Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Bindung an Beiordnung/Bestellung

Rz. 127 Die Festsetzung hat auf der Grundlage von Beiordnung und Bestellung des Anwalts oder des erteilten Berechtigungsscheins zu erfolgen. Diese gerichtlichen Entscheidungen sind – ebenso wie die Bewilligung von PKH – für die Bestimmung des Anspruchsumfangs verbindlich (siehe § 45 Rdn 50, § 46 Rdn 22, § 48 Rdn 11, § 54 Rdn 16 ff.). Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ist...mehr

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AnwaltKommentar RVG

Rz. 1 VV Teil 2 war durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 in erheblichem Maße umgestaltet worden. Ältere Rechtsprechung kann daher nur eingeschränkt verwertet werden. Rz. 2 Abschnitt 1 – Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist bis auf eine Anhebung der Rahmengebühren unberührt geblieben. Allerdings ist hier zu beachten, dass dieser Abschnitt bis zum 1.7.2016 noch Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Unter der Abschnittsüberschrift "Außergerichtliche Beratung und Vertretung" drängt Abs. 1 S. 1 den Anwalt seit dem 1.7.2006 für den gesamten Bereich der außergerichtlichen Beratung, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sowie für die Mediation, eine Gebührenvereinbarung abzuschließen. Unterbleibt sie, richtet sich die Vergütung nun für alle drei Anwendung...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 1. Vergütungsverfahren und die Frage der Vorlage des Original-Berechtigungsscheines

In bisherigen Abhandlungen, aber auch in gerichtlichen Entscheidungen zur elektronischen Antragstellung drehte sich alles in der Praxis bislang, soweit bekannt, nur um die banale Frage: "Und was ist mit dem Berechtigungsschein?". Diese stellte sich, wenn die die BerH leistende Beratungsperson ihren Antrag auf Vergütung mittels elektronischem Rechtsverkehr eingereicht hatte. H...mehr

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Vorbemerkung zu VV 6100 ff.

Rz. 1 VV Teil 6 enthält fünf Abschnitte, in denen sonstige Verfahren geregelt sind, also solche, die nicht unter VV Teil 2 bis VV Teil 5 fallen. Soweit Verfahren nach VV Teil 6 geregelt werden, ist VV Teil 3 nicht anwendbar (VV Vorb. 3 Abs. 7). Rz. 2 Die Vorschriften nach VV Teil 1 – Allgemeine Gebühren – sind dagegen grundsätzlich anwendbar, soweit die Tatbestände hier überh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beschwerdegericht

Rz. 56 Beschwerdegericht ist dem Grundsatz nach das nächsthöhere Gericht, tatsächlich jedoch das Gericht des Instanzenzuges (§ 33 Abs. 4 S. 2 Hs. 2). Zuständiges Beschwerdegericht ist unabhängig vom Instanzenzug der Hauptsache somit grds. das nächsthöhere Gericht.[147] Nur in Zivilsachen nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG (u.a. Familiensachen) ist daher das OLG Beschwerdegericht. H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Verwirkung des Vergütungsanspruchs

Rz. 86 Ausnahmsweise soll die Antragstellung auch schon vor Eintritt der Verjährung als verspätet anzusehen sein, wenn nach den Gesamtumständen nicht mehr damit gerechnet werden musste, dass ein Vergütungsanspruch noch erhoben wird. Die Verwirkung ist danach aber nur dann zu bejahen, wenn die Vergütungsabrechnung längst abgewickelt ist und sich alle Beteiligten auf deren end...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Gegenstandsidentität

Rz. 15 Die Erhöhung ist unabhängig davon, ob der Anwalt für die verschiedenen Rechtsuchenden auch hinsichtlich desselben Gegenstands tätig wird oder nicht. Auf dieses Erfordernis wird bei Festgebühren verzichtet. Die Gegenstandsidentität ist nur bei Wertgebühren Erhöhungsvoraussetzung (Anm. Abs. 1 zu VV 1008; siehe VV 1008 Rdn 74 ff.). Rz. 16 Beispiel: Die rechtskräftig gesc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Inanspruchnahme des Mandanten

Rz. 19 § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO schließt die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Partei aus (Forderungssperre).[32] Die Forderungssperre erfasst aber nur solche Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts, für welche PKH bewilligt worden ist. Die Sperrwirkung greift daher grundsätzlich nicht für Vergütungsansprüche de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vorgehensweise im Innenverhältnis

