Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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FF 01/2025, Ansprüche gegen... / Leitsatz

Zur Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen (hier: anfechtungsrechtliche Streitigkeit nach dem Anfechtungsgesetz zwischen Schwiegerkind und Schwiegervater). BGH, Beschl. v. 18.9.2024 – XII ZB 25/24 (KG, LG Berlin)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erstattungsanspruch

Rn. 74 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der aus der ESt-Veranlagung herrührende Erstattungsanspruch ist abtretbar, § 46 Abs 1 AO. Die Abtretung ist erst wirksam, wenn sie der Gläubiger in schriftlicher Form dem zuständigen FA anzeigt; dabei bedarf es der Angabe des Abtretenden, des Abtretungsempfängers sowie der Art und mutmaßlichen Höhe des abgetretenen Anspruchs und des Abtretun...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VI. Beispiel: Nachträglicher Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen, § 850e Nr. 2a ZPO

Rz. 197 Beispiel: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen, § 850e Nr. 2a ZPO Fallbeispiel 2: Gläubiger: Florentina Fröhlich, Mustermannstr. 1, 00001 Musterhausen, Schuldner: Reiner Zufall, Beispielstr. 2, 00001 Musterhausen, Forderung: Vollstreckungsbescheid des AG Hagen, 24–7654321–0-8 vom 29...mehr

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AGS 01/2025, Erstattung der... / I. Sachverhalt

Das AG Tiergarten hat das Bußgeldverfahren wegen eines Verfahrenshindernisses gem. §§ 260 Abs. 3 StPO i.V.m. § 46 OWiG eingestellt und die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Betroffenen der Landeskasse auferlegt. Im Kostenfestsetzungsantrag hat der – in Berlin ansässige – Verteidiger auch die Erstattung der Aktenübersendungspauschale der Justiz i.H.v. 1...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / d) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 553 Unbestritten ist, dass dem Schuldner die Möglichkeit gegeben werden muss, während des andauernden Klageverfahrens die Zwangsvollstreckung einstweilen einstellen zu lassen, wenn und soweit er seinen Anspruch aus § 826 BGB schlüssig im Sinne von § 294 ZPO glaubhaft machen kann. Rz. 554 Streitig ist allerdings, in welcher Weise der einstweilige Rechtsschutz zu gewähren i...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.5 Betriebliche Gründe im Übrigen

Rz. 107 Ein betrieblicher Grund, der den Arbeitgeber zur Ablehnung des Teilzeitbegehrens berechtigt, kann in einer auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG geschlossenen Betriebsvereinbarung über die Lage der Arbeitszeit liegen. Hinter einer solchen Vereinbarung müssen die Arbeitszeitwünsche der einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich zurückstehen.[1] Dies gilt jedoch nur...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Form, Frist, Rechtschutzbedürfnis und Erinnerungsbefugnis

Rz. 212 Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist grundsätzlich an keine Frist gebunden. Allerdings ist im Hinblick auf das Rechtsschutzbedürfnis zu beachten, dass sie grundsätzlich erst gegeben ist, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat[214] oder aber unmittelbar bevorsteht und durch diese ein irreparabler Schaden entstehen würde und der Androhung der Zwangsvollstreckung bereit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Akteneinsicht

Rz. 272 [Autor/Stand] Die zumindest teilweise Akteneinsicht kann nicht unter Hinweis auf § 147 StPO (Gefährdung des Untersuchungszwecks) versagt werden, wenn bei dem Beschuldigten durchsucht wurde.[2] Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme Betroffene noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs Gel...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 2. Zeitlich relevante und schuldhafte Zuwiderhandlung des Schuldners

Rz. 70 Zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung muss das Unterlassungs- oder Duldungsgebot in jedem Fall sanktionsbewehrt begründet sein, d.h. es muss ein vollstreckbarer und vollstreckungsfähiger Titel vorliegen. Dies ist schon mit einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil ab dessen Verkündung der Fall, im Übrigen ab der Zustellung des Titels. Eine einfache Unterlassungse...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen der Erinnerung/Statthaftigkeit

Rz. 187 Einwendungen und Erinnerungen, die die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher betreffen, d.h. alle Rügen wegen Verfahrensverstößen, können mit der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Entscheidungen in der Zwangsvollstreckung handelt. Das Gleiche gilt nach § 766 Abs. 2 ZPO, wenn der Gerichtsvollzieher d...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Bedingt pfändbare Bezüge, § 850b ZPO

