Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 24 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 12 Abs. 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der Steuerbilanz der Übernehmerin nach dem Prinzip der Buchwert-Verknüpfung. Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs. 1 UmwStG bei der steuerfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen auszugehen wie bei der Anwendung des § 11 UmwStG bei der... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Aus systematischen Gründen ergibt sich aber ein Unterschied zwischen dem "maßgebli... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.1 Systematik

Rz. 84 Rechtsfolge der Zinsschranke ist nach § 4h Abs. 1 EStG, dass die Zinsen nicht abziehbar sind, soweit sie die Zinseinnahmen und darüber hinaus das verrechenbare EBITDA übersteigen. Das verrechenbare EBITDA beträgt 30 % des EBITDA des laufenden Jahres zuzüglich des nicht ausgenutzten Vortrags an verrechenbarem EBITDA der 5 vorhergehenden Jahre. EBITDA ist der maßgeblich... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.3 "Maßgeblicher Gewinn" bei nachgeordneten Mitunternehmerschaften

Rz. 106 Ist eine Personengesellschaft eine "nachgeordnete Gesellschaft"[1] und ist daher § 8a KStG anzuwenden, ist für sie trotzdem der "maßgebliche Gewinn"[2], nicht das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Personengesellschaften haben kein Einkommen. Nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG gelten für nachgeordnete Gesellschaften zwar einige Vorschriften des § 8a KStG; in Bezug genomme... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.5 "Maßgebliches Einkommen" bei einem Betrieb gewerblicher Art

Rz. 116 Auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei einem Betrieb gewerblicher Art gelten grundsätzlich keine Besonderheiten. Auch hier ist Ausgangswert das Einkommen, erhöht um Personensteuern, AfA und Zinsaufwendungen, vermindert um Zinserträge. Zu berücksichtigen ist lediglich, dass es zwischen Träger und Betrieb gewerblicher Art keine Darlehensverhältnisse geben ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.4 Maßgebliches Einkommen bei Überschusseinkünften (§ 8a Abs. 1 S. 4 KStG)

Rz. 113 Nach § 8a Abs. 1 S. 1 KStG ist § 4h EStG und damit die Zinsschranke auch auf Kapitalgesellschaften und andere Körperschaftsteuersubjekte anzuwenden, die ihre Einkünfte durch Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG ermitteln.[1] Betroffen waren bis Vz 2023 nur Körperschaften, die als Kapitalgesellschaften zu qualifizieren sind. Da K... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 6 Zinsschranke bei Holdinggesellschaften

Rz. 256 Anders als § 8a KStG a. F. enthält die Neufassung der Vorschrift keine besonderen Regelungen für Holdinggesellschaften, d. h. für Gesellschaften, deren Haupttätigkeit in dem Halten von Beteiligungen und der Finanzierung der Beteiligungsgesellschaften besteht. Insbesondere fehlt ein "Holdingprivileg", wodurch die Abzugsfähigkeit der Zinsen für eine Holding erleichtert... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4.3 Grunderwerbsteuer

Rz. 30 Bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer kann die Höhe der Bemessungsgrundlage ungewiss sein, sodass eine vorläufige Steuerfestsetzung in Betracht kommt.[1] mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 28 § 8a KStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und zu § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik der § 4h EStG, § 8a KStG, die Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnen. Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betr... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.5 Rechtsfolge

Rz. 221 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 2 lediglich, dass § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG nicht anzuwenden ist. Das bedeutet, dass bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung die Zinsschranke auch dann eingreift, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern gehört. Soweit die Zinsschranke eingreift, gelten die übrigen Regelungen unverändert, insbesondere: Ansatz... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.2 "Maßgebliches Einkommen" bei Organschaft

Rz. 95 Da der Organkreis nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als ein einziger Betrieb gilt[1], ist für ihn der "maßgebliche Gewinn" bzw. das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Diese Ermittlung erfolgt auf der Ebene des Organträgers, da für die Organgesellschaft § 4h EStG nicht gilt.[2] Eine Ermittlung auf der Ebene des "Organkreises" ist nicht möglich, da der Organkreis selbst kein... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.2 Vergleich der Eigenkapital- mit der Fremdkapitalfinanzierung