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beratung/Gutachten

Rz. 81 Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass eine Erhöhung nicht nur dort eintreten kann, wo die Gebühren ausdrücklich als Geschäfts- oder Verfahrensgebühr bezeichnet werden (z.B. VV 2300, 2301 und VV 3100). Die Begriffe "Geschäftsgebühr" und "Verfahrensgebühr" stünden als Synonym jeweils für die Gebühr, die für das Betreiben der Angelegenheit anfalle, also unter den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Nichtigkeit der Vereinbarung (S. 1)

Rz. 123 Hinsichtlich der Möglichkeit, über die – mageren – Prozess- und Verfahrenskostenhilfegebühren hinaus eine Zusatzvergütung durch den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit seinem Auftraggeber zu erlangen, sieht sich der Anwalt durch das Reformgesetz vom 12.6.2008 mit einer veränderten Rechtslage konfrontiert. Rz. 124 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 a.F. war der Anspruch aus e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Anrechnung bei Prozesskostenhilfe

Rz. 253 Ähnlich wie die Frage der Anrechnung nach Abs. 4 im Rahmen der Kostenfestsetzung (vgl. dazu Rdn 220 ff.) war auch die Anrechnung der Geschäftsgebühr im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts nach § 55 in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten. Nach einer Meinung sollte die Geschäftsgebühr nur dann im Festsetzungsverfahren nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betragsrahmengebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 31 Nach VV 1006 erhält der Rechtsanwalt für eine Einigung oder eine Erledigung im ersten Rechtszug eine Betragsrahmengebühr in Höhe der Verfahrensgebühr. Eine Erhöhung nach VV 1008 wird dabei nicht berücksichtigt (VV 1006 Anm. Abs. 1 S. 3). Betrifft die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der Angelegenheit, ist der auf diesen Teil entfallende Anteil an der Verfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Weitere nicht geregelte Anwendungsfälle

Rz. 123 Über den Wortlaut hinaus ist Abs. 2 auch dann anzuwenden, wenn es sich bei der anzurechnenden Gebühr nicht um eine Rahmengebühr handelt. Dass auch ein solcher Fall vorkommen kann, hat der Gesetzgeber offenbar nicht bedacht. Rz. 124 Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einer sozialrechtlichen Angelegenheit beauftragt, gegen den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ratenzahlungsvereinbarung

Rz. 10 Die Mitwirkung des Anwalts bei einer Ratenzahlungsvereinbarung zu einer Forderung kann die Einigungsgebühr entstehen lassen. Auch der Gesetzgeber ging mit dem 1. KostRMoG 2004 davon aus, dass die Einigungsgebühr bei Mitwirkung an einer Ratenzahlungsvereinbarung anfallen würde,[21] zumal ein gegenseitig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG und mithin Abs. 1 S. 1 anwendbar ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6.3 Gewährung von Prozesskostenhilfe an den Schuldner

Rn 29 Für den Geltungsbereich der Konkursordnung bestand keine Veranlassung, einem Schuldner im Rahmen eines Konkursverfahrens über sein Vermögen Prozesskostenhilfe zu gewähren. Im Ergebnis wurde die Versagung von Prozesskostenhilfe für den Gemeinschuldner im Konkursverfahren damit begründet, dass die Durchführung des Konkursverfahrens für diesen keinerlei positive Auswirkung...mehr

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AGS 03/2021, Keine Beratungshilfe für Forderungsmanagement - Schuldnerberatung und Verbraucherzentrale als Alternative

§§ 1, 4 BerHG Leitsatz Beratungshilfe zur Regulierung eigener Forderungen stellt keine Rechtswahrnehmung dar. Darüber hinaus stellt sowohl die Schuldnerberatung als auch die Verbraucherzentrale eine andere zumutbare Hilfe dar. Die Beratung zur Abwehr tatsächlich oder vermeintlich unberechtigter Forderungen oder der Vereinbarung von Ratenzahlungen stellt eine der Kernaufgaben der...mehr

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AGS 03/2021, Keine Beratung... / Leitsatz