Rz. 72 Grundsätzlich unpfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 1–4 ZPO) sind ferner:mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (a) Räumungsfristverfahren durch Prozessgericht

Rz. 111 Unter den Voraussetzungen des § 721 ZPO kann das Prozessgericht (bei Urteilen) nach Interessenabwägung entweder auf Antrag oder von Amts wegen dem Schuldner eine angemessene – auch verlängerbare – Räumungsfrist gewähren. Die Höchstfrist beträgt allerdings maximal ein Jahr. Hierdurch soll der Schuldner in die Lage versetzt werden, rechtzeitig Wohnraum zu erhalten. Rz....mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / I. Einleitung

Das – aktuell in § 8 VVG geregelte – Widerspruchsrecht stellt für Versicherungsnehmer eine Möglichkeit dar, von seiner auf den Abschluss eines Vertrags gerichteten Willenserklärung im Nachhinein Abstand zu nehmen. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, frei und ohne irgendwelche Nachteile seine rechtsgeschäftliche Entscheidung zu überdenken.[2] Es bedarf hierbei nicht einmal...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 5. Pfändungsschutz nach § 765a ZPO

Rz. 422 In der Rechtsprechung sind vor dem 1.7.2010 verstärkt Tendenzen erkennbar geworden, die bei der Pfändung von Konten die Pfändungsvorschrift des § 765a ZPO anwendeten. So hat das LG Rostock[402] erkannt, dass eine unbillige Härte im Sinne von § 765a ZPO dann vorliege, wenn ein Gläubiger ein Konto unterhält, auf welches nur unter dem Schutz des § 55 SGB X stehende Leis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest

Rz. 455 [Autor/Stand] Umstritten und auch nach der Reform weiterhin nicht befriedigend gelöst ist das grundsätzliche Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest[2]. Das Verhältnis zwischen strafprozessualem und abgabenrechtlichem dinglichen Arrest ist bislang gesetzlich nur unzureichend geregelt. Den konstruktiven Unterschieden wird in keinster Weise Rechnung ge...mehr

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FF 01/2025, Jugendamt muss nicht umgangsberechtigtem Vater Auskunft geben

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaften – Familienrecht vom 3.12.2024 Bremen/Berlin (DAV). Ein nicht umgangsberechtigtes Elternteil kann gegenüber dem Jugendamt als Ergänzungspfleger Anspruch auf Auskünfte über sein Kind haben. Über den Umfang muss unter Umständen das Gericht befinden. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mi...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / c) Entbehrlichkeit der Durchsuchungsanordnung bei Gefahr im Verzug

Rz. 276 Durch § 758a Abs. 1 S. 2 ZPO wird die schon in Art 13 Abs. 2 GG ausdrücklich genannte Einschränkung des Richtervorbehalts für die Fälle der "Gefahr im Verzug" in die einfachgesetzliche Regelung des § 758a ZPO übernommen. Rz. 277 Danach ist eine richterliche Durchsuchungsanordnung entbehrlich, wenn Gefahr im Verzug vorliegt, was nach der Rechtsprechung des BVerfG[204] ...mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / IV. Ausblick

Die hier diskutierte Entscheidung des BGH stärkt den Rechtsverkehr im Versicherungsrecht dahingehend, dass der Versicherungsnehmer ein eigenes gewichtiges Interesse an dem Bestand einer Widerrufsbelehrung haben muss. Die Vorlage des Landgerichts Erfurt wird zeigen, ob ein Ausschluss des Widerrufsrechts nach dem nationalen Grundsatz von Treu und Glauben § 242 BGB möglich ist. G...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / Einführung

Seit die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV im Jahre 2016 ihr Forum Abstammungsrecht in Berlin veranstaltet hat, ist gesetzgeberisch nicht sehr viel passiert. Bereits damals ist jedoch deutlich geworden, dass es im Abstammungsrecht Reformbedarf gibt.[2] Der vorliegende Beitrag widmet sich vor dem Hintergrund des aktuellen Scheiterns der Ampel-Koalition und ihrer Refor...mehr

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AGS 01/2025, Die E-Rechnung... / IX. Ausblick

