Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 § 54 erfasst nicht nur die im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwälte, sondern sämtliche Beiordnungen und Bestellungen, die unter das RVG fallen (vgl. § 45 Rdn 8–29). Dies ergibt sich zum einen aus der ausdrücklichen Erwähnung des beigeordneten und des gerichtlich bestellten Anwalts im Gesetzestext und zum anderen aus der Gesetzessystematik, da § 54 in den fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Abraten von der Stellung eines Wiederaufnahmeantrags – Bestellung oder Feststellung nach § 364b Abs. 1 StPO (Abs. 4)

Rz. 27 Dass der für die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens gerichtlich bestellte Verteidiger (§ 364b Abs. 1 S. 1 StPO) aus der Staatskasse zu vergüten ist, folgt bereits aus Abs. 3 und bedurfte deshalb keiner Sonderregelung in Abs. 4. Ebenso wenig war es erforderlich, das gerichtliche Bußgeldverfahren zu erwähnen (Abs. 4 S. 2), da auch hier eine Bestellung durch das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Entsprechende Anwendung des Abs. 3 auf Verwaltungsbehörden (Abs. 5)

Rz. 29 Wird der Anwalt von einer Verwaltungsbehörde eingeschaltet, die ein Bußgeldverfahren betreibt (§ 36 OWiG), so entsteht das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis zwischen ihm und der Körperschaft, der diese Verwaltungsbehörde angehört. Handelt es sich um die Behörde eines Landes, ist gem. Abs. 3 die Landeskasse seine Vergütungsschuldnerin, bei einer Bundesbehörde die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Besondere Anrechnungsfälle

Rz. 45 Erhält der Anwalt Leistungen, die den "Vergütungen" für seine Tätigkeit als beigeordneter oder bestellter Anwalt mangels erkennbarer Zweckbestimmung nicht direkt zugeordnet werden können, weil noch andere Ansprüche offen sind, gilt auch insoweit der Grundsatz einer möglichst gläubigerfreundlichen Anrechnung. Ist der Anwalt in mehreren Angelegenheiten beigeordnet oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Einzelfälle

Rz. 203 Anfechtung der Zustimmungserklärung. Hat der Auftraggeber eine Zustimmungserklärung abgegeben, erklärt er aber im Verfahren nach § 11, diese angefochten zu haben, so ist dies eine außergerichtliche Einwendung, die die Festsetzung hindert. Rz. 204 Anrechnung. Wendet der Auftraggeber ein, die zur Festsetzung angemeldete Berechnung sei insoweit unzutreffend, als es der A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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AGS 05/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Erstreckung der Prozesskostenhilfe bei Abschluss einer Einigung, NJW-Spezial 2021, 155 Mit Wirkung zum 1.1.2021 hat der Gesetzgeber durch das KostRÄG 2021 auch die Vorschrift des § 48 Abs. 1 RVG neu geregelt, die die Erstreckung der PKH bei Abschluss einer Einigung und – über § 12 RVG – auch der VKH betrifft. In seinem Beitrag weist Schneider a...mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenh... / I. Sachverhalt

Der BGH hat durch Beschl. v. 1.9.2020 die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des LG Görlitz, das den Angeklagten u.a. wegen besonders schweren Raubes verurteilt und Adhäsionsentscheidungen zugunsten des Neben- und Adhäsionsklägers getroffen hatte, als offensichtlich unbegründet verworfen. An dem Verfahren war der Nebenkläger beteiligt. Der hat am 9.11.2020 beantragt, ...mehr

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AGS 05/2021, Keine eingesch... / I. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer ist als Nebenkläger zu einem Strafkammer-Verfahren zugelassen, das sich gegen drei Mitangeklagte richtet. Am ersten Sitzungstag beantragte der Nebenklägervertreter für den Nebenkläger die Gewährung von PKH unter seiner Beiordnung. Dem hat das LG nur dahin entsprochen, "soweit das Verfahren die den Angeklagten pp. und pp. mit Anklage der Staatsanwaltschaf...mehr

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AGS 05/2021, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2020/2021

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2019/2020 wurde zuletzt in RVGreport 2020, 202 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen sind hier nicht enthalten und werden gesondert behandelt. Der Beitrag hat den...mehr

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AGS 05/2021, Kostenerstattung / III. Bedeutung für die Praxis

Die Rspr. zu dieser Frage ist uneinheitlich. So hat der V. ZS des BGH die Vertretung von in einem Rechtsstreit verklagten Streitgenossen durch eine Prozessbevollmächtigte als nicht rechtsmissbräuchlich angesehen (AGS 2012, 151 = RVGreport 2012, 68 [Hansens] = zfs 2012, 103 m. Anm. Hansens). Demgegenüber hat der VI. ZS des BGH die Rechtsverfolgung mehrerer Personen in getrenn...mehr