Beratungshilfe zur Regulierung eigener Forderungen stellt keine Rechtswahrnehmung dar. Darüber hinaus stellt sowohl die Schuldnerberatung als auch die Verbraucherzentrale eine andere zumutbare Hilfe dar. Die Beratung zur Abwehr tatsächlich oder vermeintlich unberechtigter Forderungen oder der Vereinbarung von Ratenzahlungen stellt eine der Kernaufgaben der Verbraucher- bzw. Sc...mehr

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AGS 03/2021, Keine Beratung... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des AG Eilenburg befasst sich mit den Themen "Mutwilligkeit", "Rechtswahrnehmung" und "andere Hilfemöglichkeiten", welche für sich gesehen die "Grundpfeiler" des BerHG darstellen, also wesentliche Entscheidungsgrundlage dafür bilden, ob eine solche Hilfe bewilligt werden kann oder abgelehnt werden muss. Leider wird aus der Entscheidung nicht abschließend deut...mehr

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AGS 03/2021, Keine Beratung... / III. Andere Hilfsmöglichkeiten

Das AG Eilenburg sah durch den mittels Erinnerung angerufenen Richter dann im konkreten Fall die Voraussetzungen der BerH als nicht geben an. BerH wird nämlich nur dann gewährt, soweit keine anderen zumutbaren Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die dem Rechtsuchenden zuzumuten sind. Das Amtsgericht sah vorliegend dann die Verbraucherzentrale oder die Schuldnerberatungs...mehr

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AGS 03/2021, Keine Beratung... / II. Mutwilligkeit

Das entscheidende Amtsgericht – im Ausgangsverfahren die Rechtspflegerin – sah die Inanspruchnahme der BerH als mutwillig an. Mutwillig ist die Inanspruchnahme immer dann, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund nicht erkennbar ist. Dies kann bei Vorliegen eines Parallelverfahrens, aber auch schlicht bei einem nicht notwendigen Vorgehen zu bejahen sein, welches ein selbstza...mehr

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AGS 03/2021, Keine Beratung... / I. Sachverhalt

Beantragt wurde BerH für die Schuldenregulierung einer Forderung aus einem Mitgliedsbeitrag der Antragstellerin bei einer Online-Partnervermittlung. Hier wurde ein Vergleich geschlossen und eine Ratenzahlung vereinbart. Wie auch bereits in einem Parallelverfahren, in dem es um das Forderungsmanagement einer Forderung aus einem Mobilfunkvertrag ging, ließ sich dabei erkennbar...mehr

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AGS 03/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 97) mit häufig gestellten Fragen zur Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren. Hansens (S. 102) behandelt die Frage, wann im Kostenfestsetzungsverfahren eine Nachfestsetzung möglich ist. In einem weiteren Beitrag (S. 104) befasst er sich mit den Folgen einer unterbliebenen oder fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung. Das OLG Celle (S. 109) ...mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der ... / II. Nachträgliche Aufhebung der Beratungshilfe

Mit der o.g. Entscheidung hob das AG Eilenburg eine bereits bewilligte Beratungshilfe auf. Die Entscheidung ist aus mehreren Gesichtspunkten interessant. Zum einen stellt sie eine der seltenen Fälle einer Aufhebung dar, die bekannt werden. In der gerichtlichen Praxis ist die Aufhebung einer Beratungshilfe tendenziell eher eine Seltenheit und wenn sie vorkommt, dann meist weg...mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der Beratungshilfe

§§ 4 Abs. 6, 6 Abs. 2, 6a BerHG Leitsatz Die Aufhebung einer bereits bewilligten Beratungshilfe kommt auch dann in Betracht, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen trotz wahrheitsgemäßer Darlegung durch den Rechtsuchenden schlicht nicht vorlagen. AG Eilenburg, Beschl. v. 28.4.2020 – 1 UR II 1149/18 I. Sachverhalt Das AG Eilenburg hob eine zunächst bewilligte nachträgliche Beratungs...mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Das AG Eilenburg hob eine zunächst bewilligte nachträgliche Beratungshilfe auf, nachdem die objektiven Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben sollen. Der Rechtsuchende wendete sich ursprünglich in einer sozialrechtlichen Angelegenheit unmittelbar an einen Rechtsanwalt, welcher Beratungshilfe für diesen leistete. Beratungshilfegegenstand war u.a. ein Widerspruch g...mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der ... / Leitsatz