Rz. 10 Gewinne, die ausgeschüttet werden können, unterliegen bei der Kapitalgesellschaft der GewSt, der KSt-Tarifbelastung nach § 23 Abs. 1 KStG von 15 % sowie dem Solidaritätszuschlag hierauf von 5,5 %. Insgesamt beträgt die Steuerbelastung auf der Ebene der Körperschaft, je nach Höhe der GewSt, rd. 30 %. Rz. 11 Finanziert der Gesellschafter die Kapitalgesellschaft nicht meh... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.3 Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht

Rz. 14 Die Zinsschranke nach § 4h EStG, § 8a KStG differenziert nicht nach inl. oder ausl. Betrieben, nach inl. oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen ist.... mehr

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Bemessungsgrundlage

Zusammenfassung Begriff Führt ein Unternehmer im Inland einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, muss für diesen Umsatz Umsatzsteuer abgeführt werden. Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist die Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen... mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3 Sonderfälle der Berichtigung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 2 UStG

Neben der allgemeinen Anspruchsgrundlage zur Änderung der Bemessungsgrundlage hat der Gesetzgeber in § 17 Abs. 2 UStG weitere Fälle erfasst, bei denen wie bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage zu verfahren ist. Wichtig Erfassung im Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse Die Gleichstellung der in § 17 Abs. 2 UStG aufgeführten Sonderfälle bedeutet insbesondere, dass die Ve... mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 2.3 Zeitpunkt der Änderung der Bemessungsgrundlage

Um die Umsetzung bei der Änderung der Bemessungsgrundlage zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen, erfolgt die Änderung bei der Umsatzsteuer und bei der Vorsteuer immer für den Besteuerungszeitraum, in dem sich die Änderung der Bemessungsgrundlage ergeben hat.[1] Damit wird verhindert, dass der Unternehmer für zurückliegende Besteuerungszeiträume eine geänderte Voranmeldung oder... mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.10 Bemessungsgrundlage bei 0 %-Finanzierung

Umstritten war, in welcher Höhe sich bei einer sog. 0 %-Finanzierung die Bemessungsgrundlage ergibt. In solchen Fällen verkauft ein Unternehmer Ware, der Kunde schließt mit einem vorbestimmten Kreditinstitut einen Darlehensvertrag zu 0 % Zinsen ab und der leistende Unternehmer bekommt vom Kreditinstitut unter Abzug von Zinsen den Barwert ausbezahlt. Nach der Entscheidung des... mehr

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Bemessungsgrundlage / 4 Bemessungsgrundlage unentgeltlicher Ausgangsleistungen

Auch bei unentgeltlichen Umsätzen muss der Unternehmer eine Bemessungsgrundlage ermitteln, wenn es sich um steuerbare und steuerpflichtige Leistungen handelt. Dabei bestimmt sich die Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Umsätzen nach den Rechtsvorschriften des § 10 Abs. 4 UStG. Zu den unentgeltlichen Leistungen gehören die folgenden Umsätze: Unentgeltliche Lieferungen nach... mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 2 Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 UStG

2.1 Anwendungsfälle § 17 Abs. 1 UStG bezieht sich auf steuerpflichtige Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Lieferungen und sonstige Leistungen) und erfasst damit sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Ausgangsleistungen. Da bei unentgeltlichen Umsätzen[1] die Bemessungsgrundlage eindeutig durch § 10 Abs. 4 UStG definiert ist, werden sich bei solchen Umsätzen keine Än... mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5 Änderung der Bemessungsgrundlage

2.5.1 Erhöhung oder Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Rz. 114 Erhöhen sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, weil z. B. der Käufer nachträglich zu einem höheren Kaufpreis verurteilt wird, weil er aufgrund eines Schiedsgutachtens höhere Preise zu zahlen hat,[1] weil der Preis nur dem Grunde nach festgelegt worden ist oder weil nachträglich Abgaben zu... mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.4 Bemessungsgrundlage

Rz. 113 Bemessungsgrundlage für die AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes oder der an deren Stelle tretende Wert, z. B. § 7a Abs. 9 EStG, § 10 EStDV. Eine Abschreibung von etwaigen höheren Wiederbeschaffungskosten ist ebenso ausgeschlossen wie nach dem HGB. Der Begriff der Anschaffungskosten folgt aus § 255 Abs. 1 HGB, der der Herstellungskos... mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.6 Sonstige Minderungen der AfA-Bemessungsgrundlage