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AGS 05/2021, Gerichtskosten... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Bewilligung von PKH hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten (§ 123 ZPO). Dies wird in der Praxis häufig nicht beachtet. Kein Problem ergibt sich, soweit die bedürftige Partei hinsichtlich der Gerichtskosten als Entscheidungsschuldner nach § 29 Abs. 1 GKG haftet. In diesem Fall werden bei der erstattungsberechtigten Partei...mehr

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AGS 05/2021, Keine eingesch... / III. Keine Einschränkung der Prozesskostenhilfe

Nach Auffassung des OLG kann PKH unter Beiordnung eines Nebenklägervertreters nach § 397a Abs. 2 StPO für das Strafverfahren und für den Rechtszug nur einheitlich bewilligt werden. Einzelne Teile des Verfahrens, insbesondere einzelne Hautverhandlungstage oder einzelne Tatvorwürfe, können nicht ausgenommen werden. 1. Erfolgsaussicht spielt keine Rolle § 397a Abs. 2 S. 1 StPO de...mehr

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AGS 04/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Neue Regeln für die Erbringung von Inkassodienstleistungen für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister, FoVo 2020, 221 In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit den Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht auf die Anwaltschaft. Der Autor weist darauf hin, dass Ziel des Gesetzes die Gleichstellung von Rec...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / II. Rechtsanwalt als Zeugenbeistand

Wird ein Zeuge vom PUA zur Zeugenvernehmung geladen, muss er der Ladung grds. Folge leisten. Er kann sich jedoch eines Rechtsanwalts als sog. Zeugenbeistands bedienen. Denn nach der Rspr. des BVerfG hat jeder Zeuge das Recht, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen, der ihn berät und ihm während der Zeugenvernehmung vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, vor Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.6.3 Gewährung von Prozesskostenhilfe an den Schuldner

Rn 29 Für den Geltungsbereich der Konkursordnung bestand keine Veranlassung, einem Schuldner im Rahmen eines Konkursverfahrens über sein Vermögen Prozesskostenhilfe zu gewähren. Im Ergebnis wurde die Versagung von Prozesskostenhilfe für den Gemeinschuldner im Konkursverfahren damit begründet, dass die Durchführung des Konkursverfahrens für diesen keinerlei positive Auswirkung...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / V. Höhe der Pauschgebühr

Dem OLG erschien eine Pauschvergütung i.H.v. 36.600,00 EUR angemessen, aber auch ausreichend. Bei deren Bemessung hat es sich von folgenden Überlegungen leiten lassen: 1. In den 1980-er Jahren erbrachte Tätigkeiten Bei der Bemessung der Pauschgebühr hat das OLG Tätigkeiten des Rechtsanwalts, die dieser in den 1980-er Jahren erbracht hat, nicht berücksichtigt. Dabei könne dahin...mehr

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AGS 03/2021, Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Maßregelvollstreckungsverfahren

§ 48 RVG; § 67e StGB Leitsatz Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren erfolgt für jeden Verfahrensabschnitt des Vollstreckungsverfahrens gesondert. Eine dauerhafte Beiordnung für das gesamte Maßregelvollstreckungsverfahren erfolgt – anders als bei der Vollstreckung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – nicht. Ein neuer Prüfungsabschnitt begi...mehr

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AGS 03/2021, Beiordnung ein... / Leitsatz

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren erfolgt für jeden Verfahrensabschnitt des Vollstreckungsverfahrens gesondert. Eine dauerhafte Beiordnung für das gesamte Maßregelvollstreckungsverfahren erfolgt – anders als bei der Vollstreckung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – nicht. Ein neuer Prüfungsabschnitt beginnt spätestens mit der Erfor...mehr

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AGS 03/2021, Beiordnung ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung entspricht der h.M. in der Frage der Beiordnung im Vollstreckungsverfahren (vgl. dazu Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl., 2019, Rn 3048 ff. m.w.N.). Das Vollstreckungsverfahren wird nicht von der Beiordnung im Erkenntnisverfahren erfasst. Die Beiordnung endet grds. mit dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens (§...mehr

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AGS 03/2021, Beiordnung ein... / I. Sachverhalt

Der Untergebrachte ist wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Zugleich wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB angeordnet. Seit der Rechtskraft des Urteils befindet sich der Untergebrachte in der Psychiatrischen Klinik L. Im Überprüfungsverfahren zur Fortdauer der Unterbringung hat der Vor...mehr

