Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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Beratungshilfe: Beratung in Trennungs-, Scheidungs- und Folgesachen als verschiedene Angelegenheiten

Leitsatz Das OLG Rostock hat sich in dieser Entscheidung mit dem Umfang der einer Partei gewährten Beratungshilfe für die Angelegenheiten "Vorbereitung Ehescheidung und Folgesachen" auseinandergesetzt. Es ging primär um die Frage, ob es sich hierbei um eine oder verschiedene Angelegenheiten handelt, für die jeweils gesondert Anwaltsgebühren in Rechnung gestellt werden können...mehr

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Anwendbarkeit des § 15a RVG auf bis zum Inkrafttreten der Vorschrift - dem 5. August 2009 - noch nicht abgeschlossene Kostenfestsetzungsverfahren

Leitsatz Das AG hatte nach Abschluss eines Verfahrens zum Trennungsunterhalt im Rahmen der Kostengrundentscheidung der Klägerin 37 % und dem Beklagten 63 % der Kosten des Verfahrens auferlegt. Beide Parteien haben jeweils Kostenfestsetzung beantragt. Die Klägerin hatte vorgerichtlich Beratungshilfe in Anspruch genommen. Das AG hat darauf mit Beschluss vom 7.7.2009 die von dem B...mehr

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AGS 04/2010, Erstattung von Kopiekosten im Rahmen der Beratungshilfe

RVG VV Nr. 7000 Leitsatz Es ist auch in Beratungshilfesachen nicht Sache des Gerichts, nachträglich die Arbeitsweise des Rechtsanwalts zu bewerten und zu kritisieren, indem ihm die Fertigung von Ablichtungen untersagt oder unzumutbar erschwert wird. AG Halle, Beschl. v. 8.2.2010–103 II 3103/09 Aus den Gründen Die Erinnerung ist gem. § 11 Abs. 2 RPfIG i.V.m. § 56 RVG zulässig. Die...mehr

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AGS 02/2010, Rechtsmittel gegen Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe

BerHG §§ 5, 6 Abs. 2; FGG § 19 Leitsatz Gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe ist das Rechtsmittel der Beschwerde gem. § 5 BerHG, § 19 FGG eröffnet, über die im Falle der Nichtabhilfe durch den Rechtspfleger das LG entscheidet. Die in § 6 Abs. 2 BerHG enthaltene Verweisung auf den Rechtsbehelf der Erinnerung geht seit der Änderung des RPflG ...mehr

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AGS 01/2010, Keine Anrechnung der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe auf Verfahrensgebühr für das anschließende gerichtliche Verfahren

RVG VV Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503, Nrn. 3102, 3103 Leitsatz Das Betreiben eines Geschäfts, welches über die Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV zu vergüten ist, kann auch in der Vertretung in einem sozialgerichtlichen Vorverfahren liegen. Der Gebührentatbestand der Nr. 3103 VV ist eine Spezialvorschrift für die Berücksichtigung der Vorbefassung eines Rechtsanwaltes in einem dem geri...mehr

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AGS 03/2010, Gesetzlicher R... / Aus den Gründen

I. Die weitere Beschwerde ist zulässig. Sie betrifft die Festsetzung einer nach § 55 RVG zu gewährenden Anwaltsvergütung, richtet sich gegen eine landgerichtliche Beschwerdeentscheidung und wurde in den Gründen des angefochtenen Beschlusses wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage ausdrücklich zugelassen. Die weitere Beschwerde ist somit statthaft (§ 56 Abs. 2 S. 1...mehr

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AGS 04/2010, Kein außergeri... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig, §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3, 4 RVG. Für die Festsetzung der Gebühren für die Beratungshilfe eines Rechtsanwaltes ist nach §§ 44, 55 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig. Gegen diese Entscheidung ist nach § 56 RVG die Erinnerung der Staatskasse oder des Rechtsanwaltes zulässig. Über diese Erinnerung entscheidet das G...mehr

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AGS 09/2010, Kein weiteres ... / Aus den Gründen

Zwar hat das OLG gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) GVG in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über Beschwerden gegen Entscheidungen der AG zu entscheiden. Außerdem gelten für das Verfahren der Bewilligung von Beratungshilfe die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend...mehr