Rz. 125 Grundsätzlich sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten bis auf 0 EUR abzuschreiben, sofern nicht ein Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt wird. Nur bei Wirtschaftsgütern von großem Gewicht oder aus wertvollem Material kann ein Schrottwert in der Weise angesetzt werden, dass der Unterschied zwischen den Anschaffungs-/Herstellungskosten und dem Schrottwert abgeschriebe... mehr

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Bemessungsgrundlage / 5 Besondere Bemessungsgrundlagen

Besondere Bemessungsgrundlagen ergeben sich insbesondere in den folgenden Fällen: Beförderungseinzelbesteuerung: Werden steuerpflichtige Beförderungsleistungen mit einem im Ausland zugelassenen Reisebus ausgeführt, kann die Besteuerung der Leistung direkt an der Grenze erfolgen. Um in solchen Fällen die Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu vereinfachen, wird die Steuer in Ab... mehr

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Bemessungsgrundlage / Zusammenfassung

Begriff Führt ein Unternehmer im Inland einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, muss für diesen Umsatz Umsatzsteuer abgeführt werden. Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist die Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistu... mehr

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Änderung der Bemessungsgrundlage

Zusammenfassung Überblick Die Umsatzsteuer wie auch die Vorsteuerabzugsberechtigung entsteht auf der Basis der Bemessungsgrundlage nach § 10 UStG. Dabei muss die Umsatzsteuer bei der Sollversteuerung (Regelfall der Besteuerung) schon dann gegenüber dem Finanzamt angemeldet werden, wenn die tatsächliche Gegenleistung des Leistungsempfängers oft noch gar nicht feststeht. Wenn s... mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / Zusammenfassung

Überblick Die Umsatzsteuer wie auch die Vorsteuerabzugsberechtigung entsteht auf der Basis der Bemessungsgrundlage nach § 10 UStG. Dabei muss die Umsatzsteuer bei der Sollversteuerung (Regelfall der Besteuerung) schon dann gegenüber dem Finanzamt angemeldet werden, wenn die tatsächliche Gegenleistung des Leistungsempfängers oft noch gar nicht feststeht. Wenn sich diese Bemes... mehr

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Bemessungsgrundlage / 1 Anwendungsbereich

Führt ein Unternehmer im Inland einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, entsteht für diesen Umsatz Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer berechnet sich dabei nach dem für den Umsatz maßgeblichen Steuersatz[1] sowie der Bemessungsgrundlage.[2] Bemessungsgrundlage ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder v... mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.7 Bemessungsgrundlage bei Pfandscheinumsätzen

Bei Umsätzen im Zusammenhang mit Pfandscheinen wird als Entgelt der Betrag zugrunde gelegt, der sich aus dem Preis des Pfandscheins zuzüglich der Pfandsumme ergibt.[1] Diese Rechtsfolge ergibt sich aber erst, wenn der Pfandschein als solcher veräußert wird, nicht schon bei der Verpfändung eines Gegenstands. Praxis-Tipp Besonderheiten gelten nicht bei ordnungsgemäßer Rückgabe ... mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.1 Freiwillige Zuzahlungen des Leistungsempfängers

Auch freiwillige Zuzahlungen des Leistungsempfängers gehören mit zur Bemessungsgrundlage des Unternehmers, wenn ein direkter Zusammenhang mit der erbrachten Leistung besteht, da sie zu dem Wert der Gegenleistung gehören, die der leistende Unternehmer für seine Leistung erhält. Es kommt für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage nicht darauf an, ob der leistende Unternehmer e... mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 2.1 Anwendungsfälle

§ 17 Abs. 1 UStG bezieht sich auf steuerpflichtige Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Lieferungen und sonstige Leistungen) und erfasst damit sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Ausgangsleistungen. Da bei unentgeltlichen Umsätzen[1] die Bemessungsgrundlage eindeutig durch § 10 Abs. 4 UStG definiert ist, werden sich bei solchen Umsätzen keine Änderungen der Bemess... mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.2 Zahlungen Dritter

Zur Bemessungsgrundlage gehören auch Zahlungen Dritter, die der leistende Unternehmer in direktem Zusammenhang mit der erbrachten Leistung erhält oder erhalten soll.[1] Unerheblich ist dabei, ob es sich um vertragliche oder freiwillige Zuzahlungen Dritter handelt. Voraussetzung ist lediglich, dass ein direkter (innerer) Zusammenhang zwischen der Leistung und der Zuzahlung be... mehr

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Bemessungsgrundlage / 3 Verbilligte Leistungen (Mindestbemessungsgrundlage)