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AGS 03/2021, Beiordnung ein... / II. Beiordnungsvoraussetzungen

1. Allgemeine Voraussetzungen Nach Auffassung des OLG liegen die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verteidigers (derzeit) nicht vor. Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers sei auch im Vollstreckungsverfahren in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO zulässig (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 62. Aufl., § 140 Rn 33, 33 a m.w.N.), wenn die Schwierigkeit der Sach- und R...mehr

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AGS 03/2021, Beiordnung ein... / III. Kein neuer Prüfungsabschnitt

Ein solcher neuer, eine Beiordnung eines Verteidigers erforderlich machender Prüfungsabschnitt habe hier noch nicht begonnen. Der neue Prüfungsabschnitt beginne spätestens mit der Erforderlichkeit und der Auswahl eines externen Sachverständigen, mit der Folge, dass dem Untergebrachten ab diesem Zeitpunkt ein Verteidiger beizuordnen ist (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Beschl. v...mehr

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AGS 03/2021, Wirkzeitraum d... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Beiordnungszeitraum Maßgeblich für den Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landes- bzw. Staatskasse ist der Umfang der Beiordnung nach § 48 Abs. 1 RVG. Der Vergütungsanspruch ist damit letztlich Grund und Höhe nach von dem Beiordnungs- bzw. Bewilligungsbeschluss des Gerichts abhängig. Von der Beiordnung sind grds. alle in der gerichtlichen Angelegen...mehr

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AGS 03/2021, Wirkzeitraum d... / II. Sachlicher Grund für Beiordnungsbeschränkung

Neben der Feststellung der Unbilligkeit der durch den beigeordneten Rechtsanwalt als Beschwerdeführer und Anschlussbeschwerdegegner beantragten Vergütung i.S.d. § 14 Abs. 1 RVG entschied das LSG, dass die anwaltlich vor Beiordnung erbrachten Tätigkeiten (Tätigkeiten vor dem 24.3.) im Rahmen der Gebührenbestimmung nicht zu berücksichtigen sind. Grds. seien gem. § 48 Abs. 4 RV...mehr

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AGS 03/2021, PKH-Anwaltsver... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des Bay. LSG ist jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. Die Voraussetzungen für den Anspruch der dem Kläger im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwältin auf Zahlung der Vergütung gegen die Landeskasse waren hier erfüllt. Hierzu gehören: 1. Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe Zutreffend weist das Bay. LSG darauf hin, dass die gerichtliche Beiordnung der Rech...mehr

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AGS 03/2021, PKH-Anwaltsver... / Leitsatz

Der Umfang des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse ist nach seinem Grund und seiner Höhe von dem Umfang der Beiordnung abhängig. Für die Wirksamkeit der Beiordnung ist es unerheblich, ob das Gericht sie überhaupt oder in diesem Rahmen anordnet durfte. Die Zulässigkeit der Beiordnung ist jedenfalls in der Kosteninstanz nicht nachprüfbar. Solange der Beschluss über die B...mehr

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AGS 03/2021, Bestellung ein... / III. Begründetheit

In der Sache hatte das Rechtsmittel keinen Erfolg. Der zur Entscheidung berufene Vorsitzende des mit der Sache befassten OLG-Senats (§ 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO) habe bei seiner Entscheidung über den Antrag des Angeklagten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht überschritten, der ihm zu den tatbestandlichen Voraussetzungen d...mehr

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AGS 03/2021, PKH-Anwaltsver... / II. Anspruch auf Vergütung gegen die Landeskasse

1. Gesetzliche Regelung In Verfahren vor Gerichten eines Landes erhält der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt gem. § 45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung aus der Landeskasse. Der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach den Beschlüssen, durch die die PKH bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Vorliege...mehr

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AGS 03/2021, Wirkzeitraum d... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Hauptsacheverfahren wandten sich die Klägerinnen mit der am 20.11.2013 erhobenen Klage gegen einen Bescheid über die Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (betroffener Zeitraum: 1.7.–31.12.2012) in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.10.2013 unter Beantragung von PKH. In einem ersten gerichtlichen Termin vom 16...mehr

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AGS 03/2021, Bestellung ein... / Leitsatz

Auf die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers prüft das Beschwerdegericht, ob der Vorsitzende des Erstgerichts die Grenzen seines Beurteilungsspielraums zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 StPO eingehalten und sein Entscheidungsermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Es kann die Beurteilung des Vorsitzenden, dass d...mehr