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AGS 11/2010, Keine Verweisu... / Aus den Gründen

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe nach dem BerHG. I. 1. Die Beschwerdeführerin, deren Lebensgefährte und die gemeinsame Tochter beziehen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Mit Antrag vom 22.7.2009 beantragte die Beschwerdeführerin Beratungshilfe für ein Widerspruchsverfahren. Im Antragsformular heißt es zum Gegensta...mehr

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AGS 02/2010, Ausschluss ein... / Aus den Gründen

Die Entscheidung der Rechtspflegerin über die Zurückweisung der Ersterinnerung ist aufzuheben und das Verfahren an die Rechtspflegerin zurückzuverweisen. Über die Ersterinnerung durfte nicht diejenige Gerichtsperson als Rechtspflegerin abschließend entscheiden, die zuvor als Urkundsbeamtin den mit der Ersterinnerung angegriffenen Vergütungsfestsetzungsbeschluss erlassen hat. ...mehr

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AGS 08/2010, Beratung durch... / Anmerkung

In der Beratungshilfepraxis im Familienrecht spielen zwei Punkte immer wieder eine entscheidende Rolle: 1. der Begriff der Angelegenheit und 2. die Möglichkeit anderweitiger (kostenloser) Hilfe, z.B. durch die Jugendämter. 1. Mit dem OLG Düsseldorf[1] und dem OLG Frankfurt/M.[2] sind Trennungsfolgen ungeachtet der Regelungen zum späteren, gerichtlichen Scheidungsverbund einz...mehr

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AGS 01/2010, Keine Anrechnu... / Anmerkung

Nach § 47 Abs. 1 RVG kann der Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung einen Anspruch gegen die Staatskasse für entstandene Gebühren und Auslagen fordern. Über den bereits festgesetzten Betrag hinaus hat die Erinnerungsführerin Anspruch auf Zahlung eines weiteren Vorschusses in Höhe von 41,65 EUR. Unstreitig kommt vorliegend hinsichtlich der Verfahrensgebühr der Gebührentatbestand...mehr

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AGS 02/2010, Rechtsmittel g... / Aus den Gründen

Hinsichtlich beider Antragsteller ist die Beschwerde zulässig und begründet. 1. Die Beschwerde ist entsprechend §§ 5 BerHG, 19 FGG zulässig. Das Verfahren in Beratungshilfeangelegenheiten richtet sich gem. § 5 BerHG nach den Vorschriften des FGG, "... soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist ...". Gegen die Verfügungen des Gerichts erster Instanz ist mit dieser Verw...mehr

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AGS 04/2010, Kein außergeri... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. Sie enthält keinen Rechtsfehler zu Lasten der Staatskasse, woraufhin sie vorliegend nur nachzuprüfen war (§ 33 Abs. 6 RVG i.V.m. §§ 546, 547 ZPO). Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 12.8.2009 (20 W 197/09 [= AGS 2009, 593]) der auch vom vorinstanzlichen LG zitierten Rspr. des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 14....mehr

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AGS 09/2010, Kein weiteres ... / Sachverhalt

Der Antragsteller wendet sich mit seinem als sofortige Beschwerde bezeichneten Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Abteilungsrichters des AG, mit dem die Erinnerung des Antragstellers gegen den Beschluss der Rechtspflegerin über die (nochmalige) Gewährung von Beratungshilfe zurückgewiesen worden ist. Dem Antragsteller, dem von dem AG ein Berechtigungsschein für die Berat...mehr

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AGS 04/2010, Eine Angelegen... / Aus den Gründen

In der Sache selbst ist das Rechtsmittel unbegründet. Der angefochtene Beschluss hält der rechtlichen Nachprüfung stand. Da die Beratungshilfe von Gesetzes wegen in "Angelegenheiten" gewährt wird (vgl. § 2 Abs. 2, § 6 BerHG), ist die Vergütung, die der Rechtsanwalt nach den Vorschriften des RVG erhält (vgl. § 44 RVG), ebenfalls auf die "Angelegenheit" auszurichten. Mangels ei...mehr

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AGS 01/2010, Keine Anrechnu... / Sachverhalt

