Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.8.4 Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats

Rz. 544 Der Vorstand hat im Rahmen seiner Leitungsverantwortung die Beschränkungen zu beachten, die durch die Satzung festgesetzt worden sind (§ 27 Abs. 1 Satz 2 GenG; vgl. auch § 22 Abs. 1 Satz 2 MS).[1] Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass durch die Beschränkungen die Leitungsverantwortung des Vorstands ausgehöhlt wird.[2] Die Zuweisung der Leitungsverantwortung an...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 2.10.2 Sitzungen des Aufsichtsrats

Rz. 709 Gesetzliche Regelungen Die Teilnahme an den Sitzungen ist eine wesentliche Pflicht des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds. Die Mitglieder des Aufsichtsrats können ihre Aufgaben nicht durch andere Personen wahrnehmen lassen (§ 38 Abs. 4 GenG).[1] Es ist deshalb auch nicht möglich, dass ein Mitglied einen Dritten oder ein anderes Aufsichtsratsmitglied bevollmächtigt, ihn ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 2.9.3 Förderung des Vorstands

Rz. 701 Nach den Regelungen in der Mustersatzung wird die Aufgabe des Aufsichtsrats, den Vorstand zu überwachen, noch dadurch erweitert, dass er das Leitungsorgan der eG auch fördern soll (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 MS). "Fördern" bedeutet hier, dass das Kontrollorgan den Vorstand durch Anregung und Rat unterstützen soll (fördernde Beratung). Praxis-Beispiel Der komplett neu g...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 2.10.3 Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 728 Gesetzliche Regelungen Das Genossenschaftsgesetz enthält keine Regelung über die Einberufung der gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat. Regelungen in der Satzung Rz. 729 § 29 Abs. 1 Satz 1 der Mustersatzung schreibt ausdrücklich vor, dass gemeinsame Sitzungen des Vorstands und des Aufsichtsrats regelmäßig abgehalten werden sollen. Geschäftsordnungen für den...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / 3. Historische Auslegung

Der Gesetzgeber hat den § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO intensiv diskutiert (vgl. BT-Drucks. 7/4292, 17) und sich nach eingehender Beratung dazu entschieden, das Steuergeheimnis so auszugestalten, dass die bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden. Der geltende Rechtsrahmen solle erhalten bleiben.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.8.3.3 Geschäftsordnung für den Vorstand

Rz. 530 Durch eine Geschäftsordnung sind Regelungen der inneren Ordnung des Gremiums und Verfahrensfragen möglich. Darüber hinaus kann aber eine Geschäftsordnung des Vorstands Rechte und Pflichten im Verhältnis zur eG bzw. zu deren anderen Organen weder begründen noch ändern.[1] Rz. 531 Die Mustergeschäftsordnung für den Vorstand enthält – neben dem Verweis bzw. der Wiederhol...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.7.5.5 Außerordentliche Kündigung

Rz. 466 Erfolgt die Abberufung der Vorstandsmitglieder nach der Satzung durch die Generalversammlung, ist diese auch für die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags mit einem Vorstandsmitglied zuständig.[1] Eine entsprechende ausdrückliche Regelung für einen solchen Fall findet sich in der Mustersatzung.[2] Rz. 467 Das Genossenschaftsgesetz lässt aber zu, dass anst...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 3.2.6.4 Anspruch auf Aufnahme eines TOPs zur Tagesordnung

Rz. 850 Einzelne Mitglieder der eG haben keinen Anspruch auf Aufnahme der von ihnen gewünschten Tagesordnungspunkte. Das Genossenschaftsrecht sieht einen solchen Individualanspruch nicht vor. Entsprechende Eingaben einzelner Genossenschaftsmitglieder werden daher rechtlich als bloße "Anregung" betrachtet. Dieser Anregung kann nachgekommen werden oder eben auch nicht. Rz. 851...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 3.3.12.6 Beschlussfassung zum Prüfungsbericht des Prüfungsverbands

Rz. 977 Der Vorstand hat nach der gesetzlichen Anordnung den Prüfungsbericht des Prüfungsverbands bei der Berufung der nächsten Generalversammlung als "Gegenstand der Beschlussfassung" anzukündigen (§ 59 Abs. 1 GenG). Die gesetzliche Formulierung ist missverständlich. Die Generalversammlung kann durch ihre Abstimmung über den Prüfungsbericht dessen Wirksamkeit nicht beeinflu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.9.1.4 Handlungsspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen

Rz. 561 Der Zweck der Wohnungsgenossenschaften ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (Förderzweck, Förderauftrag, § 1 Abs. 1 Satz 1 GenG, § 2 Abs. 1 MS). Die Mustersatzung sieht als Unternehmensgegenstand ein weites Feld von Tätigkeiten vor, das Wohnungsgenossenschaften ausüben können, um den Förder...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 3.2.2 Zuständigkeit für die Einberufung – Ausnahmefälle

Rz. 808 Es gibt weitere Fälle, in denen nach dem Genossenschaftsgesetz oder einer bestehenden Satzungsregelung eine "andere Person" bzw. ein anderes Organ zur Einberufung einer Generalversammlung befugt oder sogar verpflichtet ist. Dies kann wichtig sein, etwa um die Einberufung einer Generalversammlung auf diesem Weg auch gegen den Willen des anderen Organs oder bestimmter ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.9.3 Gesetzliche Beispiele von Haftungsfällen

Rz. 583 Das Genossenschaftsgesetz enthält in § 34 Abs. 3 besonders schwere Pflichtverletzungen ("namentlich"), bei denen vermutet wird, dass der eG zumindest in Höhe der dabei geleisteten Zahlungen ein Schaden entstanden ist.[1] Die Vermutungswirkung kann vom Vorstand widerlegt werden.[2] Die Mitglieder des Vorstands sind in den folgenden Fällen – sofern ein Verstoß gegen da...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.8.2.3 Besonderheiten bei Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern (Beratungsverträge)

Rz. 500 Auch in der Praxis der Wohnungsgenossenschaften kommt es durchaus häufiger vor, dass Verträge mit dafür qualifizierten Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen werden, z. B. für bestimmte Dienst- oder Werkleistungen für das Unternehmen, etwa im Bereich der Rechts- oder Steuerberatung oder der Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Für den Abschluss solche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 2.9.5 Mitwirkungsrecht in grundlegenden Geschäftsführungsangelegenheiten durch satzungsrechtliche Zustimmungsvorbehalte

Rz. 705 Das Genossenschaftsgesetz lässt zu, dass dem Aufsichtsrat durch eine Satzungsregelung in Form von Zustimmungsvorbehalten ein Mitwirkungsrecht in konkreten grundlegenden Geschäftsführungsangelegenheiten eingeräumt werden kann (§ 27 Abs. 1 Satz 2 GenG). Die Mustersatzung enthält deshalb einen Katalog von Gegenständen der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsicht...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 2.1 Der Aufsichtsrat als Organ der Genossenschaft

Rz. 610 Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ der Genossenschaft. Nach dem Gesetz muss grundsätzlich jede eG einen Aufsichtsrat haben (§ 9 Abs. 1 Satz 1 GenG). Eine Ausnahme davon besteht nur für sog. Kleinstgenossenschaften: Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern können durch eine Regelung in ihrer Satzung auf einen Aufsichtsrat verzichten. ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.8.1.3 "Geschäftsführer" einer eG

Rz. 487 Im Genossenschaftsrecht gibt es zwar keinen Geschäftsführer, der entsprechend dem Geschäftsführer einer GmbH eine Organstellung hat. Es kommt jedoch gerade bei kleineren oder mittleren Wohnungsgenossenschaften, deren Vorstand nur aus nebenamtlichen oder ehrenamtlichen Mitgliedern besteht, durchaus vor, dass ein Angestellter als "Geschäftsführer" bezeichnet wird und n...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 3.3.12.2 Die Stimmkraft in der Versammlung

Rz. 968 Das Genossenschaftsgesetz legt fest, dass jedes Mitglied eine Stimme hat (§ 43 Abs. 3 Satz 1 GenG). Es ist gleichgültig, mit wie viel Kapital das Genossenschaftsmitglied an der eG beteiligt ist. Rz. 969 Die Satzung kann sog. "Mehrstimmrechte" festlegen. Allerdings ist dies auch nicht unbeschränkt möglich. In Wohnungsgenossenschaften, bei denen die Mitgliedschaft tradi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 2.4.6.2 Entlastung für das Rumpfgeschäftsjahr

Rz. 652 Das Genossenschaftsgesetz regelt jedoch nicht, welche konkreten Anforderungen an die Entlastung des betreffenden Vorstandsmitglieds für das Rumpfgeschäftsjahr zu stellen sind. In der genossenschaftsrechtlichen Fachliteratur wird dazu die Auffassung vertreten, dass der Generalversammlung für die Entscheidung über die Entlastung nicht notwendigerweise eine Zwischenbila...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.1 Der Vorstand als Organ der Genossenschaft