Grundsätzlich ist es einem Unternehmer freigestellt, eine Leistung verbilligt, also auch unter seinen eigenen Kosten oder Ausgaben, am Markt anzubieten. Da das Umsatzsteuerrecht bei der Frage der Steuerbarkeit nur den Leistungstatbestand "entgeltliche Leistung" und den Leistungstatbestand "unentgeltliche Leistung" kennt, führt jeder Umsatz, für den der Unternehmer eine Gegen... mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 2.2 Änderung bei Rückgewähr in Leistungsketten

Eine Änderung der Bemessungsgrundlage kann sich auch innerhalb einer Leistungskette ergeben, bei der aber einzelne Glieder der Kette übersprungen werden.[1] Ein solcher Fall liegt insbesondere vor, wenn der leistende Unternehmer nicht seinem direkten Abnehmer, sondern einem Endabnehmer (Unternehmer oder Nichtunternehmer) einer Leistungskette einen Preisnachlass (z. B. durch ... mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.4 Hinzurechnung bei Auslagerung aus einem Steuerlager (bis 31.12.2025)

Hinweis Regelung entfällt ab dem 1.1.2026 Da die zugrunde liegende Regelung zur Steuerbefreiung bei Leistungen i. Z. m. einem Steuerlager[1] mit Wirkung zum 1.1.2026 ersatzlos gestrichen worden ist, entfällt auch die in § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG enthaltene Sonderregelung für die Hinzurechnung bei Auslagerung aus einem Steuerlager ab diesem Zeitpunkt. Bei der Auslagerung eines Ge... mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 1 Allgemeines

Die Neutralität des Umsatzsteuerrechts gebietet es, dass der entstehenden Umsatzsteuer beim vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger immer eine gleich hohe Vorsteuerabzugsberechtigung gegenübersteht. Berechnungsgrundlage für die bei dem leistenden Unternehmer entstehende Umsatzsteuer und damit auch die Grundlage für den Vorsteuerabzug ist die Bemessungsgrundlage nach §... mehr

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Bemessungsgrundlage / 4.2 Unentgeltliche sonstige Leistungen

Soweit eine steuerbare und steuerpflichtige unentgeltliche sonstige Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9a UStG vorliegt, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Leistung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG [1] oder um eine Leistung nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG [2] handelt: Es handelt sich um eine sonstige Leistung i. S. d. § 3 ... mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3.3 Änderung bei Rückgängigmachung

Wird eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder ein innergemeinschaftlicher Erwerb rückgängig gemacht, gilt dies als Änderung der Bemessungsgrundlage.[1] Eine Rückgängigmachung liegt vor, wenn es zu einer Aufhebung des ursprünglich vereinbarten Leistungsaustauschs kommt. Fälle der Rückgängigmachung eines Leistungsaustauschs liegen insbesondere dann vor, wenn der... mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3.5 Änderung bei nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben

Hat der Unternehmer Aufwendungen getätigt, für die (später) ein Ausschluss vom Vorsteuerabzug[1] nach § 15 Abs. 1a UStG einschlägig ist, gilt dies ebenfalls als Änderung der Bemessungsgrundlage.[2] Unter die Regelung fallen insbesondere Geschenke, deren Wert 50 EUR übersteigt, wenn zum Zeitpunkt des Einkaufs noch nicht feststeht, dass es sich um ein Geschenk handelt, oder we... mehr

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Bemessungsgrundlage / 4.1 Unentgeltliche Lieferungen und innergemeinschaftliches Verbringen

Entnimmt der Unternehmer einen Gegenstand nach § 3 Abs. 1b UStG aus seinem Unternehmen oder muss eine Bemessungsgrundlage für eine Lieferung oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Verbringens [1] ermittelt werden, ergeben sich die Grundsätze aus § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG. Wichtig Vorsteuerabzug wesentliche Voraussetzung bei Entnah... mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3.1 Änderung bei Zahlungsausfall

Wird das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich (Uneinbringlichkeit der Forderung), gilt dies als Änderung der Bemessungsgrundlage.[1] Wenn die Voraussetzung der Uneinbringlichkeit gegeben ist, kann der leistende Unternehmer die von ihm geschuldete Umsatzsteuer berichtigen, der Leistungsempfänge... mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.6 Fiktion bei Mehrzweck-Gutscheinen