Der Klägerin war für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Erinnerungsführerin bewilligt worden. Daraufhin beantragte die Erinnerungsführerin die Gewährung eines Vorschusses nach § 47 RVG. Dabei machte sie folgende Gebühren und Auslagen geltend: Praxis-Beispielmehr

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AGS 08/2010, Beratung durch... / Sachverhalt

Die Rechtsuchende hatte einen Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe beauftragt, für sie die Abänderung einer Jugendamtsurkunde durchzusetzen, was der Anwalt dann auch veranlasste. Anschließend reichte der Rechtsanwalt einen vor Mandatserteilung von der Rechtsuchenden unterzeichneten Antrag Bewilligung von Beratungshilfe zusammen mit einem Antrag auf Festsetzung der Vergü...mehr

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AGS 02/2010, Ausschluss ein... / Sachverhalt

Der Anwalt war dem Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe beigeordnet worden. Auf seinen Vergütungsfestsetzungsantrag hat die Urkundsbeamtin die Vergütung festgesetzt, allerdings hat sie den Antrag auf Festsetzung des Mehrvertretungszuschlags zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete (Erst-)Erinnerung v. 15.5.2009 hat die Rechtspflegerin zurückgewiesen. Gegen den Erinneru...mehr

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AGS 08/2010, Beratung durch... / Aus den Gründen

Zwar soll die Beratungshilfe nicht die von anderen, meist über besondere Sachkunde verfügenden Einrichtungen kostenfrei geleistete Beratung ersetzen, sondern diese lediglich ergänzen, mit der Folge, dass der unbemittelte Bürger grundsätzlich auf diese kostenfreie Möglichkeit der Hilfe zu verweisen wäre. Denn auch ein bemittelter Bürger würde sich – vor seinem eigenen Vermöge...mehr

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zfs 05/2010, Keine Kostenerstattung im Prozesskostenhilfe – Rechtsbeschwerdeverfahren

ZPO § 127 Abs. 4 Im Prozesskostenhilfeverfahren werden die außergerichtlichen Kosten eines Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht erstattet. BGH, Beschl. v. 9.3.2010 – VI ZB 56/07 Das LG Dresden hatte dem Kläger Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung bewilligt. Der Rechtsstreit endete durch Vergleich, durch den sich die Beklagte verpflichtete, an den Kläger zum Ausgleich aller Sch...mehr

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AGS 09/2010, Kein weiteres ... / Leitsatz

Wird die Erinnerung gegen die Versagung von Beratungshilfe zurückgewiesen, ist gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel nicht gegeben. Für eine nicht statthafte Beschwerde fallen Gerichtsgebühren an. OLG Celle, Beschl. v. 8.6.2010–2 W 149/10mehr

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AGS 07/2010, Anrechnung der... / Anmerkung

Die Regelung des § 15a Abs. 2 RVG hat auch Bedeutung für die Abrechnung mit der Landeskasse in Prozesskostenhilfemandaten. Die Landeskasse ist ebenfalls Dritter i.S.d. § 15a Abs. 2 RVG. Auch sie kann sich also zunächst einmal nur auf Zahlungen berufen, die sie selbst geleistet hat. Soweit die Landeskasse Beratungshilfegebühren nach Nrn. 2501, 2503 VV gezahlt hat, sind diese g...mehr

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AGS 04/2010, Kein außergeri... / Leitsatz

Die Regelung des § 16 Nr. 4 RVG, wonach Scheidungs- und Folgesachen gebührenrechtlich als "dieselbe Angelegenheit" anzusehen sind, ist nicht auf die vorgelagerte außergerichtliche Beratungshilfe anzuwenden. LG Gießen, Beschl. v. 10.7.2009–7 T 101/09mehr

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AGS 02/2010, Rechtsmittel g... / Sachverhalt

In den Jahren 2006 und 2007 bezogen die Antragsteller über die M. zur Integration in Arbeit Leistungen nach dem SGB II. Die M. richtete an beide Antragsteller jeweils getrennte Schreiben mit Datum, die als "Anhörung nach SGB X" überschrieben waren. In diesen Schreiben führte sie dem jeweiligen Empfänger gegenüber aus, dieser habe Teile der Leistungen nach SGB II zu Unrecht b...mehr

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AGS 02/2010, Ausschluss ein... / Anmerkung