Die Aufhebung einer bereits bewilligten Beratungshilfe kommt auch dann in Betracht, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen trotz wahrheitsgemäßer Darlegung durch den Rechtsuchenden schlicht nicht vorlagen. AG Eilenburg, Beschl. v. 28.4.2020 – 1 UR II 1149/18mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

Warum ist die an sich gut vertretbare Entscheidung auf den zweiten Blick dennoch zumindest bedenkenswert? Grds. treffen alle Argumente zwar zu. Eine bereits bewilligte Beratungshilfe kann aufgehoben werden, auch gilt es stets, auf die Mutwilligkeit und den Selbstzahlerbvergleich abzustellen. Ebenso ist bei nachträglicher Antragstellung ein unkalkulierbares Kostenrisiko in Ka...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 5. Beratungshilfe

Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, die allerdings auch vor der Erteilung des Scheins liegen kann. Sind im Rahmen der Beratungshilfe mehrere Angelegenheiten gegeben, ist nach allgemeinen Grundsätzen auf den jeweiligen Auftrag abzustellen.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Keine Anwendung auf die Anrechnung einer Beratungshilfe-Gebühr

Rz. 182 Die neue Vorschrift des § 58 Abs. 2 S. 2 RVG gilt nicht für die Anrechnung einer der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr. Hat der Anwalt vorgerichtlich eine Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG oder eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG erhalten, so sind die nach Anm. zu Nr. 2501 VV RVG und Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV RVG anzurechnenden Beträge in vollem Umfang auf Ver...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XIV. Beratungshilfe

Rz. 73 Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, die allerdings auch vor der Erteilung des Scheins liegen kann. Sind im Rahmen der Beratungshilfe mehrere Angelegenheiten gegeben, ist nach allgemeinen Grundsätzen auf den jeweiligen Auftrag abzustellen. Das gilt auch für die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Anrechnung bei Festgebühren

Rz. 66 Vom Wortlaut nicht erfasst ist die Anrechnung von Festgebühren. Dies hat der Gesetzgeber offenbar übersehen. So gibt es keinen Grund, die Anrechnung bei mehreren Wahlanwaltsgeschäftsgebühren nach § 15a Abs. 2 S. 2 RVG zu begrenzen, nicht aber bei den vergleichbaren Beratungshilfegebühren. Rz. 67 Beispiel: Der Anwalt wird von der Rechtsuchenden nach einjähriger Trennung...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 144 § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse (1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erfolgt die Festsetzung du...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Überblick

Rz. 194 Mit dem KostRÄG 2021 sind mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG sämtliche Gebührenbeträge des Vergütungsverzeichnisses angehoben worden. Rz. 195 Soweit die Gebühren nach dem Gegenstandswert erhoben werden (§ 2 Abs. 1 RVG), ergibt sich die Erhöhung aus der Änderung der Tabellen nach § 13 RVG und § 49 RVG. Die Gebührensätze selbst bleiben unverändert...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 3. Bedeutung für die Praxis

Für die allermeisten PKH-Antragstellerinnen und -antragsteller gelten somit seit dem 1.1.2021 niedrigere Freibeträge. In Verfahren, in denen bis zum 31.12.2020 Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, ändert sich nichts. Maßgeblich sind gem. § 115 Abs. 1 S. 4 ZPO die Beträge, die zum Zeitpunkt der Bewilligung der Prozesskostenhilfe gelten. Auf den Zeitpunkt der A...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Weitere Anwendungsfälle

Rz. 39 Über den Wortlaut hinaus ist § 14 Abs. 2 RVG auch dann anzuwenden, wenn es sich bei der anzurechnenden Gebühr nicht um eine Rahmengebühr handelt. Dass auch ein solcher Fall vorkommen kann, hat der Gesetzgeber offenbar nicht bedacht. Rz. 40 Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einer sozialrechtlichen Angelegenheit beauftragt, gege...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Anrechnung einer Wahlanwaltsvergütung

Rz. 161 In § 15a Abs. 2 RVG hat der Gesetzgeber eine klare Anrechnungsregelung eingeführt. Anlass war die Streitfrage, wie auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen ist, wenn der Anwalt bereits Wahlanwaltsgebühren erhalten hatte. Rz. 162 Hauptanwendungsfall war die Anrechnung einer Geschäftsgebühr. Rz. 163 Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich nach eine...mehr