Auch die Anwaltschaft kommt an der elektronischen Rechnung nicht vorbei. Die Umstellung ist zwar mit Aufwand verbunden; Sorge ist aber nicht nötig. Die Pflicht trifft nicht nur die Anwaltschaft, sondern alle Unternehmer und Selbstständigen. Außerdem sollten auch die Vorteile in den Blick genommen werden, die mit der Einführung und damit der weiteren Digitalisierung der Arbeit...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 179 Die Kläger nahmen die Beklagten wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch, der sich am 30.5.2002 auf der BAB 10 von Berlin in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder ereignete und bei dem der Ehemann der Klägerin zu 1 (im Folgenden: Klägerin) und Vater der Kläger zu 2 und 3 tödlich verunglückte. Rz. 180 Der Ehemann der Klägerin befuhr am Unfalltag gegen elf Uhr vormittags mit dem ...mehr

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Griechenland / Literaturtipps

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Luxemburg / V. Berechnungsbeispiel

Rz. 204 Beispiel: Der unverheiratete, kinderlose Erblasser E hat seinen letzten Wohnsitz in Berlin. Er hinterlässt u.a. ein Wochenendhaus in Diekirch/Luxembourg im Wert von 110.000 EUR. Der übrige Nachlass im erbschaftsteuerlichen Wert von 200.000 EUR befindet sich in Deutschland. Seine in Deutschland lebende Schwester ist testamentarische Alleinerbin. Rz. 205 Lösung: Der Erb...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / V. Fazit

Mit dem vorzeitigen Ende der Legislaturperiode des 20. Deutschen Bundestages ist die vom Gesetzgeber beabsichtigte Reform des Unterhaltsrechts vorläufig gescheitert. Auch wenn eine neue Bundesregierung die Reformpläne rasch wieder aufgreifen sollte – was zu hoffen ist –, wird die Umsetzung des Vorhabens geraume Zeit in Anspruch nehmen. Dennoch bleibt das Unterhaltsrecht ein ...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen des Antrages

Rz. 147 Stellt die Zwangsvollstreckung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände für den Schuldner eine mit den guten Sitten nicht mehr zu vereinbarende Härte dar, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners die Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einst...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / IV. Vollstreckungsauftrag bei einer Zug-um-Zug-Vollstreckung

Rz. 114 Ist der titulierte Anspruch nur Zug um Zug mit der Erbringung einer Gegenleistung zu bewirken, so darf die Zwangsvollstreckung nach § 756 ZPO nur beginnen,[83] wennmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Finanzbehörde i.S.d. § 399 Abs. 1 AO

Rz. 10 [Autor/Stand] Finanzbehörden i.S.d. § 399 AO sind nach der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das Hauptzollamt, das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse (s. § 386 Rz. 31 ff.), soweit sie die jeweils sachlich (§ 387 AO) und örtlich (§ 388 AO) zuständige Finanzbehörde sind. Organisatorisch sind bei den Finanzämtern und Hauptzollämter...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / I. Zuständigkeit für Erbfälle bis einschließlich zum 16.8.2015, insbesondere für Erbscheinsverfahren

Rz. 84 Ist der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben (Altfälle), richtet sich die internationale Zuständigkeit nach dem autonomen Zuständigkeitsrecht der Mitgliedstaaten (vgl. Art. 83 Abs. 1 EuErbVO. In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten richtet sich die internationale Zuständigkeit in Altfällen weiter nach den §§ 12 ff. ZPO (analog), wobei insbesondere die Gerichtsständ...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / V. Muster: Isolierter Antrag auf Abnahme der vorzeitigen erneuten Vermögensauskunft, § 802d ZPO

Rz. 291 Muster 4.5: Isolierter Antrag auf Abnahme der vorzeitigen erneuten Vermögensauskunft, § 802d ZPO Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3, 6 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage: Anlage _________________________ zum Vollstreckungsantrag auf isolierte Abn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bruschke, Vertrauensschutz im Steuerrecht – der Grundsatz von Treu und Glauben, ZSteu 2007, 330; Bruschke, Liquidationswert nach § 166 BewG und gemeiner Wert, ErbStB 2023, 273; Eisele, Reform der Grundsteuer: Aktuelle Landesgrundsteuergesetze in Berlin und Nordrhein-Westfalen, NWB 2024, 2696; Hüttner, Treu und Glauben im Steuerrecht, SteuerStud 1998, 150; Klein, Die Bindung ...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 2. Düsseldorfer Tabelle und unterhaltsrechtliche Leitlinien