Die ganz einhellige Rspr. ist anderer Auffassung und gewährt bei einer Geschäftstätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe für jeden Auftraggeber eine Erhöhung um 30 %.[21] Anders verhält es sich dagegen bei einer bloßen Beratung. Hier lehnt die Rechtsprechung eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV ab, weil es sich bei der Beratungsgebühr nicht um eine Geschäfts- oder Verfahrensgebühr ha...mehr

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AGS 02/2010, Rechtsmittel g... / Leitsatz

Gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe ist das Rechtsmittel der Beschwerde gem. § 5 BerHG, § 19 FGG eröffnet, über die im Falle der Nichtabhilfe durch den Rechtspfleger das LG entscheidet. Die in § 6 Abs. 2 BerHG enthaltene Verweisung auf den Rechtsbehelf der Erinnerung geht seit der Änderung des RPflG zum 1.10.1998 ins Leere. Dem Empfänger v...mehr

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AGS 01/2010, Keine Anrechnu... / Leitsatz

Das Betreiben eines Geschäfts, welches über die Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV zu vergüten ist, kann auch in der Vertretung in einem sozialgerichtlichen Vorverfahren liegen. Der Gebührentatbestand der Nr. 3103 VV ist eine Spezialvorschrift für die Berücksichtigung der Vorbefassung eines Rechtsanwaltes in einem dem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden Verwaltungs- oder Vor...mehr

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AGS 02/2010, Anrechnung der... / Sachverhalt

Das LG hatte dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt und ihm einen Rechtsanwalt beigeordnet: Dieser hatte den Kläger bereits vorgerichtlich vertreten und den Beklagten zur Zahlung der Klageforderung aufgefordert. Das Gericht hat den Beklagten zur Zahlung verurteilt und dem Kläger auch die geltend gemachten vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.085,04 EUR zugesprochen....mehr

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AGS 09/2010, Erstattung ein... / Aus den Gründen

1. Die Revision ist zulässig. Von Amts wegen zu beachtende Verfahrensmängel stehen einer Sachentscheidung nicht entgegen. Revision und Berufung sind kraft Zulassung durch das LSG statthaft. Sie sind auch nicht gem. § 144 Abs. 4 i.V.m. § 165 S. 1 SGG ausgeschlossen. Denn um Kosten des Verfahrens im Sinne dieser Vorschriften handelt es sich nicht, wenn wie hier in der Hauptsa...mehr

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AGS 11/2010, Die Kostenfestsetzung

Bearbeitet von Heinrich Hellstab, Friedrich Lappe, Wolfgang Madert und Wolfgang Mathias. Begründet von Kurt von Eicken, Verlag Wolters Kluwer-Luchterhand. 20. Aufl. 2011, XXXIII; 540 S. 129,00 EUR. Seit der Vorauflage von 2006 hat sich einiges geändert. Insbesondere die mit dem FGG-ReformG eingeführten neuen Verfahrensvorschriften waren zu berücksichtigen. Darüber hinaus war ...mehr

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AGS 01/2010, Prozesskostenh... / Anmerkung

Die Entscheidung ist falsch. Im Falle einer Stufenklage werden beide Stufen sofort rechtshängig. Daher muss auch einheitlich über die Prozesskostenhilfe entschieden werden. Das Gericht muss also entweder für die Stufenklage und damit auch für die Leistungsstufe – zumindest für einen Mindestbetrag – Prozesskostenhilfe bewilligen oder den Prozesskostenhilfeantrag für die Stufe...mehr

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AGS 10/2010, Vergütungsansp... / Aus den Gründen

Die nur teilweise Festsetzung durch den Rechtspfleger ist rechtsfehlerhaft. Dem beigeordneten Rechtsanwalt T stehen die beantragten 843,47 EUR in voller Höhe zu. Gem. § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwaltes nach den Beschlüssen, durch die Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Geschieht dies wie vorliegend ohne Einschränkung, d...mehr

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AGS 02/2010, Anrechnung der... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Bezirksrevisors ist teils unzulässig, teils unbegründet. Das SG hat die Zulassung auf die Frage beschränkt, inwieweit eine de facto Doppeltanrechnung der Beratungshilfegebühr über Nr. 3103 VV und Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV stattzufinden hat oder ob insoweit Nr. 2503 VV durch teleologische Reduktion anders auszulegen ist. Eine solche Beschränkung der Beschwe...mehr