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AGS 03/2021, Wirkzeitraum d... / Leitsatz

In Abweichung des Grundsatzes nach § 48 Abs. 4 S. 1 RVG der Gesamtverfahrensberücksichtigung kann das Gericht bei Vorliegen eines sachlichen Grundes eine zeitliche Begrenzung der Prozesskostenhilfebewilligung aussprechen, welche im Festsetzungsverfahren bindend ist. Versieht das Gericht den Beiordnungsbeschluss mit einer zeitlichen Begrenzung, ist lediglich die ab dem Wirksam...mehr

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AGS 03/2021, Abrechnung der... / II. Anwendung von Teil 4 Abschnitt 3 VV

Das OLG geht davon aus, dass dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit als Beistand des Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss ausschließlich eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 4301 Nr. 4 VV i.H.v. 250,00 EUR nebst einer Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer zustehe. Zur Begründung verweist das OLG auf die Vorbem. 4 Abs. 1 VV und auf den insoweit bestehenden Streit, ob die dort entha...mehr

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AGS 03/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Jennifer Witte, Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – Die Änderungen zum 1.1.2021 im Überblick, BRAK-Mitt. 2021, 2 In ihrem Beitrag gibt die als Referentin bei der BRAK u.a. für den Bereich der Anwaltsvergütung zuständige Autorin einen kurzen Überblick über die zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neuerungen. Zunächst weist Witte darauf hin, dass sich die Gebühren des...mehr

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / Frage

Zu folgendem Verfahrensablauf stellte sich für den Verteidiger die Frage, wie seine Tätigkeiten abzurechnen sind: Der Kollege war als Pflichtverteidiger in einem Verfahren tätig gewesen. Es ist in Hauptverhandlung sodann ein Strafbefehl ergangen, da die Angeklagte nicht erschienen war (§ 408a StPO). Der Kollege hat dann nach Rücksprache mit seiner Mandantin Einspruch gegen d...mehr

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AGS 03/2021, Bestellung ein... / II. Zulässigkeit des Rechtsmittels

Der BGH sieht das Rechtsmittel als statthafte und auch i.Ü. zulässige sofortige Beschwerde an (§ 142 Abs. 7 S. 1 StPO, § 304 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 Nr. 1, § 306 Abs. 1, § 311 Abs. 1 und 2 StPO). 1. Statthaftigkeit Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde sei gem. der – ihrem Wortlaut nach unmittelbar anwendbaren – Vorschrift des § 142 Abs. 7 S. 1 StPO statthaft. Der Anwendung der...mehr

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AGS 03/2021, Erinnerung mit... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte beim BGH einen Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für die Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des Urteils des OLG Karlsruhe v. 15.4.2020 gestellt und gleichzeitig eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Durch Beschl. v. 7.9.2020 hat der BGH den Antrag zurückgewiesen und die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen. Den ...mehr

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AGS 03/2021, Kostenneutrale... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten einen gemeinschaftlichen Diebstahl im besonders schweren Fall zur Last. Mit Verfügung vom 18.6.2020 hat die Staatsanwaltschaft auf Anregung des AG beantragt, dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Mit Verfügung vom 26.6.2020 hat das AG den Angeklagten zur beabsichtigten Pflichtverteidigerbestellung angehört und mitge...mehr

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AGS 03/2021, Beschwerdewert... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt ist zuzustimmen. Hat das Erstgericht – hier das VG Halle (Saale) – die Beschwerde gegen seine Entscheidung nicht gem. § 68 Abs. 1 S. 2 GKG zugelassen, muss der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR übersteigen, also mindestens 200,01 EUR betragen. Zu Recht weist das OVG Sachsen-Anhalt darauf hin, dass es...mehr

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / Frage

Ein Kollege hatte zum Zusammentreffen von nachträglicher Pflichtverteidigerbestellung und einer Vergütungsvereinbarung folgende Frage: Bei mir gehen immer mehr nicht beantragte Beiordnungen nach § 140 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 141 Abs. 4, 142 StPO ein, und zwar nachdem ich eine Honorarvereinbarung getroffen habe. Ich frage mich, ob ich ggf. mit dem Mandanten eine (neue) Honorar...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG)

In der Praxis spielen im Recht der Pflichtverteidigung in den Fällen der Verbindung mehrerer Verfahren die mit § 48 Abs. 6 RVG zusammenhängenden Fragen eine große Rolle.[19] Dabei geht es immer um die Frage, ob der Verteidiger auch in den Verfahren die gesetzlichen Gebühren geltend machen kann, in denen er (noch) nicht zum Pflichtverteidiger bestellt war. Dazu ist in § 48 Ab...mehr