Dagegen präsentiert sich die Düsseldorfer Tabelle als ruhiger Pol in einer aufgewühlten (Unterhalts-) See: Nach den im Sommer 2024 erfolgten Vorberatungen durch die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages[8] sind im November 2024 erneut die Vertreter (fast) aller deutschen Oberlandesgerichte[9] und die Unterhaltskommission im Amtsgericht Kreuzberg in Berlin ...mehr

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AGS 01/2025, Fragen und Lös... / III. Gebührenberechnung

Rechtsanwalt K sind somit folgende Gebühren und Auslagen angefallen:mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / a) Folgen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung

Der BGH geht grundsätzlich von einem unbefristeten Widerspruchsrecht für den Fall einer fehlerhaften Belehrung aus.[10] Der Versicherer soll sich bezüglich der lange vergangenen Zeit auch nicht auf ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand des Versicherungsvertrages berufen dürfen, weil der Versicherer selbst die Situation einer fehlerhaften Belehrung herbeigeführt hat.[11...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 1. Beginn und Zuständigkeit für das Verteilungsverfahren

Rz. 19 Das Verteilungsverfahren wird von Amts wegen nach der Hinterlegung durch den Gerichtsvollzieher bzw. den Drittschuldner eingeleitet. Eines besonderen Antrages eines der beteiligten Gläubiger bedarf es mithin nicht. Voraussetzung ist damit allein, dass:mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / b) Erlass eines Haftbefehls

Rz. 195 Kommt der Schuldner der – ordnungsgemäßen – Ladung des Gerichtsvollziehers zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht nach oder erscheint er zwar im Termin, gibt dort aber die Vermögensauskunft ohne Grund nicht ab, so kann das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht – auf isolierten Antrag des Gläubigers oder nach Vorlage der Akten durch den Gerichtsvollzieher ...mehr

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Litauen / Literaturtipps

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / aa) Prozessparteien

Rz. 460 Nach dem ausdrücklichen Wortlaut kann nur ein Dritter die Drittwiderspruchsklage erheben. Dritter ist derjenige, der Inhaber eines die Veräußerung hindernden Rechtes ist, ohne zugleich Schuldner zu sein, und gegen den auch sonst aus dem Titel nicht vollstreckt werden darf.[459] Dritter kann insoweit auch eine GbR neben ihren Gesellschaftern sein.[460] Rz. 461 Kein Dri...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Katalog möglicher Zusatzfragen

Rz. 248 Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, den schutzwürdigen Interessen von Gläubiger und Schuldner gleichermaßen Rechnung tragen. Einerseits hat er den berechtigten Belangen des Schuldners nachzugehen, keine überflüssigen und unnötigen Fragen beantworten zu müssen. Er muss danach die allgemeine Ausforschung der Lebensverhältnisse des Schuldners verhindern. Auch der S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Akteneinsicht

Rz. 573 [Autor/Stand] Der Anspruch auf Akteneinsicht kann wegen der möglichen gravierenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen auch unter Berufung auf § 147 Abs. 2 StPO nicht verweigert werden[2]. Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme Betroffene noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs Gelegen...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 1. Unterhaltsrechtliche Leitlinien Nordrhein-Westfalen

Die drei nordrhein-westfälischen Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln haben sich im vergangenen Jahr dazu entschlossen, ihre jeweiligen unterhaltsrechtlichen Leitlinien zu gemeinsamen Leitlinien Nordrhein-Westfalen zu vereinheitlichen. Damit wird endlich ein Wunsch Wirklichkeit, der bereits Ende der 1970er/Anfang der 1980er Jahren, als die Oberlandesgerichte nach und...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / III. Objektive Elemente des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 18 Der gewöhnliche Aufenthalt bezeichnet den Daseinsmittelpunkt einer Person. Der EuGH hat im Rahmen der Auslegung von Art. 8 Abs. 2 Brüssel IIa-VO[21] für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines minderjährigen Kindes auf den Ort verwiesen, "der Ausdruck einer gewissen sozialen und familiären Integration" ist.[22] Der entscheidende Unterscheid zum Wohnsitzbegri...mehr