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AGS 08/2010, Editorial

Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten auf dem Prüfstand Gesprächsrunde beim Bundesjustizministerium soll Probleme erörtern In den letzten Jahren wurde zunehmend deutlich, dass die Anwaltsgebühren für die Bearbeitung von sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, kaum noch auskömmlich sind. Zum einen hat das RVG kaum nachha...mehr

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zfs 09/2010, Leistungen nach dem SGB II als Einkommen; kein pauschaler Abzug des Mehrbedarfs

ZPO § 115 Abs. 1 und 2; SGB II §§ 19 ff. 1. Leistungen, die nach dem SGB II gewährt werden, stellen Einkommen i.S. des § 115 ZPO dar; das gilt auch für solche, die dem Hilfebedürftigen als Alleinerziehendem für einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II pauschal gewährt werden. 2. Ein pauschaler Abzug dieses Mehrbedarfs im Rahmen des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO kommt nicht in ...mehr

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AGS 04/2010, Abrechnung in Familiensachen

Abrechnung in Familiensachen. Von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer. Arbeitshandbuch mit Berechnungsbeispielen, Tabellen und Diktathilfen. Tipps und Taktik. 2. völlig neu bearbeitete und erweiterte Aufl. 2009. Verlag C. F. Müller, Heidelberg. XVI, 334 S. 38,00 EUR In der Reihe "Tipps und Taktik" sind bereits zahlreiche hervorragende Werke erschienen, so z.B. auch das Werk "Re...mehr

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AGS 07/2010, Verteidigervergütung (Praxis der Strafverteidigung)

Verteidigervergütung (Praxis der Strafverteidigung). Von FAStR Dr. Andreas Mertens und FAStR Iris Stuff. Verlag C. F. Müller, Heidelberg, 2010. XXIII, 348 S. 44,95 EUR. Mit Inkrafttreten des RVG war auch die fünfte Auflage von Madert, Rechtsanwaltsvergütung in Straf- und Bußgeldsachen, in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" erschienen. Mit dem jetzt vorgelegten Werk von ...mehr

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AGS 02/2010, Anrechnung der... / Anmerkung

Die Entscheidung des OLG München ist noch zur früheren Rechtslage ergangen. Nach der neuen Rechtslage (§ 15a Abs. 2 RVG) ist in allen Fällen so vorzugehen. Das bedeutet, dass eine eventuell vom Auftraggeber gezahlte Wahlanwaltsgeschäftsgebühr bei nachfolgender Prozesskostenhilfe zunächst einmal auf die nicht gedeckte Wahlanwaltsvergütung anzurechnen ist. Entgegen der Ansicht d...mehr

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AGS 02/2010, Kein Regel/Aus... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist zulässig und führt zu einem vorläufigen Erfolg. Der Antragstellerin ist ein Rechtsanwalt beizuordnen. Die Prüfung der Frage, ob Rechtsanwältin T. aus Bottrop beigeordnet werden kann, wird dem Amtsrichter übertragen. 1. Das Verfahren richtet sich im vorliegenden Fall nach dem FamFG, das zum 1.9.2009 in Kraft getreten ist und das FGG abgelöst hat. Damit habe...mehr

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AGS 02/2010, Anrechnung der... / Aus den Gründen

1. Nach der Rspr. des BGH ist die anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) gem. der Vorbem. 3 Abs. 4 VV auf die im gerichtlichen Verfahren anfallende 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) auch im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103, 104 ZPO zu berücksichtigen. Dabei soll es nach Auffassung des BGH ohne Bedeutung sein, ob die G...mehr

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AGS 07/2010, Keine Anrechnu... / Aus den Gründen

Dem Kläger ist mit Beschluss des ArbG für die beabsichtigte Rechtsverfolgung Prozesskostenhilfe bewilligt und der Antragsteller beigeordnet worden. Der Antragsteller hat anschließend die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung beantragt. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat antragsgemäß die Festsetzung vorgenommen. Der Bezirksrevisor beim LAG hat Eri...mehr

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Vollständigkeit und Richtigkeit von Gesamt- und Einzelabrechnungen