Rz. 403 Der Vorstand ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ der Genossenschaft. Jede Genossenschaft muss daher einen Vorstand haben (§ 9 Abs. 1 Satz 1 GenG); ein Verzicht aufgrund einer Satzungsregelung ist deshalb – im Gegensatz zu einem Verzicht auf einen Aufsichtsrat bei sog. Kleinstgenossenschaften (§ 9 Abs. 1 Satz 2 GenG)[1] – nicht möglich. Rz. 404 Die Aufgaben des V...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Firma, Sitz, Zweck und Gege... / 3.2.2 Beteiligungen von Wohnungsgenossenschaften

Rz. 88 In den Satzungen der Wohnungsgenossenschaften ist aufgrund der Empfehlung in der Mustersatzung (§ 2 Abs. 4 MS) in der Regel ausdrücklich vorgesehen, dass Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG übernommen werden können. Auch in solchen Fällen müssen jedoch die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes zwingend beachtet werden, unter denen Beteiligungen zulässig si...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 17 Beschäftigte in der Tätigkeit von Heilpädagogen, Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung sowie Sozialarbeitern, Sozialpädagogen

Entgelttabelle S (Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilpädagogen mit Hochschulbildung) in EUR ab 1.4.2022mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherschutz und Verbr... / 3.5 Grenzübergreifende Zusammenarbeit, Kontaktstelle zur Online-Streitbeilegung

Viele Kaufgeschäfte werden heutzutage online abgeschlossen. Oft sind diese Geschäfte dann grenzübergreifend, d. h. Verbraucher und Unternehmer sind in unterschiedlichen Ländern ansässig. Die Richtlinie 2013/11/EU bzw. das VSBG ordnen an, dass die Streitbeilegungsstellen in den EU-Mitgliedsstaaten und EWR-Mitgliedstaaten kooperieren sollen. So sollen sie sich z. B. über bewäh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.5 Therapiegerechtes Verhalten der Versicherten

Rz. 20 Abweichend von Abs. 1 Satz 2 beträgt die Belastungsgrenze 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für nach dem 1.4.1972 geborene chronisch kranke Versicherte, die ab dem 1.1.2008 die in § 25 Abs. 1 genannten Gesundheitsuntersuchungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen haben (Abs. 1 Satz 3). Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in seinen Richtlinien fe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 3.2 Gehörlose Patienten

Zur barrierefreien Versorgung gehörloser Patienten sind folgende Empfehlungen hilfreich:[1] Technische Maßnahmen Visuelle Anzeigen bzw. Signale bei Klingeln, Anrufsystemen, klare Beschilderung mit Symbolen, Piktogrammen zur Orientierung, Informationsmaterial in leichter Sprache, Klingeln an der Krankenzimmertür mit Transformation in visuelle Signale innerhalb des Zimmers zur Info...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.4 Richtlinienermächtigung des G-BA (Abs. 4)

Rz. 42 Der G-BA ist nach Abs. 4 Satz 1 verpflichtet (vgl. "regelt"), das Nähere zur ASV in einer Richtlinie zu beschließen. Dabei hat er die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die des Abs. 4 der Vorschrift, zu beachten bzw. entsprechend umzusetzen. Der G-BA hat sich mit Wirkung zum 28.4.2020 bei der Konkretisierung der Erkrankungen nach Abs. 1 Satz 2 in seiner ASV-Richtlini...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 5.2 Beispiel 2: Barrierefreie Arztpraxis

Für das barrierefreie Erreichen einer Arztpraxis und einer entsprechenden Behandlung mobilitätseingeschränkter Patienten ist folgende Checkliste hilfreich:[1] Maßnahmen zur Beratung und Behandlung mobilitätseingeschränkter Patienten in einer barrierefreien Arztpraxismehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Nießbrauch als Instrument der Unternehmensnachfolge

Zusammenfassung Dem Nießbrauch begegnet man häufig im Zusammenhang mit der Übertragung einer Immobilie. Dieser eignet sich bei solider vertraglicher Gestaltung jedoch auch im Bereich der Unternehmensnachfolge als flexibles Gestaltungsinstrument und kann auch steuerliche Vorteile bieten. Der Nießbrauch als beschränkt dingliches Nutzungsrecht Bei einem Nießbrauch handelt es sich...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 5.1 Beispiel 1: Barrierefreies Krankenhaus