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AGS 02/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Frage der Notwendigkeit umfangreicher Fotokopien zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache und somit deren Erstattungsfähigkeit stellt in der Vergütungspraxis und insbesondere bei Abrechnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe seit jeher eines der größeren Streitthemen dar. a) Zusammenhang von Auslagen und Beiordnung/Bestellung Maßgeblich für eine Erstattungsfähigkeit von A...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / II. Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens Ausnahme

Das LG hat die Beiordnung als Pflichtverteidiger auch auf das Verfahren 108 Js 36754/19 erstreckt. Zwar sei dem Amtsgericht durchaus recht zu geben, dass die Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens nicht nahe liegt, da es sowohl dem Wunsch eines Angeschuldigten als auch des Verteidigers entsprechen könne, dass die Verteidigung im Rahmen eines Wahlmandats ausgeübt wird. Ins...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / I. Sachverhalt

Beim AG waren gegen den Angeklagten (zunächst) zwei Verfahren anhängig. In dem Verfahren 108 Js 36754/19 hatte die Staatsanwaltschaft am 28.8.2019 Anklage zum AG erhoben. Im Rahmen der Anklageerhebung hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, dem Angeklagten den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beizuordnen. Dieser hatte sich in dem Verfahren als Wahlverteidiger angezeigt, a...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 6. Übergangsrecht (§ 60 RVG)

Die frühere Übergangsregelung in § 60 RVG a.F. ist in der Praxis kritisiert worden, weil sie zu Nachteilen bei bereits in der Vorinstanz mandatierten Rechtsanwälten und solchen, die erstmalig für ein Rechtsmittelverfahren beauftragt worden sind, führte. Daher hat man § 60 Abs. 1 S. 1 RVG neu gefasst, wobei sich im Gesetzgebungsverfahren Änderungen ergeben haben.[35] Dazu an ...mehr

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AGS 02/2021, Auswechselung ... / Leitsatz

Der Pflichtverteidiger, der sich gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Rücknahme seiner Beiordnung wendet, ist beschwerdeberechtigt i.S.v. § 304 Abs. 2 StPO. Das Vertrauensverhältnis zwischen einem Beschuldigten und seinem Pflichtverteidiger wird nicht allein dadurch nachhaltig und endgültig erschüttert, dass sich der Beschuldigte in Abkehr von der bisherigen Verteidigu...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Die Neuregelung

Das KostRÄG 2021 hat diese Formulierungen angeglichen, und zwar so, dass die Vorbem. 5 Abs. 1 VV an die Regelung in Vorbem. 4 Abs. 1 VV angeglichen worden ist. Dem Gesetzgeber[52] erschien es im Hinblick auf die ausdrückliche Beschränkung der Beiordnung in § 68b Abs. 2 StPO auf die Dauer der Vernehmung sachgerecht, den Zeugenbeistand wie Rechtsanwälte zu vergüten, die keine ...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / III. Hier Ausnahme von der Ausnahme

Allerdings könne in der vorliegenden Konstellation dem Rechtsanwalt die Erstreckung nicht versagt werden, da das AG widersprüchlich vorgegangen sei. Das AG habe mit Verfügung vom 6.11.2019 in dem Verfahren 950 Js 55313/19 den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet, wobei dem AG schon nach der Anklageschrift bewusst gewesen sein müsse, dass dieser den Angeklagten auc...mehr

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zfs 02/2021, Keine Verzinsu... / Sachverhalt

Das ArbG Magdeburg hatte der Kl. durch Beschl. v. 25.4.2019 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts M. bewilligt. Am 15.5.2019 hat Rechtsanwalt M. beim ArbG Magdeburg einen Antrag auf Festsetzung der ihm aus der Landeskasse zustehenden PKH-Anwaltsvergütung gestellt. Mit weiterem mit dem Datum v. 15.5.2019 versehenen und beim ArbG Magdeburg am 25.6.2019 eingegan...mehr

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AGS 02/2021, Auswechselung ... / II. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerden

Die sofortigen Beschwerden seien nach §§ 143a Abs. 4, 304 Abs. 4 S. 2 HS. 2 Nr. 1 StPO zulässig. Insbesondere stehe den Pflichtverteidigern gegen die Ablehnung ihrer Entpflichtung ein eigenes Beschwerderecht zu. Nach der Regelung des § 304 Abs. 2 StPO können auch andere Personen Beschwerde einlegen, wenn sie in ihren Rechten betroffen sind. Insoweit sei anerkannt, dass auch ...mehr