Zum 1.1.2019[1] sind die unionsrechtlichen Sonderregelungen für Einzweck-Gutscheine und Mehrzweck-Gutscheine in Kraft getreten.[2] Bei einem sog. Mehrzweck-Gutschein kommt es bei Ausgabe und Übertragung dieses Gutscheins noch nicht zu einer Besteuerung eines Umsatzes (es liegt ein "Umtausch von Geld in eine andere Art von Bezahlungsmittel" vor). Erst wenn der Mehrzweck-Gutsch... mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3.2 Änderung bei Anzahlungen

Ist für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet worden, die Lieferung oder sonstige Leistung wurde jedoch nicht ausgeführt, gilt dies ebenfalls als Änderung der Bemessungsgrundlage.[1] Diese Vorschrift ist insbesondere anzuwenden, wenn der zur Leistung verpflichtete Unternehmer Anzahlungen erhält, die Leistung aber dann nicht erbringt. Unerhe... mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.3 Verbrauchsteuer bei innergemeinschaftlichen Erwerben

Bei der Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs ist der Betrag der Umsatzsteuer zu unterwerfen, den der leistende Unternehmer für seine Lieferung erhält oder erhalten soll. Dies wird i. d. R. der Betrag sein, den der Leistungsempfänger an den leistenden Unternehmer auszahlt, da bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung keine Umsatzsteuer in dem Rechnungsbetrag de... mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.5 Durchlaufende Posten

Durchlaufende Posten[1] sind Beträge, die ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt.[2] Durchlaufende Posten gehören nicht mit zur Bemessungsgrundlage. Allerdings ist für die Anerkennung eines durchlaufenden Postens regelmäßig entscheidend, dass es zu einer unmittelbaren Rechtsbeziehung zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem Zahl... mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.8 Tausch und tauschähnlicher Umsatz

Bei einem Tausch [1], bei einem tauschähnlichen Umsatz [2] sowie bei einer Hingabe an Zahlungs statt ermittelt sich die Bemessungsgrundlage dadurch, dass zu einer evtl. zusätzlich vereinbarten Baraufgabe (Geldzuzahlung) auch der Wert der erhaltenen Leistung mit berücksichtigt wird.[3] Der Wert des anderen Umsatzes wird durch den subjektiven Wert für die tatsächlich erhaltene u... mehr

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Bemessungsgrundlage / 2 Sonderfälle bei entgeltlichen Umsätzen

2.1 Freiwillige Zuzahlungen des Leistungsempfängers Auch freiwillige Zuzahlungen des Leistungsempfängers gehören mit zur Bemessungsgrundlage des Unternehmers, wenn ein direkter Zusammenhang mit der erbrachten Leistung besteht, da sie zu dem Wert der Gegenleistung gehören, die der leistende Unternehmer für seine Leistung erhält. Es kommt für die Bestimmung der Bemessungsgrundl... mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3.4 Änderung bei Nachweis eines innergemeinschaftlichen Erwerbs

Realisiert ein Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb, ist der Ort des Erwerbs grundsätzlich dort, wo sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet.[1] Verwendet der Unternehmer aber eine USt-IdNr. aus einem anderen Mitgliedstaat als dem Staat, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet, muss er auch in diesem... mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.9 Aufteilung einheitlicher Beträge

Führt ein Unternehmer mehrere unterschiedlich zu besteuernde Leistungen zu einem pauschalen Gesamtpreis aus, muss der einheitliche Kaufpreis auf die einzelnen Leistungen aufgeteilt werden. Wichtig Unterschiedliche Ausgangssituationen denkbar Die Aufteilung einer Gesamtzahlung gilt regelmäßig in den Fällen, in denen Leistungen ausgeführt werden, die zum Teil dem Regelsteuersatz... mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.4 Einlagen, Entnahmen und Nutzungsänderungen

Rz. 121 Einlagen in ein Betriebsvermögen sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Teilwert anzusetzen. Die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist. Nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist bei Wirtschaftsgütern, die nach d... mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.3 Zuschüsse

Rz. 119 Zuschüsse zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern grundsätzlich die Bemessungsgrundlage.[1] Im betrieblichen Bereich hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Einnahmen ansetzen und die Herstellungs- oder Anschaffungskosten zuzüglich der Zuschüsse als Bemessungsgrundlage ansetzen oder gewinnneutral unter Kürzung der Bemessungsgrun... mehr