Zur Unterstützung und Vorbereitung einer besseren Integration von mobilitätseingeschränkten Personen in die Beratung und Behandlung in Krankenhäusern kann anhand ausgewählter Beispiele folgende Checkliste einbezogen werden.[1] Planungsschritte und Maßnahmen zur Vorbereitung der Aufnahme, des Aufenthalts und der Entlassung mobilitätseingeschränkter Patienten aus dem Krankenha...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / Zusammenfassung

Überblick Barrierefreiheit für ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis bedeutet den ungehinderten Zugang zu dem damit verbundenen öffentlichen oder privaten Gebäude und den jeweils in den einzelnen Etagen angesiedelten Kliniken, Arztpraxen, psycho- und physiotherapeutischen Praxen sowie die uneingeschränkte Nutzung der dazugehörigen medizinischen Einrichtungen für Menschen mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Unternehmen... / II. Steuerliche Beratung i.R.d. "Tax Due Diligence"

Die wichtigsten drei Arten der Due Diligence sind: Legal Due Diligence, Commercial Due Diligence und Financial bzw. Tax Due Diligence. Ziel der steuerrechtlichen Due Diligence-Untersuchungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen ist es, gerade Risiken, die sich aus dem Kauf[3] oder Verkauf[4] ergeben, frühzeitig zu erkennen. Weiteres Ziel ist sodann, diese entweder i.R.d. vertra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Unternehmen... / I. M&A-Markt dient als Krisenkompensator

Unternehmenskäufe und -verkäufe[1] werden häufig eher mit Großkonzernen und weniger mit der steuerlichen Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen assoziiert. Gerade in Deutschland ist aber auch der Mittelstand zentraler Treiber dieses sog. M&A-Marktes. Im deutschen Mittelstand sind nahezu über 30.000 Unternehmen mit einem Umsatzvolumen zwischen 10 und 250 Mio. Euro vertrete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 4. Zivilrechtliche Haftung bei fehlerhaftem Einlagekonto

Vor dem Hintergrund der Komplexität der Regelung des § 27 KStG und der Strenge der Finanzrechtsprechung kommt es in der Praxis immer wieder dazu, dass materiell-rechtliche Auskehrungen aus dem Einlagenkonto steuerrechtlich auf der Ebene der Gesellschafter als steuerpflichtige Dividende qualifiziert werden. Fehlerhafter Umgang mit dem Einlagekonto auf Gesellschaftsebene schlägt a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Unternehmen... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA/FASt / Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Das immanente Krisenumfeld hat nahezu sämtliche Kernmärkte ins Schwanken gebracht. Zahlreiche Unternehmen haben insoweit mit starken Umsatz- und Gewinneinbrüchen bzw. hohen Verlustepisoden zu kämpfen. Der M&A-Markt scheint daher ein wichtiger Krisenkompensator zur Ergebnisverbesserung – gerade im gehob...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Interne Revision / 1 Was ist interne Revision und deren Zweck?

Die Tätigkeit der internen Revision (Innenrevision) kann generell als gezielter, einzelfallbezogener Vergleich von Ist- und Sollzustand innerhalb eines Unternehmens mit anschließender Information der Unternehmensleitung beschrieben werden. Der Auftraggeber der Innenrevision ist die Unternehmensleitung. Die interne Revision wird daher außerhalb der Betriebsabläufe tätig und is...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.2 Die Eingrenzung der Erleichterungen nach Abs. 1

Rz. 24 Abs. 1 reguliert prinzipiell den Zeitraum, für den die Erleichterungen nach den Abs. 2 bis 4 gelten sollen. Daraus ist ersichtlich, dass der Gesetzgeber auch den März 2020 in den Blick genommen hat (und insofern den ersten Entwurf nachgebessert hat), wohl aus der Überlegung heraus, dass bis zum Inkrafttreten des § 67 über Leistungsanträge in großem Umfang bereits ents...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.5 Abschluss und Inhalt von Kooperationsplänen

Rz. 22 Im Kooperationsplan sollen das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten werden (Abs. 2 Satz 2). Das Eingliederungsziel ergibt sich aus der Potenzialanalyse einerseits und den Zielen und Grundsätzen des SGB II und der Leistungsgewährung andererseits. Danach kommt es nach der Bürgergeld-Gesetzgebung nicht mehr unbedingt zunächst dar...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsvorschriften zum materiellen Recht, zur Vorbereitung und Durchführung des Verwaltungsvollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende des SGB II. Sie ist zum 1.1.2023 neu gefasst worden und regelt nunmehr Übergangsrecht zur Einführung des Bürgergeldes. Rz. 2a Bis zum 31.12.2022 waren noch die Abs. 1, 4 und 5 a. F. in Kraft. Abs. 1 a. F. war...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 1.1 Rechtslage ab 1.7.2023