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§ 8 Anhang / Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) (BT-Drucks 19/24740 v. 25.11.2020)

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§ 8 Anhang / Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur vorgeschlagenen Änderung der Überschrift des § 12 RVG. Zu Nummer 2 (§ 12 RVG) Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Nach der Vorschrift sind die Bestimmungen des RVG für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Verfahren "über" die Pro...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 3. Außerhalb oder innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Beratungshilfe kann nur außerhalb gerichtlicher Verfahren gewährt werden.[13] Im Gegensatz zur Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, die nur zu Beginn bzw. während gerichtlicher Verfahren für die innerhalb des Verfahrens beabsichtigte Rechtsverfolgung bewilligt werden kann, soll die Beratungshilfe den außergerichtlichen Bereich abdecken. Sie stellt somit das Gegenstück zur Pro...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 4. Anhörungsverfahren

Zur Frage der Bewilligung in einem Anhörungsverfahren hatte das AG Göttingen [22] zu entscheiden. Während etwa im Sozialrecht im Rahmen eines Anhörungsverfahren regelmäßig keine Beratungshilfe zu bewilligen sei, da noch kein ablehnender Bescheid vorliege und eine Gegnerschaft der Behörde insoweit noch nicht vorliege,[23] erkannte das AG Göttingen eine Notwendigkeit der Bewill...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 2. Angelegenheit

Die Frage der Angelegenheit ist eine bedeutende Frage im Rahmen der Beratungshilfe, denn hier entscheidet sich, ob der Rechtsanwalt, der das "Armutsmandat" annimmt, einmal oder ggf. mehrfach "Geld" erhält. Gem. § 2 Abs. 2 BerHG wird Beratungshilfe nicht für einzelne Tätigkeiten, sondern in "Angelegenheiten" gewährt. Die Beratungspersonen erhalten pro Angelegenheit für ihre T...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 1. Aufhebung des Verfahrens

Durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts wurde das Rechtsmittelverfahren reformiert und auch eigene Aufhebungsmöglichkeiten in § 6a BerHG erst geschaffen. Obwohl also nunmehr seit sechs Jahren Aufhebungsmöglichkeiten bestehen, wird hiervon nur "zaghaft" Gebrauch gemacht bzw. sind nur wenige Entscheidungen hierzu bekannt. Das AG Eilenburg...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 2. Erstattung von Fotokopiekosten

Im Regelfall ist bei der Information des Rechtsuchenden im Wege der Erteilung der Beratungshilfe keine Fertigung von Kopien nötig. Erstattungsfähig können diese jedoch sein, wenn es auf den Inhalt von Dokumenten oder Aktenteilen besonders ankommt und die Beratungsperson die Kopie gerade dieser Rechtssache vornehmen musste.[35] Eine solche Notwendigkeit sah das AG Schwerin [36...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 1. Erforderlichkeit der Vertretung

Die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV erfasst in erster Linie Tätigkeiten der Beratungsperson, bei denen sie nach außen in Erscheinung tritt, z.B. gegenüber einer Behörde oder einem Gegner des Rechtsuchenden. Sie hat im Beratungshilferecht vor allem in den Vertretungsfällen mit mehr oder weniger umfangreichen Schriftverkehr Bedeutung. Sie kommt nur dann in Betracht, wenn sie ...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 1

Das weite Gebiet der Beratungshilfe ist geprägt von vielen amtsgerichtlichen und wenigen obergerichtlichen Entscheidungen. Die Vielzahl unterschiedlicher Ansichten ist daher offensichtlich, denn jedes AG entwickelt seine eigene Rspr. Mit vorliegender Abhandlung sollen – wie in den Vorjahren – dennoch aktuelle Entwicklungen und Tendenzen auf dem Gebiet des Beratungshilferecht...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / IV. Zusammenfassung

Vorliegende Abhandlung sollte einen kleinen Überblick über aktuelle Tendenzen in der Beratungshilfe liefern. Seit der Reform 2014 ist es deutlich "ruhiger" geworden als zuvor, dies zeigt bereits die geringere Häufung an Verfahren. Allgemein ist dies auch mit der besseren wirtschaftlichen Lage der Bürger einhergehend. Ob sich infolge von Corona und des damit befürchteten Absc...mehr