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AGS 01/2025, Paulus, Große Pleiten und die Wege des Insolvenzrecht

Von Christoph G. Paulus. 1. Aufl., 2023. Verlage C.H. Beck, München und Vahlen, München. 224 S., 24,95 EUR Mit kurzweiligen Erläuterungen zeigt der Autor den Zusammenhang zwischen wirtschaftlichen Krisen und dem Insolvenzrecht. Anhand teilweise spektakulärer Fälle erklärt Paulus die Grundstrukturen des deutschen Insolvenzrechts. Dabei geht es bspw. um die Unternehmen Herrmann...mehr

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AGS 01/2025, Basiszinssatz nach § 247 BGB erneut herabgesetzt

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB war viele Jahre lang im Minus. Vom 1.7.2016 bis zum 31.12.2022 betrug er unverändert –0,88 %. Da festgesetzte Kosten nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen sind, betrug in diesem Zeitraum die effektive Verzinsung des Erstattungsbetrages nur 4,12 %. Zum 1.1.2023 hatte die Deutsche ...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / aa) Bezeichnung der Parteien und der auskunftspflichtigen Person

Rz. 45 Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, dass der Antrag die aus dem Titel ersichtlichen Gläubiger und Schuldner zu bezeichnen hat. Dies ergibt sich schon unmittelbar aus § 750 ZPO. Dem im Titel bezeichneten Schuldner fällt insoweit die Auskunftspflicht zu. Rz. 46 Voraussetzung für eine wirksame Vermögensauskunft ist die Prozessfähigkeit des Schuldners, was sich nach § 5...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 1. Institutsverwalter

Rz. 53 Die Bestellung eines Verwalters, der sich in einer rechtlichen oder tatsächlichen Beziehung zu einem Beteiligten des Zwangsverwaltungsverfahrens befindet, scheidet grundsätzlich aus.[95] Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht in dem Fall des sog. Institutsverwalters (§ 150a ZVG). Erfüllt der Gläubiger die in § 150a Abs. 1 ZVG genannten Eigenschaften, ist er berech...mehr

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AGS 01/2025, Auferlegung de... / III. Bedeutung für die Praxis

Diese Entscheidung des OVG Münster zeigt, welche Gefahren für den Rechtsanwalt eintreten können, wenn er nicht sorgfältig prüft, ob er von der Partei, für die er in einem gerichtlichen Verfahren auftritt, auch wirksam bevollmächtigt worden ist. Die Überprüfung wäre hier Rechtsanwalt X ohne größere Probleme auch möglich gewesen. Zwar war im Handelsregister Herr Q entgegen der...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / b) Herausgabepflichten

Rz. 206 Über die Pflicht zur Auskunft hinaus ist der Schuldner verpflichtet, dem Vollstreckungsgläubiger gem. § 836 Abs. 3 ZPO diejenigen Urkunden herauszugeben, die über die Forderung vorhanden und in seinem Besitze sind. Herauszugeben sind zum einen die Urkunden, deren Vorlage erforderlich ist, um den Anspruchsteller als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt zu legitimi...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / VII. Auskünfte aus dem Gewerberegister

Rz. 121 Nicht jedes Unternehmen und nicht jeder Unternehmer, der ein Gewerbe betreibt, ist im Handelsregister eingetragen. Insoweit kommt allerdings eine Eintragung im Gewerberegister nach § 14 GewO in Betracht, soweit der Schuldner ein stehendes Gewerbe betreibt. Rz. 122 Nach § 14 Abs. 8 GewO steht hier nichtöffentlichen Stellen, zu denen auch der Gläubiger regelmäßig gehöre...mehr

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AGS 01/2025, Gebühren nach ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. 1. Verfahrensgebühr Ebenso haben in der Vergangenheit bereits einige Gerichte entschieden (LG Bamberg, Beschl. v. 8.11.2023 – 13 Qs 79/23, AGS 2023, 556 = JurBüro 2024, 133; LG Berlin RVGreport 2017, 106 = AGS 2017, 80) und grds. auch das LG Nürnberg-Fürth (vgl. Beschl. v. 13.10.2020 – 7 Qs 56/20, AGS 2021, 174). Zwar sind einige der Entscheidu...mehr