeld des Berufsstandes und veranstaltet über das DStI den jährlichen Deutschen Steuerberatertag. Darüber hinaus unterstützt er seine Mitglieder bei der Qualitätssicherung. Wer sic...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / a) Allgemeine Zuständigkeitsregelungen

Rz. 5 Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes, § 343 Abs. 1 FamFG. Hilfsweise ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser bei seinem Tod seinen Aufenthalt hatte. Die für deutsche Erblasser geregelte subsidiäre Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin findet sich in § 343 Abs. 3 S. 2 FamFG. Ist der Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.3.2 Miet- und Pachtzinsen

Rz. 238 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG setzt voraus, dass das unbewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Dabei beschränkt sich die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG nicht auf die Fälle, in denen der Mieter oder Pächter die überlassenen Immobilien als Endmieter unmittelbar selbst nutzt oder nutzen könnt...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / a) Grobe Pflichtverletzungen

Rz. 16 Eine grobe Pflichtverletzung besteht in jedem schuldhaften Verhalten, das die Belange der Beteiligten erheblich gefährdet.[29] Beispiele:mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 3. Antragsberechtigung des Nachlassgläubigers

Rz. 10 Antragsberechtigt ist jeder Nachlassgläubiger, also auch der Pflichtteilsberechtigte oder ein Vermächtnisnehmer. In zeitlicher Hinsicht kann der Antrag nach § 1981 Abs. 2 S. 2 BGB nicht mehr gestellt werden, wenn seit der Annahme der Erbschaft zwei Jahre verstrichen sind. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist,[6] die nur den Antrag des Nachlassgläubigers betrifft. De...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.3 Vertriebslizenzen

Rz. 279 Ausgenommen von der Hinzurechnung sind Aufwendungen für Vertriebslizenzen. Unter Vertriebslizenzen sind nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG Lizenzen zu verstehen, die ausschließlich dazu berechtigen, aus ihnen abgeleitete Rechte Dritten zu überlassen. Der Lizenznehmer nutzt in diesen Fällen die Lizenz nicht für seinen Gewerbebetrieb. Sie dient nicht der Stärkung sei...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / I. Die unterschiedlichen Interessenlagen

Rz. 6 Bei der Angemessenheitsbestimmung wird gemeinhin davon ausgegangen, dass es darum geht, einen Betrag zu finden, der sowohl die Interessen des Testamentsvollstreckers an einer auskömmlichen Vergütung als auch die Interessen der Zahlungspflichtigen, also regelmäßig der Erben, in praktische Konkordanz bringt.[11] Die Rechtsprechung greift hierbei auf eine Formel zurück, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht...mehr

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Vorwort

Mit der 1. Auflage im Jahr 2008 hatten wir das Projekt eines sich vornehmlich an Praktiker der Testamentsvollstreckung gerichteten Handbuchs gestartet. Angesprochen werden sollten nicht nur Juristen, in deren Ausbildung die Testamentsvollstreckung eine allenfalls sehr untergeordnete Rolle spielt,[1] sondern alle Berufsgruppen und sonstigen Interessierten, die mit Testamentsv...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.2 Entgelte

Rz. 47 Unter Entgelte für Schulden sind alle Gegenleistungen zu verstehen, die für die Nutzung des Fremdkapitals gewährt werden. Es muss sich um Leistungen handeln, die Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdmitteln darstellen.[1] Hierunter fallen sowohl gewinn- als auch umsatzabhängige Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital, außerdem Entgelte für ei...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / c) Entlassung aus anderen wichtigen Gründen:

Rz. 18 Hierunter werden im Wesentlichen drei Fallgruppen verstanden: Praxishinweis Bei der Testamentsvollstreckung handelt es sich um ein sehr individuelles erbrechtliches Gestaltungsmittel. Entsprechend einzelfallbezogen erscheint daher die Rechtsprechung. Der geschäftsmäßige Testamentsvollstrecker ist d...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.1 Rechte

Rz. 256 § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG betrifft die zeitlich befristete Überlassung von Rechten. Rechte i. S. d. Vorschrift sind Immaterialgüterrechte. Hierunter sind subjektive Rechte zu verstehen, die an immateriellen Wirtschaftsgütern bestehen und einen selbstständigen Vermögenswert haben. Aus ihnen müssen sich Nutzungsbefugnisse und Abwehrrechte ergeben. Zudem müssen si...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / II. Vertrauen

Rz. 6 Empirische Untersuchungen[7] zeigen, dass die Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers überwiegend nach dem Vertrauensverhältnis erfolgt und die Qualifikation nur in 28 % der Fälle eine Rolle spielt. Allerdings zeigt sich auch: je höher das Vermögen, desto größer die Tendenz, einen professionellen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Das oft über Jahrzehnte währen...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VI. Bonität

Rz. 14 Einen Kontrapunkt zu der starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. Die Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers kann nicht nur in der Ausführung einer pflichtwidrigen Handlung bestehen, sondern auch in einem Unterlassen, insbesondere einer Nichterfüllung ...mehr

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§ 8 Inhalte der Testamentsv... / A. Inhalte

Rz. 1 Die Inhalte einer Testamentsvollstreckeranordnung können nur individuell und auf den konkreten Einzelfall bezogen bestimmt werden. Musterformulierungen können immer nur Anhaltspunkte bieten. Gleichwohl haben sich in der Praxis zehn Punkte herauskristallisiert, die bei einer Testamentsvollstreckeranordnung immer bedacht werden sollten: Rz. 2 1. Interessenkonflikte vermei...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (b) Renditeberechnung

Rz. 48 Eine Renditeberechnung sollte zunächst eine scheinbare Banalität nicht aus dem Blick verlieren: Die Rendite einer Immobilieninvestition muss zunächst ohne Berücksichtigung einer Fremdfinanzierung erfolgen, was bei Wertpapieranlagen Usus ist. Erst im zweiten Schritt sollte man sich Vergewisserung darüber verschaffen, ob eine Fremdfinanzierung sich positiv auf die Gesam...mehr