Leitsatz Überzeugende Grundsatzentscheidung des Landgerichts München I insbesondere zur Richtigkeit und Vollständigkeit von Gesamt- und Einzelabrechnungen im Wohnungseigentumsrecht Normenkette § 28 WEG Kommentar Herausgestellte Thesen aus der Begründung dieser Entscheidung: Mehrere Kläger eines Beschlussanfechtungsverfahrens sind notwendige Streitgenossen (h.M., vgl. BGH, Urtei...mehr

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ZErb 07/2009, Bedürftigkeit... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere statthaft gem. § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO und innerhalb der Monatsfrist des § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO eingelegt. Die sofortige Beschwerde ist auch begründet. Für die Beurteilung der gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderlichen Fähigkeit des Antragstellers, die Kosten der Prozessführung, nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufzub...mehr

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Prozesskostenhilfe-Vergütung eines beigeordneten Anwalts; Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die aus der Staatskasse zu zahlende Verfahrensgebühr

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die Geschäftsgebühr auf den Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe auf seinen Anspruch auf Prozesskostenhilfevergütung aus der Staatskasse anzurechnen ist. Sachverhalt Die Klägerin hatte den Beklagten auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde hinsichtlich des zu zahlenden Kindesunterhalts in ...mehr

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Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung angeordneter Prozesskostenhilfe-Raten bei der Berechnung von Prozesskostenhilfe-Raten in einem weiteren Verfahren

Leitsatz Der Antragsgegnerin war für das Ehescheidungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und eine monatliche Ratenzahlungspflicht von 60,00 EUR auferlegt worden. In einem Parallelverfahren zur elterlichen Sorge wurde der Antragsgegnerin auf ihren Antrag ebenfalls Prozesskostenhilfe mit einer monatlichen Ratenzahlungspflicht von 60,00 EUR bewilligt. Die Antragsgegnerin ma...mehr

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Beratungshilfe: Beratung in Trennungs-, Scheidungs- und Folgesachen als verschiedene Angelegenheiten; gesonderte Gebühren für Beratung in Fragen des Ehegattenunterhalts, des Kindesunterhalts, des Umgangsrechts und des ehelichen Güterrechts

Leitsatz Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war die Frage, ob bei der Abrechnung der Beratungshilfevergütung in Trennungs-, Scheidungs- und Folgesachen von einer Angelegenheit oder von mehreren Angelegenheiten auszugehen ist. Sachverhalt Die von der Antragstellerin vertretene Mandantin erhielt am 17.4.2007 einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe für die Angelegenheit "G...mehr

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Prozesskostenhilfe: Gewährung für eine Schutzschrift in einer Sorgerechtsstreitigkeit

Leitsatz Aus der im Jahre 2005 geschiedenen Ehe der Parteien waren die in den Jahren 1994, 1998 und 2004 geborenen minderjährigen Kinder hervorgegangen. Die Kindesmutter übte die elterliche Sorge für alle drei Kinder aufgrund einer insoweit im Verbundurteil ergangenen Entscheidung alleine aus. Mit ihrer Zustimmung befand sich das älteste Kind P. allerdings zunächst in der Ob...mehr

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Prozesskostenhilfe; Behandlung von Arbeitslosengeld II als Einkommen; Berücksichtigung von Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Steuer und Rechtsschutzversicherungskosten

Leitsatz Das erstinstanzliche Gericht hatte dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe bewilligt und eine monatliche Ratenzahlung von 15,00 EUR festgesetzt. Hiergegen wandte sich der Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde. Zur Begründung führte er an, das ihm gewährte Arbeitslosengeld II sei nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Im Übrigen seien die Kosten für sein Kfz und d...mehr

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Anteilige Berücksichtigung der im Rahmen der Beratungshilfe entstehenden Geschäftsgebühr nach § 2503 RVG-VV bei Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung

Leitsatz Der Klägerin war vom LG Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt worden, soweit sie mit ihrer Klage die Leistung eines Betrages von 50.988,00 EUR begehrte. Der Rechtsstreit wurde im Verhandlungstermin durch Abschluss eines Vergleichs beendet. Die an den Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin auszuzahlende PKH-Vergütung wurde von der Urkundsbea...mehr