Rz. 2 § 15 regelt die Potenzialanalyse und die Erstellung von Kooperationsplänen ab 1.7.2023 nach dem Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen nach früherem Recht (bis längstens 31.12.2023, vgl. § 65 Abs. 4) der Agenturen für Arbeit mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Wurde ein Jobcenter zwischen einem kommunalen Träger und einer Agentur für Arbeit als gemeinsame Ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.1 Überblick über die Bürgergeld-Gesetzgebung

Rz. 4 Die Bundesregierung der 20. Legislaturperiode sieht den Kooperationsplan als zentrales Element der Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses. Die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 a. F. wurde durch einen rechtlich nicht verbindlichen Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) ersetzt, um dadurch einen vertrauensvolleren Beratungs- und Integrationsproz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.6 Weitere mögliche Inhalte des Kooperationsplanes

Rz. 42 Die eingeräumte Möglichkeit nach Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, in den Kooperationsplan aufzunehmen, welche Maßnahmen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die einer Integration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen, in Betracht kommen und welche anderen Leistungsträger im Hinblick auf diese Beeinträchtigungen vora...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 8. Momentane ultima ratio zur haftungssicheren Beratung: Die verbindliche Auskunft?

Da sich in Ermangelung belastbarer Rspr. und Verwaltungsanweisungen und der substantiellen Widersprüchlichkeit nicht zuletzt der durch § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG aufgeworfenen Rechtslage (s. Abschn. IV. 4.) der steuerliche Berater nicht auf den "billigen" Nennwertansatz verlassen sollte, kann diesbezüglich eine verbindliche Auskunft i.S.d. § 89 Abs. 2 AO beim für die Erbschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Die Erforderli... / [Ohne Titel]

Das Beratungshilfegesetz (BerHG) sieht nach wie vor in seiner Ausgestaltung eine außergerichtliche Beratung als Alternative zum gerichtlichen Verfahren. Dabei – so der Gesetzeswortlaut – besteht die Beratungshilfe zunächst in einer Beratung und nur soweit auch erforderlich in einer Vertretung. Über diese Erforderlichkeit wird seit jeher gestritten: Muss das Gericht diese prü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Die Erforderli... / II. Bewertung

Auch wenn die Ansicht wiederholt vom OLG Stuttgart vertreten wurde, macht es ihren Inhalt nicht besser. Zugegebenerweise steht das OLG Stuttgart nicht ganz alleine auf weiter Flur. Eine Prüfung der Frage, ob eine anwaltliche Vertretung erforderlich sei oder nicht, soll bereits nach Ansicht etwa des LG Berlin[6] nicht vorzunehmen sein. Für das Festsetzungsverfahren gelten näm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bunte/Zahrte AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen Komment...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 1a) Lösung zu Fall 1 – 1. Abwandlung

K hat Rechtsanwalt A mit der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates beauftragt, sodass sich dessen Vergütung gem. § 34 RVG bestimmt. Rechtsanwalt A hat nicht – wie in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt – auf eine Gebührenvereinbarung mit K hingewirkt. Deshalb erhält er nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG die übliche Vergütung, die hier mehr als 190,00 EUR betragen soll. Da K j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Beratungsauftrag

Für die Beratung hat Rechtsanwalt A die vorstehend bei der Lösung zu Fall 1 unter 1a) berechnete Vergütung i.H.v. 226,10 EUR verdient.mehr

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zfs 06/2023, Fehlvorstellun... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. I. Dem Kl. steht … kein vertraglicher Zahlungsanspruch gegen die Bekl. aus dem Versicherungsvertrag zu. Mangels Versicherung des Risikos "Leitungswasser" ist kein bedingungsgemäßer Versicherungsfall eingetreten. Entgegen der Ansicht des Kl. ergibt sich die – automatisch einsetzende – Versicherung des Risikos "Leitungswasser" bei Beendi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Die Erforderli... / I. Gegenstand der Entscheidung

Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob bei Bewilligung von Beratungshilfe und anschließender Liquidation der Rechtsanwalt eine Kürzung seiner Gebühren hinnehmen muss, oder eine über die bloße Beratung hinausgehende Tätigkeit vielmehr im Ermessen des Rechtsanwaltes selbst steht. Das Gesetz sieht in § 2 BerHG eine über die bloße Beratungsgebühr hinausgehende Täti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Fragen und Lös... / IV. Vergütung

Somit berechnet sich die Vergütung von Rechtsanwalt A wie folgt:mehr